, dass einzelne Aggregatoren und Blogseiten sich kurzerhand die mühselige Arbeit ersparen, sich regelmäßig Gedanken über neue Inhalte zu machen und diese dann auch noch schreiben zu müssen, und sich deshalb kurzerhand bei anderen bedienen.
Technische Möglichkeiten wie RSS-Feeds sorgen dafür, dass man die Inhalte ja noch nicht einmal "händisch" kopieren muss, sondern diese sozusagen frei Haus und automatisiert auf die eigene Seite setzen kann. Hinzu kommt, dass - was
wird - der Urheber durch die Übernahme sogar noch unmittelbaren Schaden nehmen kann, wenn der kopierte Beitrag als
, aus dem Google Index genommen wird.
Ein Phänomen, welches mit dem weiteren Wachstum der Blogosphäre sicher nicht abnehmen wird.
Wie diese Fälle rechtlich zu bewerten sind und welche Möglichkeiten der Betroffene (neben
) in verschiedenen Konstellationen hat, soll nachfolgend behandelt werden.
Um allerdings gleich einer immer noch vorhandenen Fehlvorstellung vorzubeugen: Nur weil ich meine Inhalte im Internet veröffentliche oder sogar einen RSS-Feed zur Verfügung stelle, heißt das natürlich nicht, das Dritte diese Texte beliebig veröffentlichen dürfen.
1. Schutz der Inhalte bei Contentklau
a) Über das Urheberrecht
Ansprüche gegen den Übernehmer können regelmäßig begründet werden, wenn die Inhalte als solche urheberrechtlich geschützt sind.
Während Fotos immer geschützt sind, sind einzelne Texte immer nur dann schutzfähig, wenn diese die notwendige Schöpfungshöhe erreichen. Zieht man die üblicherweise von Gerichten angewandten Grundsätze heran, muss man wohl konstatieren, dass vielen Blogbeiträgen - ohne den jeweiligen Autoren zu nahe treten zu wollen - eine solche Schöpfungshöhe nicht zukommt. Dies würde grundsätzlich dazu führen, dass der jeweilige einzelne Text nicht geschützt ist und insofern von jedem übernommen und im Internet veröffentlicht werden könnte.
Eine bedenkliche Vorstellung...
Für die Schutzfähigkeit solcher Sprachwerke (
§ 2 Abs.1 Nr.1 UrhG) kommt es sowohl auf die Art als auch auf den jeweiligen Umfang an. Ist der Stoff eines solchen Textes frei erfunden, so erlangt das Sprachwerk nach ständiger Rechtsprechung eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere Themen vorgegeben ist. Hier fehlt es häufig an der notwendigen eigenschöpferischen Prägung.
In bestimmten Fällen wird man möglicherweise argumentieren können, dass die Texte dennoch - jedenfalls über den Grundsatz der
"kleinen Münze" - Urheberrechtsschutz entfalten. Je mehr sich der Text auf die exakte und vollständige Wiedergabe von vorgegebenen Tatsachen beschränkt, desto enger wird der Gestaltungsspielraum für einen individuell formulierten und damit urheberrechtlich geschützten Text. Dies ist aber eine Frage des Einzelfalls, die hier nicht abstrakt dargestellt werden kann.
b) Über das Wettbewerbsrecht
Aber selbst wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht gegeben ist, kann man (mit entsprechender juristischer Phantasie) manchmal auch über das Wettbewerbsrecht gegen den Contentklau vorgehen.
So kann ein entsprechender Unterlassungsanspruch unter Umständen auch über
§ 8 Abs. 1 UWG i.V.m. §§
3,
4 Abs. 1 Nr. 9 UWG hergeleitet werden.
Notwendig ist zum einen natürlich, dass man sich mit dem Inhaltsübernehmer im Wettbewerb befindet. Das lässt sich bei Blogs, die einen geschäftlichen Hintergrund haben, nicht zuletzt deshalb häufig argumentieren, weil der Contentdieb ja die Inhalte genommen hat, weil er eine ähnliche Zielgruppe ansprechen will. In bestimmten Fallkonstellationen kann dann dargelegt werden, dass ein der Textübernehmer ein Leistungsergebnis eines Mitbewerbers nachahmt und auf dem Markt anbietet, das zwar nicht unter Sonderrechtsschutz steht, aber wettbewerbliche Eigenart aufweist, und dass besondere Umstände vorliegen, die sein Verhalten als unlauter erscheinen lassen.
c) Schutz als Datenbank
Und selbst wenn man über das Wettbewerbsrecht nicht weiterkommt, besteht noch die Möglichkeit Schutz zu beanspruchen, weil eine Vielzahl von Inhalten (sprich Blogbeiträgen) auch eine Datenbank- oder Sammelwerk darstellen kann. Gemäß
§ 4 UrhG sind Sammlungen von Werken, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt. Es kommt also nicht darauf an, dass jedes Einzelwerk (= Blogbeitrag) urheberrechtlichen Schutz entfaltet. Es reicht, wenn die Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind.
Soweit man also begründen kann, dass ein Weblog eine Datenbank darstellt, sind der gesamten Inhalts als auch nur Teile davon über
§ 4 UrhG wohl entsprechend gegen eine Übernahme geschützt.
d) Zusammenfassung
Zusammenfassend kann man also sagen, dass es doch einige Ansätze gibt, den Schutz der eigenen Blogtexte zu begründen, auch wenn dies im Hinblick auf die einen urheberrechtlichen Schutz erst begründende Schöpfungshöhe einzelner Texte erst einmal schwierig scheint. Oft kann man über den Datenbankschutz oder die oben schon kurz angesprochenen Bilder, so denn auch solche übernommen worden sind, als Argumentationsgrundlage für die Urheberrechtsverletzungen mit heranziehen. Wichtig ist dabei natürlich, dass man selbst Urheber oder zumindest Lizenznehmer der Bilder ist.
Bei der Verwendung von
Creative Commons Lizenzen, kann gegen den Textübernehmer natürlich nur vorgegangen werden, wenn die Bedingungen der konkreten Lizenz verletzt worden sind (z.B. der Urheber nicht genannt worden ist bei
CC-by).
Wenn und soweit die jeweiligen Texte Schutz entfalten, nützt es grundsätzlich auch nichts, wenn und soweit der Contentübernehmer "nur" an einer Stelle die Quelle nennt oder verlinkt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder Legitimation über das Zitatrecht (und die Erfüllung der entsprechenden formellen Voraussetzungen) ist die Veröffentlichung des kopierten Textes in der Regel nicht erlaubt.
3. Ansprüche bei Contentklau
Wenn auf Grundlage der oben stehenden Ausführungen Ansprüche begründet werden können, so kann der Anspruchsinhaber natürlich zunächst einmal die Löschung der Texte verlangen(= Beseitigungsanspruch). Darüber hinaus kann der Verletzer verpflichtet werden, entsprechende Rechtsverletzungen auch in Zukunft zu unterlassen (
= Unterlassungsanspruch).
Weiterhin besteht regelmäßig ein Schadenersatzanspruch, der üblicherweise über den Grundsatz der Lizenzanalogie berechnet wird (
= Schadenersatzanspruch). Das heißt, dass der Verletzer den Betrag als Schaden zu ersetzen hat, den er für eine entsprechende Lizenz für solche Inhalte hätte zahlen müssen. Hierfür gibt es Richtwerte, die von den Gerichten häufig zugrunde gelegt werden.
Da dies davon abhängt, wie viele und vor allem wie lange der Verletzer die jeweiligen Inhalte auf der eigenen Seite hatte, steht dem Rechteinhaber auch noch ein Anspruch auf entsprechende Auskunft zu (
= Auskunftsanspruch).
Und schließlich hat der Verletzer auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) die Kosten des Anwalts, den der Anspruchsinhaber zur Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat (beauftragen musste), zu ersetzen (
= Kostenerstattungsanspruch).
Wenn und soweit sich also über das Urheber- oder das Wettbewerbsrecht Ansprüche begründen lassen, hat der Autor bzw. Rechteinhaber eines Textes eine ganze Reihe von Möglichkeiten gegen den Übernehmer des Inhalts vorzugehen.
4. Fazit
Nachdem im Internet – nach wie vor - noch einige Unklarheit herrscht, was man als Betroffener in Fällen von Contentdiebstahl für rechtliche Möglichkeiten bestehen, soll dieser Beitrag zunächst einmal für ein wenig Aufklärung sorgen.
Auf dieser Grundlage kann dann der Betroffene in jedem Einzelfall entscheiden, ob bzw. welche Maßnahmen eingesetzt werden. Während bei privaten Blog ohne kommerzielle Interessen oder bei der Seite eines Jugendlichen der die Inhalte "aus Versehen" übernommen hat, ein freundlicher Hinweis auf Löschung genügt, kann unter bestimmten Umständen auch eine weitergehende (rechtliche) Reaktion angemessen oder sogar notwendig erscheinen.
Bei Seiten mit gewerblichem Interesse oder solchen, die in größerem Stil Inhalte Dritter aggregieren, um darüber Geld zu verdienen oder sich ohne entsprechenden Aufwand werthaltigen Content zu besorgen, ist zu prüfen, ob man die Seite vorab lediglich privat auffordert, dieses rechtswidrige Tun zu unterlassen (ggfls. verbunden mit der Aufforderung einer kleinen Entschädigung) oder in schwerwiegenderen Fällen oder Reaktionslosigkeit anwaltlich dagegen vorgeht. Dies geschieht in der Regel zunächst mit einer Abmahnung bzw. soweit dies danach noch notwendig erscheint auch mit einem gerichtlichen Verfahren.
Leider haben Abmahnungen aufgrund einiger "schwarzer Schafe" in der Anwaltschaft zu einem schlechten Ruf dieses Rechtsinstituts geführt. Tatsächlich hat diese Rechtsmittel aber eigentlich den Zweck, einen Streit nicht gleich vor Gericht zu tragen, sondern möglicherweise außergerichtlich zu lösen und insoweit Aufwand und Kosten zu sparen. Im übrigen hat der Schutz des eigenen geistigen Eigentums nichts gemeinsam mit unseriöser Geschäftemacherei mit Abmahnungen z.B. wegen eines nicht ganz vollständigem Impressums.
Insofern halte ich es nach wie vor für legitim bei Fällen von Contentdiebstahl - vor allem, wenn offensichtlich gewerbliche Interessen dahinter stecken und/oder der Verletzer sich uneinsichtig zeigt - gegen diesen vorzugehen. Im Bereich der Printmedien ist es gang und gäbe, dass für die Veröffentlichung von Inhalten eine Lizenzgebühr bezahlt wird. Betrachtet man die Blogosphäre, so brauchen viele Beiträge den Vergleich mit den Printmedien nicht zu scheuen (im Gegenteil). Viele Blogger die sich regelmäßig die nicht immer einfache Arbeit machen, eigene Artikel zu schreiben, sollen insofern auch das Recht haben, gegen Inhalte, die ohne ihre Zustimmung kopiert werden, vorzugehen.
Grundsätzlich bleibt es natürlich jedem selbst überlassen, ob und wie man gegen einen Contentdieb vorgeht. Allerdings ist es gut zu wissen, dass es neben etwaigen technischen Möglichkeiten den Contentklau zu unterbinden, auch rechtliche Wege gibt dem Übel zu begegnen. Nachdem Aggregatoren und Contentkopierer immer dreister werden, kann es überdies sinnvoll sein, von Zeit zu Zeit auch einmal die Grenzen aufzuzeigen.
PS.
Um das abschließend auch noch einmal deutlich zu machen: Mit diesem Beitrag sind nicht die Fälle gemeint, in denen fremde Inhalte möglicherweise nicht ganz korrekt zitiert werden oder in denen tatsächlich aus Unwissenheit einzelne Inhalte übernommen werden. Bei fortgesetzter bzw. dreister Übernahme von Inhalten halte ich eine entsprechende Reaktion nicht nur für legitim, sondern im Falle gewerblicher Interessen des Contentkopierers sogar für notwendig, um der schwindenden Sensibilität für den Umgang mit geistigem Eigentum und der Anerkennung der Urheberschaft Grenzen zu setzen.
Neben der Option interessante Inhalte zu verlinken bzw. entsprechend zu zitieren, bleibt schließlich und endlich immer noch die Möglichkeit den Urheber einfach zu fragen, ob man seine Inhalte verwenden kann.
UPDATE 08.06.2009:
Gegen die steigende Kopie-Mentalität
geht nun offensichtlich auch die französische Nachrichtenggentur Agence France Presse (AFP) vor. Diese verbreitet mit Büros in 165 Ländern und knapp 2000 Mitarbeiter Neuigkeiten schon seit Jahren Nachrichten, die von ihren Kunden online wie offline eingesetzt werden. Die deutsche Tochter, die ähnlich der dpa arbeitet und als Nachrichtenagentur der gut die Hälfte aller hiesigen Zeitungen beliefert, hat kürzlich damit begonnen, Seitenbetreiber abzumahnen und Geld nachzufordern, wenn die Inhalte ohne entsprechende Nutzungslizenz veröffentlicht worde sind.
Nach eigenen Angaben hat man es
nicht auf private Blogger abgesehen. Kommerzielle Seiten hingegen die Inhalte von AFP ohne entsprechende Lizenz nutzen, sollten nun in Anspruch genommen werden, um klar zu machen, dass "unser Content einen Wert hat, der bezahlt werden muss".
Es ist davon auszugehen, dass auch anderen Newslieferanten in ZUkunft verstärkt gegen Contentdiebe vorgehen, um nicht nur die Urheberrechte sondern auch das eigene Geschäftsmodell zu verteidigen. Die Kunden werden sich schwer tun, weiter die Lizenzen zu bezahlen, wenn Dritte sich frei im Internet bedienen...

Contentdiebstahl kommt in jüngerer Vergangenheit immer häufiger vor und hat nicht nur entsprechende Auswirkungen gegen den Dieb (wenn man ihn erwischt und zur Rechenschafft ziehen kann), sondern auch für den betroffenen Blogger bringt es unter Umst...
Aufgenommen: Jul 08, 14:03
Bei Biggi fand ich den Artikel zum Textklau bei Rechtzweinull. Spannender Artikel, wenn auch wieder grässlich desillusionierend. Ich verstehe es einfach nicht: Warum ist ein geklauter Text im "Worst Case" weniger wert als ein geklauter Kaugummi? Oder, um im Urheberrecht zu bleiben: weniger als eine fotografierte Zwiebel, Tomate, Erdbeere ...?! Wie kann es jemals richtig und recht sein, Text zu klauen - und straffrei, sprich schadensersatzfrei auszugehen?!
Aufgenommen: Jul 09, 14:34
Content Klau ist immer ärgerlich, ist die Originalseite aber stark genug, sollte im Normalfall nichts passieren. Dennoch beschäftigen sich genügend Webmaster mit den Folgen, Auswirkungen und was man dagegen machen kann. Teilweise finde i...
Aufgenommen: Jul 09, 23:12
yigg_url='http://www.sumaphil.de/';Wir erinnern uns: Anfang des Jahres berichtete ich über den so ziemlich dämlichsten Content-Dieb den das Web je hervorgebracht hat. Er klaute einen meiner Beiträge, und schickte mir dann auch noch flei&...
Aufgenommen: Jul 18, 00:28
Seit den ersten Meldungen letzte Woche bewegt ein Thema große Teile der Internewelt: Facebook geht vor einem kalifornischen Gericht gegen StudiVZ vor, weil diese „ nicht nur Facebooks Features gestohlen, sondern auch das „Look and Feel“, das Design, groß
Aufgenommen: Jul 21, 10:02
Über Contentklau liest man manchmal in Blogs, meist jedoch erst, wenn der Diebstahl im Nachhinein festgestellt wurde. Plagiate im Internet sind inzwischen ein wirtschaftlicher Faktor, denn Webseitencontent und gute Positionen in den Suchmaschinen-...
Aufgenommen: Nov 03, 09:48
Die Masse an Informationen im Internet macht es zunehmend schwieriger sich in der Vielzahl von Angeboten zu orientieren, Relevantes von Irrelevantem zu trennen oder auch sich einfach einen Überblick zu verschaffen. Aus diesem Grund wird (wohl zu Recht
Aufgenommen: Jun 08, 10:16
Aufgenommen: Dez 29, 16:52
Aufgenommen: Dez 29, 16:53
Aufgenommen: Feb 24, 10:35