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    <title>Web 2.0, Social Media &amp; Recht</title>
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    <description>Weblawg von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht</description>
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    <pubDate>Wed, 28 Mar 2012 12:11:02 GMT</pubDate>

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        <title>RSS: Web 2.0, Social Media &amp; Recht - Weblawg von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht</title>
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    <title>Social Media &amp; Recht – Praktische Handlungsempfehlungen für Städte und Kommunen</title>
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            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Auch in Deutschland beschäftigen sich immer mehr Kommunen mit den Chancen und Risiken der Sozialen Medien. Die ständig steigende Nutzung dieser Kanäle quer durch alle Bevölkerungsgruppen und Altersschichten bietet neue Optionen vor allem in den Bereichen &lt;a href=&quot;http://www.innovatorsclub.de/innovatorsclub/Aktuelles/Web%202.0%3A%20Verwaltung%20vernetzen,%20B%C3%BCrger%20beteiligen/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Innovators Club&quot;&gt;Bürgerdialog&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://andreasmeinicke.wordpress.com/2012/01/25/politische-legitimation-durch-online-buergerbeteiligung/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Andreas Meinicke&quot;&gt;–beteiligung&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.egovernment-computing.de/projekte/articles/337560/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog E-Government&quot;&gt;e-Government&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://buerger-freunde.de/social-media-behoerdenkommunikation&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Bürger Freunde&quot;&gt;Verwaltung&lt;/a&gt; , allgemeiner &lt;a href=&quot;http://demokratiezweinull.de/2009/03/audio-interview-social-media-und-kommunalpolitik/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Demokratie 2.0&quot;&gt;Kommunalpolitik&lt;/a&gt;, aber &lt;a href=&quot;http://www.bcsd.de/index.php?pageid=24&amp;entry=40&lt;a&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog BCDS&quot;&gt;auch &lt;a href=&quot;http://www.kulturmanagement.net/beitraege/prm/39/v__d/ni__1835/index.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Kulturmanagement&quot;&gt;Stadtmarketing&lt;/a&gt;. Dabei trifft gerade Kommunen eine besondere Verpflichtung rechtskonform zu agieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Teil dieses Beitrags (siehe A.) sollen deshalb einige wichtige rechtliche Implikationen aufgezeigt werden, die beachtet werden sollten, wenn Kommunen oder kommunale Einrichtungen eigene Aktivitäten in Social Media entfalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtlicher Regelungsbedarf folgt unabhängig davon auch aus der Frage, ob bzw. inwieweit man den eigenen Bediensteten die Nutzung dieser Kanäle Tätigkeit erlaubt. Dabei geht die Gestaltung der Nutzung der Sozialen Medien durch die eigenen Bediensteten weit über das hinaus, was bisher über Dienstanweisungen zur Nutzung des Internets geregelt worden ist. Durch die immer stärkere Verstrickung von Privat- und Berufsleben sind neue Regelungskomplexe entstanden, die mit und durch eine entsprechende Social Media Richtlinie (neudeutsch auch Social Media Guidelines oder Policy) adressiert und einer sinnvollen Gestaltung zugeführt werden können (siehe B.) und in vielen Bereichen zur Vermeidung entsprechender Risiken für kommunale Interessen auch sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erfahrung bei der Beratung verschiedener Kommunen hat gezeigt, dass vereinzelte Stellen durchaus schon in den Sozialen Medien aktiv sind, ohne dass seitens der jeweiligen „Leitung“ eine &lt;a href=&quot;http://digitalgovernment.wordpress.com/2011/06/08/adv-e-gov-konferenz-social-media-auf-kommunaler-ebene/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Digital Government&quot;&gt;Strategie oder klare Vorgaben&lt;/a&gt;, geschweige denn eine hinreichende rechtliche Absicherung der Aktivitäten bestehen. Der nachfolgende Beitrag soll hingegen keinesfalls abschrecken, sondern vor allem sensibilisieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei hinreichend bewußtem und auch rechtlich abgesichertem Vorgehen dürften die Chancen der Sozialen Medien gerade auch für Kommunen &lt;a href=&quot;http://www.internetradierer.de/social-media-networks/ein-dorf-verabschiedet-sich-aus-dem-web-2-0.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Internetradierer&quot;&gt;die Bedenken und Risiken &lt;/a&gt;deutlich überwiegen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/201-Social-Media-Recht-Praktische-Handlungsempfehlungen-fuer-Staedte-und-Kommunen.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media &amp;amp; Recht – Praktische Handlungsempfehlungen für Städte und Kommunen&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 28 Mar 2012 09:33:55 +0200</pubDate>
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    <title>Schreckgespenst ACTA ?! - Urheberrechtsdilemma, Informationsdefizite und der Versuch einer differenzierten Betrachtung</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/200-Schreckgespenst-ACTA-!-Urheberrechtsdilemma,-Informationsdefizite-und-der-Versuch-einer-differenzierten-Betrachtung.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/200-Schreckgespenst-ACTA-!-Urheberrechtsdilemma,-Informationsdefizite-und-der-Versuch-einer-differenzierten-Betrachtung.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement - kurz ACTA - ist spätestens seit der öffentlichen Berichterstattung über die aktuellen Demonstrationen in Deutschland und anderen EU-Ländern in der aktuellen politischen Diskussion angekommen. Nachdem &lt;a href=&quot;http://www.n-tv.de/technik/Bundestag-muss-ueber-ACTA-reden-article5773261.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;N-TV&quot;&gt;eine Petition die notwendige Zahl von 50.000 Unterschriften&lt;/a&gt; in kürzester Zeit erreicht hat, wird sich auch der Bundestag noch einmal intensiver mit der Ratifizierung des ACTA Abkommens auseinandersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch was steckt dahinter ? Ist ACTA wirklich das Schreckgespenst, mit dem private Nutzer rechtlich noch schärfer für Urheberrechtsverletzungen im und über das Internet verantwortlich gemacht werden? Drohen durch ACTA gar Internetzensur oder die Sperre des eigenen Internetzugangs ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer sich mit den - noch in der aktuellen Version verbliebenen - Inhalten von ACTA auseinandersetzt, wird erkennen, dass ACTA bezüglich des deutschen Urheberrechts tatsächlich gar nicht so viel Neues bringt (vgl. hierzu auch die detaillierten Analysen der geschätzten Kollegen &lt;a href=&quot;http://www.ferner-alsdorf.de/2012/02/das-anti-counterfeiting-trade-agreement-acta-und-das-deutsche-recht/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ferner-alsdorf.de&quot;&gt;Ferner&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://www.internet-law.de/2012/02/ist-die-acta-hysterie-berechtigt.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;internet-law.de&quot;&gt;Stadler&lt;/a&gt;). Vieles von dem, was in ACTA vereinbart werden soll, ist in Deutschland schon aktuelle Gesetzeslage, wie eine Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen (§ 106 ff. UrhG) oder&lt;br /&gt;
 Auskunftsansprüche gegen Provider (§ 101 UrhG). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Risiko einer &quot;Zensur&quot;, was in den USA zum massiven Protest gegen die Gesetzgebungsverfahren PIPA (Protect IP Act) und SOPA (Stop Online Piracy Act) geführt hat, findet sich im aktuellen Entwurf von ACTA nicht mehr. Gleiches gilt für Modelle gleich dem Three-Strikes Modell in Frankreich, mit dem Privatnutzern nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen der Internetzugang gesperrt werden können soll. Proteste, die sich gegen entsprechend weitreichende staatliche Maßnahmen richten, sind aufgrund entsprechender grundrechtlicher Bedenken durchaus nachvollziehbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem ACTA hierzu aber - wie gesagt - nichts hinreichend Konkretes mehr vorsieht, könnte man den Protest also für übertrieben halten. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass ACTA allein die beteiligten Staaten bindet und kein unmittelbar geltendes Recht darstellt. Damit ACTA in Europa bzw. Deutschland gegenüber den Bürgern auch wirklich Wirkung entfaltet, wären die Regelungen in einem weiteren Schritt in eine gesetzliche Grundlage zu gießen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Beitrag soll erklären, warum der Widerstand dennoch zumindest nachvollziehbar ist und unternimmt den Versuch, das Dilemma hinsichtlich der Gestaltung und Durchsetzung des Urheberrechts in einer digitalisierten Welt aufzuarbeiten.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/200-Schreckgespenst-ACTA-!-Urheberrechtsdilemma,-Informationsdefizite-und-der-Versuch-einer-differenzierten-Betrachtung.html#extended&quot;&gt;&quot;Schreckgespenst ACTA ?! - Urheberrechtsdilemma, Informationsdefizite und der Versuch einer differenzierten Betrachtung&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
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    <pubDate>Wed, 21 Mar 2012 09:00:00 +0100</pubDate>
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<item>
    <title>Urteil des LG Berlin: Facebook Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung teilweise rechtswidrig</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/199-Urteil-des-LG-Berlin-Facebook-Nutzungsbedingungen-und-Datenschutzerklaerung-teilweise-rechtswidrig.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nach der &lt;a href=&quot;http://www.vzbv.de/8981.htm&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pressemeldung vzbv&quot;&gt;heutigen Pressemeldung  &lt;/a&gt;hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem &lt;a href=&quot;http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20120306.1545.367067.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pressemitteilung des LG Berlin&quot;&gt;LG Berlin mit einer Klage gegen die Facebook Ltd in Irland durchgesetzt&lt;/a&gt;. Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass die irische Gesellschaft offiziell der Plattformbetreiber der deutschen Facebookseiten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im Sommer 2009 hatt der vzbv einzelne Soziale Netzwerke wegen verschiedener Klauseln in deren Nutzungsbedingungen abgemahnt (siehe Hintergründe in dem Beitrag &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/106-Verbraucherzentrale-mahnt-Soziale-Netzwerke-ab-Erste-rechtliche-Hintergruende-zum-Vorgehen-gegen-StudiVZ,-XING-Co.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Verbraucherzentrale mahnt Soziale Netzwerke ab - Erste rechtliche Hintergründe zum Vorgehen gegen StudiVZ, XING &amp;amp; Co&quot;&gt;Verbraucherzentrale mahnt Soziale Netzwerke ab - Erste rechtliche Hintergründe zum Vorgehen gegen StudiVZ, XING &amp;amp; Co&lt;/a&gt;). Der vzbv hatte einzelne Vorwürfe von damals nun vor dem LG Berlin auch klageweise geltend gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nun hat sich offenbar das LG Berlin mit seinem aktuellen Urteil vom 06.03.201 ( Az. 16 O 551/10) der Rechtsauffassung des vzbv zumindest teilweise angeschlossen und die irische Facebook Ltd als verantwortlichen Plattformbetreiber wegen verschiedener Verstösse zur Unterlassung verurteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Pressemitteilung des vzbv führt dazu aus:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Das Gericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwar hat Facebook die Anwendung inzwischen leicht modifiziert, nach Auffassung des vzbv allerdings nicht ausreichend. „Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;Facebook darf Nutzerinhalte nur nach Zustimmung verwenden &lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;Quelle:&lt;/u&gt; &lt;a href=&quot;http://www.vzbv.de/8981.htm&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pressemitteilung vzbv &quot;&gt;Pressemeldung des vzbv vom 06.03.2012&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;1. Inhalt und Bewertung des Urteils&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;a. Freundefinder&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
In dem Urteil geht es zuvorderst um die notwendie Transparenz, die nach deutschem Recht dadurch zu gewährleisten ist, dass Plattformbetreiber im Hinblick auf den Datenschutz umfassend über die Verwendung personenbezogener Daten aufklären und die notwendige Zustimmung der Betroffenen (sogenanntes Opt-In) einholen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass dies beim sogenannten Freundefinder, der bei der Anmeldung gegebenenfalls das gesamte Adressbuch bei Facebook importiert hat, nicht gegeben war, ist offensichtlich. Zudem ist mehr als fraglich, ob ein Nutzer der sich anmeldet, überhaupt über die Weitergabe der Daten seiner Kontakte aus dem Adressbuch &quot;verfügen&quot; darf. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/199-Urteil-des-LG-Berlin-Facebook-Nutzungsbedingungen-und-Datenschutzerklaerung-teilweise-rechtswidrig.html#extended&quot;&gt;&quot;Urteil des LG Berlin: Facebook Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung teilweise rechtswidrig&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
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    <pubDate>Tue, 06 Mar 2012 18:20:00 +0100</pubDate>
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    <title>Buch &quot;Social Media &amp; Recht - Praxiswissen für Unternehmen&quot; erscheint am 16.3.2012</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/197-Buch-Social-Media-Recht-Praxiswissen-fuer-Unternehmen-erscheint-am-16.3.2012.html</link>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
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    &lt;a class=&#039;serendipity_image_link&#039; href=&#039;http://www.rechtzweinull.de/uploads/CoverSocialMediaRecht-PraxiswissenimUnternehmen.JPG&#039; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;!-- s9ymdb:76 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_right&quot; width=&quot;320&quot; height=&quot;440&quot; style=&quot;float: right; border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/uploads/CoverSocialMediaRecht-PraxiswissenimUnternehmen.JPG&quot; alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;/a&gt;Im Jahr 2007 habe ich - zunächst aufgrund meines eigenen Interesses an den Entwicklungen des sogenannten Web 2.0 - dieses Blog gestartet. Seitdem sind die Entwicklungen des &quot;Social Web&quot; rasant vorangeschritten, aber auch die rechtlichen Fragen verstärkt in den Fokus gerückt. Aufgrund des wachsenden Interesses an entsprechenden rechtlichen Themen und damit auch an diesem Blog, habe ich mich vor einiger Zeit entschlossen, einige zentrale Erkenntnisse aus der Beratung zahlreicher Unternehmen in einem Buch darzustellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insofern freue ich mich sehr, nunmehr mein Buch &lt;a href=&quot;http://shop.haufe.de/webapp/wcs/stores/servlet/Product1_10201_10051_20142_-3&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Social Media &amp;amp; Recht - Praxiswissen für Unternehmen&#039; vorbestellen im Haufe Shop&quot;&gt;&quot;Social Media &amp;amp; Recht - Praxiswissen für Unternehmen&quot;&lt;/a&gt; vorstellen zu können,  in dem ich auf Grundlage meiner Erfahrungen versucht habe, die wichtigsten rechtlichen Fragen in einem Praxisratgeber zusammenzufassen. Zielsetzung war es rechtliche Stolpersteine, aber auch neue Chancen im Internet so verständlich und anschaulich zu erklären, dass auch juristische Laien mit der notwendigen Kenntnis der rechtlichen Implikationen und damit auch mehr Medienkompetenz mit dem &quot;modernen Internet&quot; umgehen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Buch erläutert aus der Sicht des Unternehmens die rechtlichen Rahmenbedingungen bei eigenen Marketingmaßnahmen im und über Social Media, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Umgang mit der veränderten Kommunikation im Social Web. Hochaktuelle Fragen, wie die Einführung und Gestaltung von Social Media Guidelines werden aus rechtlicher Sicht demnach ebenso adressiert, wie perspektivisch spannende Entwicklungsoptionen im Hinblick auf die Integration von Blogs, Wikis und Soziale Netzwerke in unternehmenseigene Intranets (auch als Enterprise 2.0 bezeichnet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Egal welche Stufe ein Unternehmen im Hinblick auf die Integration und Nutzung der Sozialen Medien erreicht hat, finden sich in dem Buch auf etwa 220 Seiten konkrete Praxishinweise für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für große Unternehmen, die auf dem Weg zu einer sinnvollen &quot;Social Media Governance&quot; beachtet werden sollten. Zur Veranschaulichung enthält das Buch zahlreiche Beispiele, Praxistipps bzw. zwei umfassende Checklisten und damit wichtiges Rüstzeug für Social Media Verantwortliche, entsprechende Agenturen und alle anderen, die im Unternehmenskontext mit Social Media zu tun haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das nachfolgend als Übersicht zusammengestellte &lt;u&gt;&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://ibmang1.grpublic.de/uploads/Inhaltsverzeichnis_Social_Media_Recht.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Inhaltsverzeichnis &quot;Social Media &amp;amp; Recht - Praxiswissen im Unternehmen&quot;&quot;&gt;Inhaltsverzeichnis&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; zeigt den wesentlichen Aufbau:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&#039;serendipity_image_link&#039; href=&#039;http://www.rechtzweinull.de/uploads/Inhaltsverzeichnis_Social_Media_Recht.pdf&#039; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;!-- s9ymdb:84 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;800&quot; height=&quot;550&quot; style=&quot;border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/uploads/BuchSocialMediaRechtInhaltsverzeichnis.JPG&quot; alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Struktur dieses Buches orientiert sich an verschiedenen Problemstellungen, die gerade im Unternehmenskontext immer wieder auftreten. Dabei wurden zahlreiche Beiträge aus dem Weblog aktualisiert, strukturiert und mit neuen Teilen und weiteren Hinweisen in diesem Buch zusammengeführt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;u&gt;UPDATE 05.03.2012: &lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Haufe Verlag hat mir freundlicherweise einige Ausgaben meines Buches zur Verlosung zur Verfügung gestellt. Ich freue mich also &lt;u&gt;3 AUSGABEN&lt;/u&gt; des Buches &lt;u&gt;&quot;Social Media &amp;amp; Recht - Praxiswissen für Unternehmen&quot; &lt;/u&gt;unter sämtlichen Retweets auf diesen Beitrag verlosen zu können. Am Erscheinungstag (16.03.2012) werde ich unter sämtlichen Twitter Nutzern, die mit einem Tweet auf diesen Blogbeitrag hingewiesen haben, insgesamt 3 Bücher verlosen. Nur zur Klarstellung: Jedes Twitter Konto wird unabhängig von der Zahl der Tweets nur einmal berücksichtigt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gewinner werden am 19.03.2012 über meinen &lt;a href=&quot;http://www.twitter.com/intertainment&quot; target=&quot;&lt;u&gt;blank&quot; title=&quot;Twitter intertainment&quot;&gt;Twitter Account &lt;/a&gt;bekannt gegeben werden. Ich freue mich also auf eine rege Teilnahme &lt;img src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/templates/default/img/emoticons/wink.png&quot; alt=&quot;;-)&quot; style=&quot;display: inline; vertical-align: bottom;&quot; class=&quot;emoticon&quot; /&gt; &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei weitergehendem Interesse empfehle ich einen Blick in die nachfolgend zur Verfügung gestellte Einleitung bzw. eine entsprechende Leseprobe (beides noch nicht final formatiert). &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/197-Buch-Social-Media-Recht-Praxiswissen-fuer-Unternehmen-erscheint-am-16.3.2012.html#extended&quot;&gt;&quot;Buch &amp;quot;Social Media &amp;amp; Recht - Praxiswissen für Unternehmen&amp;quot; erscheint am 16.3.2012&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
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    <pubDate>Wed, 22 Feb 2012 09:30:00 +0100</pubDate>
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<item>
    <title>Einstweilige Verfügung wegen verschleierter Werbung in Blogs - Social Media Fail der ARAG Rechtsschutzversicherung ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/196-Einstweilige-Verfuegung-wegen-verschleierter-Werbung-in-Blogs-Social-Media-Fail-der-ARAG-Rechtsschutzversicherung.html</link>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/196-Einstweilige-Verfuegung-wegen-verschleierter-Werbung-in-Blogs-Social-Media-Fail-der-ARAG-Rechtsschutzversicherung.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    In all meinen Vorträgen zum Thema &quot;Social Media &amp;amp; Recht&quot; erläutere ich die wettbewerbsrechtlichen Grenzen, die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben und natürlich auch für Marketingmaßnahmen in und über die Sozialen Medien gelten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine wichtige Regelung ist dabei § 4 Nr.3 UWG, welche verschleierte Wettbewerbshandlungen (z.B. durch Vortäuschen privater Kommunikation) für unlauter erklärt. Werben Unternehmen unter Verstoß gegen diese Vorschrift drohen Unterlassungs- bzw. Schadenersatzansprüche, die von Seiten der Wettbewerber bzw. auch Wettbewerbsbehörden geltend gemacht werden können. Der erste Schritt ist oft die ominöse, kostenpflichtige Abmahnung, der zweite Schritt ist bei Uneinsichtigkeit dann eben die einstweilige Verfügung über ein Gericht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige bekannte (Verdachts-)Fälle (siehe &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/156-Verdeckte-Eigenbewertung-auf-Amazon-Co-Unangenehm-und-wettbewerbswidrig.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Web 2.0, Social Media &amp;amp; Recht&quot;&gt;Verdeckte Eigenbewertung auf Amazon &amp;amp; Co – Unangenehm und wettbewerbswidrig&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/187-Gefaelschte-Fans-bei-Weleda-Rechtliche-Bewertung-falscher-Profile-in-Sozialen-Netzwerken.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Web 2.0, Social Media &amp;amp; Recht&quot;&gt;Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken&lt;/a&gt;) zeigen, dass &lt;a href=&quot;http://www.stern.de/digital/online/gekaufte-produktbewertungen-im-internet-lob-auf-bestellung-1536718.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Lob auf Bestellung&#039; bei stern.de&quot;&gt;verschleierte&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bahn-zahlte-millionen-fuer-taeuschung;2304504&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Fall der Deutschen Bahn beim Handelsblatt&quot;&gt;Maßnahmen&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://meedia.de/internet/rechtliche-schritte-gegen-atomforum-fake/2011/03/16.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;meedia.de&quot;&gt;unterschiedlichste&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://t3n.de/news/telekom-reagiert-fake-account-343756/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;t3n&quot;&gt;andere&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.wuv.de/nachrichten/digital/social_media_auch_wir_werden_nach_manipulierenden_aktivitaeten_gefragt&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;WUV&quot;&gt;Manipulationen&lt;/a&gt; im Social Web stattfinden und auch immer wieder einmal &lt;a href=&quot;http://gutjahr.biz/2010/10/wedepp/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;gutjahr.biz&quot;&gt;aufgedeckt werden&lt;/a&gt;. Diese Fälle gehen dann oft kommunikativ für das Unternehmen &quot;nach hinten los&quot;, über nachfolgende gerichtliche Folgen gab es im Hinblick auf Social Media bisher aber eher wenig Konkretes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der &lt;a href=&quot;http://www.rsv-blog.de/einstweilige-verfugung-gegen-die-arag&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;RSV Blog&quot;&gt;bekannt gewordenen Fakten&lt;/a&gt;, könnte sich ein aktueller Fall der ARAG Rechtsschutzversicherung in die oben stehende Liste einreihen. Der nachfolgend dargestellte Sachverhalt zeigt deutlich die Risiken auf, die entstehen können, wenn Mitarbeiter eines Unternehmens - teilweise mit durchaus positiver Intention - versuchen, verschleiert im Social Web für das Unternehmen und/oder seine Produkte zu werben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgend skizzierte Fall, bei dem es sogar zu einer einstweiligen Verfügung des LG Hamburg gekommen ist, zeigt auf, wie wichtig es für Unternehmen ist, die eigenen Mitarbeiter für kommunikative und rechtliche Folgen bei Facebook, Twitter &amp;amp; Co zu sensibilisieren. Zahlreiche Unternehmen führen in diesem Zusammenhang derzeit &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Web 2.0, Social Media &amp;amp; Recht&quot;&gt;Social Media Guidelines oder eine Policy &lt;/a&gt;ein, um so sinnvollerweise entsprechende Risiken vom Unternehmen fernzuhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Der aktuelle Fall der ARAG: Verschleierte Werbung in Blogkommentaren&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dem &lt;a href=&quot;http://www.rsv-blog.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;RSV Blog&quot;&gt;RSV-Blog  &lt;/a&gt;, der von zwei Anwaltskollegen betrieben wird, wird über Erfahrungen mit unterschiedlichsten Rechtsschutzversicherungen berichtet. Wie bei einem Blog üblich, können sich die Besucher der Internetseite über eigene Kommentare an der Diskussion beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter einem eher kritischen Beitrag zur ARAG mit dem Titel &lt;a href=&quot;http://www.rsv-blog.de/advocard-macht-probleme &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;RSV Blog&quot;&gt;„ARAG macht Probleme“&lt;/a&gt; wurde von einem Nutzer folgender Kommentar eingestellt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&quot;Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht &amp;amp; Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentesten Versicherungen, die ich kenne.&quot;&lt;/blockquote&gt; &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/196-Einstweilige-Verfuegung-wegen-verschleierter-Werbung-in-Blogs-Social-Media-Fail-der-ARAG-Rechtsschutzversicherung.html#extended&quot;&gt;&quot;Einstweilige Verfügung wegen verschleierter Werbung in Blogs - Social Media Fail der ARAG Rechtsschutzversicherung ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 15 Feb 2012 09:05:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Social Commerce &amp; Recht – Warum Pinterest &amp; Co kein direktes Problem mit dem Urheberrecht haben </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/195-Social-Commerce-Recht-Warum-Pinterest-Co-kein-direktes-Problem-mit-dem-Urheberrecht-haben.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Seit kurzem wird die US-amerikanische &lt;a href=&quot;http://www.pinterest.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pinterest&quot;&gt;Internetplattform Pinterest&lt;/a&gt; auch in Deutschland immer stärker wahrgenommen.  Es handelt sich dabei um eine Art öffentliche Pinnwand, an die angemeldete Nutzer beliebige Fotos und Videos aus dem Internet „pinnen“ und damit veröffentlichen können.  Viele der überwiegend weiblichen Nutzer veröffentlichen dort Bilder von Produkten, was Pinterest – gerade im Hinblick auf die steigenden Nutzerzahlen – zu einem interessanten, &lt;a href=&quot;http://etailment.de/2012/pinterest-wie-eine-pinnwand-den-konsum-im-web-anheizen-kann/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Etailment&quot;&gt;konsumsteigernden&lt;/a&gt; (und&lt;a href=&quot;http://danielrehn.wordpress.com/2012/02/05/pinterest-alles-so-schon-bunt-hier/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Daniel Rehn&quot;&gt; sehr bunten&lt;/a&gt;)   Produktempfehlungsnetzwerk werden lassen könnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im nachfolgenden Beitrag soll es dabei nicht um die Frage nach einem möglichen Geschäftsmodell gehen, welches sich &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/digital/internet/2012-01/pinterest-social-marketing/seite-3&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Zeit Online&quot;&gt;trotz vereinzelter Zweifel&lt;/a&gt; durchaus sinnvoll &lt;a href=&quot;http://kaithrun.de/pinterest-mehr-als-ein-gehypter-bildlesezeichen-service/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;kaithrun&quot;&gt;entwickeln lässt&lt;/a&gt;. Tatsächlich gibt es über &lt;a href=&quot;http://www.excitingcommerce.de/2012/01/pinterest.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;excitingcommerce&quot;&gt;verschiedene Funktionalitäten&lt;/a&gt; auch für Unternehmen einige &lt;a href=&quot;http://pr-blogger.de/2012/01/27/pinterest-1-benutzung-und-benefits-fur-unternehmen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;PR Blogger&quot;&gt;interessante Anwendungszenarien&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vielmehr geht es hier um das Thema &quot;Urheberrecht&quot;: In zahlreichen Beiträgen, die sich mit dem aktuellen Wachstum von Pinterest auseinandersetzen, wird nachvollziehbarerweise die Frage nach der urheberrechtlichen Zulässigkeit der Veröffentlichung von Bildern auf Pinterest gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spannend zu der Urheberrechtsdebatte vor allem:&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://netzwertig.com/2011/11/28/kuratieren-modularisieren-und-remixen-des-webs-neuer-brandherd-der-urheberrechtsdebatte/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzwertig&quot;&gt;Kuratieren, Modularisieren und Remixen des Webs: Neuer Brandherd der Urheberrechtsdebatte&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://leanderwattig.de/index.php/2011/11/27/probleme-beim-umgang-mit-dem-urheberrecht-am-beispiel-der-web-plattform-pinterest/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Leander Wattig&quot;&gt;Probleme beim Umgang mit dem Urheberrecht am Beispiel der Web-Plattform Pinterest&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://netzpolitik.org/2011/neue-urheberrechtskonflikte-am-horizont/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzpolitik.org&quot;&gt;Neue Urheberrechtskonflikte am Horizont? &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2012/01/24/social-sharing-mit-einem-tradierten-urheberrecht-vereinen-die-technik-ist-gefragt/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;basicthinking&quot;&gt;Social Sharing mit einem tradierten Urheberrecht vereinen? Die Technik ist gefragt!&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl auch in den USA bereits kritische Stimmen bezüglich eines „Ausnutzens des geistigen Eigentums“ der Fotografen bzw. Rechteinhaber laut wurden, soll dieser Beitrag zeigen, dass sich eine entsprechende Plattform &lt;a href=&quot;http://www.neunetz.com/2011/11/28/wird-samwers-neue-pinterest-kopie-pinspire-sich-an-wurstbildabmahnungen-verschlucken/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;neunetz&quot;&gt;auch unter Zugrundelegung deutschen Urheberrechts rechtskonform gestalten lässt&lt;/a&gt;. Nachdem bezüglich der urheberrechtlichen Bewertung von Diensten wie Pinterest in verschiedenen der genannten Artikel bzw. den entsprechenden Kommentaren einiges durcheinander geht, sollen die nachfolgenden Ausführungen am Beispiel von Pinterest die Risiken, aber auch die Chancen der Verwendung nutzergenerierter Inhalte - auch &lt;a href=&quot;http://www.deutsche-startups.de/2011/11/28/pinspire-pinterest-copycat/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;deutsche-startups.de über den Pinterest Klon namens Pinspire&quot;&gt;unabhängig von unmittelbaren Copycats&lt;/a&gt; - aufzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachfolgend soll deshalb unter I. dargestellt werden, ob in der Veröffentlichung/Einbindung der Bilder über Pinterest ein Urheberrechtsverstoß zu sehen ist und II. ob bzw. inwieweit die Betreiber von Pinterest für etwaige Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/195-Social-Commerce-Recht-Warum-Pinterest-Co-kein-direktes-Problem-mit-dem-Urheberrecht-haben.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Commerce &amp;amp; Recht – Warum Pinterest &amp;amp; Co kein direktes Problem mit dem Urheberrecht haben &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 06 Feb 2012 10:18:26 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Zu viel Fake in Social Media ? – Rechtslage bei schädigenden und gefälschten Einträgen in Bewertungsportalen </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/194-Zu-viel-Fake-in-Social-Media-Rechtslage-bei-schaedigenden-und-gefaelschten-Eintraegen-in-Bewertungsportalen.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Astroturfing</category>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/194-Zu-viel-Fake-in-Social-Media-Rechtslage-bei-schaedigenden-und-gefaelschten-Eintraegen-in-Bewertungsportalen.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Auch in Deutschland nimmt nicht nur die Zahl, sondern auch die Relevanz von Bewertungsportalen stark zu. Als typisches Phänomen der Sozialen Medien wächst damit auch die Macht der Verbraucher und Kunden, die über entsprechende Funktionalitäten - in einem vorher nicht da gewesenen Ausmaß - die Gelegenheit erhalten, ihrer &quot;Stimme&quot; (sprich der eigenen Meinung über die jeweilige Ware oder Dienstleistung) Ausdruck zu verleihen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Beispiele von Bewertungsportalen:&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
Hotels: &lt;a href=&quot;http://www.holidaycheck.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Holidaycheck&quot;&gt;Holidaycheck&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.hotelbewertungen.net&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;hotelbewertungen.net&quot;&gt;hotelbewertungen.net&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.tripadvisor.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Tripadvisor&quot;&gt;Tripadvisor&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Arbeitgeber: &lt;a href=&quot;http://www.kununu.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;kununu&quot;&gt;Kununu&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.jobvoting.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;jobvoting&quot;&gt;jobvoting&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
Ärzte: &lt;a href=&quot;http://www.imedo.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Imedo&quot;&gt;Imedo&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.docinsider.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Docinsider&quot;&gt;Docinsider&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.topmedic.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Topmedic&quot;&gt;Topmedic&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Finanzberater &amp;amp; Banken: &lt;a href=&quot;http://www.whofinance.de&quot; target=&quot;_blank&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;WhoFinance&quot;&gt;WhoFinance&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.mybankrating.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;MyBankRating&quot;&gt;mybankrating&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Produkte und Dienstleistungen: &lt;a href=&quot;http://www.ciao.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Ciao!&quot;&gt;Ciao!&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.kennstdueinen.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;KennstDuEinen&quot;&gt;kennstdueinen&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.golocal.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;GoLocal&quot;&gt;golocal&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Bücher: &lt;a href=&quot;http://www.amazon.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Amazon&quot;&gt;Amazon &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Lehrer: &lt;a href=&quot;http://www.spickmich.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spickmich&quot;&gt;Spickmich&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Professoren: &lt;a href=&quot;http://www.meinprof.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;MeinProf&quot;&gt;MeinProf&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Meinung der Konsumenten bezüglich der angebotenen Waren und Dienstleistungen und der &lt;a href=&quot;http://t3n.de/news/online-reputation-diese-26-faktoren-beeinflussen-331023/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Online Reputation bei t3n&quot;&gt;Reputation&lt;/a&gt; eines Unternehmens im Internet, die nicht zuletzt durch entsprechende Bewertungsportale geprägt wird, kommt im Rahmen der Marken- und Produktwahrnehmung und damit auch bezüglich der Kaufentscheidungen eine erhebliche, perspektivisch weiter wachsende Rolle zu. Wie &lt;a href=&quot;http://www.fuellhaas.com/2012/01/22/alle-macht-den-konsumenten-nur-eine-illusion/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Fuellhaas Blog&quot;&gt;aktuelle Studien&lt;/a&gt; zeigen, ist die Wahrnehmung der eigenen Marke gerade in und über Social Media (immer &lt;a href=&quot;http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/bewertungsportale-fuer-arbeitgeber-fuehrungsstil-autoritaer-entlassungen-haeufig-1612547.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;faz.de&quot;&gt;stärker auch für Arbeitgeber&lt;/a&gt;) von steigender Bedeutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bewertungsplattformen können als „Stimme der Konsumenten“ im Dschungel der Werbeinformationen also durchaus eine gute Orientierung bieten. Holidaycheck macht im Bereich &quot;Urlaub&quot; vor, welche Relevanz solche Bewertungsportale für Kunden und deren Kaufentscheidungen haben können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie einige &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/156-Verdeckte-Eigenbewertung-auf-Amazon-Co-Unangenehm-und-wettbewerbswidrig.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;aufgedeckte&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.m-blog.info/2010/10/fake-eintrage-bei-bewertungsportalen-quantitat-oder-qualitat/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;M-Blog&quot;&gt;Fälle&lt;/a&gt; zeigen, bietet gerade die Anonymität im Internet auch zahlreiche Möglichkeiten, Bewertungs- und Kommentarfunktionen zu mißbrauchen. Zum einen, indem Unternehmen ihre eigenen Angebote (z.B. unter einem anderen vorgetäuschten Namen) selbst positiv bewerten und dabei ihre Identität bewußt verschleiern. Zum anderen aber, indem Mitarbeiter und/oder Agenturen damit beauftragt werden, unter dem Deckmantel eines anderen Namens auf der jeweiligen Seite des Wettbewerbers negative Kommentare oder Bewertungen zu hinterlassen. Dieses Problem hat auch die ZDF-Sendung WISO (&lt;a href=&quot;http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1555430/Der-getaeuschte-Urlauber&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Videobeitrag &#039;Der getäuschte Urlauber&#039;&quot;&gt;Videobeitrag &quot;Der getäuschte Urlauber&quot;&lt;/a&gt;) gestern aufgegriffen und über wachsenden (&lt;a href=&quot;http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,8239838,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;wiso.zdf.de&quot;&gt;angeblich 20 – 30 % Fake-Bewertungen&lt;/a&gt;) bzw. sogar &lt;a href=&quot;http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,8467609,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;wiso.zdf.de&quot;&gt;systematischen Mißbrauch &lt;/a&gt;entsprechender Bewertungsportale berichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um diesem relativ naheliegenden - wenn auch nicht &lt;a href=&quot;https://blog.holidaycheck.de/holidaycheck-stern-tv-gefaelschte-bewertungen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Holidaycheck&quot;&gt;immer ordentlich recherchierten&lt;/a&gt; - Phänomen entgegen zu wirken, halten zahlreiche Bewertungsplattformen entsprechende &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,722673,00.html&quot; title=&quot;spiegel.de&quot;&gt;Mechanismen&lt;/a&gt; vor, die Mißbräuche erkennen und so &lt;a href=&quot;http://www.critch.de/blog/2012/01/30/hotel-bewertungsportale-fallen-im-test-bei-zdf-wiso-durch-heute-abend-um-1925-uhr&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;critch.de&quot;&gt;ausfiltern sollen&lt;/a&gt;. Diese funktionieren mal besser, mal schlechter… Angesichts der Vielzahl von Möglichkeiten wird man entsprechenden Mißbrauch technisch nie ganz ausschließen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer wieder stellt sich daher die Frage nach rechtlichen Möglichkeiten gegen rufschädigende bzw. gefälschte Bewertungen vorzugehen. Auch wenn Anbieter von Waren und Dienstleistungen - gerade in Zeiten von Social Media - sich auch negative Kommentare und Kritik gefallen lassen müssen, gilt die Meinungsfreiheit auch im Internet natürlich nicht uneingeschränkt. Sie endet richtigerweise dort, wo in unzulässiger Art und Weise in geschützte Rechtspositionen von Personen und Unternehmen (nachfolgend skizziert) eingegriffen wird. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/194-Zu-viel-Fake-in-Social-Media-Rechtslage-bei-schaedigenden-und-gefaelschten-Eintraegen-in-Bewertungsportalen.html#extended&quot;&gt;&quot;Zu viel Fake in Social Media ? – Rechtslage bei schädigenden und gefälschten Einträgen in Bewertungsportalen &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 31 Jan 2012 09:00:00 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/194-guid.html</guid>
    <category>astroturfing</category>
<category>bewertungsportale &amp; recht</category>
<category>marketingrecht</category>
<category>praxistipps</category>
<category>social media marketing</category>
<category>wettbewerbsrecht</category>

</item>
<item>
    <title>Wem gehören Twitter Follower beim Arbeitgeberwechsel und was sind die Social Media Kontakte wert – Rechtsstreit in den USA und Einschätzung nach deutschem Recht</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/193-Wem-gehoeren-Twitter-Follower-beim-Arbeitgeberwechsel-und-was-sind-die-Social-Media-Kontakte-wert-Rechtsstreit-in-den-USA-und-Einschaetzung-nach-deutschem-Recht.html</link>
            <category>Arbeitsrecht 2.0</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/193-Wem-gehoeren-Twitter-Follower-beim-Arbeitgeberwechsel-und-was-sind-die-Social-Media-Kontakte-wert-Rechtsstreit-in-den-USA-und-Einschaetzung-nach-deutschem-Recht.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Wie auch &lt;a href=&quot;http://www.zdnet.de/news/41559038/prozess-firma-fordert-twitterkonto-von-ex-mitarbeiter.htm&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ZDNET&quot;&gt;einige&lt;/a&gt;  &lt;a href=&quot; http://www.zeit.de/digital/internet/2011-12/kosten-twitter-follower&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Die Zeit&quot;&gt;deutsche&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://createordie.de/cod/news/Wem-gehoeren-meine-Twitter-Follower-061333.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Create or die&quot;&gt;Internetmedien&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.wiwo.de/technologie/streit-mit-dem-ex-chef-was-kostet-ein-twitter-follower/6000016.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;WiWo&quot;&gt;berichtet&lt;/a&gt; haben, läuft in den USA &lt;a href=&quot;http://mashable.com/2011/12/30/twitter-follower-lawsuit-noah-kravitz/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;mashable&quot;&gt;derzeit ein Rechtsstreit&lt;/a&gt;, der auf den ersten Blick erstaunen mag. Das Internetportal Phonedog, in dem Mobiltelefone und Smartphones bewertet und besprochen werden, verklagt seinen ehemaligen Mitarbeiter Noah Kravitz auf 340.000 $ Schadenersatz, weil er Twitter Follower seines ehemaligen Accounts &lt;a href=&quot;http://twitter.com/phonedog_Noah&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;twitter.com/phonedog_Noah&quot;&gt;www.twitter.com/phonedog_Noah&lt;/a&gt; auf seinen privaten Account &lt;a href=&quot;http://twitter.com/noahkravitz&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;twitter.com/noahkravitz&quot;&gt;twitter.com/noahkravitz&lt;/a&gt; übertragen haben soll. Phonedog meint, dass der ehemalige Arbeitnehmer die 17.000 Kontakte des ehemals geschäftlichen Account nicht hätte einfach auf seinen privaten Account „mitnehmen“ dürfen und macht – aus Sicht des Unternehmens – eine einfache Rechnung auf: 17.000 Follower mit einem Wert von jeweils 2,50 $ führen für die Zeit von 8 Monaten zu einem Schadenersatzanspruch von 340.000 €.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phonedog erklärt &lt;a href=&quot;http://www.nytimes.com/2011/12/26/technology/lawsuit-may-determine-who-owns-a-twitter-account.html?_r=1&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;NY Times&quot;&gt;zum Hintergrund&lt;/a&gt;, dass man einiges investiert habe, um die Zahl der Follower und Fans des Unternehmens zu steigern. Man sieht die Schaffung einer entsprechenden Markenwahrnehmung über die Sozialen Medien als erhebliche eigene Leistung an. Darüber hinaus interpretiert man bei Phonedog die Liste der Follower, die nun &quot;mitgenommen&quot; wurde, als eine &lt;a href=&quot;http://paidcontent.org/article/419-can-a-twitter-account-be-a-company-trade-secret/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;PaidContent&quot;&gt;Art Betriebsgeheimnis (&quot;trade secret&quot;)&lt;/a&gt;, was nicht einfach hingenommen werden solle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn eine entsprechende Schadenersatzklage hier in Deutschland sehr abwegig erscheint, tritt hier doch ein Problem zutage, was viele Unternehmen aber auch Mitarbeiter - trotz der weiter zunehmenden Nutzung der Sozialen Medien - unterschätzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Wem „gehören“ eigentlich Social Media Kontakte ?&lt;br /&gt;
Was passiert mit den Social Media Accounts, wenn Mitarbeiter das Unternehmen – vielleicht sogar zum unmittelbaren Wettbewerber - verlassen ?&lt;br /&gt;
Wie sollen geschäftlich genutzte Accounts übergeben werden ?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alles Fragen, mit denen sich Unternehmen aber auch betroffene Mitarbeiter beschäftigen sollten, um diese interessengerechten Lösungen zuzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;1. Grundlagen in Deutschland&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem wir als Kanzlei Unternehmen schon seit 2007 zu den Chancen, aber auch Risiken der Sozialen Medien beraten, haben meine arbeitsrechtliche Kollegin Dr. Birte Keppler und diesen Problemkomplex schon vor einiger Zeit identifiziert und im Januar 2010 mit dem Artikel &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/128-Pflicht-zur-Herausgabe-des-XING-Accounts-bei-Arbeitsplatzwechsel.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;&quot;Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel ?&quot;&lt;/a&gt; adressiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie man dort nachlesen kann, hängt das „Eigentum“ an Social Media Konten von den Umständen des Einzelfalles ab. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtige Parameter sind dabei:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;• Wer hat den Account angemeldet ?&lt;br /&gt;
• Wie ist die Ausgestaltung (auch Nutzungsbedingungen) des jeweiligen Sozialen Netzwerkes ?&lt;br /&gt;
• Wer bezahlt etwaige Kosten des Accounts ?&lt;br /&gt;
• Wie ist der Accountname (z.B. Firmenname enthalten) ?&lt;br /&gt;
• Auf welche Email-Anschrift wurde der Account angemeldet?&lt;br /&gt;
• Wird der Account schwerpunktmässig privat oder geschäftlich genutzt ?&lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/193-Wem-gehoeren-Twitter-Follower-beim-Arbeitgeberwechsel-und-was-sind-die-Social-Media-Kontakte-wert-Rechtsstreit-in-den-USA-und-Einschaetzung-nach-deutschem-Recht.html#extended&quot;&gt;&quot;Wem gehören Twitter Follower beim Arbeitgeberwechsel und was sind die Social Media Kontakte wert – Rechtsstreit in den USA und Einschätzung nach deutschem Recht&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 09 Jan 2012 09:20:00 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/193-guid.html</guid>
    <category>arbeitsrecht 2.0</category>
<category>facebook und recht</category>
<category>social media guidelines</category>
<category>social media recht</category>
<category>twitter und recht</category>

</item>
<item>
    <title>Social Media &amp; Recht – Best of 2011 und Ausblick </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/192-Social-Media-Recht-Best-of-2011-und-Ausblick.html</link>
            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/192-Social-Media-Recht-Best-of-2011-und-Ausblick.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das &lt;a href=&quot;http://netzwertig.com/2011/12/13/das-digital-jahr-2011-okosysteme-startup-boom-und-kim-schmitz/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Rückblick bei netzwertig.de&quot;&gt;Digitaljahr 2011&lt;/a&gt; war im Hinblick auf die Sozialen Medien - gerade in der zweiten Jahreshälfte - eine erste Zeit der Konsolidierung. Auch wenn das Thema Social Media und die jeweiligen Möglichkeiten weiterhin vielerorts stark überzeichnet dargestellt werden, scheint bei einigen Unternehmen ein erster Prozess der Erkenntnis eingetreten zu sein. Langsam aber sicher versuchen Unternehmen sich unter Zugrundelegung einer Strategie, einer klaren Zielsetzung und vor allem einer entsprechenden Nachhaltigkeit den Chancen in den Sozialen Medien zu nähern. Dabei wurde und wird versucht, den offensichtlichen Wissenslücken mit Fortbildungsmaßnahmen, mit der Unterstützung entsprechender Berater und/oder der Einstellung von Social Media Verantwortlichen entgegenzuwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu einem integrativer und essentiellen Bestandteil der Fortbildung, bei der ich verschiedentlich mitwirken kann, gehört der rechtliche Bereich. Social Media versetzt alle Internetnutzer bekanntermaßen in die Lage, eigene Inhalte und Informationen im Internet zu veröffentlichen und zu verbreiten. Da viele dieser Nutzer oftmals keinerlei bzw. teilweise auch falsche Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Publikationen haben, sind Verstöße gegen geltendes Recht an der Tagesordnung. So sind z.B. Urheberrechtsverletzungen durch den Upload von Videos, an denen keine entsprechenden Nutzungsrechte bestehen, ebenso häufig wie die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, des Wettbewerbsrecht, fremder Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Markenrechte. Auch wenn einige rechtliche Rahmenbedingungen gerade im Hinblick auf die Möglichkeiten des Internet dringender Reformen bedürfen, sind aktuell natürlich dennoch die geltenden gesetzlichen Grundlagen zu berücksichtigen. Deshalb sollten Unternehmen, die eigenen Aktivitäten bei Facebook, Youtube &amp;amp; Co beginnen, zumindest zentrale rechtlichen Grenzen und Risiken kennen und bei der Planung und/oder Durchführung von Social Media Maßnahmen miteinbeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch deutsche Unternehmen haben deshalb erkannt, dass die Einführung von Leitplanken und die Schaffung der notwendigen Medienkompetenz wichtige Voraussetzungen sind, um Interessen des Unternehmens aber auch die Mitarbeiter vor eigenen Fehlern zu schützen. Zahlreiche Unternehmen haben in diesem Zusammenhang sogenannte Social Media Guidelines oder eine Social Media Policy eingeführt, bei denen einige aber die (arbeits-)rechtlichen Implikationen (vgl. &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/162-Social-Media-Richtlinien-Recht-Grenzen-der-Meinungsfreiheit-im-Arbeitsverhaeltnis.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Richtlinien - Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis&quot;&gt;hier&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/183-Mitbestimmungspflicht-bei-Social-Media-Guidelines-Einbeziehung-des-Betriebsrates-auch-bei-unverbindlichen-Handlungsempfehlungen.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Einbeziehung&quot;&gt;hier&lt;/a&gt;) unterschätzen und sich allein mit kommunikativen Aspekten auseinandersetzen (weiterführend auch &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;(Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz&quot;&gt;Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Blick in die USA lässt sich prognostizieren, dass – neben den &lt;a href=&quot;http://blog.beck.de/2011/08/28/kuendigung-wegen-eines-facebook-eintrags &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beck Blog &#039;Kündigung wegen eines Facebook Eintrags&#039;&quot;&gt;ersten arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren&lt;/a&gt;, die auch in Deutschland bereits Social Media zum Gegenstand hatten – in 2012 arbeitsrechtliche Fragestellugen zum Umgang mit den Sozialen Medien im Arbeitsumfeld zunehmen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spannend wird zudem der weitere Verlauf der datenschutzrechtlichen Auseinandersetzung mit Facebook und &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/185-Datenschutzbehoerden-ULD-halten-Facebook-Plugins-fuer-datenschutzwidrig-Unterlassungsverfuegungen-und-Bussgeld-moeglich.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook Plugins &amp;amp; Recht&quot;&gt;um die Social Plugins&lt;/a&gt;, wie den Facebook Like oder den Google Plus Button, sein. Die Datenschutzbeörden haben &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/191-Zusammenschluss-der-deutschen-Datenschutzbehoerden-zur-Un-zulaessigkeit-des-Facebook-Like-Buttons-und-anderer-Social-Plugins.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Zusammenschluss der Datenschutzbehörden zur (Un-)zulässigkeit von Social Plugins&quot;&gt;mit dem Beschluss vom 8.12.2011&lt;/a&gt; ein klares Statement zu der (Un-)zulässigkeit entsprechender Werkzeuge gegeben, wenn deren Wirkweise den Besuchern der eigenen Webseite nicht hinreichend klar kommuniziert werden kann bzw. nicht deren unter Umständen notwendige Zustimmung zur konkreten Datenverarbeitung eingeholt werden kann. Diesbezüglich ist zu hoffen, dass auch Anbieter wie Facebook sich „bewegen“ und (wie &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/186-Datenschutzkonforme-Nutzung-von-Google-Analytics-nun-auch-nach-Auffassung-der-Datenschutzbehoerden-moeglich-und-die-Erkenntnisse-fuer-den-Facebook-Like-Button.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Rechtskonforme Nutzung von Google Analytics&quot;&gt;seinerzeit Google bei Google Analytics&lt;/a&gt;) bemühen, technische Wege zu finden, die einen datenschutzkonformen Einsatz ermöglichen. Forderungen an Facebook &amp;amp; Co nach mehr Transparenz sind aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang mehr als berechtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der fortgesetzten Einführung von Social Media Guidelines, den angedeuteten datenschutzrechtlichen Fragen, wird aus rechtlicher Sicht weiterhin das &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/108-Haftung-fuer-User-Generated-Content-Grundsaetze-und-Hinweise-fuer-die-Praxis.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Haftung für nutzergenerierte Inhalte - Grundlagen und Praxistipps&quot;&gt;Thema „Haftung von Plattformbetreibern für nutzergenerierte Inhalte“&lt;/a&gt; eine nicht unerhebliche Relevanz behalten. Schließlich wird nach meiner Einschätzung in 2012 noch stärker diskutiert werden, wann und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen fremde Inhalte und Informationen erhoben, ausgewertet und in aggregierter Form im Rahmen eines eigenen Services mit eigenen Nutzwerten veröffentlicht und/oder angeboten werden können und dürfen (vgl. &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/100-Screen-Scraping-Wann-ist-das-Auslesen-und-die-Veroeffentlichung-fremder-Daten-zulaessig.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Datenaggregation &amp;amp; Recht - Wann ist das Auslesen und Veröffentlichen fremder Daten zulässig ?&quot;&gt;Datenaggregation &amp;amp; Recht - Wann ist das Auslesen und die Veröffentlichung fremder Daten zulässig ?&lt;/a&gt;).  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in 2012 werde ich mich also mit diesen Themen auseinandersetzen und versuchen, in diesem Blog nicht nur die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Internet und Social Media vorzustellen, sondern auch solche neuen Fragen aufzugreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Jahr habe ich hier auf diesem Blog 23 Artikel zum Themenkreis „Web 2.0, Social Media &amp;amp; Recht“ veröffentlicht. Als kleinen Rückblick möchte ich nachfolgend noch einmal die 12 Artikel in der entsprechenden Reihenfolge auflisten, die in diesem Jahr den meisten Zuspruch (sprich Klicks) erhalten haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/173-Facebook-Datenschutz-Erste-Abmahnungen-wegen-Einbindung-des-Facebook-Like-Buttons.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook &amp;amp; Datenschutz - Erste Abmahnungen wegen Einbindung des Facebook Like-Buttons&quot;&gt;1. Facebook &amp;amp; Datenschutz - Erste Abmahnungen wegen Einbindung des Facebook Like-Buttons&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/171-Rechtliche-Bewertung-der-Sache-Euroweb-vs.-Nerdcore-Domain-wurde-gepfaendet.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Rechtliche Bewertung der Sache Euroweb vs. Nerdcore - Domain wurde gepfändet&quot;&gt;2. Rechtliche Bewertung der Sache Euroweb vs. Nerdcore - Domain wurde gepfändet&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/181-Daimler-AG-gegen-Beleidigungen-auf-Facebook-Unternehmensstrategien-zwischen-unzulaessiger-Rufschaedigung-und-zulaessiger-Meinungsaeusserung.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Daimler AG gegen Beleidigungen auf Facebook - Unternehmensstrategien zwischen unzulässiger Rufschädigung und zulässiger Meinungsäußerung&quot;&gt;3. Daimler AG gegen Beleidigungen auf Facebook - Unternehmensstrategien zwischen unzulässiger Rufschädigung und zulässiger Meinungsäußerung&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/189-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-1-Urheberrecht.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus &amp;amp; Co (Teil 1 Urheberrecht)&quot;&gt;4. Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus &amp;amp; Co (Teil 1 Urheberrecht) &lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/192-Social-Media-Recht-Best-of-2011-und-Ausblick.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media &amp;amp; Recht – Best of 2011 und Ausblick &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 14 Dec 2011 09:00:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Zusammenschluss der deutschen Datenschutzbehörden zur (Un-)zulässigkeit des Facebook Like Buttons und anderer Social Plugins</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/191-Zusammenschluss-der-deutschen-Datenschutzbehoerden-zur-Un-zulaessigkeit-des-Facebook-Like-Buttons-und-anderer-Social-Plugins.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/191-Zusammenschluss-der-deutschen-Datenschutzbehoerden-zur-Un-zulaessigkeit-des-Facebook-Like-Buttons-und-anderer-Social-Plugins.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Im sogenannten &quot;Düsseldorfer Kreis&quot; kommen die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz regelmässig zusammen und besprechen bzw. beschließen gemeinsame Linien bezüglich datenschutzrechtlicher Themen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom gestrigen Tag stammt ein aktueller Beschluss, der sich nicht nur mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen für Soziale Netzwerke auseinandersetzt, sondern auch bezüglich der (Un-)zulässigkeit der Einbindung von sogenannten Social Plugins, wie dem Facebook Like Button Stellung bezieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Feststellungen des Beschlusses&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Auszug aus dem Beschluss stellt dazu fest (Hervorhebungen von mir):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Betreiber von sozialen Netzwerken müssen insbesondere folgende Rechtmäßigkeitsanforderungen beachten, wenn sie in Deutschland aktiv sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
■ Es muss eine &lt;u&gt;&lt;strong&gt;leicht zugängliche und verständliche Information&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; darüber gegeben werden, welche Daten erhoben und für welche Zwecke verarbeitet werden. Denn nur eine größtmögliche Transparenz bei Abschluss des Vertrags über eine Mitgliedschaft bzw. informierte Einwilligungen gewährleisten die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Voreinstellungen des Netzwerkes müssen auf dem &lt;u&gt;&lt;strong&gt;Einwilligungsprinzip&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; beruhen, jedenfalls soweit nicht der Zweck der Mitgliedschaft eine Angabe von Daten zwingend voraussetzt. Eine Datenverarbeitung zunächst zu beginnen und nur eine Widerspruchsmöglichkeit in den Voreinstellungen zu ermöglichen, ist nicht gesetzmäßig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
■ Es muss eine einfache Möglichkeit für Betroffene geben, ihre &lt;u&gt;&lt;strong&gt;Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;geltend zu machen. Grundvoraussetzung hierfür ist die Angabe von entsprechenden Kontaktdaten an leicht auffindbarer Stelle, damit die Betroffenen wissen, wohin sie sich wenden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
■ Die Verwertung von Fotos für Zwecke der Gesichtserkennung und das Speichern und Verwenden von biometrischen Gesichtserkennungsmerkmalen sind ohne ausdrückliche und bestätigte Einwilligung der abgebildeten Person unzulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
■ Das Telemediengesetz erfordert jedenfalls &lt;u&gt;&lt;strong&gt;pseudonyme Nutzungsmöglichkeiten &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;in sozialen Netzwerken. Es enthält im Hinblick auf Nutzungsdaten – soweit keine Einwilligung vorliegt – ein Verbot der personenbeziehbaren Profilbildung und die Verpflichtung, nach Beendigung der Mitgliedschaft sämtliche Daten zu löschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
■ Das direkte Einbinden von Social Plugins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des Social Plugins ausgelöst wird, ist ohne &lt;u&gt;&lt;strong&gt;hinreichende Information der Internetnutzerinnen &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
■ Die großen Mengen an teils auch sehr sensiblen Daten, die in sozialen Netzwerken anfallen, sind durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen zu schützen. Anbieter müssen nachweisen können, dass sie solche Maßnahmen getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
■ Daten von Minderjährigen sind besonders zu schützen. Datenschutzfreundlichen Standardeinstellungen kommt im Zusammenhang mit dem Minderjährigenschutz besondere Bedeutung zu. Informationen über die Verarbeitung von Daten müssen auf den Empfängerhorizont von Minderjährigen Rücksicht nehmen und also auch für diese leicht verständlich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
■ Betreiber, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind, müssen gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BDSG einen &lt;strong&gt;&lt;u&gt;Inlandsvertreter&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt; bestellen, der Ansprechperson für die Datenschutzaufsicht ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine &lt;u&gt;&lt;strong&gt;eigene Verantwortung&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen &lt;u&gt;&lt;strong&gt;zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anbieter deutscher Websites, die in der Regel keine Erkenntnisse über die Datenverarbeitungsvorgänge haben können, die beispielsweise durch Social Plugins ausgelöst werden, sind regelmäßig nicht in der Lage, die für eine &lt;u&gt;&lt;strong&gt;informierte Zustimmung&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; ihrer Nutzerinnen und Nutzer notwendige Transparenz zu schaffen. Sie laufen Gefahr, selbst Rechtsverstöße zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebt. &lt;u&gt;&lt;strong&gt;Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden.&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Quelle:&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; &lt;a href=&quot;http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/08122011DSInSozialenNetzwerken.pdf;jsessionid=8C73D1DF7C792E564AC2B754AE650487.1_cid136?__blob=publicationFile&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 8.12.2011&quot;&gt;Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich vom 8. Dezember 2011 zum Datenschutz in sozialen Netzwerken&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;II. Bewertung und Folgen des Beschlusses&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausführungen zur Einbindung von Social Plugins sind eine konsequente Fortsetzung &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/185-Datenschutzbehoerden-ULD-halten-Facebook-Plugins-fuer-datenschutzwidrig-Unterlassungsverfuegungen-und-Bussgeld-moeglich.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Datenschutzbehörden (ULD) halten Facebook Plugins für datenschutzwidrig - Unterlassungsverfügungen und Bussgeld möglich&quot;&gt;der Rechtsauffassung der Datenschutzbehörden aus Schleswig Holstein, die vor kurzem einigen Wirbel ausgelöst haben.&lt;/a&gt; Der Beschluss deutet - wie schon prognostiziert - darauf hin, dass sich die Datenschutzbehörden der anderen Länder der Einschätzung des ULD zur (Un-)zulässigkeit der Einbindung von Social Plugins anschließen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/191-Zusammenschluss-der-deutschen-Datenschutzbehoerden-zur-Un-zulaessigkeit-des-Facebook-Like-Buttons-und-anderer-Social-Plugins.html#extended&quot;&gt;&quot;Zusammenschluss der deutschen Datenschutzbehörden zur (Un-)zulässigkeit des Facebook Like Buttons und anderer Social Plugins&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 09 Dec 2011 11:48:42 +0100</pubDate>
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    <category>datenschutz</category>
<category>datenschutzrecht</category>
<category>facebook</category>
<category>facebook und recht</category>
<category>praxistipps</category>
<category>social media marketing</category>

</item>
<item>
    <title>Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus &amp; Co (Teil 2 Persönlichkeitsrecht &amp; Wettbewerbsrecht) </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/190-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-2-Persoenlichkeitsrecht-Wettbewerbsrecht.html</link>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/190-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-2-Persoenlichkeitsrecht-Wettbewerbsrecht.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nachdem &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/189-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-1-Urheberrecht.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Gefährliches Teilen ? Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus &amp;amp; Co (Teil 1 Urheberrecht)&quot;&gt;im ersten Teil dieser Beitragsreihe die urheberrechtlichen Fragestellungen erläutert worden sind&lt;/a&gt;, soll nachfolgend dargestellt werden, inwieweit den Nutzer, der einen Inhalte über die zahlreichen „Sharing-Funktionen“ wie Facebook, Google Plus &amp;amp; Co teilt, eine rechtliche Verantwortlichkeit für die jeweiligen geteilten Aussagen selbst treffen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch insofern ist der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt, dass mit dem Teilen fremder Aussagen (z.B. bei Beleidigungen) unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Teilenden das Risiko einer rechtlichen  Verantwortlickeit einhergehen kann, wenn die ursprüngliche Aussage selbst Rechte Dritter verletzten. Bei nüchterner Betrachtung ist es zunächst einmal auch grundsätzlich nachvollziehbar, dass z.B. mit der Weiterverbreitung unwahrer, rufschädigender Äußerungen auch der (Ruf-)schaden grösser wird. Insoweit kann sich der „teilende“ Nutzer allein mit dem Hinweis, die Aussage käme ja nicht von ihm, nicht gänzlich aus der Verantwortung flüchten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Frage der sogenannten Verbreiterhaftung ist im Bereich der „alten Medien“ nichts Neues, weshalb diesbezüglich einiges an Rechtsprechung existiert (vgl. BGH Urteil vom 6. 4. 1976, BGHZ 66,182 (190 f.)). Es ist nur logisch, dass sich diese Frage in den Sozialen Medien, in denen eben nun jeder Internetnutzer in der Lage ist, eigene Inhalte zu publizieren und eben auch fremde Inhalte zu „sharen“, fortsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insoweit ist für jeden Nutzer von Social Media nun relevant geworden, wann ihn durch das Teilen von Inhalten auch eine rechtliche Verantwortlichkeit für die fremden Aussagen treffen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Grundsätze der Linkhaftung&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gerichte werden bei entsprechenden Fragen derzeit wohl die Grundsätze der Linkhaftung zugrunde legen. Trotz offensichtlichem Regelungsbedarf wurde bei der Einführung des Telemediengesetzes (TMG) keine gesetzliche Regelung zur Frage der Haftung für Links aufgenommen. Demgemäß sind die Grundsätze heranzuziehen, die im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung von einzelnen Gerichten entwickelt worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gerichte gehen bei Links auf fremde Inhalte, davon aus, dass auch der Linksetzende zur Unterlassung verpflichtet werden kann, wenn er sich die fremde Aussage „zu eigen“ gemacht hat. Entscheidend ist also, in welchem Kontext der Linksetzende den Link gestellt hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer beispielweise bei Facebook einen Inhalt teilt und mit einem Kommentar wie „Schaut mal hier, wie interessant“ versieht,  kann wegen eines „Zu-Eigenmachens“ gegebenenfalls selbst in Anspruch genommen werden, wenn der verlinkte Inhalt Rechte Dritter verletzt (vgl. auch LG Frankfurt Az. 3-08 O 46/10 bzw. &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/140-Twitter-Recht-Eine-Zusammenfassung-der-ersten-straf-und-wettbewerbsrechtlichen-Faelle.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Twitter &amp;amp; Recht&quot;&gt;Linkhaftung bei Twitter&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt wird man eine Verantwortlichkeit für denselben Link verneinen müssen, wenn sich der teilende Nutzer durch seinen eigenen Kommentar zum geteilten Inhalt von diesem distanziert. Der Kommentar „Schaut mal hier, wie abwegig“, wird in der Regel aus  einem Haftungsrisiko herausführen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/190-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-2-Persoenlichkeitsrecht-Wettbewerbsrecht.html#extended&quot;&gt;&quot;Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus &amp;amp; Co (Teil 2 Persönlichkeitsrecht &amp;amp; Wettbewerbsrecht) &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 16 Nov 2011 09:30:00 +0100</pubDate>
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    <category>praxistipps</category>
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<category>social media guidelines</category>
<category>wettbewerbsrecht</category>

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<item>
    <title>Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus &amp; Co (Teil 1 Urheberrecht) </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/189-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-1-Urheberrecht.html</link>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Ein aktueller Fall eines im Internet nicht ganz unbekannten Mandanten (mehr dazu im Beitrag am Mittwoch) zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass zahlreiche rechtliche Grundsätze nicht (mehr) zu der Welt der Sozialen Medien passen bzw. einige Problemstellungen nicht wirklich interessengerecht lösen . Hinzu kommt, dass sehr vielen Nutzern von Plattformen wie Facebook, Google Plus &amp;amp; Co die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen gänzlich unbekannt sind und – nach wie vor – auch viele falsche Interpretationen kursieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn hinsichtlich der Haftungsrisiken beim Thema „Weiterverbreiten von Inhalten“, also dem sogenannten „Sharing“, rechtlich einiges noch nicht abschließend geklärt ist, lassen sich mit der entsprechenden Sachkenntnis doch einige rechtliche Probleme vermeiden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsächlich stellen sich im Hinblick auf das &lt;a href=&quot;http://faz-community.faz.net/blogs/netzkonom/archive/2011/11/14/medien-nutzen-twitter-immer-noch-als-linkschleuder.aspx&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Interessante Zahlen zur Weiterverteilung von Inhalten etablierter Anbieter beim netzökonom &quot;&gt;weit verbreitete Sharing&lt;/a&gt; von Inhalten einige urheberrechtliche Fragen, wenn man fremde Inhalte (z.B. Fotos) auf Facebook ohne Zustimmung des Urhebers teilt. Problematisch kann auch das Weiterverbreiten von rechtsverletzenden Aussagen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Beitrag soll deshalb darüber aufklären, inwieweit ein Nutzer für das „Sharen“ fremder Inhalte haftbar gemacht werden kann und wie entsprechende Risiken reduziert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Haftungsrisiken beim Sharing von Inhalten über Facebook, Google Plus &amp;amp; Co ? &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Plattformen wie Facebook oder Google Plus sind dafür angelegt,  interessante Inhalte anderer Webseiten oder &lt;a href=&quot;http://www.wuv.de/nachrichten/digital/social_media_blogs_teilen_user_besonders_gern&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;wuv&quot;&gt;Blogs&lt;/a&gt; einfach und ohne weitergehende technologische Hürden an den begrenzten  Kreis eigener Kontakte („Freunde“) oder öffentlich weiterzugeben. Oft genügt ein Klick um fremde Texte, Bilder und Videos zu teilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was bei dieser praktischen „Sharing“ Funktion oft nicht bedacht wird, ist die rechtliche Perspektive. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentraler Aspekt, der auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu  Haftungsrisiken führen kann, ist die urheberrechtliche Fragestellung, ob der jeweilige Inhalt  - problematisch vor allem bei Bildern und/oder Videos – überhaupt an anderer Stelle veröffentlicht werden dürfen. Dienste wie Facebook oder Google Plus übernehmen bei Empfehlung einer interessanten Webseite in der Regel auch Bilder oder Videos – oft in Form von Miniaturansichten (sogenannte „Thumbnails“). Wie der nachfolgende Beitrag zeigt, ist dies auf Grundlage der herrschenden Rechtsprechung in Deutschland - jedenfalls bei Bildern und Videos - urheberrechtlich durchaus problembehaftet. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/189-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-1-Urheberrecht.html#extended&quot;&gt;&quot;Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus &amp;amp; Co (Teil 1 Urheberrecht) &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 14 Nov 2011 09:15:00 +0100</pubDate>
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    <category>social media</category>
<category>urheberrecht</category>
<category>user generated content</category>

</item>
<item>
    <title>LG Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht bei geschäftsmäßig genutzten Facebookprofilen</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/188-LG-Aschaffenburg-bestaetigt-Impressumspflicht-bei-geschaeftsmaessig-genutzten-Facebookprofilen.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das LG Aschaffenburg (AZ. 2 HK O 54/11) hatte in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zweier Wettbewerber die Frage zu entscheiden, ob auch in einem geschäftsmäßig genutzten Facebookprofil ein leicht erkennbares und unmittelbar erreichbares Impressum vorgehalten werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass diese Frage irgendwann auftritt und auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt, war eigentlich zu erwarten. Deshalb empfehle ich meinen Mandanten und auf &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/154-Videovortrag-Social-Media-Recht-Twitter-in-der-Unternehmenskommunikation.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Videovortrag zum Thema &quot;Twitter &amp;amp; Recht&quot;&quot;&gt;Vorträgen schon seit Jahren &lt;/a&gt;diesbezüglich einfach auf „Nummer Sicher“ zu gehen und auch bei Facebook, Youtube &amp;amp; Co die notwendigen Pflichtangaben entsprechend vorzuhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und tatsächlich hat nun das LG Aschaffenburg  in seinem Schlussurteil vom 19.08.2011 (Az. 2 HK O 54/11) – nicht ganz überraschend – entschieden, dass auch Nutzer von Social Media Accounts eine eigene Anbieterkennzeichnung vorhalten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;1. Das Urteil des LG Aschaffenburg&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beklagte hatte in einem zu Marketingzwecken genutzten Facebook Account nur Angaben zu Anschrift und Telefonnummer angegeben. Desweiteren fand sich unter der Rubrik „Info“ ein Link af die eigene Internetseite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen § 5 TMG, der eben vorsieht, dass ganz spezifische Informationen (die sogenannten Pflichtangaben) auch auf der Facebook Seite leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar vorgehalten werden müssten. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/188-LG-Aschaffenburg-bestaetigt-Impressumspflicht-bei-geschaeftsmaessig-genutzten-Facebookprofilen.html#extended&quot;&gt;&quot;LG Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht bei geschäftsmäßig genutzten Facebookprofilen&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 27 Oct 2011 12:10:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/187-Gefaelschte-Fans-bei-Weleda-Rechtliche-Bewertung-falscher-Profile-in-Sozialen-Netzwerken.html</link>
            <category>Astroturfing</category>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Ende letzter Woche rumorte eine Geschichte um die Facebook Fanpage von Weleda durch Teile der &lt;a href=&quot;http://rivva.de/135951974&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rivva.de &quot;&gt;deutschsprachigen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.livingthefuture.de/?p=3644&quot; target=&quot;_blank&quot;title=&quot;livingthefuture&quot;&gt; Internetlandschaft&lt;/a&gt;. &lt;a href=&quot;http://dialogtexte.com/2011/10/13/weleda-und-facebook-oder-der-beweis-dass-fake-kunden-leichter-zu-betreuen-sind-als-echte-kunden-die-meckern-namlich-nicht/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;dialogtexte.com&quot;&gt;Auf dem Blog www.dialogtexte.com &lt;/a&gt;hat Susanne Popp aufgrund eines konkreten Verdachtes eine Vielzahl von Recherchen angestellt, die sie zu dem Ergebnis kommen lassen, dass zahlreiche der „Kundenprofile“ auf der &lt;a href=&quot;http://www.facebook.com/Weleda.Deutschland?ref=ts#!/Weleda.Deutschland?sk=wall&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook Weleda Fanpage&quot;&gt;Weleda Fanpage &lt;/a&gt;reine Fakes sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dem &lt;a href=&quot;http://dialogtexte.com/2011/10/15/chronologie/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Chronologie der Ereignisse&quot;&gt;nachfolgenden Artikel „Chronologie – der Stich ins Wespennest bei Weleda“&lt;/a&gt; beschreibt Susanne Popp, welche Reaktionen auf ihre Berichtserstattung im Blog bzw. Ansprache des Themas auf der Weleda Fanpage erfolgt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn tatsächlich einige der dortigen Kundenprofile zumindest Auffälligkeiten aufweisen, ist es – wie so oft in entsprechenden Fällen – sehr schwer, entsprechende Vorwürfe „beweissicher“ festzustellen. Soweit im „Fall Weleda“ keine weitergehenden Erkenntnisse den Verdacht erhärten, wird man die Vorwürfe als reine Spekulation ansehen müssen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom vorliegenden Fall ist allerdings festzuhalten, dass Profile bei Facebook &amp;amp; Co, die private Kommunikation vortäuschen, tatsächlich aber von dem Unternehmen oder der Agentur „aufgesetzt“ oder eingekauft worden sind, stets rechtswidrig sind. Die sozialen Medien bieten wegen der Möglichkeit der anonymen oder pseudonymen Nutzung natürlich einen guten „Nährboden“ für dieses auch als &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Astroturfing&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;wikipedia.de&quot;&gt;„Astroturfing“&lt;/a&gt; bezeichnete Phänomen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsächlich erkennen deshalb einige Unternehmen und Agenturen entsprechende Mißbrauchsmöglichkeiten in und über die Sozialen Medien. Entsprechende Profile oder gefälschte Kundenbewertungen sind schnell aufgesetzt. Es ist in der Branche ein offenes Geheimnis und bereits berichtet worden, dass einige Agenturen – teils mit Wissen der Kunden, teils ohne – entsprechende Maßnahmen einsetzen, um die Social Media Aktivitäten „nach außen erkennbar“ zu einem Erfolg werden zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Entwicklung schadet nicht nur der Authentizität der Kommunikation in den sozialen Medien allgemein, sondern auch der Glaubwürdigkeit von Kundenaussagen auf Bewertungsplattformen und in den diversen sozialen Netzwerken. Insoweit ist es nicht nur richtig, wenn in zahlreichen Jurisdiktionen solch verschleierte Werbung verboten ist, sondern erforderlich, dass Unternehmen bzw. die Wettbewerbszentralen entsprechenden Auswüchsen Einhalt gebieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Beitrag skizziert, woraus die Wettbewerbswidrigkeit entsprechender Gestaltungen folgt, welche Ansprüche sich daraus ergeben und warum Agenturen bei der Empfehlung oder Durchführung entsprechender Maßnahmen ein nicht unerhebliches Risiko eingehen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/187-Gefaelschte-Fans-bei-Weleda-Rechtliche-Bewertung-falscher-Profile-in-Sozialen-Netzwerken.html#extended&quot;&gt;&quot;Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 17 Oct 2011 09:15:00 +0200</pubDate>
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    <category>astroturfing</category>
<category>facebook</category>
<category>facebook und recht</category>
<category>uwg</category>
<category>werberecht</category>
<category>wettbewerbsrecht</category>

</item>
<item>
    <title>Datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics nun  (auch nach Auffassung der Datenschutzbehörden) möglich und die Erkenntnisse für den Facebook Like Button</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/186-Datenschutzkonforme-Nutzung-von-Google-Analytics-nun-auch-nach-Auffassung-der-Datenschutzbehoerden-moeglich-und-die-Erkenntnisse-fuer-den-Facebook-Like-Button.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Social CRM &amp; Recht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/186-Datenschutzkonforme-Nutzung-von-Google-Analytics-nun-auch-nach-Auffassung-der-Datenschutzbehoerden-moeglich-und-die-Erkenntnisse-fuer-den-Facebook-Like-Button.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Vor fast zwei Jahren hatte der sogenannte Düsseldorfer Kreis, als Zusammenkunft der Datenschutzbeauftragten der Länder, beschlossen, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind (weiterführend &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/122-Entscheidung-der-Datenschutzbehoerden-Nutzung-von-Google-Analytics-ohne-Zustimmung-der-Besucher-unzulaessig.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;Entscheidung der Datenschutzbehörden: Nutzung von Google Analytics ohne Zustimmung der Besucher unzulässig&lt;/a&gt;. Diese Interpretation führte dazu, dass man davon ausgehen musste,  dass Analysewerkzeuge, die IP-Adressen erheben und an den jeweiligen Diensteanbieter weitergeben – wie z.B. der weit verbreitete Dienst Google Analytics - ohne ausdrückliche Einwilligung des „getrackten“ Nutzers rechtswidrig sind (weiterführend &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/50-Ist-die-Nutzung-von-Google-Analytics-und-Co-rechtswidrig.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;Ist die Nutzung von Google Analytics und Co rechtswidrig?&lt;/a&gt;).  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem diese Entscheidung &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/76-Landesdatenschutzzentrum-Google-Analytics-verletzt-Datenschutzrecht-der-Webseitenbesucher.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;viele Webseitenbetreiber verunsichert hatte &lt;/a&gt;, war seitens Google zunächst eine Variante von Google Analytics angeboten worden, bei der eine Anonymisierungsfunktion den Personenbezug der IP-Adresse beseitigte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich war seitens der Datenschutzbehörden jedoch unter Bezugnahme auf § 15 Abs.3 TMG die Möglichkeit gefordert worden, der Reichweitenmessung durch Google Analytics durch eine Opt-Out Funktionalität zu widersprechen. Überdies sei die Verwendung von Google Analytics als Auftragsdatenverarbeitung anzusehen, die nach deutschem Recht zwingend den Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages mit den nach § 11  BDSG vorgeschriebenen Inhalten erfordere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der &lt;a href=&quot;http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/09/deutsche-datenschutzbehorden-bestatigen.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Google Conversion Room Blog&quot;&gt;gestrigen Meldung &lt;/a&gt;haben sich Google und der &lt;a href=&quot;http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/beanstandungsfreier-betrieb-von-google-analytics-ab-sofort-moeglich.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;www-datenschutz-hamburg.de&quot;&gt;Hamburger Datenschutzbeauftragte  &lt;/a&gt;über eine datenschutzkonforme Verwendung von Google Analytics geeinigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die simple Meldung „Google Analytics nun verwendbar“ greift jedoch ein bißchen zu kurz, weil eine datenschutzkonforme Verwendung nach dem Verständnis der deutschen Datenschutzbehörden an die nachfolgend erläuterten, spezifische Voraussetzungen geknüpft ist. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/186-Datenschutzkonforme-Nutzung-von-Google-Analytics-nun-auch-nach-Auffassung-der-Datenschutzbehoerden-moeglich-und-die-Erkenntnisse-fuer-den-Facebook-Like-Button.html#extended&quot;&gt;&quot;Datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics nun  (auch nach Auffassung der Datenschutzbehörden) möglich und die Erkenntnisse für den Facebook Like Button&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 16 Sep 2011 09:00:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Datenschutzbehörden (ULD) halten Facebook Plugins für datenschutzwidrig - Unterlassungsverfügungen und Bussgeld möglich</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/185-Datenschutzbehoerden-ULD-halten-Facebook-Plugins-fuer-datenschutzwidrig-Unterlassungsverfuegungen-und-Bussgeld-moeglich.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/185-Datenschutzbehoerden-ULD-halten-Facebook-Plugins-fuer-datenschutzwidrig-Unterlassungsverfuegungen-und-Bussgeld-moeglich.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Jetzt ist es also passiert... Wie ich gerade über &lt;a href=&quot;http://netzpolitik.org/2011/uld-an-webseitenbetreiber-facebook-reichweitenanalyse-abschalten/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netztpolitik.org&quot;&gt;netzpolitik.org &lt;/a&gt;lese, warnt das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig Holstein (ULD) Webseitenbetreiber in &lt;a href=&quot;https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110819-facebook.htm&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pressemitteilung des ULD&quot;&gt;seiner aktuellen Pressemitteilung ausdrücklich vor Social Plugins von Facebook &amp;amp; Co&lt;/a&gt;, weil diese gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Webseitenbetreiber, die diesen Dienst eingebunden haben, werden ausdrücklich aufgefordert, die Weitergabe der Daten ihrer Nutzer an Facebook in die USA einzustellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Bis Ende September 2011 räumen die Datenschützer in Schleswig-Holstein noch Schonfrist ein, danach können Unterlassungsverfügungen und Bussgelder drohen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie die nachfolgende datenschutzrechtliche Einschätzung (die ich bereits &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/173-Facebook-Datenschutz-Erste-Abmahnungen-wegen-Einbindung-des-Facebook-Like-Buttons.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;in einem älteren Beitrag&lt;/a&gt; dargestellt hatte) zeigt, war dieser Schritt - früher oder später  - zu erwarten. Auch wenn man über eine Abmahnfähigkeit der Einbindung durch Wettbewerber möglicherweise noch diskutieren kann, ist aufgrund der aktuellen Warnung der Datenschutzbehörden von der Einbindung entsprechender Social Plugins abzuraten, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen nicht eingehalten werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig Holstein zunächst nur für Schleswig Holstein zuständig ist, halte ich es für durchaus wahrscheinlich, dass sich andere Landesdatenschutzbehörden der Auffassung des ULD anschließen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/185-Datenschutzbehoerden-ULD-halten-Facebook-Plugins-fuer-datenschutzwidrig-Unterlassungsverfuegungen-und-Bussgeld-moeglich.html#extended&quot;&gt;&quot;Datenschutzbehörden (ULD) halten Facebook Plugins für datenschutzwidrig - Unterlassungsverfügungen und Bussgeld möglich&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 19 Aug 2011 11:57:03 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>Apple vs. Samsung - Rechtliche Einschätzung zum gerichtlichen Vertriebsverbot</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/184-Apple-vs.-Samsung-Rechtliche-Einschaetzung-zum-gerichtlichen-Vertriebsverbot.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das LG Düsseldorf hat der Firma Samsung (koreanische Muttergesellschaft und deutsche Vertriebstochtergesellschaft) auf einen entsprechenden Antrag der Apple Inc wegen unzulässiger Nachahmung des Designs des iPad im Wege einer einstweiligen Verfügung verboten, den Tablet PC Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union (bis auf die Niederlande) zu vertreiben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese gerichtliche Entscheidung, die von &lt;a href=&quot;http://www.chip.de/news/Apple-vs.-Samsung-Die-pikanten-Details-der-Tablet-Klage-und-CHIP-Online-als-Zeuge-wider-Willen_50819592.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;chip.de&quot;&gt;einigen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Apple-vs-Samsung-Gericht-untersagt-Galaxy-Tab-Verkauf-in-Europa-1320652.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise.de&quot;&gt;Medien&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/digital/mobil/2011-08/apple-samsung-patent&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Zeit&quot;&gt;aufgegriffen &lt;/a&gt;&lt;a href=&quot;http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article13538429/Apple-erringt-Teilsieg-gegen-Samsung.html&quot; targe=&quot;_blank&quot; title=&quot;Welt Online&quot;&gt;worden&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2011/08/10/apple-vs-samsung-verkaufsverbot-fur-das-galaxy-tab-10-1-in-der-eu/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;basicthinking&quot;&gt;ist&lt;/a&gt;, hat einiges an Unverständnis ausgelöst. Teilweise wird es als &lt;a href=&quot;http://www.netbooknews.de/46969/kommentar-warum-nur-apple-tablets-bauen-darf/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netbooknews&quot;&gt;absurd&lt;/a&gt; angesehen, dass Apple gerichtlich so das vermeintliche Monopol auf entsprechend gestaltete Tablet PC eingeräumt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus juristischer Sicht lohnt ein differenzierterer Blick:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterlassungsanspruch von Apple gründet primär auf einem sogenannten Gemeinschaftsgeschmacksmuster, welches beim &lt;a href=&quot;http://www.oami.europa.eu/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt&quot;&gt;Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM)&lt;/a&gt; eingetragen ist. Auf einen entsprechenden Antrag können bestimmte Designs für die gesamte Europäische Union geschützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret geht es um das &lt;a href=&quot;Auszug der Eintragungsurkunde beim HABM&quot; title=&quot;HABM&quot;&gt;&lt;a href=&quot;http://oami.europa.eu/RCDOnline/RequestManager/getRCDAttachment?idRCDAttach=000078186058.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Auszug der Eintragungsurkunde&quot;&gt;Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000181607-0001&lt;/a&gt;&lt;/a&gt;, welches seit 2004 zugunsten von Apple eingetragen ist. Das konkret geschützte Design folgt aus der Eintragungsurkunde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist bisher offensichtlich von keinem Wettbewerber (bzw. zumindest nicht mit Erfolg) angegriffen worden. Insoweit durften die Düsseldorfer Richter erst einmal von der Bestandskraft dieses gewerblichen Schutzrechts ausgehen. &lt;a href=&quot;http://www.internet-law.de/2011/08/was-steckt-hinter-der-unterlassungsverfugung-von-apple-gegen-samsung.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;internet-law.de&quot;&gt;Tatsächlich&lt;/a&gt; handelt es sich bei einem solchen einstweiligen Verfügungsverfahren wegen solcher Schutzrechte um keinen ungewöhnlichen Vorgang. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/184-Apple-vs.-Samsung-Rechtliche-Einschaetzung-zum-gerichtlichen-Vertriebsverbot.html#extended&quot;&gt;&quot;Apple vs. Samsung - Rechtliche Einschätzung zum gerichtlichen Vertriebsverbot&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 11 Aug 2011 09:00:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Mitbestimmungspflicht bei Social Media Guidelines – Einbeziehung des Betriebsrates auch bei unverbindlichen Handlungsempfehlungen ? </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/183-Mitbestimmungspflicht-bei-Social-Media-Guidelines-Einbeziehung-des-Betriebsrates-auch-bei-unverbindlichen-Handlungsempfehlungen.html</link>
            <category>Arbeitsrecht 2.0</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/183-Mitbestimmungspflicht-bei-Social-Media-Guidelines-Einbeziehung-des-Betriebsrates-auch-bei-unverbindlichen-Handlungsempfehlungen.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Zahlreiche Unternehmen unterschiedlichster Branchen führen&lt;a href=&quot;http://www.ffpr.de/de/news/studien/social_media_governance_2010.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Studie zu Social Media Governance von Fink &amp;amp; Fuchs&quot;&gt; aktuell Richtlinien für die Nutzung der Sozialen Medien &lt;/a&gt;ein. Während die Kommunikations- und PR-Abteilungen in den Unternehmen- oft unterstützt von entsprechenden Agenturen - mit Social Media Guidelines eher intendieren, die Aktivität der Mitarbeiter in den Sozialen Medien zu befördern, hat die Rechtsabteilung oder der externe Jurist oft die undankbare Rolle, als „Spielverderber“ immer nur Bedenken und Risiken zu sehen. Dies führt in einigen Unternehmen dazu, dass die Rechtsabteilungen und Juristen schlicht außen vor gelassen werden oder über die fertigen Richtlinien nur noch einmal „kurz darüber schauen“ sollen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei spielen (arbeits-)rechtliche Implikationen – unabhängig von der Benennung als Guidelines, Tipps  oder Policy - eine zentrale Rolle bei der Einführung und Ausgestaltung entsprechender Richtlinien. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch als langjährige Unterstützer der Idee und der Möglichkeiten der Sozialen Medien ist es integrativer Bestandteil unserer Aufgabe als rechtliche Berater, entsprechende Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang können Social Media Guidelines einen elementaren Beitrag leisten, um Risiken, die oft aus mangelnder Medienkompetenz der Mitarbeiter resultieren, einzudämmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Unternehmen, die - neben den ebenso wichtigen kommunikativen Aspekten - die wesentlichen &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen&quot;&gt;rechtlichen Themenkomplexe in entsprechenden Social Media Guidelines&lt;/a&gt; interessengerecht regeln, dürften die Chancen einer kontrollierten Öffnung hin zu den Sozialen Medien die Risiken deutlich überwiegen. Betrachtet man die immensen Zuwächse bei Facebook &amp;amp; Co und die hohe Durchdringung bei zukünftigen Nachwuchskräften ist nicht davon auszugehen, dass das Phänomen „Social Media“ wieder nachlässt. Unternehmen, die das Thema proaktiv mit eigenen Richtlinien angehen, sind demgemäß deutlich besser aufgestellt, als diejenigen die es ignorieren oder versuchen &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/karriere/beruf/2010-06/interview-social-media-guidelines&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Interview in der Zeit Online &quot;Verbote sind keine Lösung&quot;&quot;&gt;„auszusperren“.&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Fragen nach &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen&quot;&gt;der Notwendigkeit solcher Richtlinien&lt;/a&gt;, der&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/125-Social-Media-Guidelines-Recht-Praxishinweise-zur-Einfuehrung-von-Richtlinien-Teil-3.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht - Praxishinweies zur Einführung von Richtlinien&quot;&gt; inhaltlichen Gestaltung &lt;/a&gt;oder &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/162-Social-Media-Richtlinien-Recht-Grenzen-der-Meinungsfreiheit-im-Arbeitsverhaeltnis.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Richtlinien &amp;amp; Recht - Grenzen der Meinungsfreiheit der Mitarbeiter&quot;&gt;den bestehenden Grenzen der Meinungsfreiheit der Arbeitnehmer&lt;/a&gt;, die in den jeweils verlinkten Artikeln bereits dargestellt werden, ist nachfolgend zu prüfen, ob aus dem kollektiven Arbeitsrecht nicht sogar eine Mitbestimmungspflicht für die meisten Social Media Guidelines folgt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie der nachfolgende Beitrag auf Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung zeigt, kommt es diesbezüglich nicht darauf an, ob die Guidelines verbindlich oder unverbindlich gestaltet sind, sondern allein auf die einzelnen adressierten Regelungsgegenstände. Fragen, die bei vielen Unternehmen übersehen oder unterschätzt werden... &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/183-Mitbestimmungspflicht-bei-Social-Media-Guidelines-Einbeziehung-des-Betriebsrates-auch-bei-unverbindlichen-Handlungsempfehlungen.html#extended&quot;&gt;&quot;Mitbestimmungspflicht bei Social Media Guidelines – Einbeziehung des Betriebsrates auch bei unverbindlichen Handlungsempfehlungen ? &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 03 Aug 2011 09:02:00 +0200</pubDate>
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    <category>arbeitgeber</category>
<category>arbeitnehmer</category>
<category>arbeitsrecht 2.0</category>
<category>social media</category>
<category>social media guidelines</category>

</item>
<item>
    <title>Account Grabbing in Social Media – Ansprüche auf den „eigenen“ Namen bei Twitter, Facebook &amp; Co</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/182-Account-Grabbing-in-Social-Media-Ansprueche-auf-den-eigenen-Namen-bei-Twitter,-Facebook-Co.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Markenrecht</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Vor einigen Jahren hatten sich zahlreiche Unternehmen mit dem Phänomen des Domaingrabbing auseinanderzusetzen, bei dem Dritte vorrangig bekannte Unternehmens-, Marken- oder Produktnamen verschiedenster Unternehmen als Domains registriert hatten. Die Registrierung diente allein dem Zweck, den Unternehmen die jeweiligen Domains später gegen Zahlung eines „Lösegeldes“ zum Verkauf anzubieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese teilweise auch als Cybersquatting bezeichnete Entwicklung vollzieht sich derzeit mit den Namen von Benutzerkonten (nachfolgend auch Accounts) bei den bekannten Social Media Plattformen nach, die in der Regel den „Namen“ des jeweiligen Accounts darstellen und sich auch in der entsprechenden Domain wiederfinden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unternehmen, die eigene Aktivitäten in den Sozialen Medien planen oder auch nur verhindern wollen, dass Dritte unter dem Unternehmensnamen im Internet erscheinen, stellen bei der Recherche fest, dass der Unternehmensname bei Twitter, Facebook oder auch Youtube bereits vergeben ist. Dabei kommt dem Account- oder Benutzername bei vielen Social Media Plattformen durchaus eine namensähnliche und damit kennzeichnende Funktion zu (siehe etwa &lt;a href=&quot;http://www.facebook.com/porsche&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook Account von Porsche&quot;&gt;www.facebook.com/porsche&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://www.twitter.com/adidas&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Twitter Account von adidas&quot;&gt;www.twitter.com/adidas&lt;/a&gt;), unter dem Besucher regelmässig die jeweilige Marke oder das entsprechende Unternehmen erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Zusammenhang stellt sich oft die Frage, ob und wie man die „eigenen“ Accounts zurückholen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während in den USA zu Fragen Domaingrabbings in Form des &lt;a href=&quot;http://en.wikipedia.org/wiki/Anticybersquatting_Consumer_Protection_Act&quot; title=&quot;Anticaybersquatting Consumer protection Act bei wikipedia&quot;&gt;Anticybersquatting Consumer Protection Act &lt;/a&gt; ein eigenes Gesetz existiert, dass unter Umständen auch für Social Media Accounts eingreift, sind in Deutschland aus juristischer Sicht etwaige namens- und markenrechtliche Ansprüche zu prüfen. Selbstverständlich gilt auch hier, das notwendige Augenmaß einzusetzen und gerade gegen unbedarfte Privatpersonen nicht unmittelbar mit kompletten rechtlichen Repertoire vorzugehen. Hier lohnt oft eine erste Kontaktaufnahme, um auf eine einverständliche Lösung hinzuwirken. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der täglichen Praxis häufen sich allerdings die Fälle, in denen Accounts allein im Hinblick auf einen späteren Verkauf an das Unternehmen und ohne eigene Nutzungsabsicht  reserviert worden sind. Bei solch bösgläubigem Account Grabbing ist es nachvollziehbar und oft auch unvermeidbar, dass betroffene Firmen  – d.h. Markenrechtsinhaber ebenso wie die Inhaber von Namensrechten (z.B. Städte und Kommunen)  – gegen die unrechtmäßigen Registrierung und/oder Nutzung von Social Media Accounts ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Beitrag erläutert die rechtlichen Hintergründe und gibt strategische Hinweise, um möglichst effektiv den „eigenen“ Account zurückzuholen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/182-Account-Grabbing-in-Social-Media-Ansprueche-auf-den-eigenen-Namen-bei-Twitter,-Facebook-Co.html#extended&quot;&gt;&quot;Account Grabbing in Social Media – Ansprüche auf den „eigenen“ Namen bei Twitter, Facebook &amp;amp; Co&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 07 Jul 2011 09:00:00 +0200</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/182-guid.html</guid>
    <category>facebook und recht</category>
<category>markenrecht</category>
<category>marketingrecht</category>
<category>social media marketing</category>
<category>twitter und recht</category>
<category>youtube und recht</category>

</item>
<item>
    <title>Daimler AG gegen Beleidigungen auf Facebook -  Unternehmensstrategien zwischen unzulässiger Rufschädigung und zulässiger Meinungsäußerung  </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/181-Daimler-AG-gegen-Beleidigungen-auf-Facebook-Unternehmensstrategien-zwischen-unzulaessiger-Rufschaedigung-und-zulaessiger-Meinungsaeusserung.html</link>
            <category>Arbeitsrecht 2.0</category>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>User Generated Content</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/181-Daimler-AG-gegen-Beleidigungen-auf-Facebook-Unternehmensstrategien-zwischen-unzulaessiger-Rufschaedigung-und-zulaessiger-Meinungsaeusserung.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    &lt;a href=&quot;http://www.internetworld.de/Nachrichten/Medien/Social-Media/Daimler-laesst-Facebook-Gruppe-abschalten-Gefaellt-uns-nicht&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;internetworld.de&quot;&gt;Einige&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,764729,00.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;spiegel.de&quot;&gt;Medien&lt;/a&gt; haben gestern die &lt;a href=&quot;http://www.golem.de/1105/83678.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;golem.de&quot;&gt;Meldung  bei Golem „Daimler lässt kritische Facebook Gruppe abschalten“&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/0,2828,764771,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;manager-magazin.de&quot;&gt;aufgegriffen&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/daimler-laesst-kritische-facebook-gruppe-abschalten/4211404.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;handelsblatt.de&quot;&gt;darüber&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://blogs.forbes.com/marcbabej/2011/05/24/daimler-benz-has-a-critical-facebook-page-shut-down/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;forbes.com&quot;&gt;berichtet&lt;/a&gt;, dass die Daimler AG aufgrund beleidigender Äußerungen über den Vorstandsvorsitzenden Zetsche die Facebook Gruppe „Daimler Kollegen gegen Stuttgart21“, auf der das politisch hochumstrittene Bahnprojekt diskutiert wird, hat „schließen lassen“. Darüber hinaus sind wohl einige Mitarbeiter, die die entsprechende Äußerung über die Facebook Like-Funktion für gut befunden haben, auf die Verhaltensregeln hingewiesen worden, die auf Grundlage des Arbeitsvertrages - natürlich auch bei Äußerungen im Social Web - gelten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser exemplarische Fall zeigt die Relevanz einiger (rechtlicher) Implikationen  auf, mit denen sich Unternehmen, aber auch Mitarbeiter auseinandersetzen sollten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsächlich nimmt die Zahl der Fälle zu, in denen folgende elementaren Fragen im Hinblick auf die Sozialen Medien zu beantworten sind: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Wo liegen die rechtlichen Grenzen für Äußerungen im Social Web ? &lt;br /&gt;
Wann können Unternehmen (oder auch Privatpersonen) rechtliche gegen Aussagen in Facebook &amp;amp; Co vorgehen bzw. wann und wie sollten sie es tun?&lt;br /&gt;
Was können Mitarbeiter in Sozialen Medien schreiben und wann kann und sollte der Arbeitgeber legitimerweise einschreiten ? &lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diversen Veranstaltungen und Inhouse-Workshops, in denen ich vergleichbare Praxisfälle aufzeige, wird deutlich, dass zahlreichen Unternehmen für entsprechende Probleme nicht nur das Bewusstsein fehlt, geschweige denn, dass diese auf solche Fälle vorbereitet sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Beitrag soll deshalb nicht nur die rechtlichen Hintergründe skizzieren, sondern auch aufzeigen, wie Unternehmen mit entsprechenden Fragestellungen umgehen sollten, um alle Beteiligten zu sensibilisieren, aber auch bestehende Risiken zu minimieren. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/181-Daimler-AG-gegen-Beleidigungen-auf-Facebook-Unternehmensstrategien-zwischen-unzulaessiger-Rufschaedigung-und-zulaessiger-Meinungsaeusserung.html#extended&quot;&gt;&quot;Daimler AG gegen Beleidigungen auf Facebook -  Unternehmensstrategien zwischen unzulässiger Rufschädigung und zulässiger Meinungsäußerung  &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 25 May 2011 09:07:00 +0200</pubDate>
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<category>arbeitnehmer</category>
<category>arbeitsrecht</category>
<category>arbeitsrecht 2.0</category>
<category>praxistipps</category>
<category>social media</category>
<category>social media guidelines</category>

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<item>
    <title>Social CRM &amp; Recht – Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Kundenakquise und-pflege  in und über Soziale Netzwerke</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/180-Social-CRM-Recht-Rechtliche-Rahmenbedingungen-bei-der-Kundenakquise-und-pflege-in-und-ueber-Soziale-Netzwerke.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social CRM &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Soziale Netzwerke bieten im Bereich des Customer Relationship Management (CRM) &lt;a href=&quot;http://www.computerwoche.de/mittelstand/2484481/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Computerwoche&quot;&gt;neue spannende Möglichkeiten&lt;/a&gt;, Neukunden für &lt;a href=&quot;http://www.computerwoche.de/aktionen/oracle-crm/spot201101/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Computerwoche&quot;&gt;die Produkte und Dienstleistungen zu gewinnen&lt;/a&gt;, aber auch Bestandskunden zu pflegen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsächlich spricht vieles dafür, dass &lt;a href=&quot;http://stefan63.blogspot.com/2011/04/social-media-vs-social-crm-vs-social.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Stefan Pfeiffer Posterous&quot;&gt;entsprechende Strategien &lt;/a&gt;und Maßnahmen der Akquise und des Kundenbeziehungsmanagements (siehe auch die einführende &lt;a href=&quot;http://www.slideshare.net/martinwalsh/social-crm-definition-by-martin-walsh&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Präsentation Social CRM von Marin Walsh&quot;&gt;Präsentation von Martin Walsh&lt;/a&gt;)  in den &lt;a href=&quot;http://www.netzpiloten.de/2010/03/05/social-crm-was-ist-das/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzpiloten.de&quot;&gt;Sozialen Medien&lt;/a&gt;    (immer öfter unter dem &lt;a href=&quot;http://trickr.de/was-ist-social-crm/&quot; title=&quot;Definition Social CRM bei trickr,de&quot;&gt;Stichwort Social CRM&lt;/a&gt; zusammengefasst) mehr Erfolg versprechen, als z.B. E-Mailmarketing. Zahlreiche Profilinformationen können helfen, potentielle Kundengruppen deutlich besser zu identifizieren, als dies z.B. beim E-Mailmarketing möglich ist (siehe auch &lt;a href=&quot;http://www.loyalty.de/3168/infografik-social-crm/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Loyalty Blog&quot;&gt;die Infografik zur Entwicklung von Social CRM&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &lt;a href=&quot;http://www.gartner.com/it/page.jsp?id=1570814&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Prognosen Gartner&quot;&gt;Marktforschungsunternehmen Gartner prognostiziert&lt;/a&gt;, dass die Ausgaben für Social Software, die den Vertrieb, das Marketing und das Kundenmanagement unterstützt, spätestens in 2013 weltweit bei über einer Milliarde US-Dollar liegen. Außerdem sei zu erwarten, dass etwa 30 Prozent der weltweit führenden Unternehmen ihre Aktivitäten im Hinblick auf Social Media in den nächsten zwei Jahren intensivieren, um Social CRM Maßnahmen und Services integrieren zu können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was bei diesem wachsenden Trend und den Möglichkeiten nicht übersehen werden sollte, sind die bestehenden rechtlichen Grenzen, die bei entsprechenden Marketing- und Servicemaßnahmen über die Sozialen Medien natürlich genauso zu beachten sind, wie bei traditionelleren Maßnahmen. Diese ähneln den Rahmenbedingungen beim E-Mail- oder anderen Permissionmarketingmaßnahmen und sollen einen angemessenen Ausgleich zwischen den (Werbe-)interessen der Wirtschaft, aber auch dem Kundeninteresse vor übermäßiger &quot;Werbebelästigung&quot; dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie im nachfolgenden Beitrag ausgeführt werden wird, sind bei der Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten die datenschutzrechtlichen Vorgaben ebenso anzuwenden, wie die im Wettbewerbsrecht festgelegten Grenzen der Ansprache von neuen Kunden. So ist davon auszugehen, dass § 7 Abs.2  Nr.3 UWG, der für E-Mailwerbung die vorherige Zustimmung des Empfängers voraussetzt (sog. Permission Marketing), auch für die Kundenakquise in und über Soziale Netzwerke gilt. Tatsächlich stellen immer mehr Nutzer von Sozialen Netzwerken fest, dass das Aufkommen von unverlangter Werbung (sog. Spam) ständig zunimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Agenturen und Unternehmen, die sich diesen perspektivischen Möglichkeiten nähern wollen, ist eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den rechtlichen Implikationen zu raten. Oft lassen sich die gesetzlichen Anforderungen (z.B. der Zustimmungsvorbehalt) erfüllen, wenn man die notwendigen Erklärungen im Rahmen der Möglichkeiten von Facebook, XING &amp;amp; Co entsprechend abbildet.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/180-Social-CRM-Recht-Rechtliche-Rahmenbedingungen-bei-der-Kundenakquise-und-pflege-in-und-ueber-Soziale-Netzwerke.html#extended&quot;&gt;&quot;Social CRM &amp;amp; Recht – Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Kundenakquise und-pflege  in und über Soziale Netzwerke&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
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    <pubDate>Thu, 19 May 2011 09:00:00 +0200</pubDate>
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    <category>datenschutz</category>
<category>praxistipps</category>
<category>rechtliche grenzen des marketing</category>
<category>social crm &amp; recht</category>
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</item>
<item>
    <title>Social Media &amp; Recht – LG Nürnberg äußert sich zu unfreiwilligen Unternehmensprofilen bei XING, Facebook &amp; Co</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/179-Social-Media-Recht-LG-Nuernberg-aeussert-sich-zu-unfreiwilligen-Unternehmensprofilen-bei-XING,-Facebook-Co.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Markenrecht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Einige soziale Netzwerke erstellen selbständig Unternehmensprofile, sobald eine bestimmte Zahl von Mitarbeitern eines bestimmten Unternehmens bei der jeweiligen Plattform angemeldet ist. So fasst z.B. XING Mitarbeiter, die denselben Arbeitgeber eingeben nach bestimmten Kriterien unter einem entsprechenden Firmenprofil zusammen, auch wenn das jeweilige Unternehmen dies nicht ausdrücklich beauftragt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch bei Facebook werden in letzter Zeit vermehrt Unternehmensprofile angelegt, ohne dass die jeweiligen Unternehmen dies veranlasst haben. Bei Facebook werden im Rahmen der jeweiligen Unternehmensseite oft erst einmal die Informationen zugrunde gelegt, die Wikipedia über das jeweilige Unternehmen führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn die Profile stets kostenlos sind, stören sich einige Unternehmen an der ungefragten Aufnahme der Firma in die Sozialen Netzwerke. Tatsächlich nehmen in letzter Zeit entsprechende Anfragen verschiedenster Unternehmen zu, die überrascht feststellen, dass sich auf verschiedenen Social Media Plattformen spezifische Unternehmensseiten finden. Insbesondere wenn die Profile unzureichende oder falsche Informationen oder auch falsche Logos enthalten, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen die Löschung und das „Zwangsprofil“ verhindern können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegen ein solches Zwangsprofil hatte sich &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Automatisches-Unternehmensprofil-in-Xing-muss-nicht-hingenommen-werden-1243749.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise.de &quot;&gt;ein Unternehmen gerichtlich gewehrt &lt;/a&gt;, nachdem XING auf eine entsprechende Löschungsaufforderung nicht tätig geworden war.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/179-Social-Media-Recht-LG-Nuernberg-aeussert-sich-zu-unfreiwilligen-Unternehmensprofilen-bei-XING,-Facebook-Co.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media &amp;amp; Recht – LG Nürnberg äußert sich zu unfreiwilligen Unternehmensprofilen bei XING, Facebook &amp;amp; Co&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
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    <pubDate>Tue, 17 May 2011 14:54:36 +0200</pubDate>
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    <category>aktuelle entscheidungen</category>
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</item>
<item>
    <title>Twitpic &quot;verkauft&quot; Nutzerbilder an Vermarkter weiter</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/178-Twitpic-verkauft-Nutzerbilder-an-Vermarkter-weiter.html</link>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Der &lt;a href=&quot; http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/05/10/twitpic-twitter-und-konkludente-vertrage/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;iRights&quot;&gt;aktuelle Blogartikel von iRights&lt;/a&gt; und der &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,761721,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;entsprechende Beitrag bei Spiegel Online &lt;/a&gt; berichten über eine kürzliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetplattform &lt;a href=&quot;http://www.twitpic.com&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Twitpic&quot;&gt;Twitpic&lt;/a&gt;, die es den Betreibern nun ermöglichen soll, die Bilder, die die Nutzer hochladen, an Dritte zu übertragen und damit weiter zu verkaufen. Die von der Twitpic Inc. betriebene Plattform ermöglicht es angemeldeten Nutzern, eigene Bilder ohne großen technischen Aufwand hochzuladen und so in Echtzeit über Twitter zu verbreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei den &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,761721,00.html &quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;geschätzten 20 Millionen Nutzern&lt;/a&gt; kommt hier natürlich einiges an Material zusammen, was täglich über &lt;a href=&quot;http://www.twitpic.com&quot; title=&quot;Twitpic&quot;&gt;Twitpic &lt;/a&gt;oder &lt;a href=&quot;http://www.twitter.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Twitter&quot;&gt;Twitter&lt;/a&gt; verbreitet wird. Nun aber ist die Twitpic Inc. auf die Idee gekommen, direkt aus den nutzergenerierten Bildern weitergehendes Kapital zu schlagen. Ein Gedanke der bei vielen Plattformen, die mit nutzergenerierten Inhalten „arbeiten“, naheliegt, aber auch &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,543895,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;schon einige Male  schief gegangen ist&lt;/a&gt;. Gerade bei Bildmaterial sind Nutzer nachvollziehbarerweise sensibel, was vermuten lässt, dass auch Twitpic aufgrund der vorgenommenen Änderung der Terms of Service nicht ganz ungeschoren davon kommt. Dabei sollte man dieses Geschäftsmodell nicht grundsärtlich &quot;verteufeln&quot;, weil es einige neue spannende Möglichkeiten eröffnet. Wichtig ist dabei aber, dass der Betreiber offen und transparent mit diesem Thema umgeht und nicht einfach ohne weitergehende Kommunikation die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattform ändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich des aktuellen Falles beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag mit den hier im Blog schon häufiger andiskutierten Fragen, wie eine entsprechende Einräumung an Nutzungsrechten rechtlich zu bewerten ist und ob entsprechende AGB ohne ausdrückliche Zustimmung einfach geändert werden können. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/178-Twitpic-verkauft-Nutzerbilder-an-Vermarkter-weiter.html#extended&quot;&gt;&quot;Twitpic &amp;quot;verkauft&amp;quot; Nutzerbilder an Vermarkter weiter&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 11 May 2011 10:03:35 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Videointerview: Social Media Policy aus rechtlicher und kommunikativer Sicht</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/177-Videointerview-Social-Media-Policy-aus-rechtlicher-und-kommunikativer-Sicht.html</link>
            <category>Arbeitsrecht 2.0</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Während der Aufzeichungspause der &lt;a href=&quot;http://www.socialmediaakademie.de/seminar/basis-lehrgang-social-media-6&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Basis Lehrgang Social Media Akademie&quot;&gt;Vorlesungen zum Basislehrgang &lt;/a&gt;der &lt;a href=&quot;http://www.socialmediaakademie.de/index&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Akademie&quot;&gt;Social Media Akademie &lt;/a&gt;hat &lt;a href=&quot;http://www.xing.com/profile/Ralph_ScheurerLee&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Ralf Scheurer-Lee&quot;&gt;Ralf Scheurer-Lee&lt;/a&gt; mit dem als &lt;a href=&quot;http://www.pr-blogger.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;PR-Blogger&quot;&gt;PR-Blogger bekannten Klaus Eck&lt;/a&gt; und mir das untenstehende Videointerview zum Thema &quot;Social Media Policy&quot; geführt.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie auch im Video anklingt, hat das Thema Richtlinien für die Nutzung der Sozialen Medien - unabhängig davon ob diese als Guidelines, Policy oder Governance bezeichnet werden - ganz unterschiedliche Komplexe abzubilden. Ganz spannend finde ich dabei den Austausch und die Austarierung rechtlicher Einflüsse mit denen, die aus Sicht der Unternehmenskommunikation zu berücksichtigen sind. Seit einiger Zeit bin ich mit verschiedenen PR-Experten im Gespräch, wie dieses Ziel am Besten erreicht werden kann. Oft finden sich dabei interessengerechte Lösungen, die bisweilen auch in bestehende Regelungsregimes (wie z.B. Unternehmensrichtlinien zur (privaten) Nutzung des Internet) integriert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;iframe title=&quot;YouTube video player&quot; width=&quot;640&quot; height=&quot;390&quot; src=&quot;http://www.youtube.com/embed/cmT9HhdBnlI&quot; frameborder=&quot;0&quot; allowfullscreen&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &quot;Fan&quot; der Sozialen Medien und der neuen Optionen, die sich für Unternehmen mit und über Social Media erschließen, halte ich eine weitgehende Öffnung auch für die Mitarbeiter für sinnvoll. Dabei dürfen jedoch &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Warum Unternehmen und Mitarbeiter Social Media Guidelines brauchen&quot;&gt;rechtliche Implikationen und auch berechtigte Interessen des Unternehmens&lt;/a&gt; nicht vernachlässigt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Unternehmen sind im Hinblick auf Social Media erst noch am Anfang. In weiten Teilen fehlt es noch an der &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sociel Media Richtlinien schaffen Medienkompetenz&quot;&gt;notwendigen Medienkompetenz&lt;/a&gt;, die denknotwendig auch grundlegende rechtliche Einflüsse beinhalten.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/177-Videointerview-Social-Media-Policy-aus-rechtlicher-und-kommunikativer-Sicht.html#extended&quot;&gt;&quot;Videointerview: Social Media Policy aus rechtlicher und kommunikativer Sicht&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 29 Mar 2011 08:38:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Erste Gerichtsentscheidung zum Facebook Like Button – LG Berlin verneint Wettbewerbsverstoß </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/176-Erste-Gerichtsentscheidung-zum-Facebook-Like-Button-LG-Berlin-verneint-Wettbewerbsverstoss.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Erst kürzlich hatte der Bericht über eine Abmahnung wegen einer vermeintlich datenschutzwidrigen Einbindung des Like Buttons von Facebook auf der Webseite eines Online-Händlers &lt;a href=&quot;http://www.gosmo.de/facebook-plugins-gefahr-wegen-abmahnungen&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;gosmo.de&quot;&gt;einige&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.thomashutter.com/index.php/2011/02/facebook-erste-abmahnung-in-deutschland-wegen-dem-like-button/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;thomashutter.com&quot;&gt;Diskussionen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://t3n.de/fragen/wie-ist-man-als-seitenbetreiber-oder-blocker-mit-facbook-sicher-vor-abmahnungen&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;t3n.de&quot;&gt;ausgelöst&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dem &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/173-Facebook-Datenschutz-Erste-Abmahnungen-wegen-Einbindung-des-Facebook-Like-Buttons.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;Beitrag „Facebook &amp;amp; Datenschutz - Erste Abmahnungen wegen Einbindung des Facebook Like-Buttons“&lt;/a&gt; habe ich bereits die rechtlichen Grundsätze ausgeführt, nach denen im Zusammenhang mit der „Abmahnfähigkeit“ des Like Buttons zu differenzieren ist, zwischen einer möglichen Datenschutzwidrigkeit und der davon unabhängigen Frage eines Wettbewerbsverstoßes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit hängt davon ab, welche Daten über den eingebundenen Like-Button an Facebook übertragen werden und ob die einbindende Webseite nach § 15 TMG in hinreichendem Maße auf die Datenweitergabe hinweist bzw. sogar nach § 13 TMG die ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe von dem jeweiligen Nutzer einholen muss (siehe hierzu auch &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/173-Facebook-Datenschutz-Erste-Abmahnungen-wegen-Einbindung-des-Facebook-Like-Buttons.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;meine weiterführenden Ausführungen&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn aber ein Datenschutzverstoß vorliegt, kann ein etwaiger Wettbewerber diesen nur abmahnen, wenn auch eine Unlauterkeit im Sinne des Wettbewerbsrechts angenommen werden kann. Diese sinnvolle Einschränkung soll verhindern, dass nur solche Rechtsverstöße abgemahnt werden können, die auch das Marktverhalten unter den Wettbewerbern regeln sollen und nicht jeder beliebige Gesetzesverstoß.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/173-Facebook-Datenschutz-Erste-Abmahnungen-wegen-Einbindung-des-Facebook-Like-Buttons.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;bereits vor Kurzem skizzierte&lt;/a&gt; Argumentation zieht nun das LG Berlin heran und bringt bezüglich der Frage einer &quot;Abmahnfähigkeit&quot; einer Einbindung solcher &lt;a href=&quot;http://www.thomashutter.com/index.php/2010/04/facebook-social-plugins/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;thomashutter.com&quot;&gt;Social Plugins&lt;/a&gt; ein wenig mehr Rechtssicherheit. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/176-Erste-Gerichtsentscheidung-zum-Facebook-Like-Button-LG-Berlin-verneint-Wettbewerbsverstoss.html#extended&quot;&gt;&quot;Erste Gerichtsentscheidung zum Facebook Like Button – LG Berlin verneint Wettbewerbsverstoß &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 23 Mar 2011 08:30:00 +0100</pubDate>
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    <title>Social Media Monitoring &amp; Datenschutz – Was Unternehmen beim „Durchsuchen“ des Social Web beachten sollten</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/175-Social-Media-Monitoring-Datenschutz-Was-Unternehmen-beim-Durchsuchen-des-Social-Web-beachten-sollten.html</link>
            <category>Arbeitnehmerdatenschutz</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>User Generated Content</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Auch in Deutschland haben viele Unternehmen das große Potential im Sozialen Internet erkannt. Bevor nun eigene Aktivitäten ergriffen werden, nähern sich &lt;a href=&quot;http://www.facebookbiz.de/artikel/schwachstelle-social-media-monitoring-viele-unternehmen-noch-planlos&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebookbiz&quot;&gt;immer mehr&lt;/a&gt; Unternehmen dem Phänomen im Wege des &lt;a href=&quot;http://social-media-monitoring.blogspot.com/2011/02/gastbeitrag-social-media-monitoring-und.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Monitoring Blog&quot;&gt;&quot;Zuhörens&quot;&lt;/a&gt; und des &lt;a href=&quot;http://www.internetworld.de/Specials/Facebook/Expertenmeinungen/Neun-Gruende-fuer-Social-Media-Monitoring-Nur-wer-zuhoert-kann-aktiv-werden-29083.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;internetworld.de&quot;&gt;Beobachtens der Meinungsbildung im Social Web&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Social Media Monitoring heißt das aktuelle Zauberwort. Es beschreibt als sinnvollen ersten Schritt einer Social Media Strategie das Beobachten, Filtern und Analysieren von nutzergenerierten Inhalten (sogenanntem „user generated content“) auf Social Media Plattformen wie beispielsweise Facebook, Twitter, YouTube etc. derzeit primär zum &lt;a href=&quot;http://pr-blogger.de/2011/03/03/setzen-6-krisenkommunikation-im-social-web/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;PR Blogger&quot;&gt;Reputations- und Krisenmanagement&lt;/a&gt;  und zur &lt;a href=&quot;http://social-media-monitoring.blogspot.com/2010/06/20-grunde-zur-kontrolle-von-marken-auf.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Monitoring Blog&quot;&gt;Markt- und Wettbewerbsanalyse&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zukünftig wird das Beobachten des Social Web auch für das &lt;a href=&quot;http://www.tecchannel.de/server/sql/2020757/social_crm_web_community_nutzen_facebook_xing_linkedin_twitter/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;techchannel.de&quot;&gt;Customer Relationship Mangement (CRM)&lt;/a&gt;, sowie &lt;a href=&quot;http://www.marktforschung.de/information/interviews/marktforschung/dr-monika-taddicken-social-media-research-ist-zur-zeit-sicherlich-eines-der-grossen-themen-sowohl-in-der-akademischen-als-auch-in-der-kommerziellen-online-forschung/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;marktforschung.de&quot;&gt;die Marktforschung&lt;/a&gt; und das Produkt- und Innovationsmanagement an Bedeutung gewinnen. Insofern bietet eine entsprechende Aus- und Bewertung der &lt;a href=&quot;http://www.socialmediaevolution.de/2010/11/29/social-data-wieviel-datenerfassung-ist-wirklich-noetig&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;socialmediaevolution.de&quot;&gt;Informationen des Social Web &lt;/a&gt; auch für neue Geschäftsmodelle eine interessante Grundlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie eine &lt;a href=&quot;http://blog.iao.fraunhofer.de/index.php?option=com_wordpress&amp;p=595&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Frauenhofer&quot;&gt;Studie des Fraunhofer Instituts&lt;/a&gt; neben einer Auflistung der typischen Anwendungsfelder anschaulich zeigt, wird Social Media Monitoring derzeit vor allem von der Kommunikations- und/oder Marketingabteilung eines Unternehmens angestoßen bzw. betrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um herauszufinden, was in den Sozialen Medien über sie geschrieben wird, können Unternehmen sich entweder &lt;a href=&quot;http://www.elcario.de/social-media-monitoring-tools-im-ueberblick/376/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;elcario.de&quot;&gt;im Internet zugänglicher Werkzeuge&lt;/a&gt; bedienen oder aber einen der professionellen Anbieter mit dem Monitoring über individualisierte Suchroutinen beauftragen, was ab einem gewissen Komplexitätsgrad oft erforderlich werden dürfte (siehe &lt;a href=&quot;http://blog.die-lautmaler.de/2010/12/07/praxisleitfaden-social-media-monitoring/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Die Lautmaler&quot;&gt;Praxisleitfaden und Anbieterliste von Bernhard Steimel &lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und tatsächlich bietet die systematische Recherche und Auswertung der Vielzahl von Informationen im Social Web gerade für Unternehmen interessante und teils hochrelevante Erkenntnisse. Eine zielgerichtete Erhebung von Daten aus Facebook, XING &amp;amp; Co steht allerdings in einem unausweichlichen Spannungsverhältnis zum Thema Datenschutz. Die Erfahrung zeigt außerdem, dass für Unternehmen gerade die Konformität mit datenschutzrechtlichen Vorgaben ein zentraler Aspekt bei der Auswahl des Dienstleisters im Bereich Social Media Monitoring ist. Auch beim Einsatz eigener Werkzeuge sollten Unternehmen sich der datenschutzrechtlichen Grenzen bewusst sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben allgemeineren datenschutzrechtlichen Einflüssen wird – je nach Ausrichtung der Monitoringroutinen – auch das Thema Arbeitnehmerdatenschutz beim Social Media Monitoring relevant werden. Oft wird ein Unternehmen bei entsprechenden Suchroutinen nach der eigenen Marke auch auf Informationen und Aussagen der eigenen Mitarbeiter stoßen. Gerade im Hinblick auf die anstehende gesetzliche Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzrechts kommen Unternehmen, die nicht blindlings in Probleme mit Datenschutzbehörden hineinlaufen wollen, im Zusammenhang mit Social Media Monitoring an einer rechtlichen Risikoanalyse nicht vorbei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn in diesem relativ neuen Themenfeld rechtlich einiges noch nicht abschließend geklärt ist, sollen in dem nachfolgenden Beitrag die rechtlichen Grenzen nachgezeichnet und Risiken aufgezeigt, aber auch zulässige Gestaltungen dargestellt werden.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/175-Social-Media-Monitoring-Datenschutz-Was-Unternehmen-beim-Durchsuchen-des-Social-Web-beachten-sollten.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media Monitoring &amp;amp; Datenschutz – Was Unternehmen beim „Durchsuchen“ des Social Web beachten sollten&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 09 Mar 2011 09:05:00 +0100</pubDate>
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    <category>arbeitgeber</category>
<category>arbeitnehmer</category>
<category>arbeitnehmerdatenschutz</category>
<category>auftragsdatenverarbeitung</category>
<category>bdsg</category>
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<category>datenschutzrecht</category>

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<item>
    <title>Facebook &amp; Recht – Marktvorteile durch Datenschutzverstöße ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/174-Facebook-Recht-Marktvorteile-durch-Datenschutzverstoesse.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Facebook &lt;a href=&quot;http://royal.pingdom.com/2011/02/17/countries-facebook-has-left-to-conquer&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Länderübersicht pingdom&quot;&gt;erobert die Welt&lt;/a&gt;. Spätestens seit letztem Jahr &lt;a href=&quot;http://www.foerderland.de/419+M52fbca000c0.0.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Förderland&quot;&gt;wächst Facebook &lt;/a&gt;&lt;a href=&quot;http://www.w3b.org/web-20/facebook-wachst-und-wachst-und-wachst.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;wb3.org&quot;&gt;auch in Deutschland massiv&lt;/a&gt; und nimmt nicht nur &lt;a href=&quot;http://t3n.de/news/facebook-zahlen-dominanz-deutschland-296921/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;t3n&quot;&gt;privaten Sozialen Netzwerken wie StudiVZ &amp;amp; Co&lt;/a&gt;, sondern wohl auch dem größten deutschen Business Netzwerk XING wichtige Marktanteile.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://netzwertig.com/2011/02/28/der-niedergang-deutscher-social-networks-kein-grund-zur-melancholie/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzwertig&quot;&gt;Erklärungsversuche&lt;/a&gt; für diese zunehmende Dominanz &lt;a href=&quot;http://www.robertbasic.de/2011/02/facebook-vs-wkw-und-vz-linkedin-vs-xing/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Robert Basic&quot;&gt;gibt es einige&lt;/a&gt;. Sicherlich hat Facebook mit der eigenen Innovationskraft stets neue und spannende Funktionen vorangetrieben, die die &lt;a href=&quot;http://carta.info/30238/digitalisierung-der-gesellschaft-und-bist-du-nicht-willig-so-brauch-ich-geduld/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;carta.info&quot;&gt;Netzwerkbildung&lt;/a&gt; in beeindruckendem Maße befördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meiner Meinung nach hat allerdings ein weiterer – oft vernachlässigter - Faktor maßgeblich dazu beigetragen, exponentielle Nutzerzuwächse zu generieren: Der „großzügige“ Umgang mit den Datenschutzrechten der Nutzer (vgl. auch &lt;a href=&quot;http://netzwertig.com/2010/03/06/studivz-facebook-die-internetbranche-das-dilemma-mit-dem-deutschen-datenschutz/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzwertig&quot;&gt;Das Dilemma mit dem deutschen Datenschutz&lt;/a&gt;). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage dieses exemplarischen Beispiels beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag mit den rechtlichen Grenzen bei der Verschaffung solcher Marktvorteile und der Frage, wie sich Unternehmen gegebenenfalls dagegen wehren können. Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nämlich Ansprüche eines Unternehmens vor, wenn dessen - in- oder auch ausländischer - Wettbewerber sich durch Rechtsbruch auf dem gemeinsamen Markt Wettbewerbsvorteile verschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Laxer Umgang mit Datenschutzinteressen befördert Netzwerkbildung&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Laufe der Entwicklung ist Facebook durch eine &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/StudiVZ-legt-im-Wettbewerb-mit-Facebook-haertere-Gangart-ein-947814.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise.de&quot;&gt;Vielzahl von „Datenschutz-Skandalen“ &lt;/a&gt;aufgefallen. Die Art und Weise der Einführung zahlreicher neuer Tools und Funktionen legt die Vermutung nahe, dass man vieles &quot;einfach einmal ausprobiert&quot;, ohne sich allzu viele Gedanken über die Datenschutzbedürfnisse der eigenen Nutzer zu machen. Allzu oft hat dann erst der Widerstand in der Community Facebook dazu veranlasst, die Funktionen wieder zu entfernen oder zu entschärfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Viele dieser Funktionen waren in besonderem Maße geeignet, mögliche Netzwerk-Effekte zu befördern. Oft hat man sich dabei der Affinität zu den eigenen „Freunden“ bedient, indem der Effekt genutzt wurde, dass deren Nennung oder die Einblendung von bekannten Profilbildern die Wahrscheinlichkeit einer Teilnahme an bestimmten Funktionen oder Aktionen erhöht. All dies &quot;befeuert&quot; natürlich die Ausbildung des virtuellen Netzwerkes ganz erheblich. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/174-Facebook-Recht-Marktvorteile-durch-Datenschutzverstoesse.html#extended&quot;&gt;&quot;Facebook &amp;amp; Recht – Marktvorteile durch Datenschutzverstöße ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Mar 2011 09:30:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Facebook &amp; Datenschutz - Erste Abmahnungen wegen Einbindung des Facebook Like-Buttons</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/173-Facebook-Datenschutz-Erste-Abmahnungen-wegen-Einbindung-des-Facebook-Like-Buttons.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nach einem &lt;a href=&quot;http://haendlerbund.de/rechtsinformationen/132-warnung-allmedia-mahnt-wegen-facebook-plug-in-ab &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;haendlerbund.de&quot;&gt;Bericht des Händlerbundes &lt;/a&gt;ist es nun offensichtlich passiert: Die Firma Allmedia GmbH soll einen Online-Händler wegen der &lt;a href=&quot;http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unternehmen_business_allmedia_gmbh_mahnt_onlinehaendler_wegen_facebooks_like_button_ab_story-39001020-41547577-1.htm&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;ZDNet&quot;&gt;datenschutzwidrigen Verwendung des Like-Buttons&lt;/a&gt; abgemahnt haben .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem Like-Button (auch „Gefällt-mir“-Button) handelt es sich um ein sogenanntes &lt;a href=&quot;http://www.thomashutter.com/index.php/2010/04/facebook-social-plugins/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;thomashutter.com&quot;&gt;Social Plugin&lt;/a&gt; von Facebook. Durch die Einbindung eines von Facebook zur Verfügung gestellten Programmiercodes wird der Gefällt-mir Button den Besuchern der Webseite angezeigt. Klicken eingeloggte Nutzer von Facebook den Knopf, so wird das „Gefallen“ über dieses Plugin unter Angabe einer Nutzeridentifikation an Facebook in die USA übermittelt. Im Profil des Nutzers (sogenannte „Timeline“) wird dann angezeigt, dass dem Nutzer eine bestimmte Webseite oder ein spezifischer Inhalt gefällt. Über dieses Tool können also die Kontakte des jeweiligen Facebook Nutzers (sogenannter „Social Graph“) erreicht und möglicherweise neue Leser/Kunden gewonnen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Einbindung des Like-Buttons ist seit &lt;a href=&quot;http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-facebook-like-button-was-webseiten-betreiber-beachten-muessen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;datenschutzbeauftragter-online.de&quot;&gt;einiger Zeit &lt;/a&gt;&lt;a href=&quot;http://www.internet-law.de/2010/07/einbindung-des-facebook-like-buttons-nicht-datenschutzkonform.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;internet-law.de&quot;&gt;in der Diskussion&lt;/a&gt;. Relevant wird diese Frage, weil Daten der Besucher einer Webseite, die ein solches Plugin eingebunden hat, ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook in die USA übertragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Hinblick auf die oben genannten Abmahnungen ist allerdings zu differenzieren, zwischen der datenschutzrechtlichen Bewertung einerseits und der Abmahnfähigkeit der Einbindung des Buttons andererseits. Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben kann nicht jeder Rechtsverstoß abgemahnt werden, sondern nur solche die auch eine hinreichende wettbewerbsrechtliche Relevanz aufweisen. Der nachfolgende Beitrag soll dies erläutern und mögliche Lösungswege aufzeigen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/173-Facebook-Datenschutz-Erste-Abmahnungen-wegen-Einbindung-des-Facebook-Like-Buttons.html#extended&quot;&gt;&quot;Facebook &amp;amp; Datenschutz - Erste Abmahnungen wegen Einbindung des Facebook Like-Buttons&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Feb 2011 09:20:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Rechtslage zu „Bloggergate“ – Wettbewerbsrechtliche Bewertung bei Schleichwerbung über Links</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/172-Rechtslage-zu-Bloggergate-Wettbewerbsrechtliche-Bewertung-bei-Schleichwerbung-ueber-Links.html</link>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nach der &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/171-Rechtliche-Bewertung-der-Sache-Euroweb-vs.-Nerdcore-Domain-wurde-gepfaendet.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Bericht bei rechtzweinull.de&quot;&gt;weiterhin spannenden Auseinandersetzung zwischen Nerdcore und Euroweb &lt;/a&gt;geht nun mit &lt;a href=&quot;http://meedia.de/nc/details-topstory/article/XXX_100032816.html&quot; title=&quot;Bericht bei meedia&quot;&gt;„Bloggergate“&lt;/a&gt; eine weitere Welle durch die Internetlandschaft, die neben moralischen auch erhebliche rechtliche Aspekte hat, die für die Beurteilung und Bewertung der Angelegenheit eine maßgebliche Rolle spielen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sascha Pallenberg von netbooknews &lt;a href=&quot;http://www.netbooknews.de/32977/basicthinking-onlinekosten-gmbh-und-der-keyword-spam/&quot; title=&quot;Bericht bei netbooknews&quot;&gt;sind Informationen zugespielt worden&lt;/a&gt;, aus denen sich offensichtlich ergibt, dass die Firma onlinekosten GmbH zahlreiche kleinere Blogs mit einem Angebot kontaktiert hat, eine „Kooperation“ mit dem von ihr betriebenen Blog BasicThinking einzugehen. Die Zusammenarbeit bestand in einer monatlichen Vergütung von Seiten des onlinekosten GmbH an den Blogger dafür, dass er im Zusammenhang mit bestimmten werblich geprägten „keywords“ Links auf bestimmte Webseiten einiger bekannter Unternehmen setzen sollte. Solche Links sollen für ein besseres Ranking bei Google &amp;amp; Co unter ebendiesen „keywords“ sorgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zu anderen Anbietern, die dieses Link-Sponsoring transparent machen, wurden die Links dieser Kooperation ohne weitergehende Kennzeichnung in „normale“ Blogbeiträge eingefügt, was nun den Vorwurf von systematischer Schleichwerbung aufkommen lässt. Dieser Vorwurf wird dadurch gestützt, dass der Vertrag der onlinkosten GmbH &lt;a href=&quot;http://www.netbooknews.de/32977/basicthinking-onlinekosten-gmbh-und-der-keyword-spam/&quot; title=&quot;Beitrag bei netbooknews&quot;&gt;offensichtlich&lt;/a&gt; eine Verschwiegenheitsklausel enthält, die die Weitergabe von Informationen durch die Blogger an Dritte sogar unter eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 stellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &lt;a href=&quot;http://www.netzpolitik.org/2011/interview-sascha-pallenberg-uber-schleichwerbung-in-blogs/&quot; title=&quot;Interview bei netzpolitik&quot;&gt;Interview mit netzpolitik  &lt;/a&gt;wird die Frage gestellt, ob auch in Deutschland Vorschriften eingeführt werden sollten, die solche Schleichwerbung in Blogs verbieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während einige andere internetrechtliche Themen, durchaus dezidierter geregelt werden sollten, gibt es jedoch zu der Frage der Zulässigkeit von solchen verdeckten Links bereits entsprechende Regelungen, die – wie ich finde – zu Recht von einer Wettbewerbswidrigkeit ausgehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als hätte ich es geahnt, dass das Thema „Schleichwerbung im Internet“ im Rahmen eines konkreten „Skandals“ hochkommt, hatte ich entsprechende rechtliche Fragen im Vergleich zwischen der deutschen und der US-amerikanischen Rechtslage in meinem &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/167-Gekaufte-Nutzermeinungen-in-Social-Media-Rechtliche-Grenzen-in-Deutschland-und-den-USA.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag bei rechtzweinull.de&quot;&gt;Blogbeitrag &#039;Gekaufte Nutzermeinungen in Social Media – Rechtliche Grenzen in Deutschland und den USA&#039; &lt;/a&gt;bereits diskutiert.  Wie der nachfolgend eingefügte, etwas angepasste Auszug aus diesem Blogbeitrag zeigt, kommt dabei nicht nur eine Verantwortlichkeit der „werbenden“ Blogger in Betracht, sondern durchaus auch der beworbenen Unternehmen, wenn diese Kenntnis von diesem Linksystem hatten.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/172-Rechtslage-zu-Bloggergate-Wettbewerbsrechtliche-Bewertung-bei-Schleichwerbung-ueber-Links.html#extended&quot;&gt;&quot;Rechtslage zu „Bloggergate“ – Wettbewerbsrechtliche Bewertung bei Schleichwerbung über Links&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 28 Jan 2011 08:12:57 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/172-guid.html</guid>
    
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    <title>Rechtliche Bewertung der Sache Euroweb vs. Nerdcore - Domain wurde gepfändet</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/171-Rechtliche-Bewertung-der-Sache-Euroweb-vs.-Nerdcore-Domain-wurde-gepfaendet.html</link>
            <category>Praxistipps</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Die &lt;a href=&quot;http://www.spreeblick.com/2011/01/18/euroweb-vs-nerdcore/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Bericht bei Spreeblock&quot;&gt;Auseinandersetzung zwischen der Firma Euroweb &lt;/a&gt;&lt;a href=&quot;http://www.robertbasic.de/2011/01/euroweb-und-nerdcore-blog/&quot; title=&quot;robertbasic.de&quot;&gt;und dem bekannten Blogger Rene Walter &lt;/a&gt;bewegt heute &lt;a href=&quot;http://rivva.de/http://www.netzpolitik.org/2011/euroweb-vs-nerdcore/&quot; title=&quot;Übersicht über die Berichte bei rivva.de&quot;&gt;grosse Teile des deutschen Internets&lt;/a&gt; (siehe auch die &lt;a href=&quot;http://www.netzpolitik.org/2011/euroweb-vs-nerdcore&quot; target=&quot;_blank&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzpolitik.org&quot;&gt;gute Zusammenfassung der Ereignisse bei netzpolitik.org&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offensichtlich hatte die Firma Euroweb den Betreiber des Blog &lt;a href=&quot;http://www.nerdcore.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;nerdcore&quot;&gt;nerdcore.de&lt;/a&gt;, Rene Walter, vor einiger Zeit wegen vermeintlich rufschädigender Äußerungen abgemahnt. Nachdem dieser nicht reagiert hatte, ist Euroweb wohl gerichtlich gegen Rene Walter vorgegangen und hat sich - wenn die vorliegenden Informationen richtig sind - vor Gericht auch durchgesetzt. Auf Grundlage dieser Gerichtsentscheidung ist seitens Euroweb nun die Pfändung der Domain betrieben worden, was dazu geführt hat, dass als Domaininhaber seit gestern der Geschäftsführer von Euroweb als Domaininhaber bei der Registrierungsstelle DENIC verzeichnet und das Blog offline ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn die Hintergründe noch nicht vollkommen klar sind, handelt es sich bei der Pfändung einer Domain und der sich anschließenden Verwertung derselben um keinen ganz ungewöhnlichen Vorgang. Auch wenn sich die Firma Euroweb mit der Pfändung der Domain im Hinblick auf ihr Image sicher keinen Gefallen getan hat und ein interneterfahrener Rechtsanwalt, der das Blog von Rene Walter kennt, wohl eher nicht zu einer entsprechenden Maßnahme geraten hätte, ist aus rechtlicher Sicht zunächst einmal festzustellen, dass eine Domain natürlich ein Vermögensgegenstand wie jeder andere ist. Wenn also gerichtlich festgestellte Ansprüche nach der insoweit notwendigen Aufforderung nicht entsprechend erfüllt werden, besteht - wie der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 05.07.05, Az.: VII ZB 5/05) schon im Jahr 2005 festgestellt hat, die Möglichkeit eine Domain des Anspruchgegners zu pfänden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn die Firma Euroweb bzw. deren Schwestergesellschaft Viscomp, gegen die ich auch schon erfolgreich prozessiert habe, im Internet aus durchaus nachhvollziehbaren Gründen in zweifelhaftem Licht steht, kann derzeit mangels hinreichender Informationen nicht beurteilt werden, ob die Ansprüche von Euroweb - die dem ursprünglichen Urteil, das offensichtlich gegen Rene Walter ergangen ist, zugrundelagen - berechtigt waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn aber - wovon im vorliegenden Fall ausgegangen werden muss - entsprechende Unterlassungs- oder auch Zahlungsansprüche festgestellt worden sind, besteht nach ganz herrschender Meinung eben die Möglichkeit, diese Ansprüche neben der Pfändung von Sachgegenständen oder Forderungen auch über eine Domainpfändung durchzusetzen. Dies stellt sich auch als durchaus legitimes Mittel dar, wenn der jeweils Beklagte nach der Feststellung entsprechender Ansprüche diese nicht erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;1. Ablauf einer Domainpfändung und der -verwertung&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Pfändung von Domains erfordert zunächst den Erlass eines entsprechenden Pfändungsbeschlusses durch das zuständige Vollstreckungsgericht (§§ 857 Abs.1, 828 Abs.1 ZPO).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO ist die Gesamtheit der schuldrechtlichen Anspruche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle DENIC aus dem Registrierungsvertrag zustehen. Hierauf gründet im Wesentlichen die &quot;Inhaberschaft&quot; an einer Internet-Domain. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/171-Rechtliche-Bewertung-der-Sache-Euroweb-vs.-Nerdcore-Domain-wurde-gepfaendet.html#extended&quot;&gt;&quot;Rechtliche Bewertung der Sache Euroweb vs. Nerdcore - Domain wurde gepfändet&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 18 Jan 2011 15:44:00 +0100</pubDate>
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<item>
    <title>Einräumung von Nutzungsrechten bei Facebook, Youtube &amp;Co – Auswirkungen für Verbraucher und Unternehmen</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/170-Einraeumung-von-Nutzungsrechten-bei-Facebook,-Youtube-Co-Auswirkungen-fuer-Verbraucher-und-Unternehmen.html</link>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Social Media Marketing ist in aller Munde. Zahlreiche Unternehmen sind bereits auf Facebook, Youtube &amp;amp; Co aktiv oder planen, dort mit eigenen kommerziellen Inhalten in Erscheinung zu treten (siehe zu den Vorteilen des Social Web für Unternehmen auch &lt;a href=&quot;http://faz-community.faz.net/blogs/netzkonom/archive/2011/01/18/social-media-lohnt-sich-fuer-unternehmen.aspx&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Social Media lohnt sich für Unternehmen&#039; FAZ Online&quot;&gt;den aktuellen Artikel der FAZ&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine zentrale Vorfrage, derer sich die Unternehmen aber auch Privatpersonen zumindest bewußt sein sollten, ist dabei die Einräumung von Nutzungsrechten an den eingestellten (Unternehmens-)inhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So ist vielen Unternehmen nicht wirklich klar, dass die jeweiligen Nutzungsbedingungen der verschiedenen Social Media Präsenzen spezifische Klauseln vorsehen, die regeln, inwieweit dem jeweiligen Betreiber der Plattform  Rechte zur Nutzung (teilweise auch Weitergabe) der eingestellten Inhalte eingeräumt werden. In diesen Nutzungsbedingungen, die mit der Anmeldung ja auch als verbindliche vertragliche Grundlage zwischen Nutzer und Plattformbetreiber akzeptiert werden, finden sich teilweise sehr weitgehende Nutzungsrechte, die den jeweiligen Plattformbetreibern – zumindest nach der Schriftform – einen erheblichen Spielraum zum Umgang mit den (Unternehmens-)inhalten einräumen. Dies schreckt einige Unternehmen (spätestens bei Einschaltung der hauseigenen Rechtsabteilung) vor einem entsprechenden Engagement auf diesen Plattformen ab. Werden dann jedoch jegliche Aktivitäten unterlassen, was ich ebenso für eine falsche Reaktion  halte, vergeben sich die Unternehmen interessante Möglichkeiten des Social Media Marketing.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgende rechtliche Analyse aber auch die Erfahrung zeigen, dass Unternehmen (aber auch Verbraucher) mit dem entsprechenden Bewusstsein für die Risiken und „Stolpersteine“ durchaus bei Facebook, Twitter &amp;amp; Co tätig werden können, ohne übermäßige Sorge um „ihre“ Inhalte zu haben. Neben einigen der nachfolgend erläuterten rechtlichen Argumente, die im Ernstfall die jeweiligen Rechteinräumungsklauseln auch zu Fall bringen können, besteht auch über die Einstellungen der jeweiligen Plattformen Steuerungsmöglichkeiten, um etwaigen Missbrauch zu verhindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Elementar ist in jedem Fall, dass die Verantwortlichen in den Unternehmen ein gewisses Grundverständnis für diesen urheberrechtlichen Problemkreis mitbringen. Neben allgemeinen &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Richtlinien - (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz&quot;&gt;Social Media Guidelines&lt;/a&gt;, die den Umgang der Mitarbeiter eines Unternehmens mit Facebook &amp;amp; Co regeln, gehen manche Firmen dazu über, von Unternehmensseite gerade diejenigen die den Kanal „Social Media“ bedienen sollen, entsprechend zu schulen oder über spezifische Richtlinien die jeweiligen Social Media Manager noch einmal spezifischer für entsprechende Problemkreise zu sensibilisieren.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/170-Einraeumung-von-Nutzungsrechten-bei-Facebook,-Youtube-Co-Auswirkungen-fuer-Verbraucher-und-Unternehmen.html#extended&quot;&gt;&quot;Einräumung von Nutzungsrechten bei Facebook, Youtube &amp;amp;Co – Auswirkungen für Verbraucher und Unternehmen&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 18 Jan 2011 09:40:00 +0100</pubDate>
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    <category>agb</category>
<category>nutzungsbedingungen</category>
<category>unternehmen</category>
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<category>werberecht</category>

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<item>
    <title>Wikileaks &amp; Recht  – USA verlangt personenbezogene Daten von Twitter heraus</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/169-Wikileaks-Recht-USA-verlangt-personenbezogene-Daten-von-Twitter-heraus.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Laut &lt;a href=&quot;http://www.guardian.co.uk/media/2011/jan/08/us-twitter-hand-icelandic-wikileaks-messages&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;guardian.co.uk&quot;&gt;britischen&lt;/a&gt; und zwischenzeitlich auch &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,738447,00.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;spiegel.de&quot;&gt;deutschen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Regierung-fordert-personenbezogene-Daten-von-Twitter-Update-1165760.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise.de&quot;&gt;Medienberichten&lt;/a&gt; ist die Internetplattform Twitter vom US-amerikanischen Verteidigungsministerium mit einer richterlichen Anordnung unter Androhung von Zwangsmaßnahmen (sog. „subpoena“) aufgefordert worden, verschiedene personenbezogene Daten von Unterstützern von Wikileaks herauszugeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Zusammenhang sollen &lt;a href=&quot;http://www.nytimes.com/2011/01/09/world/09wiki.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;NY Times&quot;&gt;offensichtlich&lt;/a&gt; die Daten der Twitter Konten von fünf Personen weitergegeben werden. Es handelt sich dabei neben Julian Assange wohl um den Soldaten Bradley Manning, der im Verdacht steht geheime Dokumente an Wikileaks weitergegeben zu haben, die zwei Programmierer Rop Gongrijp und Jacob Appelbaum und die Abgeordnete des isländischen Parlaments Birgitta Jonsdottir.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anordnung ist nun an die Öffentlichkeit gelangt, indem Twitter ihrer &lt;a href=&quot;http://blogs.telegraph.co.uk/technology/shanerichmond/100006140/wikileaks-twitter-deserves-credit-for-defending-its-users-rights/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;telegraph.co.uk&quot;&gt;üblichen Policy bei solchen Herausgabeverlangen entsprechend&lt;/a&gt;, die betroffenen Nutzer informiert hat, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich selbst rechtlich zu verteidigen .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Birgitta Jonsdottir, die sich nun auch &lt;a href=&quot;http://www.guardian.co.uk/media/2011/jan/08/us-twitter-hand-icelandic-wikileaks-messages&quot;target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;guardian.co.uk&quot;&gt;entsprechend zur Wehr setzen möchte&lt;/a&gt;,  hat den Vorgang auf &lt;a href=&quot;http://twitter.com/#!/birgittaj&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;twitter.com/birgittaj&quot;&gt;ihrem Twitter Account &lt;/a&gt;wie folgt kommentiert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;!-- http://twitter.com/#!/birgittaj/status/23519966124834816 --&gt; &lt;style type=&#039;text/css&#039;&gt;.bbpBox23519966124834816 {background:url(http://a1.twimg.com/profile_background_images/173486294/vik-burt-rikistjorn_-kosningar-strax-_28-of-81.jpg) #ffffff;padding:20px;} p.bbpTweet{background:#fff;padding:10px 12px 10px 12px;margin:0;min-height:48px;color:#000;font-size:18px !important;line-height:22px;-moz-border-radius:5px;-webkit-border-radius:5px} p.bbpTweet span.metadata{display:block;width:100%;clear:both;margin-top:8px;padding-top:12px;height:40px;border-top:1px solid #fff;border-top:1px solid #e6e6e6} p.bbpTweet span.metadata span.author{line-height:19px} p.bbpTweet span.metadata span.author img{float:left;margin:0 7px 0 0px;width:38px;height:38px} p.bbpTweet a:hover{text-decoration:underline}p.bbpTweet span.timestamp{font-size:12px;display:block}&lt;/style&gt; &lt;div class=&#039;bbpBox23519966124834816&#039;&gt;&lt;p class=&#039;bbpTweet&#039;&gt;@&lt;a class=&quot;tweet-url username&quot; href=&quot;http://twitter.com/sugarbean555&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;sugarbean555&lt;/a&gt; @&lt;a class=&quot;tweet-url username&quot; href=&quot;http://twitter.com/forumwikileaks&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;forumwikileaks&lt;/a&gt; @&lt;a class=&quot;tweet-url username&quot; href=&quot;http://twitter.com/twitter&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;twitter&lt;/a&gt; thank you - if twitter hands over my information - then no ones information is save with twitter&lt;span class=&#039;timestamp&#039;&gt;&lt;a title=&#039;Fri Jan 07 23:22:51 +0000 2011&#039; href=&#039;http://twitter.com/#!/birgittaj/status/23519966124834816&#039;&gt;less than a minute ago&lt;/a&gt; via web&lt;/span&gt;&lt;span class=&#039;metadata&#039;&gt;&lt;span class=&#039;author&#039;&gt;&lt;a href=&#039;http://twitter.com/birgittaj&#039;&gt;&lt;img src=&#039;http://a0.twimg.com/profile_images/1187009151/birgitta__ingr__a_normal.jpeg&#039; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;strong&gt;&lt;a href=&#039;http://twitter.com/birgittaj&#039;&gt;Birgitta Jónsdóttir&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br/&gt;birgittaj&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt; &lt;!-- end of tweet --&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &lt;a href=&quot;http://www.guardian.co.uk/media/2011/jan/08/wikileaks-calls-google-facebook-us-subpoenas&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;guardian.co.uk&quot;&gt;Guardian wird berichtet&lt;/a&gt;, dass zumindest seitens Wikileaks - bisher unbestätigt - vermutet wird, dass des Verteidigungsministeriums auch von Facebook und Google die Herausgabe entsprecheneder Informationen verlangt hat. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die &lt;a href=&quot;http://www.google.com/transparencyreport/governmentrequests/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Google Transparency Report&quot;&gt;Übersicht von Google &lt;/a&gt;über staatliche Aufforderungen Daten herauszugeben bzw. Inhalte auf der Plattform zu löschen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Naturgemäß sind Soziale Netzwerke und auch andere Internetplattformen bereits heute eine wichtige Quelle, um personenbezogene Daten zu ermitteln. Plattformbetreiber erreichen nicht selten Aufforderungen zur Herausgabe personenbezogener Informationen, bei denen rechtlich geprüft werden muss, ob diese herausgegeben werden müssen, aber natürlich auch ob diese aus Datenschutzgründen überhaupt herausgegeben werden dürfen. Es ist damit zu rechnen, dass diese Art des Vorgehens seitens des Staates, aber auch privater Anspruchssteller (z.B. wegen Urheber-, Wettbewerbsrechts- oder Markenrechtsverletzungen) in Zukunft eher mehr werden wird und somit aich weiterhin an Bedeutung gewinnen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsächlich ist auch in Deutschland die Herausgabe von Nutzerdaten aufgrund &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/158-Darf-bzw.-muss-der-Plattformbetreiber-bei-einer-Rechtsverletzung-Daten-des-schaedigenden-Nutzers-herausgeben.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag zu diesen Fragen bei www.rechtzweinull.de&quot;&gt;zivilrechtlicher Ansprüche &lt;/a&gt;aber auch im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen kein ungewöhnlicher Vorgang. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Regelungen etwaige Herausgabeansprüche hinreichend mit berechtigten Datenschutzinteressen der betroffenen Nutzer abwägen. Und tatsächlich finden sich in den insoweit einschlägigen deutschen Vorschriften gewisse Anforderungen, die vorliegen müssen, damit ein solches Herausgabeverlangen begründet und der betroffene Plattformbetreiber auch verpflichtet ist, entsprechende Daten herauszugeben. Auch wenn in diesem Themenfeld noch einiges umstritten ist und einzelne Regelungen sicherlich nachbesserungswürdig erscheinen, wäre das vorliegende Herausgabeverlangen der USA in Deutschland – auch wegen der erheblichen Zweifel an der Rechtswidrigkeit von Wikileaks selbst – so wohl nicht zulässig. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/169-Wikileaks-Recht-USA-verlangt-personenbezogene-Daten-von-Twitter-heraus.html#extended&quot;&gt;&quot;Wikileaks &amp;amp; Recht  – USA verlangt personenbezogene Daten von Twitter heraus&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 10 Jan 2011 09:50:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Web 2.0, Social Media &amp; Recht: Best of 2010 und Ausblick</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/168-Web-2.0,-Social-Media-Recht-Best-of-2010-und-Ausblick.html</link>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    2010 war für das Internet und vor allem die „Sozialen Medien“ ein spannendes Jahr. In vielen Unternehmen ist angekommen, dass das Web 2.0 und Social Media zahlreiche neue Chancen bietet, die – trotz anhaltender Überhitzung des Themas – nich einfach als Hype abgetan werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich den Unternehmen, die nicht nur &lt;a href=&quot;http://faz-community.faz.net/blogs/netzkonom/archive/2010/07/26/unternehmen-und-social-media-aktionismus-statt-strategie.aspx&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Aktionismus statt Strategie&#039; bei der FAZ&quot;&gt;blinden Aktionismus&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://meedia.de/nc/details-topstory/article/web-20--firmen-betreiben-oft-aktionismus_100029708.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Firmen betreiben oft Aktionuismus&#039; bei meedia&quot;&gt;an den Tag legen&lt;/a&gt;, sondern mit der richtigen Strategie und vor allem der entsprecheden Nachhaltigkeit in den Sozialen Medien aktiv werden, viele neue Möglichkeiten eröffnen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ergebnisse der &lt;a href=&quot;http://www.softwareinitiative.de/news/aktuell/2010-10-22-StudieSoMe&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;SID/FIT Studie 2010&quot;&gt;SID/FIT-Studie &lt;/a&gt;der Software-Initiative Deutschland e.V. (SID) und des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik bestätigen, dass Social Media dieses Jahr auch in Deutschland in der Geschäftswelt angekommen ist. Über drei Viertel der deutschen Unternehmen räumen der Meinungsbildung in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Xing eine wesentliche Bedeutung für ihr eigenes Geschäft ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Megatrends, die hier und da für 2011 prognostiziert werden (vgl. &lt;a href=&quot;http://t3n.de/news/mega-trends-2011-sagen-experten-voraus-288560/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Megatrends in 2011 bei t3n&quot;&gt;einige spannende Voraussagen bei t3n&lt;/a&gt;), möchte ich aus der juristischen Perspektive noch ein paar Beobachtungen hinzufügen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass das Thema Datenschutz, aber auch die dringend notwendige Reformierung des Urheberrechts uns nächstes Jahr bewegen werden. Darüber hinaus stelle ich eine starke Tendenz fest, dass Unternehmen sich nicht nur im Bereich Marketing und PR mit dem Phänomen Social Media stärker beschäftigen. In 2011 werden deshalb immer mehr Unternehmen auch in Deutschland spezfische Regularien schaffen, um die neu auftretenden Problemkomplexe zu regeln (z.B. &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Richtlinien - Rechliche Leitplanken schaffen Medienkompetenz&quot;&gt;Einführung von Social Media Guidelines als Ergänzung zu dem Regeln zu privaten Nutzung des Internet&lt;/a&gt;). Zunehmend entdecken Unternehmen auch die Möglichkeiten, die sich bei der Integration von Werkzeugen der Sozialen Medien (d.h. Blogs, Microblogs, Wikis oder Social Networks) im Unternehmen selbst (z.B. im Intranet) bieten (siehe hierzu auch die &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/98-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-1-Datenschutz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht&quot;&gt;Beitragsreihe &quot;Enterprise 2.0 Recht - Blogs, Wikis und Soziale Netzwerke im Intranet&lt;/a&gt;). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich des Social Media Marketing aber auch im Zusammenhang mit anderen Aktivitäten auf Twitter, Facebook &amp;amp; Co wird der Rechtsrahmen der jeweiligen Plattform (sprich die Terms of Service oder Nutzungsbedingungen) weiter an Bedeutung gewinnen. Gerade bei Rechtsverletzungen auf diesen Plattformen bietet ein (alternatives oder kumulatives) Vorgehen über den Plattformbetreiber - je nach der konkreten Fallgestaltung - bisweilen bessere (d.h vor allem schnellere) Erfolgsaussichten, als über staatliche Stellen (z.B. Gerichte) (vgl. &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/164-Verschiebung-der-Macht-Sind-Facebook,-Google-Co-die-neuen-Gesetzgeber.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Verschiebung der Macht - Sind Google, Facebook &amp;amp; Co die neuen Gesetzgeber ?&quot;&gt;Verschiebung der Macht – Sind Facebook, Google &amp;amp; Co die neuen „Gesetzgeber“ ?&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich wird uns in 2011 noch stärker die Frage beschäftigen, wann und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen fremde Inhalte und Informationen erhoben, ausgewertet und in aggregierter Form im Rahmen eines eigenen Services mit eigenen Nutzwerten veröffentlicht und/oder angeboten werden können und dürfen (vgl. &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/100-Screen-Scraping-Wann-ist-das-Auslesen-und-die-Veroeffentlichung-fremder-Daten-zulaessig.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Datenaggregation &amp;amp; Recht - Wann ist das Auslesen und die Veröffentlichung fremder Daten zulässig ?&quot;&gt;Datenaggregation &amp;amp; Recht  - Wann ist das Auslesen und die Veröffentlichung fremder Daten zulässig ?&lt;/a&gt;). Google selbst ist das beste Beispiel dafür, dass einige Fragen urheber-, aber auch datenbankrechtlicher Natur noch noch nicht hinreichend geklärt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in 2011 werde ich mich mit diesen Themen auseinandersetzen und versuchen, in diesem Blog nicht nur die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Internet und Social Media vorzustellen, sondern auch solche neuen Fragen aufzugreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In 2010 habe ich hier auf diesem Blog 36 Artikel zum Themenkreis „Web 2.0, Social Media &amp;amp; Recht“ veröffentlicht. Als kleinen Rückblick möchte ich nachfolgend noch einmal die 12 Artikel in der entsprechenden Reihenfolge auflisten, die in diesem Jahr den meisten Zuspruch (sprich Klicks) erhalten haben.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/128-Pflicht-zur-Herausgabe-des-XING-Accounts-bei-Arbeitsplatzwechsel.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts&quot;&gt;1. Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel ? &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/131-Social-Media-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-beim-Werben-im-Social-Web.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Marketing &amp;amp; Recht - Dos and Donts beim Werben im Social Web&quot;&gt;2. Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Dos and Donts beim Werben im Social Web &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/133-Social-Media-Marketing-Recht-Nutzungsbedingungen-begrenzen-Werbemoeglichkeiten.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Marketing &amp;amp; Recht - Nutzungsbedingungen begrenzen Werbemöglichkeiten&quot;&gt;3. Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Nutzungsbedingungen begrenzen Werbemöglichkeiten&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/166-Der-Fall-Wikileaks-Zulaessige-Inanspruchnahme-der-Pressefreiheit-oder-rechtswidriger-Geheimnisverrat.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Der Fall Wikileaks&quot;&gt;4. Der Fall Wikileaks – Zulässige Inanspruchnahme der Pressefreiheit oder rechtswidriger Geheimnisverrat &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Richtlinien &amp;amp; Recht - (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz&quot;&gt;5. Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/161-Facebook-Recht-Tourismusverband-Innsbruck-kapert-Facebook-Account-mit-ueber-16.000-Fans.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook &amp;amp; Recht&quot;&gt;6. Facebook &amp;amp; Recht – Tourismusverband Innsbruck „kapert“ Facebook Account mit über 16.000 Fans&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/168-Web-2.0,-Social-Media-Recht-Best-of-2010-und-Ausblick.html#extended&quot;&gt;&quot;Web 2.0, Social Media &amp;amp; Recht: Best of 2010 und Ausblick&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 20 Dec 2010 09:30:00 +0100</pubDate>
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    <category>social media</category>
<category>social media guidelines</category>
<category>social media marketing</category>
<category>social network</category>
<category>urheberrecht</category>
<category>web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>„Gekaufte“ Nutzermeinungen in Social Media – Rechtliche Grenzen in Deutschland und den USA</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/167-Gekaufte-Nutzermeinungen-in-Social-Media-Rechtliche-Grenzen-in-Deutschland-und-den-USA.html</link>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Werberecht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/167-Gekaufte-Nutzermeinungen-in-Social-Media-Rechtliche-Grenzen-in-Deutschland-und-den-USA.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das Internet ist heute wahrscheinlich das wichtigste Medium, wenn sich Verbraucher über Produkte und Dienstleistungen informieren wollen. Dabei spielen Aussagen anderer Verbraucher in sozialen Netzwerken a la Facebook, Twitter &amp;amp; Co ebenso eine Rolle, wie (Produkt-)bewertungsplattformen oder private und kommerzielle Blogs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Aussagen stammen in den allermeisten Fällen nicht direkt von den werbenden Unternehmen, sondern in ganz vielen Fällen von Verbrauchern. Diese auch als „consumer generated media“ bezeichneten Aussagen spielen für Kaufentscheidungen eine bedeutende Rolle, weil es sich (positiv wie negativ) um authentische Eindrücke handelt, die sich angenehm von der Hochglanzwerbung der Unternehmen selbst abheben und insoweit bei vielen eine deutlich höhere Glaubwürdigkeit genießen. Die Verbrauchermeinung bekommt über die Sozialen Medien insofern eine größere Reichweite.  Für die Unternehmen bekommt die kommunizierte Verbrauchermeinung im Internet damit eine höhere Relevanz, was schlussendlich  zu mehr „Macht“ beim Verbraucher führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was aber, wenn es sich bei den Aussagen nicht um ehrliche Verbrauchermeinungen handelt, sondern um von den Unternehmen „eingekaufte“ Aussagen. Nicht nur in den USA ist es weit verbreitet, dass reichweitenstarke Blogger oder auch Twitterer mit Geld oder Sachgeschenken freundlich gestimmt werden, damit die Produkte oder Services des Unternehmens dann auch über deren jeweiliges Medium&lt;a href=&quot;http://www.swr.de/marktcheck/multimedia/blogger-bewertungsbetrug/-/id=2249336/nid=2249336/did=5794312/ae4pf0/index.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Betrug mit gefälschten Bewertungen&#039; bei swr.de&quot;&gt; in positivem Licht dargestellt werden&lt;/a&gt;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus bietet das moderne Internet eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, die Verbrauchermeinung in rechtlich unzulässiger Art und Weise zu manipulieren. Beispiele &lt;a href=&quot;http://www.stern.de/digital/online/gekaufte-produktbewertungen-im-internet-lob-auf-bestellung-1536718.html&quot; target=&quot;&lt;u&gt;blank&quot; title=&quot;&#039;Lob auf Bestellung&quot; auf stern.de&quot;&gt;gibt&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://maennig.de/artikel/social-media-marketing/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Unseriöses Social Media Marketing&#039; bei maennig.de&quot;&gt;es&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.connectedmarketing.de/cm/2007/04/so_viel_kostet&lt;/u&gt;.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;So viel kostet heimliches Paid Blogging&#039; bei connectedmarketing.de&quot;&gt;genug&lt;/a&gt;. Teilweise werden die eigenen Produkte von Unternehmensseite unter einem Pseudonym auf Amazon oder &lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bahn-zahlte-millionen-fuer-taeuschung;2304504&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Bahn zahlte Millionen für Täuschung&quot; bei handelsblatt.de&quot;&gt;anderen Bewertungsplattformen mit positiven Bewertungen versehen&lt;/a&gt;. Oder es werden vermeintlich private Facebook oder Twitter Accounts angelegt, über die dann schlussendlich die eigenen werblichen Aussagen oder die gewünschte Meinung unter dem Deckmantel privater Kommunikation verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA hat die Handelsbehörde FTC im&lt;a href=&quot;http://www.tecchannel.de/news/themen/business/2018413/firmen_bezahlen_blogger_fuer_geschoente_beitraege/&quot; title=&quot;techchannel.de&quot;&gt; letzten Jahr spezifische Regeln eingeführt&lt;/a&gt;, um diesem ausufernden Phänomen Herr zu werden. Nach der Vorstellung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen in den USA, soll nachfolgend auch die deutsche Rechtslage zu diesem Themenkreis erläutert werden. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/167-Gekaufte-Nutzermeinungen-in-Social-Media-Rechtliche-Grenzen-in-Deutschland-und-den-USA.html#extended&quot;&gt;&quot;„Gekaufte“ Nutzermeinungen in Social Media – Rechtliche Grenzen in Deutschland und den USA&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 15 Dec 2010 09:40:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Der Fall Wikileaks – Zulässige Inanspruchnahme der Pressefreiheit oder rechtswidriger  Geheimnisverrat </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/166-Der-Fall-Wikileaks-Zulaessige-Inanspruchnahme-der-Pressefreiheit-oder-rechtswidriger-Geheimnisverrat.html</link>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/166-Der-Fall-Wikileaks-Zulaessige-Inanspruchnahme-der-Pressefreiheit-oder-rechtswidriger-Geheimnisverrat.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Die Veröffentlichungen der sogenannten Diplomaten-Kabel („cables“) durch die &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/WikiLeaks&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Wikileaks&#039; bei wikipedia.de&quot;&gt;Internetplattform Wikileaks&lt;/a&gt;, als typischem Phänomen des Web 2.0, bewegt im Moment die ganze Welt. Hierbei handelt es sich um teils vertrauliche Informationen unterschiedlicher Geheimhaltungsstufen, die über ein elektronisches Nachrichtensystem von den diplomatischen US-Vertretungen in aller Welt an die Zentrale in Washington gesandt werden. In diesen Depeschen finden sich persönliche Einschätzungen der Diplomaten zu Politikern ihres Gastlands, aber auch vertrauliche Absprachen und geheime Informationen. Eine große Zahl solcher Dokumente wird derzeit sukzessive auf Wikileaks veröffentlicht und führt damit zu einigen diplomatischen Verwicklungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit aller &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,732785,00.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;Macht  gehen vor allem die USA&lt;/a&gt; nun gegen die Plattform Wikileaks und ihren Gründer Julian Assange (siehe auch dessen &lt;a href=&quot;http://www.guardian.co.uk/world/blog/2010/dec/03/julian-assange-wikileaks&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Interview mit Julian Assange bei The Guardian&quot;&gt;interessantes Exklusivinterview mit dem Guardian&lt;/a&gt;) vor. Es spricht einiges dafür, dass auch die &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/Amazon-bestreitet-politischen-Druck-wegen-Wikileaks-3-Update-1146758.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise.de&quot;&gt;kürzliche Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Wikileaks seitens Amazon&lt;/a&gt;, die Server zur Verfügung gestellt hatten, als auch die &lt;a href=&quot;http://www.thepaypalblog.com/statement.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;The Paypal Blog&quot;&gt;anbieterseitige Schließung des Paypal Spendenkontos von Wikileaks&lt;/a&gt; nicht zuletzt aufgrund dieses Drucks erfolgt sind. Amazon wie auch Paypal haben das Verhältnis unter Hinweis auf illegale Aktivitäten, die gegen die jeweiligen Nutzungsbedingungen verstoßen sollen, beendet (was bei einigen Internetnutzern bereits &lt;a href=&quot;http://gutjahr.biz/blog/2010/12/kill-switch/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;gutjahr.biz&quot;&gt;zum Boykott&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://aponaut.bundschuhfanzine.de/index.php?/archives/21938-Boykott-von-Amazon-eBay-+-Gesellschaftslabor-Wikileaks.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;aponaut.de&quot;&gt;dieser Dienste&lt;/a&gt; führt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Zusammenhang stellt sich die - in der öffentlichen Diskussion bisweilen vernachlässigte - Frage, ob sich das Betreiben der Plattform Wikileaks auf Grundlage der bestehenden Rechtsgrundlagen tatsächlich als rechtswidrig darstellt oder aber im Hinblick auf die Pressefreiheit als zulässig anzusehen ist. Dabei ist auch zu diskutieren, ob man - eine Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung seitens Wikileaks unterstellt – dann konsequenterweise nicht auch von einer &lt;a href=&quot;http://www.werbeblogger.de/2010/12/04/wikileaks-der-letzte-anschub-fuer-qualitaetsjournalismus/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Werbeblogger&quot;&gt;Mitverantwortlichkeit der etablierten Medien &lt;/a&gt;(wie aktuell Spiegel, The Guardian &amp;amp; Co) ausgehen müsste, die schlussendlich nichts anderes tun als Wikileaks, nämlich geheime Informationen auswerten und an die Öffentlichkeit geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit vielen Jahren ist die freie Berichterstattung nicht nur in Deutschland, sondern auch in den meisten anderen Ländern als elementares Rechtsgut anerkannt und insofern mit besonderem Schutz versehen. In Deutschland ist die Meinungs- und Medienfreiheit verfassungsmäßig in Art.5 GG verankert. Schließlich ist die Pressefreiheit von zentraler Bedeutung für das Funktionieren jeder Demokratie. Dabei gehört es nicht zuletzt zu den Aufgaben der Presse und der Medien auch den Staat und dessen Aktivitäten zu „überwachen“ und entsprechende Angelegenheiten ans Licht der Öffentlichkeit zu befördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Freiheit steht aber seit jeher in einem unausweichlichen Spannungsverhältnis zu den Geheimhaltungs-, bisweilen sogar den Sicherheits- und Schutzinteressen des Staates. Um diese Interessen zu schützen, sehen die meisten Rechtsordnungen strenge zivil-, oft aber auch strafrechtliche Folgen vor, wenn Personen geheime Informationen an Dritte „verraten“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie also ist es rechtlich zu beurteilen, wenn Personen - in der Regel anonym - Wikileaks geheime Informationen zuspielen, damit diese im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dabei soll nachfolgend vor allem die Frage beantwortet werden, inwieweit Wikileaks zivil- oder strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/166-Der-Fall-Wikileaks-Zulaessige-Inanspruchnahme-der-Pressefreiheit-oder-rechtswidriger-Geheimnisverrat.html#extended&quot;&gt;&quot;Der Fall Wikileaks – Zulässige Inanspruchnahme der Pressefreiheit oder rechtswidriger  Geheimnisverrat &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 06 Dec 2010 09:30:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Verschiebung der Macht – Sind Facebook, Google &amp; Co die neuen „Gesetzgeber“ ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/164-Verschiebung-der-Macht-Sind-Facebook,-Google-Co-die-neuen-Gesetzgeber.html</link>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/164-Verschiebung-der-Macht-Sind-Facebook,-Google-Co-die-neuen-Gesetzgeber.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    In seinem Buch &lt;a href=&quot;http://fixierungscode.de/&quot; title=&quot;Der Fixierungscode&quot;&gt;„Der Fixierungscode“  &lt;/a&gt;bezeichnet der bekannte Internet-Unternehmer &lt;a href=&quot;https://www.xing.com/profile/Ibrahim_Evsan &quot; title=&quot;Ibrahim Evsan bei XING&quot;&gt;Ibrahim Evsan&lt;/a&gt; (@Ibo: Happy Birthday auch noch einmal nachträglich) sie als „digitale Supermächte“. Gemeint sind Unternehmen wie &lt;a href=&quot;http://www.focus.de/digital/computer/chip-exklusiv/tid-16076/google-die-unheimliche-supermacht_aid_450985.html&quot; title=&quot;&#039;Supermacht Google&#039; bei Focus&quot;&gt;Google&lt;/a&gt;, Apple oder das rasant wachsende Netzwerk &lt;a href=&quot;http://meedia.de/nc/details-topstory/article/wird-facebook-jetzt-zur-supermacht_100008808.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=23&amp;cHash=2cdcea8ebe&quot; title=&quot;&#039;Supermacht Facebook&#039; bei meedia&quot;&gt; Facebook&lt;/a&gt;, die mit oder im Zusammenhang mit den jeweiligen Angeboten im  Internet in einer  früher nie denkbaren Geschwindigkeit zu immensem wirtschaftlichen Erfolg, aber auch erheblicher Macht, gelangt sind (siehe die &lt;a href=&quot;http://www.ibrahimevsan.de/2010/11/10/12-magische-erfolgskriterien-der-digitalen-supermachte-google-apple-co&quot; title=&quot;Blog von Ibo Evsan&quot;&gt;Zusammenfassung der wichtigsten Erfolgskriterien dieser Unternehmen&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als auf  das Internet und Social Media spezialisierter Rechtsanwalt stelle ich eine weitere Entwicklung fest, die auch im rechtlichen Bereich eine beachtenswerte Machtverschiebung bedeutet. Zahlreiche Mandanten fokussieren sich bei Fragen nach der Zulässigkeit ihrer (Werbe-)maßnahmen nicht so sehr  auf den Rechtsrahmen, den die (nationalen) Gesetze abstecken, sondern primär auf die Frage, wo Google, Facebook &amp;amp; Co die Grenzen für die Nutzung der jeweiligen Plattform setzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dieser Entwicklung  bekommen die jeweiligen Nutzungsbedingungen oder AGB einer Internetseite bisweilen einen höheren Stellenwert als das staatlich gesetzte Recht. Auch dies stützt insoweit die These von Ibo Evsan, dass hier neue, supra-nationale „Supermächte“ entstanden sind, die sich – so ist als deutscher Jurist zu konstatieren – in einigen Bereichen (wie z.B. dem Datenschutzrecht) auch herzlich wenig um nationales, aber auch europäisches Recht scheren.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;A. Bedeutung der plattformeigenen Nutzungsbedingungen&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und tatsächlich spielen die plattformeigenen Regeln eine wichtige Rolle, z.B. wenn bei Google Adwords Anzeigen geschaltet werden. Hierfür hatte Google erst kürzlich  die Richtlinien in Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelockert (Vgl. &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/150-Google-Adwords-Markenrecht-Google-aendert-Richtlinien-in-Reaktion-auf-Urteile-des-Europaeischen-Gerichtshofs.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Google Adwords &amp;amp; Markenrecht - Google ändert Richtlinien in Reaktion auf Urteile des EuGH&quot;&gt;Google Adwords &amp;amp; Markenrecht – Google ändert Richtlinien in Reaktion auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs&lt;/a&gt;) . Sowohl diejenigen die Anzeigen buchen, als auch Markeninhaber, die sich durch eine nach wie vor denkbare markenverletzende Anzeige eines Dritten gestört fühlen,  orientieren sich aufgrund der offensichtlichen Marktmacht von Google oft nur noch an den von dem Unternehmen vorgegebenen Prozessen und Regeln. Dabei wird nicht mehr gefragt, ob denn die jeweiligen Prozesse und Regeln auch entsprechend rechtskonform sind. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/164-Verschiebung-der-Macht-Sind-Facebook,-Google-Co-die-neuen-Gesetzgeber.html#extended&quot;&gt;&quot;Verschiebung der Macht – Sind Facebook, Google &amp;amp; Co die neuen „Gesetzgeber“ ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 29 Nov 2010 10:04:00 +0100</pubDate>
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    <category>social network</category>
<category>web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>In eigener Sache: Wir suchen Referendar/in oder Rechtsanwalt/in (Berufsanfänger/in) für das Referat IT-Recht/Intellectual Property</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/165-In-eigener-Sache-Wir-suchen-Referendarin-oder-Rechtsanwaltin-Berufsanfaengerin-fuer-das-Referat-IT-RechtIntellectual-Property.html</link>
            <category>Willkommen</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/165-In-eigener-Sache-Wir-suchen-Referendarin-oder-Rechtsanwaltin-Berufsanfaengerin-fuer-das-Referat-IT-RechtIntellectual-Property.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nachdem die Suche nach Unterstützung meines Referates über andere Wege bisher noch nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat, versuche ich es nun auch einmal über diesen &quot;Kanal&quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir als national wie international tätige, renommierte Stuttgarter Wirtschaftskanzlei (siehe &lt;a href=&quot;http://www.diempartner.com/diemPartner/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Diem &amp;amp; Partner&quot;&gt;Webseite von Diem &amp;amp; Partner&lt;/a&gt;) suchen ab sofort eine(n)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Rechtsanwalt/in (Berufsanfänger/in) für das Referat IT-Recht/Intellectual Property.&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
für eine Vollzeitstelle, die aber auch in promotionsbegleitender Teilzeit ausgestaltet werden kann. Auch wenn Sie noch Referendar sind, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;u&gt;Ihre Aufgaben:&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
• Bearbeitung internet-, urheber- und markenrechtlicher Mandate&lt;br /&gt;
• Begleitung innovativer Internetprojekte und -plattformen&lt;br /&gt;
• Unterstützung des Referatsleiters&lt;br /&gt;
• Unterstützung dieses Weblogs zum Thema  „Web 2.0, Social Media &amp;amp; Recht“ &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Ihre Qualifikation:&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
• Interesse oder erste Erfahrungen im IT-Recht und/oder dem gewerblichen Rechtsschutz&lt;br /&gt;
• Entsprechende Noten&lt;br /&gt;
• Sie verfügen über gute Kenntnisse der englischen Sprache &lt;br /&gt;
• Sie haben eine Affinität zum Internet - Blogs, Twitter und Facebook sind für Sie keine Fremdworte&lt;br /&gt;
• Sie haben ein gewisses organisatorisches Geschick, Flexibilität und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/165-In-eigener-Sache-Wir-suchen-Referendarin-oder-Rechtsanwaltin-Berufsanfaengerin-fuer-das-Referat-IT-RechtIntellectual-Property.html#extended&quot;&gt;&quot;In eigener Sache: Wir suchen Referendar/in oder Rechtsanwalt/in (Berufsanfänger/in) für das Referat IT-Recht/Intellectual Property&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 29 Nov 2010 09:58:00 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/165-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>Google Streetview – Anspruch auf „Entpixelung“ ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/163-Google-Streetview-Anspruch-auf-Entpixelung.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/163-Google-Streetview-Anspruch-auf-Entpixelung.html#comments</comments>
    <wfw:comment>http://www.rechtzweinull.de/wfwcomment.php?cid=163</wfw:comment>

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    <wfw:commentRss>http://www.rechtzweinull.de/rss.php?version=2.0&amp;type=comments&amp;cid=163</wfw:commentRss>
    

    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Google Streetview ist in Deutschland angekommen. Zahlreiche größere Städte können nun über den Dienst betrachtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im Sommer hat das Thema Google Streetview einiges an Aufmerksamkeit erregt, als die Frage gestellt wurde, ob ein privates Unternehmen einfach sämtliche Häuserfronten fotografieren und im Internet veröffentlichen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach meiner Auffassung bestehen gegenüber Google weder aus datenschutzrechtlichen noch aus anderen Gründen Ansprüche darauf, die Darstellung der Häuserfront im Rahmen von Google Streetview zu unterlassen. Während im Hinblick auf abgebildete Personen oder auch Fahrzeuge (bisweilen auch trotz Verpixelung) rechtliche Ansprüche zumindest diskutiert werden können, lassen sich rechtliche Bedenken für Bilder von Häuserfronten, die öffentlich einsichtig sind, nicht begründen (vgl. auch &lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/982-LG-Koeln-Az-28-O-57809-Fotos-von-Strassen-und-Gebaeuden-Bilderbuch-Koeln.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urteil des LG Köln bei telemdedicus&quot;&gt;LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 578/09&lt;/a&gt;). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So spricht auch die gesetzlich verankerte &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit&quot; target=&quot;_blank&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Panoramafreiheit bei wikipedia.de&quot;&gt;Panoramafreiheit&lt;/a&gt; des § 59 UrhG deutlich zugunsten der Zulässigkeit der Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen. Tatsächlich bin auch ich der Auffassung, dass es im Hinblick auf Datenschutz weit dringlichere und relevantere Themen gibt, als die Frage, ob man Häuserfronten im Internet abbilden darf oder nicht. Dennoch hatte sich Google im Dialog mit den deutschen Datenschutzbehörden bereit erklärt, eine &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-08/street-view-startet&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Streetview startet&quot; in der ZEIT&quot;&gt;Widerspruchslösung anzubieten&lt;/a&gt;, mit der &lt;a href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/digital/fotos-von-strassenzuegen-im-internet-einsprueche-gegen-google-street-view-1.1014326&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;süddeutsche online&quot;&gt;die Verpixelung beantragt werden konnte&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nun stellt sich aber ein vollkommen neues Problem: Einzelne Hauseigentümer, aber auch private oder vor allem gewerbliche Mieter stören sich daran, dass „ihr“ Gebäude verpixelt ist. Hinter dieser Problematik verbergen sich teilweise durchaus nachvollziehbare wirtschaftliche Nachteile. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So z.B. Eigentümer, die ihr Haus gerne bei Google Streetview angezeigt hätten, um dieses - entsprechend eingebettet in die Umgebung - gegenüber potentiellen Kaufinteressenten  im Internet präsentieren zu können. Oder gewerbliche Mieter, für die die Verpixelung mittelfristig reale Nachteile bedeuten kann, weil durchaus zu erwarten ist, dass Google die Ergebnisse irgendwann in die „normale“ Suche einbetten oder Google Streetview anderweitig zur Vermarktungsplattform für Unternehmen machen wird. Für Restaurants ist es durchaus nachteilig, wenn ihre Lokalität verpixelt ist, während man die Lokalitäten des Wettbewerbers um die Ecke ohne weiteres im Internet „begutachten“ kann. So hat die Verpixelung zum Leidwesen &lt;a href=&quot;http://kress.de/tagesdienst/detail/beitrag/107394-ungewollt-verpixelt-die-gruenen-fuehlen-sich-als-opfer-von-google-street-view.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;kress.de&quot;&gt;einzelner Parteimitglieder offensichtlich auch die Bundesgeschäftsstelle der Grünen &#039;erwischt&#039;&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie ist es also rechtlich zu beurteilen, wenn ein anderer Mieter oder vielleicht der Eigentümer der gemieteten (Gewerbe-)immobilie die Verpixelung beantragt hat. Gibt es gegenüber diesem oder vielleicht Google einen Anspruch auf Entpixelung ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Beitrag versucht bei diesem völlig neuen Problemkomplex, entsprechende rechtliche Ansätze zu eruieren. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/163-Google-Streetview-Anspruch-auf-Entpixelung.html#extended&quot;&gt;&quot;Google Streetview – Anspruch auf „Entpixelung“ ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 22 Nov 2010 09:36:00 +0100</pubDate>
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    <category>datenschutz</category>
<category>datenschutzrecht</category>

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<item>
    <title>Social Media Richtlinien &amp; Recht  - Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis</title>
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            <category>Arbeitnehmerdatenschutz</category>
            <category>Arbeitsrecht 2.0</category>
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            <category>Social Media im Unternehmen</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Ständig wächst die Zahl der Mitarbeiter, die Plattformen wie Facebook, Twitter &amp;amp; Co inner- und außerhalb der Arbeitszeit nutzen. Auch in Deutschland scheint bei zahlreichen Unternehmen „angekommen“ zu sein, dass mit diesem neuen Phänomen &lt;a href=&quot;http://blog.daimler.de/2010/04/21/gastbeitrag-social-media-chancen-und-wandel-fuer-die-unternehmenskommunikation/&quot; target&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Social Media - Chancen und Wandel der Unternehmenskommunikation&#039; im Daimler Blog&quot;&gt;Chancen&lt;/a&gt;, aber auch &lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/xing-facebook-twitter-gefahr-aus-dem-sozialen-netzwerk;2548878&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Gefahr aus dem Sozialen Netzwerk beim Handelsblatt &quot;&gt;Risiken&lt;/a&gt; einhergehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst kürzlich hat sich zum Beispiel Porsche mit einer eindeutigen Social Media Richtlinie dieses Themas angenommen: Die Nutzung von Facebook &amp;amp; Co wird dort während der Arbeitszeit &lt;a href=&quot;http://www.focus.de/finanzen/karriere/berufsleben/wirtschaftsspionage-porsche-verhaengt-facebook-verbot-fuer-mitarbeiter_aid_560720.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Porscheb verhängt Facebook Verbot bei Focus Online&quot;&gt;schlicht verboten und der Zugang gesperrt&lt;/a&gt;, um den &lt;a href=&quot;http://meedia.de/nc/details-topstory/article/social-media-verbot--porsche-sperrt-facebook-aus_100030828.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag bei meedia &#039;Social Media Verbot bei Porsche&#039;&quot;&gt;Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen &lt;/a&gt;zu verhindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn diese Vorgabe an Klarheit nichts vermissen lässt, halte ich dies für eine&lt;a href=&quot;http://www.isarrunde.de/facebook/isarrunden/verbot_von_facebok_am_arbeitsplatz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Diskussion über Social Media Verbot bei der Isarrunde&quot;&gt; falsche Strategie, um denkbare Risiken zu vermeiden&lt;/a&gt;. Zum einen werden die Verbote der Sozialen Medien am Arbeitsplatz sicher nicht verhindern, dass sich der ein oder andere Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit über sein berufliches Arbeitsumfeld äußert. Zum anderen werden mobile Endgeräte zunehmend in unseren (Arbeits-)alltag einziehen und die Nutzung der Sozialen Medien zum selbstverständlichen und allgegenwärtigen Umgang werden lassen. Und &quot;last but not least&quot; vergeben sich Unternehmen mit entsprechenden Verboten, die Nutzung der immensen Möglichkeiten, die die Sozialen Medien bieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der beste Schutz für die Interessen des Unternehmens sind deshalb nicht Verbote des (mittelfristig) &lt;a href=&quot;http://about.virtual-identity.com/2010/10/14/social-media-am-arbeitsplatz-%E2%80%93-hose-runter-oder-lieber-zugeknopft/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag beo Virtual Identity&quot;&gt;ohnehin Unvermeidlichen&lt;/a&gt;, sondern die rechtzeitige Schaffung der notwendigen Medienkompetenz bei den eigenen Mitarbeitern.  Vertrauliche Informationen können über eine Vielzahl von anderen Kanälen nach außen dringen, ohne dass jemand auf die Idee käme, z.B. E-Mails zu verbieten. Unternehmen sollten vielmehr  – gerade im Hinblick auf die &lt;a href=&quot;http://www.bernd-schmitz.net/blog/index.php/2010/11/02/social-networks-und-private-internetnutzung-am-arbeitsplatz-unternehmen-uneinheitlich/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag vom Bernd Schmitz mit Blick in die Zukunft&quot;&gt;zukünftige Innovationskraft &lt;/a&gt;– jetzt anfangen, ihre Mitarbeiter für entsprechende Risiken zu sensibilisieren und mit verständlichen Social Media Richtlinien, den eigenen Arbeitnehmer, die sich oft über die (rechtlichen) Grenzen gar nicht im Klaren sind, so die Leitplanken zu geben, die sie für den sicheren Umgang mit dem Social Web benötigen. Unter diesen Umständen werden viele Unternehmen erkennen, dass die &lt;a href=&quot;http://blog.metahr.de/2010/10/26/facebook-im-buero-zulassen-oder-verbieten/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pro und Contra Argumente für eine Öffnung des Unternehmens gegenüber Social Media bei metaHR&quot;&gt;Chancen des Social Web die Risiken bei weitem überwiegen&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich empfehle Mandanten daher, die ohnehin existenten rechtlichen Grenzen in entsprechenden Richtlinien „nachzuzeichnen“ . Dabei geht es primär nicht darum, neue Regeln und Beschränkungen einzuführen, sondern  um die Verdeutlichung einiger im Arbeitsverhältnis ohnehin geltender Rahmenbedingungen aus dem arbeitsvertraglichen Verhältnis (wie z.B. der Treuepflicht des Arbeitnehmers aus § 241 Abs. 2 BGB). Damit soll genau die Medienkompetenz erreicht werden, die notwendig geworden ist, weil eine Äußerung im Social Web ganz andere Auswirkungen haben kann, als die Äußerungen des Mitarbeiters vor der Ära von Facebook &amp;amp; Co (z.B. auf dem privaten Grillfest).&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die (schon vor dem Aufkommen der sozialen Medien) geltenden Grenzen von Äußerungen der Arbeitnehmer über ihre Tätigkeit und das eigene Unternehmen sollen nachfolgend im Hinblick auf das Social Web dargestellt werden. Dass die Frage nach den Grenzen der Meinungsfreiheit gerade auch im Arbeitsverhältnis eine nicht unerhebliche Rolle spielt, hat sich gerade kürzlich in der „Entlassung“ von Thilo Sarrazin gezeigt.  Sarrazin war im Wesentlichen aufgrund der Darstellung seiner (wenn auch zweifelhaften) Meinung in einem Buch gekündigt worden ist.  Auch hier hat sich – wie bei vielen Äußerungen von Arbeitnehmern im Social Web - die Frage gestellt, inwiefern das bestehende Arbeitsverhältnis Äußerungen der Mitarbeiter beschränken kann. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/162-Social-Media-Richtlinien-Recht-Grenzen-der-Meinungsfreiheit-im-Arbeitsverhaeltnis.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media Richtlinien &amp;amp; Recht  - Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 09 Nov 2010 09:30:00 +0100</pubDate>
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    <category>arbeitgeber</category>
<category>arbeitnehmer</category>
<category>arbeitsrecht</category>
<category>arbeitsrecht 2.0</category>
<category>social media guidelines</category>

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    <title>Facebook &amp; Recht – Tourismusverband Innsbruck „kapert“ Facebook Account mit über 16.000 Fans</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/161-Facebook-Recht-Tourismusverband-Innsbruck-kapert-Facebook-Account-mit-ueber-16.000-Fans.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Markenrecht</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Mit der ständig wachsenden Bedeutung von Facebook mehren sich auch die rechtlichen Probleme, die im Zusammenhang mit der professionellen und auch privaten Nutzung auftreten. Nicht unüblich sind Fälle in denen die Inhaber von Namens- und Markenrechten Accounts herausverlangen, die (vermeintlich oder tatsächlich) unzulässigerweise in ihre Rechte eingreifen. Diese Fragen treten in der anwaltlichen Beratungspraxis im Zusammenhang mit verschiedenen Social Media Plattformen bereits mehrfach auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst kürzlich hatte die Stadt Mannheim von einem Internetunternehmer den Twitter Account www.twitter.com/mannheim herausverlangt (siehe meinen damaligen Blogbeitrag &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/129-Twitter-Recht-Stadt-Mannheim-fordert-ihren-Account-heraus.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Twitter &amp;amp; Recht&quot;&gt;Twitter &amp;amp; Recht - Stadt Mannheim fordert &quot;ihren&quot; Account heraus&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der aktuelle Fall reicht noch weiter und zeigt deutlich, welche Bedeutung – heute und auch in Zukunft – „Seiten“ im Social Web haben können. In dem Moment, in dem Facebook Pages oder „Accounts“ auf anderen Social Media Portalen durch zahlreiche Inhalte, Fans oder Follower etc eine steigende (wirtschaftliche) Bedeutung erlangen, werden auch „Besitzansprüche“ geltend gemacht werden und damit auch die entsprechenden rechtlichen Fragen an Relevanz zunehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;1. Der Sachverhalt&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gestern abend hat der Betreiber des &lt;a href=&quot;http://www.andersdenken.at&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog von Hannes Treichl&quot;&gt;bekannten Blogs andersdenken.at Hannes Treichl&lt;/a&gt; auf Facebook folgendes berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Genau das was Fans der Stadt Innsbruck wollten: Das Stadtmarketing kidnappt die von Fans vor Jahren aufgesetzte Seite www.facebook.com/innsbruck mitsamt allen 16.000 Mitgliedern und müllt die Menschen jetzt mit Werbung zu. Pfuiii Facebook, pfuiii Stadtmarketing Innsbruck!&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offensichtlich ist der &lt;a href=&quot;http://www.facebook.com/innsbruck&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook Account&quot;&gt;Facebook Account facebook.com/innsbruck&lt;/a&gt;, der früher von Hannes Treichl als Fanseite betrieben worden war, nunmehr mit über 16.000 Fans vom Tourismusverband Innsbruck „übernommen“ worden. Es ist davon auszugehen, dass der Tourismusverband Facebook eine Namensrechtsverletzung gemeldet hat, von deren Seite dann &lt;u&gt;der gesamte Account&lt;/u&gt; einfach herausgegeben worden ist. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/161-Facebook-Recht-Tourismusverband-Innsbruck-kapert-Facebook-Account-mit-ueber-16.000-Fans.html#extended&quot;&gt;&quot;Facebook &amp;amp; Recht – Tourismusverband Innsbruck „kapert“ Facebook Account mit über 16.000 Fans&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 27 Oct 2010 09:20:00 +0200</pubDate>
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    <title>Arbeitnehmerdatenschutz - Zulässigkeit der Gewinnung von Arbeitnehmer- und Bewerberinformationen über Soziale Netzwerke</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/160-Arbeitnehmerdatenschutz-Zulaessigkeit-der-Gewinnung-von-Arbeitnehmer-und-Bewerberinformationen-ueber-Soziale-Netzwerke.html</link>
            <category>Arbeitnehmerdatenschutz</category>
            <category>Arbeitsrecht 2.0</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nachdem der geschätzte Kollege Stadler sich letzte Woche mit dem Problem auseinandergesetzt hat, &lt;a href=&quot;http://www.internet-law.de/2010/10/darf-die-polizei-in-sozialen-netzwerken-ermitteln.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;internet-law.de&quot;&gt;inwieweit die Polizei in Sozialen Netzwerken ermitteln darf&lt;/a&gt;, möchte ich mich nachfolgend mit der Frage beschäftigen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Unternehmen im Rahmen des Bewerbungsprozesses weitere Informationen zu den Bewerbern in Sozialen Netzwerken recherchieren dürfen. Weitergehend soll der nachfolgende Beitrag auch aufzeigen, inwieweit Unternehmen die eigenen Mitarbeiter in und über die Sozialen Netzwerke „überwachen“ dürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Internet wird für die Gewinnung neuer Mitarbeiter immer wichtiger. Dabei setzen viele Unternehmen &lt;a href=&quot;http://karrierebibel.de/wir-stellen-ein-unternehmen-setzen-kunftig-auf-soziale-netzwerke/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;karrierebibel.de&quot;&gt;auch auf die verschiedenen Social Networks&lt;/a&gt;, in &lt;a href=&quot;http://www.personalmarketingblog.de/?p=4131&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Studienergebnisse: Nutzung von Social Media im Employer Branding und Recruiting&#039; im personalmarketingblog.de&quot;&gt;denen sich auch die Arbeitnehmer von morgen tummeln&lt;/a&gt;. Insofern liegt es nahe und wird auch &lt;a href=&quot;http://www.business-wissen.de/beruf-karriere/soziale-netzwerke-personalberater-informieren-sich-im-web-ueber-bewerber/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Untersuchung bei business-wissen.de&quot;&gt;von Untersuchungen bestätigt&lt;/a&gt;, dass weitergehende Informationen über etwaige Bewerber in den Sozialen Netzwerken beschafft oder &lt;a href=&quot;http://www.personalberater-blog.de/personalsuche-mit-facebook/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;&#039;Personalsuche auf Facebook&#039; bei personalberater-blog.de&quot;&gt;interessante Kandidaten dort sogar gesucht werden&lt;/a&gt;, obwohl dies von &lt;a href=&quot;http://carta.info/32800/de-maiziere-heimlich-in-soziale-netzwerke-einschleichen-ist-fuer-arbeitgeber-tabu/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Aussagen des Bundesinnenministers De Maizière von einer Bundespressekonferenz bei carta.info&quot;&gt;höchster Stelle als Tabu bezeichnet wird&lt;/a&gt;. Dieses pauschale &quot;Tabu&quot; widerspricht ein Stück weit dem Trend, dass sich auch Mitarbeiter im Sinne des &lt;a href=&quot;http://www.fuellhaas.com/2010/01/29/personal-branding-lohnt-sich/&quot; title=&quot;&#039;Personal Branding lohnt sich&#039; bei fuellhaas.de&quot;&gt;&quot;Personal Branding&quot;&lt;/a&gt; teilweise &lt;a href=&quot;http://www.train-und-coach.de/die-acht-gesetze-des-personal-branding-nach-peter-montoya.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Die acht Gesetze des Personal Branding&#039; bei train-und-coach.de&quot;&gt;selbst gezielt&lt;/a&gt; mit &lt;a href=&quot;http://blog.xing.com/2010/01/polieren-sie-ihr-image-%E2%80%93-personal-branding-mit-xing/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Polieren Sie Ihr Image auf&#039; im XING Blog&quot;&gt;ihren Qualitäten &lt;/a&gt;für potentielle Arbeitgeber im Internet und auch auf Social Networks darstellen. Insoweit klaffen hier die unterschiedlichen Auffassungen offensichtlich erheblich auseinander...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können Soziale Netzwerke natürlich eine Informationsquelle sein, um für das Arbeitsverhältnis &lt;a href=&quot;http://karrierebibel.de/karrierekiller-internet-bewerber-werden-online-ausgespaht/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Karrierkiller Internet - Bewerber werden ausgespäht bei karrierebibel.de&quot;&gt;mehr oder weniger Relevantes&lt;/a&gt; zu erfahren oder einfach zu ermitteln, was der Mitarbeiter den ganzen Tag so „treibt“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gesetzgeber hat kürzlich den &lt;a href=&quot;http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_Beschaeftigtendatenschutz.pdf?__blob=publicationFile&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Referentenentwurf&quot;&gt;überarbeiteten Referentenentwurf des „Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“&lt;/a&gt; vorgestellt. Auch wenn dieser Entwurf nun noch den Bundesrat passieren muss, dürfte sich die Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes – auch wenn der Bundesrat möglicherweise noch Änderungen einbringen möchte - &lt;a href=&quot;http://blog.beck.de/2010/08/21/beschaeftigtendatenschutz-auf-der-zielgeraden&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beck-Blog&quot;&gt;damit auf der Zielgeraden befinden&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der aktuell geltenden Rechtslage zur Recherche in Social Networks, die einige Fragen offen lässt, sollen nachfolgend auch die Regelungen dieses neuen Arbeitnehmerdatenschutzrechts, welches wohl 2011 kommen wird, vorgestellt werden. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/160-Arbeitnehmerdatenschutz-Zulaessigkeit-der-Gewinnung-von-Arbeitnehmer-und-Bewerberinformationen-ueber-Soziale-Netzwerke.html#extended&quot;&gt;&quot;Arbeitnehmerdatenschutz - Zulässigkeit der Gewinnung von Arbeitnehmer- und Bewerberinformationen über Soziale Netzwerke&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 20 Oct 2010 09:50:00 +0200</pubDate>
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    <category>arbeitgeber</category>
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<category>arbeitsrecht 2.0</category>
<category>datenschutz</category>
<category>enterprise 2.0</category>
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</item>
<item>
    <title>Off-Topic: Der Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Stuttgart21</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/159-Off-Topic-Der-Wegfall-der-Geschaeftsgrundlage-bei-Stuttgart21.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Dieses Blog behandelt in der Regel &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/152-Social-Media-Recht-Gesammelte-Werke.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media &amp;amp; Recht &quot;&gt;rechtliche Themen im Bereich Internet und Social Media&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund aktueller Beiträge wie &lt;a href=&quot;http://www.spiegelfechter.com/wordpress/4320/stuttgart-21-wer-zieht-die-notbremse&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegelfechter &quot;Wer zieht die Notbremse&quot;&quot;&gt;&quot;Stuttgart21 - wer zieht die Notbremse&quot;&lt;/a&gt; bei denen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart21 argumentiert wird, die Landesregierung bzw. die Betreiber des Projekts könnten sich unter Hinweis auf das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ausnahmsweise von den Verträgen lösen, möchte ich &lt;a href=&quot;http://www.spiegelfechter.com/wordpress/4320/stuttgart-21-wer-zieht-die-notbremse#comment-86841&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Kommentar beim Blog Spiegelfechter&quot;&gt;meinen Kommentar beim Blog &#039;Spiegelfechter&#039;&lt;/a&gt; hier ausnahmsweise - und insoweit Off-Topic - einmal gesondert veröffentlichen. Dies zum einen, weil dies aus juristischer Sicht so nicht stehen bleiben kann und zum anderen, weil ich als (zugereister) Stuttgarter von dem Thema unmittelbar betroffen bin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ausführungen sind kein - wie auch immer geartetes - politisches Statement, sondern versuchen nur anhand der juristischen Grundsätze zu eruieren, ob im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart21 das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage argumentativ herangezogen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;1. Mein Kommentar auf dem Blog &quot;Spiegelfechter&quot;&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach &lt;a href=&quot;http://www.spiegelfechter.com/wordpress/4320/stuttgart-21-wer-zieht-die-notbremse&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogartikel bei Spiegelfechter&quot;&gt;Lesen des Artikels &lt;/a&gt;(aber lediglich kursorischer Durchsicht der Kommentare) darf ich zu dem angeführten Institut des “Wegfalls der Geschäftsgrundlage” mal etwas aus juristischer Perspektive (und Erfahrung) sagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider ist das mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht so einfach, wie es hier dargestellt wird. Rechtsanwälte die versucht haben sich darauf vor Gericht zu berufen, werden mir wahrscheinlich weitgehend Recht geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richtigerweise reicht es für die Annahme des Wegfalls einer Geschäftsgrundlage nicht, wenn sich irgendwelche Rahmenbedingungen (wie z.B, die kalkulierten Kosten) ändern. Sonst wäre es ja auch ein Einfaches aus vielen Verträgen wieder “herauszukommen”, wobei der Vertragspartner – der unabhängig von etwaigen Schadenersatzansprüchen – auf das Bestehen das Vertrages vertraut, regelmässig der “Dumme” wäre. Schadenersatz ist – insbesondere im Hinblick auf die konkrete Höhe des Schadens – bisweilen sehr schwierig zu beweisen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/159-Off-Topic-Der-Wegfall-der-Geschaeftsgrundlage-bei-Stuttgart21.html#extended&quot;&gt;&quot;Off-Topic: Der Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Stuttgart21&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 15 Oct 2010 11:43:34 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Darf bzw. muss der Plattformbetreiber bei einer Rechtsverletzung Daten des „schädigenden“ Nutzers herausgeben ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/158-Darf-bzw.-muss-der-Plattformbetreiber-bei-einer-Rechtsverletzung-Daten-des-schaedigenden-Nutzers-herausgeben.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Markenrecht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/158-Darf-bzw.-muss-der-Plattformbetreiber-bei-einer-Rechtsverletzung-Daten-des-schaedigenden-Nutzers-herausgeben.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Als kurzer Nachtrag zu meinen beiden Beiträgen zum Thema Community &amp;amp; Recht (&lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/155-Community-Recht-Gestaltung-der-Nutzungsbedingungen-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Gestaltung von Nutzungsbedingungen&quot;&gt;Teil 1 &quot;Gestaltung von Nutzungsbedingungen&quot;&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/157-Community-Recht-Dos-and-Donts-im-Community-Management-Teil-2.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Dos and Donts im Community Management&quot;&gt;Teil 2 &quot;Dos and Donts im Community Management&quot;&lt;/a&gt;)  möchte ich - aufrund einer konkreten E-Mail Nachfrage - die (datenschutz-)rechtlichen Grundlagen zusammenfassen, unter denen die Betreiber von Internetplattformen, bei Rechtsverletzungen eines Nutzers, dessen Registrierungsdaten (Name, Adresse, E-Mailadresse etc.) an den &quot;Geschädigten&quot; weitergeben müssen bzw. dürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Konstellation ist typisch für alle Plattformen, die Dritten - anonym oder mit Pseudnoymen – die Möglichkeit geben, Inhalte (Texte, Bilder, Videos etc.) einzustellen. In entsprechenden Fällen ist zu klären, inwieweit der Plattformbetreiber demjenigen, dessen Rechte verletzt worden sind, Auskunft über den eigentlichen Rechtsverletzer erteilen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Hat Youtube die Daten des Nutzers herauszugeben, der ein Video urheberrechtswidrig hochgeladen hat ? &lt;br /&gt;
Hat der Nutzer eines Forums Anspruch auf Herausgabe der Daten eines anderen Forenteilnehmers, wenn dieser ihn beleidigt hat ?&lt;br /&gt;
Kann ein minderjähriges Mitglied einer Community entsprechende Auskunft verlangen, wenn ein anderer Nutzer vielleicht ein rufschädigendes Fakeprofil eingestellt hat oder diesen unangemessen belästigt (auch beim sog. &quot;Stalking&quot;) ?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
All diese Fragen treten beim Betrieb einer entsprechenden Plattform nicht selten auf. Dabei ist zunächst klar, dass der „Geschädigte“ etwaige Ansprüche oft nicht verfolgen kann, wenn er nicht reale Informationen, die – wenn überhaupt – nur dem Plattformbetreiber vorliegen, erlangen kann. Darüber hinaus ist wohl unstreitig, dass  auch der Plattformbetreiber – wenn die Daten überhaupt herauszugeben sind bzw. herausgegeben werden dürfen - aber natürlich nur die Informationen geben kann, die ihm tatsächlich (z.B. aufgrund der Anmeldung bei der Plattform) vorliegen. Eine weitergehende Nachforschungspflicht besteht regelmässig nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachfolgend wird ausgeführt, ob der Plattformbetreiber entsprechende Daten überhaupt herausgeben muss und inwieweit er dies aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/158-Darf-bzw.-muss-der-Plattformbetreiber-bei-einer-Rechtsverletzung-Daten-des-schaedigenden-Nutzers-herausgeben.html#extended&quot;&gt;&quot;Darf bzw. muss der Plattformbetreiber bei einer Rechtsverletzung Daten des „schädigenden“ Nutzers herausgeben ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 15 Oct 2010 09:52:00 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>Community &amp; Recht – Dos and Donts im Community Management (Teil 2)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/157-Community-Recht-Dos-and-Donts-im-Community-Management-Teil-2.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Neben dem grundsätzlichen &quot;Set-Up&quot; einer Community, welches aus rechtlicher Sicht wesentlich durch die (bereits im &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/155-Community-Recht-Gestaltung-der-Nutzungsbedingungen-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Community &amp;amp; Recht - Gestaltung der Nutzungsbedingungen&quot;&gt;ersten Teil ausführlich vorgestellten&lt;/a&gt;) Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung geprägt wird, stellen sich einige Rechtsfragen auch beim Betrieb jeder Netzgemeinschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer stärker lässt sich (vor allem im professionellen Bereich) eine Tendenz erkennen, diesen „Betrieb“ über (mehr oder weniger) spezialisierte Community Manager zu betreuen und über diese auch steuernd einzugreifen. So scheint sich der „Community Manager“ derzeit als &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/digital/internet/2010-10/berufsbild-chancen-community-manager&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Berufsbild und Chancen Community Manager bei der zeit.de&quot;&gt;eigenes Berufsbild&lt;/a&gt; und damit auch neue Chance zu entwickeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben anderen &lt;a href=&quot;http://www.bvcm.org/2010/05/veroffentlichung-der-offiziellen-definition-%E2%80%9Ecommunity-management%E2%80%9C/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Definition des BCVM e.V.&quot;&gt;veröffentlichten Definitionen&lt;/a&gt; lässt sich das Community Management auch gut wie folgt beschreiben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&quot;Community Management befasst sich mit allen operativen und strategischen Aufgaben und Fragestellungen, die rund um die Konzeption, den Aufbau und das Management einer Online-Community anfallen. Das Aufgabengebiet umfasst dabei sowohl die Betreuung der Mitglieder wie auch die Sicherstellung des Community-Betriebs in Bezug auf technische, rechtliche und monetäre Aspekte.“&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;Quelle:&lt;/u&gt; &lt;a href=&quot;http://www.community-management.de/2009/04/definition-community-management/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Definition bei www.community-management.de&quot;&gt;www.community-management.de&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich gibt es – unabhängig von einer möglichen Differenzierung zwischen Moderation und Community Management - mit  E-Books wie  &lt;a href=&quot;http://www.eikyo.de/2010/02/22/ebook-community-management-2010-veroeffentlicht/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;E-Book &quot;Community Management 2010&quot; von Mark Ralea&quot;&gt;„Community Management 2010“&lt;/a&gt; oder Artikeln  wie &lt;a href=&quot;http://www.community-management.de/2010/08/forenmoderation-10-grundlagen-tipps-fuer-den-start/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Forenmoderation - 10 Grundlagen Tipps für den Start&quot;&gt;„Forenmoderation – 10 Grundlagen-Tipps für den Start“&lt;/a&gt;  einige gute Ausarbeitungen, in denen erfahrene Moderatoren aus Ihren Erfahrungen heraus wertvolle Hinweise zusammengefasst haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus gibt es naturgemäß auch immer wieder rechtliche Fragen, mit denen sich die Community Manager auseinanderzusetzen haben. Im Rahmen der rechtlichen Unterstützung von entsprechenden Internetnetzwerken und den jeweiligen Community Managern habe ich die Erfahrung gemacht, dass bestimmte Fragen regelmässig wiederkehren. Im nachfolgenden Beitrag habe ich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit - versucht, einige „typischen“ Fragestellungen aus der Sicht eines rechtlichen Beraters zusammenzufassen, um daraus konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/157-Community-Recht-Dos-and-Donts-im-Community-Management-Teil-2.html#extended&quot;&gt;&quot;Community &amp;amp; Recht – Dos and Donts im Community Management (Teil 2)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 13 Oct 2010 09:28:54 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Verdeckte Eigenbewertung auf Amazon &amp; Co – Unangenehm und wettbewerbswidrig </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/156-Verdeckte-Eigenbewertung-auf-Amazon-Co-Unangenehm-und-wettbewerbswidrig.html</link>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Im Internet gibt es zahlreiche Bewertungsplattformen, in denen von Produkten über Dienstleistungen bis hin zu Personen alles beurteilt und bewertet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem es bei zahlreichen Plattformen möglich ist, die eigene Bewertung anonym oder unter einem frei wählbaren Pseudonym abzugeben, liegt es nahe und kommt nicht selten vor, dass einige Anbieter der jeweiligen Produkte und Dienstleistungen aus Marketinginteressen auf die Idee kommen, die eigenen Angebote bei Amazon &amp;amp; Co unter einem ausgedachtem Pseudonym mit guten Noten oder positiven Kommentaren zu bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So auch in einem &lt;a href=&quot;http://www.internetworld.de/Nachrichten/Mobile/Mobile-Devices/Hoffer-von-Akershoffen-laesst-Amt-als-WeTab-Chef-ruhen-Jubel-unter-gekaperter-Identitaet-32466.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Bericht in der internetworld&quot;&gt;aktuellen Fall&lt;/a&gt;, in dem der Geschäftsführer der WeTab GmbH, ein Herr Hoffer von Akershoffen, das neue Produkt „WeTab“ bei Amazon unter dem Namen „&lt;a href=&quot;http://gutjahr.biz/blog/2010/10/wedepp/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sachverhalt bei Richard Gutjahr&quot;&gt;Peter Glaser“ kurzerhand mit begeisterten Kommentaren beurteilt hatte&lt;/a&gt;. In der &lt;a href=&quot;http://gutjahr.biz/blog/2010/10/stellungnahme/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Offizielle Stellungnahme der WeTab GmbH&quot;&gt;offiziellen Stellungnahme &lt;/a&gt;wurde der Fehler mit zweifelhafter Begründung eingeräumt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mal abgesehen davon, dass der gewählte Nutzername &quot;Peter Glaser&quot; eine (vielleicht sogar gewollte) Identitätsverwechslung mit einem nicht &lt;a href=&quot;http://blog.stuttgarter-zeitung.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog der Stuttgarter Zeitung&quot;&gt;unbekannten Internetjournalisten der Stuttgarter Zeitung &lt;/a&gt;  - der offensichtlich &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,721229,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;eigene rechtliche Schritte prüft&lt;/a&gt; -  durchaus wahrscheinlich erscheinen lässt, verstößt eine solche verdeckte (Eigen-)bewertung in aller Regel auch gegen § 4 Nr.3 UWG und stellt damit eine rechtswidrige Wettbewerbshandlung dar (vgl. auch &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/102-Virales-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-fuer-rechtssichere-Werbung-im-Web-2.0-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Virales Marketing &amp;amp; Recht&quot;&gt;&quot;Virales Marketing &amp;amp; Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0&quot;&lt;/a&gt; ).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit sind solche Bewertungen, in den seltenen Fällen in denen diese aufgedeckt und nachgewiesen werden können, nicht nur unangenehm und &lt;a href=&quot;http://www.socialnetworkstrategien.de/2010/10/der-wetab-fail-als-social-media-learning-case-so-damlich-wie-herr-anker-von-ankershoffen-bitte-machen-sie-es-besser/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Guter Beitrag bei SocialNetworkstrategien&quot;&gt;nachteilig für das eigene Markenimage&lt;/a&gt;, sondern grundsätzlich auch rechtswidrig. Insoweit sind solche Eigenbewertungen mit Vorsicht zu genießen... &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/156-Verdeckte-Eigenbewertung-auf-Amazon-Co-Unangenehm-und-wettbewerbswidrig.html#extended&quot;&gt;&quot;Verdeckte Eigenbewertung auf Amazon &amp;amp; Co – Unangenehm und wettbewerbswidrig &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 05 Oct 2010 12:27:10 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Community &amp; Recht – Gestaltung der Nutzungsbedingungen (Teil 1) </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/155-Community-Recht-Gestaltung-der-Nutzungsbedingungen-Teil-1.html</link>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Online-Communities werden &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Community&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Wikipedia&quot;&gt;bei Wikipedia &lt;/a&gt;als Netzgemeinschaften definiert, in denen sich Menschen via Internet begegnen und sich dort austauschen. Wenn die Kommunikation in einem Sozialen Netzwerk stattfindet, das als Plattform zum gegenseitigen Austausch von Meinungen, Eindrücken und Erfahrungen dient (oft in Form von User Generated Content), spricht man &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Community &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Wikipedia&quot;&gt;laut Wikipedia &lt;/a&gt;auch von Sozialen Medien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese doch recht simple Definition enthält wichtige Hinweise auf einen fundamentalen Wandel in der (Online-)kommunikation und damit immer weitreichenderen Auswirkungen im privaten wie auch &lt;a href=&quot;http://faz-community.faz.net/blogs/netzkonom/archive/2010/09/20/jeder-mitarbeiter-sollte-die-gespraeche-im-social-web-mithoeren.aspx&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FAZ &#039;Social Media wird in allen Unternehmen selbstverständlich sein&#039;&quot;&gt;dem geschäftlichen Umfeld&lt;/a&gt;. Internet Communities oder Soziale Netzwerke leisten im Rahmen dieser Entwicklungen maßgebliche Impulse. Unter dem Stichwort „Enterprise 2.0“ halten diese Werkzeuge der Sozialen Medien zwischenzeitlich auch innerhalb der unternehmensinternen Kommunikation Einzug. Entweder über Intranet-Werkzeuge, aber auch im (halboffenen) Austausch mit Geschäftspartnern kann damit die Projektkoordination, das Wissensmanagement aber auch die Innen- und Außenkommunikation sinnvoll unterstützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Online Communities, deren besondere Bedeutung oben stehend angerissen wird, unterliegen neben den &lt;a href=&quot;http://www.nutzerfreundlichkeit.de/allgemeines/communities-was-user-wirklich-wollen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Studienergebnisse &#039;Communities -  Was Nutzer wirklich wollen&#039;&quot;&gt;jeweiligen Nutzerinteressen&lt;/a&gt;  ganz eigenen Dynamiken. Neben &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/136-Leben-im-Netzwerk-Spannende-Erkenntnisse-fuer-das-Community-Management.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Leben im Netzwerk - Spannende Erkenntnisse für Dynamiken im Communities&quot;&gt;spannenden&lt;/a&gt;  &lt;a href=&quot;http://www.wangrin.de/community/2007/05/22/erfolgszahlen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Erfolgszahlen bei Communities&quot;&gt;Erkenntnissen&lt;/a&gt;  zu relevanten &lt;a href=&quot;http://www.vehmeier.com/fileadmin/user_upload/interneteconomics/070509_community_summit_vehmeier.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Präsentation zu Netzwerkeffekten&quot;&gt;Netzwerkeffekten&lt;/a&gt;, hat sich auch der (rechtliche) Rahmen als &lt;a href=&quot;http://www.futureofwebstrategy.com/2010/01/26/die-sieben-elemente-erfolgreicher-communities/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Die sieben Elemente erfolgreicher Communities&quot;&gt;wichtiger Erfolgsfaktor &lt;/a&gt;herausgestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer zweiteiligen Beitragsreihe möchte ich die wesentlichen rechtlichen Implikationen darstellen. Während es im ersten Teil um die Gestaltung der Nutzungsbedingungen und die aus meiner Sicht unerlässlichen Regelungspunkte als vertragliche Grundlage gehen soll, werden &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/157-Community-Recht-Dos-and-Donts-im-Community-Management-Teil-2.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Community &amp;amp; Recht - Dos and Donts im Community Management (Teil 2) &quot;&gt;im zweiten Teil &quot;Dos and Donts im Community Management&quot;&lt;/a&gt; die rechtlichen Fragen adressiert die gerade für die&lt;a href=&quot;http://www.community-management.de/2010/05/definition-community-management-2010/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Definition Community Management&quot;&gt; Community Manager&lt;/a&gt; in der Betreuung der jeweiligen Plattform und damit beim Alltagsgeschäft auftreten. Dabei wird auch auf die Vermeidung etwaiger Haftungsrisiken für den Community-Betreiber eingegangen werden. Die Ausführungen resultieren aus einigen Jahren  der rechtlichen Beratung von diversen Online-Communities und haben sich in vielen Fällen als &lt;a href=&quot;http://www.web-strategist.com/blog/2008/02/14/forrester-report-online-community-best-practices/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Forrester Report zu Best Practices bei Online Communities&quot;&gt;Best Practice &lt;/a&gt;bewährt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit sollen Betreibern entsprechender Internetplattformen wie auch den Community Managern ein paar Hinweise für den Rahmen aber auch den Betrieb von Communities gegeben werden. Bei den nachfolgenden Ausführungen habe ich darüber hinaus versucht, die Grundlagen herauszuarbeiten, die für die zahlreichen unterschiedlichen Community Ansätze, relevant sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerade die nun zu erörtenden Nutzungsbedingungen, die den Ordnungsrahmen setzen sollen, in dem sich die Community Mitglieder bewegen sollen (und dürfen) ist für jede Art von Community und deren erfolgreiche Entwicklung essentiell. Egal ob es dabei um &lt;a href=&quot;http://braininjection.wordpress.com/2008/03/27/systematisierung-von-communities-ein-versuch/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Systematisierung von Communities&quot;&gt;systematisch teilweise unterschiedliche Netzwerke&lt;/a&gt;, wie reine Diskussionsforen, sogenannte &lt;a href=&quot;http://www.harvardbusinessmanager.de/meinungen/blogs/a-614982.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Markencommunities&quot;&gt;Markencommunities&lt;/a&gt; , &lt;a href=&quot;http://www.thestrategyweb.com/b2b-vs-b2c-wofuer-sich-social-media-eignet&quot; target=&quot;_blank&quot;title=&quot;B2C vs B2B - Wofür sich Social Media eignet&quot;&gt;Business-to-Consumer (B2C) &lt;/a&gt;oder &lt;a href=&quot;https://www.socialtext.net/data/workspaces/ocu2009/attachments/b2b_communities_what_works_best_practices_from_the_past_10_years_of_b2b_community_management:20090612165655-0-28772/original/B2B%20Communities%20What%20Works.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;B2B Communities - What works&quot;&gt;Business-to-Business (B2B) Communities&lt;/a&gt;, entsprechende Netzwerke &lt;a href=&quot;http://blog.hdzimmermann.net/2010/09/social-networks-und-hochschulen.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Networks und Hochschulen&quot;&gt;im Hochschulbereich&lt;/a&gt;, eine solche &lt;a href=&quot;http://intranetberater.de/index.php/fachartikel/35-organisation/327-soziale-netzwerke-in-intranets&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Soziale Netzwerke in Intranets&quot;&gt;„Gemeinschaft“ im Intranet &lt;/a&gt; oder andere denkbare Ansätze geht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;A. Wesentliche Regeln in Nutzungsbedingungen&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Grundsätze&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Betreiber der jeweiligen Community besteht über das gerichtlich mehrfach bestätigte &lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Virtuelles-Hausrecht/232-LG-Muenchen-I-Az-30-O-1197305-Virtuelles-Hausrecht-des-Foren-Betreibers.html&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Urteil zum virtuelle Hausrecht&quot;&gt;„virtuelle Hausrecht“&lt;/a&gt; (vgl. Landgericht München I, Urteil vom 25. Oktober 2006, Az. 30 O 11973/05) die Möglichkeit, die Regeln aufzustellen, die in der jeweiligen Netzgemeinschaft gelten sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und dieses Recht sollte der Betreiber auch unbedingt wahrnehmen, um die Grundlage für eine gedeihliche Entwicklung zu legen, Reaktionsmöglichkeiten bei Verstößen festzuschreiben und letztlich auch Haftungsrisiken zu minimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Community Betreiber, die nicht entsprechend dezidiert regeln, was und welche Inhalte erwünscht sind und welche nicht, eröffnen nicht nur das Diskussionsfeld mit den eigenen Nutzern, sondern erschweren sich auch unnötig etwaige Reaktionsmöglichkeiten. Da die Nutzer die jeweiligen Regeln bei der Anmeldung akzeptieren, ist es (unabhängig von der rechtlichen Bewertung) für die Nutzer schwieriger später dagegen zu argumentieren, was ganz erheblich zur Befriedung etwaiger Auseinandersetzungen dient. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/155-Community-Recht-Gestaltung-der-Nutzungsbedingungen-Teil-1.html#extended&quot;&gt;&quot;Community &amp;amp; Recht – Gestaltung der Nutzungsbedingungen (Teil 1) &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 22 Sep 2010 09:10:00 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>Videovortrag „Social Media &amp; Recht - Twitter in der Unternehmenskommunikation“</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/154-Videovortrag-Social-Media-Recht-Twitter-in-der-Unternehmenskommunikation.html</link>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das Social Web bietet eine &lt;a href=&quot;http://blog.marketingshop.de/100-social-media-tipps-fur-unternehmen-%E2%80%93-teil-1/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;100 Social Media Tipps für Unternehmen&quot;&gt;Vielzahl&lt;/a&gt; von &lt;a href=&quot;http://infos.mediaquell.com/2010/09/06/kommunikation-2-0-pr-marketing-und-werbeagenturen-spueren-die-evolution-89452/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Kommunikation 2.0: PR-, Marketing- und Werbeagenturen spüren die Evolution&quot;&gt;Möglichkeiten&lt;/a&gt; für die &lt;a href=&quot;http://eck-kommunikation.de/2010/08/09/im-wandel-der-zeit-die-neue-rolle-der-pr/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Im Wandel der Zeit - Die neue Rolle der PR&quot;&gt;Kommunikation&lt;/a&gt; und das &lt;a href=&quot;http://www.web-ideas.de/kreativ-beeindruckend/social-media-2-ebooks-gratis-download/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Zusammenstellung von ebooks zum Thema Social Media Marketing&quot;&gt;Marketing&lt;/a&gt; von Unternehmen. Obwohl sich zwischenzeitlich viele Unternehmen und Agenturen mit diesen Werkzeugen und deren &lt;a href=&quot;http://www.besser20.de/warum-der-chief-social-media-officer-kommen-wird/392/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Warum der Social Media Officer kommen wird&quot;&gt;Folgen für die eigene Organisation &lt;/a&gt;beschäftigen, herrscht gerade bei rechtlichen Fragestellungen eine große Unsicherheit. Schon beim Einsatz von Twitter stellen sich zahlreiche Fragen - angefangen von urheberrechtlichen Problemen, über Linkhaftung bis hin zum Spamming über Direktnachrichten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Vortrag, der ein Auszug aus meinem Workshop bei der &lt;a href=&quot;http://www.socialmediaakademie.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Akademie&quot;&gt;Social Media Akademie &lt;/a&gt;darstellt, spricht die wesentlichen rechtlichen Implikationen an und erläutert praxisnah und (wie ich hoffe) verständlich, was im Bereich der Unternehmenskommunikation aber auch dem Marketing auf und über Twitter beachtet werden sollte bzw. wie etwaigen Problemen begegnet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direkt unter dem nachfolgenden Video finden sich zum Mitlesen die entsprechenden Vortragsfolien zu dem Vortrag. Im rechten unteren Bereich des Videos wird jeweils angezeigt, wenn die nächste Folie an der Reihe ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der inhaltliche Vortrag beginnt (nach einer kurzen Vorstellung meiner Person) bei 2.13 min und Folie 3 (für diejenigen Zuschauer, die direkt ins Thema einsteigen wollen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;script type=&quot;text/javascript&quot; src=&quot;http://de.sevenload.com/pl/0JU1cAE/500x314&quot;&gt;&lt;/script&gt;&lt;p&gt;Link: &lt;a href=&quot;http://de.sevenload.com/videos/0JU1cAE-Social-Media-Recht-Twitter-in-der-Unternehmenskommunikation&quot;&gt;&lt;img src=&quot;http://static.sevenload.net/img/sevenload.png&quot; width=&quot;66&quot; height=&quot;10&quot; alt=&quot;Social Media Recht Twitter in der Unternehmenskommunikation&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;!-- INCLUDE javascript_bottom --&gt; &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/154-Videovortrag-Social-Media-Recht-Twitter-in-der-Unternehmenskommunikation.html#extended&quot;&gt;&quot;Videovortrag „Social Media &amp;amp; Recht - Twitter in der Unternehmenskommunikation“&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 13 Sep 2010 09:00:00 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>LG Hamburg: Youtube haftet wegen Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Schadenersatz auch für Inhalte Dritter</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/153-LG-Hamburg-Youtube-haftet-wegen-Urheberrechtsverletzung-auf-Unterlassung-und-Schadenersatz-auch-fuer-Inhalte-Dritter.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Markenrecht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Videohosting</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/153-LG-Hamburg-Youtube-haftet-wegen-Urheberrechtsverletzung-auf-Unterlassung-und-Schadenersatz-auch-fuer-Inhalte-Dritter.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Die &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/108-Haftung-fuer-User-Generated-Content-Grundsaetze-und-Hinweise-fuer-die-Praxis.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Haftung für User Generated Content - Grundsätze und Praxishinweise&quot;&gt;Haftung des Plattformbetreibers für  nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content)&lt;/a&gt; ist und bleibt im Social Web ein wichtiges Thema. Die Grundsätze zur Verantwortlichkeit solcher Intermediäre ist nicht nur für Betreiber entsprechender Plattformen von entscheidender Bedeutung, sondern auch für diejenigen die gegen entsprechend rechtsverletzende Inhalte auf solchen Internetplattformen vorgehen wollen, z.B. weil diese deren Urheber-, Marken- oder auch Persönlichkeitsrechte verletzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem aktuellen Urteil hat das LG Hamburg (Urteil vom 03.09.2010 Az. 308 O 27/09)  – im Gegensatz zu früheren Entscheidungen – eine unmittelbare Verantwortlichkeit der Videoplattform Youtube (und dessen Alleingesellschafter der Google Inc.) für die Veröffentlichung urheberrechtlicher Inhalte angenommen. Diese Inhalte waren von Nutzern der Plattform auf www.youtube.de hochgeladen worden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überraschend ist die Entscheidung insofern, als dass bisher eine entsprechende Verantwortlichkeit von den Hamburger Landrichtern nur angenommen worden war, &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/114-LG-Hamburg-Videoportal-Youtube-haftet-als-Mitstoerer-fuer-rechtswidrige-Videos.html&quot; title=&quot;&#039;Vgl. LG Hamburg: Videoportal haftet als Mitstörer für rechtswidrige Videos&#039;&quot;&gt;wenn der Plattformbetreiber nach entsprechender Kenntnisnahme (in der Regel durch entsprechende Kennzeichnung (sogenanntes „Flagging“)) die rechtsverletzenden Inhalte nicht (oder nicht rechtzeitig) entfernt hatte&lt;/a&gt; (Vgl. LG Hamburg, Urt. v. 05.12.2008 - Az.: 324 O 197/08 und Urt. v. 05.03.2010 - Az.: 324 O 565/08).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bleibt diese Rechtsprechungslinie, die schon aufgrund einzelner weniger Indikatoren von einem Zu-Eigenmachen ausgeht, bestehen und/oder setzt sich auch bei anderen Gerichten durch, so bedeutet dies ein nicht unerhebliches Risiko für alle Plattformen die mit nutzergenerierten Inhalten (User Generated Content) &quot;arbeiten&quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;A. Zum Sachverhalt&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechende Pressemitteilung des LG Hamburg vom 06.09.2010 führt zum zugrundeliegenden Sachverhalt Folgendes aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Der Kläger hat in dem Rechtsstreit geltend gemacht, Inhaber verschiedener nach dem Urhebergesetz geschützter Leistungen (als Werkbearbeiter, Produzent, Verleger) zu sein, die sich in Darbietungen und Aufnahmen der Künstlerin Sarah Brightman verkörpern. Solche Aufnahmen fanden sich in Videos, welche von Nutzern bei Youtube hochgeladen worden waren und dann über Youtube aufrufbar waren. Die Nutzung der Aufnahmen war aus verschiedenen Gründen urheberrechtsverletzend: Rechte zur Nutzung der Aufnahmen waren nicht eingeräumt worden. Die Aufnahmen waren außerdem zum Teil mit anderen Inhalten der Videos (Filmen, Bildern, Texten) verbunden, was einer eigenständigen Rechtseinräumung bedurft hätte. Zum Teil handelte es sich auch um nicht autorisierte Livemitschnitte.&lt;/blockquote&gt; &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/153-LG-Hamburg-Youtube-haftet-wegen-Urheberrechtsverletzung-auf-Unterlassung-und-Schadenersatz-auch-fuer-Inhalte-Dritter.html#extended&quot;&gt;&quot;LG Hamburg: Youtube haftet wegen Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Schadenersatz auch für Inhalte Dritter&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 08 Sep 2010 09:30:00 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>Social Media &amp; Recht - Gesammelte Werke</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/152-Social-Media-Recht-Gesammelte-Werke.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/152-Social-Media-Recht-Gesammelte-Werke.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Seit dem 5.Januar 2007 betreibe ich dieses Weblog und habe bis heute eine Vielzahl von Beiträgen zum Themenfokus dieser Internetseite &quot;Web 2.0, Social Media &amp;amp; Recht&quot; geschrieben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich sind es 132 Beiträge, in denen ich versucht habe, neue und spannende Fragen aufzugreifen, Diskussionen anzustossen, aber auch über die vielen rechtlichen Implikationen, auf die ich als beratender aber auch gerichtlich auftretender Anwalt immer wieder stoße, aufzuklären. Dabei habe ich wegen und über dieses Blog eine Vielzahl von interessanten Menschen kennenlernen und spannende Projekte begleiten dürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Faszination für das Thema ist ungebrochen. Auch die Entwicklung des modernen Internet zeigt, dass das Social Web für eine Vielzahl neuer Möglichkeiten sorgt, die aus meiner Sicht noch ein immenses Potential bieten. Trotz der zahlreichen rechtlichen Fragen, die bei der Beratung von Communities und anderen Plattformen, sowie Projekten und Aktionen im Internet zu berücksichtigen sind, habe ich den Anspruch an mich, die Ideen meiner Mandanten unter Abschätzung der rechtlichen Risiken möglich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Mission werde ich hier im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten auch weiterhin Beiträge zu diesem Thema veröffentlichen. Nachfolgend habe ich für den geneigten Leser einmal (ohne Chronologie und ohne Anspruch auf Vollständigkeit) einige meiner &quot;gesammelten Werke&quot; inhaltlich geordnet. Vielleicht ist ja etwas Spannendes dabei...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Rechtliche Implikationen beim Social Media Marketing  (SMM)&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/93-Neues-Marketing-und-Werberecht-Aktuelle-AEnderungen-des-UWG-und-deren-Auswirkungen.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Neues Marketing - und Werberecht - Aktuelle Änderungen des UWG und deren Auswirkungen&quot;&gt;Neues Marketing - und Werberecht - Aktuelle Änderungen des UWG und deren Auswirkungen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/133-Social-Media-Marketing-Recht-Nutzungsbedingungen-begrenzen-Werbemoeglichkeiten.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Nutzungsbedingungen begrenzen Werbemöglichkeiten&quot;&gt;Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Nutzungsbedingungen begrenzen Werbemöglichkeiten &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/131-Social-Media-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-beim-Werben-im-Social-Web.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Dos and Donts beim Werben im Social Web&quot;&gt;Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Dos and Donts beim Werben im Social Web&lt;/a&gt;   &lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/102-Virales-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-fuer-rechtssichere-Werbung-im-Web-2.0-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Virales Marketing &amp;amp; Recht  &quot;&gt;Virales Marketing &amp;amp; Recht  &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/92-Empfehlungsmarketing-im-Internet-Tell-a-Friend-Funktion-nur-unter-engen-Grenzen-rechtlich-zulaessig.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Empfehlungsmarketing im Internet - Tell-a-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig &quot;&gt;Empfehlungsmarketing im Internet - Tell-a-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/118-Rechtliche-Beurteilung-von-Spam-Versand-in-sozialen-Netzwerken.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Rechtliche Beurteilung von Spam Versand in sozialen Netzwerken&quot;&gt;Rechtliche Beurteilung von Spam Versand in sozialen Netzwerken&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Datenschutz im Social Web&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/144-Facebook-und-der-Datenschutz-Rechtliche-Einordnung-von-Inhalten-in-Sozialen-Netzwerken.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook und der Datenschutz – Rechtliche Einordnung von Inhalten in Sozialen Netzwerken &quot;&gt;Facebook und der Datenschutz – Rechtliche Einordnung von Inhalten in Sozialen Netzwerken &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/145-Datenschutzkonforme-Ausgestaltung-von-Social-Networks-oder-Die-Erosion-der-Privatsphaere-bei-Facebook.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Soziale Netzwerke und der Datenschutz - Die Erosion der Privatsphäre bei Facebook &quot;&gt;Soziale Netzwerke und der Datenschutz - Die Erosion der Privatsphäre bei Facebook &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/74-Datenschutzkonforme-Gestaltung-von-Social-Networks.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Datenschutzkonforme Gestaltung von Social Networks&quot;&gt;Datenschutzkonforme Gestaltung von Social Networks&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;User Generated Content &amp;amp; Haftung&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/149-Video-Embedding-Co-Rechtliche-Probleme-bei-der-Einbindung-von-fremden-Inhalten.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Video Embedding &amp;amp; Co - Rechtliche Probleme bei der Einbindung von fremden Inhalten&quot;&gt;Video Embedding &amp;amp; Co - Rechtliche Probleme bei der Einbindung von fremden Inhalten&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/108-Haftung-fuer-User-Generated-Content-Grundsaetze-und-Hinweise-fuer-die-Praxis.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Haftung für User Generated Content - Grundsätze und Hinweise für die Praxis&quot;&gt;Haftung für User Generated Content - Grundsätze und Hinweise für die Praxis&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/146-LG-Berlin-Webseitenbetreiber-kann-fuer-rechtsverletzende-Inhalte-aus-fremden-RSS-Feed-in-Anspruch-genommen-werden.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;LG Berlin: Webseitenbetreiber kann für rechtsverletzende Inhalte aus fremden RSS-Feed in Anspruch genommen werden &quot;&gt;LG Berlin: Webseitenbetreiber kann für rechtsverletzende Inhalte aus fremden RSS-Feed in Anspruch genommen werden &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Twitter &amp;amp; Recht &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/126-Rechtliche-Probleme-beim-Verkauf-eines-Twitter-Accounts.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Rechtliche Probleme beim Verkauf eines Twitter Accounts&quot;&gt;Rechtliche Probleme beim Verkauf eines Twitter Accounts&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/94-Twitter-und-Recht-Sind-Tweets-urheberrechtlich-geschuetzt.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urheberrechtlicher Schutz von Tweets &quot;&gt;Urheberrechtlicher Schutz von Tweets &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/129-Twitter-Recht-Stadt-Mannheim-fordert-ihren-Account-heraus.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Stadt Mannheim fordert &#039;ihren&#039; Twitter Account heraus (mit Präsentation &#039;Twitter in der Unternehmenskommunikation&#039;)&quot;&gt;Stadt Mannheim fordert &#039;ihren&#039; Account heraus (mit Präsentation &#039;Twitter in der Unternehmenskommunikation&#039;)&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/140-Twitter-Recht-Eine-Zusammenfassung-der-ersten-straf-und-wettbewerbsrechtlichen-Faelle.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Twitter &amp;amp; Recht - Eine Zusammenfasung der ersten straf- und wettbewerbsrechtlichen Fälle&quot;&gt;Twitter &amp;amp; Recht - Eine Zusammenfasung der ersten straf- und wettbewerbsrechtlichen Fälle&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/152-Social-Media-Recht-Gesammelte-Werke.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media &amp;amp; Recht - Gesammelte Werke&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 19 Aug 2010 09:40:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Personensuchmaschinen &amp; Recht – Warum yasni, 123people &amp; Co trotz bestehender Urteile ein Problem haben könnten</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/151-Personensuchmaschinen-Recht-Warum-yasni,-123people-Co-trotz-bestehender-Urteile-ein-Problem-haben-koennten.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Urheberrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/151-Personensuchmaschinen-Recht-Warum-yasni,-123people-Co-trotz-bestehender-Urteile-ein-Problem-haben-koennten.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Vor kurzem hatte das LG Hamburg Unterlassungsansprüche zurückgewiesen, weil es in der Veröffentlichung von Fotos der Klägerin auf der Personensuchmaschine 123people keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gesehen hatte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Argumentation fußte im Wesentlichen darauf, dass derjenige der ohne weitere technische Vorkehrungen auf einer suchmaschinenoptimierten Internetseite eigene Bilder veröffentlicht bzw. einer entsprechenden Veröffentlichung zustimme, sich damit einverstanden erkläre, dass dieses Bild auch in Ergebnisanzeigen von Personensuchmaschinen veröffentlicht werde. Dabei hatte sich das LG Hamburg ausdrücklich auf die &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/142-BGH-Keine-Urheberrechtsverletzung-durch-Google-Bildersuche.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag zur Entscheidung BGH &quot;Google-Bildersuche&quot;&quot;&gt;Argumentation des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Google Bildersuche&lt;/a&gt; berufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn es bezüglich des Google Urteils bei den Rechtsexperten einiges zu diskutieren gibt, ist die Argumentation aus Laiensicht zumindest nachvollziehbar. Wer seine Seite für Google &amp;amp; Co optimiert, darf sich später nicht beschweren, wenn die (für die Nutzung des Internets sicher elementar wichtigen) Suchmaschinen, die Inhalte im Rahmen von suchmaschinenüblichen Anzeigen veröffentlichen. Entscheidend ist dabei, dass jeder Betreiber über entsprechende Angaben in der jeder Webseite zugehörigen Textdatei  &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Robots.txt&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;wikipedia.de&quot;&gt;robots.txt&lt;/a&gt; die Möglichkeit hat, den Suchmaschinen genau vorzugeben, welche Inhalte über deren Suchroboter (sogenannte &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Webcrawler &quot; targekt=&quot;_blank&quot; title=&quot;wikipedia.de&quot;&gt;„Webcrawler“&lt;/a&gt;) ausgelesen werden dürfen und damit erst Eingang in die Suchergebnisse finden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die gleichen Grundsätze hat in der oben stehenden Entscheidung auch das LG Hamburg herangezogen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Was aber, wenn man auch über die robots.txt die Einträge bei Personensuchmaschinen faktisch nicht verhindern kann ?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Kommentaren zu meinem &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/116-Il-Legalitaet-von-Personensuchmaschinen-Datenschutzrechtliche-Grenzen-fuer-yasni,-123people-Co.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Zum Blogbeitrag&quot;&gt;Beitrag &quot;(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen – Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, 123people &amp;amp; Co&quot;&lt;/a&gt; wurde diese Problematik für mich das erste Mal angesprochen. Zahlreiche Einträge im Internet deuten darauf hin, dass zumindest Yasni und 123people offensichtlich keine eigenen „Webcrawler“ einsetzen, um Internetseiten und damit auch die insoweit entscheidende robots.txt auszulesen. Die meisten Personensuchmaschinen funktionieren wohl tatsächlich als Meta-Suchmaschinen, die die Ergebnisse von Google &amp;amp; Co auswerten und aggregieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Konsequenz daraus wäre, dass trotz vereinzelter &lt;a href=&quot;http://www.blog.datenwachschutz.de/2008/09/anleitung-wie-man-nicht-gefunden-wird-im-internet/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Datenwachschutz&quot;&gt;Anleitungen im Internet&lt;/a&gt;, sich die Personensuchmaschinen, die keine eigenen Webcrawler einsetzen, sich tatsächlich nicht ausschließen lassen, ohne über die jeweilige robots.txt auch die anderen gängigen Suchmaschinen a la Google auszuschließen. Viele Webseitenbetreiber sagen (wahrscheinlich zu Recht), dass sie dann ja gleich die Webseite ganz einstellen könnten. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/151-Personensuchmaschinen-Recht-Warum-yasni,-123people-Co-trotz-bestehender-Urteile-ein-Problem-haben-koennten.html#extended&quot;&gt;&quot;Personensuchmaschinen &amp;amp; Recht – Warum yasni, 123people &amp;amp; Co trotz bestehender Urteile ein Problem haben könnten&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 12 Aug 2010 13:55:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Google Adwords &amp; Markenrecht – Google ändert Richtlinien in Reaktion auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/150-Google-Adwords-Markenrecht-Google-aendert-Richtlinien-in-Reaktion-auf-Urteile-des-Europaeischen-Gerichtshofs.html</link>
            <category>Markenrecht</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Seit längerer Zeit schwelt der Streit über die Frage, ob und inwieweit die Nutzung einer fremden Marke als „keyword“, also das Stich- oder Schlüsselwort unter dem die jeweilige Google Werbeanzeige eingeblendet werden soll, eine Markenverletzung darstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem unterschiedliche Gerichte in Deutschland divergierende Rechtsmeinungen vertreten haben und europarechtliche Grundlagen bei der Beurteilung eine Rolle spielen, war diese Frage seitens des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt worden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn der EuGH in den betreffenden Urteilen, die Nutzung fremder Markennamen nicht für grundsätzlich rechtswidrig erachtet, ist für Werbetreibende weiterhin Vorsicht geboten. Überschriften wie &lt;a href=&quot;http://www.golem.de/1008/76974.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Bericht bei golem.de&quot;&gt;&quot;Google erlaubt Buchung markenrechtlich geschützter Begriffe&quot;&lt;/a&gt; können bei oberflächlicher Lektüre insoweit zu Mißverständnissen führen. Die Entscheidungen bedeuten nämlich keinen Freibrief, da bei Vorliegen einer Verwechslungsgefahr (&lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/150-Google-Adwords-Markenrecht-Google-aendert-Richtlinien-in-Reaktion-auf-Urteile-des-Europaeischen-Gerichtshofs.html#extended&quot; title=&quot;Gesamter Beitrag&quot;&gt;nachfolgend&lt;/a&gt; näher erläutert) auch weiterhin eine Verletzung der fremden Marke anzunehmen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie &lt;a href=&quot;http://t3n.de/news/adwords-google-andert-markenrichtlinien-adwords-277011/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;t3n&quot;&gt;verschiedene&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.meinungs-blog.de/markenschutzrecht-faellt-teilweise-bei-google-adwords-9718&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Meinungs-Blog&quot;&gt;Internetmedien&lt;/a&gt; melden, ändert Google nun unter Berücksichtigung der Rechtsprechungslinie des EuGH seine Markenrichtlinien für das AdWords System. Nachfolgend sollen noch einmal kurz die Entscheidung der Europarichter und die markenrechtlichen Grundlagen referiert und die Änderung der AdWords Markenrichtlinie in verschiedenen Länden dargestellt werden. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/150-Google-Adwords-Markenrecht-Google-aendert-Richtlinien-in-Reaktion-auf-Urteile-des-Europaeischen-Gerichtshofs.html#extended&quot;&gt;&quot;Google Adwords &amp;amp; Markenrecht – Google ändert Richtlinien in Reaktion auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 05 Aug 2010 09:30:00 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>Video Embedding &amp; Co - Rechtliche Probleme bei der Einbindung von fremden Inhalten</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/149-Video-Embedding-Co-Rechtliche-Probleme-bei-der-Einbindung-von-fremden-Inhalten.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Videohosting</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Die Einbindung aller Arten von Inhalten (Texte, Bilder, Präsentationen, Übersichten, Videos) auf eigenen Internetseiten, Weblogs oder andere Arten von Plattformen ist ein typisches Phänomen des sogenannten Web 2.0. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere das Einbetten („Embedding“) von Videos aus Plattformen wie Youtube, Vimeo &amp;amp; Co ist heute ohne große technische Hürden für private und professionelle Webseiten möglich und daher weit verbreitet. Durch einfaches Kopieren des jeweiligen „Embedding Links“, einem einfachen HTML-Text, lassen sich die eigenen Webpräsenzen durch interessante Inhalte anreichern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Einbindung von Inhalten hat naturgemäß auch rechtliche Implikationen. Häufig stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wer haftet, wenn die eingebundenen Inhalte Rechte Dritter verletzen. Kann der Betreiber einer Webseite in Anspruch genommen werden, wenn er urheberrechtswidrig bei Youtube eingestellte Videos auf der eigenen Seite &quot;nur&quot; einbindet ? Inwieweit haftet derjenige der Inhalte auf der Plattform hochlädt und damit Dritten zur Einbindung zur Verfügung stellt, für daraus resultierende Rechtsverletzungen ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach wie vor kursiert im Internet die Meinung, dass bei der Videoeinbindung grundsätzlich doch keine rechtlichen Risiken bestehen könnten, nachdem die Videos auf der jeweiligen Plattform ja bereits veröffentlicht würden und man ja eigentlich nur hierauf verlinke. Weit verbreitet ist auch der Irrglaube, dass Youtube &amp;amp; Co die Videos ja wohl kaum zum Einbetten zur Verfügung stellen würden, wenn dies nicht rechtmäßig wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Beitrag reflektiert diesen Themenkreis aus rechtlicher Perspektive. Dabei wird exemplarisch auf den gängigsten Fall der Einbindung von Videos abgestellt. Die selben Probleme und Rechtsfragen treten allerdings im Zusammenhang mit der Einbindung von Texten (z.B. von &lt;a href=&quot;http://www.scribd.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Scribd&quot;&gt;Scribd&lt;/a&gt;), Bildern (z.B. von &lt;a href=&quot;http://www.flickr.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Flickr&quot;&gt;Flickr&lt;/a&gt;), Präsentationen (z.B. von &lt;a href=&quot;http://www.slideshare.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Slideshare&quot;&gt;Slideshare&lt;/a&gt;) und weiteren Inhalten ebenso auf. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/149-Video-Embedding-Co-Rechtliche-Probleme-bei-der-Einbindung-von-fremden-Inhalten.html#extended&quot;&gt;&quot;Video Embedding &amp;amp; Co - Rechtliche Probleme bei der Einbindung von fremden Inhalten&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:32:30 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>US-Rechtsstreit: Videoplattform Youtube kann massive Schadenersatzforderung des Medienkonzerns Viacom abwehren</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/148-US-Rechtsstreit-Videoplattform-Youtube-kann-massive-Schadenersatzforderung-des-Medienkonzerns-Viacom-abwehren.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>Videohosting</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Bereits im Jahr 2007 hatte der Medienkonzern und MTV-Eigner Viacom Klage gegen Youtube bzw. deren „Eigentümer“ Google  auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe 1 Milliarde Dollar eingereicht (siehe damaliger &lt;a href=&quot;ttp://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/22-Videoportale-sehen-sich-weiter-massiven-Schadenersatzforderungen-ausgesetzt.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Videoportale weiter massiven Schadenersatzforderungen ausgesetzt&quot;&gt;Blogbeitrag &quot;Videoportale sehen sich weiter massiven Schadenersatzforderungen ausgesetzt&quot;&lt;/a&gt;).  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Viacom hatte Youtube vorgeworfen, dass auf der Plattform &lt;a href=&quot;http://www.youtube.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Youtube&quot;&gt;www.youtube.com&lt;/a&gt; mit Wissen des Betreibers rund 160.000 Videos, an denen der Medienkonzern die Rechte innehabe, urheberrechtswidrig veröffentlicht würden. Weiterhin wurde angeführt, dass Youtube über die Werbeeinahmen noch an den Urheberrechtsverletzungen verdiene. Dieser Argumentation hat sich der District Court of New York - nach &lt;a href=&quot;http://techcrunch.com/2010/06/23/youtube-declares-victory-in-viacom-case/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;techcrunch&quot;&gt;aktuellen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://mashable.com/2010/06/23/youtube-wins-viacom-lawsuit/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;mashable&quot;&gt;Medienberichten&lt;/a&gt; - nicht angeschlossen und die Schadenersatzklage von Viacom insofern folgerichtig abgewiesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dem nachfolgenden Beitrag sollen die rechtlichen Hintergründe der Entscheidung erläutert und ein Vergleich mit der entsprechenden Rechtslage in Deutschland angestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Die rechtlichen Hintergründe &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie &lt;a href=&quot;http://youtube-global.blogspot.com/2010/06/youtube-wins-case-against-viacom.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Youtube Blogspot&quot;&gt;Youtube am gestrigen Tag berichtet&lt;/a&gt;, hat der District Court of New York in &lt;a href=&quot;http://www.google.com/press/pdf/msj_decision.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urteil des District Courts of New York&quot;&gt;seinem Urteil &lt;/a&gt; festgestellt, dass Youtube nicht unmittelbar für die urheberrechtswidrig auf der Plattform hochgeladenen und dort veröffentlichten Videoinhalte haften muss. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/148-US-Rechtsstreit-Videoplattform-Youtube-kann-massive-Schadenersatzforderung-des-Medienkonzerns-Viacom-abwehren.html#extended&quot;&gt;&quot;US-Rechtsstreit: Videoplattform Youtube kann massive Schadenersatzforderung des Medienkonzerns Viacom abwehren&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 24 Jun 2010 10:19:37 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html</link>
            <category>Arbeitsrecht 2.0</category>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nach wie vor besteht gerade im Hinblick auf die rechtlichen Implikationen bei  jedweder unternehmerischen oder &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/131-Social-Media-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-beim-Werben-im-Social-Web.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Marketing &amp;amp; Recht - Dos and Donts beim Werben im Social Web&quot;&gt;werblichen Betätigung im Social Web&lt;/a&gt;, aber auch allgemein im Umgang mit dem sogenannten Web 2.0 ein immenser Aufklärungsbedarf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am vorletzten Freitag kam im Anschluss an unsere &lt;a href=&quot;http://www.dgfp-kongress.de/media/block_downloads/978/11-master-classp65-1.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Recht 2.0 - Umgang mit Social Media im Internet und Intranet&quot;&gt;Präsentation „Recht 2.0 – Umgang mit Social Media im Internet und Intranet“, &lt;/a&gt; welche ich mit meiner geschätzten Kollegin &lt;a href=&quot;http://www.advoselect.de/diemPartner/Deutsch/Anwaelte/anwaltsuche.php?we_objectID=49&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Birte Keppler&quot;&gt;Dr. Birte Keppler (Fachanwältin für Arbeitsrecht)&lt;/a&gt; auf dem &lt;a href=&quot;http://www.dgfp-kongress.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Kongress der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP)&quot;&gt;DGFP-Jahreskongress&lt;/a&gt; halten durfte, eine spannende Diskussion zum sehr aktuellen Themenkomplex „Social Media Guidelines“ auf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund möchte ich nachfolgend noch einmal einige wesentliche Leitlinien herausgreifen, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Einführung von Social  Media Richtlinien im Unternehmen berücksichtigt werden sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;1. Schaffung von Medienkompetenz&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als wohl wichtigstes Kriterium für sinnvolle Social Media Richtlinien und damit als ganz zentrale Zielsetzung, sehe ich die Schaffung der notwendigen Medienkompetenz bei den eigenen Mitarbeitern. Viele der neu auftretenden (rechtlichen) Probleme und damit auch etwaige Risiken im Umgang mit den Sozialen Medien resultieren ganz stark aus der Tatsache, dass im Web 2.0 jeder Internetnutzer (und damit natürlich auch alle Mitarbeiter eines Unternehmens) alle Arten von Inhalten im Internet posten und damit unmittelbar veröffentlichen können. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 22 Jun 2010 09:00:00 +0200</pubDate>
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    <category>arbeitgeber</category>
<category>arbeitnehmer</category>
<category>Arbeitnehmerdatenschutz</category>
<category>arbeitsrecht</category>
<category>Arbeitsrecht 2.0</category>
<category>social media</category>
<category>social media guidelines</category>
<category>unternehmen</category>

</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Webseitenbetreiber kann für rechtsverletzende Inhalte aus fremden RSS-Feed in Anspruch genommen werden</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/146-LG-Berlin-Webseitenbetreiber-kann-fuer-rechtsverletzende-Inhalte-aus-fremden-RSS-Feed-in-Anspruch-genommen-werden.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/146-LG-Berlin-Webseitenbetreiber-kann-fuer-rechtsverletzende-Inhalte-aus-fremden-RSS-Feed-in-Anspruch-genommen-werden.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das Landgericht Berlin  hat in einer &lt;a href=&quot;http://openjur.de/u/32424-27_o_190-10.html&quot; target&quot;_blank&quot; title=&quot;Entscheidung des LG Berlin bei openjur.de&quot;&gt;aktuellen Entscheidung (Az. 27 O 190/10)&lt;/a&gt; festgestellt, dass ein Seitenbetreiber auch für die Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die er &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Berlin-Betreiber-haftet-fuer-rechtswidrige-Inhalte-in-RSS-Feeds-1006624.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise &#039;LG Berlin&#039;&quot;&gt;per RSS-Feed automatisiert in die eigene Webseite integriert&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei &lt;a href=&quot;http://www.youtube.com/watch?v=uNRA4Ds7hbo&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Nette Video-Erklärung von RSS-Feeds&quot;&gt;RSS-Feeds oder Atom-Feeds&lt;/a&gt; handelt es sich um Inhalte eines bestimmten Formats, die automatisch an die weitergeleitet werden, die den jeweiligen Feed abonniert haben. Über diese in den Sozialen Medien weit verbreitete Funktionalität können ohne großen technischen Aufwand  auch fremde Inhalte (z.B. Newsticker oder Blogbeiträge) auf der eigenen Webseite eingebunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Der Sachverhalt&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im konkreten Fall vor dem LG Berlin sind (über einen solchen Newsfeed einer Zeitung) Inhalte auf der Webseite des Antragsgegners über eine angebliche Liebesaffäre veröffentlicht worden, die offensichtlich gegen die Persönlichkeitsrechte der in dem Artikel genannten Antragstellerin verstoßen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Landgericht hatte nun zu entscheiden, ob die durch den Beitrag in ihren Rechten verletzte Antragstellerin auch vom Betreiber der Seite, der diese Inhalte „nur“ als RSS-Feed eingebunden hatte, Unterlassung verlangen kann. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/146-LG-Berlin-Webseitenbetreiber-kann-fuer-rechtsverletzende-Inhalte-aus-fremden-RSS-Feed-in-Anspruch-genommen-werden.html#extended&quot;&gt;&quot;LG Berlin: Webseitenbetreiber kann für rechtsverletzende Inhalte aus fremden RSS-Feed in Anspruch genommen werden&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 25 May 2010 17:44:13 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Social Networks oder Die Erosion der Privatsphäre bei Facebook </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/145-Datenschutzkonforme-Ausgestaltung-von-Social-Networks-oder-Die-Erosion-der-Privatsphaere-bei-Facebook.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Wie bereits im &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/144-Facebook-und-der-Datenschutz-Rechtliche-Einordnung-von-Inhalten-in-Sozialen-Netzwerken.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook und der Datenschutz - Rechtliche Einordnung von Inhalten in Sozialen Netzwerken&quot;&gt;letzten Beitrag&lt;/a&gt; festgestellt, steht Facebook im Zusammenhang mit dem Schutz der Daten ihrer Nutzer stark in der Kritik. Tatsächlich hinterfragen immer mehr Nutzer die zunehmende &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,694388,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;„Erosion der Privatsphäre“&lt;/a&gt; auf der Plattform oder &lt;a href=&quot;http://faz-community.faz.net/blogs/netzkonom/archive/2010/05/12/stowe-boyd-viele-menschen-verlassen-facebook-jetzt-wieder.aspx&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Artikel bei der FAZ&quot;&gt;treten&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,690021,00.html#ref=top&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Artikel bei Spiegel Online&quot;&gt;sogar aus&lt;/a&gt;.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während unter dem Titel &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/144-Facebook-und-der-Datenschutz-Rechtliche-Einordnung-von-Inhalten-in-Sozialen-Netzwerken.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;„Facebook und der Datenschutz – Rechtliche Einordnung von Inhalten in Sozialen Netzwerken“&lt;/a&gt; im Wesentlichen aufgezeigt werden sollte, dass sich die Zulässigkeit der Veröffentlichung oder Weitergabe von Nutzerdaten an der rechtlichen Einordnung (Datenschutzrecht oder Urheberrecht) der jeweiligen Inhalte und Informationen zu orientieren hat, sollen nachfolgend, die Grundsätze erläutert werden, die in Deutschland an die Datenschutzkonformität eines Sozialen Netzwerks zu stellen sind und inwieweit die Ausgestaltung von Facebook damit im Einklang steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Denn es stellt sich tatsächlich die Frage, ob Facebook nicht zwischenzeitlich den Bogen überspannt und unter Priorisierung der eigenen Kommerzialisierungbemühungen die &lt;a href=&quot;http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:privatsphaere-google-und-facebook-verlieren-die-balance/50115093.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Financial Times Deutschland&quot;&gt;Balance&lt;/a&gt; zwischen den (als solches nachvollziehbaren) Unternehmensinteressen und denen der eigenen Nutzer, auf die jedes Soziale Netzwerk zuvorderst angewiesen ist, verliert.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beitrag soll aufzeigen, dass ein wirtschaftlich denkendes Social Network auch unter Beachtung deutscher Datenschutzregularien rechtskonform ausgestaltet werden kann und zugleich belegen, dass das deutsche Datenschutzrecht auch sinnvolle Regelungen enthält, die IMHO dem US-amerikanischen System deutlich überlegen sind. Dies zeigt sich nicht zuletzt dadurch, dass nun auch viele Nutzer und Politiker in den USA, wo das deutsche „Datenschutzbewusstsein“ bisher eher belächelt worden ist, nun nach stärkerer Regulierung der Sozialen Netzwerke rufen.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/145-Datenschutzkonforme-Ausgestaltung-von-Social-Networks-oder-Die-Erosion-der-Privatsphaere-bei-Facebook.html#extended&quot;&gt;&quot;Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Social Networks oder Die Erosion der Privatsphäre bei Facebook &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 18 May 2010 09:20:00 +0200</pubDate>
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    <title>Facebook und der Datenschutz – Rechtliche Einordnung von Inhalten in Sozialen Netzwerken</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/144-Facebook-und-der-Datenschutz-Rechtliche-Einordnung-von-Inhalten-in-Sozialen-Netzwerken.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Facebook gerät in letzter Zeit nicht nur wegen &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,693302,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;diverser&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://meedia.de/nc/details-topstory/article/sicherheitspanne-bei-facebook_100027845.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;meedia&quot;&gt;Datenschutzpannen&lt;/a&gt;, sondern auch wegen geänderter Privatsphäre-Einstellungen über die Veröffentlichgung bzw. Weitergabe der von den Nutzern eingestellten Informationen und Daten verstärkt &lt;a href=&quot;http://gigaom.com/2010/05/12/facebook-needs-to-find-its-voice-on-privacy/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook needs to find its voice on privacy&quot;&gt;unter Beschuss&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich nehmen sich auch &lt;a href=&quot;http://www.focus.de/digital/internet/facebook-us-senat-kritisiert-neue-dienste_aid_503075.html&quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;amerikanische Politiker dieses Themas an  &lt;/a&gt;und drohen dem Unternehmen mehr oder weniger stark mit rechtlichen Sanktionen. Und tatsächlich: Facebook hat einige  in Kürze &lt;a href=&quot;http://www.wired.com/epicenter/2010/05/facebook-rogue&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;wired&quot;&gt;wirksam werdende Änderungen geplant&lt;/a&gt;, die die Nutzung der auf der Plattform eingestellten Informationen weiter ausweiten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Aufruhr hat insbesondere die Ankündigung gesorgt, Profilinformationen an &lt;a href=&quot;http://t3n.de/news/facebook-datenschutz-anleitung-271253/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;t3n.de&quot;&gt;bestimmte, &quot;geprüfte&quot; Webseiten und Anwendungen Dritter weiterzugeben&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betrachtet man zudem die verzweigte Navigation mit über 50 Einstellungsmöglichkeiten und damit mehr als 170 alternativen Privacy Einstellungen bei Facebook (gut dargestellt im &lt;a href=&quot;http://www.nytimes.com/interactive/2010/05/12/business/facebook-privacy.html?ref=personaltech&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;New York Times&quot;&gt;Artikel der New York Times&lt;/a&gt;), fällt einem neben der &lt;a href=&quot;http://www.businessinsider.com/online-privacy-is-the-new-programming-a-vcr-2010-4&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Businessinsider&quot;&gt;Komplexität&lt;/a&gt;  auf, dass bei vielen datenschutzrelevanten Funktionen die Grundeinstellung zwar ein Opt-Out zulässt, aber bei dem Nutzer vor dem spezifischen Einsatz seiner Daten eben nicht die entsprechende Zustimmung (Im Sinne eines Opt-In) eingeholt wird. Vor diesem Hintergrund und dem Aufwand dem sich ein User stellen muss, wenn er die Einstellungen &lt;a href=&quot;http://www.netzpolitik.org/2010/das-facebook-privatsphaeren-einmaleins/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzpolitik.org&quot;&gt;entsprechend vornehmen will&lt;/a&gt;, muss sich Facebook die Frage gefallen lassen, ob man den Nutzer tatsächlich die Kontrolle belassen will oder (aus wirtschaftlichen Gründen) die Entscheidungen über Dateneinsatz primär in der eigenen Hand behalten will. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die letzten Änderungen bei Facebook zeigen deutlich die Zielrichtung des Unternehmens, nämlich die Daten ihrer Nutzer standardmäßig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen bzw. nunmehr diese Daten auch an &quot;überprüfte&quot; (pre-approved) &lt;a href=&quot;http://www.medien-gerecht.de/2010/04/22/facebook-nutzer-aufgepasst-preautorisierte-webseiten-sind-aktiv &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;medien-gerecht.de&quot;&gt;Websites und Anwendungen Dritter weiterzuleiten&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Themen auch in Deutschland kontrovers diskutiert werden, lohnt ein genauerer Blick inwieweit die Grundeinstellungen und die Maßnahmen von Facebook mit den (datenschutz-)rechtlichen Grundlagen in Deutschland – insbesondere denen des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – überhaupt noch konform gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die deutschen Datenschutzgesetze statuieren – neben zahlreichen weiteren Details – vor allem folgende Grundlagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das&lt;strong&gt;&lt;u&gt; Prinzip der informierten Entscheidung &lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;sieht vor, dass der Nutzer vor der Datenerhebung, -speicherung und –verwertung über den jeweiligen Dateneinsatz umfassend aufgeklärt wird. Stimmt der Nutzer auf Grundlage einer entsprechenden Aufklärung (bei Sozialen Netzwerken oft über die Nutzungsbedingungen oder der Datenschutzerklärung) zu, ist der jeweilige Dateneinsatz auch grundsätzlich zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin gilt der &lt;strong&gt;&lt;u&gt;Grundsatz der jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;. Danach muss der Nutzer zu jedem Zeitpunkt der Nutzung seiner personenbezogenen Daten widersprechen und deren Löschung verlangen können. Ohne entsprechende Aufklärung über dieses Löschungsrecht ist auch die Zustimmung zu einer Datenschutzerklärung unwirksam.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere übergeordnete datenschutzrechtliche Vorgaben sind der &lt;u&gt;&lt;strong&gt;Transparenzgrundsatz&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; und das &lt;u&gt;&lt;strong&gt;Prinzip der Datensparsamkeit&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Gründer von Facebook Mark Zuckerberg immer wieder (s)eine &lt;a href=&quot;http://www.readwriteweb.com/archives/facebooks_zuckerberg_says_the_age_of_privacy_is_ov.php &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ReadWriteWeb&quot;&gt;veränderte Wahrnehmung der Privatsphäre&lt;/a&gt; und Sharing-Philosophie propagiert, ist bei den Nutzern - in Ansehung der Möglichkeiten aber auch Risiken des Internet - ein &lt;a href=&quot;http://tautoko.info/2010/05/16/facebook-und-die-privatsphaere-eine-sammlung/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;tautoko.info&quot;&gt;steigendes Bewusstsein &lt;/a&gt;&lt;a href=&quot;http://www.zephoria.org/thoughts/archives/2010/05/15/facebook-is-a-utility-utilities-get-regulated.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zephoria.org&quot;&gt;für Datenschutz festzustellen&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im nachfolgenden Beitrag sollen die rechtlichen Grundsätze für die Verwendung von Nutzerinhalten in Social Networks dargestellt werden, an denen sich gemäß § 1 Abs.5 BDSG auch Facebook zu orientieren hat. Dabei wird auch die in diesem Zusammenhang notwendige (in der Diskussion aber oft übersehene) Differenzierung zwischen datenschutzrechtlich relevanten und sonstigen Inhalten (wie Texte, Bilder, Videos etc.) erläutert. Im &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/145-Datenschutzkonforme-Ausgestaltung-von-Social-Networks-oder-Die-Erosion-der-Privatsphaere-bei-Facebook.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Social Networks oder die Erosion der Privatsphäre bei Facebook&#039; &quot;&gt;zweiten (morgen erscheinenden) Teil der Beitragsreihe &quot;&#039;Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Social Networks oder die Erosion der Privatsphäre bei Facebook&quot;&lt;/a&gt; wird dargestellt werden, inwieweit Facebook gegen deutsches (Datenschutz-)recht verstößt und welche Rechte Nutzer insofern geltend machen können. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/144-Facebook-und-der-Datenschutz-Rechtliche-Einordnung-von-Inhalten-in-Sozialen-Netzwerken.html#extended&quot;&gt;&quot;Facebook und der Datenschutz – Rechtliche Einordnung von Inhalten in Sozialen Netzwerken&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
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    <pubDate>Mon, 17 May 2010 10:50:00 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>Datenleck bei SchülerVZ und die datenschutzrechtliche Meldepflicht</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/143-Datenleck-bei-SchuelerVZ-und-die-datenschutzrechtliche-Meldepflicht.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    &lt;a href=&quot;http://www.netzpolitik.org/2010/neues-datenleck-bei-schuelervz/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Neues Datenleck bei SchülerVZ&#039; bei netzpolitik.org&quot;&gt;Aktuellen &lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/Erneute-Datenschutzpanne-bei-SchuelerVZ-992435.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Erneute Datenschutzpanne bei SchülerVZ&#039; bei heise&quot;&gt;Meldungen&lt;/a&gt; zufolge hat es bei SchülerVZ, einem der größten deutschen Sozialen Netzwerke für Schüler, erneut ein Datenleck gegeben, bei dem offensichtlich 1,6 Millionen Datensätze von aktiven Mitgliedern der Plattform (d.h. Schülern) ausgelesen werden konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den durchaus begründeten Fragen hinsichtlich der technisch geprägten Datensicherheit, ist in solchen Fällen zukünftig immer auch zu prüfen, ob das Unternehmen die im letzten Jahr neu eingeführte Meldepflicht des § 42 a BDSG trifft. Diese häufig noch nicht hinreichend bekannte Vorschrift verpflichtet Unternehmen, die jeweilige Aufsichtsbehörde und die Betroffenen unverzüglich darüber zu benachrichtigen, wenn entsprechend sensible Daten Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind. Bei entsprechend schwerwiegenden Verstößen drohen nach § 43 Abs. 2 BDSG Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erlangt ein Unternehmen also Kenntnis davon, dass unbefugte Dritte datenschutzrechtlich relevante Daten erlangt haben, sollte sofort geprüft und festgestellt werden, ob und inwieweit entsprechend sensible Daten betroffen sind, die dann die  Meldepflicht auslösen. Diese an das amerikanische Modell der „Data Breach Notifications“ angelehnte Meldepflicht soll verhindern, dass entsprechende Datenpannen nicht „unter den Teppich gekehrt werden“, sondern die Meldebehörden, aber auch die Betroffenen zumindest bei entsprechend schwerwiegenden Beeinträchtigungen schutzwürdiger Interessen in Kenntnis gesetzt werden. Den Betroffenen soll so die Möglichkeit gegeben werden, etwaige durch den Datenverlust drohende Gefahren (z.B. bei Kreditkartendaten) durch entsprechende eigene Maßnahmen zu mindern. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/143-Datenleck-bei-SchuelerVZ-und-die-datenschutzrechtliche-Meldepflicht.html#extended&quot;&gt;&quot;Datenleck bei SchülerVZ und die datenschutzrechtliche Meldepflicht&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
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    <pubDate>Tue, 04 May 2010 09:42:27 +0200</pubDate>
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    <category>datenschutz</category>
<category>datenschutz im intranet</category>
<category>datenschutzrecht</category>

</item>
<item>
    <title>BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/142-BGH-Keine-Urheberrechtsverletzung-durch-Google-Bildersuche.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
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    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über die Revision einer Künstlerin entschieden, deren Abbildungen ihrer Kunstwerke von Google erfasst und unter Eingabe entsprechender Suchworte als verkleinerte Vorschaubilder (sogenannte Thumbnails) im Rahmen der Google Bildersuche angezeigt worden sind. Die Künstlerin hatte gegen Google wegen Verletzung ihrer Urheberrechte geklagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der BGH hat nunmehr die Revision zurückgewiesen und die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen bestätigt. Diese hatten eine Urheberrechtsverletzung mit der Argumentation verneint, dass eine Widerrechtlichkeit entfalle weil die Klägerin in die entsprechede Nutzung und Verwertung durch Google konkludent eingewilligt habe. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als entscheidende Kernaussage lässt sich formulieren: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Wer Inhalte ins Internet einstellt, kann sich nicht dagegen wehren, wenn Plattformen wie Google &amp;amp; Co diese erfassen und in beschränktem Umfang veröffentlichen, sofern nicht entsprechende (technisch mögliche) Vorkehrungen gegen diese Erfassung getroffen worden sind.&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das LG Erfurt (Urteil vom 15. März 2007 – 3 O 1108/05) hatte als erste Instanz dieses Rechtsstreits hierzu bereits ausgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&quot;Bei der Vielzahl von Informationen, die das Internet bereithält, steht man ständig vor dem Problem das Wesentlichen von Unwesentlichem zu trennen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe ist der Internetnutzer auf die Funktion von Suchmaschinen dringend angewiesen. Auf der anderen Seite dienen Suchmaschinen aber auch Interessen derjenigen, die eine eigene Webseite ins Netz stellen. Diese Personen haben regelmäßig eine Interesse daran, dass ihre Seite auch gefunden und aufgerufen wird.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon nach Ansicht des Landgerichts führt die vom Urheber selbst veranlasste kostenfreie Zugänglichmachung im Internet dazu, dass jedenfalls bei solchen Suchmaschinen, die eine wichtige Ordnungsfunktion erfüllen, von einer konkludenten Zustimmung der Nutzung von Thumbnails ausgegangen werden kann, wenn der Rechteinhaber technisch mögliche Mechanismen zur Verhinderung eines Bilder Crawlings nicht nutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;1. Die Entscheidung des Bundesgerichtshof&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wesentlichen Urteilsgründe werden in der &lt;a href=&quot;http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=pm&amp;amp;Datum=2010&amp;amp;Sort=3&amp;amp;nr=51777&amp;amp;pos=0&amp;amp;anz=93&amp;amp;Blank=1&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pressemeitteilung des Bundesgerichtshofs&quot;&gt;heutigen Pressemitteilung des BGH (Nr 93/10)&lt;/a&gt; wie folgt zusammengefasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die von Google betriebene Internetsuchmaschine verfügt über eine textgesteuerte Bildsuchfunktion, mit der man durch Eingabe von Suchbegriffen nach Abbildungen suchen kann, die Dritte im Zusammenhang mit dem eingegebenen Suchwort ins Internet gestellt haben. Die von der Suchmaschine aufgefundenen Bilder werden in der Trefferliste als verkleinerte und in ihrer Pixelanzahl gegenüber den auf den Originalseiten vorgehaltenen Abbildungen reduzierte Vorschaubilder gezeigt (sog. Thumbnails). Die Vorschaubilder enthalten einen elektronischen Verweis (Link), über den man zu der Internetseite gelangen kann, die die entsprechende Abbildung enthält. Zur Verkürzung des Suchvorgangs durchsucht Google das Internet in regelmäßigen Intervallen nach Abbildungen und hält diese als Vorschaubilder auf ihren Servern vor, so dass kurze Zeit nach Eingabe eines Suchworts die Trefferliste mit den entsprechenden Vorschaubildern angezeigt werden kann. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/142-BGH-Keine-Urheberrechtsverletzung-durch-Google-Bildersuche.html#extended&quot;&gt;&quot;BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 29 Apr 2010 10:45:22 +0200</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/142-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>Twitter &amp; Recht – Eine Zusammenfassung der ersten straf- und wettbewerbsrechtlichen Fälle</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/140-Twitter-Recht-Eine-Zusammenfassung-der-ersten-straf-und-wettbewerbsrechtlichen-Faelle.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/140-Twitter-Recht-Eine-Zusammenfassung-der-ersten-straf-und-wettbewerbsrechtlichen-Faelle.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Letzte Woche hat sich auch in der Rechtswirklichkeit gezeigt, dass die 140 Zeichen kurzen Äußerungen (sogenannte „Tweets“) auf dem Micro-Bloggingdienst &lt;a href=&quot;www.twitter.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Twitter&quot;&gt;Twitter&lt;/a&gt; durchaus rechtliche Folgen nach sich ziehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem vor kurzem bereits die Stadt Mannheim um die Herausgabe „ihres“ Twitter Accounts www.twitter.com/mannheim &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/129-Twitter-Recht-Stadt-Mannheim-fordert-ihren-Account-heraus.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag &#039;Stadt Mannheim fordert &#039;ihren&#039; Twitter Account heraus&#039;&quot;&gt;gestritten hatte&lt;/a&gt;, sind nun weitere Fälle bekannt geworden, in denen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;a) eine einstweilige Verfügung wegen eines Links auf Twitter auf einen wettbewerbswidrigen Text ergangen ist&lt;br /&gt;
b) eine anwaltliche Abmahnung wegen Spams auf Twitter versandt worden ist und&lt;br /&gt;
c) eine Strafanzeige wegen eines beleidigenden Tweets erhoben worden ist.&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diversen Besonderheiten, die im Bereich des Social Media Marketings (siehe &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/131-Social-Media-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-beim-Werben-im-Social-Web.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Marketing (SMM) Dos and Donts beim Werben im Social Web&quot;&gt;Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Dos and Donts beim Werben im Social Web &lt;/a&gt;) beachtet werden sollten, gelten natürlich beim Einsatz von Twitter die rechtlichen Vorgaben aus dem Urheber-, Wettbewerbs- und Strafrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachfolgend wird eine kurze rechtliche Einschätzung der Fälle gegeben und erläutert wie nicht nur Privatleute, sondern vor allem auch Unternehmen mit den - vorhandenen, mit entsprechender Sachkompetenz aber kontrollierbaren - rechtlichen Risiken des Web 2.0 umgehen sollten. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/140-Twitter-Recht-Eine-Zusammenfassung-der-ersten-straf-und-wettbewerbsrechtlichen-Faelle.html#extended&quot;&gt;&quot;Twitter &amp;amp; Recht – Eine Zusammenfassung der ersten straf- und wettbewerbsrechtlichen Fälle&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 27 Apr 2010 09:15:00 +0200</pubDate>
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    <category>aktuelle rechtsprechung</category>
<category>praxistipps</category>
<category>wettbewerbsrecht</category>

</item>
<item>
    <title>Leben im Netzwerk - Spannende Erkenntnisse für das Community Management</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/136-Leben-im-Netzwerk-Spannende-Erkenntnisse-fuer-das-Community-Management.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Meine letztwöchige Teilnahme auf den beiden Kongressen &lt;a href=&quot;http://www.internetworld-messe.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;internetworld Kongress&quot;&gt;internetworld 2010 in München &lt;/a&gt;und der &lt;a href=&quot;http://re-publica.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;re.publica.2010&quot;&gt;&quot;re.publica 10&quot; in Berlin &lt;/a&gt;haben neben einigen interessanten Kontakten und Gesprächen vor allem ein paar spannende neue Erkenntnisse gebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beeindruckt haben mich die Thesen aus dem Vortrag “What’s Next – Wie die Netzwerke Wirtschaft und Gesellschaft revolutionieren” von Prof. Kruse, seines Zeichens Honorarprofessor für Allgemeine und Organisationspsychologie an der Universität Bremen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Thesen werden schon im &lt;a href=&quot;http://www.dctp.tv/#/republica-2010/republica-netzwerke-kruse&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Interview bei dctp.tv&quot;&gt;nachfolgenden Interview&lt;/a&gt; andiskutiert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&#039;serendipity_image_link&#039; href=&#039;http://www.dctp.tv/#/republica-2010/republica-netzwerke-kruse&#039; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;!-- s9ymdb:41 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;540&quot; height=&quot;320&quot; style=&quot;border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/uploads/Kruse.JPG&quot; alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Wer mehr über die Thesen von Herrn Prof. Kruse erfahren möchte, dem sei die nachfolgende Präsentation von der republica nebst dem entsprechenden Video dringend ans Herz gelegt.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/136-Leben-im-Netzwerk-Spannende-Erkenntnisse-fuer-das-Community-Management.html#extended&quot;&gt;&quot;Leben im Netzwerk - Spannende Erkenntnisse für das Community Management&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 21 Apr 2010 09:00:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Thema Auftragsdatenverarbeitung wird vernachlässigt – Dringender Handlungsbedarf für zahlreiche Unternehmen</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/135-Thema-Auftragsdatenverarbeitung-wird-vernachlaessigt-Dringender-Handlungsbedarf-fuer-zahlreiche-Unternehmen.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Die Bedeutung des Datenschutzes steigt mit der fortwährenden Weiterentwicklung in der Digitaltechnik ständig an.  Neue Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung führen dazu, dass der Datenschutz und die datenschutzrechtlichen Regelungen für fast alle Unternehmen immer relevanter werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 01.09.2009 gelten gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die sogenannte „Auftragsdatenverarbeitung“ verschärfte Anforderungen, die – wie die Beratungspraxis zeigt – vielen betroffenen Unternehmen schlicht unbekannt geblieben ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies liegt nicht zuletzt an dem etwas sperrigen Begriff „Auftragsdatenverarbeitung“, dem nicht unmittelbar zu entnehmen ist, dass eine Vielzahl von weit verbreiteten Sachverhalten und damit auch die wohl meisten Unternehmen und Unternehmern betroffen sind. Der Gesetzgeber will mit den verschärften Vorgaben zur Auftragsdatenverarbeitung sicherstellen, dass durch eine entsprechende Verpflichtung des auftraggebenden Unternehmens der Umgang mit personenbezogene Daten auch bei einer Weitergabe (&quot;Outsourcing&quot; jeder Form der Datenverarbeitung) detailliert geregelt wird und diese entsprechend sicher sind. Von besonderer Relevanz ist dieses Thema vor allem deshalb, weil der Gesetzgeber als Sanktionen bei der Nichtbeachtung der einschlägigen Vorgaben empfindliche Bussgelder vorsieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auftragsdatenverarbeitung liegt regelmäßig dann vor, wenn &lt;u&gt;&lt;strong&gt;personenbezogene&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; Daten (Definition „Personenbezogene Daten“ siehe &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/50-Ist-die-Nutzung-von-Google-Analytics-und-Co-rechtswidrig.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Definition &#039;Personenbezogene Daten&#039; im Artikel &quot;&gt;hier&lt;/a&gt;) im Auftrag eines Unternehmens (sogenannter Auftraggeber) an Dritte (sogenannter Auftragnehmer) gegeben werden, damit diese die Daten erheben, verarbeiten oder nutzen (§ 11 Abs.1 BDSG). In all diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu sorgen und einen &lt;u&gt;&lt;strong&gt;schriftlichen&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; Vertrag mit der verarbeitenden Stelle zu schließen, der &lt;u&gt;&lt;strong&gt;zwingend&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; die in § 11 Abs.2 BDSG vorgeschriebenen Mindestinhalte regelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit sind zahlreiche Fälle der Weitergabe von personenbezogenen Daten (insbesondere Kunden- und Mitarbeiterdaten) grundsätzlich betroffen. Auftragsdatenverarbitung greift ein bei Sachverhalten wie der Weitergabe von entsprechenden Kundendaten an die Marketingagentur, bei entsprechender Beauftragung eines E-Maildienstleisters oder eines Call-Centers, Speicherung oder Verarbeitung von personenbezogener Daten innerhalb eines Cloud Computing Systems, bei der Beauftragung von Dienstleistern zur Lohnbuchhaltung, Rechnungsabwicklung uvm. Noch komplexer wird es, wenn der Auftragnehmer eigene Subunternehmer in die weitere Datenverarbeitung einbindet (siehe Schaubild).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;!-- s9ymdb:40 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;640&quot; height=&quot;512&quot; style=&quot;border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/uploads/auftragsdatenverarbeitung.JPG&quot; alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Manche Juristen sind der Auffassung, dass die Vorschriften zur Auftragsdatenverarbeitung sogar eingreifen, wenn Dritte zumindest theoretischen Zugriff auf personenbezogene Daten haben. Damit wären dann auch Verträge mit dem Dienstleister, der die IT Wartung durchführt, möglicherweise sogar die Reinigungsfirma erfasst. Hier wird sich zeigen, on die Datenschutzbehörden bzw. die Gerichte auch in diesen Fällen den Abschluss eines entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrages als erforderlich ansehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besondere Bedeutung erlangt die Einhaltung dieser Vorgaben für den Auftraggeber vor allem dadurch, dass dem Unternehmen (unter Umständen sogar dem Geschäftsführer oder dem Datenschutzbeauftragten persönlich) bei Nichtbefolgung (§43 Abs.1 Nr.2b BDSG) Bussgelder von bis zu 50.000 € und eine entsprechende Gewinnabschöpfung (§ 43 Abs.3 BDSG) drohen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht zuletzt in Anbetracht der ständig steigenden Bedeutung von Datenschutz und die wachsende Aufmerksamkeit der Datenschutzbehörden ist betroffenen Unternehmen zur Prüfung zu raten, welche (Vertrags-)verhältnisse unter die Auftragsdatenverarbeitung fallen, um zeitnah den Anforderungen des § 11 Abs.2 BDSG entsprechende Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarungen zu schließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die notwendigen vertraglichen Inhalte sollen im nachfolgenden Beitrag skizziert werden. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/135-Thema-Auftragsdatenverarbeitung-wird-vernachlaessigt-Dringender-Handlungsbedarf-fuer-zahlreiche-Unternehmen.html#extended&quot;&gt;&quot;Thema Auftragsdatenverarbeitung wird vernachlässigt – Dringender Handlungsbedarf für zahlreiche Unternehmen&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 12 Apr 2010 09:00:00 +0200</pubDate>
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    <category>auftragsdatenverarbeitung</category>
<category>bdsg</category>
<category>datenschutz</category>
<category>datenschutzrecht</category>

</item>
<item>
    <title>Datenschutz endet mit dem Tod – (Rechtlicher) Umgang mit dem digitalen Nachlass</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/134-Datenschutz-endet-mit-dem-Tod-Rechtlicher-Umgang-mit-dem-digitalen-Nachlass.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Seitdem ich vor einiger Zeit im Rahmen der &lt;a href=&quot;http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?source=/neues/sendungen/magazin/138886/index.html&amp;cx=20&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;neues auf 3SAT vom 29.11.2009&quot;&gt;Sendung „neues“ &lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.3sat.de/mediathek/?obj=15768 &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sendung in der Mediathek&quot;&gt;auf 3SAT &lt;/a&gt;aufgrund einer spezifischen Anfrage ein Interview zu der Frage der rechtlichen Hintergründe zum digitalen Nachlass gehalten habe, wird dieses Thema von Mandanten und &lt;a href=&quot;http://www.stern.de/digital/online/virtueller-nachlass-second-death-der-tod-im-netz-1539556.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Second Death - der Tod im Netz&#039; Beitrag bei stern.de&quot;&gt;verschiedenen&lt;/a&gt;  &lt;a href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/computer/14/488410/text/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&#039;Ewig Offline&#039; in der Süddeutschen Online&quot;&gt;Medien&lt;/a&gt; verstärkt nachgefragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und tatsächlich ist das Thema Tod, dass ansonsten naturgemäß eher vermieden wird,  auch im Zusammenhang mit der veränderten Internetnutzung im Web 2.0 ein &lt;a href=&quot;http://www.holtzbrinck-elab.de/blog/was-passiert-im-nachlass-mit-dem-virtuellen-vermoegen/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag im elab-Blog von Holtzbrinck&quot;&gt;relevantes&lt;/a&gt; und – bis dato – in einigen Bereichen nicht hinreichend geklärtes. Dies liegt unter anderem daran, dass viele Internetnutzer noch relativ jung sind und das Problem daher – jedenfalls in der breiten Masse  - noch nicht virulent geworden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die  Tatsache, dass  die „Generation Internet“ eine Unmenge von Inhalten und Daten ins Internet stellt, wirft aber tatsächlich eine Vielzahl von Fragen auf, wenn irgendwann das Unvermeidliche eintritt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was passiert im Falle des Todes eines Nutzers mit dem Account, den persönlichen Daten, der privaten Kommunikation oder den Bildern, die im Laufe der Zeit eingestellt worden sind ? &lt;br /&gt;
Inwieweit haben die Erben die Möglichkeit, über die Löschung der Daten zu entscheiden ? &lt;br /&gt;
Was wenn der Erblasser möchte, dass auch die Erben die privaten E-Mails nicht einsehen ? &lt;br /&gt;
Was wenn der Erblasser wünscht, dass seine Inhalte als „Vermächtnis“ im Internet bleiben ? &lt;br /&gt;
Inwieweit sind Regelungen in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Internetplattform auch für die Erben relevant bzw. sogar erforderlich ? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch insoweit wirft die die moderne Internetnutzung einige hochrelevanten Fragen auf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Beitrag soll hier ein bißchen für Aufklärung sorgen und aufzeigen, dass insoweit wohl auch noch gesetzlicher Regelungsbedarf besteht.  Sowohl für private Internetnutzer als auch für Betreiber von jeder Form von Community macht es Sinn, sich mit diesem Thema, dass mit dem steigenden Alter der Internetnutzer immer wichtiger wird, zu befassen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/134-Datenschutz-endet-mit-dem-Tod-Rechtlicher-Umgang-mit-dem-digitalen-Nachlass.html#extended&quot;&gt;&quot;Datenschutz endet mit dem Tod – (Rechtlicher) Umgang mit dem digitalen Nachlass&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 30 Mar 2010 09:30:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Social Media Marketing &amp; Recht – Nutzungsbedingungen begrenzen Werbemöglichkeiten </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/133-Social-Media-Marketing-Recht-Nutzungsbedingungen-begrenzen-Werbemoeglichkeiten.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Im &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/131-Social-Media-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-beim-Werben-im-Social-Web.html&quot; title=&quot;Social Media Marketing &amp;amp; Recht&quot;&gt;ersten Teil dieser Beitragsreihe&lt;/a&gt; zu den rechtlichen Grenzen des Social Media Marketing (SMM) sind die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen dargestellt worden. Mindestens ebenso wichtig sind allerdings die Nutzungsbedingungen (auch Terms of Service (ToS)) der Plattform auf der Werbemaßnahmen durchgeführt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Betreibern von Social Networks steht das sogenannte &lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Virtuelles-Hausrecht/232-LG-Muenchen-I-Az-30-O-1197305-Virtuelles-Hausrecht-des-Foren-Betreibers.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urteil des LG München bei telemedicus&quot;&gt;„virtuelle Hausrecht“&lt;/a&gt; zu, aufgrund dessen diese die „Spielregeln“ festlegen können, was auf der Plattform zulässig und was verboten sein soll. Unter bestimmten Voraussetzungen (Stichwort: &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/108-Haftung-fuer-User-Generated-Content-Grundsaetze-und-Hinweise-fuer-die-Praxis.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Haftung für User Generated Content - Grundsätze und Hinweise für die Praxis&quot;&gt;Haftung für User Generated Content&lt;/a&gt;) können die Plattformbetreiber auch für das verantwortlich gemacht werden, was Dritte auf der Seite einstellen. Insoweit liegt es im höchsteigenen Interesse des jeweiligen Betreibers, die Grenzen der Plattformen klar zu kommunizieren und über die jeweiligen Nutzungsbedingungen auch mit dem jeweils angemeldeten Nutzer rechtsverbindlich zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da manche Plattformen in den jeweiligen Geschäftsbedingungen teilweise Werbeverbote aussprechen, wenn nicht eine entsprechende vertragliche Abrede beziehungsweise eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt, kann sich eine Werbemaßnahme schon allein aufgrund dieses Verstosses gegen die jeweiligen Nutzungsbedingungen als vertragswidrig darstellen. Weit verbreitet sind auch Verbote in den jeweiligen Nutzungsbedingungen, die die Durchführung von jeder Form Gewinn- und Glückspielen auf der Plattform selbst verbieten. Bisweilen finden sich auch Regelungen, die zulässige und unzulässige Werbeinhalte (z.B. Bewerbung von Alkohol, Tabak, Glückspiel etc.) identifizieren. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Da an Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen teilweise gravierende Maßnahmen bis hin zum Ausschluss aus dem Netzwerk geknüpft werden, sollten die jeweiligen Bedingungen – unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der jeweiligen Regeln und/oder einer Abschätzung der Risiken eines Verstoßes  – beachtet werden (siehe exemplarisch bei Facebook in Nr. 14 der &lt;a href=&quot;http://www.facebook.com/terms.php?ref=pf &quot; title=&quot;Erklärung der Rechte und Pflichten&quot;&gt;„Erklärung der Rechte und Pflichten“&lt;/a&gt; ). Nur wer den von Facebook gesteckten Rahmen - bei dem man den Sinn mancher Einzelregelungen sicher hinterfragen kann - kennt, kann einer Sperrung einer Aktion vorsorgen, um auch im Social Web &lt;a href=&quot;http://www.ducttapemarketing.com/blog/2010/02/18/5-steps-to-successful-facebook-advertising/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Hinweise zum Facebook Marketing bei ducttapemarketing.com&quot;&gt;erfolgreiches&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://amirkassaei.posterous.com/my-manifesto-of-successful-marketing-1-releva&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Erfolgsfaktoren von Werbung im Social Web von Amir Kassaei&quot;&gt;Marketing&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://facebookmarketing.de/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Zahlreiche gute Hinweise rund um Werbung bei Facebook bei facebookmarketing.de&quot;&gt;zu betreiben&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Auch auf den Plattformen wird die Relevanz entsprechender Werberegeln aufgrund wachsenden Wettbewerbs und tendenziell rigiderer staatlicher Vorgaben in Zukunft sicher steigen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/133-Social-Media-Marketing-Recht-Nutzungsbedingungen-begrenzen-Werbemoeglichkeiten.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Nutzungsbedingungen begrenzen Werbemöglichkeiten &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 24 Feb 2010 09:00:00 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/133-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>Offizieller Start der Social Media Akademie</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/132-Offizieller-Start-der-Social-Media-Akademie.html</link>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Am Montag startete das interessante Angebot der &lt;a href=&quot;http://www.socialmediaakademie.de/index.php?a=2&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;sma - Social Media Akademie&quot;&gt;„sma – Social Media Akademie“&lt;/a&gt; offiziell, die unter Einbindung einiger namhafter Experten aus der Internet- und Social Mediaszene, im Rahmen eines abgestimmten Lehrplans interaktive Onlinekurse anbietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über inhaltlich aufeinander aufbauenden Webinaren haben die Teilnehmer die Möglichkeit, entweder per Live-Streaming am jeweiligen Kurs teilzunehmen oder bei zeitlicher Verhinderung die verpasste Vorlesung herunterzuladen. Der Vorteil der Live Teilnahme liegt vor allem darin, dass die Teilnehmer direkt per Chat weitergehende Fragen stellen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Pressemeldung führt zur Beschreibung des Angebots weiter aus: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Im Rahmen des auf ein Trimester angelegten Lehrgangs der SMA vermitteln ausgewählte Dozenten den Teilnehmern ein solides Grundwissen und konkrete Handlungsanweisungen für den professionellen Einstieg in die sozialen Medien. In acht zwei- bis dreistündigen interaktiven Online-Video-Vorlesungen werden alle wichtigen Themenbereiche der Social Media abgedeckt: von den Grundlagen, über Communityaufbau, PR 2.0, Marketing, Vertrieb und Recht bis zur Strategieentwicklung. Die Lehrplangestaltung wird gemeinsam mit den Dozenten sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat bestehend, aus &lt;a href=&quot;http://www.sonja-salmen.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Prof. Dr. Sonja Salmen&quot;&gt;Prof. Dr. Sonja Salmen &lt;/a&gt;von der FH Heilbronn und &lt;a href=&quot;http://www.kmu-blog.info/weiterbildung-2-0-erste-deutschsprachige-social-media-akademie-startet-mit-basis-lehrgang-social-media.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag von Prof. Dr. Gerald Lembke&quot;&gt;Prof. Dr. Gerald Lembke &lt;/a&gt;von der DHBW Mannheim, entwickelt&lt;/blockquote&gt;. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/132-Offizieller-Start-der-Social-Media-Akademie.html#extended&quot;&gt;&quot;Offizieller Start der Social Media Akademie&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 23 Feb 2010 23:34:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Social Media Marketing &amp; Recht – Dos and Donts beim Werben im Social Web </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/131-Social-Media-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-beim-Werben-im-Social-Web.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Facebook &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Werberecht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Auch die aktuelle Meldung &lt;a href=&quot;http://faz-community.faz.net/blogs/netzkonom/archive/2010/02/15/dax-konzerne-erreichen-zehn-millionen-menschen-in-sozialen-medien.aspx&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FAZ Online&quot;&gt;„Dax-Konzerne erreichen zehn Millionen Menschen in sozialen Medien“ in der FAZ Online &lt;/a&gt;zeigt, dass das Werben im Social Web immer wichtiger wird. Soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ &amp;amp; Co eröffnen zahlreiche neue Möglichkeiten, um die &lt;a href=&quot;http://braininjection.wordpress.com/2009/06/04/social-media-marketing-%E2%80%93-so-kann-es-funktionieren/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Blog&quot;&gt;eigenen Zielgruppen zu erreichen &lt;/a&gt;und im Optimalfall auch &lt;a href=&quot;http://www.selbstaendig-im-netz.de/2009/10/19/marketing/die-10-gebote-des-social-media-marketing/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog ´Selbständig im Netz´&quot;&gt;in Dialog&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.urchs.de/4/ossi/2009/06/der-twitter-faktor.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog von Ossi Urchs&quot;&gt;zu treten&lt;/a&gt;. Aber auch &lt;a href=&quot;http://commetrics.com/articles/tips-for-doing-it-smarter/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Tips für Social Media Marketing &quot;&gt;Dienste wie Twitter oder die diversen Videoplattformen &lt;/a&gt;sind - gerade wenn man die &lt;a href=&quot;http://meedia.de/nc/details-topstory/article/mediaplaung-verliert-an-bedeutung_100026297.html?tx_ttnews[backPid]=23&amp;cHash=b0dcbb7be5&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Zwölf Thesen des Webguerilla-Chefs Eicher bei meedia&quot;&gt;Prognosen der entsprechenden Werbestrategen&lt;/a&gt; betrachtet - aus dem Marketing-Mix vieler Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Entsprechende Werbemaßnahmen werden gemeinhin unter dem Stichwort &lt;a href=&quot;http://www.markenkunde.de/2009/10/28/was-ist-social-media-definition-offiziell/&quot; title=&quot;Definition Social Media Marketing&quot;&gt;Social Media Marketing (SMM)&lt;/a&gt; zusammengefasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese &lt;a href=&quot;http://www.web-ideas.de/kreativ-beeindruckend/social-media-2-ebooks-gratis-download/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Zusammenstellung von 42 E-Books zum Thema Social Media Marketing bei webideas&quot;&gt;spannenden Möglichkeiten&lt;/a&gt; werden jedoch gerade im Internet dadurch konterkariert, dass manche Unternehmen (beziehungsweise die Werbeagenturen) versuchen, die Herkunft der jeweiligen Werbebotschaft zu verschleiern, indem man vermeintlich unabhängige Privatpersonen für sich sprechen lässt, Bewertungsportale oder &lt;a href=&quot;http://www.connectedmarketing.de/cm/2008/12/undercoverstudentenmarketing-aufgeflogen.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;´Undercover-Studentenmarketing aufgeflogen´ bei connectedmarketing&quot;&gt;Internetforen&lt;/a&gt; mit &quot;unabhängigen&quot; Eingaben infiltriert. Die Beispiele der &lt;a href=&quot;http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,637976,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;´Deutsche Bahn - Neben der Spur´im Manager Magazin&quot;&gt;Deutschen Bahn, die inszenierte Umfragen bei Youtube einstellen ließ&lt;/a&gt;, der etwas &lt;a href=&quot;http://upload-magazin.de/blog/4943-sueddeutsche-iphone-app-trigami/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;´Peinlich, peinlich: Süddeutsche Zeitung kauft sich lobende Blogposts´im Upload Magazin&quot;&gt;unglückliche Fall der „Advertorials“ der Süddeutschen Zeitung&lt;/a&gt; oder der &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,630621,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;´PR-Kontrolleure ermitteln gegen Bauernverband´ bei Spiegel Online&quot;&gt;Bauernverband, der seine Botschaften durch scheinbar private Nutzer in Internetforen verbreiten ließ &lt;/a&gt;, zeigen neben vielen weiteren Fällen deutlich, dass hier ein erstzunehmende Entwicklung stattfindet, die klar der bisher geltenden Pflicht zur Kennzeichnung kommerzieller Information zuwiderläuft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind eigentlich beim Werben in den Sozialen Medien zu beachten ? Wer steckt den Rechtsrahmen an dem sich die Werbeagenturen beziehungsweise dann die werbenden Unternehmen zu orientieren haben ?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem ich mich vor einiger Zeit in Beiträgen &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/93-Neues-Marketing-und-Werberecht-Aktuelle-AEnderungen-des-UWG-und-deren-Auswirkungen.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Neues Marketing- und Werberecht&quot;&gt;Neues Marketing - und Werberecht - Aktuelle Änderungen des UWG und deren Auswirkungen&lt;/a&gt;  beziehungsweise  &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/102-Virales-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-fuer-rechtssichere-Werbung-im-Web-2.0-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Virales Marketing &amp;amp; Recht&quot;&gt;Virales Marketing &amp;amp; Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0&lt;/a&gt; mit spezifischen Einzelthemen auseinandergesetzt habe, sollen im nachfolgenden ersten Teil ein paar grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht werden, welches (inter-)nationale Recht denn im Einzelfall gilt und welche gesetzlichen Regeln, das heißt vor allem aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten sind, um nicht klar rechtswidrige Kampagnen durchzuführen. Im zweiten Teil &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/133-Social-Media-Marketing-Recht-Nutzungsbedingungen-begrenzen-Werbemoeglichkeiten.html&quot; title=&quot;Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Nutzungsbedingungen begrenzen Werbemöglichkeiten&quot;&gt;&quot;Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Nutzungsbedingungen begrenzen Werbemöglichkeiten&quot;&lt;/a&gt;wird gezeigt, inwieweit die Vorgaben des Plattformanbieters (also z.B. bei Werbemaßnahmen auf Facebook) zu beachten sind und wie weit auch diese teilweise reichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtmäßigkeit von Werbekonzepten ist nicht zuletzt für die Werbe- und Kreativagenturen von Bedeutung, da diese grundsätzlich für die Rechtskonfomität der für den Kunden konzipierten Werbeaktion haften. Die umfassende und eingehende Kontrolle, ob eine geplante Werbemaßnahme mit dem Recht vereinbar ist, gehört zu den wesentlichen vertraglichen Pflichten einer Werbeagentur gegenüber ihrem Auftraggeber. Die Agentur hat die Werbung grundsätzlich auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen und den Auftraggeber auf eventuelle Bedenken hinzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wettbewerbswidrige Werbung ist ansonsten als mangelhafte Leistung der Agentur anzusehen (OLG Düsseldorf, CR 2004,466). Da in entsprechenden Fällen neben dem Reputationsschaden Regressansprüche des Kunden drohen, die nicht nur auf Rückzahlung des bereits geleisteten Honorars, sondern auch auf Ersatz von Abmahnungs- oder Verfahrenskosten beziehungsweise sogar Kosten für die Neukonzeption und -durchführung der Werbemaßnahme gerichtet sein können, sollten gerade Werbeagenturen den Rechtsrahmen kennen, den es für Werbemaßnahmen- nicht nur, aber auch – im Social Web zu beachten gilt. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/131-Social-Media-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-beim-Werben-im-Social-Web.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media Marketing &amp;amp; Recht – Dos and Donts beim Werben im Social Web &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 18 Feb 2010 09:23:54 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>In eigener Sache: Vorträge zum Social Web, Enterprise 2.0 &amp; Datenschutz</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/130-In-eigener-Sache-Vortraege-zum-Social-Web,-Enterprise-2.0-Datenschutz.html</link>
            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/130-In-eigener-Sache-Vortraege-zum-Social-Web,-Enterprise-2.0-Datenschutz.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das Social Web ist - nach wie vor - in aller Munde. Ob es um die Vermarktung bei Facebook &amp;amp; Co geht (sogenanntes &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Social_Media_Marketing&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Social Media Marketing&quot; bei wikipedia.de&quot;&gt;Social Media Marketing (SMM)&lt;/a&gt;), die Integration der Werkzeuge des Web 2.0 im Unternehmen (sogenanntes &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Enterprise_2.0&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Enterprise 2.0&quot; bei wikipedia.de&quot;&gt;Enterprise 2.0&lt;/a&gt;), um die Distribution von Inhalten in den &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Medien&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Social Media&quot; bei wikipedia.de&quot;&gt;Sozialen Medien&lt;/a&gt; oder einfach die Nutzung ebendieser - sowohl in den neuen als auch den &quot;alten&quot; Medien wird heiß über diese Themen diskutiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass bei all diesen Möglichkeiten gerade auch rechtliche Einflüsse eine nicht unerhebliche Rolle spielen, haben zwischenzeitlich viele Unternehmen und Berater erkannt. Ich freue mich, wenn ich bei verschiedenen Gelegenheiten die Möglichkeit bekomme, hier ein wenig für Aufklärung zu sorgen. Leider kursieren im Internet gerade über urheber- oder datenschutzrechtliche Fragen eine Vielzahl von Halbwahrheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deshalb freue ich mich auf all die kommenden Veranstaltungen, die ich in eigener Sache nachfolgend kurz vorstellen möchte und auf die Gelegenheit, vielleicht ein paar Leser dieses Blogs persönlich kennenzulernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Nächste Termine:&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;23.02.2010 &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; &lt;br /&gt;
Vortrag zum Thema &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.verbaendekongress.de/content/programm/tag2.htm&quot;&gt;&quot;Recht 2.0 – Datenschutz im Internet&quot;&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; auf dem &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.verbaendekongress.de/index.htm&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;12. Deutschen Verbändekongress&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; in Düsseldorf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;24.02.2010 &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
Vortrag zum Thema &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.doit-online.de/cms.php/do+it.service/Veranstaltungen?detailid=3386&amp;start=5&amp;periode=7&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&quot;Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Twitter, Flickr, Facebook &amp;amp; Co. in Unternehmen&quot;&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; gemeinsam mit  &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.sympra.de/index.php?id=303&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bernhard Jodeleit von der Sympra GmbH&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; bei der Veranstaltung der &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://mfg.de/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Medien und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; in Stuttgart&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;13.-14.04.2010 &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; &lt;br /&gt;
Vortrag zum Thema &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.internetworld-messe.de/Speaker&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&quot;Direktmarketing nach dem neuen Datenschutzrecht&quot;&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; auf der &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.internetworld-messe.de/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Internetworld&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; in München&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;23. - 24. 04.2010 &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; &lt;br /&gt;
Vortrag zum Thema &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;https://www-950.ibm.com/blogs/34a7fdc8-0a6d-4d35-9248-df6cb0e685d6/entry/mein_lotus_jamcamp_tagebuch_online_community_offiziell_angek%25c3%25bcndigt_ljc2?lang=de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht - Regeln für das digitale Miteinander&quot;&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; im Rahmen des &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;https://www-950.ibm.com/blogs/34a7fdc8-0a6d-4d35-9248-df6cb0e685d6/?lang=en_us&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Lotus JamCamp&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; auf dem IBM Campus in Ehningen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;28.04.2010 &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; (ab 18.00 Uhr)&lt;br /&gt;
Vortrag zum Thema &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.autouni.de/autouni_publish/www/de/lehre/informatik/Rechtliche_Aspekte_zu_Web_2_0.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&quot;Rechtliche Aspekte des Web 2.0&quot;&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; in der &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.autouni.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;VW AutoUni&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; in Wolfsburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Anfrage biete ich entsprechende Vorträge aus &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/Info_Lounge/Publikationen/Vortragsthemen_Web20.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;meinem Themenportfolio&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; auch für Veranstaltungen oder als Inhouse-Schulungen an. Wenden Sie sich unter der nebenstehenden Kontaktdaten jederzeit gerne an mich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;Zum Thema Social Media Guidelines siehe auch:&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
TEIL 1 &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html&quot;  target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen&quot;&gt;„Social Media Guidelines &amp;amp; Recht – Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen“&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
TEIL 2 &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/124-Social-Media-Guidelines-Recht-Kritische-Analyse-der-SAP-Social-Media-Participation-Richtlinien-Teil-2.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht – Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien&quot;&gt;„Social Media Guidelines &amp;amp; Recht – Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien“&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
TEIL 3 &lt;a href=&quot;http://ibmang1.grpublic.de/index.php?/archives/125-Social-Media-Guidelines-Recht-Praxishinweise-zur-Einfuehrung-von-Richtlinien-Teil-3.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht - Praxishinweise zur Einführung von Richtlinien&quot;&gt;&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht – Praxishinweise zur Einführung von Richtlinien&quot;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;Zur Nutzung von Social Media im Intranet (Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht) siehe auch:&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/98-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-1-Datenschutz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht (Datenschutz)&quot;&gt;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht – Blogs, Wikis &amp;amp; Social Networks im Intranet (TEIL 1 Datenschutz)&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/99-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-2-Urheberrecht.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht (Urheberrecht)&quot;&gt;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht – Blogs, Wikis &amp;amp; Social Networks im Intranet (TEIL 2 Urheberrecht) &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/115-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-3-Arbeitsrecht-und-Zusammenfassung.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht (Arbeitsrecht &amp;amp; Zusammenfassung)&quot;&gt;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht – Blogs, Wikis &amp;amp; Social Networks im Intranet (TEIL 3 Arbeitsrecht und Zusammenfassung)&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 08 Feb 2010 11:25:12 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Twitter &amp; Recht - Stadt Mannheim fordert &quot;ihren&quot; Account heraus</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/129-Twitter-Recht-Stadt-Mannheim-fordert-ihren-Account-heraus.html</link>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Auch wenn ich seit einiger Zeit Vorträge über rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Twitter halte, hätte ich nicht gedacht, dass manche der referierten Themen schon so schnell relevant werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mark Zondler &lt;a href=&quot;http://www.mikogo.de/2010/01/21/mannheim-will-twitter-account-einklagen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Mannheim will Twitter Account einklagen&quot;&gt;berichtet auf seinem Blog&lt;/a&gt; über eine aktuelle Abmahnung der Stadt Mannheim, in der er aufgefordert wird, sein Twitter Account www.twitter.com/Mannheim herauszugeben. Dabei beruft man sich auf Namensrechte aus § 12 BGB und die Gefahr einer wahrscheinlichen Identitätsverwirrung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als ob ich es vorausgesehen hätte, wird genau dieses Problem der Bezeichnung eines Twitter Accounts mit Städtenamen auf Seite 7 meiner nachfolgend einsehbaren Präsentation, die ich am 13.10.2009 bei der gut besuchten &lt;a href=&quot;http://www.doit-online.de/cms/do+it.service/Veranstaltungen/do+it.veranstaltungen+%DCberblick?detailid=3218&amp;start=0&amp;internal_id=891&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Twitter in der Unternehmenskommunikation&quot;&gt;Veranstaltung &quot;Twitter in der Unternehmenskommunikation&quot;&lt;/a&gt; der &lt;a href=&quot;http://mfg.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)&quot;&gt;Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG&lt;/a&gt;) gehalten habe, angesprochen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/129-Twitter-Recht-Stadt-Mannheim-fordert-ihren-Account-heraus.html#extended&quot;&gt;&quot;Twitter &amp;amp; Recht - Stadt Mannheim fordert &amp;quot;ihren&amp;quot; Account heraus&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 22 Jan 2010 08:22:00 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/129-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/128-Pflicht-zur-Herausgabe-des-XING-Accounts-bei-Arbeitsplatzwechsel.html</link>
            <category>Arbeitsrecht 2.0</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/128-Pflicht-zur-Herausgabe-des-XING-Accounts-bei-Arbeitsplatzwechsel.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Seit einiger Zeit beschäftige ich mich aus rechtlicher Perspektive intensiv mit den Auswirkungen des Social Web und den Möglichkeiten für Unternehmen. Zunehmend zeigt sich, dass genau diese Welt des sogenannten Web 2.0 auch und gerade auf das Arbeitsleben immer weitreichendere Auswirkungen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ständigen Austausch mit meiner Kollegin &lt;a href=&quot;http://www.advoselect.de/diemPartner/Deutsch/Anwaelte/anwaltsuche.php?we_objectID=49&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Dr. Birte Keppler, Fachanwältin für Arbeitsrecht&quot;&gt;Dr. Birte Keppler (Fachanwältin für Arbeitsrecht) &lt;/a&gt;stoßen wir vermehrt auf arbeitsrechtliche Themen und Probleme, die bisher wenig reflektiert geschweige denn im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung thematisiert worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eines davon soll im nachfolgenden Gastbeitrag meiner Kollegin vorgestellt und anhand der derzeitigen Rechtslage diskutiert werden. Es geht um die Frage, ob und inwieweit, Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Plattformen wie XING &amp;amp; Co  zur Akquise, Kundenpflege und –verwaltung nutzen, im Falle eines Wechsels des Arbeitsplatzes zur &lt;a href=&quot;http://karrierebibel.de/fundsachen-anregungen-und-anstoesse-aus-dem-web-5/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Karrierebibel&quot;&gt;Herausgabe der dort gesammelten Kundendaten oder sogar des gesamten Accounts verpflichtet sind&lt;/a&gt;. Eine durchaus relevante Frage, wie ein &lt;a href=&quot;http://www.theregister.co.uk/2008/06/09/linkedin_hays_ions/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;The Register&quot;&gt;Gerichtsturteil aus England &lt;/a&gt;zeigt, in dem ein ehemaliger Mitarbeiter des Personalvermittlers Hays offensichtlich &lt;a href=&quot;http://www.blogaboutjob.de/156/gehoren-social-network-kontakte-dem-arbeitgeber/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;blogaboutjob&quot;&gt;zur Herausgabe entsprechender Daten &lt;/a&gt;verurteilt worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der interessanten Frage, wie diese Problemstellung nach deutschem Recht zu beurteilen wäre,  setzt sich meine Kollegin auch damit auseinander, ob das geltende Arbeitsrecht in unserer modernen Arbeitswelt und den Einflüssen des Web 2.0 den Interessen von Arbeitgeber und –nehmer überhaupt noch gerecht wird bzw. wie insoweit Abhilfe geschaffen werden kann.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/128-Pflicht-zur-Herausgabe-des-XING-Accounts-bei-Arbeitsplatzwechsel.html#extended&quot;&gt;&quot;Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 21 Jan 2010 08:12:02 +0100</pubDate>
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    <category>arbeitgeber</category>
<category>arbeitnehmer</category>
<category>Arbeitnehmerdatenschutz</category>
<category>arbeitsrecht</category>
<category>Arbeitsrecht 2.0</category>
<category>datenschutz</category>
<category>social media</category>
<category>social media guidelines</category>

</item>
<item>
    <title>Web 2.0, Social Media &amp; Recht - Best of 2009</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/127-Web-2.0,-Social-Media-Recht-Best-of-2009.html</link>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
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    Kurz vor Jahresende möchte auch ich kurz auf das Jahr 2009 zurückschauen und auf die Artikel aus diesem Jahr, die am meisten abgerufen worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgende Liste zeigt ganz gut, welche rechtlichen Themen die Internet- und Social Media Szene bewegt haben. Neben dem Dauerthema „User Generated Content“ haben dieses Jahr Twitter, Facebook &amp;amp; Co und der Komplex der Social Media Guidelines starkes Interesse wecken können. Über das Jahr hinweg, kann man beobachten, dass vor allem datenschutzrechtliche Fragen von wachsender Bedeutung sind und auch in der öffentlichen Wahrnehmung immer stärker an Bedeutung gewinnen.. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Details ergeben sich aus der nachfolgenden TOP 12 Liste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/89-Rechtliche-Probleme-beim-Verkauf-eines-Blogs-Weblogs-Recht.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Rechtliche Probleme beim Verkauf eines Weblogs&quot;&gt;1. Rechtiche Probleme beim Verkauf eines Weblogs&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/91-Facebook-aendert-seine-Terms-of-Service-Zulaessigkeit-der-nachtraeglichen-AEnderung-von-Allgemeinen-Geschaeftsbedingungen-AGB.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook ändert seine Terms of Service&quot;&gt;2. Facebook ändert seine Terms of Service – Zulässigkeit der nachträglichen Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/94-Twitter-und-Recht-Sind-Tweets-urheberrechtlich-geschuetzt.html  &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Twitter &amp;amp; Recht&quot;&gt;3. Twitter &amp;amp; Recht – Sind Tweets urheberrechtlich geschützt&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/92-Empfehlungsmarketing-im-Internet-Tell-a-Friend-Funktion-nur-unter-engen-Grenzen-rechtlich-zulaessig.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Empfehlungsmarketing im Internet&quot;&gt;4. Empfehlungsmarketing im Internet – Tell-A-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/95-Die-Unternehmergesellschaft-UG-Geeignete-Gesellschaftsform-fuer-Startups-in-der-IT-und-Internetbranche.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Die Unternehmergesellschaft (UG)&quot;&gt;5. Die Unternehmergesellschaft (UG) – Geeignete Gesellschaftsform für Startups aus der IT- und Internetbranche &lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/127-Web-2.0,-Social-Media-Recht-Best-of-2009.html#extended&quot;&gt;&quot;Web 2.0, Social Media &amp;amp; Recht - Best of 2009&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 29 Dec 2009 09:45:14 +0100</pubDate>
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<item>
    <title>Rechtliche Probleme beim Verkauf eines Twitter Accounts </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/126-Rechtliche-Probleme-beim-Verkauf-eines-Twitter-Accounts.html</link>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Es ist also wieder so weit... Nachdem Robert Basic, einer der bekanntesten Blogger Deutschlands, im Januar dieses Jahre sein Weblog &quot;Basic Thinking&quot; zu einem Preis von € 46.902 verkauft hat, wird nun sein Twitter Account &lt;a href=&quot;http://twitter.com/robgreen&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;RobGreen @ Twitter&quot;&gt;http://twitter.com/robgreen&lt;/a&gt; mit derzeit knapp 5000 Followern &lt;a href=&quot;http://blog.buzzriders.com/2009/12/18/verkauf-des-twitter-accounts-robgreen/&quot; target&quot;_blank&quot; title=&quot;Angebot bei buzzriders&quot;&gt;zum Verkauf angeboten&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dieser Meldung scheint Robert Basic in der deutschen Internetszene  &lt;a href=&quot;http://meedia.de/nc/details/article/robert-basic-probt-den-ausverkauf_100025248.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;meedia&quot;&gt;wieder&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://t3n.de/news/twitter-exit-robert-basic-verkauft-privaten-263657/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;News bei t3n&quot;&gt;einige&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://rivva.de/http://blog.buzzriders.com/2009/12/18/verkauf-des-twitter-accounts-robgreen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Meldungen bei rivva&quot;&gt;Aufmerksamkeit&lt;/a&gt; erregen zu können. Auch wenn der &lt;a href=&quot;http://www.turi2.de/2009/12/18/heute2-robert-basic-verkauft-twitter-account-7595521/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Turi2&quot;&gt;Wirbel&lt;/a&gt; sicher nicht so groß werden wird, wie um den Blogverkauf, der seinerzeit auch die „etablierten“ Print und Fernsehmedien erreicht hat, so lohnt es doch den weiteren Verlauf des Verkaufsprozesses zu beobachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einmal unabhängig von der Frage, ob ein Twitter Account nicht noch stärker als ein Blog &lt;a href=&quot;http://off-the-record.de/2009/12/18/jahresendrallye-robert-basic-versteigert-seinen-twitter-account/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Off the record&quot;&gt;an einer Person „hängt“ &lt;/a&gt; , ob es Sinn macht einen hinreichend abonnierten Twitter Account als &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2009/12/18/robgreen-unter-dem-hammer-robert-basic-verkauft-seinen-twitter-account/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;basicthinking.de&quot;&gt;Kommunikationskanal zu übernehmen&lt;/a&gt;   bzw. &lt;a href=&quot;http://basicblogger.de/2009/03/09/twitter-account-verkauf-eine-einnahmequelle/&quot; target=&quot;_blank&quot;title=&quot;basicblogger&quot;&gt;ob der Aufbau und Verkauf von Twitter Accounts eine Einnahmequelle sein kann&lt;/a&gt; und undbhängig von &lt;a href=&quot;http://www.fixmbr.de/lieber-robert/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FIXMBR&quot;&gt;entsprechender Kritik an dem Verkauf&lt;/a&gt;, handelt es sich in jedem Fall um einen beobachtenswerten Versuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem das Blog seinerzeit über E-Bay verkauft worden ist, kann der Twitter Account nun direkt über Robert Basic erworben werden. Aus  den &lt;a href=&quot;http://blog.buzzriders.com/twitter-verkauf-robgreen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Verkaufsbedingungen &quot;&gt;„Verkaufsbedingungen“ &lt;/a&gt; folgt, dass die Angebote per E-Mail eingereicht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie seinerzeit beim Verkauf des Weblogs, ergeben sich aus juristischer Sicht auch beim Verkauf eines Twitterkontos ein paar spannende Fragen. Nachdem auch mein damaliger &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/89-Rechtliche-Probleme-beim-Verkauf-eines-Blogs-Weblogs-Recht.html&quot; target=&quot;_blank&quot;title=&quot;Rechtliche Probleme beim Blogverkauf&quot;&gt;Beitrag  „Rechtliche Probleme beim Verkauf eines Weblogs“ &lt;/a&gt;auf einiges Interesse gestoßen ist, möchte ich mich auch diesmal mit den rechtlichen Implikationen beim Verkauf bzw. Kauf eines Twitter Accounts auseinandersetzen. Da in den USA schon verschiedene Twitter Accounts mit teilweise veritablen Followerzahlen (so z.B. &lt;a href=&quot;http://derstandard.at/1259281030826/Microsoft-kauft-Twitter-Kanal-von-19-Jaehrigem &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Der Standard&quot;&gt;@breakingNews mit 1.5 Mio Abonnenten&lt;/a&gt;) verkauft worden sind und mit &lt;a href=&quot;http://tweexchange.com/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Tweexchange&quot;&gt;Tweexchange&lt;/a&gt; auch schon spezielle Versteigerungsplattformen existieren, ist nicht auszuschließen, dass das Thema auch in Deutschland irgendwann stärker aufkommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus rechtlicher Sicht ist klar, dass es sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer wichtige Punkte gibt, die im Vorfeld als auch beim eigentlichen Verkaufsprozess beachtet werden sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei stellen sich zunächst schon ein paar grundsätzliche Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Kann man ein Account bei einer Plattform wie Twitter übertragen ? &lt;br /&gt;
Ist der Verkauf ohne die Zustimmung des Plattformbetreibers überhaupt wirksam ?&lt;br /&gt;
Was wird beim Verkauf eines solchen Accounts eigentlich verkauft ? &lt;br /&gt;
Wie werden die einzelnen Verkaufsobjekte auf den Käufer übertragen ?&lt;br /&gt;
Haftet der Verkäufer auch nach der Übertragung des Accounts für etwaige Rechtsverletzungen ?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits hieran sieht man, dass ein eigentlich trivial erscheinender Verkaufsvorgang aus juristischer Sicht einige Probleme aufwerfen kann. Gerade der zweite Punkt stellt sich beim Verkauf von Accounts bei großen Plattformen als schwierig bis kaum lösbar dar. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zeigt zudem, dass derjenige der ein Acoount (sprich die Login Daten) einem Dritten zur Verfügung stellt, sowohl straf- als auch zivilrechtlich Rechtsverletzungen auf über das Account verantwortlich gemacht werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betrachtet man die Vielzahl von Plattformen im Web  dürfte das Thema &quot;Verkauf von Accounts von Internetplattformen&quot; - unabhängig vom konkreten Anlass - auch in der Zukunft ein Interessantes sein. Gerada da wo (virtuelles) Geld oder andere Werte (wie hier Follower) im Spiel sind (wie z.B. bei EBay, World of Warcraft, Second Life uvm.) können Accounts werthaltige Güter darstellen, an deren Übertragung naturgemäß auch ein wirtschaftliches Interesse entstehen kann. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/126-Rechtliche-Probleme-beim-Verkauf-eines-Twitter-Accounts.html#extended&quot;&gt;&quot;Rechtliche Probleme beim Verkauf eines Twitter Accounts &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 18 Dec 2009 11:49:23 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Social Media Guidelines &amp; Recht –  Praxishinweise zur Einführung von Richtlinien (Teil 3)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/125-Social-Media-Guidelines-Recht-Praxishinweise-zur-Einfuehrung-von-Richtlinien-Teil-3.html</link>
            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
            <category>Intranet und Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/125-Social-Media-Guidelines-Recht-Praxishinweise-zur-Einfuehrung-von-Richtlinien-Teil-3.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Es gibt eine &lt;a href=&quot;http://trendwork.kmf.de/2925/kmf-about-social-media/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Video von kmf&quot;&gt;Vielzahl von Gründen&lt;/a&gt;, die darauf hindeuten, dass das &lt;a href=&quot;http://www.cyber-junk.de/themen/blog-adventskalender/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Interessanter Aufruf bei Cyber-Junk - Trends - alles mit Web 2010 -&quot;&gt;Social Web sich im Jahr 2010&lt;/a&gt; gerade &lt;a href=&quot;http://www.sichelputzer.de/2009/12/03/was-wird-2010-im-bereich-social-media-passieren/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sichelputzer - Was wird 2010 im Bereich Social Media passieren&quot;&gt;auch auf das Arbeitsleben noch stärker auswirken &lt;/a&gt;wird, als es das ohnehin schon tut. Das Internet ist zum selbstverständlichen und allgegenwärtigen Kommunikationsmedium geworden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unternehmen, die die &lt;a href=&quot;http://www.thestrategyweb.com/warum-sich-social-networks-fuer-unternehmen-auszahlen&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;The Strategy Web&quot;&gt;Vorteile&lt;/a&gt; nicht sehen und versuchen &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2009/08/16/basic-sunday-warum-unternehmen-social-media-nutzen-sollten/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;basicthinking&quot;&gt;nutzbar zu machen&lt;/a&gt;, riskieren Rückstände in der Entwicklung und Nachteile gegenüber dem immer schneller werdenden Wettbewerb.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem sich viele Unternehmen dem Phänomen Sociel Media erst langsam nähern und dieses oft auch (noch) &lt;a href=&quot;http://meedia.de/nc/details/article/es-entsteht-eine-social-media-kakophonie_100020436.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Meedia&quot;&gt;nicht verstehen&lt;/a&gt;, kann man gar nicht genug dafür &lt;a href=&quot;http://www.community-management.de/2009/05/ein-plaedoyer-fuer-social-media-guidelines-in-unternehmen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Community Management&quot;&gt;plädieren&lt;/a&gt;, dass sich die Unternehmen mit den Möglichkeiten des Sozialen Netzes auseinandersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig ist dabei, auch die Mitarbeiter an ebendiese Werkzeuge heranzuführen und ihnen die notwendigen Leitplanken zu geben, sich in diesem Medium zu bewegen. Nur so können etwaige Risiken, die ohne Zweifel gerade bei einer unreflektierten Nutzung für Unternehmen und Mitarbeiter bestehen, vermieden werden. Hierfür bieten sich insbesondere sogenannte Social Media Guidelines oder Policies zur Steuerung der Nutzung des Social Web an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Beitragsreihe zum Thema „Social Media Guidelines &amp;amp; Recht“ haben ich im &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines Recht - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen (Teil 1) &quot;&gt;ersten Teil &lt;/a&gt;die Notwendigkeit solcher Policies aufgezeigt und die wesentlichen Inhalte, die aus meiner Sicht zwingend aufgenommen werden sollten. Im &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/124-Social-Media-Guidelines-Recht-Kritische-Analyse-der-SAP-Social-Media-Participation-Richtlinien-Teil-2.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht - Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien (Teil 2)&quot;&gt;zweiten Teil&lt;/a&gt; wurde an einem konkreten Praxisbeispiel gezeigt, welche Probleme mit einer widersprüchlichen Policy auftreten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im nun folgenden dritten und letzten Teil sollen die vorgehenden Erkenntnisse zusammengefasst und allgemeine Praxishinweise zur Einführung von &lt;a href=&quot;http://digital-conversation.de/2009/08/31/der-erste-schritt-corporate-social-media-governance/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Digital Conversation&quot;&gt;Social Media Governance &lt;/a&gt;gegeben werden. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/125-Social-Media-Guidelines-Recht-Praxishinweise-zur-Einfuehrung-von-Richtlinien-Teil-3.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht –  Praxishinweise zur Einführung von Richtlinien (Teil 3)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 17 Dec 2009 09:10:45 +0100</pubDate>
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    <category>arbeitgeber</category>
<category>arbeitnehmer</category>
<category>arbeitsrecht</category>
<category>Datenschutz</category>
<category>social media</category>
<category>social media guidelines</category>

</item>
<item>
    <title>Social Media Guidelines &amp; Recht –  Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien (Teil 2)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/124-Social-Media-Guidelines-Recht-Kritische-Analyse-der-SAP-Social-Media-Participation-Richtlinien-Teil-2.html</link>
            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Der Einsatz des sogenannten Social Web im Unternehmen bietet eine ungeahnte Zahl an neuen Ansätzen, das Unternehmen voranzubringen. Gerade im Bereich der sogenannten Wissensarbeit besteht ein enormer Anteil der Arbeit aus Kollaboration. Mit den Werkzeugen des Social Web schaffen Unternehmen die Grundlage, um diese Zusammenarbeit zu erleichtern und so weiter voranzutreiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichzeitig schaffen mangelnde Medienkompetenz oder der unreflektierter Umgang mit dem Social Web auch Risiken. Diesbezüglich sind Unternehmen gut beraten, den Mitarbeitern mit Policies zur Nutzung der Sozialen Medien &lt;a href=&quot;http://notizblog.socialwebworld.de/2009/09/09/social-media-guidelines-fester-bestandteil-der-social-media-strategie/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;notizblog von Social Web World&quot;&gt;klare Vorgaben aber auch „Leitplanken“&lt;/a&gt; zu geben, was seitens des Arbeitgebers gewünscht wird, aber auch die Grenzen aufzuzeigen. Mit solchen Social Media Guidelines und entsprechender Medienkompetenz können eine &lt;a href=&quot;http://about.virtual-identity.com/index.php/2009/10/19/social-media-governance-wenn-jeder-mitarbeiter-zum-unternehmenssprecher-wird/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Virtual Identity&quot;&gt;Vielzahl von Problemen&lt;/a&gt; vermieden werden, die in der Vergangenheit schon mehrfach aus dem gedankenlosen Einsatz von Werkzeugen wie Twitter, der schon &lt;a href=&quot;http://klauseck.typepad.com/prblogger/2009/05/twittern-bis-zur-k%C3%BCndigung.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;PR-Blogger - Twittern bis zur Kündigung&quot;&gt;bis zur Kündigung&lt;/a&gt; und einer &lt;a href=&quot;http://www.news.de/medien/782019810/gefeuert-wegen-facebook-eintrag/1/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Gefeuert wegen Facebook Eintrag&quot;&gt;Vielzahl&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/wenn-mitarbeiter-zu-mitteilsam-sind;2457851&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Handelsblatt - Wenn Mitarbeiter zu mitteilsam werden&quot;&gt;anderer Folgen&lt;/a&gt; (wie zuletzt im &lt;a href=&quot;http://haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Abgeordneter-bringt-Landtagsdebatte-mit-Twittereintrag-zum-Abbruch/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;HAZ - Abgeordneter bringt Landtagsdebatte mit Twittereintrag zum Abbruch&quot;&gt;Niedersächsischen Landtag&lt;/a&gt;) geführt hat. Das geht so weit, dass einzelne Politiker offensichtlich schon &lt;a href=&quot;http://www.netzpolitik.org/2009/feste-regeln-beim-twittern-fuer-politiker/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzpolitik - Feste Regeln beim Twittern für Politiker&quot;&gt;Regeln für die Nutzung von Twitter in die Geschäftsordnung des Bundestages integrieren wollen&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits im Rahmen des ersten Teilbeitrages &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen&quot;&gt;„Social Media Guidelines &amp;amp; Recht – Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen“&lt;/a&gt; aufgezeigt, spielt eine Vielzahl von rechtlichen Belangen eine erhebliche Rolle bei der Integration entsprechender Werkzeuge. Damit ist die Konformität vor allen mit arbeitsrechtlichen Anforderungen ein wichtiger Faktor für den Erfolg und die Akzeptanz solcher Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem im &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien im Social Web brauchen&quot;&gt;oben genannten früheren Beitrag&lt;/a&gt; die wesentlichen Inhalte aufgezeigt wurden, die sinnvollerweise in entsprechende Social Media Guidelines aufgenommen werden sollten, möchte ich nachfolgend einige Social Media Guidelines exemplarisch auflisten.  Dabei werden insbesondere die kürzlich veröffentlichen Richtlinien von SAP kritisch analysiert werden.  Diese enthalten zum einen Inkonsistenzen, die den eigenen Arbeitnehmern eher nicht die gewünschte Hilfestellung geben. Zum anderen führt die Bezugnahme auf das private Kommunikationsverhalten dazu, dass einiges für die Unzulässigkeit dieser Regelungen spricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend sollen im dritten Teil der Beitragsreihe im Rahmen einer Zusammenfassung konkrete Praxishinweise gegeben werden, die bei der Erstellung und Integration von Social Media Guidelines beachtet werden sollten. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/124-Social-Media-Guidelines-Recht-Kritische-Analyse-der-SAP-Social-Media-Participation-Richtlinien-Teil-2.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht –  Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien (Teil 2)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 16 Dec 2009 09:02:04 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/124-guid.html</guid>
    <category>arbeitgeber</category>
<category>arbeitnehmer</category>
<category>arbeitsrecht</category>
<category>Datenschutz</category>
<category>social media</category>
<category>social media guidelines</category>

</item>
<item>
    <title>Aktuelle Entscheidung des BGH zu Widerrufs- und Rückgabeklauseln</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/123-Aktuelle-Entscheidung-des-BGH-zu-Widerrufs-und-Rueckgabeklauseln.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern sein &lt;a href=&quot;http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2009&amp;Sort=3&amp;nr=50186&amp;pos=0&amp;anz=250&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 250/09&quot;&gt;Urteil (Az.: VIII ZR 219/08)&lt;/a&gt; zur Zulässigkeit verschiedener Widerrufs- und Rückgabeklauseln gesprochen. Danach kommen die Bundesrichter zu dem Ergebnis, dass zwei der vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände beanstandeten Klauseln unzulässig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Urteil ist Betreibern von Online-Shops zu raten, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesomdere die Widerrufsbelehrungen darauf zu prüfen, ob diese die unzulässigen Regelungen vielleicht enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die gestrige Pressemitteilung des Bundesgerichthofs Nr. 250/09 führt dazu aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Die Beklagte betreibt über die Internethandelsplattform eBay Handel unter anderem mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese für den Abschluss von Kaufverträgen über ihre bei eBay bestehende Internetseite verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Wirksamkeit dreier Klauseln zu entscheiden, deren Verwendung das Berufungsgericht der Beklagten untersagt hatte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erste Klausel lautet: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] &quot;Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.&quot; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel unwirksam ist. Sie enthält keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Rückgabefrist und genügt deshalb nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung (§ 312d Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 356 Abs. 2, § 355 Abs. 2 BGB). Ihre formularmäßige Verwendung begründet die Gefahr der Irreführung der Verbraucher und benachteiligt sie unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). &lt;/blockquote&gt; &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/123-Aktuelle-Entscheidung-des-BGH-zu-Widerrufs-und-Rueckgabeklauseln.html#extended&quot;&gt;&quot;Aktuelle Entscheidung des BGH zu Widerrufs- und Rückgabeklauseln&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 10 Dec 2009 09:03:49 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Entscheidung der Datenschutzbehörden: Nutzung von Google Analytics ohne Zustimmung der Besucher unzulässig</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/122-Entscheidung-der-Datenschutzbehoerden-Nutzung-von-Google-Analytics-ohne-Zustimmung-der-Besucher-unzulaessig.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das Thema „Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Google Analytics“, welches von informierten Kreisen schon Mitte 2007 entsprechend diskutiert worden ist, kocht aufgrund eines aktuellen Artikels in der &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-11/google-analytics-datenschutz&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Zeit Online&quot;&gt;Zeit Online&lt;/a&gt; gerade wieder hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und tatsächlich haben sich die Datenschutzbehörden das Thema „Analyse-Werkzeuge“, welche zur Messung des Nutzungsverhaltens von Webseitenbesuchern dienen, aktuell stark auf die Fahnen geschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die datenschutzrechtliche Beurteilung hängt maßgeblich von der Frage ab, ob IP-Adressen, die von entsprechenden Tools gespeichert bzw. teilweise auch an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet werden, personenbezogene Daten im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sind oder nicht (siehe hierzu meinen Beitrag &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/50-Ist-die-Nutzung-von-Google-Analytics-und-Co-rechtswidrig.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Ist die Nutzung von Google Analytics &amp;amp; Co rechtswidrig&quot;&gt;Ist die Nutzung von Google Analytics und Co rechtswidrig?&lt;/a&gt; ).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nun hat der sogenannte &quot;Düsseldorfer Kreis&quot;,  als informelle Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden, die in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich überwachen, sich zu dieser Frage eindeutig positioniert und eine Entscheidung getroffen, die aufgrund der weiten Verbreitung von Google Analytics und anderen betroffenen Analysewerkzeugen eine grosse Zahl von Webseitenbetreibern tangieren dürfte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter dem sperrigen Titel “Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten“ hat dieser Düsseldorfer Kreis im Rahmen seiner Sitzung am 26. Und 27.November in Stralsund Folgendes &lt;a href=&quot;http://www.lfd.m-v.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Stralsunder Beschluss&quot;&gt;beschlossen&lt;/a&gt;: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Im Einzelnen sind folgende Vorgaben aus dem TMG zu beachten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;font color=&quot;#008000&quot;&gt; • Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.&lt;br /&gt;
• Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt.&lt;br /&gt;
• Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.&lt;/font&gt;&lt;br /&gt;
&lt;font color=&quot;#0000ff&quot;&gt;• Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von TOP 27 Sitzung des Düsseldorfer Kreises am 26./27. November 2009 in Stralsund Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.&lt;br /&gt;
• Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IPAdressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.&lt;/font&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werden pseudonyme Nutzungsprofile durch einen Auftragnehmer erstellt, sind darüber hinaus die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auftragsdatenverarbeitung durch die Anbieter einzuhalten.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Zitat: &lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;a href=&quot;http://www.lfd.m-v.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Stralsunder Beschluss&quot;&gt;Beschluss der obersten Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich am 26./27. September 2009 in Stralsund &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Beschluss beschäftigt sich mit der Zulässigkeit von pseudonymen Nutzerprofilen (oben stehend &lt;strong&gt;&lt;font color=&quot;#008000&quot;&gt;grün&lt;/font&gt;&lt;/strong&gt; eingefärbt) und unabhängig davon mit der Nutzung von Webanalysetools, die IP-Adressen verarbeiten (oben stehend &lt;strong&gt;&lt;font color=&quot;#0000ff&quot;&gt;blau&lt;/font&gt;&lt;/strong&gt; eingefärbt). Nachfolgend soll kurz erläutert werden, was diese Interpretation des Düsseldorfer Kreises bedeutet und was von Social Communities und Webseitenbetreibern nun beachtet werden sollte. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/122-Entscheidung-der-Datenschutzbehoerden-Nutzung-von-Google-Analytics-ohne-Zustimmung-der-Besucher-unzulaessig.html#extended&quot;&gt;&quot;Entscheidung der Datenschutzbehörden: Nutzung von Google Analytics ohne Zustimmung der Besucher unzulässig&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 30 Nov 2009 09:30:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Fachaufsatz &quot;Social Media Guidelines für Unternehmen - Regeln für das digitale Miteinander&quot;</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/121-Fachaufsatz-Social-Media-Guidelines-fuer-Unternehmen-Regeln-fuer-das-digitale-Miteinander.html</link>
            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Soziale Medien wie Twitter, Facebook und Xing sind nicht nur in aller Munde, auch in Deutschland sind sie auf dem Weg ein Massenphänomen zu werden. Der nachfolgend zum Download angebotene Fachaufsatz „Social-Media-Guidelines für Unternehmen – Regeln für das digitale Miteinander“ zeigt, wie Unternehmen das Verhalten und die Kommunikation ihrer Mitarbeiter auf den neuen Medien regeln können und dürfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem viele mit der Erstellung von Social Media Guidelines einhergehende Probleme an der Schnittstelle zwischen Kommunikation/PR und eben rechtlichen Einflüssen liegen, haben Saim Alkan, Geschäftsführer der Online-Kommunikationsagentur &lt;a href=&quot;http://www.aexea.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;aexea&quot;&gt;aexea GmbH – communication. content. consulting&lt;/a&gt;, seine Kollegin Manuela Müller und ich im Rahmen eines intensiven Austausches den nachfolgenden Beitrag erstellt. Der Aufsatz stellt erstmals sowohl kommunikationswissenschaftliche als auch juristische Aspekte von Social Media Guidelines in den Mittelpunkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&#039;serendipity_image_link&#039; href=&#039;http://www.rechtzweinull.de/uploads/SocialMediaGuidelines-RegelnfrdasdigitaleMiteinander.pdf&#039; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;!-- s9ymdb:33 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;110&quot; height=&quot;73&quot; style=&quot;border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/uploads/download.serendipityThumb.jpg&quot; alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;u&gt;Weiterführend auch:&lt;/u&gt; &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sociel Media Richtlinien - (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz&quot;&gt;Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Zusammenarbeit wurde immer wieder deutlich, dass die Erstellung von Social Media Guidelines aufgrund der verschiedenen Einflüsse eine enge Abstimmung zwischen Social Media Spezialisten aus den Bereichen Kommunikation/PR sowie eben Recht erfordern. In den Entwicklungsprozess sind - wie auch im Artikel ausgeführt - Unternehmensleitung und Mitarbeiter möglichst eng einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tatsache, dass entsprechende Guidelines nicht unerheblich in die oft schon vorhandenen Betriebsvereinbarungen oder Policies zur Nutzung von Internet und E-Mail &quot;hineinspielen&quot; und damit maßgeblichen Einfluss auf das arbeitsvertragliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben, sorgt aus Sicht des Rechtsberaters dafür, dass bei der Erstellung von Social Media Guidelines hier nicht unbedacht gehandelt werden sollte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsächlich werden die Entwicklungen des Web 2.0 dafür sorgen, dass zahlreiche Bereiche unseres Lebens neu formuliert werden müssen (aus &quot;Manieren 2.0&quot; von Adriano Sack). Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Arbeitswelt befinden wir uns gerade erst am Anfang...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/121-Fachaufsatz-Social-Media-Guidelines-fuer-Unternehmen-Regeln-fuer-das-digitale-Miteinander.html#extended&quot;&gt;&quot;Fachaufsatz &amp;quot;Social Media Guidelines für Unternehmen - Regeln für das digitale Miteinander&amp;quot;&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 18 Nov 2009 11:00:00 +0100</pubDate>
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    <category>arbeitgeber</category>
<category>arbeitnehmer</category>
<category>arbeitsrecht</category>
<category>datenschutz</category>
<category>social media</category>
<category>social media guidelines</category>

</item>
<item>
    <title>Gravierende Folgen für die Zukunft des Web 2.0 und Social Media – BGH bestätigt Haftung für User Generated Content</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/119-Gravierende-Folgen-fuer-die-Zukunft-des-Web-2.0-und-Social-Media-BGH-bestaetigt-Haftung-fuer-User-Generated-Content.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/119-Gravierende-Folgen-fuer-die-Zukunft-des-Web-2.0-und-Social-Media-BGH-bestaetigt-Haftung-fuer-User-Generated-Content.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern als dritte und damit letzte zivilrechtliche Instanz über eine Frage zu entscheiden, die für die unzähligen offenen Plattformen des Web 2.0 von immenser Bedeutung ist. Mit diesem Urteil (Az. I ZR 166/07), welches bereits &lt;a href=&quot;http://meedia.de/nc/details-topstory/article/chefkochde-verliert-vor-dem-bgh_100024562.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=23&amp;cHash=afcf6cd7b1&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;meedia.de&quot;&gt;entsprechendes&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.tagesschau.de/inland/urheberrecht100.html&quot; target=&quot;_blank title=&quot;tagesschau.de&quot;&gt;mediales&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.netzpolitik.org/2009/bgh-plattform-betreiber-haften-fuer-nutzer-generierte-inhalte/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzpolitik.org&quot;&gt;Interesse&lt;/a&gt; wecken konnte, hat der BGH  geurteilt, dass Betreiber solcher Plattformen für rechtsverletzende Inhalte auch für von Dritten eingestellte Inhalte verantwortlich gemacht werden können, wenn sich diese die Inhalte zu eigen machen. Ein Zu-Eigenmachen wurde von den Vorinstanzen im wesentlichen deshalb angenommen, weil die Inhalte redaktionell in die Internetseite eingebunden waren und sich die Plattform die Nutzungsrechte an den Inhalten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr weitgehend hat einräumen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine entsprechend strenge Haftung führt bei der Annahme eines zu Eigen-Machens dazu, dass Videoplattformen a la youtube, myvideo &amp;amp; Co für urheberrechtswidrig von den eigenen Besuchern hochgeladene Videos haften müssten, Versteigerungsplattformen für rechtsverletzende Angebote der angemeldeten Nutzer usw. Die Frage der Haftung für User Generated Content ist damit elementar für die Haftungsrisiken, denen sich Web 2.0 Plattformen ausgesetzt sehen und damit letztendlich dafür, wie gut sich Deutschland als Standort für entsprechende Plattformen eignet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Zugrundelegung des hierfür einschlägigen Telemediengesetzes (TMG) gilt der Grundsatz, dass die Betreiber solcher Plattformen eine Verantwortlichkeit für fremde Inhalte (also User Generated Content) erst ab Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des jeweiligen Inhaltes treffen kann. Ab Kenntnis obliegt es dann dem Betreiber, etwaige rechtsverletzende Inhalte zu löschen (sogenannter „notice-and-takedown“ Grundsatz). Bei Einhaltung dieser Grundsätze ist der Plattformbetreiber für fremde Inhalte regelmässig nicht haftbar (weiterführend hierzu  &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/108-Haftung-fuer-User-Generated-Content-Grundsaetze-und-Hinweise-fuer-die-Praxis.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Haftung für User Generated Content - Grundsätze und Hinweise für die Praxis&quot;&gt;Haftung für User Generated Content – Grundsätze und Hinweise für die Praxis&lt;/a&gt;) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie hier &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/85-Urteil-des-OLG-Hamburg-noch-mehr-Haftung-fuer-Forenbetreiber.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urteil des OLG Hamburg - noch mehr Haftung für Forenbetreiber ?&quot;&gt;im Blog seinerzeit berichtet&lt;/a&gt;, hatte das OLG Hamburg  (Entscheidung vom 26. September 2007, Az.: 5 U 165/06) als Vorinstanz des der heutigen Entscheidung zugrundeliegenden Verfahrens diese Grundsätze zur eingeschränkten Haftung einer Web 2.0 Plattform allerdings ausgehebelt, indem man aufgrund verschiedener Indizien davon ausgegangen war, dass die Plattform sich den fremden Inhalt aufgrund der integrierten Einbindung in die eigene Webseite zu eigen gemacht habe. Damit komme der Plattform die oben stehende Haftungsprivilegierung nicht mehr zu Gute, weil Seitenbetreiber für eigene rechtsverletzende Inhalte eben unmittelbar haften. Mit dieser Argumentation musste der Betreiber einer offenen Plattform für Kochrezepte dafür haften, dass ein Dritter ein Foto urheberrechtswidrig hochgeladen hatte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der BGH hat diese Argumentation zum Nachteil der betroffenen Plattform bestätigt, was weitreichende Folgen für die Gestaltung entsprechender Angebote haben dürfte. Zukünftig muss - abhängig vom konkreten Geschäftsmodell - nach Möglichkeit vermieden werden, dass von einem entsprechenden Zu-Eigenmachen ausgegangen werden kann. Sonst haften solche Plattformen für fremde Inhalte eben wie für eigene und können nicht nur auf Unterlassung, sondern - wie in dem vorliegenden Vefahren - auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/119-Gravierende-Folgen-fuer-die-Zukunft-des-Web-2.0-und-Social-Media-BGH-bestaetigt-Haftung-fuer-User-Generated-Content.html#extended&quot;&gt;&quot;Gravierende Folgen für die Zukunft des Web 2.0 und Social Media – BGH bestätigt Haftung für User Generated Content&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 13 Nov 2009 18:07:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>XING, Facebook, StudiVZ &amp; Co verpflichten sich zur Verbesserung ihrer Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/120-XING,-Facebook,-StudiVZ-Co-verpflichten-sich-zur-Verbesserung-ihrer-Nutzungsbedingungen-und-Datenschutzbestimmungen.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Social Media &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Wie seinerzeit &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/106-Verbraucherzentrale-mahnt-Soziale-Netzwerke-ab-Erste-rechtliche-Hintergruende-zum-Vorgehen-gegen-StudiVZ,-XING-Co.html &quot; target=&quot;_blank title=&quot;vzbz mahnt Social Networks ab&quot;&gt;berichtet&lt;/a&gt;, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli dieses Jahres mehrer Soziale Netzwerke aufgrund datenschutzrechtlicher Mängel abgemahnt. Die Plattformen Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing waren von den Verbraucherschützern aufgefordert worden, ihre rechtswidrigen Datenschutzbestimmungen nachzubessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Primär sollte von Seiten der Plattformen sichergestellt werden, dass der Nutzer bei allen Arten der Datennutzung über entsprechend nutzerfreundliche Funktionalitäten aktiv einwilligt. Tatsächlich hatte der Bundesgerichshof vor nicht allzu langer Zeit im sogenannten Payback Urteil bestätigt, dass Verbraucher über die Nutzung ihrer Daten umfassend aufgeklärt werden und dann aktiv zustimmen (sogenannes Opt-In) müssen. Die Einholung der Zustimmung über ein Opt-Out, bei der der Nutzer z.B. eine vor angekreuzte Tick-Box ausklicken muss, wenn er die zu der konkreten Datennutzung nicht zustimmen will, genügt in aller Regel &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Abmahnungen wurde den Sozialen Netzwerken unter entsprechender Fristsetzung die Möglichkeit gegeben, die Vorgaben zu akzeptieren und sich mit entsprechenden Unterlassungserklärungen zu verpflichten, etwaige Rechtsverstösse - gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer bestimmten Aufbrauchfrist - zu beseitigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-wen und StudiVZ haben die Vorgaben nun &lt;a href=&quot;http://www.vzbv.de/go/presse/1234/index.html &quot; title=&quot;Pressemitteilung des vzbv vom 12.11.2009&quot;&gt;akzeptiert &lt;/a&gt; und sich mit entsprechenden Unterlassungserklärungen dazu verpflichtet, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden. Darüberhinaus haben sich die Netzwerke verpflichtet künftig darauf zu verzichten, von Nutzern eingestellte Inhalte nach ihrem Belieben zu verwenden. Diese Änderungen sind nun &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2009/11/12/verbraucher-und-datenschutz-netzwerk-betreiber-einigen-sich-auf-ein-mindestmass/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Verbraucher- und Datenschutz: Soziale Netzwerke einigen sich auf ein Mindestmaß&quot;&gt;bis Januar 2010 umzusetzen&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/120-XING,-Facebook,-StudiVZ-Co-verpflichten-sich-zur-Verbesserung-ihrer-Nutzungsbedingungen-und-Datenschutzbestimmungen.html#extended&quot;&gt;&quot;XING, Facebook, StudiVZ &amp;amp; Co verpflichten sich zur Verbesserung ihrer Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 12 Nov 2009 15:11:37 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Rechtliche Beurteilung von Spam Versand in sozialen Netzwerken </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/118-Rechtliche-Beurteilung-von-Spam-Versand-in-sozialen-Netzwerken.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Werberecht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Der Versand von Spam E-Mails ist ein allgemein bekanntes und weit verbreitetes Problem. Zwischenzeitlich hat sich diese Problem aber auf eine Vielzahl von Social Networks oder anderen Web 2.0 Plattformen übertragen. Da Netzwerke wie Facebook, Twitter &amp;amp; Co von vielen Internetanwendern regelmäßig genutzt werden und eigentlich jede dieser Webseiten die Möglichkeit bietet, über die Plattform interne Nachrichten zu verschicken, haben sich konsequenterweise auch die Versender &lt;a href=&quot;http://www.mcnewsblog.de/2009/09/erotik-spamming-in-sozialen-netzwerken/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;mcnewsblog&quot;&gt;verschiedener&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.hpi.uni-potsdam.de/presse/mitteilung/beitrag/soziale-netzwerke-wissenschaftler-des-hpi-beseitigen-web-20-werbemuell.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag zu Web 2.0 Werbemülll beim Hasso Plattner Institut&quot;&gt;Werbebotschaften&lt;/a&gt; darauf eingestellt und entdecken immer wieder &lt;a href=&quot;http://www.werbeblogger.de/2009/01/26/spam-ist-des-werbers-tod/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Spam ist des Werbers Tod&quot; beim Werbeblogger&quot;&gt;neue Möglichkeiten&lt;/a&gt;. Der &lt;a href=&quot;http://www.sophos.de/pressoffice/news/articles/2009/01/dirty-dozen.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Untersuchungsergebnis von sophos&quot;&gt;Versand von Werbebotschaften&lt;/a&gt; (und auch &lt;a href=&quot;http://infopirat.com/bm_die-wichtigsten-tipps-zum-schutz-vor-twitter-spam&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;infopirat&quot;&gt;Malware&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://www.stern.de/digital/online/sicherheitsluecken-phischer-in-sozialen-netzen-1505435.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;stern.de&quot;&gt;Phisingversuche&lt;/a&gt;) über diese Kanäle nimmt stetig zu&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und tatsächlich genießen Werbenachrichten in den Netzwerken wahrscheinlich eine &lt;a href=&quot;http://www.wuv.de/w_v_infocenter/studien/e_mail_marketing_in_sozialen_netzwerken_wirkt&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;E-Mail-Marketing in sozialen Netzwerken wirkt&quot; bei wuv.de&quot;&gt;viel grössere Aufmerksamkeit &lt;/a&gt;als über E-Mail, wo diese oft in der Flut von Spam untergehen oder in Spamfiltern hängenbleiben. Dieses teilweise übersehene Problem wird Plattformbetreiber, die den Versand entsprechender Werbebotschaften in den Nutzungsbedingungen oft untersagen, aber &lt;a href=&quot;http://www.sichelputzer.de/2009/06/23/lets-not-try-it-social-spam/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Lets not try Spam bei sichelputzer.de&quot;&gt;auch die Nutzer in Zukunft noch stark beschäftigen&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht ganz zufällig hat Facebook vor einem US-Gericht gegen den professionellen Spamversender Sanford Wallace &lt;a href=&quot;http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,592622,00.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Manager Magazin&quot;&gt;geklagt&lt;/a&gt; und nun wegen des Versandes von vielen Millionen Spam-Nachrichten über das interne Messagesystem &lt;a href=&quot;http://blog.facebook.com/blog.php?post=58219622130&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook Blog&quot;&gt;nach eigenen Angaben&lt;/a&gt;   einen Schadenersatz von 711 Millionen Dollar (entspricht 485 Millionen Euro) &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/711-Millionen-Dollar-Strafe-fuer-Facebook-Spam-846097.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise.de&quot;&gt;erstritten&lt;/a&gt; . Darüber hinaus hat wohl auch die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen die Betreiber von Sanford Wallace aufgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Spam in sozialen Netzwerken stellt sich auch in Deutschland die Frage nach der Rechtslage:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Darf ein Unternehmen z.B. bei XING allen Kontakten oder auch Dritten Nachrichten mit werblichen Inhalten zusenden ? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darf ein Unternehmer über den eigenen Twitter Account alle Follower über die „Direct Messages“ ungefragt mit regelmässigen Produktinformationen „beglücken“ ? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oder handelt es sich bei entsprechenden Fällen um Spam im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und damit abmahnfähiges Verhalten des Versenders bzw. des werbenden Unternehmens ?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesen bisher wenig diskutierten Fragen und den Handlungsoptionen der Plattformen möchte ich mich unter Berücksichtigung der deutschen Rechtsgrundsätze nachfolgend auseinandersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/118-Rechtliche-Beurteilung-von-Spam-Versand-in-sozialen-Netzwerken.html#extended&quot;&gt;&quot;Rechtliche Beurteilung von Spam Versand in sozialen Netzwerken &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 04 Nov 2009 09:15:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Social Media Guidelines &amp; Recht – Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen (Teil 1)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html</link>
            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Social Media Guidelines</category>
            <category>Social Media im Unternehmen</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das sogenannte Web 2.0 hat sich im Internet aber auch im Arbeitsalltag etabliert und ist für viele Unternehmen (und wenn nur über die Mitarbeiter) heute schon gelebte Realität. Es ist unter Experten keine Frage, dass die die Social Media Dienste (wie XING, Facebook, Twitter und viele andere) die allenthalben als Kommunikationskanal genutzt werden,  auch in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen werden. Dies zeigen nicht zuletzt deren &lt;a href=&quot;http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Social-Media-Marketing-Teil-1-Einleitung-und-soziale-Netzwerke/9b6bd6a134/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;foerderland.de&quot;&gt;immense&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2009/10/26/social-web-counter-die-expansion-des-web-universums-in-echtzeit/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Echtzeit Zähler des Web-Universums bei basicthinking.de&quot;&gt;Zuwachsraten&lt;/a&gt; (nett visualisiert im Echtzeit-Zähler am Ende dieses Beitrags) .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch nicht nur die Unternehmen selbst tummeln sich auf diesen Diensten, sondern eben auch deren Mitarbeiter und Kunden. Das Web 2.0, welches einen jeden Internetnutzer vom reinen Konsumenten von (fremden) Webseiten heutzutage ohne technische Hürden in die Lage versetzt, als Produzenten jederzeit Inhalte wie Texte, Bilder aber auch Audio- und Videobeiträge zu veröffentlichen und damit jedem zugänglich zu machen, bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Früher wurde über Marketingagenturen oder PR-Abteilungen zentral gesteuert, was aus dem Unternehmen an die Öffentlichkeit kommuniziert werden sollte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schnelle Medien wie Twitter aber auch Blogs, Communities und Foren, in denen auch die &lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/wenn-mitarbeiter-zu-mitteilsam-sind;2457851&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Wenn Mitarbeiter zu mitteilsam sind bei handelsblatt.de&quot;&gt;Mitarbeiter selbst (und in der Regel ungesteuert) kommunizieren&lt;/a&gt;. &lt;a href=&quot;http://www.businessinsider.com/henry-blodget-dominos-2009-4&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;PR-GAU bei Domino Pizza&quot;&gt;Zahlreiche&lt;/a&gt;  &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/foren/S-ID-Media-und-die-missglueckte-eBay-Community/forum-158154/msg-16672980/read&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise.de&quot;&gt;Vorkommnisse&lt;/a&gt;  zeigen, dass die eigenen Mitarbeiter durch unreflektierte, bisweilen aber auch bewusst schädigende Nutzung dieser neuen Kommunikationsräume tatsächlich zu einem &lt;a href=&quot;http://www.ethority.de/weblog/2009/05/05/gefahrenherd-mitarbeiter-der-sinn-von-social-media-guidlines/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ethority&quot;&gt;Gefahrenherd&lt;/a&gt;  für das Unternehmen oder ungewollt zu &lt;a href=&quot;http://about.virtual-identity.com/index.php/2009/10/19/social-media-governance-wenn-jeder-mitarbeiter-zum-unternehmenssprecher-wird/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Virtual Identity&quot;&gt;Unternehmenssprechern&lt;/a&gt; werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Verbreitung von Social Media Guidelines in den USA&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA haben sich deshalb zahlreiche Unternehmen dafür entschieden, die Aktivitäten ihrer Mitarbeiter mit Unternehmensbezug in diesen Medien mit sogenannten Social Media Guidelines zu führen. Dabei handelt es sich um Richtlinien des Unternehmens, die Vorgaben und Handlungsempfehlungen an die Mitarbeiter zur Nutzung der Sozialen Medien (sprich Communites, Blogs, Twitter etc.) beinhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einerseits sollen mit diesen Maßnahmen etwaigen Gefahren wie der unkontrollierten Veröffentlichung von internen Informationen aber auch Sicherheitsrisiken und Produktivitätsverlusten begegnet werden. Andererseits bieten solche Social Media Regeln eine große Chance, um die Vorteile, die diese neuen Möglichkeiten bieten, im Unternehmenssinne zu steuern und so positiv einzusetzen. So wird es immer wichtiger werden über die Netzwerke (Kunden-)kontakte zu pflegen, die Kollaborationsmöglichkeiten gewinnbringend einzusetzen, aber auch durch entsprechende Präsenz des eigenen Unternehmens in diesen Medien und die eigenen Mitarbeiter als Botschafter und Multiplikatoren das eigene Image und die Marke zu stärken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Social Media sowieso &lt;a href=&quot;http://digital-conversation.de/2009/08/31/der-erste-schritt-corporate-social-media-governance/#&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Der erste Schritt – Corporate Social Media Governance bei Digital Conversation&quot;&gt;&quot;passiert&quot;&lt;/a&gt;, halte ich es für einen richtigen (in Zukunft vielleicht sogar unerlässlichen) Schritt, die Nutzung durch die Mitarbeiter zu regeln. Viele Mitarbeiter begrüßen es sogar, wenn ihnen Leitlinien mit an die Hand gegeben werden, was aus Unternehmenssicht gewünscht wird und damit im Arbeitsverhältnis zulässig ist und was nicht. Dabei obliegt es der Unternehmensführung zu entscheiden, ob der Einsatz von Social Media im Arbeitsalltag gefördert oder restriktiv gehandhabt werden soll. Wie selbstverständlich gibt es in den Unternehmen Regeln zum Einsatz von E-Mail und der Nutzung des Internets. Social Media Guidelines fehlen bisher weitestgehend. Früher oder später werden aber auch die Unternehmen in Deutschland erkennen (müssen), dass die Regelung der Nutzung von Social Media genauso dazugehört, wenn diese nicht sogar wichtiger ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Dringendes Regelungsbedürfnis für Unternehmen&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass hier ein &lt;a href=&quot;http://magazin.unic.com/2009/10/06/social-media-guidelines-oder-die-wiederauferstehung-der-netiquette/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines oder die Wiederauferstehung der Netiquette bei UNIC&quot;&gt;Regelungsbedürfnis&lt;/a&gt; besteht, wird sukzessive auch in Deutschland erkannt. Dies zeigt nicht nur die aktuelle Berichterstattung &lt;a href=&quot;http://www.internetworld.de/iwb_downloads/Webcode/Serie_Social-Media-in-Unternehmen_Teil1.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Artikel zum Thema Social Media Guidelines bei internetworld.de&quot;&gt;führender Branchenzeitungen&lt;/a&gt;, sondern auch die Tatsache, dass &lt;a href=&quot;http://cluetrainpr.de/index.php/moses-der-leviathan-und-die-social-media-guidelines/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Moses, der Leviathan und die Social Media Guidelines bei cluetrainpr.de&quot;&gt;deutsche Unternehmen&lt;/a&gt; mit entsprechender IT- und Internetaffinität zwischenzeitlich entsprechende Social Media Guidelines &lt;a href=&quot;http://www.socialmediatoday.com/SMC/108483&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines Einführung bei SAP&quot;&gt;eingeführt&lt;/a&gt; haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bisher in Deutschland (und auch in den USA) bekannten Guidelines regeln allerdings eine der entscheidendsten Fragen in der Regel nicht: Ist die Nutzung dieser sozialen Medien auch während der Arbeitszeit erlaubt oder sogar gewünscht bzw. wenn ja welchen und in was für einem Umfang ? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man beispielsweise die kürzlich veröffentlichten &lt;a href=&quot;http://www.scribd.com/doc/17249115/SAP-Social-Media-Participation-Guidelines-2009&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Participation Guidelines von SAP&quot;&gt;Social Media Participation Guidelines von SAP&lt;/a&gt; genau liest, so fällt auf, dass sich diese auf „private, individual participation in social media channels“ beziehen. Was heißt das also für die Mitarbeiter ? Darf/soll Social Media auch während der Arbeitszeit genutzt werden  und wenn ja in welchem Umfang ist die Nutzung als zulässig anzusehen ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von vielen Unternehmen (und auch Beratern) wird übersehen, dass Social Media Guidelines einen Kernbereich des arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen. Es ist deshalb also nicht damit getan, Hinweise für das kommunikative Verhalten im Social Web zu geben. Um den eigenen Arbeitnehmern tatsächlich Sicherheit, beim und im Umgang mit dem Social Web zu geben, muss sich der Arbeitgeber entscheiden, ob bzw. inwieweit er die Nutzung dieser Medien im Rahmen der Arbeitszeit wirklich will. Auch wenn die Grenze zwischen beruflicher und privater Nutzung tatsächlich immer mehr verschwimmt, ist klar festzustellen,  dass der Arbeitgeber auf die Nutzung von Communities, Twitter und Co im privaten Bereich (richtigerweise) ohnehin keinerlei Einflussmöglichkeit hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der folgenden dreiteiligen Beitragsreihe (TEIL 2 &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/124-Social-Media-Guidelines-Recht-Kritische-Analyse-der-SAP-Social-Media-Participation-Richtlinien-Teil-2.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht – Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien&quot;&gt;„Social Media Guidelines &amp;amp; Recht – Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien“&lt;/a&gt; und TEIL 3 &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/125-Social-Media-Guidelines-Recht-Praxishinweise-zur-Einfuehrung-von-Richtlinien-Teil-3.html&quot;  target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht – Praxishinweise zur Einführung von Richtlinien&quot;&gt;„Social Media Guidelines &amp;amp; Recht – Praxishinweise zur Einführung von Richtlinien“&lt;/a&gt;) möchte ich die rechtlichen Einflüsse, die - resultierend aus dem zugrundeliegenden Arbeitsverhältnis - eine wichtige Rolle bei der Gestaltung solcher Richtlinien (oft auch in der Form einer Betriebsvereinbarung) spielen, skizzieren. Die langjährige Erfahrung im Bereich der rechtlichen Beratung im Web 2.0 und zu Social Media und verschiedene &lt;a href=&quot;http://www.text-gold.de/internes/social-media-guidelines-in-unternehmen-ja-oder-nein-2-stuttgarter-barcamp/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Media Guidelines in Unternehmen - ja oder nein? bei text-gold.de&quot;&gt;Workshops&lt;/a&gt; haben gezeigt, dass neben entsprechend fundiertem rechtlichem Wissen zu diesem Thema die besten Ergebnisse immer im Zusammenwirken mit der Unternehmensführung der PR-Abteilung aber auch durch entsprechendes Feedback der Mitarbeiter erzielt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer diese (bisweilen auch unter dem Stichwort Enterprise 2.0 diskutierten) Entwicklungen und das Bedürfnis nach verantwortlichen Leitlinien ignoriert, vergibt möglicherweise die Chance des Unternehmens sich und sensible Informationen zu schützen, in jedem Fall aber die Option die Nutzung von Social Media selbst aktiv zu steuern und so die positiven Effekte im Interesse der eigenen Wettbewerbsfähigkeit gewinnbringend einzusetzen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html#extended&quot;&gt;&quot;Social Media Guidelines &amp;amp; Recht – Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen (Teil 1)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 27 Oct 2009 08:09:20 +0100</pubDate>
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    <category>arbeitgeber</category>
<category>arbeitnehmer</category>
<category>arbeitsrecht</category>
<category>Datenschutz</category>
<category>social media</category>
<category>social media guidelines</category>

</item>
<item>
    <title>(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen – Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, 123people &amp; Co</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/116-Il-Legalitaet-von-Personensuchmaschinen-Datenschutzrechtliche-Grenzen-fuer-yasni,-123people-Co.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Personensuchmaschinen sind zwischenzeitlich weit verbreitet. Neben den deutschsprachigen Diensten wie &lt;a href=&quot;http://www.yasni.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;yasni&quot;&gt;yasni&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://www.123people.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;123people&quot;&gt;123people&lt;/a&gt; gibt es weltweit eine &lt;a href=&quot;http://www.foerderland.de/419+M50ba6c65433.0.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;förderland.de&quot;&gt;Vielzahl dieser Plattformen &lt;/a&gt;(siehe auch &lt;a href=&quot;http://www.spock.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;spock.com&quot;&gt;spock&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.pipl.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;pipl.com&quot;&gt;pipl&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://internetblogger.de/2009/08/7-personensuchmaschinen-im-web/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Übersicht bei internetblogger.de&quot;&gt;andere&lt;/a&gt;). Die oben genannten Plattformen sind in aller Regel &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Metasuchmaschine-findet-Personen-182954.html&quot; title=&quot;Heise Newsticker&quot;&gt;Metasuchmaschinen die Daten anderer Suchmaschinen bzw. anderweitiger Plattformen &lt;/a&gt;(wie z.B. verschiedener Social Networks) aggregieren und zusammengefasst anzeigen. Es ist keine neue Erkenntnis, dass nicht zuletzt Personalverantworliche diese und ähnliche Werkzeuge dazu &lt;a href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/computer/228/491593/text/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Süddeutsche Online&quot;&gt;nutzen, sich einen Überblick über Bewerber zu verschaffen&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz des offen auf der Hand liegenden Kollisionsrisikos mit dem Datenschutz und &lt;a href=&quot;http://www.deutsche-startups.de/2008/06/19/finanzspritze-fuer-yasnide/#comments&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;deutsche-startups.de&quot;&gt;intensiven Diskussionen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.kreativ-projekt-blog.de/2008/12/15/aktion-keine-aufnahme-in-yasni-123people-und-anderen-personensuchmaschinen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Kreativ Projekt Blog&quot;&gt;über derartige Angebote&lt;/a&gt; gibt es in Deutschland bisher recht wenige gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das aktuelle &lt;a href=&quot;http://openjur.de/u/31441-28_o_662-08.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urteil des LG Köln vom 17.06.2009 Az. 28 O 662/08&quot;&gt;Urteil des LG Köln (Az. 28 O 662/08)&lt;/a&gt; gebietet dem Treiben der diversen Suchmaschinen nun deutlich Einhalt, indem es eine ausländische Personensuchmaschine dazu verurteilt hat, die Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung des jeweiligen Betroffenen zu unterlassen. Die Kölner Richter haben festgestellt, dass sich die Plattformbetreiber nicht darauf berufen können, dass eine mutmaßliche Einwilligung des Abgebildeten vorläge, nur weil ein bestimmtes Foto auf einer anderen Internetseite vorhanden sei. Zudem räumt das LG Köln mit vielen Irrtümern auf, die Betroffene bisher oft von der Verfolgung ihrer Rechte abgehalten haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz großer Begeisterung für all das, was unter dem Schlagwort „Web 2.0“ nach wie vor passiert, sehe ich die Personensuchmaschinen (zumindest in der derzeitigen Form) durchaus kritisch. Aufgrund der Tatsache, dass mit der zunehmenden Digitalisierung sich auch alle Arten von Daten immer leichter aggregieren, auswerten und nutzen lassen, muss gerade personenbezogenen und damit sensiblen Informationen ein besonderer Schutz zukommen. Das Angebot einiger Personensuchmaschinen läuft diesem Schutz diametral zuwider, wie nun auch das LG Köln bestätigt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/116-Il-Legalitaet-von-Personensuchmaschinen-Datenschutzrechtliche-Grenzen-fuer-yasni,-123people-Co.html#extended&quot;&gt;&quot;(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen – Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, 123people &amp;amp; Co&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 26 Oct 2009 09:37:50 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Enterprise 2.0 &amp; Recht – Blogs, Wikis &amp; Social Networks im Intranet (TEIL 3 Arbeitsrecht und Zusammenfassung)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/115-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-3-Arbeitsrecht-und-Zusammenfassung.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Wie die gestrige &lt;a href=&quot;http://www.muenchner-kreis.de/uploads/tx_veranstaltung/Enterprise2.0.pdf&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Programm der Veranstaltung&quot;&gt;Veranstaltung &quot;Enterprise 2.0 – Unternehmen zwischen Hierarchie und Selbstorganisation&quot;&lt;/a&gt; des &lt;a href=&quot;http://www.muenchner-kreis.de/&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Münchner Kreis&quot;&gt;Münchner Kreises&lt;/a&gt; auf der Messe &lt;a href=&quot;http://www.discuss-discover.com/&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;discuss &amp;amp; discover&quot;&gt;discuss &amp;amp; discover&lt;/a&gt; - auf der auch ich eine Präsentation zu den rechtlichen Implikationen halten konnte -  zeigt, ist das Thema Enterprise 2.0 &lt;a href=&quot;http://www.silicon.de/cio/strategie/0,39038989,41515281,00/drei+vordenker+des+enterprise+2_0+auf+der+discuss+discover.htm&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;silicon.de&quot;&gt;in Deutschland angekommen&lt;/a&gt;. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Web 2.0 erkennen Unternehmen dass Mitarbeiter- &amp;amp; Projektblogs, &lt;a href=&quot;http://www.bwlzweinull.de/index.php/2009/10/14/wozu-wikis-wiki/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Wozu Unternehmenswikis bei bwlzweinull.de&quot;&gt;Wikis&lt;/a&gt; oder Social Networks, können auch Empfehlungs- oder Bewertungsfunktionalitäten, Social Bookmarking Anwendungen oder RSS-Reader im unternehmensinternen Intranet in einer &lt;a href=&quot;http://blog.enterprise2open.com/2009/10/15/classification-of-enterprise-20-use-cases/&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;enterprise2open&quot;&gt;Vielzahl von Anwendungszenarien&lt;/a&gt; wertvolle Dienste leisten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In meinem dritten und damit abschließenden Beitrag der Reihe „Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht“ möchte ich nach &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/98-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-1-Datenschutz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht - Blogs, Wikis &amp;amp; Social Networks im Unternehmenseinsatz (TEIL 1 Datenschutz)&quot;&gt;TEIL 1 zu Datenschutz und Datensicherheit&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/99-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-2-Urheberrecht.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht - Blogs, Wikis und Social Communities im Intranet (TEIL 2 Urheberrecht und Recht am eigenen Bild)&quot;&gt;TEIL 2 zum Urheberrecht und Recht am eigenen Bild&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
nun noch auf die arbeitsrechtlichen Implikationen bei der Integration von Social Software im Unternehmen eingehen, bevor ich mit einer allgemeinen Zusammenfassung und Hinweisen zum Umgang mit rechtlichen Risikofaktoren schließe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/115-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-3-Arbeitsrecht-und-Zusammenfassung.html#extended&quot;&gt;&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht – Blogs, Wikis &amp;amp; Social Networks im Intranet (TEIL 3 Arbeitsrecht und Zusammenfassung)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 22 Oct 2009 08:24:08 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Videoportal Youtube haftet als Mitstörer für rechtswidrige Videos</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/114-LG-Hamburg-Videoportal-Youtube-haftet-als-Mitstoerer-fuer-rechtswidrige-Videos.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Bereits im April 2008 hatten wir über einen drohenden Rechtsstreit gegen die Videoplattform Youtube &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/67-Zentralrat-der-Juden-vs.-Youtube-wieder-einmal-eine-Frage-der-Mitstoererhaftung.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag&quot;&gt;berichtet&lt;/a&gt;, indem die Witwe des ehemaligen Präsidenten des Zentralrats der Juden wegen eines rechtsradikalen Videos gegen die Plattformbetreiber vorgehen wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum damaligen Hintergrund:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Stein des Anstoßes sei unter anderem ein Video, auf dem ein Porträt des mittlerweile verstorbenen Zentralrats-Präsidenten Paul Spiegel verbrannt wird. Der rechtsradikale Hintergrund dieser Tat werde durch Hakenkreuzsymbole zusätzlich herausgestellt. YouTube habe dieses Video monatelang zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Videoplattform eigne sich damit sehr gut zur Verbreitung von braunem Gedankengut: „Die rechte Szene nutzt Youtube massiv als Plattform“, mahnt der Generalsekretär. Ein wirksames Vorgehen der Betreiber sei hingegen nicht erkennbar. YouTube wies diese Vorwürfe bisher entschieden zurück. Auf einer Veranstaltung mit dem Titel „Laut gegen Nazis“ in Hamburg äußerte sich Google-Sprecher Kay Oberbeck noch dahingehend, dass Google sich seiner Verantwortung in diesem Bereich bewusst sei.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/152639/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag bei der PCWelt&quot;&gt;PC Welt vom 22.03.2008&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich hat das LG Hamburg (Urt. v. 05.12.2008 - Az.: 324 O 197/08) geurteilt und entschieden, dass die Betreiber der Videoplattform ihren Prüfungspflichten nicht hinreichend nachgekommen sind und insoweit als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in diesem Rechtsstreit kam es entscheidend auf die Frage an, unter welchen &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/108-Haftung-fuer-User-Generated-Content-Grundsaetze-und-Hinweise-fuer-die-Praxis.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Haftung für User Generated Content - Hinweise für die Praxis&quot;&gt;Voraussetzungen&lt;/a&gt; ein Plattformbetreiber für die (rechtsverletzenden) Inhalte haftbar gemacht werden kann, die Dritte dort hochladen und damit veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/114-LG-Hamburg-Videoportal-Youtube-haftet-als-Mitstoerer-fuer-rechtswidrige-Videos.html#extended&quot;&gt;&quot;LG Hamburg: Videoportal Youtube haftet als Mitstörer für rechtswidrige Videos&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 08 Oct 2009 11:36:19 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Haftung für Links - Sony, Warner &amp; Co mahnen Musikblogs ab </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/113-Haftung-fuer-Links-Sony,-Warner-Co-mahnen-Musikblogs-ab.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Aktuell gehen &lt;a href=&quot;http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/?p=7804  target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Kraftfuttermischwerk&quot;&gt;mehrere&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://blog.rebellen.info/2009/09/24/sony-mahnt-ab-wegen-link-zu-splash-mixtape/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogrebellen&quot;&gt;Berichte&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://marketing-gui.de/2009/09/24/sony-mahnt-blogs-ab/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Marketing Gui&quot;&gt;durch&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://venue.de/music/news/2009/09/24/abmahnungen-gegen-mixtape-verlinker/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Venue&quot;&gt;das&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://new.the-sam.org/?p=411&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;New the Sam&quot;&gt;Internet&lt;/a&gt;, nach denen einzelne große Musikkonzerne wie Sony, Warner &amp;amp; Co verschiedene &lt;a href=&quot;http://mixtapesammelstelle.de/2009/09/24/in-eigener-sache-abgemahnt/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Mixtapesammelstelle&quot;&gt;Blogger&lt;/a&gt; abgemahnt haben, weil diese entweder ein bestimmtes Mix-Tape direkt zum Download angeboten haben bzw. darauf unzulässigerweise verlinkt haben sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie so oft geht allerdings bei der Frage nach der Berechtigung dieser durch die Kanzlei Rasch geltend gemachten Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche in manchen Berichten einiges durcheinander. Auch muss man abwarten, ob es sich dabei wirklich um eine teilweise vermutete &quot;Abmahnwelle&quot; bzw eine grösser angelegte Aktion handelt. Dennoch möchte ich diese Fälle zum Anlass nehmen, ein paar allgemeine Ausführungen zur Linkhaftung zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Rechtslage&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsächlich liegt in dem Angebot eines Musikstücks zum Download bzw. der Angabe eines direkten Downloadlinks eine urheberrechtswidrige Nutzungshandlung (vgl. LG Braunschweig Az. 9 O 188/00), wenn der Anbietende eben nicht die entsprechenden Nutzungsrechte von Berechtigten (hier also wohl die Labels) eingeräumt bekommen hat. Ein solches Verhalten begründet dann natürlich entsprechende Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche und im Falle eines schuldhaften Verstoßes auch korrespondierende Schadenersatzansprüche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diskutieren ist allerdings die Haftung für entsprechende Links auf fremde Webseiten mit urheberrechtswidrige Inhalte. Dabei ist zunächst schon danach zu differenzieren, ob ein Link zum direkten Download angegeben wurde oder eben nur auf die Webseite, die einen Link enthält, der seinerseits zum Download führt. Entscheidend ist ferner der Gesamtzusammenhang in dem der Link steht. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/113-Haftung-fuer-Links-Sony,-Warner-Co-mahnen-Musikblogs-ab.html#extended&quot;&gt;&quot;Haftung für Links - Sony, Warner &amp;amp; Co mahnen Musikblogs ab &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 24 Sep 2009 16:16:56 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>PR 2.0 und Recht - Do´s and Dont´s in der modernen Unternehmenskommunikation</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/112-PR-2.0-und-Recht-Dos-and-Donts-in-der-modernen-Unternehmenskommunikation.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/112-PR-2.0-und-Recht-Dos-and-Donts-in-der-modernen-Unternehmenskommunikation.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Über die Optionen die das Web 2.0 als sogenanntes Mitmachweb auch und gerade für die &lt;a href=&quot;http://www.sichelputzer.de/2008/01/28/klassische-pr-im-web-20/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sichelputzer&quot;&gt;Öffentlichkeitsarbeit&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://notizblog.socialwebworld.de/2009/08/05/public-engagement-als-zieldimension-fuer-pr20/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;notizblog&quot;&gt;eines Unternehmens bieten&lt;/a&gt;, ist schon viel &lt;a href=&quot;http://thomaspleil.wordpress.com/2008/09/23/pr-im-web-20-ist-schon-zukunft/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Thomas Pleil&quot;&gt;geschrieben&lt;/a&gt; worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach anfänglicher Zurückhaltung bedienen sich immer mehr Unternehmen der neuen Kommunikationsformen auch für die eigene PR. &lt;a href=&quot;http://blog.daimler.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Daimler Blog&quot;&gt;Daimler&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.pr-fundsachen.de/?p=693&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;PR Fundsachen&quot;&gt;BASF&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://klauseck.typepad.com/prblogger/2006/10/beim_heutigen_n.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;PR-Blogger&quot;&gt;Siemens&lt;/a&gt;, Ebay oder IKEA sind  nur einige Beispiele der Unternehmen, die auch über Weblogs, Podcasts oder in den sogenannten Social Networks präsent sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Rechtsanwalt, der fast ausschließlich mit entsprechenden Internetprojekten befasst ist, wird man seitens der Unternehmensleitung häufig mit Bedenken und potentiellen Gefahren konfrontiert, die (vermeintlich) lauern, wenn man zum Beispiel über einem eigenen Blog mit einer entsprechenden Kommentierungsfunktion den Rückkanal und damit ein Einfallstor für (unsachliche) Kritik und schädigende Äußerungen öffnet oder sich anderswo dem öffentlichen Diskurs aussetzt. Auch Echtzeit-Werkzeugen wie Twitter wird trotz &lt;a href=&quot;http://blog.talkabout.de/2009/02/15/warum-twitter-zum-pflichtprogramm-fur-jeden-kommunikator-gehort/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;talkabout Blog&quot;&gt;interessanter Einsatzmöglichkeiten&lt;/a&gt; zunächst einmal ein grosse Skepsis entgegengebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Befürchtung, die sich in aller Regel als unnötig erweist, wenn man sich mit den avisierten Werkzeugen wie Corporate Blogs, Twitter &amp;amp; Co entsprechend auseinandersetzt, mit ein wenig Gefühl für die Internetszene herangeht und den wenigen rechtlichen Risiken mit entsprechenden Maßnahmen entgegenwirkt, indem man zum Beispiel für das eigene Corporate Blog den Besuchern einen klaren Rahmen vorgibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/112-PR-2.0-und-Recht-Dos-and-Donts-in-der-modernen-Unternehmenskommunikation.html#extended&quot;&gt;&quot;PR 2.0 und Recht - Do´s and Dont´s in der modernen Unternehmenskommunikation&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 10 Sep 2009 09:00:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Rechtliche Hintergründe zum Markenschutz über SEO und SEM</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/111-Rechtliche-Hintergruende-zum-Markenschutz-ueber-SEO-und-SEM.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Markenrecht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Werberecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/111-Rechtliche-Hintergruende-zum-Markenschutz-ueber-SEO-und-SEM.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    In einem aktuellen Artikel der &lt;a href=&quot;http://www.internetworld.de&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Internet World Business&quot;&gt;internetworld &lt;/a&gt;mit dem &lt;a href=&quot;http://www.internetworld.de/Nachrichten/Praxistipps/SEO-und-SEM-So-schuetzen-Sie-Ihre-Marke&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;SEO und SEM - So schützen Sie Ihre Marke&quot;&gt;Titel „SEO und SEM: So schützen Sie Ihre Marke“&lt;/a&gt;  werden wichtige Maßnahmen erläutert,  wie die Marke, unter der Produkte und Dienstleistungen angeboten werden auch im Internet abgesichert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den grundsätzlich richtigen Tipps möchte ich nachfolgend noch ein paar rechtliche Hintergründe ergänzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsächlich ist gerade im Internet eine starke Marke von herausragender Bedeutung. Neben der Registrierung der de. Domain sind im ersten Schritt aber natürlich zunächst einmal die Voraussetzungen für einen entsprechenden Markenschutz zu schaffen. Da die Registrierung der Domain in aller Regel keinerlei Schutz des gewählten Namens entwickelt, kann sonst nicht ausgeschlossen werden, dass ein Dritter die Marke registriert und später markenrechtliche Ansprüche geltend macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Die  Markenanmeldung&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deshalb sollte zunächst einmal die Eintragung einer Marke beim &lt;a href=&quot;http://dpma.de/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Webseite des DPMA&quot;&gt;Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)&lt;/a&gt; beantragt werden. Soweit Markenschutz in Europa oder sogar international angestrebt wird, besteht außerdem die Möglichkeit, diese nationale Marke entweder im Wege der Internationalen Registrierung (sogenannte IR-Marke) bei der &lt;a href=&quot;http://www.wipo.int/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Webseite der WIPO&quot;&gt;Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) &lt;/a&gt;zu erstrecken oder direkt eine europäische Gemeinschaftsmarke beim &lt;a href=&quot;http://oami.europa.eu/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Webseite des OAMI&quot;&gt;Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)&lt;/a&gt; anzumelden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebühren für die Anmeldung einer nationalen Marke beim DPMA belaufen sich für drei Waren- und Dienstleistungsklassen auf (überschaubare) € 300, jede weitere Klasse kostet 100 €. Mit den Waren- und Dienstleistungsklassen werden die Bereiche definiert für die die Marke Schutz beanspruchen soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/111-Rechtliche-Hintergruende-zum-Markenschutz-ueber-SEO-und-SEM.html#extended&quot;&gt;&quot;Rechtliche Hintergründe zum Markenschutz über SEO und SEM&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 18 Aug 2009 15:00:00 +0200</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/111-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>Remix eines Wahlplakats urheberrechtlich zulässig oder was darf Satire ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/110-Remix-eines-Wahlplakats-urheberrechtlich-zulaessig-oder-was-darf-Satire.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Creative Commons</category>
            <category>Urheberrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/110-Remix-eines-Wahlplakats-urheberrechtlich-zulaessig-oder-was-darf-Satire.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Eine Remix-Aktion des Politblogs von Markus Beckedahl unter netzpolitik.org sorgt im Moment nicht nur im &lt;a href=&quot;http://www.horizont.net/aktuell/marketing/pages/protected/Urheberrechtsstreit-um-Remix-von-CDU-Wahlplakat_86318.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;HORIZONT&quot;&gt;Internet&lt;/a&gt;, sondern zwischenzeitlich auch im &lt;a href=&quot;http://www.youtube.com/watch?v=jjLMk2RuBLg&amp;eurl=http%3A%2F%2Fnetzpolitik%2Eorg%2F&amp;feature=player_embedded &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ZDF Morgenmagazin&quot;&gt;TV&lt;/a&gt; für &lt;a href=&quot;http://rivva.de/http://netzpolitik.org/2009/wahlwerbung-remixen-sollte-legal-sein/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Reaktionen bei rivva&quot;&gt;einige Aufmerksamkeit&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Seite war zur kreativen Neugestaltung des CDU-Wahlplakats mit Wolfgang Schäuble &lt;a href=&quot;http://netzpolitik.org/2009/der-schaeuble-plakat-remix-wettbewerb/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Aufruf bei netzpolitik.org&quot;&gt;aufgerufen worden&lt;/a&gt;. Unterstützt von der anhaltenden Kritik an Schäubles Politik haben zahlreiche Besucher der Seite eigene Abwandlungen des Plakats gestaltet und diese mit entsprechend &lt;a href=&quot;http://netzpolitik.org/2009/erste-ergebnisse-die-schaeuble-plakat-remixe/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzpolitik.org&quot;&gt;satirischen und kritischen „Wahlwerbeslogans“ eingereicht&lt;/a&gt;. Diese wurden nicht nur auf netzpolitik.org veröffentlicht, sondern verbreiten sich – nicht zuletzt veranlasst von der Kritik an der Verwendung der Bilder – zwischenzeitlich fast schon &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,642076,00.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;viral&lt;/a&gt; im Netz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach entsprechenden Protesten seitens der CDU und der Fotografin des Originalbildes ist nun eine intensive Diskussion darüber entstanden, ob eine &lt;a href=&quot;http://netzpolitik.org/2009/wahlwerbung-remixen-sollte-legal-sein/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Diskussion bei netpolitik.org&quot;&gt;solche Mediensatire rechtlich zulässig ist&lt;/a&gt; oder doch Rechte des Herrn Schäuble, der CDU oder Urheberrechte der Fotografin verletzt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Rechtliche Betrachtung&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Anspruchsinhaber kommen theoretisch in Betracht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;1. Herr Schäuble wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerade als in der Öffentlichkeit stehender Politiker wird sich Herr Schäuble eine solche Kritik wohl gefallen lassen müssen. Die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG reicht gerade bei einer solch satirischen Auseinandersetzung (richtigerweise) sehr weit. Die Grenze der unzulässigen Diffamierung der abgebildeten Person dürfte hier in aller Regel nicht überschritten sein.&lt;br /&gt;
Herrn Schäuble stehen insoweit also keine Ansprüche zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/110-Remix-eines-Wahlplakats-urheberrechtlich-zulaessig-oder-was-darf-Satire.html#extended&quot;&gt;&quot;Remix eines Wahlplakats urheberrechtlich zulässig oder was darf Satire ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 13 Aug 2009 09:31:57 +0200</pubDate>
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    <title>Barcamp Stuttgart 2 - Jetzt anmelden...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/109-Barcamp-Stuttgart-2-Jetzt-anmelden....html</link>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    &lt;!-- s9ymdb:31 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;500&quot; height=&quot;133&quot; style=&quot;border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/uploads/logo.png&quot; alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit heute ist die offizielle Anmeldung für das 2. Stuttgarter Barcamp auf &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart2.mixxt.de&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;BC Stuttgart II&quot;&gt;http://bcstuttgart2.mixxt.de&lt;/a&gt; geöffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem das erste Barcamp Stuttgart im letzten Jahr mit über 200 internetinteressierten Teilnehmern hervorragend angenommen worden ist, wird also nun am 12./13. September 2009 die zweite Auflage stattfinden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;u&gt;Noch einmal für alle Neulinge: Was ist ein Barcamp ?&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/BarCamp&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Barcamp&quot; bei Wikipedia&quot;&gt;Barcamp&lt;/a&gt; handelt es sich um ein kostenloses Konferenzformat, in dem die Themen aus allen Bereichen des Internets und des Web 2.0 erst &quot;adhoc&quot; auf der Veranstaltung festgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir danken neben der &lt;a href=&quot;http://mfg.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;MFG&quot;&gt;Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), &lt;/a&gt;die uns als Raum- und WLAN-Sponsor unterstützt, natürlich auch &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart2.mixxt.de/networks/wiki/index.Sponsoren&quot;  title=&quot;Sponsoren des 2. Barcamp Stuttgart&quot;&gt;allen weiteren Sponsoren&lt;/a&gt;, ohne die die Veranstaltung in der geplanten Form nicht möglich wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/109-Barcamp-Stuttgart-2-Jetzt-anmelden....html#extended&quot;&gt;&quot;Barcamp Stuttgart 2 - Jetzt anmelden...&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 11 Aug 2009 09:20:49 +0200</pubDate>
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    <title>Haftung für User Generated Content – Grundsätze und Hinweise für die Praxis</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/108-Haftung-fuer-User-Generated-Content-Grundsaetze-und-Hinweise-fuer-die-Praxis.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Mit der Entwicklung des sogenannten Web 2.0 geht es einher, dass jedem Nutzer des Internets eine Vielzahl von Seiten zur Verfügung stehen, auf denen er alle Arten von Inhalten einstellen kann. Das sogenannte &lt;a href=&quot;http://blog.kooptech.de/2008/11/social-media-social-computing-web-20-social-web-oder-kooperative-technologien/&quot; target&quot;_blank&quot; title=&quot;kooptech&quot;&gt;Social Web&lt;/a&gt; (oft auch als &quot;Mitmachweb&quot; bezeichnet) eröffnet jedem die Möglichkeiten sich vom reinen Konsumenten im Internet nun auch zum Produzenten aufzuschwingen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seien es Fotos die auf eine Vielzahl von Bilderplattformen wie &lt;a href=&quot;http://www.flickr.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;flickr&quot;&gt;flickr&lt;/a&gt; hochgeladen werden können, über Videos die bei &lt;a href=&quot;http://www.youtube.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;youtube&quot;&gt;youtube&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.myvideo.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;MyVideo&quot;&gt;Myvideo&lt;/a&gt; und Co einer breiten Masse zur Verfügung gestellt werden können, bis hin zu reinen Textbeiträgen, die in Foren oder einfach als Kommentare auf Blogs oder anderen Seiten veröffentlicht werden. Dieses Phänomen des &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/User_Generated_Content&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Definition &quot;User Generated Content&quot; bei wikipedia.de&quot;&gt;User Generated Content&lt;/a&gt; (UGC) - oder auf deutsch: nutzergenerierter Inhalte - beschäftigt zunehmend, vor allem im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Verantwortlichkeit des jeweiligen Plattformbetreibers, die Gerichte in Deutschland und weltweit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mangelndes Bewusstsein für geistiges Eigentum und die leichte Transferierbarkeit von digitalen Inhalten aller Art führt dazu, dass Nutzer oft Bilder und Videos auf diversen Plattformen einstellen, ohne dass sie hierzu vom Rechteinhaber berechtigt worden sind. In diesem Zusammenhang tritt immer wieder die Frage auf, inwieweit der Plattformbetreiber (wie die Video- oder Bilderplattformen) für die urheberrechtswidrig veröffentlichten Inhalte rechtlich auf Unterlassung oder vielleicht sogar Schadenersatz in Anspruch genommen werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ähnliche Problematik stellt sich, wenn in Foren oder Blogkommentaren – gerne auch unter dem Deckmantel der Anonymität – Nutzer beleidigende oder geschäftsschädigende Äußerungen tätigen. Gerade aktuell hat der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang über die Verantwortlichkeit der Plattform für die Lehrerbewertungen auf dem Schülerportal www.spickmich.de zu &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/103-Spickmich.de-Grundsatzurteil-des-BGH-erklaert-Bewertungsplattformen-fuer-zulaessig-und-definiert-die-Grenzen.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spickmich.de: Grundsatzurteil des BGH erklärt Bewertungsplattformen für zulässig und definiert die Grenzen&quot;&gt;entschieden&lt;/a&gt;. Für etwaige rechtsverletzende Inhalte kann der Forenbetreiber nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden, die ich nachfolgend skizzieren möchte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Letztes Beispiel für die häufige Frage der rechtlichen Verantwortlichkeit des Plattformbetreibers für User Generated Content sind Handelsplattformen wie ebay oder jeder andere Shops, die Dritten die Möglichkeit eröffnen, dort eigene Produkte zu verkaufen. Auch hier stellt sich die Frage, wann auch der Seitenanbieter für etwaige rechtsverletzenden Angebote haftet. Bei Plattformen wie ebay geht es insbesondere um den Verkauf von Fakes, gegen die die Originalhersteller aufgrund ihrer Markenrechte vorgehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der weiter steigenden Relevanz der damit einhergehenden Rechtsfragen, beschäftige ich mich – &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/73-Fussballvideos-Ein-Haftungsrisiko-fuer-MyVideo,-YouTube-und-Co..html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Fussballvideos - Ein Haftungsrisiko für Videoplattformen ?&quot;&gt;mit&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Praxistipps für Forenbetreiber&quot;&gt;zahlreichen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/63-Der-Fall-Niggemeier-II-Haftung-von-Blogbetreibern-fuer-fremde-Kommentare.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Haftung des Blogbetreibers für Kommentare&quot;&gt;verschiedenen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/44-Verwendung-von-User-Generated-Content.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Verwendung von User Generated Content&quot;&gt;Teilfragen&lt;/a&gt; - nunmehr seit mehr als zwei Jahren hier auf dem Weblog und in diversen &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/18-Nur-ein-Anerkenntnisurteil.html&quot; title=&quot;Abwehr einer Abmahnung wegen der Nutzung von User Generated Content&quot;&gt;gerichtlichen Verfahren &lt;/a&gt;mit dem Thema &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/categories/3-User-Generated-Content&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Übersicht der Beiträge zu User Generated Content&quot;&gt;Haftung für User Generated Content&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem nachfolgenden Beitrag möchte ich nun einmal die haftungsrechtlichen Fragen entsprechend zusammenfassen und Plattformbetreibern, die mit User Generated Content arbeiten (wollen), aus der Praxis und meinen Erfahrungen resultierende konkrete Hinweise geben, wie Risiken einer Inanspruchnahme für fremde Inhalte minimiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/108-Haftung-fuer-User-Generated-Content-Grundsaetze-und-Hinweise-fuer-die-Praxis.html#extended&quot;&gt;&quot;Haftung für User Generated Content – Grundsätze und Hinweise für die Praxis&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 23 Jul 2009 09:00:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Terminankündigung für das 2. Barcamp Stuttgart</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/107-Terminankuendigung-fuer-das-2.-Barcamp-Stuttgart.html</link>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nach einigem Hin- und Her mit der Zeit- und Raumplanung haben wir nun endlich den Termin für das 2. Stuttgarter Barcamp festlegen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem das erste Barcamp Stuttgart im letzten Jahr mit über 200 internetinteressierten Teilnehmern mit der Unterstützung der &lt;a href=&quot;http://mfg.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;MFG &quot;&gt;Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)&lt;/a&gt; und weiteren &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de/networks/wiki/index.Sponsoren&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sponsoren 1. Barcamp Stuttgart&quot;&gt;Sponsoren&lt;/a&gt; hervorragend angenommen worden ist, wird nun am &lt;strong&gt;12./13. September 2009 &lt;/strong&gt;die zweite Auflage stattfinden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch dieses Jahr werden sich also wieder Blogger, (Jung-)unternehmer, Marketing-Experten, Programmierer und sonstige Internetinteressierte im Literaturhaus hier in Stuttgart treffen, um sich in einer offenen Umgebung über Themen aus den Bereichen Online-Medien, E-Commerce, Open Source und andere Zukunftsthemen des World Wide Web auszutauschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;u&gt;Noch einmal für alle Neulinge: Was ist ein Barcamp ?&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/BarCamp&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Barcamp&quot; bei Wikipedia&quot;&gt;Barcamp&lt;/a&gt; handelt es sich um ein kostenloses Konferenzformat, in dem die Themen aus allen Bereichen des Internets und des Web 2.0 erst &quot;adhoc&quot; auf der Veranstaltung festgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/107-Terminankuendigung-fuer-das-2.-Barcamp-Stuttgart.html#extended&quot;&gt;&quot;Terminankündigung für das 2. Barcamp Stuttgart&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 22 Jul 2009 16:55:12 +0200</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/107-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>Virales Marketing &amp; Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0 (Teil 2)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/104-Virales-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-fuer-rechtssichere-Werbung-im-Web-2.0-Teil-2.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Werberecht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/104-Virales-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-fuer-rechtssichere-Werbung-im-Web-2.0-Teil-2.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nachdem ich mich &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/102-Virales-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-fuer-rechtssichere-Werbung-im-Web-2.0-Teil-1.html&quot; title=&quot;Virales Marketing &amp;amp; Recht - Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0 (Teil 1)&quot;&gt;im ersten Beitrag dieser Reihe &lt;/a&gt;den rechtlichen Implikationen bei der Verbreitung von viralen Videospots auseinandergesetzt habe, folgen nun Ausführungen zu der Zulässigkeit von E-Mail basierten (viralen) Werbeinstrumenten wie den sogenannten E-Cards oder der weit verbreiteten Tell-A-Friend Funktion. Beide haben gemein, dass man eigene Nutzer einbindet, damit diese eigene Bekannte im besten Fall mit Botschaften versorgen, im schlechtesten Fall um über die User an die Daten (Name, E-Mailadresse etc.) der Bekannten zu gelangen, um diese mit weiteren eigenen (Werbe-)botschaften zu „beglücken“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nutzung von Tell-A-Friendfunktionen in verschiedenen Ausprägungen wird gerne genutzt, um gerade bei Werbekampagnen über die Einbeziehung Dritter deren Freunde und Bekannte zu erreichen. Als ich zu diesem Thema vor kurzem einen Vortrag gehalten habe, wurde durch die Bemerkung eines Werbefachmanns - der schon entsprechende Projekte an Kunden „verkauft“ hat - klar, dass insoweit keinerlei Problembewusstsein vorhanden ist. Auch wenn ich selbst ein grosser Anhänger der neuen Möglichkeiten im Internet bin, halte ich es für wichtig, dass sich Anbieter solcher interessanter viraler Tools – auch wenn vieles rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist – nicht zu weit in einen rechtlichen Graubereich vorwagen (nicht zuletzt um das Potential und die Reputation solcher Werkzeuge nicht ohne Not zu gefährden, indem diese sich aus Verbrauchersicht in die Ecke des Spams bewegen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während die aufgezeigten rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit den viralen Videos nicht allzu dramatisch erscheinen bzw. mit einfachen Mitteln eigentlich ausgeräumt werden können, sieht die rechtliche Bewertung bei solch E-Mail basierten Werbeinstrumenten doch ganz anders aus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den meisten Werbetreibenden oder Dienstleistern, die mit E-Mails arbeiten ist bekannt, dass man Verbraucher über E-Mail grundsätzlich nur mit kommerziellen Informationen versorgen darf, wenn deren ausdrückliche Zustimmung vorliegt (sogenanntes Opt-In).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie ist es also rechtlich zu bewerten, wenn man Dritte - über die Daten die ein Bekannter über eine solche Tell-A-Friend Funktion eingegeben hat - anmailt, weil sich der Dritte (vermeintlich) für diese Info interessiert ? Ist dies mangels Zustimmung zur elektronischen Kontaktaufnahme als Spam zu qualifizieren ? Würde andernfalls nicht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingreifen, welches für solchen Spam entsprechende Unterlassungsansprüche vorsieht ? Und welche Vorgaben sollten Unternehmen beachten, die mit solchen E-Cards oder Tell-A-Friend Funktionen arbeiten wollen ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Beantwortung dieser Fragen wird der nachfolgende Beitrag, die derzeitige Rechtslage zu viralem Marketing zusammenfassen und einen Ausblick auf die Zukunft dieses Bereichs wagen, die unter anderem durch die Europäische Richtlinie über audio-visuelle Mediendienste (RL AVMD) geprägt werden wird, deren Regelungen bis Ende 2009 auch in Deutschland in nationales Recht umzusetzen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/104-Virales-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-fuer-rechtssichere-Werbung-im-Web-2.0-Teil-2.html#extended&quot;&gt;&quot;Virales Marketing &amp;amp; Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0 (Teil 2)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 15 Jul 2009 10:30:00 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Verbraucherzentrale mahnt Soziale Netzwerke ab - Erste rechtliche Hintergründe zum Vorgehen gegen StudiVZ, XING &amp; Co</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/106-Verbraucherzentrale-mahnt-Soziale-Netzwerke-ab-Erste-rechtliche-Hintergruende-zum-Vorgehen-gegen-StudiVZ,-XING-Co.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/106-Verbraucherzentrale-mahnt-Soziale-Netzwerke-ab-Erste-rechtliche-Hintergruende-zum-Vorgehen-gegen-StudiVZ,-XING-Co.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nun ist es also passiert. Nach der &lt;a href=&quot;http://www.vzbv.de/go/presse/1180/index.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband über die Abmahnung der Sozialen Netwerke&quot;&gt;eigenen Pressemitteilung&lt;/a&gt; hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mehrer Soziale Netzwerke &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/online/2009/29/verbraucherschutz-online-netzwerke&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ZEIT.de&quot;&gt;aufgrund datenschutzrechtlicher Mängel &lt;/a&gt;&lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/verbraucherzentralen-mahnen-facebook-co-ab;2432620&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Handelsblatt - Verbraucherzentralen mahnen Facebook &amp;amp; Co ab&quot;&gt;abgemahnt&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &lt;a href=&quot;http://www.tagesschau.de/inland/netzwerke104.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;tagesschau.de : Verbraucherschützer gehen gegen soziale Netzwerke vor&quot;&gt;Plattformen Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing &lt;/a&gt;sind aufgefordert worden, ihre Datenschutzbestimmungen nachzubessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der vzbv begründet die Abmahnungen &lt;a href=&quot;http://www.vzbv.de/go/presse/1180/index.html&quot; title=&quot;Pressemittielung des vzbv&quot;&gt;selbst wie folgt&lt;/a&gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen oder Profildaten Dritten zugänglich machen.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Primär soll von Seiten der Plattformen sichergestellt werden, dass der Nutzer bei allen Arten der Datennutzung über entsprechend nutzerfreundliche Funktionalitäten aktiv einwilligt. Tatsächlich hat der Bundesgerichshof vor nicht allzu langer Zeit im sogenannten Payback Urteil bestätigt, dass Verbraucher über die Nutzung ihrer Daten umfassend aufgeklärt werden und dann aktiv zustimmen (sogenannes Opt-In) müssen. Die Einholung der Zustimmung über ein Opt-Out, bei der der Nutzer z.B. eine vor angekreuzte Tick-Box ausklicken muss, wenn er die zu der konkreten Datennutzung nicht zustimmen will, genügt in aller Regel nicht. Es wird nun zu prüfen sein, ob die Datenschutzbestimmungen diesen rechtlichen Vorgaben in allen Einzelfällen genügen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/106-Verbraucherzentrale-mahnt-Soziale-Netzwerke-ab-Erste-rechtliche-Hintergruende-zum-Vorgehen-gegen-StudiVZ,-XING-Co.html#extended&quot;&gt;&quot;Verbraucherzentrale mahnt Soziale Netzwerke ab - Erste rechtliche Hintergründe zum Vorgehen gegen StudiVZ, XING &amp;amp; Co&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 14 Jul 2009 20:24:20 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>Spickmich.de: Grundsatzurteil des BGH erklärt Bewertungsplattformen für zulässig und definiert die Grenzen</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/103-Spickmich.de-Grundsatzurteil-des-BGH-erklaert-Bewertungsplattformen-fuer-zulaessig-und-definiert-die-Grenzen.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Bewertungsportale sind ein typisches Beispiel für Internetplattformen, die im Zuge des Web 2.0-Phänomens in verschiedenen Bereichen einen gewissen Aufschwung erleben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem Produkte und Dienstleistungen schon seit einiger Zeit im Internet bewertet werden können, gibt es zwischenzeitlich eine Vielzahl von Bewertungsplattformen auf denen man das persönliche Urteil über Personen abgegeben werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nachdem wie die Bewertungsportale angelegt sind, ist der Ärger mit den Bewerteten allerdings ja bereits vorprogrammiert. Zum einen bieten solche Plattformen natürlich ein gutes Forum, um sich über Qualitäten der betroffenen Berufsgruppen wie Ärzte, Professoren, Lehrer oder alle Arten von Dienstleistern zu äußern bzw. zu informieren. Andererseits öffnet gerade das Internet natürlich Tür und Tor um - gegebenenfalls sogar unter dem Deckmantel der Anonymität – berechtigt oder eben nicht entsprechend schlechte Bewertungen abzugeben. Überdies kann auch – abhängig von der Gestaltung der Plattform (mit oder ohne Anmeldung) – auch ein gewisses Mißbrauchsrisiko nicht ausgeschlossen werden, wenn z.B. eine Person mehrere Bewertungen abgibt und so ein vermeintlich objektives Urteil verfälscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezüglich der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen solche Bewertungsportale zulässig sind, hat heute der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23. Juni 2009 – VI ZR 196/08) entschieden. Nachdem es das Verfahren einer Lehrerin gegen die &lt;a href=&quot;http://www.spickmich.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Bewertungsportal spickmich&quot;&gt;Bewertungsplattform spickmich.de &lt;/a&gt;über zwei Instanzen jetzt bis zum höchsten deutschen Zivilgericht - dem Bundesgerichtshofs (BGH) - geschafft hatte, wurde heute die Klage der Lehrerin auch höchstrichterlich zurückgewiesen, weil die Richter weder eine unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte noch eine Verletzung datenschutzrechtlicher Grundsätze feststellen konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In &lt;a href=&quot;http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2009&amp;Sort=3&amp;nr=48373&amp;pos=0&amp;anz=137&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pressemitteilung des BGH vom 23.06.2009&quot;&gt;seiner Pressemitteilung vom heutigen Tag fasst der BGH&lt;/a&gt; das Gericht den Sachverhalt noch einmal wie folgt zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Klägerin als Lehrerin mit Namensnennung durch Schüler auf der Website www.spickmich.de, die von den Beklagten gestaltet und verwaltet wird. Zugang zu dem Portal haben nur registrierte Nutzer. Die Registrierung erfolgt nach Eingabe des Namens der Schule, des Schulortes, eines Benutzernamens und einer E-mail-Adresse. An die E-mail-Adresse wird ein Passwort versandt, das den Zugang zu dem Portal eröffnet. Die mit den Schulnoten 1 bis 6 abzugebenden Bewertungen sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa &quot;cool und witzig&quot;, &quot;beliebt&quot;, &quot;motiviert&quot;, &quot;menschlich&quot;, &quot;gelassen&quot; und &quot;guter Unterricht&quot;. Ein eigener Textbeitrag des Bewertenden ist nicht möglich. Aus dem Durchschnitt der anonym abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtnote errechnet. Die Nutzer können außerdem auf einer Zitatseite angebliche Zitate der bewerteten Lehrer einstellen. Die Klägerin, deren Name und Funktion auch der Homepage der Schule, an der sie unterrichtet, entnommen werden kann, erhielt für das Unterrichtsfach Deutsch eine Gesamtbewertung von 4,3. Ihr zugeschriebene Zitate wurden bisher nicht eingestellt.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dem benannten Verfahren hatte die betroffene Lehrerin geltend gemacht, dass durch die in Noten zum Ausdruck kommenden Bewertungen einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts läge bzw. dass durch die Nennung ihres Namens in unzulässiger Art und Weise in datenschutzrechtlich geschützte Belange eingegriffen worden sei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Beitrag fasst noch einmal das Urteil (soweit schon Rückschlüsse aus der Pressemitteilung gezogen werden können) und die rechtlichen Hintergründe der Entscheidung zusammen und gibt einen Ausblick wie das Verfahren doch noch möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht weitergeht. Sobald die gesamten Urteilsgründe vorliegen, werde  ich mich mit den Gründen noch einmal im Detail befassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/103-Spickmich.de-Grundsatzurteil-des-BGH-erklaert-Bewertungsplattformen-fuer-zulaessig-und-definiert-die-Grenzen.html#extended&quot;&gt;&quot;Spickmich.de: Grundsatzurteil des BGH erklärt Bewertungsplattformen für zulässig und definiert die Grenzen&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 23 Jun 2009 15:57:48 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>Virales Marketing &amp; Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0 (Teil 1)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/102-Virales-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-fuer-rechtssichere-Werbung-im-Web-2.0-Teil-1.html</link>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Werberecht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/102-Virales-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-fuer-rechtssichere-Werbung-im-Web-2.0-Teil-1.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das sogenannte Web 2.0 mit all den Social Communities und den diversen User Generated Content Plattformen hat nicht nur in der Internetgemeinde, sondern seit längerem auch in der Werbeindustrie Einzug gehalten und als &lt;a href=&quot;http://www.sierralog.com/stories/interview-zum-thema-viral-marketing&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sierralog&quot;&gt;bidirektionales Medium&lt;/a&gt; neue Möglichkeiten eröffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &lt;a href=&quot;http://www.ecin.de/marketing/w-viral/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ECIN&quot;&gt;Einbindung und Aktivierung der User in Werbekampagnen&lt;/a&gt; kann dafür sorgen, dass Werbebotschaften nicht mehr nur über die &lt;a href=&quot;http://www.gruenderszene.de/marketing/viral-marketing-mit-%e2%80%9eansteckenden%e2%80%9c-ideen-gezielt-mundpropaganda-auslosen/trackback/&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Gründerszene&quot;&gt;üblichen Kanäle wie TV, Radio oder Internetseiten des Anbieters&lt;/a&gt; an den Konsumenten gebracht werden können, sondern nun auch die Konsumenten selbst zur Verbreitern der jeweiligen Information gemacht werden können. So können nun die sozialen  und andere Medien genutzt werden, um über diese Multiplikatoren eine entsprechende &lt;a href=&quot;http://www.mittelstanddirekt.de/c199/m194/um248/d117/default.html?aktdseite=3&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;mittelstanddirekt.de&quot;&gt;Aufmerksamkeit auf Marken, Kampagnen und Produkte&lt;/a&gt; zu lenken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Werbeform des &lt;a href=&quot;http://www.connectedmarketing.de/cm/2006/01/was_ist_viral_m.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ConnectedMarketing&quot;&gt;„Viralen Marketings“&lt;/a&gt; (siehe hier auch die &lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/technologie/e-marketing/mehr-als-lustige-werbefilme;1274809&quot; title=&quot;Handelsblatt&quot;&gt;einführende Artikelserie beim Handelsblatt&lt;/a&gt;) – als moderne Ausprägung des &lt;a href=&quot;http://koeln-bonn.business-on.de/virales-marketing-die-renaissance-einer-alten-kaufmannstugend_id15067.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Business On&quot;&gt;Empfehlungsmarketings&lt;/a&gt; - gehört nicht nur in das Portfolio der meisten (Internet-)werbeagenturen, sondern hat ganz neue Geschäftszweige eröffnet. Beispielhaft zu nennen sind hier sogenannte Seeding Agenturen, die so für das &lt;a href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/kultur/388/302384/text/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Süddeutsche&quot;&gt;erste „Sähen“&lt;/a&gt; einer Werbebotschaft sorgen sollen, dass &lt;a href=&quot;http://www.ftd.de/karriere_management/management/:Virales-Marketing-Wie-Werbebotschaften-um-sich-greifen/516380.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FTD&quot;&gt;möglichst viele Multiplikatoren diese aufnehmen und weitertragen&lt;/a&gt;, damit sie diese sich dann epidemisch – &lt;a href=&quot;http://www.viral-marketing.com/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Nette Visualisierung des Viralmarketings&quot;&gt;also gleich einem Virus&lt;/a&gt; – ausbreiten kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;div class=&quot;serendipity_imageComment_center&quot; style=&quot;width: 500px&quot;&gt;&lt;div class=&quot;serendipity_imageComment_img&quot;&gt;&lt;!-- s9ymdb:28 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;500&quot; height=&quot;375&quot;  src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/uploads/2757006619_19b186f4b5.jpg&quot; alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class=&quot;serendipity_imageComment_txt&quot;&gt;&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch wo sind die rechtlichen Grenzen dieser Einbindung der Nutzer in die eigene Absatzförderung. Auch wen ich selbst grosser Anhänger dieser neuen Möglichkeiten bin,  darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es auch für diese Werbeformen rechtliche Grenzen gibt (ja sogar geben muss). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;https://www.xing.com/app/forum?op=showarticles;id=20040213&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag bei XING&quot;&gt;Kritische Stimmen&lt;/a&gt; bringen unter anderem vor, dass die &lt;a href=&quot;http://www.vm-people.de/img/gfx/interviewvmpeople.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Interview VM-People&quot;&gt;Nutzer hierbei einfach nur „instrumentalisiert“ werden, um gezielt private Kommunikation mit entsprechenden Werbebotschaften zu verknüpfen&lt;/a&gt;. Außerdem trete der Werbecharakter &lt;a href=&quot;http://www.theregister.co.uk/2000/02/23/viral_marketing_adds_a_taste/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Viral marketing adds a taste of Spam&quot;&gt;bewusst in den Hintergrund oder werde sogar gänzlich verschleiert&lt;/a&gt;. Der Konsument könne so nicht mehr differenzieren zwischen &lt;a href=&quot;http://viralmarketingblog.biz/rechtliches-uber-virales-marketing/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Viralmarketingblog&quot;&gt;redaktionellen oder meinungsbildenden Inhalten und den Werbebotschaften&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während das bei der Verbreitung von viralen Videos aus meiner Sicht nicht ganz so kritisch zu betrachten ist, stellen sich bei der Einbindung von Internetnutzern zur Gewinnung neuer Adressdaten über sogenannte E-Cards oder Tell-A-Friendfunktionen schon &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/92-Empfehlungsmarketing-im-Internet-Tell-a-Friend-Funktion-nur-unter-engen-Grenzen-rechtlich-zulaessig.html&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Empfehlungsmarketing im Internet - Tell-A-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig&quot;&gt;einige rechtliche Fragen.&lt;/a&gt; Es ist zwischenzeitlich Gang und Gebe, dass man Besucher der eigenen Seite über entsprechende Funktionen oder ganzen Kampagnen dazu animiert, Freunde und Bekannte „mit ins Boot“ zu holen und so auch ohne deren eigentlich erforderliche Zustimmung (Opt-In) mit entsprechenden Werbebotschaften zu versorgen. Über die so generierte Gewinnung personenbezogener Daten und die nachfolgende Weiterverwertung kann man im Zeitalter des Spams schon diskutieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In jedem Fall sollten sowohl die Werbeagenturen also auch die werbenden Unternehmen – neben &lt;a href=&quot;http://www.connectedmarketing.de/cm/2008/09/10-regeln-fr-vi.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ConnectedMarketing&quot;&gt;ein paar elementaren Grundregeln&lt;/a&gt;  - selbst den rechtlichen Rahmen kennen, in dem sich solche Aktionen abspielen, um zu verhindern, dass sich die jeweilige Kampagne nicht nur in einer rechtlichen Grauzone abspielt, sondern möglicherweise schon im dunkelgrauen Bereich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem nachfolgenden zweiteiligen Beitrag möchte ich die Grundzüge erläutern, aber auch Praxistipps an die Hand geben, mit denen man etwaige rechtliche Risiken minimieren kann und trotzdem innovative und kreative virale Marketingkampagnen (auch als &lt;a href=&quot;http://www.viralandbuzzmarketing.de/digitale-mundpropaganda/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;viralandbuzzmarketing&quot;&gt;digitale Mundpropaganda&lt;/a&gt; bezeichnet) durchführen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/102-Virales-Marketing-Recht-Dos-and-Donts-fuer-rechtssichere-Werbung-im-Web-2.0-Teil-1.html#extended&quot;&gt;&quot;Virales Marketing &amp;amp; Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0 (Teil 1)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 22 Jun 2009 08:27:35 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>StudiVZ gewinnt Verfahren gegen Facebook</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/101-StudiVZ-gewinnt-Verfahren-gegen-Facebook.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Ende April hatte ich bereits über das &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/97-Facebook-klagt-gegen-StudiVZ-reloaded.html#extended&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook klagt gegen StudiVZ reloaded&quot;&gt;Verfahren von Facebook gegen StudiVz vor dem LG Köln (Az.: 33 O 374/08) berichtet&lt;/a&gt;. Facebook hatte StudiVZ vorgeworfen, lediglich ein Plagiat von Facebok zu sein und durch die Übernahme des Design, Features und diversen Serviceangeboten Wettbewerbsrecht verletzt zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/studivz-gewinnt-prozess-gegen-facebook;2364541&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Handelsblatt&quot;&gt;Verschiedene&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://turi-2.blog.de/2009/06/16/heute2-studivz-gewinnt-gericht-facebook-6316124/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Turi2&quot;&gt;Medien&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.focus.de/digital/internet/soziale-netzwerke-facebook-scheitert-mit-klage-gegen-studivz_aid_408598.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Focus Digital&quot;&gt;berichten&lt;/a&gt;, dass diese Klage heute vom LG Köln abgewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/97-Facebook-klagt-gegen-StudiVZ-reloaded.html#extended&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook klagt gegen StudiVZ reloaded&quot;&gt;Meine damalige Prognose&lt;/a&gt;, dass Facebook schlechte Erfolgsaussichten hat, wenn nicht hinreichend dargelegt und bewiesen werden kann, dass StudiVZ Programmiercode übernommen hat, scheint sich nun bewahrheitet zu haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da das Design und die Funktionalitäten in Deutschland grundsätzlich nicht geschützt sind, sofern nicht Sonderrechtsschutz (wie Marken-, Urheberrecht usw.) eingreift, bestehen bei solchen Vorwürfen einer Übernahme von Design und vom Aufbau grundsätzlich keine Ansprüche des &quot;Originals&quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/101-StudiVZ-gewinnt-Verfahren-gegen-Facebook.html#extended&quot;&gt;&quot;StudiVZ gewinnt Verfahren gegen Facebook&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 16 Jun 2009 17:35:56 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Screen Scraping - Wann ist das Auslesen und die Veröffentlichung fremder Daten zulässig ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/100-Screen-Scraping-Wann-ist-das-Auslesen-und-die-Veroeffentlichung-fremder-Daten-zulaessig.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/100-Screen-Scraping-Wann-ist-das-Auslesen-und-die-Veroeffentlichung-fremder-Daten-zulaessig.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Die Masse an Informationen im Internet macht es zunehmend schwieriger sich in der Vielzahl von Angeboten zu orientieren, Relevantes von Irrelevantem zu trennen oder auch sich einfach einen Überblick zu verschaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus diesem Grund wird (wohl zu Recht) oft prognostiziert, dass Aggregatoren (oder anderen &lt;a href=&quot;http://netzwertig.com/2009/05/11/internet-kulturkampf-ein-bisschen-mehr-distanz-tut-not/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag bei netzwertig.com&quot;&gt;Intermediären&lt;/a&gt;) im Internet die Zukunft gehört. Aggregatoren sammeln alle Arten von (Medien-)inhalten und Informationen und stellen diese für eine bestimmte Zielgruppe in aufbereiteter Form neu zusammen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Informationen aller Art im Internet die &lt;a href=&quot;http://www.readwriteweb.com/archives/web_30_when_web_sites_become_web_services.php&quot; target=&quot;&lt;u&gt;blank&quot; title=&quot;readwriteweb&quot;&gt;entscheidenden Wirtschaftsgüter&lt;/a&gt; sind, wird solcherlei Verarbeitung von Daten und vor allen deren Veredlung auch weiter an Bedeutung gewinnen. Bereits heute sieht man, dass Aggregatoren in vielen Bereichen als &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Gatekeeper&lt;/u&gt;(Nachrichtenforschung) &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Gatekeeper&quot; bei Wikipedia&quot;&gt;Gatekeeper&lt;/a&gt; fungieren, von deren (Nicht-)Vermittlung - wie z.B. bei Preisvergleichsseiten - bereits heute schon einiges abhängt. Auch die &lt;a href=&quot;http://www.axel-springer-akademie.de/blog/2009/03/10/gastblog-google-wird-zur-informationsmaschine/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Axel Springer Akademie&quot;&gt;&quot;Informationsmaschine&quot;&lt;/a&gt; Google profitiert stark von dieser Entwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um fremde Daten auslesen und in entsprechend aggregierter Form veröffentlichen zu können, setzen viele Unternehmen das sogenannte &lt;a href=&quot;http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/praxis/166573/alles_ueber_scraping/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;PCWelt&quot;&gt;„Screen Scraping“&lt;/a&gt; oder auch &lt;a href=&quot;http://www.goermezer.de/content/view/478/616/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Görmezer&quot;&gt;„Web Scraping“&lt;/a&gt; als Technologien ein, die der Gewinnung von Informationen durch gezieltes Extrahieren der benötigten Daten dienen. Diese Unternehmen agieren nachfolgend als Informationsvermittler, die besondere Werte schaffen, indem sie Daten aus verschiedenen Informationsquellen sammeln, organisieren und verfügbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Typisches Beispiel für die wachsende Zahl an Aggregatoren sind die Preisvergleichsportale (wie &lt;a href=&quot;http://www.guenstiger.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;guenstiger.de&quot;&gt;www.guenstiger.de&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.billiger.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;billiger.de&quot;&gt;www.billiger.de&lt;/a&gt;,  &lt;a href=&quot;http://www.idealo.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;idealo.de&quot;&gt;www.idealo.de&lt;/a&gt;)oder auch andere Internetbörsen für Flüge oder andere &lt;a href=&quot;http://www.tourismuszukunft.de/2008/11/12-thesen-zur-zukunft-des-etourismus-am-121208/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Tourismuszukunft.de&quot;&gt;touristische Angebote&lt;/a&gt;, die die Angebote zahlreicher Einzelanbieter auf der eigenen Webseite in aggregierter Form zugänglich und damit vergleichbar machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber auch in vielen anderen Bereichen stellt die Zusammenstellung und Auswertung von (fremden) Daten ein interessantes Geschäftsmodell dar, wie eine Vielzahl von News-Aggregatoren zeigt (z.B. &lt;a href=&quot;http://www.socialmedian.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Socialmedian&quot;&gt;Socialmedian&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.yigg.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Yigg&quot;&gt;Yigg&lt;/a&gt; oder auch &lt;a href=&quot;http://www.rivva.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rivva&quot;&gt;Rivva&lt;/a&gt;). Wenn die etablierten Medienanbieter &lt;a href=&quot;http://www.axel-springer-akademie.de/blog/2009/01/27/gastblog-wir-sind-keine-gatekeeper-mehr/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Axel Springer Akademie&quot;&gt;hier nicht mithalten&lt;/a&gt;, droht ein Verlust ihrer (noch) zentralen Rolle. Zu der Frage inwieweit Texte und News „übernommen“ werden dürfen vgl. auch meine Beitrag &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/75-Contentdiebstahl-Recht-Vorgehen-gegen-die-UEbernahme-von-Texten-im-Internet.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Web 2.0 &amp;amp; Recht&quot;&gt;Contentdiebstahl &amp;amp; Recht - Vorgehen gegen die Übernahme von Texten im Internet&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Grunde genommen sind auch die Suchmaschinen wie Google, Yahoo &amp;amp; Co nichts anderes als Datenauswertungen, die den Nutzern das Suchen und Finden von Informationen im Internet erleichtern sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aggregatoren selbst rechtfertigen sich oft mit dem Argument, dass sie ja eigentlich nur als Traffic-Treiber zu den Content-Seiten fungieren. Doch nicht immer entspricht es den Interessen des eigentlichen Dateninhabers, dass fremde Anbieter ihre Seiten auslesen und im Internet (noch einmal) veröffentlichen. Mit der wachsenden Bedeutung solcher Aggregatoren drohen im übrigen natürlich auch Mißbrauchsrisiken, wenn z.B. die Daten nämlich nicht mehr neutral ausgewertet werden, sondern Einfluss auf die Bewertung oder das Ranking genommen und so die Weiterleitung zu einzelnen Seiten kanalisiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu der Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen das Auslesen fremder Webseiten ohne ausdrückliche Zustimmung zulässig ist, hat kürzlich das &lt;a href=&quot;http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/F8962075CD402D9FC125757E004F354B?Opendocument&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Entscheidung des OLG Frankfurt Az. 6 U 221/08&quot;&gt;OLG Frankfurt (Entscheidung vom 5.3.2009 Az. 6 U 221/08)&lt;/a&gt; geurteilt. Mit dem Urteil und den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen bezüglich des Urheberrechts- und Datenbankschutzes, aber auch des Wettbewerbsrechts beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/100-Screen-Scraping-Wann-ist-das-Auslesen-und-die-Veroeffentlichung-fremder-Daten-zulaessig.html#extended&quot;&gt;&quot;Screen Scraping - Wann ist das Auslesen und die Veröffentlichung fremder Daten zulässig ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 08 Jun 2009 09:15:00 +0200</pubDate>
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<category>datenbankschutz</category>
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<category>urheberrecht</category>
<category>web 2.0</category>

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    <title>Enterprise 2.0 &amp; Recht – Blogs, Wikis &amp; Social Networks im Intranet (TEIL 2 Urheberrecht)</title>
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            <category>Enterprise 2.0 &amp; Recht</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Wie eine &lt;a href=&quot;http://billives.typepad.com/portals_and_km/2008/01/enterprise-20-s.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Liste von Bill Ives über &quot;Enterprise 2.0 Success Stories&quot;&quot;&gt;Vielzahl von Erfolgsstories&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.humannetworkcompetence.de/2008/01/30/erfahrungen-mit-enterprise-20/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Erfahrungen im Enterprise 2.0 bei Human Network Competence&quot;&gt;verschiedene Erfahrungsberichte&lt;/a&gt; zeigen, ist der &lt;a href=&quot;http://www.business20.ch/2008/06/26/der-zug-enterprise-20-ist-schon-lange-unterwegs-cluetrain/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag bei Business 2.0&quot;&gt;Zug Enterprise 2.0 nicht nur schon lange unterwegs&lt;/a&gt;, sondern hat sich für viele Unternehmen als &lt;a href=&quot;http://www.contentmanager.de/magazin/artikel_1910_enterprise_2_netz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Content Manager&quot;&gt;hervoragendes Kommunikationsmedium &lt;/a&gt;erwiesen und als &lt;a href=&quot;http://blog.synaxon.de/index.php/2009/01/02/enterprise-20-ein-zwischenstand-von-der-synaxon-ag/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Erfahrungsbericht: Enterprise 2.0 im Unternehmen &quot;&gt;Konzept, um Wissen im Unternehmen festzuhalten und kollaborativ weiterzuentwickeln&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da dieses Thema insbesondere im Hinblick auf das Abhängigkeitsverhältnis der Arbeitnehmer auch mit einigen rechtlichen Implikationen verknüpft ist, folgt im Rahmen meiner Beitragsreihe &quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht&quot; nach Darstellung der &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/98-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-1-Datenschutz.html#extended&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht – Blogs, Wikis &amp;amp; Social Networks im Intranet (TEIL 1 Datenschutz)&quot;&gt;datenschutzrechtlichen Einflüsse&lt;/a&gt; nun der angekündigte Artikel, der sich mit dem Urheberrecht befasst. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Relevant sind nachfolgend insbesondere die Fragen nach dem &quot;Eigentum&quot; an den Inhalten und dem eingestellten &quot;Wissen&quot;, Rahmenbedingungen die das Unternehmen für Inhalte zum Beispiel in einem unternehmensinternen Wiki setzen sollte und die Zulässigkeit von Mitarbeiterfotos im Intranet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beitragsreihe wird dann nächste Woche schließen mit dem Thema Arbeitsrecht und den Einflüssen des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Integration solcher Enterprise 2.0 Anwendungen im Unternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/99-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-2-Urheberrecht.html#extended&quot;&gt;&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht – Blogs, Wikis &amp;amp; Social Networks im Intranet (TEIL 2 Urheberrecht)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 02 Jun 2009 10:59:00 +0200</pubDate>
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    <title>Enterprise 2.0 &amp; Recht – Blogs, Wikis &amp; Social Networks im Intranet (TEIL 1 Datenschutz)</title>
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            <category>Datenschutz</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich damit, die Tools des Web 2.0 auch im Unternehmensalltag nutzbar zu machen und entsprechende Anwendungen ins eigene Intranet zu integrieren. Neben Mitarbeiter- &amp;amp; Projektblogs, &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/online/2009/19/wikis-wirtschaft&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Zeit Online&quot;&gt;unternehmensinternen Wikis &lt;/a&gt;oder  Social Networks, können auch Empfehlungs- oder Bewertungsfunktionalitäten, Social Bookmarking Anwendungen oder RSS-Reader wertvolle Dienste leisten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der oft auch als &lt;a href=&quot;http://www.doubleyuu.com/leistungen/uber-enterprise-20&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;doubleyuu&quot;&gt;Enterprise 2.0&lt;/a&gt; bezeichnete Einsatz von Werkzeugen des Web 2.0 im Unternehmen wird beispielsweise von Wikipedia wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Enterprise 2.0 bezeichnet den Einsatz von Sozialer Software zur Projektkoordination, zum Wissensmanagement und zur Innen- und Außenkommunikation in Unternehmen. Diese Werkzeuge fördern den freien Wissensaustausch unter den Mitarbeitern, sie erfordern ihn aber auch, um sinnvoll zu funktionieren. Der Begriff umfasst daher nicht nur die Tools selbst, sondern auch eine Tendenz der Unternehmenskultur – weg von der hierarchischen, zentralen Steuerung und hin zur autonomen Selbststeuerung von Teams, die von Managern eher moderiert als geführt werden. &lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits diese Definition zeigt deutlich, dass gerade beim Einsatz der genannten Funktionalitäten im Unternehmen einige rechtliche Implikationen zu beachten sind. Neben urheberrechtlichen Gesichtspunkten haben die Unternehmen insbesondere auch arbeits- und datenschutzrechtliche Regelungen im Auge zu behalten. Neben elementaren Gesichtspunkten wie dem &lt;a href=&quot;http://www.slideshare.net/doubleyuu/enterprise-20-die-kunst-loszulassen-mit-web-20-zu-flexiblen-unternehmensnetzwerken-presentation&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;doubleyuu&quot;&gt;„loslassen können&lt;/a&gt;“ von Seiten der Unternehmensführung und dem Aufbau einer &lt;a href=&quot;http://www.silicon.de/cio/strategie/0,39038989,41000267,00/enterprise+2_0+gut+geplant+ist+halb+gewonnen.htm&quot; title=&quot;silicon&quot;&gt;möglichst dezentralen Struktur &lt;/a&gt; ist ein rechtlich abgesichertes Konzept - nicht zuletzt um auch internen Bedenken Einzelner entgegenzuwirken - ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Integration von Enterprise 2.0 Lösungen im Unternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den nachfolgenden Ausführungen zu weiteren Einzelheiten sei jedoch gleich vorausgeschickt, dass Unternehmen vor dem Einsatz solcher &lt;a href=&quot;http://www.themashazine.com/loesungen/enterprise20-demut&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;The Mashazine&quot;&gt;innovativer und effizienzsteigernder Werkzeuge&lt;/a&gt; und den jeweiligen &lt;a href=&quot;http://www.frogpond.de/index.php/archive/the-digital-company-freedom-to-collaborate/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;frogpond&quot;&gt;kollaborative Möglichkeiten &lt;/a&gt;keinesfalls aufgrund (oft eher unspezifischer) rechtlicher Hindernisse zurückschrecken sollten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn in diesem Bereich einiges noch nicht abschließend geklärt ist, sind etwaige rechtliche Risiken bei Beachtung der wesentlichen Grundsätze, mit denen ich mich nachfolgend auseinandersetzen möchte, absolut kontrollierbar. Rechtlichen Einwänden, &lt;a href=&quot;http://andrewmcafee.org/blog/?p=512&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Andrew McAfee&quot;&gt;die bisweilen von einzelnen Mitarbeitern oder oft auch seitens des Betriebsrates  geäußert werden&lt;/a&gt;, kann mit entsprechenden Regelungen und Sicherheitsvorkehrungen Sorge getragen werden und oft können vorherige Bedenken durch Aufklärung und entsprechende Erfahrungswerte ausgeräumt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem werden mittlere und größere Unternehmen früher oder später nicht &lt;a href=&quot;http://www.besser20.de/noch-nicht-im-enterprise-20-angekommen-%e2%80%a6/107/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Besser 2.0&quot;&gt;umhin kommen&lt;/a&gt;, sich mit den neuen Tools zu beschäftigen (vielleicht sogar als besondere &lt;a href=&quot;http://www.bwlzweinull.de/index.php/2008/12/15/enterprise-20-rettungsanker-in-der-krise/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;BWL 2.0&quot;&gt;Chance in der derzeitigen Wirtschaftskrise&lt;/a&gt;). Berichte verschiedener Intranetverantwortlicher größerer Unternehmen (wie z.B. &lt;a href=&quot;http://www.bernd-schmitz.net/blog/index.php/2009/09/29/enterprise-2-0-case-adidas/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Enterprise 2.0 bei adidas&quot;&gt;adidas&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www-01.ibm.com/software/de/web20/enterprise20.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;IBM&quot;&gt;IBM&lt;/a&gt; oder der &lt;a href=&quot;http://www.e20forum.de/konzept/e20-forum-001/details/referat/867&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;E2.0 Forum&quot;&gt;Deutschen Bank&lt;/a&gt;) zeigen, dass &lt;a href=&quot;http://thefutureoflearning.wordpress.com/2008/06/10/trendstudie-enterprise-20-erobert-unternehmen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;The future of Learning&quot;&gt;in vielen Unternehmen&lt;/a&gt; an der Integration von Enterprise 2.0 Anwendungen gearbeitet wird bzw. diese schon mehr oder weniger erfolgreich im Unternehmen eingesetzt werden. Aufgrund &lt;a href=&quot;http://www.bwlzweinull.de/index.php/2008/02/28/enterprise-20-adaption-in-deutschland-und-den-usa-im-vergleich/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;BWL 2.0&quot;&gt;verschiedener Analysen &lt;/a&gt;kann man sagen, dass zahlreiche Unternehmen &lt;a href=&quot;http://www.zdnet.de/it_business_bizz_talk_state_of_enterprise_2_0_oder_wie_weit_sind_wir_in_der_zukunft_story-39002398-39340274-1.htm&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ZDNet&quot;&gt;in Amerika offensichtlich schon deutlich weiter sind&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/98-Enterprise-2.0-Recht-Blogs,-Wikis-Social-Networks-im-Intranet-TEIL-1-Datenschutz.html#extended&quot;&gt;&quot;Enterprise 2.0 &amp;amp; Recht – Blogs, Wikis &amp;amp; Social Networks im Intranet (TEIL 1 Datenschutz)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 15 May 2009 09:00:00 +0200</pubDate>
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    <title>Facebook klagt gegen StudiVZ - reloaded</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/97-Facebook-klagt-gegen-StudiVZ-reloaded.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nach dem &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/79-Wettbewerb-unter-den-Social-Networks-verschaerft-sich-Facebook-klagt-gegen-StudiVZ.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Wettbewerb unter den Social Networks verschärft sich&quot;&gt;Facebook gegen StudiVZ bereits in den USA&lt;/a&gt; vorgegegangen ist und &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/79-Wettbewerb-unter-den-Social-Networks-verschaerft-sich-Facebook-klagt-gegen-StudiVZ.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Wettbewerb unter den Social Networks verschärft sich&quot;&gt;StudivZ gegen diese Vorwürfe seinerseits vor dem LG Stuttgart negative Feststellungsklage eingelegt hat&lt;/a&gt;, läuft offensichtlich ein weiteres Verfahren vor dem LG Köln (Az.: 33 O 374/08). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,621814,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;Angaben auf Spiegel Online &lt;/a&gt;basiert diese Klage auf folgenden Vorwürfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;StudiVZ sei ein Plagiat des amerikanischen Facebook-Originals, lautet nach Angaben der Gerichtspressestelle der in der ersten mündlichen Verhandlung vorgelegte Vorwurf. StudiVZ habe mit seinem Logo, Features und seinem Service geistiges Eigentum von Facebook kopiert. Zudem soll StudiVZ illegal auf Facebook-Computersysteme Zugriff gehabt und sich Daten - darunter den Facebook-Quellcode - verschafft haben. Die Ähnlichkeit der beiden Seiten lässt sich kaum bestreiten, noch dazu gewährten die Entwickler von StudiVZ einen pikanten Einblick in ihr Programm: Eine Fehlermeldung der StudiVZ-Seite zeigte, dass die Programmierer ihrer Anwendung den Namen &quot;Fakebook&quot; gegeben hatten. &lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgsaussichten sehe ich für Facebook vor dem LG Köln überhaupt nur, wenn tatsächlich bewiesen werden kann, dass Quellcode kopiert worden ist. Da das Design und die Funktionalitäten in Deutschland grundsätzlich nicht geschützt sind, sofern nicht Sonderrechtsschutz (wie Marken-, Urheberrecht usw.) eingreift, dürfte der Vorwurf StudiVZ sei vom Design und vom Aufbau ein Plagiat rechtlich nicht durchgreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus Sicht von Facebook halte ich außerdem für problematisch, dass sich der Streit in den USA (zumindest teilweise) inhaltlich mit dem überschneidet, was auf Grundlage der vorliegenden Informationen auch Streitgegenstand vor dem LG Köln ist. Hier könnte seitens StudiVZ der Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit eingreifen, der die Klage von Facebook (zumindest teilweise) unzulässig machen könnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/97-Facebook-klagt-gegen-StudiVZ-reloaded.html#extended&quot;&gt;&quot;Facebook klagt gegen StudiVZ - reloaded&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 29 Apr 2009 13:53:37 +0200</pubDate>
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    <category>aktuelle entscheidungen</category>
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<item>
    <title>Second Life &amp; Co - Recht in virtuellen Welten</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/96-Second-Life-Co-Recht-in-virtuellen-Welten.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Auch wenn es um die virtuellen Welten wie &lt;a href=&quot;http://de.secondlife.com/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Second Life&quot;&gt;Second Life&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.twinity.com/de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Twinity&quot;&gt;Twinity&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.entropiauniverse.com/entropiauniverse/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Entropia Universe&quot;&gt;Entropia Universe&lt;/a&gt; (und wie sie alle heißen) etwas &lt;a href=&quot;http://www.computerwoche.de/nachrichtenarchiv/1854096/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Computerwoche&quot;&gt;ruhiger geworden ist&lt;/a&gt;, wird man mit diesen Plattformen und den &lt;a href=&quot;http://www.sltalk.de/index.php/2009/04/15/kosten-senken-mit-virtuellen-events/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;SLTalk&quot;&gt;Möglichkeiten solcher Metaversen&lt;/a&gt; in (früherer oder späterer) Zukunft sicher wieder rechnen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die &lt;a href=&quot;http://www.focus.de/digital/games/second_life/second-life_aid_55693.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Virtuelle Welten ohne Gesetze&quot;&gt;Diskussionen um die rechtlichen Probleme&lt;/a&gt;, die sich im Zusammenhang mit solchen Metaversen mannigfaltig stellen, haben doch deutlich abgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch hört man immer wieder von Diebstahl virtuellen &quot;Eigentums&quot;, Beleidigungen oder sogar Entführungen von Avataren. Neben strafrechtlichen Implikationen sind - auch wenn vieles noch nicht abschließend geklärt ist - für solche virtuelle Welten aber auch im Zusammenhang mit Spielewelten wie &quot;World of Warcraft&quot;  urheberrechtliche Fragestellungen von entscheidender Bedeutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor nicht allzu langer Zeit hat ein &lt;a href=&quot;http://www.lawgical.de/index.php?/entry/389-Realer-Urheberrechtsstreit-um-virtuellen-Koelner-Dom.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Lawgical&quot;&gt;Nachbau des Kölner Doms in Second Life &lt;/a&gt;sogar das LG Köln (LG Köln, Urteil vom 21.04.2008, 28 O 124/08) beschäftigt. In dieser Entscheidung kamen die Richter allerdings zu dem Ergebnis, dass für den virtuellen Nachbau bzw. für die jeweiligen Texturen (Fenster, Bodenkacheln) kein urheberrechtlicher Schutz bean sprucht werden könne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem aktuellen Interview, welches kürzlich auf dem Infoportal der Medien- und Filmgesellschaft Baden Württemberg (MFG) veröffentlicht worden ist, beantworte ich einige der gestellten Fragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/96-Second-Life-Co-Recht-in-virtuellen-Welten.html#extended&quot;&gt;&quot;Second Life &amp;amp; Co - Recht in virtuellen Welten&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 16 Apr 2009 12:12:50 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Die Unternehmergesellschaft  (UG) – Geeignete Gesellschaftsform für Startups in der IT- und Internetbranche ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/95-Die-Unternehmergesellschaft-UG-Geeignete-Gesellschaftsform-fuer-Startups-in-der-IT-und-Internetbranche.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nachdem es gerade auch in Deutschland im Boomjahr 2008 eine Vielzahl von Neugründungen im Bereich Internet gegeben hat, hat sich die Zahl der neuen Startups in 2009 bisher deutlich verlangsamt. Es scheint alo ob sich die Internetbranche – nicht zuletzt in Anbetracht der Finanzkrise – in diesem Jahr eher konsolidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und dennoch gibt es einige junge Unternehmer die mit spannenden Geschäftsideen an den Markt gehen. Dabei kommt naturgemäß immer wieder die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform für den Start auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nachfolgende Beitrag soll vor allem die Unternehmergesellschaft (UG) als relativ neue Gesellschaftsform vorstellen und die Vor- aber auch Nachteile kurz skizzieren. In jedem Fall hat der Gesetzgeber (wenn auch mit &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2008/06/26/mini-gmbh-ug-naht/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Basic Thinking&quot;&gt;einigem&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://dittes.info/blog/2008/06/26/das-momig-kommt/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Dittes&quot;&gt;Vorlauf&lt;/a&gt;) mit der sogenannten &quot;Unternehmergesellschaft&quot;, abgekürzt UG (haftungsbeschränkt), eine interessante Alternative zur Limited (Ltd) geschaffen. Von der Gründung einer Limited  rät unsere Kanzlei aufgrund verschiedener Gesichtspunkte, auf die ich nachfolgend kurz eingehe, grundsätzlich ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statt - wie ursprünglich vom Gestzgeber geplant - das Stammkapital der GmbH 10.000 € herabzusetzen, haben Gründer nun nämlich alternativ die Möglichkeit, eben diese Unternehmergesellschaft zu gründen. Wesentlicher Unterschied zwischen der klassischen GmbH und der Unternehmergesellschaft ist, dass letztere bereits mit einem Startkapital von 1 Euro gegründet werden kann. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/95-Die-Unternehmergesellschaft-UG-Geeignete-Gesellschaftsform-fuer-Startups-in-der-IT-und-Internetbranche.html#extended&quot;&gt;&quot;Die Unternehmergesellschaft  (UG) – Geeignete Gesellschaftsform für Startups in der IT- und Internetbranche ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 08 Apr 2009 14:30:23 +0200</pubDate>
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    <title>Twitter und Recht – Sind Tweets urheberrechtlich geschützt ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/94-Twitter-und-Recht-Sind-Tweets-urheberrechtlich-geschuetzt.html</link>
            <category>Creative Commons</category>
            <category>Open Source</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Twitter &amp; Recht</category>
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            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Veranlasst durch den &lt;a href=&quot;http://dirk-baranek.de/internet/sind-twitter-mashups-illegal/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Dirk Baranek&quot;&gt;Artikel „Sind Twitter-Mashups illegal?“ &lt;/a&gt;und eine entsprechende Nachfrage habe ich mir ein paar Gedanken zu der Frage gemacht, ob &lt;a href=&quot;http://blog.firstmedia.de/?p=2116&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;firstmedia&quot;&gt;Tweets&lt;/a&gt; (so wird die jeweilige Einzelnachricht auf Twitter genannt) urheberrechtlich geschützt sind und damit eine Veröffentlichung der Zustimmung des Autors bedarf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zahl der deutschen Twitter Nutzer &lt;a href=&quot;http://faz-community.faz.net/blogs/netzkonom/archive/2009/01/21/twitter.aspx&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FAZ Blog&quot;&gt;steigt im Moment stark an&lt;/a&gt;. Durch dieses steigende Wachstum entstehen auch immer häufiger sogenannte Mash-Ups (d.h. eine (Re-)kombination von unterschiedlichen Inhalten) verschiedener &lt;a href=&quot;http://gedankensolo.wordpress.com/2009/02/23/was-ist-eigentlich-twitter/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Gedankensolo&quot;&gt;Tweets&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu schreibt &lt;a href=&quot;http://dirk-baranek.de/internet/sind-twitter-mashups-illegal/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Dirk Baranek&quot;&gt;Dirk Baranek&lt;/a&gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Bedeutet: Nachrichten oder ganze Accounts werden nach bestimmten gemeinsamen Kriterien gesucht und dann auf einer entsprechenden Website zusammen dargestellt. Das ist nicht ganz uninteressant, weil man dann die Möglichkeit hat, auf einen Blick den entsprechenden Nachrichtenstrom zu sehen, ohne dass man all diesen Leuten folgen muss. So gibt es zum Beispiel bereits Unternehmen, die allen Nachrichten zu ihrem Produkt auf ihrer eigenen Website darstellen. Oder es werden Nachrichten von Politik-Twitterern zusammengefasst.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wären solche Tweets oder der ganze Twitter Stream (d.h. die chronologische Abfolge der Tweets eines Autors) nun urheberrechtlich geschützt , so wäre ein Veröffentlichung in solchen neuen Mashups grundsätzlich nur mit Zustimmung des Autors zulässig. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/94-Twitter-und-Recht-Sind-Tweets-urheberrechtlich-geschuetzt.html#extended&quot;&gt;&quot;Twitter und Recht – Sind Tweets urheberrechtlich geschützt ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 16 Mar 2009 09:30:25 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Neues Marketing - und Werberecht - Aktuelle Änderungen des UWG und deren Auswirkungen</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/93-Neues-Marketing-und-Werberecht-Aktuelle-AEnderungen-des-UWG-und-deren-Auswirkungen.html</link>
            <category>Marketing &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Werberecht</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Zum 30.12.2008 wurden im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien (unter anderem der &lt;a href=&quot;http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:149:0022:0039:DE:PDF&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Richtlinie 2005/29/EG&quot;&gt;Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmern und Verbrauchern&lt;/a&gt;) diverse Änderungen vorgenommen. Neben einzelnen Umfomulierungen des Gesetzes deren Auswirkungen nachfolgend kurz erläutert werden, soll insbesondere auch die neu eingeführte sogenannte &lt;a href=&quot;http://dejure.org/gesetze/UWG/Anhang.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Anhang zu § 3 Abs.3 UWG&quot;&gt;&quot;Schwarze Liste&quot;&lt;/a&gt; vorgestellt werden, die relativ konkret 30 geschäftliche Handlungen auflistet, die immer verboten sind und damit auch unter Wettbewerbern abgemahnt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Viele von diesen ausdrücklich aufgeführten Tatbeständen, die unter Wettbewerbern nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern bei entsprechendem Verschulden auch einen Schadenersatzanspruch begründen, dürften insbesondere auch für Marketingmaßnahmen im Internet und auch die neuen Möglichkeiten des &lt;a href=&quot;http://social-media-marketers.blogspot.com/2008/12/social-media-was-versteht-man-darunter.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Definition und Erläuterung &quot;Social Media Marketing&quot;&quot;&gt;Social Media Marketing&lt;/a&gt; oder auch des &lt;a href=&quot;http://www.marketing.ch/wissen/viralmarketing/definition.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Definition und Erläuterung &quot;Virales Marketing&quot;&quot;&gt;Viralen Marketing&lt;/a&gt;, die das &lt;a href=&quot;http://www.viralandbuzzmarketing.de/#/virales-marketing-2009-aufwind&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Virales Marketing auch 2009&quot;&gt;Onlinemarketing&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.absatzwirtschaft.de/Content/_pv/_p/1003214/_t/fthighlight/highlightkey/virales+marketing/_b/64975/default.aspx/bei-viralen-aktionen-blicken-werber-auf-die-moeglichkeiten-von-facebook.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Absatzwirtschaft&quot;&gt;immer interessanter&lt;/a&gt; machen, von Relevanz sein. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber mit den neuen Regelungen diesen spannenden neuen Marketing-Tools keine allzu hohen Hürden in den Weg gelegt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zielsetzung der europäischen Richtlinie und damit auch die Umsetzung der nachfolgenden Regelungen im UWG war es unter anderem die betroffenen Sachverhalte in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und einheitlich zu regeln. Dies soll der grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr (und damit auch das Internetgeschäft) entsprechend erleichtern und sorgt - zumindest teilweise - dafür, dass man als Unternehmer von entsprechenden Standards auch in den anderen europäischen Mitgliedsstaaten ausgehen darf. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/93-Neues-Marketing-und-Werberecht-Aktuelle-AEnderungen-des-UWG-und-deren-Auswirkungen.html#extended&quot;&gt;&quot;Neues Marketing - und Werberecht - Aktuelle Änderungen des UWG und deren Auswirkungen&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 04 Mar 2009 09:16:40 +0100</pubDate>
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    <category>ambush marketing</category>
<category>marketingrecht</category>
<category>social media marketing</category>
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<category>wettbewerbsrecht</category>

</item>
<item>
    <title>Empfehlungsmarketing im Internet - Tell-a-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/92-Empfehlungsmarketing-im-Internet-Tell-a-Friend-Funktion-nur-unter-engen-Grenzen-rechtlich-zulaessig.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Web 2.0</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Eine Vielzahl von Online-Shops und anderen Plattformen bieten eine Funktion an, mit der man Freunde, Bekannte oder Kollegen über den jeweiligen Inhalt (sei es ein konkretes Produkt, einen Artikel oder ein anderweitiges Angebot) informieren kann. Dazu gibt man die E-Mailadresse des Bekannten (oft auch die eigene Adresse inklusive Namen) ein und kann noch eine kurze Botschaft beifügen. Der Plattformbetreiber sendet diese Empfehlung dann per E-Mail an den Dritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was viele Plattformbetreiber nicht wissen ist, dass diese sogenannte Tell-a-Friend Funktion auf Grundlage einer Entscheidung des LG Nürnberg (Entscheidung vom 04.03.2004 Az. 4 HKO 2056/04) rechtswidrig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Auffassung der Nürnberger Richter handelt es sich bei dieser Art der mittelbaren Werbung um eine unzumutbare Belästigung des die Empfehlung empfangenden Dritten. Es läge daher ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr.3 und Nr.4 UWG vor, der einen Unterlassungsanspruch begründet und insofern auch von Wettbewerbern abgemahnt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zumindest teilweise wurde diese Entscheidung auch vom OLG Nürnberg (Entscheidung vom 25.10.2005 Az. 3 U 1084/05) im Rahmen des Berufungsverfahrens bestätigt. Immer dann wenn die genannte Empfehlungsmail weitere Werbung enthält, liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, weil der Kunde als Instrument missbraucht werde, verbotene Werbung ohne Einwilligung des Empfängers an diesen zu versenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weil diese Rechtsprechung vielen spannenden und auch weit verbreitete Marketing-Tools entgegensteht, sollte man diese und etwaige Risikovermeidungsstrategien kennen. Schließlich wird diese Werbeform unter dem Begriff &lt;a href=&quot;http://www.web2blogs.de/virales-marketing/280&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Web2Blogs&quot;&gt;&quot;Virales Marketing&quot;&lt;/a&gt; von vielen &lt;a href=&quot;http://www.foerderland.de/419+M5856096838b.0.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Förderland&quot;&gt;Werbefachleuten&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://omabook.de/2009/02/10/virales-marketing-ankurbeln-mit-tell-a-friend-tools/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;omabook&quot;&gt;angepriesen&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/92-Empfehlungsmarketing-im-Internet-Tell-a-Friend-Funktion-nur-unter-engen-Grenzen-rechtlich-zulaessig.html#extended&quot;&gt;&quot;Empfehlungsmarketing im Internet - Tell-a-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 26 Feb 2009 09:53:02 +0100</pubDate>
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    <category>aktuelle entscheidungen im überblick</category>
<category>aktuelle rechtsprechung</category>
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</item>
<item>
    <title>Facebook ändert seine Terms of Service – Zulässigkeit der nachträglichen Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/91-Facebook-aendert-seine-Terms-of-Service-Zulaessigkeit-der-nachtraeglichen-AEnderung-von-Allgemeinen-Geschaeftsbedingungen-AGB.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
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    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/91-Facebook-aendert-seine-Terms-of-Service-Zulaessigkeit-der-nachtraeglichen-AEnderung-von-Allgemeinen-Geschaeftsbedingungen-AGB.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Aus &lt;a href=&quot;http://www.de-bug.de/medien/archives/reingelegt-facebook-account-loschen-bringts-nicht-mehr.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;De-Bug&quot;&gt;aktuellem&lt;/a&gt;  &lt;a href=&quot;http://www.dondahlmann.de/?p=121 &quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Don Dahlmann&quot;&gt;Anlass&lt;/a&gt; kommt wieder einmal die Frage auf, wie beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine nachträgliche Änderung von Nutzungsbedingungen oder AGB rechtlich zulässig und vor allem rechtswirksam zustande kommt bzw. kommen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Facebook hat vor kurzem zumindest seine &lt;a href=&quot;http://consumerist.com/5150175/facebooks-new-terms-of-service-we-can-do-anything-we-want-with-your-content-forever%22&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;The Consumerist&quot;&gt;englischsprachigen Nutzungsbedingungen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://blog.zdf.de/3sat.neues/2009/02/netzgefluster-vom-160209.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;3.SAT&quot;&gt;geändert&lt;/a&gt; und eine Klausel entfernt, die wie folgt lautete:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;You may remove your User Content from the Site at any time. If you choose to remove your User Content, the license granted above will automatically expire, however you acknowledge that the Company may retain archived copies of your User Content.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Änderung sorgt nunmehr unter der Annahme Facebook können die eingestellten Inhalte (User Generated Content) nun auch nach dem Löschen des Accounts weiternutzen, für &lt;a href=&quot;http://mrtopf.de/blog/en/who-owns-your-data-facebook-does-of-course-and-now-forever/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Mr. Topf&quot;&gt;einige&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://off-the-record.de/2009/02/16/du-gehoerst-facebook-immer/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Off the Record&quot;&gt;Reaktionen&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu dem Thema unter welchen Voraussetzungen Internetplattformen User Generated Content verwenden, veröffentlichen oder sogar weitergeben dürfen, hatte ich schon einmal unter &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/44-Verwendung-von-User-Generated-Content.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Verwendung von User Generated Content&quot;&gt;„Verwendung von User Generated Content“&lt;/a&gt; einen ausführlicheren Artikel geschrieben. Tenor daraus ist, dass der Plattformbetreiber sich die Rechte relativ weitgehend einräumen lassen kann, wenn der User der Rechteübertragung über die Nutzungsbedingungen zustimmt. Allgemeineres zu den Fragen, was in Nutzungsbedingungen alles geregelt werden kann bzw. sollte, findet sich in &lt;a href=&quot;http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/155-Community-Recht-Gestaltung-der-Nutzungsbedingungen-Teil-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Community &amp;amp; Recht - Gestaltung von Nutzungsbedingungen&quot;&gt;meinem Beitrag &quot;Community &amp;amp; Recht – Gestaltung der Nutzungsbedingungen&quot;&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine gute Zusammenfassung der entsprechenden Regelungen von Facebook (mit entsprechenden Übersetzungen)  findet sich &lt;a href=&quot;http://www.alltagskakophonie.de/2009/02/16/einwegstrase-facebook/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Alltagskakophonie&quot;&gt;hier&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachfolgend soll aber eigentlich unabhängig davon erläutert werden, unter welchen Voraussetzungen zumindest nach deutschem Recht eine nachträgliche Änderung von AGB zulässig ist. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/91-Facebook-aendert-seine-Terms-of-Service-Zulaessigkeit-der-nachtraeglichen-AEnderung-von-Allgemeinen-Geschaeftsbedingungen-AGB.html#extended&quot;&gt;&quot;Facebook ändert seine Terms of Service – Zulässigkeit der nachträglichen Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 16 Feb 2009 18:12:56 +0100</pubDate>
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    <category>agb</category>
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<item>
    <title>Großunternehmen vs. Blogger – Hat die Deutsche Bahn zu wenig  Medienkompetenz ? </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/90-Grossunternehmen-vs.-Blogger-Hat-die-Deutsche-Bahn-zu-wenig-Medienkompetenz.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
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            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Wieder einmal ist es passiert... &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht zum ersten Mal hat ein Großkonzern einen Blogger abgemahnt (siehe &lt;a href=&quot;http://netzpolitik.org/2009/deutsche-bahn-ag-schickt-mir-abmahnung/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Deutsche Bahn AG schickt mir eine Abmahnung&quot;&gt;&quot;Deutsche Bahn AG schickt mir eine Abmahnung&quot;&lt;/a&gt;) und damit innerhalb von nicht einmal 24 Stunden einen immensen Wirbel  im Internet ausgelöst. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über diesen Sachverhalt berichten zwischenzeitlich nicht nur &lt;a href=&quot;http://rivva.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Rivva&quot;&gt;zahlreiche andere Blogs&lt;/a&gt;, sondern auch die &lt;a href=&quot;http://www.focus.de/digital/internet/netzpolitik-org-bahn-geht-gegen-weblog-vor_aid_367521.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FOCUS online&quot;&gt;Online Ausgaben&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,605331,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;verschiedener Printmedien&lt;/a&gt;. Spätestens am Donnerstag wird diese negative Berichterstattung über die Deutsche Bahn auch in Zeitungen zu finden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. Der Sachverhalt&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Markus Beckedahl hatte im Rahmen seiner Berichterstattung auf seinem &lt;a href=&quot;http://www.netzpolitik.org&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;netzpolitik.org&quot;&gt;Blog netzpolitik.org&lt;/a&gt; ein internes Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn veröffentlicht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am gestrigen Tag ist dem Betreiber des bekannten Blogs per pdf eine Abmahnung unter anderem mit folgender Hinweis zugegangen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Damit verstoßen Sie gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1, Ans. 2 BGB sind Sie zur Beseitigung bzw. Unterlassung verpflichtet.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mal unabhängig von der rechtlichen Beurteilung, mit der ich mich nachfolgend kursorisch auseinandersetze, ist mehr als fraglich, ob sich die Deutsche Bahn mit dieser Abmahnung und der daraus resultierenden &lt;a href=&quot;http://carta.info/4772/deutsche-bahn-netzpolitik/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Carta&quot;&gt;negativen PR&lt;/a&gt; einen Gefallen getan hat. Wieder einmal zeigt sich, dass solche Großunternehmen die Vernetzung und Geschwindigkeit des Internets nicht richtig einschätzen. Innerhalb von nicht einmal 24 Stunden nach Zugang der Abmahnung hat sich die Nachricht über diese Angelegenheit im Internet &lt;a href=&quot;http://netzpolitik.org/2009/die-welle-nach-der-abmahnung/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Die Welle nach der Abmahnung&quot;&gt;fast viral&lt;/a&gt; verbreitet. Hier hat man offensichtlich übersehen, dass man es nicht mit irgendeinem privaten Schreiberling, sondern mit einem der deutschen Topblogger zu tun hat (derzeit &lt;a href=&quot;http://www.deutscheblogcharts.de/archiv/2009-5.html&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Deutsche Blogcharts&quot;&gt;Nr. 5 der Deutschen Blogcharts&lt;/a&gt;)  Bei einer entsprechenden Abmahnung der Printpresse hätte man sicher auch abgewogen, ob man die BILD Zeitung oder eben nur eine „Dorfzeitung“ abmahnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Angelegenheit zeigt wieder einmal, dass es bei der Reaktion auf unliebsame Berichterstattung im Internet (ob berechtigt oder nicht) maßgeblich darauf ankommt, dass neben der rein rechtlichen Bewertung auch eine entsprechende Medienkompetenz in die weitere Strategie mit einfließt. Und dabei wird das Unternehmen oft zu dem Ergebnis kommen, dass die Kontaktaufnahme mit dem Blogger (gegebenenfalls mit rechtlicher Fundierung) dem unmittelbaren „Draufhauen“ in Form einer Abmahnung - zumindest im ersten Schritt - vorzuziehen ist. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/90-Grossunternehmen-vs.-Blogger-Hat-die-Deutsche-Bahn-zu-wenig-Medienkompetenz.html#extended&quot;&gt;&quot;Großunternehmen vs. Blogger – Hat die Deutsche Bahn zu wenig  Medienkompetenz ? &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 04 Feb 2009 08:47:38 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Rechtliche Probleme beim Verkauf eines Blogs (Weblogs &amp; Recht)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/89-Rechtliche-Probleme-beim-Verkauf-eines-Blogs-Weblogs-Recht.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
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            <category>Creative Commons</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Robert Basic, einer der bekanntesten Blogger Deutschlands, hat &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2009/01/06/basic-thinking-verkaufen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Basic Thinking&quot;&gt;angekündigt&lt;/a&gt;, sein Weblog &quot;Basic Thinking&quot; zu verkaufen. Diese Meldung bewegt im Moment die &lt;a href=&quot;http://rivva.de/about/http://www.basicthinking.de/blog/2009/01/06/basic-thinking-verkaufen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Rivva&quot;&gt;deutsche Internetszene&lt;/a&gt;, hat eine &lt;a href=&quot;http://www.readers-edition.de/2009/01/07/schock-der-alphablogger-schmeisst-hin/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Readers Edition&quot;&gt;Vielzahl&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://medienlese.com/2009/01/07/hype-um-blogverkauf-basic-auf-der-resterampe/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;medienlese&quot;&gt;von&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://upload-magazin.de/?p=1651&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;UPLOAD Magazin&quot;&gt;unterschiedlichen&lt;/a&gt;  &lt;a href=&quot;http://t3n.yeebase.com/aktuell/news/newspost/deutschlands-top-blogger-robert-basic-will-vielleicht-sein-blog-verkaufen/2355/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;T3N&quot;&gt;Reaktionen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetmarketing-news.de/2009/01/06/blogverkauf-basic-thinking/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Internetmarketing News&quot;&gt;ausgelöst&lt;/a&gt; und ist zwischenzeitlich auch von „etablierten“ Medien wie &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,599775,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spiegel&quot;&gt;Spiegel  Online&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://faz-community.faz.net/blogs/netzkonom/archive/2009/01/07/wie-viel-ist-ein-blog-ohne-blogger-wert.aspx&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FAZ&quot;&gt;FAZ&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.bild.de/BILD/digital/technikwelt/2009/01/07/blog-auf-ebay-versteigert/robert-basic-verkauft-sein-online-tagebuch.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;BILD&quot;&gt;BILD&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.internetworld.de/Nachrichten/Medien/Robert-Basic-versteigert-sein-Weblog&quot; target=_blank&quot; title=&quot;internetworld&quot;&gt;aufgegriffen&lt;/a&gt; worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einmal unabhängig von der Frage der &lt;a href=&quot;http://www.sichelputzer.de/2009/01/06/lohnt-sich-ein-blogverkauf/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sichelputzer&quot;&gt;Sinnhaftigkeit&lt;/a&gt;  &lt;a href=&quot;http://www.seo-united.de/blog/internet/bloggen/robert-basic-hey-das-bin-ich.htm&quot;  title=&quot;SEO UNITED&quot;&gt;des Verkaufs&lt;/a&gt;  eines so &lt;a href=&quot;http://blog.larswichert.de/2009/01/mein-vorschlag-zum-thema-verkauf-von-basicthinkingde/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Lars Wichert&quot;&gt;gut eingeführten und häufig besuchten Blogs&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://meedia.de/nc/details/article/web-promis--keiner-will-das-basic-blog_100015036.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;MEEDIA&quot;&gt;Spekulationen über einen möglichen Preis&lt;/a&gt;, handelt es sich in jedem Fall um einen &lt;a href=&quot;http://www.werbeblogger.de/2009/01/08/werbeblogger-kuschelkautsch-ii-mit-robert-basic/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Werbeblogger&quot;&gt;spannenden Vorgang&lt;/a&gt;, an dem - dank der &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2009/01/07/ebay-verkaufstext-entwurf/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Basic Thinking&quot;&gt;grossen Transparenz&lt;/a&gt;, mit der Robert auch dieses Projekt angeht  - alle teilhaben dürfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit gestern steht das Weblog also nun bei &lt;a href=&quot;http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&amp;item=260343987629&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Angebot bei EBay&quot;&gt;ebay verifizierten Bietern zum Verkauf&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch aus juristischer Sicht ergeben sich beim Blogverkauf ein paar spannende Fragen, mit denen ich mich - unabhängig vom konkreten Anlass und den heißen Diskussionen - nachfolgend einmal grundsätzlich auseinandersetzen möchte. Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer gibt es wichtige Punkte, die im Vorfeld (vor allem für den Verkäufer) als auch beim eigentlichen Verkaufsprozess beachtet werden sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu gleich der Hinweis, dass ich naturgemäß nur den Regelfall untersuchen kann, der möglicherweise im Einzelfall anders zu bewerten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/89-Rechtliche-Probleme-beim-Verkauf-eines-Blogs-Weblogs-Recht.html#extended&quot;&gt;&quot;Rechtliche Probleme beim Verkauf eines Blogs (Weblogs &amp;amp; Recht)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 09 Jan 2009 09:00:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Verantwortlichkeit einer Online Anzeigenplattform für das fehlende Impressum innerhalb der Angebote Dritter</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/88-Verantwortlichkeit-einer-Online-Anzeigenplattform-fuer-das-fehlende-Impressum-innerhalb-der-Angebote-Dritter.html</link>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    In einem aktuellen Urteil hat das OLG Frankfurt (Az.: 6 U 139/08) entschieden, dass den Betreiber einer so genannten Online Anzeigenplattform gewisse Pflichten treffen, dafür zu sorgen, dass Dritte die auf der Plattform eigene Anzeigen schalten die Impressumspflicht erfüllen. Mit Online Anzeigenplattform sind Seiten wie &lt;a href=&quot;http://www.ebay.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;EBay&quot;&gt;ebay&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.tradoria.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;tradoria&quot;&gt;tradoria&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.zlio.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zlio&quot;&gt;zlio&lt;/a&gt; etc gemeint, die es Dritten ermöglichen, eigene (Verkaufs-)anzeigen auf der Plattform einzustellen und so Gegenstände zum Verkauf anbieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret heißt das also, dass eine Anzeigenplattform unter bestimmten Voraussetzungen dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn im Rahmen gewerblichen Anzeigen Dritter auf der Plattform das Impressum fehlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit schafft das OLG Frankfurt eine weitere (bedenklich weitreichende) Verpflichtung von Anzeigenplattformen und entsprechenden Web 2.0 Angeboten. Neben einer detaillierteren Auseinandersetzung mit der Entscheidung, die wieder einmal zeigt welch wichtige Bedeutung den Nutzungsbedingungen (oder AGB) im Hinblick auf die Vermeidung von Risiken zukommt, möchte ich auch ein paar Praxistipps geben, mit denen betroffene Plattformbetreiber entsprechenden Haftungsrisiken begegnen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/88-Verantwortlichkeit-einer-Online-Anzeigenplattform-fuer-das-fehlende-Impressum-innerhalb-der-Angebote-Dritter.html#extended&quot;&gt;&quot;Verantwortlichkeit einer Online Anzeigenplattform für das fehlende Impressum innerhalb der Angebote Dritter&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 07 Jan 2009 09:00:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Abstimmung zum 3. rechtzweinull Wunschkonzert</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/87-Abstimmung-zum-3.-rechtzweinull-Wunschkonzert.html</link>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nachdem ich in meinem letzten Beitrag noch um Themenvorschlaege gebeten hatte, ueber die abgestimmt werden soll, stelle ich also jetzt live aus einem Internetcafe am schoenen Strand von Thailand (und insofern ohne Umlaute) die gesammelte Themenliste zur Abstimmung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ueber das Thema, welches in genau einem Monat die meisten Stimmen gesammelt hat, werde ich dann einen umfassenden Blogbeitrag verfassen und hier im Blog einstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei den beiden letzten Teilnahmen haben dier Themen &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/61-Datenschutzrechtliche-Beurteilung-der-Werbung-auf-den-Profilseiten-bei-XING.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag &quot;Werbung auf den Profilseiten von XING&quot;&quot;&gt;&quot;Werbung auf den Profilseiten von XING&quot;&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/44-Verwendung-von-User-Generated-Content.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag &quot;Verwendung von User Generated Content&quot;&quot;&gt;&quot;Verwendung von User Generated Content&quot;&lt;/a&gt; gewonnen. Vielen Dank auch noch einmal an alle die bei der Abstimmung teilgenommen haben. Ich hoffe, dass meine jeweils verfassten Beitraege ein wenig weiterhelfen konnten. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/87-Abstimmung-zum-3.-rechtzweinull-Wunschkonzert.html#extended&quot;&gt;&quot;Abstimmung zum 3. rechtzweinull Wunschkonzert&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 10 Dec 2008 06:19:06 +0100</pubDate>
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<item>
    <title>3. rechtzweinull Wunschkonzert</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/86-3.-rechtzweinull-Wunschkonzert.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Einer guten Tradition folgend wird es während meines Urlaubs wieder ein rechtzweinull Wunschkonzert geben. Jeder darf sich also nun ein Thema wünschen, mit dem ich mich einmal etwas intensiver befassen soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem ich beim &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/36-1.-rechtzweinull-Wunschkonzert.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;1. rechtzweinull Wunschkonzert&quot;&gt;ersten&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/59-XING,-studiVZ-und-spickmich-Datenschutz-in-2008.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;2. rechtzweinull Wunschkonzert&quot;&gt;zweiten Wunschkonzert&lt;/a&gt; bestimmte Themen ausgewählt und zur Abstimmung gegeben habe, möchte ich diesmal zunächst einmal Themen der Leser/innen sammeln und dann diese zur Abstimmung stellen (User Generated Weblawging sozusagen). Diese spannende Art der Leserbeteiligung scheint auch auf &lt;a href=&quot;http://blog.oliver-gassner.de/archives/2801-Blog-Wunschkonzert-mit-Skribit.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Wunschkonzert bei Oliver Gassner&quot;&gt;anderen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2008/11/09/montag-lesertag/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Montag Lesertag bei Robert Basic&quot;&gt;Blogs&lt;/a&gt; gut angenommen zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daher nun meine Einladung an alle Leser/innen in den Kommentaren zu diesem Eintrag Themen aus dem Bereich &quot;Web 2.0 &amp;amp; Recht &quot; bzw Internetrecht im weitesten Sinne einzutragen, die interessieren und zu denen ich bei nächster Gelegenheit etwas schreiben soll. Neben allgemeinen Themen können natürlich auch Urteile von allgemeinem Interesse angeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich werde alle Vorschläge sammeln, nötigenfalls ein wenig zusammenfassen und vielleicht mit ein paar eigenen Themenvorschlägen vom 20.11. bis zum 15.12. zur Abstimmung stellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Thema mit den meisten Stimmen werde ich mir dann einmal intensiver anschauen und einen entsprechenden Beitrag schreiben. Aber bitte keine Einzelfälle im Interesse einer individuellen Rechtsberatung schildern, sondern allgemeinere Themen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/86-3.-rechtzweinull-Wunschkonzert.html#extended&quot;&gt;&quot;3. rechtzweinull Wunschkonzert&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 13 Nov 2008 08:18:46 +0100</pubDate>
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<item>
    <title>Urteil des OLG Hamburg – noch mehr Haftung für Forenbetreiber? </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/85-Urteil-des-OLG-Hamburg-noch-mehr-Haftung-fuer-Forenbetreiber.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
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            <category>Praxistipps</category>
            <category>Urheberrecht</category>
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            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Die Hamburger Gerichte sind bereits für ihre eigene Auffassung des Telemediengesetzes (TMG) und für die strengen Anforderungen, die seitens des Gerichts an die Plattformbetreiber gestellt werden, bekannt. Vor einiger Zeit hatte das &lt;a href=&quot;http://www.foren-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Hamburg-20070926.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urteil des OLG Hamburg&quot;&gt;OLG Hamburg (Az.: 5 U 165/06)&lt;/a&gt; erneut über die Frage zu entscheiden, inwieweit ein Plattformbetreiber (im konkreten Fall ein Themenportal für Kochrezepte) für die von Dritten eingestellten Inhalte (User Generated Content) verantwortlich gemacht werden kann. Auch wenn diese (inzwischen rechtskräftige) Entscheidung nicht mehr ganz aktuell ist, möchte ich noch einmal die wesentlichen Argumente durchleuchten, weil sich anhand der streitgegenständlichen Fragen gut verdeutlichen lässt, auf welche Gesichtspunkte Plattformbetreiber im Zusammenhang mit der Haftung für nutzergenerierte Inhalte achten sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das TMG sieht zugunsten von Plattformbetreibern vor, dass diese nur unter bestimmten Voraussetzungen für rechtsverletzende Inhalte Dritter verantwortlich gemacht werden können. Richtungsweisend ist in diesem Zusammenhang aber bereits die Frage, ob tatsächlich fremde Inhalte im Sinne von § 10 TMG vorliegen, oder ob sich der Plattformbetreiber die Inhalte „zu eigen“ gemacht hat. Dann nämlich greift die Haftungsprivilegierung des Telemediengesetzes im Rahmen der Verantwortlichkeit für fremde Inhalte nämlich nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/85-Urteil-des-OLG-Hamburg-noch-mehr-Haftung-fuer-Forenbetreiber.html#extended&quot;&gt;&quot;Urteil des OLG Hamburg – noch mehr Haftung für Forenbetreiber? &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 22 Oct 2008 15:00:00 +0200</pubDate>
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    <category>Foren &amp; Recht</category>
<category>Forenbetreiber</category>
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<category>User Generated Content</category>
<category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
<category>Web 2.0</category>

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<item>
    <title>Nachlese Barcamp Stuttgart und Barcamp Berlin</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/84-Nachlese-Barcamp-Stuttgart-und-Barcamp-Berlin.html</link>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nachdem mich das operative Geschäft eine Weile vom bloggen abgehalten hat, möchte ich es nun nicht versäumen, ein paar Worte zu meinen letzten beiden Barcamps zu verlieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während ich das &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Barcamp Stuttgart&quot;&gt;Barcamp Stuttgart vom 26.-28.09.2008&lt;/a&gt; noch mitorganisiert habe, durfte ich am letzten Wochenende das &lt;a href=&quot;http://barcampberlin3.mixxt.org/&quot;  title=&quot;Barcamp Berlin&quot;&gt;Barcamp Berlin&lt;/a&gt; in der Telekomzentrale entspannt als Teilnehmer genießen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Barcamp Stuttgart&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten mit 200 Teilnehmern ein volles Haus, nicht nur zahlenmäßig viele Sessions, sondern auch inhaltlich ein – wie ich finde - qualitativ &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de/networks/wiki/index.bc0711_sessions_samstag&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sessions am Samstag&quot;&gt;hochwertiges Programm&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/84-Nachlese-Barcamp-Stuttgart-und-Barcamp-Berlin.html#extended&quot;&gt;&quot;Nachlese Barcamp Stuttgart und Barcamp Berlin&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 22 Oct 2008 11:16:24 +0200</pubDate>
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    <category>Web 2.0</category>

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    <title>Countdown für 1. Barcamp Stuttgart läuft...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/83-Countdown-fuer-1.-Barcamp-Stuttgart-laeuft....html</link>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nur noch wenige Tage dann beginnt das erste Stuttgarter Barcamp.  Beginnend mit dem Get Together am kommenden Freitag ab 18 Uhr im Ratskeller freuen wir uns am Samstag und Sonntag jeweils ab 9 Uhr auf spannende Sessions und regen Austausch mit und unter allen Teilnehmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Neulinge noch einmal kurz zur Erläuterung: Bei einem &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/BarCamp&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Erklärung Barcamp bei wikipedia&quot;&gt;Barcamp&lt;/a&gt; handelt es sich um ein kostenloses Konferenzformat, in dem die Themen aus allen Bereichen des Internets und des Web 2.0 erst &quot;adhoc&quot; auf der Veranstaltung festgelegt werden. Am Wochenende werden sich hier in Stuttgart also zahlreiche Blogger, Marketingexperten, Unternehmer, Programmierer und alle Internetinteressierten treffen, um sich in einer offenen Umgebung auszutauschen und von einander zu lernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir danken neben der &lt;a href=&quot;http://www.mfg.de&quot; http://bcstuttgart.mixxt.de/networks/wiki/index.Sponsoren title=&quot;MFG&quot;&gt;Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), &lt;/a&gt;die uns als Raum- und WLAN-Sponsor unterstützt, noch einmal ausdrücklich allen &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de/networks/wiki/index.Sponsoren&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sponsoren&quot;&gt;weiteren Sponsoren&lt;/a&gt; , ohne die die Veranstaltung in der geplanten Form nicht möglich wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom regen Andrang am &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de/networks/events/show_event.1389&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Anmeldungen Freitag&quot;&gt;Freitag&lt;/a&gt; (positiv) überrascht haben wir zwischenzeitlich die Location auf den Ratskeller (siehe &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de/networks/wiki/index.WannWo&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Wann und Wo&quot;&gt;Locations&lt;/a&gt;) umgebucht. Dieser sollte genug Platz bieten, um schon am Freitag ein Wiedersehen und Kennenlernen zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während die &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de/networks/events/index&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Anmeldeliste Events&quot;&gt;Anmeldeliste&lt;/a&gt; am &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de/networks/events/show_event.643&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Anmeldungen Samstag&quot;&gt;Samstag&lt;/a&gt; mit 230 angemeldeten Teilnehmern bereits voll ist, haben wir am &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de/networks/events/show_event.644&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Anmeldungen Sonntag&quot;&gt;Sonntag&lt;/a&gt; noch ein paar Plätze frei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem nachfolgend &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/83-Countdown-fuer-1.-Barcamp-Stuttgart-laeuft....html#extended&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Countdown für Barcamp läuft&quot;&gt;zusammengestellten Plan&lt;/a&gt; kann man die zeitliche Abfolge entnehmen. Ich selbst werde neben einer Session zum Thema „Web 2.0 &amp;amp; Recht“ eine Veranstaltung mit einem Kollegen aus der Kanzlei halten, im Rahmen derer wir die (aller Voraussicht nach ab November zu gründende) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vorstellen, mit anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH oder Limited vergleichen und dabei die jeweiligen Vor- und Nachteile erläutern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/83-Countdown-fuer-1.-Barcamp-Stuttgart-laeuft....html#extended&quot;&gt;&quot;Countdown für 1. Barcamp Stuttgart läuft...&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 23 Sep 2008 09:33:13 +0200</pubDate>
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    <category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Recht im Web 2.0 – Urheberrecht, Datenschutz &amp; Co. im „Mitmach-Web“ (in eigener Sache)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/82-Recht-im-Web-2.0-Urheberrecht,-Datenschutz-Co.-im-Mitmach-Web-in-eigener-Sache.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Markenrecht</category>
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            <category>Web 2.0</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Web 2.0 – das steht für eine neue Nutzergeneration, die nicht mehr passiv im Netz herumstöbert, sondern sich interaktiv vernetzt und eigene Inhalte in das World Wide Web stellt. Nicht allen ist bewusst, dass sie sich dabei oft in rechtlichen Grauzonen bewegen und es einige rechtliche Themen zu beachten gibt, egal ob durch Unternehmen oder Privatpersonen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf meinen &lt;a href=&quot;http://www.doit-online.de/cms/do+it.service/Veranstaltungen/do+it.veranstaltungen+%DCberblick?detailid=2804&amp;start=0&amp;internal_id=756&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Recht im Web 2.0 – Urheberrecht, Datenschutz &amp;amp; Co. im „Mitmach-Web“ &quot;&gt;Tagesworkshop bei der MFG &lt;/a&gt;zu dem Thema &lt;a href=&quot;http://www.doit-online.de/cms/do+it.service/Veranstaltungen?detailid=2804&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Infos zum Workshop&quot;&gt;&quot;Recht im Web 2.0 – Urheberrecht, Datenschutz &amp;amp; Co. im „Mitmach-Web“&quot; &lt;/a&gt;hinweisen, den ich am 17.09.2008 direkt bei der MFG im Bosch-Areal in Stuttgart abhalten werde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zentrum des Seminars stehen Technologien wie Weblogs und Podcasts, aber auch die Social Networks, Massenmailings und die Haftung für User Generated Content.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gedacht ist der Workshop für alle Projektleiter und Online-Redakteure in Unternehmen, Agenturen und Institutionen, aber auch für Entscheider aus der Kommunikations- und Marketingabteilung sowie Internetverantwortliche. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/82-Recht-im-Web-2.0-Urheberrecht,-Datenschutz-Co.-im-Mitmach-Web-in-eigener-Sache.html#extended&quot;&gt;&quot;Recht im Web 2.0 – Urheberrecht, Datenschutz &amp;amp; Co. im „Mitmach-Web“ (in eigener Sache)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 05 Sep 2008 08:54:46 +0200</pubDate>
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<category>Web 2.0</category>
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</item>
<item>
    <title>Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/81-Rechtliche-Zulaessigkeit-der-Veroeffentlichungen-von-E-Mails-im-Internet.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Aufgrund einer &lt;a href=&quot;http://www.fixmbr.de/zitat-des-tages-54/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FIXMBR&quot;&gt;aktuellen&lt;/a&gt;  &lt;a href=&quot;http://www.sierralog.com/stories/5119407/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;sierralog&quot;&gt;Auseinandersetzung&lt;/a&gt;  zwischen einem Blogger und einem Journalisten wird derzeit auf einigen Blogs die Fragen aufgeworfen, ob die ungefragte Veröffentlichung von E-Mails rechtlich zulässig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegungen die &lt;a href=&quot;http://www.sichelputzer.de/2008/08/13/warum-wir-mails-ins-netz-stellen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sichelputzer&quot;&gt;Mike Schnoor&lt;/a&gt;  anstellt oder sich im &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2008/08/13/ungefragt-emails-veroeffentlichen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;basicthinking&quot;&gt;Beitrag von Robert Basic&lt;/a&gt; bzw &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2008/08/13/ungefragt-emails-veroeffentlichen/#comment-833287&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Kommentare basicthinking&quot;&gt;den entsprechenden Kommentaren&lt;/a&gt;  finden, befassen sich zum größten Teil mit den Argumenten, die auch im Rahmen der rechtlichen Bewertung von entscheidender Bedeutung sind.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/81-Rechtliche-Zulaessigkeit-der-Veroeffentlichungen-von-E-Mails-im-Internet.html#extended&quot;&gt;&quot;Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 14 Aug 2008 12:26:14 +0200</pubDate>
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    <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
<category>Datenschutz</category>
<category>E-Mails</category>
<category>Foren &amp; Recht</category>
<category>Praxistipps</category>
<category>Zulässigkeit</category>

</item>
<item>
    <title>Creative Commons Lizenzen &amp; Urheberrecht: Einräumung von Nutzungsrechten (Einführung)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/80-Creative-Commons-Lizenzen-Urheberrecht-Einraeumung-von-Nutzungsrechten-Einfuehrung.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Creative Commons</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Open Source</category>
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            <category>Urheberrecht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    &lt;img width=&#039;110&#039; height=&#039;110&#039; style=&quot;float: left; border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/uploads/BlogsUrheberrecht-gross.thumb.serendipityThumb.jpg&quot; alt=&quot;&quot; /&gt; Bei vielen  neuen Problemstellungen, die sich im oder beim Umgang mit dem Internet ergeben, stösst das gute (alte) Urheberrecht an seine Grenzen. Zahlreiche Fragestellungen, die sich völlig neu stellen, sind von den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), wenn überhaupt nur unzureichend geregelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Artikelserie zum Thema „Blogs &amp;amp; Urheberrecht“, die wir Anfang letzter Woche gemeinsam mit &lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Telemedicus&quot;&gt;Telemedicus&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.jur-blog.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;jur-blog.de&quot;&gt;jur-blog.de&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.kriegs-recht.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;kriegs-recht.de&quot;&gt;kriegs-recht.de&lt;/a&gt; gemeinsam gestartet haben, werden nun einige dieser Themen von kompetenter Seite erklärt und aufgearbeitet werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Reihe sind bisher erschienen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/article/922-Blogs-Urheberrecht.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Telemedicus&quot;&gt;Einführung ins Urheberrecht &lt;/a&gt;(Telemedicus) &lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.jur-blog.de/multimediarecht/rechtsanwalt/2008-08/blogs-urheberrecht-kein-thema/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;jur-blog.de&quot;&gt;Blogs &amp;amp; Urheberrecht - (k)ein Thema?&lt;/a&gt; (jur-blog.de) &lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.jur-blog.de/multimediarecht/rechtsanwalt/2008-08/teil-b-fragestellungen-bei-blogs-urheberrecht/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;jur-blog.de&quot;&gt;Fragestellungen bei Blogs &amp;amp; Urheberrecht&lt;/a&gt; (jur-blog.de)&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben Fragen, die sich im Rahmen der urheberrechtlichen Bewertung solch relativ neuer Formate wie den Weblogs (kurz Blogs)  stellen,  werfen nicht zuletzt die sogenannten freien Lizenzen (wie auch und gerade die Creative Commons) einige Probleme auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der nun folgenden Einführung und Erklärung, was die Creative Commons Lizenzen eigentlich sind, werde ich im zweiten Teil deren Einsatzmöglichkeiten, Vorteile aber auch verbleibende Restrisiken darstellen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/80-Creative-Commons-Lizenzen-Urheberrecht-Einraeumung-von-Nutzungsrechten-Einfuehrung.html#extended&quot;&gt;&quot;Creative Commons Lizenzen &amp;amp; Urheberrecht: Einräumung von Nutzungsrechten (Einführung)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 12 Aug 2008 09:00:00 +0200</pubDate>
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    <category>Blogs &amp; Recht</category>
<category>Creative Commons</category>
<category>Forenbetreiber</category>
<category>Open Source</category>
<category>Praxistipps</category>
<category>Urheberrecht</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Wettbewerb unter den Social Networks verschärft sich: Facebook klagt gegen StudiVZ</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/79-Wettbewerb-unter-den-Social-Networks-verschaerft-sich-Facebook-klagt-gegen-StudiVZ.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
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    Seit den &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Facebook-verklagt-StudiVZ--/meldung/113029&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Heise&quot;&gt;ersten&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E8348168B1A164D2792AFC848A1DFB742~ATpl~Ecommon~Scontent.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FAZ&quot;&gt;Meldungen&lt;/a&gt; letzte Woche bewegt ein Thema große Teile der  Internewelt: Facebook geht vor einem kalifornischen Gericht gegen StudiVZ vor, weil diese „ nicht nur Facebooks Features gestohlen, sondern auch das „Look and Feel“, das Design, große Teile der Website-Funktionalitäten und andere Eigentumsrechte wie Style Sheets“ übernommen hätten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem ich mich je gerade erst kürzlich etwas detaillierter mit dem artverwandten &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/75-Contentdiebstahl-Recht-Vorgehen-gegen-die-UEbernahme-von-Texten-im-Internet.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Rechtliche Möglichkeiten bei Contentklau&quot;&gt;Thema &quot;Rechtliche Beurteilung von Contenklau&quot; &lt;/a&gt;auseinandergesetzt habe, kann ich natürlich auch diese spannende Angelegenheit nicht auslassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/79-Wettbewerb-unter-den-Social-Networks-verschaerft-sich-Facebook-klagt-gegen-StudiVZ.html#extended&quot;&gt;&quot;Wettbewerb unter den Social Networks verschärft sich: Facebook klagt gegen StudiVZ&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 21 Jul 2008 09:41:10 +0200</pubDate>
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    <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
<category>Foren &amp; Recht</category>
<category>Urheberrecht</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>
<category>Wettbewerbsrecht</category>

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<item>
    <title>Channel Intelligence klagt wegen  Patent auf Wunschlisten</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/78-Channel-Intelligence-klagt-wegen-Patent-auf-Wunschlisten.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
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            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Laut einer &lt;a href=&quot;http://www.techcrunch.com/2008/07/17/channel-intelligence-sues-just-about-everyone-who-offers-wishlists/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;TechCrunch&quot;&gt;aktuellen Meldung auf TechCrunch&lt;/a&gt; klagt die amerikanische Firme &lt;a href=&quot;http://www.crunchbase.com/company/channel-intelligence&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Channel Intelligence Inc.&quot;&gt;Channel Intelligence Inc.&lt;/a&gt; gerade gegen eine Vielzahl von Internetplattformen (darunter die auch in Deutschland bekannten &lt;a href=&quot;http://www.stylehive.com/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;stylehive&quot;&gt;Stylehive&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://www.zlio.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Zlio&quot;&gt;Zlio&lt;/a&gt;), weil diese angeblich ihr &lt;a href=&quot;http://www.google.com/patents?vid=USPAT6917941&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;US-Patent&quot;&gt;US-Patent No. 6,917,941&lt;/a&gt; verletzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Patent beansprucht Channel Intelligence laut dem TechCrunch-Beitrag nicht weniger als ein alleiniges Nutzungsrecht für so genannte Wishlists, also Wunschlisten auf denen Besucher einer Webseite die Dinge auflisten können, die dann Dritte für sie kaufen können/sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein eingetragenes Patent gibt seinem Inhaber auch in Deutschland ein zeitlich befristetes Ausschlussrecht (§ 9 PatG) zur Nutzung der Erfindung. Mit einem entsprechenden Patent kann man daher grundsätzlich Dritten untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraglich ist im vorliegenden Fall allerdings, ob solch eine Anwendung wie eine Wunschliste überhaupt patentierbar sein kann bzw. ob der im Patent niedergelegte Schutzanspruch tatsächlich so weit reicht, die Verwendung entsprechender Wunschlisten grundsätzlich zu untersagen. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/78-Channel-Intelligence-klagt-wegen-Patent-auf-Wunschlisten.html#extended&quot;&gt;&quot;Channel Intelligence klagt wegen  Patent auf Wunschlisten&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 17 Jul 2008 15:32:58 +0200</pubDate>
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<category>Praxistipps</category>
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    <title>Barcamp Stuttgart: Jetzt anmelden...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/77-Barcamp-Stuttgart-Jetzt-anmelden....html</link>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    &lt;img width=&#039;375&#039; height=&#039;112&#039; style=&quot;border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/uploads/bc0711.png&quot; alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 27. und 28.09.2008 findet nun endlich das erste Barcamp Stuttgart statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit heute 8.00 Uhr ist auch die offizielle Anmeldung auf &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;BC Stuttgart&quot;&gt;http://bcstuttgart.mixxt.de&lt;/a&gt; geöffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;u&gt;Noch einmal für alle Neulinge: Was ist ein Barcamp ?&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/BarCamp&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Barcamp&quot; bei Wikipedia&quot;&gt;Barcamp&lt;/a&gt; handelt es sich um ein kostenloses Konferenzformat, in dem die Themen aus allen Bereichen des Internets und des Web 2.0 erst &quot;adhoc&quot; auf der Veranstaltung festgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir danken neben der &lt;a href=&quot;http://mfg.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;MFG&quot;&gt;Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), &lt;/a&gt;die uns als Raum- und WLAN-Sponsor unterstützt, natürlich auch &lt;a href=&quot;http://bcstuttgart.mixxt.de/networks/wiki/index.Sponsoren&quot;  title=&quot;Sponsoren des 1. Barcamp Stuttgart&quot;&gt;allen weiteren Sponsoren&lt;/a&gt;, ohne die die Veranstaltung in der geplanten Form nicht möglich wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/77-Barcamp-Stuttgart-Jetzt-anmelden....html#extended&quot;&gt;&quot;Barcamp Stuttgart: Jetzt anmelden...&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 17 Jul 2008 08:00:00 +0200</pubDate>
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    <category>Web 2.0</category>

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    <title>Landesdatenschutzzentrum: Google Analytics verletzt Datenschutzrecht der Webseitenbesucher</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/76-Landesdatenschutzzentrum-Google-Analytics-verletzt-Datenschutzrecht-der-Webseitenbesucher.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Bereits im November letzten Jahres hatte ich mir unter Zugrundelegung eines Berliner Urteils in dem Beitrag &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/50-Ist-die-Nutzung-von-Google-Analytics-und-Co-rechtswidrig.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Ist die Nutzung von Google Analytics rechtswidrig ?&quot;&gt;„Ist die Nutzung von Google Analytics rechtswidrig ?“&lt;/a&gt; Gedanken über die Rechtmässigkeit von Google Analytics gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich wird mein damaliges Ergebnis auch von einer &lt;a href=&quot;https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20080807-google-analytics.htm&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pressemeldung &quot;&gt;Pressemeldung&lt;/a&gt; des &lt;a href=&quot;https://www.datenschutzzentrum.de/index.htm&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Landeszetrum für Datenschutz&quot;&gt;Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein &lt;/a&gt;gestützt. Eine Prüfung der Dienste von Google hat ergeben, dass die Nutzung des Statistiktools unter bestimmten Voraussetzungen sowohl für den Webseitenbetreiber als auch Google gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/76-Landesdatenschutzzentrum-Google-Analytics-verletzt-Datenschutzrecht-der-Webseitenbesucher.html#extended&quot;&gt;&quot;Landesdatenschutzzentrum: Google Analytics verletzt Datenschutzrecht der Webseitenbesucher&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 09 Jul 2008 12:34:31 +0200</pubDate>
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    <category>Blogs &amp; Recht</category>
<category>Datenschutz</category>
<category>Forenbetreiber</category>
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</item>
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    <title>Contentdiebstahl &amp; Recht - Vorgehen gegen die Übernahme von Texten im Internet</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/75-Contentdiebstahl-Recht-Vorgehen-gegen-die-UEbernahme-von-Texten-im-Internet.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Fasst wöchentlich &lt;a href=&quot;http://www.eeepcnews.de/2008/05/28/subnotebook-shopde-content-klau-und-comment-spam/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;EEE PC News&quot;&gt;liest&lt;/a&gt; man in &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2008/06/05/knoofig/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;basicthinking&quot;&gt;Blogs&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.werbeblogger.de/2007/10/19/content-diebstahl/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Werbeblogger&quot;&gt;aus&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.sumaphil.de/seo/der-daemlichste-content-klau-seit-langem/&quot; target&quot;=_blank&quot; title=&quot;sumaphil Blog&quot;&gt;allen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.candy-college.com/web/masterdealz-und-ihr-content-klau/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Candy-College&quot;&gt;möglichen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.theofel.de/archives/2008/04/celebrity-loungede-von-florian-visser-verstoss-gegen-das-urheberrecht.html&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Jan´s Technik Blog&quot;&gt;thematischen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.zoomx.de/masterdealz-blog-klaut-content-von-zoomx/2008/06/17/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;zoomx&quot;&gt;Bereichen&lt;/a&gt;, dass einzelne Aggregatoren und Blogseiten sich kurzerhand die mühselige Arbeit ersparen, sich regelmäßig Gedanken über neue Inhalte zu machen  und diese dann auch noch schreiben zu müssen, und sich deshalb kurzerhand bei anderen bedienen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Möglichkeiten wie RSS-Feeds sorgen dafür, dass man die Inhalte ja noch nicht einmal &quot;händisch&quot; kopieren muss, sondern diese sozusagen frei Haus und automatisiert auf die eigene Seite setzen kann. Hinzu kommt, dass - was &lt;a href=&quot;http://www.tripple.net/contator/webwizard/news.asp?ber=75&amp;nnr=25019&quot;  title=&quot;tripple Blog&quot;&gt;teilweise&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.eeepcnews.de/2008/05/28/subnotebook-shopde-content-klau-und-comment-spam/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;EEE PC News&quot;&gt;vermutet&lt;/a&gt; wird - der Urheber durch die Übernahme sogar noch unmittelbaren Schaden nehmen kann, wenn der kopierte Beitrag als &lt;a href=&quot;http://www.goldmann.de/von-google-gebannt-wegen-duplicate-content_tipp_321.html&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Redaktionsbüro Goldmann&quot;&gt;Duplicate Content &lt;/a&gt; , aus dem Google Index genommen wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Phänomen, welches mit dem weiteren Wachstum der Blogosphäre sicher nicht abnehmen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie diese Fälle rechtlich zu bewerten sind und welche Möglichkeiten der Betroffene (neben &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2008/07/03/framebuster-gezielt-gegen-einzelne-domains-einsetzen/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;basicthinking&quot;&gt;technischen Hindernissen&lt;/a&gt;) in verschiedenen Konstellationen hat, soll nachfolgend behandelt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um allerdings gleich einer immer noch vorhandenen Fehlvorstellung vorzubeugen: Nur weil ich meine Inhalte im Internet veröffentliche oder sogar einen RSS-Feed zur Verfügung stelle, heißt das natürlich nicht, das Dritte diese Texte beliebig veröffentlichen dürfen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/75-Contentdiebstahl-Recht-Vorgehen-gegen-die-UEbernahme-von-Texten-im-Internet.html#extended&quot;&gt;&quot;Contentdiebstahl &amp;amp; Recht - Vorgehen gegen die Übernahme von Texten im Internet&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 08 Jul 2008 12:17:43 +0200</pubDate>
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    <category>blogs &amp; recht</category>
<category>praxistipps</category>
<category>urheberrecht</category>
<category>web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Datenschutzkonforme Gestaltung von Social Networks</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/74-Datenschutzkonforme-Gestaltung-von-Social-Networks.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Soziale Netzwerke (Social Networks) wie StudiVZ, XING &amp;amp; Co geraten - &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/69-Facebook-Aktuelle-Werbestrategie-und-der-Datenschutz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook&quot;&gt;teilweise&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/61-Datenschutzrechtliche-Beurteilung-der-Werbung-auf-den-Profilseiten-bei-XING.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Werbung bei XING&quot;&gt;selbstverschuldet&lt;/a&gt; - immer wieder in Konflikt mit dem Datenschutz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Betreiber solcher Plattformen haben naturgemäß mit einer Vielzahl von sensiblen Daten und Informationen ihrer Nutzer zu tun. Schließlich erstellen die Nutzer auf den Netzwerken über sich freiwillig umfangreiche Persönlichkeitsprofile und offenbaren besondere Arten personenbezogener Daten. Auch auf den Foren hinterlassen diese dauerhafte Datenspuren. Im Gegensatz zu dem Businessnetzwerk XING bergen andere Social-Networks wie studiVZ, schülerVZ noch darüber hinausgehende Risiken. Nutzer hinterlassen umfangreiches (teilweise privates) Bildmaterial in Fotoalben und verzichten teilweise auf ihr Recht am eigenen Bild beim Verlinken von Fotos durch Dritte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &lt;a href=&quot;http://www.deutsche-startups.de/2008/06/29/soziale-netzwerke-und-ihre-nutzer/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Soziale Netzwerke und ihre Nutzer&quot;&gt;großen Zahlen registrierter Nutzer &lt;/a&gt;zeigen die hohe Akzeptanz dieser Social Networks. Seit Anfang diese Jahres haben die Netzwerke - nachvollziehbarerweise - verstärkt mit Monetarisierungsbemühungen begonnen, bei denen vor allem die große Zahl an Informationen über ihre Nutzer als Mehrwert und damit die Möglichkeit zielgruppengenauer Werbung angeführt wird. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/74-Datenschutzkonforme-Gestaltung-von-Social-Networks.html#extended&quot;&gt;&quot;Datenschutzkonforme Gestaltung von Social Networks&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 30 Jun 2008 14:10:02 +0200</pubDate>
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    <category>Datenschutz</category>
<category>Forenbetreiber</category>
<category>Praxistipps</category>

</item>
<item>
    <title>Fußballvideos: Ein Haftungsrisiko für MyVideo, YouTube und Co.?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/73-Fussballvideos-Ein-Haftungsrisiko-fuer-MyVideo,-YouTube-und-Co..html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Videohosting</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/73-Fussballvideos-Ein-Haftungsrisiko-fuer-MyVideo,-YouTube-und-Co..html#comments</comments>
    <wfw:comment>http://www.rechtzweinull.de/wfwcomment.php?cid=73</wfw:comment>

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    <wfw:commentRss>http://www.rechtzweinull.de/rss.php?version=2.0&amp;type=comments&amp;cid=73</wfw:commentRss>
    

    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Diese Frage muss man mit einem klaren Ja beantworten, ginge es allein nach dem aktuellen &lt;a href=&quot;http://www.jurpc.de/rechtspr/20080087.htm&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urteil des LG Stuttgart im Volltext&quot;&gt;Urteil des Landgerichts Stuttgart&lt;/a&gt; vom 08.05.2008 (Az. 41 O 3/08 KfH). Das Gericht hat in dem Verfahren des Württembergischen Fussballverbandes (WFV) gegen das &lt;a href=&quot;http://www.hartplatzhelden.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Hartplatzhelden&quot;&gt;Internetportal „Hartplatzhelden“&lt;/a&gt; entschieden, dass von Nutzern gefilmte und auf der Plattform eingestellte Videoausschnitte von Amateurfußballspielen aus dem Bereich des klagenden Verbandes nicht mehr gezeigt werden dürfen (siehe auch meinen &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/71-In-Sachen-Hartplatzhelden-Verwertung-des-Amateursports-im-Internet.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;früheren Eintrag&lt;/a&gt; ).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wird argumentiert, dass mit der Veröffentlichung kurzer Videosequenzen in wettbewerbswidriger Art und Weise gegen das Verwertungsrecht des WFV als (Mit-)Veranstalter verstoßen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dieser Entscheidung dürften auf sämtlichen Videoportalen keinerlei Videoausschnitte von Sportveranstaltungen (sowohl auf Profi- als auch Amateurebene) mehr gezeigt werden, wenn die Plattform nicht die ausdrückliche Zustimmung des bzw. der (Mit-)Veranstalter eingeholt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund dieser gravierenden Auswirkungen möchte ich mich nachfolgend etwas intensiver mit der Rechtsprechung des LG Stuttgart auseinandersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/73-Fussballvideos-Ein-Haftungsrisiko-fuer-MyVideo,-YouTube-und-Co..html#extended&quot;&gt;&quot;Fußballvideos: Ein Haftungsrisiko für MyVideo, YouTube und Co.?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 17 Jun 2008 09:43:28 +0200</pubDate>
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    <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
<category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
<category>Foren &amp; Recht</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Videohosting</category>
<category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
<category>Web 2.0</category>
<category>Wettbewerbsrecht</category>

</item>
<item>
    <title>Präsentation zum Thema „Crowdsourcing &amp; Recht“ von der Webinale </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/72-Praesentation-zum-Thema-Crowdsourcing-Recht-von-der-Webinale.html</link>
            <category>Crowdsourcing</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Videohosting</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Auf Wunsch einiger Teilnehmer meines gestrigen Vortrags auf der &lt;a href=&quot;http://createordie.de/webinale/index.php&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Webinale&quot;&gt;Webinale in Karlsruhe &lt;/a&gt;zum Thema „Crowdsourcing &amp;amp; Recht“ möchte ich meine Präsentation nachfolgend online stellen, obwohl die Folien ohne „Tonspur“ den Inhalt meines Vortrags an der ein oder anderen Stelle wahrscheinlich nicht vollständig wiedergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Crowdsourcing Projekten ruft ein Unternehmen ein bestimmtes, oft nicht genau definiertes Netzwerk dazu auf, im Wege der interaktiven Wertschöpfung (teilweise kollaborativ) eine definierte Aufgabe zu erfüllen oder ein bestimmtes Problem zu lösen. Ein häufig genanntes Beispiel ist sicher Wikipedia, bei dem die gesamte &quot;Internetgemeinde&quot; dazu beiträgt, eine komplette Online-Enzyklopädie zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsächlich bietet sich mit Hilfe des Crowdsourcings vielen Unternehmen die Chance die Kreativität der Massen zu nutzen, um sich Logos oder Marken, Produkte und Verpackungen gestalten zu lassen, aber auch allgemeiner mit den eigenen Kunden bzw. interessierten Kreisen in Kontakt zu treten. Die Einsatzgebiete sind vielfältig. Gerade für Bereiche wie Forschung und Technologie bieten die Möglichkeiten des Crowdsourcing für die Zukunft noch viel Potenzial. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/72-Praesentation-zum-Thema-Crowdsourcing-Recht-von-der-Webinale.html#extended&quot;&gt;&quot;Präsentation zum Thema „Crowdsourcing &amp;amp; Recht“ von der Webinale &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 29 May 2008 08:02:56 +0200</pubDate>
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    <category>Crowdsourcing</category>
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<category>Videohosting</category>
<category>Web 2.0</category>

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    <title>In Sachen Hartplatzhelden: Verwertung des Amateursports im Internet</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/71-In-Sachen-Hartplatzhelden-Verwertung-des-Amateursports-im-Internet.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
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            <category>User Generated Content</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    „Wem gehört der Amateurfußball“  hatte nicht nur die Stuttgarter Zeitung im Dezember letzten Jahres getitelt, sondern auch zahlreiche andere &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,519917,00.html &quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Spiegel Online&quot;&gt;Medien&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.kleinfeld-fussball.de/blog/?p=44&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;www.kleinfeld-fussball.de&quot;&gt;und&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.connectedmarketing.de/cm/2007/11/wieder-david-ge.html&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Connected Marketing&quot;&gt;Blogs&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute hat nun das Landgericht Stuttgart in einer Klage des Württembergischen Fußballverbandes (wfv) gegen die Betreiber von &lt;a href=&quot;http://www.hartplatzhelden.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Hartplatzhelden&quot;&gt;hartplatzhelden.de&lt;/a&gt; sein Grundsatzurteil gesprochen, nachdem der Plattform verboten wird, Videoausschnitte von Amateur- und Jugendfußballspielen des klagenden Verbandes im Internet zu veröffentlichen. Der Fall hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung ein &lt;a href=&quot;http://www.hartplatzhelden.de/presse/presseschau_wfv_vs_hph/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Presseschau&quot;&gt;großes Medienecho &lt;/a&gt; ausgelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/71-In-Sachen-Hartplatzhelden-Verwertung-des-Amateursports-im-Internet.html#extended&quot;&gt;&quot;In Sachen Hartplatzhelden: Verwertung des Amateursports im Internet&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 08 May 2008 17:03:41 +0200</pubDate>
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<category>Foren &amp; Recht</category>
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<category>Wettbewerbsrecht</category>

</item>
<item>
    <title>Facebook Testimonials (Teil 2)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/70-Facebook-Testimonials-Teil-2.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Seit &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/69-Facebook-Aktuelle-Werbestrategie-und-der-Datenschutz.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Facebook: Aktuelle Werbestrategie und der Datenschutz&quot;&gt;meinem letzten Beitrag &lt;/a&gt;zu der Frage, ob Facebook Namen einzelner Mitglieder ohne deren Zustimmung zu Werbezwecken verwenden darf, hat sich &lt;a href=&quot;http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=1767#trackback&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Handelsblatt&quot;&gt;einiges&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/News/Technologie/IT-Trends-Internet/_pv/doc_page/1/_p/204016/_t/ft/_b/1420854/default.aspx/blogger-will-schadenersatz-von-facebook.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Handelsblatt&quot;&gt;getan&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während einige Betroffene kein Problem mit der Namensnutzung zu haben scheinen, nur weil sie Facebook gut finden, genügt es anderen, dass der Spuk nun vorbei ist. Johnny Haeusler hingegen möchte sogar &lt;a href=&quot;http://www.spreeblick.com/2008/04/22/update-facebook-werbung/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Spreeblick&quot;&gt;rechtlich gegen Facebook vorgehen und “Schadenersatz”&lt;/a&gt; (entsprechender Hinweis hierzu siehe &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/70-Facebook-Testimonials-Teil-2.html#extended&quot;  title=&quot;Facebook Testimonials (Teil 2)&quot;&gt;unten&lt;/a&gt;) einfordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Facebook hat zwischenzeitlich Stellung genommen und schreibt in einer E-Mail&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/70-Facebook-Testimonials-Teil-2.html#extended&quot;&gt;&quot;Facebook Testimonials (Teil 2)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 24 Apr 2008 08:03:50 +0200</pubDate>
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    <category>Datenschutz</category>
<category>Foren &amp; Recht</category>
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<category>User Generated Content</category>

</item>
<item>
    <title>Facebook: Aktuelle Werbestrategie und der Datenschutz</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/69-Facebook-Aktuelle-Werbestrategie-und-der-Datenschutz.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Facebook scheint sich mit seiner neuen Werbestrategie in Deutschland einen ersten datenschutzrechtlichen GAU einzuhandeln. Wie in mehreren Blogs &lt;a href=&quot;http://www.connectedmarketing.de/cm/2008/04/akuter-facebook.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;connectedmarketing&quot;&gt;berichtet &lt;/a&gt; wird, nutzt Facebook offensichtlich einige Mitgliedernamen zur Schaltung von Adsense-Anzeigen, um so für die eigene PLattform zu werben. Betroffen sind zum Beispiel &lt;a href=&quot;http://www.theofel.de/archives/2008/04/facebook-wirbt-mit-benutzernamen-auf-google.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Jan Theofel&quot;&gt;Jan Theofel&lt;/a&gt;   (der mir davon berichtet hat), &lt;a href=&quot;http://www.ibrahimevsan.de/2008/04/19/facebooks-neue-werbestrategie/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Ibo Evsan&quot;&gt;Ibo Evsan&lt;/a&gt; , &lt;a href=&quot;http://klauseck.typepad.com/prblogger/2008/04/facebook.html &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Klaus Eck&quot;&gt;Klaus Eck&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.ringfahndung.de/archives/facebook-nicht-in-mit-meinem-namen&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Erik Hauth&quot;&gt;Erik Hauth&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem in vielen Beiträgen bereits die datenschutzrechtlichen Bauchschmerzen geäußert werden, habe ich mich nachfolgend mit der Frage beschäftigt, ob eine solche Werbung mit Mitgliedernamen unter Zugrundelegung deutschen Datenschutzrechts zulässig sein kann.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/69-Facebook-Aktuelle-Werbestrategie-und-der-Datenschutz.html#extended&quot;&gt;&quot;Facebook: Aktuelle Werbestrategie und der Datenschutz&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 21 Apr 2008 15:18:50 +0200</pubDate>
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    <category>datenschutz</category>
<category>foren &amp; recht</category>
<category>forenbetreiber</category>

</item>
<item>
    <title>Barcamp Stuttgart 2008 - Termin steht</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/68-Barcamp-Stuttgart-2008-Termin-steht.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
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            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Willkommen</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Gestern abend fand unter Beteiligung von &lt;a href=&quot;http://www.theofel.de&quot; target=_blank&quot; title=&quot;Jan Theofel&quot;&gt;Jan Theofel&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.frogpond.de &quot; target=_blank&quot; title=&quot;Martin Koser&quot;&gt;Martin Koser&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.funkfeuer.net&quot; target=_blank&quot; title=&quot;Sascha Konietzke&quot;&gt;Sascha Konietzke&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://trau.kainehm.de&quot; target=_blank&quot; title=&quot;Kai Nehm&quot;&gt;Kai Nehm&lt;/a&gt;,  &lt;a href=&quot;http://www.schobloggt.de &quot; target=_blank&quot; title=&quot;Markus Espenhain&quot;&gt;Markus Espenhain&lt;/a&gt;, Daniel Nagel und mir ein weiteres Treffen des Orga-Teams für das Barcamp Stuttgart statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde zunächst der Veranstaltungstermin auf den 26. - 28.09.2008 festgelegt. Höchstwahrscheinlich wird uns die &lt;a href=&quot;http://www.mfg.de&quot; target=_blank&quot; title=&quot;MFG&quot;&gt;Medien und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)&lt;/a&gt; als erster Haupt- und damit auch Raumsponsor entsprechend unterstützen. Wir freuen uns damit einen Partner gefunden zu haben, der aufgrund der starken eigenen Aktivitäten im Web 2.0 Umfeld und entsprechender Vernetzung hervorragend zu der Veranstaltung passt. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/68-Barcamp-Stuttgart-2008-Termin-steht.html#extended&quot;&gt;&quot;Barcamp Stuttgart 2008 - Termin steht&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 16 Apr 2008 09:00:00 +0200</pubDate>
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    <category>Blogs &amp; Recht</category>
<category>Forenbetreiber</category>
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<category>Web 2.0</category>
<category>Willkommen</category>

</item>
<item>
    <title>Zentralrat der Juden vs. Youtube (wieder einmal eine Frage der Mitstörerhaftung)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/67-Zentralrat-der-Juden-vs.-Youtube-wieder-einmal-eine-Frage-der-Mitstoererhaftung.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Der Zentralrat der Juden will offensichtlich vor dem LG Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Videoportal youtube vorgehen, weil diese über die dort gezeigten Videos zu &quot;Mittätern an Rassenhass und Diskriminierung&quot; würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Stein des Anstoßes sei unter anderem ein Video, auf dem ein Porträt des mittlerweile verstorbenen Zentralrats-Präsidenten Paul Spiegel verbrannt wird. Der rechtsradikale Hintergrund dieser Tat werde durch Hakenkreuzsymbole zusätzlich herausgestellt. YouTube habe dieses Video monatelang zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Videoplattform eigne sich damit sehr gut zur Verbreitung von braunem Gedankengut: „Die rechte Szene nutzt Youtube massiv als Plattform“, mahnt der Generalsekretär. Ein wirksames Vorgehen der Betreiber sei hingegen nicht erkennbar. YouTube wies diese Vorwürfe bisher entschieden zurück. Auf einer Veranstaltung mit dem Titel „Laut gegen Nazis“ in Hamburg äußerte sich Google-Sprecher Kay Oberbeck noch dahingehend, dass Google sich seiner Verantwortung in diesem Bereich bewusst sei.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/152639/&quot; target=_blank&quot; title=&quot;PCWelt&quot;&gt;PC Welt&lt;/a&gt; vom 22.03.2008&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Tatsache, dass das LG Hamburg &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/9-Hamburg-ist-keine-Reise-wert....html&quot; target=_blank&quot; title=&quot;Hamburg ist keine Reise wert...&quot;&gt;bekanntermassen regelmässig höhere Anforderungen an die Plattformbetreiber stellt&lt;/a&gt;, als die übrigen Gerichte Deutschlands, scheint der Gerichtsstand nicht ganz zufällig gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/67-Zentralrat-der-Juden-vs.-Youtube-wieder-einmal-eine-Frage-der-Mitstoererhaftung.html#extended&quot;&gt;&quot;Zentralrat der Juden vs. Youtube (wieder einmal eine Frage der Mitstörerhaftung)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 11 Apr 2008 16:50:43 +0200</pubDate>
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    <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
<category>Blogs &amp; Recht</category>
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</item>
<item>
    <title>Neue Abmahnwelle ? Nach dem Brötchen kommt der Apfel...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/66-Neue-Abmahnwelle-Nach-dem-Broetchen-kommt-der-Apfel....html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Markenrecht</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nach den weithin bekannten &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2007/04/27/warnung-vor-marions-kochbuch/trackback/&quot; target=_blank&quot; title=&quot;basicthinking&quot;&gt;Abmahnungen der Betreiber von Marions Kochbuch&lt;/a&gt;, von der im wesentlichen Privatleute betroffen waren, trifft es nun die Zahnärzte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offensichtlich mahnt derzeit eine Kieferorthopädin aus Süddeutschland Wettbewerber ab, die auf ihrer Internetseite einen Apfel abgebildet haben. Die Dame hatte vorher unter der Registernummer 30612164.6 für die Klasse 44 (Dienstleistungen eines Zahnarztes) eine Wort-Bildmarke anmelden lassen (siehe &lt;a href=&quot;http://www.markenblog.de/2008/01/14/grune-apfel-im-markenregister/&quot; target=_blank&quot; title=&quot;Markenblog&quot;&gt;hier&lt;/a&gt; dieses und andere Apfellogos) auf der sich neben einem grünen Apfel der Schriftzug ihrer Praxis findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem die Marke eingetragen worden ist, geht die Kieferorthopädin jetzt wohl mit entsprechenden markenrechtlich begründeten Abmahnungen gegen zahlreiche Zahnarztkollegen vor, die einen entsprechenden Apfel auf der eigenen Homepage abbilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zahlreiche Betroffene stellen sich nun die Frage, ob solch ein Vorgehen rechtens sein kann.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/66-Neue-Abmahnwelle-Nach-dem-Broetchen-kommt-der-Apfel....html#extended&quot;&gt;&quot;Neue Abmahnwelle ? Nach dem Brötchen kommt der Apfel...&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 11 Apr 2008 10:13:51 +0200</pubDate>
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    <category>Foren &amp; Recht</category>
<category>Forenbetreiber</category>
<category>Markenrecht</category>
<category>Praxistipps</category>

</item>
<item>
    <title>Mehr Entscheidungen, mehr Recht</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/65-Mehr-Entscheidungen,-mehr-Recht.html</link>
            <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Markenrecht</category>
            <category>Urheberrecht</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/65-Mehr-Entscheidungen,-mehr-Recht.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nachdem ich häufig über interessante Entscheidungen stolpere, die für die Themen dieses Blogs von hoher Relevanz sind, ich aber nicht immer die Zeit finde, mich eingehender mit diesen zu beschäftigen, möchte ich hiermit die neue Reihe &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/categories/17-Aktuelle-Entscheidungen-im-UEberblick&quot; target=_blank&quot; title=&quot;Aktuelle Entscheidungen im Überblick&quot;&gt;„Aktuelle Entscheidungen im Überblick“&lt;/a&gt; starten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich werde in dieser Reihe interessante Entscheidungen zum Internetrecht mit entsprechenden Fundstellen und korrespondierenden Links benennen und die jeweilige Entscheidung kurz kommentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfangen möchte ich mit folgenden Urteilen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;I. &lt;a href=&quot;http://webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20080314.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urteil des LG Hamburg&quot;&gt;LG Hamburg (Az.: 308 O 76/07)&lt;/a&gt; : Selbst gefertigte Ausdrucke eines Privatunternehmens sind kein taugliches Beweismittel gegen Filesharer&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;Zum Hintergrund:&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &lt;a href=&quot;http://www.raschlegal.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Kanzlei Rasch&quot;&gt;Kanzlei Rasch&lt;/a&gt; geht für einen Grossteil der Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Filesharer vor. Regelmäßig wird diesen bzw. dem Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses im Rahmen einer Abmahnung die Zahlung eines Geldbetrages angeboten, der sich an der Zahl der auf der Filesharing-Plattform angebotenen Musiktitel bemisst. Gegen Zahlung dieses Betrages und Abgabe einer Unterlassungserklärung soll dann die Angelegenheit beigelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/65-Mehr-Entscheidungen,-mehr-Recht.html#extended&quot;&gt;&quot;Mehr Entscheidungen, mehr Recht&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 26 Mar 2008 14:15:31 +0100</pubDate>
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    <category>Aktuelle Entscheidungen im Überblick</category>
<category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
<category>Markenrecht</category>
<category>Urheberrecht</category>

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<item>
    <title>Civil Serf - Gefährliche Inhalte oder wie kritisch darf man bloggen?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/64-Civil-Serf-Gefaehrliche-Inhalte-oder-wie-kritisch-darf-man-bloggen.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Praxistipps</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/64-Civil-Serf-Gefaehrliche-Inhalte-oder-wie-kritisch-darf-man-bloggen.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Der &lt;a href=&quot;www.timesonline.co.uk/tol/news/politics/article3512007.ece&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Times Online&quot;&gt;Fall der Civil Serf &lt;/a&gt;zeigt, dass auch scheinbar anonymes Bloggen schnell in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und damit auch der Verfolgungsbehörden gelangen kann. Eine Bloggerin aus Großbritannien hatte etwas zuviel aus dem Nähkästchen über englische Politiker geplaudert und lernte daraufhin schnell, dass ihre anonymen Einträge gar nicht so anonym waren. Deshalb dürfen britische Staatsdiener sich jetzt offensichtlich &lt;a href=&quot;http://www.computerwoche.de/nachrichten/1858329/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Computerwoche&quot;&gt;nur noch im Internet zu Wort melden, wenn Sie „nett“ über den Staatsapparat schreiben&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezugnehmend auf diesen Fall und auf Anfragen, die regelmäßig an mich herangetragen werden, wollte ich noch einmal kurz zusammenfassen, was man im Internet problemlos veröffentlichen und damit bloggen darf und wo man gegebenenfalls ein wenig Vorsicht walten lassen sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Klarstellung: Es geht nachfolgend nicht um die Frage, &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Praxistipps für Forenbetreiber&quot;&gt;wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Forumsbetreiber für Inhalte Dritter&lt;/a&gt; („User Generated Content“) verantwortlich gemacht werden kann, sondern eigentlich um die Frage, wann ein (eigener) Inhalt überhaupt Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/64-Civil-Serf-Gefaehrliche-Inhalte-oder-wie-kritisch-darf-man-bloggen.html#extended&quot;&gt;&quot;Civil Serf - Gefährliche Inhalte oder wie kritisch darf man bloggen?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 26 Mar 2008 08:44:00 +0100</pubDate>
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    <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
<category>Blogs &amp; Recht</category>
<category>Foren &amp; Recht</category>
<category>Praxistipps</category>

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<item>
    <title>Der Fall Niggemeier II - Haftung von Blogbetreibern für fremde Kommentare </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/63-Der-Fall-Niggemeier-II-Haftung-von-Blogbetreibern-fuer-fremde-Kommentare.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
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    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/63-Der-Fall-Niggemeier-II-Haftung-von-Blogbetreibern-fuer-fremde-Kommentare.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Der Fall Niggemeier, über den ich bereits vor einiger Zeit &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/43-Der-Fall-Niggemeier-Haftung-des-Blogbetreibers-fuer-rechtsverletzende-Kommentare.html&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;rechtzweinull&quot;&gt;berichtet&lt;/a&gt; hatte, gibt in der &lt;a href=&quot;http://www.spreeblick.com/2007/12/06/sie-haben-das-recht-zu-schweigen/trackback/&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Spreeblick&quot;&gt;Blogosphäre&lt;/a&gt; auch nach dem Urteil des LG Hamburg (Urteil vom 03.12.2007, 324 O 794/07 - vom &lt;a href=&quot;http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-niggemeier-ii-urteilsbegruendung/&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Stefan Niggemeier&quot;&gt;Betroffenen persönlich in Auszügen veröffentlicht&lt;/a&gt;) &lt;a href=&quot;http://4topas.wordpress.com/2008/02/13/lg-hamburg-unter-vorsitz-des-richters-andreas-buske/&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Die Dreckschleuder&quot;&gt;weiter Anlass &lt;/a&gt;zu &lt;a href=&quot;http://staatsspion.de/2007/12/07/erneut-spannende-rechtsauslegung-durch-das-landgericht-hamburg/&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Staatsspion&quot;&gt;heftiger Diskussion&lt;/a&gt; (siehe hierzu auch den &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,521726,00.html&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Spiegel online&quot;&gt;Beitrag bei Spiegel online&lt;/a&gt; oder beim &lt;a href=&quot;http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/auf-den-punkt/Internet-Blogger;art15890,2434022&quot; target=&quot;blank&quot; title=&quot;Tagesspiegel&quot;&gt;Tagesspiegel&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies liegt unter anderem an der sehr differenziert gestalteten – aus Sicht der herrschenden Rechtsprechung aber zweifelhaften - Entscheidung des LG Hamburg. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/63-Der-Fall-Niggemeier-II-Haftung-von-Blogbetreibern-fuer-fremde-Kommentare.html#extended&quot;&gt;&quot;Der Fall Niggemeier II - Haftung von Blogbetreibern für fremde Kommentare &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 07 Mar 2008 08:36:09 +0100</pubDate>
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    <category>aktuelle rechtsprechung</category>
<category>blogs &amp; recht</category>
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</item>
<item>
    <title>Haftung für Video Embedding bei youtube, myvideo &amp; Co</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html</link>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
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            <category>Videohosting</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Alle großen Videoportale wie &lt;a href=&quot;http://www.youtube.de&quot; target&quot;_blank&quot; title=&quot;youtube&quot;&gt;youtube&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.sevenload.de&quot; target&quot;_blank&quot;  title=&quot;sevenload&quot;&gt;sevenload&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://www.myvideo.de&quot; target&quot;_blank&quot;  title=&quot;myvideo&quot;&gt;myvideo&lt;/a&gt; bieten eine so genannte Embedding Funktion („Einbettungsfunktion“) an, die es jedem ermöglicht, die Videos auf eigenen Internetseiten wie z.B. Blogs einzubinden. Durch Übernahme eines kurzen HTML-Codes erscheint dann der Videoplayer des jeweiligen Anbieters auf der Seite des Verwenders der Funktionalität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Videoplattformen profitieren so von einer denzentralen Verbreitung der Inhalte während die Verwender so die Möglichkeit haben, interessante Inhalte unmittelbar einzubinden und so die eigenen Seiten mit bewegten Bildern „aufzupeppen“. Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Anbieter wie &lt;a href=&quot;http://www.dabble.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;dabble&quot;&gt;dabble&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.vdiddy.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;vdiddy&quot;&gt;vdiddy&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://www.gloob.tv&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;gloob.tv&quot;&gt;gloob&lt;/a&gt; die diese Embedding Funktion dazu nutzen, um über die Einbindung zahlreicher Videos in aggregierter Form (von teilweise unterschiedlichen Videoplattformen) eine eigene Videoplattform zu gestalten. Für den unkundigen Besucher dieser Aggregationsplattformen ist nicht ohne weiteres zu erkennen, dass es sich hier eigentlich nicht um eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters handelt, sondern eben nur um eingebettete Videos anderer Anbieter. Hinzu kommt, dass die Videos auf den Servern von youtube &amp;amp; Co liegen und so keine eigenen Kapazitäten belasten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem die Frage, ob mit der Einbettung eines Videos auch ein Haftungsrisiko verbunden ist, schon öfters von verschiedenen Blogbetreibern an mich herangetragen worden ist, wurde diese Frage kürzlich - anlässlich der Abschaltung der Plattform &lt;a href=&quot;http://www.mucelli.com/blog/wp-trackback.php?p=29&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;mucelli Blog&quot;&gt;mucelli&lt;/a&gt; - auch im &lt;a href=&quot;http://www.deutsche-startups.de/2008/01/25/mucelli-geht-offline/trackback/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Mucelli geht offline&quot;&gt;Deutsche Startups Blog&lt;/a&gt; diskutiert (insofern danke an &lt;a href=&quot;http://www.mikestar.com/blog/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;mikestar Blog&quot;&gt;Cord&lt;/a&gt; für den Hinweis).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html#extended&quot;&gt;&quot;Haftung für Video Embedding bei youtube, myvideo &amp;amp; Co&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 12 Feb 2008 11:21:19 +0100</pubDate>
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    <category>blogs &amp; recht</category>
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<category>videoplattformen &amp; recht</category>
<category>web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Datenschutzrechtliche Beurteilung der Werbung auf den Profilseiten bei XING </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/61-Datenschutzrechtliche-Beurteilung-der-Werbung-auf-den-Profilseiten-bei-XING.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Wunschkonzert</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/61-Datenschutzrechtliche-Beurteilung-der-Werbung-auf-den-Profilseiten-bei-XING.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Der Start in das Jahr 2008 bescherte der Plattform „XING“ mit &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/59-XING,-studiVZ-und-spickmich-Datenschutz-in-2008.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;rechtzweinull.de&quot;&gt;negativen Schlagzeilen &lt;/a&gt;eine unfreiwillige Rückkehr in den &lt;a href=&quot;http://www.faz.net/s/RubF3F7C1F630AE4F8D8326AC2A80BDBBDE/Doc~EF1E6E511BAFC494C8551703C74A632BB~ATpl~Ecommon~Scontent.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;XING gelangt an die Grenzen des Wachstums&quot;&gt;Blickpunkt der Öffentlichkeit&lt;/a&gt;. Grund hierfür war die &lt;a href=&quot;http://www.off-the-record.de/2008/01/04/xing-das-kreuz-mit-der-werbung/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;XING Das Kreuz mit der Werbung&quot;&gt;Schaltung von Werbeanzeigen&lt;/a&gt; auf den Profilseiten ihrer Mitglieder. Um die zahlenden Premium-Mitglieder nicht mit der Einblendung solcher Werbeanzeigen „zu belästigen“, konnten nur die Basismitglieder entsprechende Werbeeinblendungen auf anderen Profilseiten – allerdings auch auf den Profilen der Premium-Mitglieder – sehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine unzureichende Informationspolitik hatte zu massivem Widerstand seitens der Mitglieder geführt, der XING zunächst veranlasst hat, eine &lt;a href=&quot;http://blog.rince.de/archives/548-Xing-Werbung-kann-man-abschalten.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;XING Werbung kann man abschalten&quot;&gt;Opt-Out Funktion zu schalten&lt;/a&gt;, über die die Einblendung von Werbeanwendungen auf dem eigenem Profil ausgeschaltet werden konnte. Nach anhaltender Kritik hat sich XING dann dazu entschlossen – zumindest bei den Premium-Mitgliedern – die &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2008/01/06/xing-werbung-aus-premiumprofilen-entfernt/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;XING Werbung aus Premiumprofilen entfernt&quot;&quot;&gt;Schaltung von Werbeeinblendungen zukünftig zu unterlassen&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In mehreren Foren und Blogs wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit die konkrete Schaltung der Werbung auf den Profilseiten sich mit deutschem Datenschutzrecht bzw. den Datenschutzbestimmungen von XING vereinbaren lässt. Dieser Frage wird im Folgenden nachgegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/61-Datenschutzrechtliche-Beurteilung-der-Werbung-auf-den-Profilseiten-bei-XING.html#extended&quot;&gt;&quot;Datenschutzrechtliche Beurteilung der Werbung auf den Profilseiten bei XING &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 21 Jan 2008 18:04:39 +0100</pubDate>
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    <category>Datenschutz</category>
<category>Foren &amp; Recht</category>
<category>Praxistipps</category>
<category>Web 2.0</category>
<category>Wunschkonzert</category>

</item>
<item>
    <title>Topthema: Werbung auf den Profilseiten bei XING</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/60-Topthema-Werbung-auf-den-Profilseiten-bei-XING.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Datenschutz</category>
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            <category>Wunschkonzert</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Mit eindeutigem Vorsprung hat das Thema „Werbung bei XING“ die Abstimmung zum &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/59-XING,-studiVZ-und-spickmich-Datenschutz-in-2008.html#extended&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;2. rechtzweinull Wunschkonzert&quot;&gt;2. rechtzweinull Wunschkonzert&lt;/a&gt; gewonnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum angekündigten Stichpunkt heute 12:00 Uhr sieht das Abstimmungsergebnis wie folgt aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Werbung bei XING&lt;/strong&gt;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160; &lt;strong&gt;64 %&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Personalisierte Werbung bei studiVZ&lt;/strong&gt;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&lt;strong&gt;24 %&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Bewertungen bei spickmich&lt;/strong&gt;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&amp;#160;&lt;strong&gt;12 %&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl XING die Werbung auf den Profilseiten zumindest teilweise wieder eingestellt hat, scheint dieses Thema doch noch von großem Interesse zu sein. In diesem Zusammenhang vielen Dank an diejenigen die am 2. rechtzweinull Wunschkonzert teilgenommen haben und natürlich auch an Seiten wie &lt;a href=&quot;http://www.foerderland.de/419+M55317b5bb0f.0.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;foerderland&quot;&gt;foerderland&lt;/a&gt;, die auf diese Abstimmung hingewiesen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie versprochen, werde ich also am kommenden Montag vormittag hier auf dem Blog einen Beitrag zu diesem Thema veröffentlichen, in dem ich mich eingehender mit der rechtlichen Zulässigkeit der Werbeschaltung auf den XING Profilen auseinandersetze. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/60-Topthema-Werbung-auf-den-Profilseiten-bei-XING.html#extended&quot;&gt;&quot;Topthema: Werbung auf den Profilseiten bei XING&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 18 Jan 2008 12:00:00 +0100</pubDate>
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<category>Datenschutz</category>
<category>Web 2.0</category>
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</item>
<item>
    <title>XING, studiVZ und spickmich – Datenschutz in 2008</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/59-XING,-studiVZ-und-spickmich-Datenschutz-in-2008.html</link>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Bereits der Start des neuen Jahres zeigt, dass das Thema Datenschutz und Privatsphäre in 2008 ein ganz großes werden und aller Voraussicht nach auch einige Gerichte beschäftigen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die größten deutschen Social Communites wie XING und studiVZ starten mit ersten Monetarisierungsversuchen in das neue Jahr und sorgen bei ihren Mitgliedern für entsprechende Sorge unter anderem um datenschutzrechtliche Belange.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während bei XING die Schaltung von Werbung auf den Profilseiten für einigen Aufruhr gesorgt haben, löst nun die Einführung von personalisierter Werbung bei studiVZ eine neue Welle datenschutzrechtlicher Bedenken aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;u&gt;Werbung auf den Profilseiten bei XING &lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
XING hatte mit einer &lt;a href=&quot;http://www.werbeblogger.de/2008/01/05/wenn-xing-nicht-kommuniziert/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Werbeblogger&quot;&gt;unzureichenden Informationspolitik &lt;/a&gt; maßgeblich dazu beigetragen, dass von Seiten der Mitglieder erheblicher Widerstand gegen die Schaltung von Werbebannern auf den Profilseiten der Mitglieder geleistet wurde (siehe exemplarisch hierzu Beiträge in der &lt;a href=&quot; http://www.netzeitung.de/internet/868230.html &quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;netzeitung&quot;&gt;Netzeitung&lt;/a&gt;, beim &lt;a href=&quot;http://www.werbeblogger.de/2008/01/03/xing-vergraetzt-premium-kunden-mit-werbung/trackback/ &quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Werbeblogger&quot;&gt;Werbeblogger&lt;/a&gt; oder bei &lt;a href=&quot;http://www.typepad.com/t/trackback/265646/24791146 &quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;connectedmarketing&quot;&gt;connectedmarketing&lt;/a&gt;). Diesbezüglich waren bereits Fragen laut geworden, ob die Schaltung mehr oder weniger passender Werbeeinblendungen auf Grundlage der AGB ohne Zustimmung der betroffenen Nutzer überhaupt rechtlich zulässig sind (siehe &lt;a href=&quot;https://www.xing.com/app/forum?op=showarticles;id=7038894;articleid=7038894#7038894&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;XING Forum&quot;&gt;&quot;Rechtswidrige Werbung auf Xing-Mitglieder-Profilen&quot;&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/59-XING,-studiVZ-und-spickmich-Datenschutz-in-2008.html#extended&quot;&gt;&quot;XING, studiVZ und spickmich – Datenschutz in 2008&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 10 Jan 2008 12:00:38 +0100</pubDate>
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    <category>Datenschutz</category>
<category>Forenbetreiber</category>
<category>Web 2.0</category>
<category>Wunschkonzert</category>

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<item>
    <title>Web 2.0 Portal versucht über Mogelpackung Geld zu verdienen</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/58-Web-2.0-Portal-versucht-ueber-Mogelpackung-Geld-zu-verdienen.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Gerade bin ich über &lt;a href=&quot;http://www.visuellerorgasmus.de/visualblog/wp-trackback.php?p=1008&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;visualblog&quot;&gt;visualblog&lt;/a&gt; bzw &lt;a href=&quot;http://www.zweinull.cc/community-meinnachbar-zeigt-ihr-wahres-gesicht/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zweinull.cc&quot;&gt;zweinull.cc&lt;/a&gt; auf eine interessante Geschichte gestoßen, in der das Portal meinnachbar.de in zweifelhafter und rechtlich sicherlich nicht haltbarer Art und Weise versucht, Geld zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das bisher kostenlose Community Portal teilt den angemeldeten Nutzern  per E-Mail mit, dass das bisher kostenlose Angebot ab dem 29.Dezember 2007 einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 9 € pro Monat erhebt. Dafür bekomme man aber natürlich auch „neue Features“ (hört… hört..). Wer dieser Kostenpflichtigkeit nicht rechtzeitig widerspreche oder sich abmelde, für den seien eben ab Januar 2008 monatlich 9 € für die Nutzung zu zahlen. Damit sich das Ganze für den Betreiber auch lohnt, werden die monatlichen Nutzungsgebühren auch gleich ein halbes Jahr im voraus fällig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf &lt;a href=&quot;http://www.augsblog.de/2007/12/17/meinnachbarnet-ohne-zustimmung-keine-zahlungspflicht/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;augsblog&quot;&gt;verschiedenen Blogs&lt;/a&gt; wird nun bereits über dieses zweifelhafte Vorgehen diskutiert und die Frage, ob dieses überhaupt rechtlich zulässig ist.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/58-Web-2.0-Portal-versucht-ueber-Mogelpackung-Geld-zu-verdienen.html#extended&quot;&gt;&quot;Web 2.0 Portal versucht über Mogelpackung Geld zu verdienen&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 20 Dec 2007 09:21:25 +0100</pubDate>
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    <category>Foren &amp; Recht</category>
<category>Forenbetreiber</category>
<category>Praxistipps</category>
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<item>
    <title>Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/57-Rechtliche-Vorgaben-fuer-Bewertungsportale-konkretisiert.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Bewertungsportale &amp; Recht</category>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Bewertungsportale sind ein typisches Beispiel für Internetplattformen, die im Zuge des Web 2.0-Phänomens in verschiedenen Bereichen einen gewissen Aufschwung erleben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.imedo.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;imedo&quot;&gt;imedo.de&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.meinprof.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;MeinProf.de&quot;&gt;MeinProf.de&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.helpster.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;helpster&quot;&gt;helpster&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.spickmich.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;SpickMich&quot;&gt;SpickMich&lt;/a&gt; sind nur einige Beispiele der neuen Anwendungen, die sich naturgemäß in einem besonderen Spannungsfeld bewegen. Je nachdem wie die Bewertungsportale angelegt sind, ist der Ärger mit den Bewerteten allerdings ja bereits vorprogrammiert. Zum einen bieten solche „Social Network“ Plattformen natürlich ein gutes Forum, um sich über Qualitäten der betroffenen Berufsgruppen wie Ärzte, Professoren, Lehrer oder auch &lt;a href=&quot;http://www.personalmarketingblog.de/?p=669&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Personalmarketingblog&quot;&gt;Unternehmen als Arbeitgeber &lt;/a&gt;zu äußern bzw. zu informieren. Andererseits eröffnet gerade das Internet natürlich Tür und Tor um - gegebenfalls sogar unter dem Deckmantel der Anonymität – berechtigt oder eben nicht entsprechend schlechte Bewertungen abzugeben. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/57-Rechtliche-Vorgaben-fuer-Bewertungsportale-konkretisiert.html#extended&quot;&gt;&quot;Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 07 Dec 2007 09:00:00 +0100</pubDate>
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    <category>aktuelle rechtsprechung</category>
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    <title>User Generated Content = Ausbeutung 2.0 ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/51-User-Generated-Content-Ausbeutung-2.0.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
            <category>Crowdsourcing</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Auf  der Rückfahrt von meinem heutigen &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/49-Workshopreihe-Web-2.0-Recht.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Workshop &quot;Web 2.0 &amp;amp; Recht&quot;&quot;&gt;Workshop&lt;/a&gt; in München (vielen Dank noch einmal an die Teilnehmer für die interessanten Diskussionen) stoße ich in der aktuellen Ausgabe des Spiegel unter der Überschrift „König Kunde 2.0“ auf einen spannenden Artikel, der das Phänomen Web 2.0 aus einer ganz interessanten Perspektive einmal etwas kritischer betrachtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dem Beitrag wird das nicht nur bei Web 2.0 Portalen weit verbreitete Prinzip „AAL“ (sprich „&lt;strong&gt;&lt;u&gt;A&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;ndere &lt;strong&gt;&lt;u&gt;A&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;rbeiten &lt;strong&gt;&lt;u&gt;L&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;assen“) aus Sicht des betroffenen Kunden bzw. Nutzers der Dienstleistung beleuchtet. In diesem Zusammenhang zeigt sich richtigerweise, dass die im Zusammenhang mit dem aktuellen Trend „Web 2.0“ für den Kunden neu geschaffenen Möglichkeiten gerade auch den Unternehmen erheblichen Nutzen und (Kosten-)vorteile bringt.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/51-User-Generated-Content-Ausbeutung-2.0.html#extended&quot;&gt;&quot;User Generated Content = Ausbeutung 2.0 ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 28 Nov 2007 11:03:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Ist die Nutzung von Google Analytics und Co rechtswidrig?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/50-Ist-die-Nutzung-von-Google-Analytics-und-Co-rechtswidrig.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
            <category>Blogs &amp; Recht</category>
            <category>Datenschutz</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Die regelmäßige Analyse des Besucherverhaltens auf einer Webseite gehört zu einer der elementaren Tätigkeiten eines jeden Webseitenbetreibers vom Shopbetreiber bis hin zum Blogger, der etwas mit seiner Seite erreichen will. Viele bedienen sich dafür verschiedener Tools wie Google Analytics, Statcounter etc. die eine Vielzahl an Möglichkeiten bieten, nicht nur Details über das Surfverhalten der User zu erfahren, sondern auch über den Nutzer selbst. Wie selbstverständlich wird von den meisten dieser Analysewerkzeuge auch die IP-Adresse der Nutzer protokolliert und damit gespeichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor kurzem hat nun aber das LG Berlin (Urteil vom 06.09.2007 – Aktenzeichen: 23 S 3/07) bestätigt, dass die Speicherung von IP-Adressen und sonstigen personenbezogenen Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus als Verstoß gegen § 15 I Telemediengesetz (TMG) rechtswidrig ist. Dieses Urteil und das der Vorinstanz haben bei den Betroffenen nicht nur &lt;a href=&quot;http://webanalyse-news.de/speicherung-von-ip-adressen-untersagt&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Webanalyse-News&quot;&gt;einige Unklarheit&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
hinterlassen, was unter &lt;a href=&quot;http://www.daten-speicherung.de/index.php/urteil-vorratsspeicherung-von-kommunikationsspuren-verboten/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Daten-Speicherung&quot;&gt;Berücksichtigung des Datenschutzrechts denn nun noch zulässig sein soll&lt;/a&gt;, sondern auch bereits wieder &lt;a href=&quot;http://www.kreativrauschen.de/blog/2007/10/01/protokollieren-von-ip-adressen-ist-verboten/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Kreativrauschen&quot;&gt;entsprechende Abmahnwellen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.nxplorer.net/blog/2007/10/speicherung-von-ip-adressen-ist-illegal/trackback/&quot;  title=&quot;nXplorer Blog&quot;&gt;befürchten&lt;/a&gt; lassen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/50-Ist-die-Nutzung-von-Google-Analytics-und-Co-rechtswidrig.html#extended&quot;&gt;&quot;Ist die Nutzung von Google Analytics und Co rechtswidrig?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 12 Nov 2007 19:45:00 +0100</pubDate>
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    <category>aktuelle rechtsprechung</category>
<category>blogs &amp; recht</category>
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</item>
<item>
    <title>Workshopreihe &quot;Web 2.0 &amp; Recht&quot;</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/49-Workshopreihe-Web-2.0-Recht.html</link>
            <category>Communites &amp; Recht</category>
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            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Ein kurzer Hinweis in eigener Sache:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November bzw. Anfang Dezember gehe ich gemeinsam mit dem auf Kongresse aus den Bereichen  Marketing, IT und Internet-Themen spezialisierten Anbieter &lt;a href=&quot;http://www.kongressmedia.de/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;kongressmedia&quot;&gt;kongressmedia&lt;/a&gt; mit einem Workshop unter dem Titel &lt;a href=&quot;http://www.socialweb-world.de/veranstaltungen/social-web-workshops/workshop-recht-zweinull.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Web 2.0 &amp;amp; Recht&quot;&gt;&quot;Web 2.0 &amp;amp; Recht&quot;&lt;/a&gt; auf Roadshow durch mehrere deutsche Städte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dem Eintagesworkshop geht es - grob gesagt - um die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Haftungsrisiken für bzw. im Zusammenhang mit diversen Web 2.0 Aktivitäten. Web 2.0 schafft als &quot;Internet der 2. Generation&quot; mehr Interaktion, mehr Freiräume und unter Umständen auch mehr Business. Aber auch rechtliches Neuland, mit dem sich Unternehmer auseinandersetzen sollten, um die neuen Mittel auch rechtlich abgesichert und damit letztendlich auch wirtschaftlich erfolgreich einsetzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Workshop richtet sich insbesondere an Verantwortliche für Webapplikationen, E-Commerce und Internet, die erfahren wollen, wie sie die derzeitigen Entwicklungen im Internetbusiness – d.h. insbesondere aus dem Bereich Web 2.0 - für ihre Kommunikation mit den Kunden nicht nur nutzen, sondern auch rechtlich absichern können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/49-Workshopreihe-Web-2.0-Recht.html#extended&quot;&gt;&quot;Workshopreihe &amp;quot;Web 2.0 &amp;amp; Recht&amp;quot;&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 16 Oct 2007 07:44:53 +0200</pubDate>
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    <category>Foren &amp; Recht</category>
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<category>Urheberrecht</category>
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<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>GEMA vs rapidshare: OLG Köln grenzt Mitstörerhaftung ein</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/48-GEMA-vs-rapidshare-OLG-Koeln-grenzt-Mitstoererhaftung-ein.html</link>
            <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Mit Urteil vom 21.09.2007 hat das Oberlandesgericht Köln dem Webhoster rapidshare zwar – was kaum verwunderlich sein dürfte - grundsätzlich verboten, urheberrechtlich geschützte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu machen, wenn auf diesen Seiten zugleich auf eine Linksammlung verwiesen wird, mit deren Hilfe das urheberrechtlich geschützte Musikstück abgerufen werden kann (Aktenzeichen 6 U 86/07; 6 U100/07). Dieses Verbot beschränkt sich aber – und das ist insoweit neu - nach Auffassung des OLG Köln nur auf solche Urheberrechts-verletzungen, die die Betreiber nach konkreter Kenntnisnahme von einem entsprechenden Verstoß auf Grund zumutbarer Überprüfung selbst aufdecken und unterbinden könnten. Die Webhosting-Dienstleister seien nämlich nicht selbst &quot;Täter&quot; der Urheberrechtsverletzung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/48-GEMA-vs-rapidshare-OLG-Koeln-grenzt-Mitstoererhaftung-ein.html#extended&quot;&gt;&quot;GEMA vs rapidshare: OLG Köln grenzt Mitstörerhaftung ein&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 28 Sep 2007 08:16:44 +0200</pubDate>
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    <category>Aktuelle Rechtsprechung</category>
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<category>User Generated Content</category>

</item>
<item>
    <title>Crowdsourcing &amp; Recht - Wer trägt die rechtlichen Risiken ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/47-Crowdsourcing-Recht-Wer-traegt-die-rechtlichen-Risiken.html</link>
            <category>Crowdsourcing</category>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Eine der unter dem Begriff Web 2.0 gehandelten Trends ist das so genannte Crowdsourcing. Da im Rahmen solcher Aktionen ein erhebliches Mass an Kreativität eingesetzt wird, entstehen regelmäßig neue immaterielle Werte.  Damit spielen bei Crowdsourcing Produkten nicht nur die Regelungen des „geistigen Eigentums“ (wie z.B. das Urheberrecht)  eine nicht unerhebliche Rolle, sondern auch die Frage, wer eigentlich das Risiko trägt, sollte das Arbeitsergebnis (bewusst oder unbewußt) Rechte Dritter verletzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/47-Crowdsourcing-Recht-Wer-traegt-die-rechtlichen-Risiken.html#extended&quot;&gt;&quot;Crowdsourcing &amp;amp; Recht - Wer trägt die rechtlichen Risiken ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 17 Sep 2007 09:07:00 +0200</pubDate>
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    <category>crowdsourcing</category>
<category>praxistipps</category>
<category>urheberrecht</category>
<category>user generated content</category>
<category>web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Guter Google Rank kann Urheberrechtsschutz begründen</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/46-Guter-Google-Rank-kann-Urheberrechtsschutz-begruenden.html</link>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Regelmäßig müssen sich Gerichte in Deutschland mit der Frage beschäftigen, ob Webseiten urheberrechtlichen Schutz genießen. Dieser Themenkomplex ist nachvollziehbarerweise nicht nur für die Gestalter der Webseite von großer Bedeutung, sondern auch für den Betreiber der jeweiligen Seite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/46-Guter-Google-Rank-kann-Urheberrechtsschutz-begruenden.html#extended&quot;&gt;&quot;Guter Google Rank kann Urheberrechtsschutz begründen&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 14 Sep 2007 09:00:00 +0200</pubDate>
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    <category>Praxistipps</category>
<category>Urheberrecht</category>

</item>
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    <title>Crawling von Produktfotos (die zweite)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/45-Crawling-von-Produktfotos-die-zweite.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Ich möchte einen &lt;a href=&quot;http://www.internetboom.de/web-20-im-knast-produktfoto-klau&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog internetboom&quot;&gt;aktuellen Beitrag auf dem internetboom Blog &lt;/a&gt;zu &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/33-Crawling-urheberrechtlich-geschuetzter-Bilder...-na-und-?!.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Crawling urheberrechtlich geschützter Bilder ... na und ?!&quot;&gt;meinem Eintrag &quot;Crawling urheberrechtlich geschützter Bilder ... na und ?!&quot;&lt;/a&gt; aufgreifen, um kurz den Hintergrund meines Postings zu erläutern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass die Nutzung von Produktfotos ohne entsprechende Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers grundsätzlich urheberrechtswidrig ist, dürfte für interessierte Kreise nun wirklich keine Neuigkeit mehr sein (siehe den grundsätzlich richtigen &lt;a href=&quot;http://www.foerderland.de/755+M573bca6ac1a.0.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Produktfotoklau - Neuer Trendsport gegen das Urheberrecht&quot;&gt;Beitrag des Kollegen Plüschke bei förderland&lt;/a&gt;). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/45-Crawling-von-Produktfotos-die-zweite.html#extended&quot;&gt;&quot;Crawling von Produktfotos (die zweite)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 04 Sep 2007 09:10:21 +0200</pubDate>
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    <category>Urheberrecht</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Verwendung von User Generated Content</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/44-Verwendung-von-User-Generated-Content.html</link>
            <category>Crowdsourcing</category>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Videohosting</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Wunschkonzert</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    User Generated Content ist als integrativer Bestandteil der unter dem Stichwort „Web 2.0“ gehandelten Entwicklungen nach wie vor von grosser Relevanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während das Thema &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/108-Haftung-fuer-User-Generated-Content-Grundsaetze-und-Hinweise-fuer-die-Praxis.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Haftung des Plattformbetreibers für User Generated Content&quot;&gt;Haftung des Plattformbetreibers für User Generated Content&lt;/a&gt; nicht zuletzt aufgrund einiger Gerichtsentscheidungen zwischenzeitlich einigermaßen bekannt ist, findet man im Internet bisher recht wenig zu den rechtlichen Voraussetzungen, die bei einer (Weiter-)verwendung der nutzergenerierten Inhalte durch den Plattformbetreiber zu beachten sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;User Generated Content als eigene Wertschöpfung&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei liegt auf der Hand, dass zumindest mit manchen Inhalten (jedenfalls in der Masse) durch entsprechende Aggregation bzw durch Eingliederung in ein Ordnungssystem nicht unerhebliche Werte geschaffen werden (siehe auch &lt;a href=&quot;http://sprechblase.wordpress.com/2007/04/22/user-generated-company-value-1/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Cem Basman&quot;&gt;die Reihe bei Cem Basman&lt;/a&gt;). Bei nicht wenigen der Plattformen, die mit User Generated Content arbeiten (wollen), ist daher die Verwendung (sprich kommerzielle Verwertung) der eingestellten Inhalte über verschiedene Monetarisierungsansätze integrativer Bestandteil des Business-Modells ist. Für diese Plattformen ist es daher von elementarer Bedeutung, dass die (urheber-)rechtliche Situation sauber, transparent und vor allem wirksam geregelt ist. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/44-Verwendung-von-User-Generated-Content.html#extended&quot;&gt;&quot;Verwendung von User Generated Content&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 29 Aug 2007 13:57:21 +0200</pubDate>
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<category>forenbetreiber</category>
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<category>web 2.0</category>
<category>wunschkonzert</category>

</item>
<item>
    <title>Der Fall Niggemeier – Haftung des Blogbetreibers für (rechtsverletzende) Kommentare</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/43-Der-Fall-Niggemeier-Haftung-des-Blogbetreibers-fuer-rechtsverletzende-Kommentare.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>User Generated Content</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    &lt;a href=&quot;http://www.stefan-niggemeier.de/blog/in-eigener-sache-2b/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Stefan Niggemeier&quot;&gt;Der Fall Niggemeier&lt;/a&gt; schlägt – &lt;a href=&quot;http://blogbar.de/archiv/2007/08/15/abmahnerei/trackback/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbar&quot;&gt;nach wie vor&lt;/a&gt; – &lt;a href=&quot;http://www.installmehere.net/2007/08/15/callactive-kommentiert-selbst-2/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag&quot;&gt;hohe Wellen&lt;/a&gt;  und wird teilweise &lt;a href=&quot;http://www.fixmbr.de/warum-mir-die-derzeitigen-abmahnfaelle-schnuppe-sind/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FIXMBR&quot;&gt;recht kontovers&lt;/a&gt; diskutiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung des Falles kommt es auf die bereits öfters schon dargestellten Grundsätze der sogenannten Mitstörerhaftung an. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/43-Der-Fall-Niggemeier-Haftung-des-Blogbetreibers-fuer-rechtsverletzende-Kommentare.html#extended&quot;&gt;&quot;Der Fall Niggemeier – Haftung des Blogbetreibers für (rechtsverletzende) Kommentare&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 16 Aug 2007 15:38:18 +0200</pubDate>
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    <category>forenbetreiber</category>
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</item>
<item>
    <title>OFF TOPIC: Animoto - the end of slideshows</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/40-OFF-TOPIC-Animoto-the-end-of-slideshows.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Ich habe gestern unter &lt;a href=&quot;http://www.animoto.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;animoto&quot;&gt;www.animoto.com&lt;/a&gt; noch ein nettes Mash-up Tool für Bilder entdeckt, mit dem man bis zu 15 Bilder hochladen und ohne großen Aufwand einen mit Musik unterlegten Film daraus machen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da habe ich beim Ausprobieren in kürzester Zeit gleich mal einen 30 Sekunden Trailer für unsere Kanzlei gebastelt....&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kostprobe gefällig ? &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/40-OFF-TOPIC-Animoto-the-end-of-slideshows.html#extended&quot;&gt;&quot;OFF TOPIC: Animoto - the end of slideshows&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 16 Aug 2007 10:12:11 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>And the winner is.... &quot;Die Verwendung von User Generated Content&quot;</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/39-And-the-winner-is....-Die-Verwendung-von-User-Generated-Content.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Wunschkonzert</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Die Abstimmung zum &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/36-1.-rechtzweinull-Wunschkonzert.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;1. rechtzweinull Wunschkonzert&quot;&gt;1.rechtzweinull Wunschkonzert &lt;/a&gt;ist abgeschlossen. Mit deutlicher Mehrheit (37 %) haben sich die Teilnehmer für &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/44-Verwendung-von-User-Generated-Content.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Verwendung von User Generated Content&quot;&gt;&quot;Die Verwendung von User Generated Content&lt;/a&gt;&quot; ausgesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie versprochen, werde ich dieses Thema also in allernächster Zeit noch einmal hier im Blog durchleuchten und juristisch etwas aufarbeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es geht dabei weniger um die haftungsrechtlichen Probleme, die hier schon &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Praxistipps für Forenbetreiber&quot;&gt;öfters&lt;/a&gt; angesprochen wurden, sondern vielmehr um die spannende (und bisher im Internet  kaum juristisch beleuchtete) Frage, was darf der Plattformbetreiber eigentlich mit den nutzer-generierten Inhalte (einzeln oder aggregiert) alles machen. Dabei interessiert insbesondere welche Regelungen dabei beachtet werden sollten, damit der Betreiber die Inhalte auch wie geplant einsetzen (ggfls auch weitergeben) kann, ohne Abmahnungen oder Regressforderungen zu fürchten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/39-And-the-winner-is....-Die-Verwendung-von-User-Generated-Content.html#extended&quot;&gt;&quot;And the winner is.... &amp;quot;Die Verwendung von User Generated Content&amp;quot;&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 13 Aug 2007 11:25:38 +0200</pubDate>
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    <category>forenbetreiber</category>
<category>user generated content</category>
<category>wunschkonzert</category>

</item>
<item>
    <title>Kommerzielle Verwertung von FLICKR-Bildern</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/38-Kommerzielle-Verwertung-von-FLICKR-Bildern.html</link>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Gerade aus dem Urlaub zurück gekehrt, bin ich über den &lt;a href=&quot;http://www.werbeblogger.de/2007/07/26/die-grenzen-des-creative-commons/trackback/&quot;  target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Werbeblogger&quot;&gt;Werbeblogger&lt;/a&gt; bzw. &lt;a href=&quot;http://www.connectedmarketing.de/cm/2007/07/crowdsourcing-u.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;connectedmarketing&quot;&gt;Martin Oetting &lt;/a&gt;auf eine interessante Geschichte gestoßen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Virgin Mobile Australia hat unter den &lt;a href=&quot;http://www.areyouwithusorwhat.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;areyouwithusorwhat&quot;&gt;Motto „Are jou with us or what?“&lt;/a&gt; eine Werbekampagne gestartet, bei der verschiedene Bilder von FLICKR verwendet wurden, die unter der &lt;a href=&quot;http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;CC-by&quot;&gt;Creative Commons CC-by &lt;/a&gt;gestellt wurden. Diese Lizenz erlaubt die Bearbeitung des Werkes, sowie die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung. Einzige Bedingung, unter die eine solche Veröffentlichung gestellt wird, ist, dass der Autor/Rechteinhaber in der von ihm selbst festgelegten Weise genannt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge dieser Werbekampagne gibt es offensichtlich auch Plakate, auf denen ein Mädchen abgebildet ist (&lt;a href=&quot;http://flickr.com/photos/sesh00/515961023/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Plakat bei FLICKR&quot;&gt;siehe FLICKR&lt;/a&gt;). Über die Abbildung dieses Plakats bei FLICKR hat diese, sowie der Fotograf überhaupt erst erfahren, dass Virgin Mobile in Australien &lt;a href=&quot;http://flickr.com/photos/chewywong/467623403/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Originalfoto bei FLICKR&quot;&gt;das betreffende Originalfoto&lt;/a&gt; für die Werbekampagne nutzt. Wie man den &lt;a href=&quot;http://flickr.com/photos/sesh00/515961023/ &quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Bildkommentare bei FLICKR&quot;&gt;Bildkommentaren&lt;/a&gt; entnehmen kann, wurde offensichtlich weder der Fotograf, noch das abgebildete Mädchen vor der Nutzung dieses Bildes kontaktiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/38-Kommerzielle-Verwertung-von-FLICKR-Bildern.html#extended&quot;&gt;&quot;Kommerzielle Verwertung von FLICKR-Bildern&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 02 Aug 2007 18:09:31 +0200</pubDate>
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    <category>user generated content</category>
<category>web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Still ruht das Blog....</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/37-Still-ruht-das-Blog.....html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    ... jedenfalls für die nächsten zwei Wochen...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da ich morgen für vierzehn Tage in den lang ersehnten Urlaub fahre, wird es in dieser Zeit hier ziemlich ruhig werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich verspreche aber danach mit ein paar neuen Themen zurück zu kommen und vor allem mich - wie versprochen - mal etwas detaillierter mit den Gewinnerthemen der &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/36-1.-rechtzweinull-Wunschkonzert.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;1. rechtzweinull Wunschkonzert&quot;&gt;Abstimmung zum 1.rechtzweinull Wunschkonzert&lt;/a&gt; auseinander zu setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 12 Jul 2007 15:05:20 +0200</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/37-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>1. rechtzweinull Wunschkonzert</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/36-1.-rechtzweinull-Wunschkonzert.html</link>
            <category>Wunschkonzert</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/36-1.-rechtzweinull-Wunschkonzert.html#comments</comments>
    <wfw:comment>http://www.rechtzweinull.de/wfwcomment.php?cid=36</wfw:comment>

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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Da macht man sich als Blogautor regelmässig Gedanken, was die Leser interessieren könnte, dabei liegt die Lösung ja auf der Hand... &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wieso nicht einfach fragen....&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem wir kürzlich auf dem &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/32-Der-Trendsetter-fuer-Interaktive-Medien.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Deutscher Multimediakongress&quot;&gt;DMMK&lt;/a&gt; über die Möglichkeiten von Social Commerce philosophiert haben, kam mir die (zugegebenermaßen nicht gänzlich neue) Idee hier im Blog einfach einmal abstimmen zu lassen, mit welchem rechtlichen Thema ich mich in einem der nächsten Beiträge mal auseinandersetzen soll (Social Law Blogging sozusagen oder kurz Social Weblawging)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deshalb gibt es nun das 1. rechtzweinull Wunschkonzert...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/36-1.-rechtzweinull-Wunschkonzert.html#extended&quot;&gt;&quot;1. rechtzweinull Wunschkonzert&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 05 Jul 2007 09:30:00 +0200</pubDate>
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    <category>Wunschkonzert</category>

</item>
<item>
    <title>Klasse neues Plugin sorgt für Vernetzung </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/34-Klasse-neues-Plugin-sorgt-fuer-Vernetzung.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Unter &lt;a href=&quot;dejure.org&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;dejure&quot;&gt;www.dejure.org&lt;/a&gt; findet sich - den meisten Juristen wahrscheinlich bekannt - eine Rechtsinformationssystem, in dem man kostenlos zahlreiche deutsche Rechtsnormen und auch Gerichtsentscheidungen (zumindest in Leitsätzen) findet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anbieter stellen nun ein kostenloses Plugin mit dem die auf dem Blog eingestellten Texte- ohne eigenen redaktionellen Aufwand -  mit Gesetzen und Rechtsprechung verlinkt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das führt dazu, dass ich interessierten Bloglesern nun nicht mehr die jeweilige Vorschrift zitieren muss, sondern diese über den Link die entsprechende Gesetzesstelle selbst nachlesen können, so Sie dies den möchten....&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie das aussieht, kann man an den nachfolgenden Beispielen ausprobieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Siehe § 14 MarkenG aber auch OLG Hamburg 3 W 206/06&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Klasse Sache, wie ich finde... Und ein weiterer Service für alle Blogleser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vielen Dank an die Macher von dejure. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 03 Jul 2007 18:19:57 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Crawling urheberrechtlich geschützter Bilder... na und ?!</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/33-Crawling-urheberrechtlich-geschuetzter-Bilder...-na-und-!.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/33-Crawling-urheberrechtlich-geschuetzter-Bilder...-na-und-!.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Social Commerce Projekte sind in aller Munde... Viele dieser Seiten nutzen eine Technologie, die es dem User ermöglicht Produkte und deren Beschreibungen insbesondere Produktbilder von anderen Webshops auszulesen (sog. Crawling). Der Nutzer kann über diesen Mechanismus Produkte empfehlen, die es auf einer x-beliebigen Plattform im Internet zu kaufen gibt, indem er einfach die URL des konkreten Produktangebots eingibt. Diese Seite wird dann von der Social Commerce Plattform ausgelesen und das Ergebnis dem Nutzer angezeigt, der dann regelmäßig noch die Möglichkeit erhält, Modifikationen vorzunehmen bevor die Empfehlung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor kurzem hat der Start von shoppero, einer Social Commerce Plattform, die sich genau dieser Technologie bedient, für ein &lt;a href=&quot;http://www.xsized.de/shoppero-und-das-urheberrecht/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;XSBlog 2.0&quot;&gt;sehr kritisches Echo&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.sajonara.de/2007/05/08/nico-lumma-im-kreuzfeuer-der-kritik/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sajonara Blog&quot;&gt;gesorgt&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.fixmbr.de/shoppero-eine-nicht-wirklich-positive-abmahnmaschinerie/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;FIXMBR Blog&quot;&gt;das Abmahngespenst an die Wand gemalt&lt;/a&gt;. So wurde &lt;a href=&quot;http://www.marnem.de/blog/2007/05/06/vorsicht-vor-der-abmahnfalle-shoppero/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;MARNEM Blog&quot;&gt;vermehrt&lt;/a&gt; der Einwand vorgebracht bzw. &lt;a href=&quot;http://www.1802.eu/?p=1158&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;1802.eu&quot;&gt;kommentiert&lt;/a&gt;, dass - neben &lt;a href=&quot;http://blog.helmschrott.de/webservices/shoppero-revolutionaere-geldverdienerei/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blog Frank Helmschrott&quot;&gt;vereinzelt&lt;/a&gt; angesprochenen &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2007/05/04/shoppero-als-datenverkaeufer-eine-totgeburt/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;basicthinking&quot;&gt;datenschutzrechtlichen Implikationen&lt;/a&gt; - insbesondere das Einstellen der Bilder auf der Plattform einen Verstoß gegen die Rechte des Urhebers bzw. des Lizenzinhabers bedeuten würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu Recht ??? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Macht Google mit der Funktion Bildersuche nicht genau das selbe ? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begeht Google damit nicht millionenfache Urheberrechtsverletzungen ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine berechtigte Frage, die nachfolgend untersucht werden soll... (so einfach wie &lt;a href=&quot;http://blog.shoppero.com/index.php/2007/05/07/uber-die-angebliche-abmahngefahr/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;shoppero Blog&quot;&gt;Shoppero es sich machen will&lt;/a&gt; ist es jedenfalls nicht)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/33-Crawling-urheberrechtlich-geschuetzter-Bilder...-na-und-!.html#extended&quot;&gt;&quot;Crawling urheberrechtlich geschützter Bilder... na und ?!&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 25 Jun 2007 13:47:00 +0200</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>Praxistipps</category>
<category>Urheberrecht</category>
<category>User Generated Content</category>

</item>
<item>
    <title>Der Trendsetter für Interaktive Medien</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/32-Der-Trendsetter-fuer-Interaktive-Medien.html</link>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    ... so bezeichnet sich der &lt;a href=&quot;http://www.dmmk.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Deutscher Multimedia Kongress&quot;&gt;Deutsche Multimedia Kongress&lt;/a&gt; der am 21. und 22.06.2007 in Berlin stattfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &lt;a href=&quot;http://www.dmmk.de/fileadmin/_dmma/downloads/downloads_2007/070509_Programm_DMMK_Web.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Programm&quot;&gt;Programm&lt;/a&gt; am ersten Tag gliedert sich in ein E-Marketing und ein E-Commerce Panel. Auch wenn die Fülle von interessanten Themen die Entscheidung schwer macht, werde ich mich wohl für das Panel 2 entscheiden. Neben Social Commerce werden auch Live-Shopping Ansätze präsentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abends wird dann im Garten der Landesvertretung (wir alle hoffen auf anhaltend gutes Wetter) der Multimedia Award verliehen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am zweiten Tag wird es einen Workshop mit dem Titel &quot;Werbewirkung - Wie aus Nutzern Kunden werden&quot; und einen zum Thema &quot;Geld verdienen im Web 2.0 ?!&quot; geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem sich das alles ganz spannend anhört, freue ich mich, dass ich nächste Woche die Zeit gefunden habe, an beiden Tagen in Berlin zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/32-Der-Trendsetter-fuer-Interaktive-Medien.html#extended&quot;&gt;&quot;Der Trendsetter für Interaktive Medien&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 14 Jun 2007 09:47:54 +0200</pubDate>
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    <category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Woot-Konzepte aufgepasst...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/31-Woot-Konzepte-aufgepasst....html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    So genannte Live-Shopping Konzepte, die in Anlehnung an die sehr erfolgreiche, amerikanische Plattform „&lt;a href=&quot;http://www.woot.com&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Woot!&quot;&gt;Woot!&lt;/a&gt; “ teilweise genau unter dieser Bezeichnung zusammengefasst werden, schießen in Deutschland aktuell wie Pilze aus dem Boden. Den Anfang haben &lt;a href=&quot;http://www.schutzgeld.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Schutzgeld&quot;&gt;schutzgeld.de&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.sportlet.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sportlet&quot;&gt;Sportlet&lt;/a&gt; gemacht. Zwischenzeitlich existieren zahlreiche weitere „One Day, One Deal-Seiten“ im Woot-Stil wie &lt;a href=&quot;http://www.dealirio.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Dealirio&quot;&gt;Dealirio&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.yobri.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Yobri&quot;&gt;Yobri&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://www.urdeal.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urdeal&quot;&gt;Urdeal&lt;/a&gt; sind. Wie die Ankündigung von &lt;a href=&quot;http://www.makemydeal.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Make My Deal&quot;&gt;Make My Deal&lt;/a&gt; zeigt, ist das Ende dieses Trends  noch nicht erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.excitingcommerce.de&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Exciting Commerce&quot;&gt;Exciting Commerce&lt;/a&gt; berichtet fast täglich über entsprechende &lt;a href=&quot;http://www.excitingcommerce.de/handelskraft.de/2007/05/30/sieben-auf-einen-streich-7te-woot-deutschlands/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag bei Exciting Commerce&quot;&gt;neue Plattformen&lt;/a&gt;. Auch andere Blogger beschäftigen sich regelmässig mit dem Phänomen Woot (siehe &lt;a href=&quot;http://www.basicthinking.de/blog/2007/05/31/8-deutsche-woot-seiten/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag &quot;8 deutsche Woot-Seiten&quot;&quot;&gt;Basic Thinking&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.handelskraft.de/2007/05/30/sieben-auf-einen-streich-7te-woot-deutschlands/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag &quot;Sieben auf einen Streich&quot;&quot;&gt;Handelskraft&lt;/a&gt; oder auch bei &lt;a href=&quot;http://www.deutsche-startups.de/2007/05/29/live-shopping-brummt/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag &quot;Live-Shopping brummt&quot;&quot;&gt;Deutsche Startups&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Beachtung des Wettbewerbsrechts&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei aller Begeisterung, die nachvollziehbarerweise für all diese spannende Konzepte entfacht wird, darf – leider wieder einmal - die rechtliche Bewertung nicht vernachlässigt werden. Wie bei so vielen innovativen Geschäftsmodellen verderben möglicherweise die Juristen (bzw. die Wettbewerber, die diese beauftragt haben) wieder einmal den Spaß. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spätestens wenn die Anbieter der Woot-Konzepte größer werden (was diese ja alle erreichen wollen) und stärker vom Markt wahrgenommen werden, werden sich potentielle Wettbewerber aus dem jeweiligen Produktbereich – gerade auch aus der „Old Economy“ diese Konzepte und damit die neuen Konkurrenten näher anschauen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/31-Woot-Konzepte-aufgepasst....html#extended&quot;&gt;&quot;Woot-Konzepte aufgepasst...&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 04 Jun 2007 10:18:43 +0200</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>Praxistipps</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Das Ende einiger „User Generated Content“ Projekte...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/28-Das-Ende-einiger-User-Generated-Content-Projekte....html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    .... wäre wohl gekommen, würde sich die Auffassung des Urteils des Landgerichts Hamburg in dem Fall „Supernature“ (&lt;a href=&quot;http://www.medien-internet-und-recht.de/pdf/vt_MIR_Dok._177-2007.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Urteil LG Hamburg Az 324 O 600/06&quot;&gt;Urteil&lt;/a&gt; vom 27.04.2007 – AZ: 324 O 600/06) durchsetzen. Das Risiko einer unbegrenzten Zahl von Usern die Einstellung beliebiger Inhalte zu ermöglichen, würde sich dann nämlich nicht nur als unkontrollierbar sondern auch als unkalkulierbar herausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Glück beurteilen einige andere Gerichte entsprechende Fälle nicht so wie das LG Hamburg...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;u&gt;I. Der Sachverhalt&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie im Rahmen des von uns &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/18-Nur-ein-Anerkenntnisurteil.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Bericht&quot;&gt;begleiteten Verfahrens „Grillinsel“&lt;/a&gt; war - vorliegend leider weitestgehend erfolglos - versucht worden, gegen eine Abmahnung bzw. einstweilige Verfügung im Wege der negativen Feststellungsklage vorzugehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Landgericht Hamburg sollte auf die Klage des Betreibers des Supernature-Forums über die Frage entscheiden, inwiefern dieser für bestimmte Einträge Dritter haften muss. In diesem Forum waren von einem anonymen Dritten verschiedene Äußerungen gemacht worden, die – nach Auffassung des Gerichts – teilweise unwahre Tatsachenbehauptungen enthielten, bzw. solche von persönlichkeitsrechtlicher Relevanz, die geeignet waren, die Beklagte in ihren Unternehmenspersönlichkeitsrechten zu verletzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/28-Das-Ende-einiger-User-Generated-Content-Projekte....html#extended&quot;&gt;&quot;Das Ende einiger „User Generated Content“ Projekte...&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 25 May 2007 10:12:00 +0200</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>Urheberrecht</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Community Summit 2007 (nebst Präsentation)</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/27-Community-Summit-2007-nebst-Praesentation.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>Urheberrecht</category>
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            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Zunächst noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Organisatoren von Kongress Media für die wirklich gelungene Veranstaltung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kompetente Präsentatoren haben dafür gesorgt, dass man - neben den zahlreichen Gesprächen die man in den Pausen führen konnte - viele neue Ideen und einige hoch interessante Infos in komprimierter Form mitnehmen konnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spannend war es vor allem einmal die &quot;Köpfe&quot; hinter den verschiedenen innovativen Geschäftsideen und den Blogs kennenzulernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besonders hat mich natürlich gefreut, dass auch mein Vortrag offensichtlich auf Interesse gestossen ist Dies gilt umso mehr, nachdem ich mich bemüht hatte, nicht - wie unter Juristen oft weit verbreitet - mich in Details und juristischen Feinheiten zu verlieren, sondern die hochrelevanten Haftungsfragen allgemein verständlich und nachvollziehbar darzustellen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/27-Community-Summit-2007-nebst-Praesentation.html#extended&quot;&gt;&quot;Community Summit 2007 (nebst Präsentation)&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 14 May 2007 15:40:00 +0200</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
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<category>Urheberrecht</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Alles rund um den Aufbau von Communities...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/26-Alles-rund-um-den-Aufbau-von-Communities....html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    gibt es vom 8.5. bis zum 10.5. beim &quot;Community Summit 2007&quot; in Wiesbaden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Summit startet mit der &lt;a href=&quot;http://www.community-summit.de/konferenzprogramm/pre-conference.html&quot;  target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pre-Conference zum Thema &quot;Virales Marketing&quot;&quot;&gt;Pre-Conference zum Thema &quot;Virales Marketing&quot;&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Mittwoch gehts dann weiter dem &lt;a href=&quot;http://www.community-summit.de/konferenzprogramm/kongresstag-1.html&quot;  target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Thema &quot;Erfolgsfaktoren für Aufbau &amp;amp; Pflege einer Online-Community&quot;&quot;&gt;Thema &quot;Erfolgsfaktoren für Aufbau &amp;amp; Pflege einer Online-Community&quot;&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am letzten Tag werde dann zum &lt;a href=&quot;http://www.community-summit.de/konferenzprogramm/kongresstag-2.html&quot;  target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Thema &quot;Erfolgsfaktoren der Wertschöpfung und Realisierung einer Online-Community&quot;&quot;&gt;Thema &quot;Erfolgsfaktoren der Wertschöpfung und Realisierung einer Online-Community&quot;&lt;/a&gt; auch ich mit Ausführungen zu &quot;Haftungsrisiken bei User Generated Content&quot; meinen bescheidenen Beitrag leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich denke, es werden ein paar spannende Tage bei denen ich mich besoders darauf freue, einige Leute aus der &quot;Community-Community&quot; &lt;img src=&quot;http://www.rechtzweinull.de/templates/default/img/emoticons/wink.png&quot; alt=&quot;;-)&quot; style=&quot;display: inline; vertical-align: bottom;&quot; class=&quot;emoticon&quot; /&gt; mal persönlich kennen zu lernen. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 May 2007 11:35:50 +0200</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Rechtsprechung zur Haftung für &quot;User Generated Content&quot; bestätigt</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/25-Rechtsprechung-zur-Haftung-fuer-User-Generated-Content-bestaetigt.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/25-Rechtsprechung-zur-Haftung-fuer-User-Generated-Content-bestaetigt.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    In einem aktuellen Urteil (Urteil vom 19. April 2007 – I ZR 35/04) &lt;br /&gt;
bestätigt der Bundesgerichtshof - auch nach Einführung des neuen Telemediengesetzes (TMG) - offensichtlich weitestgehend seine Rechtsprechung zur Haftung dere Portalbetreiber für &quot;User Generated Content&quot; aus dem Jahr 2004 (siehe &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/8-Social-Commerce-zum-Scheitern-verurteilt....html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Social Commerce zum Scheitern verurteilt...&quot;&quot;&gt;&quot;Social Commerce zum Scheitern verurteilt...&quot;&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/25-Rechtsprechung-zur-Haftung-fuer-User-Generated-Content-bestaetigt.html#extended&quot;&gt;&quot;Rechtsprechung zur Haftung für &amp;quot;User Generated Content&amp;quot; bestätigt&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 19 Apr 2007 18:05:34 +0200</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>Urheberrecht</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Risiken für YouTube, MyVideo &amp; Co und deren Nutzer – Haftung bei Videoplattformen</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/24-Risiken-fuer-YouTube,-MyVideo-Co-und-deren-Nutzer-Haftung-bei-Videoplattformen.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Urheberrecht</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Videohosting</category>
            <category>Videoplattformen &amp; Recht</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Videoplattformen oder Video-Hoster wie YouTube, MyVideo (und wie sie alle heißen) sind ein typisches Phänomen für eine der unter Web 2.0 gehandelten Entwicklungen. Ausführungen zu rechtlichen (das heißt vor allem urheberrechtlichen) Aspekte dieses spezifischen Themas finden sich im Internet bisher kaum. Dabei gäbe es sowohl für die die Inhalte einstellenden User als auch für die Plattformbetreiber genug Anlass sich einmal etwas intensiver mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf den bekannteren Plattformen werden von den Usern täglich hunderte von Videos eingestellt. Dabei fällt auf den ersten Blick auf, dass eine Vielzahl der eingestellten Videos sicher nicht von den Produzenten (und damit zunächst einmal alleinigen Rechteinhabern) hochgeladen und damit öffentlich zugänglich gemacht werden. Das gilt für alle möglichen Inhalte wie Fernsehsendungen (wie Sportübertragungen, Nachrichtensendungen, Comedy-Shows etc.), Musikvideos, Filme und Filmtrailer &lt;br /&gt;
Werbespots etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Halbwissen im Internet&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vorfeld zu einem Interview mit einem Journalisten von der Deutschen Presseagentur, welches ich vorletzte Woche zu diesem Thema führen durfte, habe ich zu diesem Thema ein wenig im Internet recherchiert. Dabei fällt unmittelbar auf, dass im Zusammenhang mit solchen Videoplattformen in verschiedenen Foren bisweilen das Thema Urheberrecht zwar angesprochen wird, dort aber nach wie vor viel Unwissenheit herrscht bzw. Halbwahrheiten verbreitet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grund genug, die rechtlichen (vor allem urheberrechtlichen) Hintergründe näher zu beleuchten und nachfolgend eine juristische Einführung in das Thema zu geben. Dieser erste Beitrag erläutert zunächst einschlägige Grundsätze des Urheberrechts um dann die Haftungsrisiken für die einstellenden User darzustellen. Der zweite - in Kürze zu veröffentlichende – Teil soll dann die Haftung der Portalbetreiber für urheberrechtsverletzendes „User Generated Content“ als Schwerpunkt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/24-Risiken-fuer-YouTube,-MyVideo-Co-und-deren-Nutzer-Haftung-bei-Videoplattformen.html#extended&quot;&gt;&quot;Risiken für YouTube, MyVideo &amp;amp; Co und deren Nutzer – Haftung bei Videoplattformen&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 16 Apr 2007 14:24:00 +0200</pubDate>
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    <category>forenbetreiber</category>
<category>urheberrecht</category>
<category>user generated content</category>
<category>videohosting</category>
<category>videoplattformen &amp; recht</category>
<category>web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Web 2.0 jetzt schon im ZDF heute-journal</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/23-Web-2.0-jetzt-schon-im-ZDF-heute-journal.html</link>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Langsam aber sicher wird Web 2.0 auch in der breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Beitrag beim &lt;a href=&quot;http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/27/0,4070,5254395-5,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;ZDF heute-journal&quot;&gt;ZDF heute journal &lt;/a&gt; über Chancen und Risiken von Web 2.0 zeigt dies allzu deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn sich erst der letzte Bericht der Sendung vom 20.März 2007 mit diesem Thema auseinandersetzt, ist zunächst einmal erferulicherweise festzustellen, dass jetzt auch schon die Massenmedien dieses Thema aufgreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der heute-journal Beitrag die Chancen und Risiken von Web 2.0 (naturgemäß) etwas oberflächlich behandelt, findet sich ein interessanter Ausblick auf 2007 beim &lt;a href=&quot;http://www.webworkblogger.de/index.php?/archives/75-Jahresvorausschau-2007-Web-2.0-und-Social-Software.html&quot;  target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Webworkblogger&quot;&gt;Webworkblogger&lt;/a&gt;, der freundlicherweise auch meinen Hinweis auf die erheblichen rechtlichen Risiken noch einmal in einer &lt;a href=&quot;http://www.webworkblogger.de/index.php?/archives/146-Kurzer-Hinweis-Recht-und-Web-2.0.html&quot;  target=&quot;_blank&quot;title=&quot;Meldung&quot;&gt;Meldung &lt;/a&gt; aufgegriffen hat. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 21 Mar 2007 09:32:26 +0100</pubDate>
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    <category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Videoportale sehen sich weiter massiven Schadenersatzforderungen ausgesetzt</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/22-Videoportale-sehen-sich-weiter-massiven-Schadenersatzforderungen-ausgesetzt.html</link>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/22-Videoportale-sehen-sich-weiter-massiven-Schadenersatzforderungen-ausgesetzt.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Fast täglich gehen aus den USA Nachrichten ein, dass sich diverse Videoportale immensen Schadenersatzforderungen ausgesetzt sehen. Jetzt hat es (mal wieder) YouTube erwischt (siehe &lt;a href=&quot;http://www.gulli.com/trackback/news/1-milliarde-dollar-viacom-2007-03-14/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Viacom verklagt YouTube&quot;&quot;&gt;&quot;Viacom verklagt YouTube&quot;&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danach klagt der Medienkonzern Viaocom gegen das Portal wegen zahlreicher Urheberrechtsverletzungen durch von den Usern eingestellten Videos. Nachdem YouTube ja nun durch Google finanzkräftige Unterstützer hat, erscheinen Schadenersatzforderungen über &quot;schlappe&quot; 1 Milliarde Dollar nicht mehr ganz so unrealistisch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Trend schwappt nach Deutschland&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist nur eine Frage der Zeit, wann sich die Inhaber bzw. &quot;Verwalter&quot; zahlreicher Urheberrechte  (wie die GEMA) auch in Deutschland an die Portale wenden und entsprechende Urheberrechtsverletzungen rügen bzw. gleich im Wege der Abmahnung Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;User aufgepasst&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber nicht nur hinsichtlich der Portale gilt es sich mit diesen Risiken auseinanderzusetzen. Auch die User, die Videos oder andere Inhalte einstellen gilt es darauf hinzuweisen, dass sie bei urheberrechtlich geschütztem Material (also eigentlich fast allen fremden Musik- oder Videostücken) nicht nur zur Unterlassung, sondern auch zum Schadenersatz (das heißt regelmässig fiktive Lizenzgebühren) herangezogen werden können.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/22-Videoportale-sehen-sich-weiter-massiven-Schadenersatzforderungen-ausgesetzt.html#extended&quot;&gt;&quot;Videoportale sehen sich weiter massiven Schadenersatzforderungen ausgesetzt&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 19 Mar 2007 10:33:35 +0100</pubDate>
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    <category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Web 2.0 Portale in der Haftung</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/21-Web-2.0-Portale-in-der-Haftung.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>User Generated Content</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Während sich das Thema Haftung für &quot;User Generated Content&quot; in Deutschland noch entwickelt, geht es in den USA bereits einigen der Musik- und Videoportale &quot;an den Kragen&quot;. Es ist zu befürchten, dass uns die Vereinigten Staaten, in denen die Web 2.0-Welle bereits ein bißchen länger wogt, auch insofern nur zeitlich voraus sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem YouTube bereits vor einiger Zeit wegen Urheberrechtsverletzungen &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/79492&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;unter Beschuss geraten&quot;&gt;unter Beschuss geraten&lt;/a&gt; ist, muss nun auch das &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/86549&quot;  title=&quot;Videoportal Bolt&quot;&gt;Videoportal Bolt&lt;/a&gt; wohl mehrere Millionen Dollar Schadenersatz zahlen, weil auf Ihrem Portal urheberrechtlich geschütze Inhalte (vgl auch die entsprechende&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://sev.prnewswire.com/entertainment/20070309/LAF02509032007-1.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Pressemeldung vom UMG&quot;&gt;Pressemeldung von UMG&lt;/a&gt;) angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses für Web 2.0-Geschäftsmodelle typische Haftungsproblem wird den Portalbetreibern früher oder später auch in Deutschland zu schaffen machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Geschäftsmodelle die mit &quot;User Generated Content&quot; arbeiten ist deshalb dringend zu raten, sich rechtzeitig mit den Risiken auseinanderzusetzen und die rechtlich wie technisch derzeit möglichen Vorkehrungen zu treffen (vgl. &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/108-Haftung-fuer-User-Generated-Content-Grundsaetze-und-Hinweise-fuer-die-Praxis.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Praxistipps für Forenbetreiber&quot;&gt;Praxistipps für Forenbetreiber&lt;/a&gt;) 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 12 Mar 2007 12:04:08 +0100</pubDate>
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    <category>forenbetreiber</category>
<category>praxistipps</category>
<category>user generated content</category>

</item>
<item>
    <title>Das neue Telemediengesetz - Zwischen Wahrheit und Gerücht</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/20-Das-neue-Telemediengesetz-Zwischen-Wahrheit-und-Geruecht.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Am 1.3.2007 ist das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten und schon ranken sich zahlreiche Gerüchte um dessen Auswirkungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Tatsächlicher Inhalt des Telemediengestzes&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem neuen Begriff der Telemedien finden sich im TMG &lt;strong&gt;tatsächlich&lt;/strong&gt; - mehr oder weniger neue - Regelungen zu den Themen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- &lt;a href=&quot;http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/Info_Lounge/Publikationen/telemediengesetz_neue_tmg_internetgesetz.php&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Herkunftslandprinzip&quot;&gt;Herkunftslandprinzip&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
- &lt;a href=&quot;http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/Info_Lounge/Publikationen/telemediengesetz_neue_tmg_internetgesetz.php&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Haftung der Telemedienstanbieter&quot;&gt;Haftung der Telemediendienstanbieter&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
- &lt;a href=&quot;http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/Info_Lounge/Publikationen/telemediengesetz_neue_TMG_internetgesetz_4.php&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Telemediendatenschutz&quot;&gt;Telemediendatenschutz &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
- &lt;a href=&quot;http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/Info_Lounge/Publikationen/telemediengesetz_neue_TMG_internetgesetz_5.php&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Sanktionierung von Spam-eMails&quot;&gt;Sanktionierung von Spam-eMails &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
- &lt;a href=&quot;http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/Info_Lounge/Publikationen/telemediengesetz_neue_TMG_internetgesetz_6.php&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Neue Impressumspflichten&quot;&gt;&quot;Neue&quot; Impressumspflichten&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
- &lt;a href=&quot;http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/Info_Lounge/Publikationen/telemediengesetz_neue_TMG_internetgesetz_7.php&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Journalistische Sorgfaltspflichten&quot;&gt;Journalistische Sorgfaltspflichten&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Inhaltlich gibt es also nicht allzu viel Neues, da im wesentlichen die Regelungen aus dem Teledienstgesetz, dem Teledienste-Datenschutzgesetz und dem Mediendienstestaatsvertrag übernommen wurden. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, im Rahmen dieses neuen &quot;Internetgesetzes&quot; wichtige Fragen wie die Verantwortlichkeit für Links oder die so genannte Mitstörerhaftung einer gesetzlichen Regelung zuzuführen. Insoweit gelten also die bisherigen - teilweise unsicheren - Grundsätze fort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Das Gerücht von einer neuen Abmahnwelle&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch haben sich - veranlasst durch das Inkrafttreten des TMG und dem neunten Rundfunkstaatsvertrag - in der Internetgemeinde verschiedene Gerüchten breit gemacht. Eine der Legenden die - unter anderem veranlasst durch einen entsprechenden (falschen) &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise Artikel&quot;&gt;heise Artikel&lt;/a&gt; - durch die Internetgemeinde geistern (siehe z.B. &lt;a href=&quot;http://blog.wordpress-deutschland.org/2007/02/01/spamabwehrdatenschutzerklaerung-oder-abmahnung-bis-50-000euro.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Wordpress Deutschland&quot;&gt;Wordpress Deutschland&lt;/a&gt;) ist die, dass im TMG neue datenschutzrechtliche Anforderungen enthalten seien, die eine grössere Abmahnwelle erwarten ließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/20-Das-neue-Telemediengesetz-Zwischen-Wahrheit-und-Geruecht.html#extended&quot;&gt;&quot;Das neue Telemediengesetz - Zwischen Wahrheit und Gerücht&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 07 Mar 2007 15:37:01 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/20-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>Rauschen im &quot;elektronischen&quot; Blätterwald</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/19-Rauschen-im-elektronischen-Blaetterwald.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/18-Nur-ein-Anerkenntnisurteil.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Anerkenntnisurteil des LG Stuttgart&quot;&gt;Anerkenntnisurteil des LG Stuttgart&lt;/a&gt; ist im &quot;elektronischen&quot; Blätterwald erfreulicherweise von einigen Blogs aufgegriffen worden. Nachdem das Landgericht Stuttgart weitestgehend unserer Argumentation gefolgt ist, bedeutet das Urteil einen deutlicher Fortschritt in dem Bestreben die Haftung von Portalbetreibern für &quot;User Generated Conent&quot; zu begrenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Forum-Shopping zum zweiten...&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem mich einige Fragen zu meinen letzen Ausführungen zum so genannten &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/18-Nur-ein-Anerkenntnisurteil.html&quot;  target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Forum-Shopping&quot;&gt;Forum-Shopping&lt;/a&gt; erreicht haben, erlaube ich mir an dieser Stelle ein paar klarstellende Bemerkungen. Vorliegend haben wir bewusst eine negative Feststellungsklage in Stuttgart erhoben, um eine Entscheidung des LG Hamburg, welches hinsichtlich der Haftung eine portalbetreiberunfreundlichere Haltung vertritt, zu vermeiden. Dies Möglichkeit besteht grundsätzlich, wenn es um angebliche Rechtsverletzungen im Internet geht. Es kann regelmässig in jedem Bezirk Deutschlands eine Zuständigkeit des jeweiligen Landgerichts begründet werden. Für eine negative Feststellungsklage kann sich der Abgemahnte also &lt;strong&gt;(unabhängig von seinem eigenen Sitz oder dem des abmahnenden Gegners (!!!)) &lt;/strong&gt;eigentlich jedes beliebige Landgericht &quot;heraussuchen&quot; (sog. Forum-Shopping). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Stuttgart, welches sich vorliegend als guter Gerichtsstand herausgestellt hat, halte ich - auf Grundlage der letzten Rechtsprechung - aus Portalbetreibersicht auch München und Düsseldorf für gute Standorte (in jedem Fall besser als Hamburg). Soweit eine negative Feststellungsklage aussichtsreich erscheint, liegt die (freie) Auswahl beim Abgemahnten...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/19-Rauschen-im-elektronischen-Blaetterwald.html#extended&quot;&gt;&quot;Rauschen im &amp;quot;elektronischen&amp;quot; Blätterwald&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 06 Mar 2007 17:22:25 +0100</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>&quot;Nur&quot; ein Anerkenntnisurteil ?</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/18-Nur-ein-Anerkenntnisurteil.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Heute Vormittag habe ich gemeinsam mit Peter Ambrozy den ersten Termin vor dem LG Stuttgart in Sachen edelight wahrgenommen (siehe &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/17-Musterprozess-geht-in-die-erste-Runde....html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Musterprozess geht in die erste Runde&quot;&quot;&gt;&quot;Musterprozess geht in die erste Runde&quot;&lt;/a&gt; bzw. noch einmal die Hintergründe zu dem Sachverhalt im Blog von &lt;a href=&quot;http://blog.edelight.de/144/abmahnung-was-ist-eigentlich-passiert/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;edelight&quot;&gt;edelight&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten ja auf ein streitiges Urteil des LG Stuttgart gehofft, mit dem die Frage der Haftung eines Portalbetreibers  wie edelight für &quot;User Generated Content&quot; weitergehender Klarheit zugeführt worden wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Wir haben gewonnen, aber...&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nun ist das LG Stuttgart aber &quot;so sehr&quot; unserer Argumentation gefolgt, dass es dem gegnerischen Rechtsanwalt dringend geraten hat, den unsererseits in der Klage geltend gemachten Feststellungsantrag anzuerkennen. Nach kurzer Unterbrechung und telefonischer Rücksprache mit seinem Mandanten hat der gegnerische Rechtsanwalt dann tatsächlich anerkannt. (Als Hintergrund: Das Anerkenntnis hat für dessen Mandanten den Vorteil, dass die von der unterlegenen Partei zu tragenden Kosten des Verfahrens etwas reduziert werden, weshalb das Gericht der voraussichtlich unterliegenden Partei bisweilen zu einem entsprechenden Anerkenntnis rät).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eigentlich bedeutet ein solcher Verlauf „einen Sieg auf ganzer Linie“ und führt zu einer großen Zufriedenheit bei Mandant und Anwalt, wenn sogar die Gegenseite allumfassend anerkennt (bzw anerkennen muss), dass man selbst Recht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/18-Nur-ein-Anerkenntnisurteil.html#extended&quot;&gt;&quot;&amp;quot;Nur&amp;quot; ein Anerkenntnisurteil ?&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 27 Feb 2007 16:11:00 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/18-guid.html</guid>
    <category>Forenbetreiber</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>&quot;Musterprozess&quot; geht in die erste Runde...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/17-Musterprozess-geht-in-die-erste-Runde....html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/17-Musterprozess-geht-in-die-erste-Runde....html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Ich hatte in früheren &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/comment.php?type=trackback&amp;entry_id=5&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Postings&quot;&gt;Postings&lt;/a&gt; schon angedeutet, dass wir für die Geschenkeplattform und &lt;a href=&quot;http://ecommerce.typepad.com/exciting_ecommerce/2006/09/edelight_deutsc.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Social Commerce Hoffnung&quot;&gt;Social-Commerce Hoffnung&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.edelight.de&quot;  title=&quot;edelight&quot;&gt;edelight&lt;/a&gt;, derzeit ein Art Musterprozess führen, um die Frage der Haftung von Betreibern solcher Internetportale für &quot;User Generated Content&quot; einer weitergehenden Klärung zuzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hintergründe zu dem Sachverhalt findet man im Blog von &lt;a href=&quot;http://blog.edelight.de/144/abmahnung-was-ist-eigentlich-passiert/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;edelight&quot;&gt;edelight&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/17-Musterprozess-geht-in-die-erste-Runde....html#extended&quot;&gt;&quot;&amp;quot;Musterprozess&amp;quot; geht in die erste Runde...&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 21 Feb 2007 16:16:09 +0100</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

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<item>
    <title>Web 2.0 in weniger als fünf Minuten...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/16-Web-2.0-in-weniger-als-fuenf-Minuten....html</link>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/16-Web-2.0-in-weniger-als-fuenf-Minuten....html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Der Film von Michael Wesch von der Kansas State University bietet neben einer kurzen Einführung in das Thema Web 2.0 auch ein bißchen Hintergründiges. Für alle die den netten Film noch nicht gesehen haben, anbei der Link:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.youtube.com/watch?v=6gmP4nk0EOE&amp;amp;eurl=&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Watch Web 2.0 in just under 5 minutes&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Watch Web 2.0 in just under 5 minutes&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht umsonst stehen am Schluss ein paar Fragen über Copyright und Authorship, über die wir uns im Zusammenhang mit &quot;Web 2.0&quot; dringend Gedanken machen sollten...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;script type=&quot;text/javascript&quot; src=&quot;http://include.reinvigorate.net/re_.js&quot;&gt;&lt;/script&gt;&lt;br /&gt;
&lt;script type=&quot;text/javascript&quot;&gt;&lt;br /&gt;
re_(&quot;8rl0g-hm2515f061&quot;);&lt;br /&gt;
&lt;/script&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 12 Feb 2007 09:22:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>YouTube wird für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/15-YouTube-wird-fuer-Urheberrechtsverletzungen-verantwortlich-gemacht.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/84898&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Heise&quot;&gt;Heise&lt;/a&gt; berichtet aktuell, über einige kritische Stimmen zu Verletzungen von Urheberrechten auf der Videoplattform YouTube. Amerikanische Mediengrössen wie NBC, Viacom und Twentieth Century Fox wollen YouTube grundsätzlich für die Inhalte verantwortlich machen, die auf der Plattform der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und haben in den USA teilweise auch schon konkret die Entfernung zahlreicher Videoclips gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis entsprechende Forderungen auch in Deutschland an solche Portale herangetragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Legt man die aktuelle Rechtsprechung (siehe &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/5-Abmahnungen-fuer-User-Generated-Content.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag vom 8.Januar 2007&quot;&gt;Beitrag vom 8.Januar 2007&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Beitrag vom 10.Januar 2007&quot;&gt;Beitrag vom 10.Januar 2007&lt;/a&gt;), zugrunde, wird es bezüglich einer Haftung für entsprechendes User Generated Content, wie hochgeladene Musik oder Videoclips, wohl entscheidend auf die Filtermechanismen solcher Portale ankommen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/15-YouTube-wird-fuer-Urheberrechtsverletzungen-verantwortlich-gemacht.html#extended&quot;&gt;&quot;YouTube wird für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 08 Feb 2007 09:24:41 +0100</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/14-Zurueck-zum-Thema-Einstweilige-Verfuegung-gegen-rapidshare.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/14-Zurueck-zum-Thema-Einstweilige-Verfuegung-gegen-rapidshare.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/83989/from/rss09&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise&quot;&gt;heise&lt;/a&gt;). rapidshare ist ein sogenannter &quot;Share-Hoster&quot;, der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zur Verfügung stellt, welche dort dann von anderen Nutzern abgerufen werden können. Lediglich für den Abruf etwaiger Inhalte erhebt rapidshare ein Nutzungsentgelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch dieser neue Fall zeigt, die Aktualität der bereits mehrfach angesprochenen Frage der Haftung für &quot;User Generated Content&quot; (&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/5-Abmahnungen-fuer-User-Generated-Content.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;vgl. Beitrag vom 8.Januar 2007&quot;&gt;vgl. Beitrag vom 8.Januar 2007&lt;/a&gt;). &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/14-Zurueck-zum-Thema-Einstweilige-Verfuegung-gegen-rapidshare.html#extended&quot;&gt;&quot;Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 05 Feb 2007 10:44:00 +0100</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

</item>
<item>
    <title>Hoffnung bei Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in E-Mails</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/13-Hoffnung-bei-Abmahnungen-wegen-fehlender-Pflichtangaben-in-E-Mails.html</link>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/13-Hoffnung-bei-Abmahnungen-wegen-fehlender-Pflichtangaben-in-E-Mails.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Mit der Überschrift „Heute schon abgemahnt worden?“ weist der &lt;a href=&quot;http://www.agit-sh.de/blawg/wp-trackback.php?p=195&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;mepHisto-bLAWg&quot;&gt;mepHisto-bLAWg&lt;/a&gt; auf die Nachricht bei &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/84670&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise-Online&quot;&gt;heise-Online&lt;/a&gt; hin, dass zahlreiche deutsche Webhoster von einer Firma namens Iglusoft abgemahnt wurden, da deren eMails „nicht den Formvorschriften entsprechen, die für eMails gelten, welche Geschäftsbriefe ersetzen“. Damit wird die Abmahnwelle wegen fehlender Pflichtangaben in eMails eröffnet, die seit 01.01.2007 auch auf elektronischen Geschäftsbriefen enthalten sein müssen (siehe auch Infos bei &lt;a href=&quot;http://www.dennis-knake.de/wp-trackback.php?p=57&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;www.denis-knake.de&quot;&gt;www.dennis-knake.de&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn diesbezüglich noch keine spezifische Rechtsprechung vorliegt, ist doch höchst fraglich, ob die geltend gemachten Unterlassungsansprüche, und damit die darauf gründenden Abmahnungen, überhaupt berechtigt sind.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/13-Hoffnung-bei-Abmahnungen-wegen-fehlender-Pflichtangaben-in-E-Mails.html#extended&quot;&gt;&quot;Hoffnung bei Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in E-Mails&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 02 Feb 2007 16:34:47 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/13-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>Erste Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in E-Mails</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/12-Erste-Abmahnungen-wegen-fehlender-Pflichtangaben-in-E-Mails.html</link>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/12-Erste-Abmahnungen-wegen-fehlender-Pflichtangaben-in-E-Mails.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Es ist fürchterlich...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kaum habe ich meinen &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/comment.php?type=trackback&amp;entry_id=11&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;letzten Eintrag&quot;&gt;letzten Eintrag&lt;/a&gt; über mögliche Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben auf E-Mails fertig getippt, schon muss ich auf &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/84670&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;heise&quot;&gt;heise&lt;/a&gt;  lesen, dass es tatsächlioch auch schon los geht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insofern kann man allen Unternehmen nur raten, zeitnah Ihre E-Mailvorlagen anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ansonsten muss man sich so langsam wirklich fragen, wann diesem Abmahnwahn eine Ende gemacht wird...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 02 Feb 2007 09:20:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Thema verfehlt, aber trotzdem von Interesse</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/11-Thema-verfehlt,-aber-trotzdem-von-Interesse.html</link>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/11-Thema-verfehlt,-aber-trotzdem-von-Interesse.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das Thema &quot;Notwendige Pflichtangaben bei E-Mail&quot; geistert ja im Moment durch die Lande. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um auch hier denkbaren Abmahnwellen frühzeitig Einhalt zu gebieten, erlaube ich mir ein paar kurze Ausführungen dazu in diesem Blog. Ist zwar nicht 100%ig im Thema, dürfte aber für die Betroffenen trotzdem von einigem Interesse sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 01.01.2007 ist nun auch gesetzlich klargestellt, dass elektronische Geschäftsbriefe, sprich E-Mails, die handelsrechtlichen Pflichtangaben enthalten müssen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Durch die Einführung des „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“ hat der Gesetzgeber zum 01.01.2007 durch entsprechende Passagen zu den Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass E-Mails ebenfalls unter die jeweilige Regelung fallen. So finden sich z.B. in § 35 a Abs. 1 Satz 1 GmbHG, §§ 37 a Abs. 1 HGB und in weiteren Gesetzen Regelungen, dass sich die Notwendigkeit von Pflichtangaben auf Geschäftsbriefe „gleichviel welcher Form“ erstreckt. Nach diesen Vorschriften hat ein Unternehmen also auch in E-Mails entsprechende Pflichtangaben auszuweisen.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/11-Thema-verfehlt,-aber-trotzdem-von-Interesse.html#extended&quot;&gt;&quot;Thema verfehlt, aber trotzdem von Interesse&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 02 Feb 2007 09:00:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Hintergründe zur Abmahnung für User Generated Content</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/10-Hintergruende-zur-Abmahnung-fuer-User-Generated-Content.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    in unserem &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/5-Abmahnungen-fuer-User-Generated-Content.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag&quot;&gt;Blogbeitrag&lt;/a&gt; hatten wir ja bereits kurz angedeutet, dass wir für einen unserer Mandanten eine negative Feststellungsklage eingereicht haben, um die elementare Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Forumsbetreiber für &quot;User Generated Content&quot; verantwortlich gemacht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hintergründe zu diesem Fall finden sich nun in dem &lt;a href=&quot;http://blog.edelight.de/144/abmahnung-was-ist-eigentlich-passiert/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Blogbeitrag unseres Mandanten&quot;&gt;Blogbeitrag unseres Mandanten&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Zweifel ist diese Angelegenheit von grosser Bedeutung für alle Geschäftsmodelle aus dem Bereich des &quot;Social Commerce&quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die mündliche Verhandlung vor dem LG Stuttgart am 27.02.2007 werden wir selbstverständlich in diesem Forum berichten (siehe hierzu &lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/17-Musterprozess-geht-in-die-erste-Runde....html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Musterprozess geht in die erste Runde&quot;&gt;Musterprozess geht in die erste Runde&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterführend zu diesem Thema:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/18-Nur-ein-Anerkenntnisurteil.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;&quot;Nur&quot; ein Anerkenntnisurteil&quot;&gt;&quot;Nur&quot; ein Anerkenntnisurteil (Ergebnis in der Abmahnungssache &quot;Grillinsel&quot;)&lt;/a&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 23 Jan 2007 17:55:41 +0100</pubDate>
    <guid isPermaLink="false">http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/10-guid.html</guid>
    
</item>
<item>
    <title>Hamburg ist keine Reise wert...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/9-Hamburg-ist-keine-Reise-wert....html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/9-Hamburg-ist-keine-Reise-wert....html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das gilt natürlich nur für Forumsbetreiber die vor dem LG Hamburg gegen Abmahnungen wegen Forumsbeiträgen gerichtlich vorzugehen versuchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn sonst Hamburg natürlich immer eine Reise wert ist (um alle Hamburger wieder zu versöhnen), scheint die These in der Überschrift sich zu bewahrheiten, wenn man die aktuellen Meldungen (siehe &lt;a href=&quot;http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/21/wird-forenklage-zum-eigentor/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Lawblog&quot;&gt;Lawblog&lt;/a&gt;  bzw. &lt;a href=&quot;http://weblawg.saschakremer.de/2007/01/21/foren-blogs-wikis-kreisende-geier-in-hamburg/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot;  title=&quot;Vertretbar Lawblog&quot;&gt;Vertretbar Lawblog&lt;/a&gt; ) in der Streitsache des Betreibers des „supernature“-Forums so liest. Aus der mündlichen Verhandlung wird  &lt;a href=&quot;http://www.dr-bahr.com/news_det_20070120113406.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Kanzlei Dr. Bahr&quot;&gt;berichtet&lt;/a&gt; , dass es dem Gericht nicht darauf ankomme, ob bzw. ab wann der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hatte, sondern allein, ob einzelne Forumsbeiträge Rechte Dritter verletzen oder nicht... Bleibt abzuwarten, ob das LG Hamburg diese Auffassung auch im schriftlichen Urteil aufrecht erhält (was allerdings zu befürchten ist).&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/9-Hamburg-ist-keine-Reise-wert....html#extended&quot;&gt;&quot;Hamburg ist keine Reise wert...&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 22 Jan 2007 11:50:00 +0100</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>User Generated Content</category>

</item>
<item>
    <title>Social Commerce zum Scheitern verurteilt...</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/8-Social-Commerce-zum-Scheitern-verurteilt....html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    fragt Peter Ambrozy im &lt;a href=&quot;http://blog.edelight.de/132/abmahnung-tei-2-social-commerce-zum-scheitern-veruteilt/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;blogdelight&quot;&gt;blogdelight&lt;/a&gt;, nachdem das junge Unternehmen die erste Abmahnung wegen einer angeblich rechtsverletzenden Empfehlung eines Users erreicht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So weit darf es natürlich nicht kommen...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In meinen vorherigen Threads habe ich mich bereits mit der - auch diesbezüglich virulenten - Frage der Verantwortlichkeit von Forumsbetreibern für User Generated Content (wie z.B.Weblogs, Wikis, Shops, Versteigerungs- oder Produktbewertungsplattformen), befasst. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon das Cluetrain Manifest aus dem Jahre 1999 stellte in These 11 fest: &quot;Die Menschen in vernetzten Märkten haben herausgefunden, daß sie sich weit bessere Information und Unterstützung gegenseitig bieten können, als sie von ihren Verkäufern erhalten&quot;. An dem aus diesem Grund ständig wachsenden Trend zum Social Commerce kommen viele Unternehmen heute nicht mehr vorbei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/8-Social-Commerce-zum-Scheitern-verurteilt....html#extended&quot;&gt;&quot;Social Commerce zum Scheitern verurteilt...&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 15 Jan 2007 09:57:00 +0100</pubDate>
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    <category>Forenbetreiber</category>
<category>User Generated Content</category>
<category>Web 2.0</category>

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    <title>Praxistipps für Forenbetreiber </title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>Praxistipps</category>
            <category>User Generated Content</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Das sog. „heise“ Urteil hat vor einiger Zeit doch für ziemlichen Wirbel in der Szene gesorgt (Anmerkungen auf &lt;a href=&quot;http://weblawg.saschakremer.de/2006/04/18/lg-hamburg-zur-haftung-von-forenbetreibern-und-webloggern/trackback&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;vertretbar.de&quot;&gt;vertretbar.de&lt;/a&gt;, beim &lt;a href=&quot;http://www.law-blog.de/272/heise-forenurteil-mit-begrundung-verfugbar/trackback&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;lawblog&quot;&gt;lawblog&lt;/a&gt;, von &lt;a href=&quot;http://www.dr-bahr.com/haftung-fuer-foreneintraege-auswirkungen-des-heise-urteils.html&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;RA Dr. Bahr&quot;&gt;RA Dr. Bahr&lt;/a&gt;). Auch wenn auch über die Berufungsentscheidung, die das Urteil des LG Hamburg (zum Glück) etwas einschränkte, berichtet wurde (siehe etwa &lt;a href=&quot;http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060829012442.html&quot;  target=&quot;_blank&quot; title=&quot;RA Dr. Bahr&quot;&gt;RA Dr. Bahr&lt;/a&gt;), hat diese Entscheidung sowie die nachfolgende &quot;korrigierende&quot; Rechtsprechung leider nicht die selbe Aufmerksamkeit erlangt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl die Entscheidung zwar im Ergebnis gleich ausfiel (sprich zu Ungunsten von heise), hat das OLG Hamburg in den Urteilsgründen die an einen Forumsbetreiber zu stellenden Überwachungspflichten eingeschränkt und damit die Rechtsprechung in diesem Bereich weiter spezifiziert. Die Entscheidungsgründe des OLG Urteils geben nun einen vernünftigeren Maßstab vor, den Forumsbetreiber unbedingt beachten sollten, wenn sie für Beiträge von Forumsbesuchern nicht verantwortlich gemacht werden wollen. In einem Urteil des  OLG München vom 9.11.2006 (Az. 6 U 1675/06) wurden diese Anforderungen auch wieder in ihren Grundzügen bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html#extended&quot;&gt;&quot;Praxistipps für Forenbetreiber &quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 10 Jan 2007 11:00:00 +0100</pubDate>
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    <category>forenbetreiber</category>
<category>praxistipps</category>
<category>user generated content</category>

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    <title>Abmahnungen für User Generated Content</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/5-Abmahnungen-fuer-User-Generated-Content.html</link>
            <category>Forenbetreiber</category>
            <category>User Generated Content</category>
            <category>Web 2.0</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Derzeit ist im Recht der neuen Medien kaum kaum ein Thema so stark in der Diskussion, wie die Frage der Haftung von Forumsbetreibern für von Usern eingestellte Inhalte (sog. User Generated Content). Zahlreiche Abmahnungen, die teilweise allein kommerzielle Interessen verfolgen und nicht wirklich den Schutz von Intellectual Property erreichen wollen, sorgen aktuell dafür, dass dieses Thema vielen betroffenen Forumsbetreibern „auf den Nägeln brennt“. Fast täglich hört man mittlerweile von Abmahnungen, in denen die Forumsbetreiber zur Verantwortung gezogen werden sollen. Der Tatsache, dass sich einige der Betreiber mittlerweile im Rahmen eines Widerspruchs gegen eine etwaige einstweilige Verfügung bzw. im Wege einer negativen Feststellungsklage zur Wehr setzen, sorgt dafür dass sich – langsam aber sicher – eine Rechtsprechungslinie herausbildet, die die Forumsbetreiber optimistischer in Zukunft blicken lassen sollte. &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/5-Abmahnungen-fuer-User-Generated-Content.html#extended&quot;&gt;&quot;Abmahnungen für User Generated Content&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 08 Jan 2007 15:49:00 +0100</pubDate>
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    <category>forenbetreiber</category>
<category>user generated content</category>
<category>web 2.0</category>

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<item>
    <title>Willkommen im neuen Blog zum Thema &quot;Web 2.0 &amp; Recht&quot;</title>
    <link>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/4-Willkommen-im-neuen-Blog-zum-Thema-Web-2.0-Recht.html</link>
            <category>Web 2.0</category>
            <category>Willkommen</category>
    
    <comments>http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/4-Willkommen-im-neuen-Blog-zum-Thema-Web-2.0-Recht.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht)</author>
    <content:encoded>
    Nachdem &lt;a href=&quot;http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/index.php?we_objectID=182&amp;pid=573&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Profil&quot;&gt;ich&lt;/a&gt; mich aus gehörigem Respekt vor dem „Zeitfresser“ Weblog diesem Trend lange verschlossen habe, ist er nichtsdestotrotz aber nun  da - mein eigener Blog zum Thema „Web 2.0 &amp;amp; Recht“. Da ich verschiedene Unternehmen nicht nur zum Thema Internetrecht, sondern in letzter Zeit verstärkt auch im Rahmen von so genannten Web 2.0 Projekten berate, lag nichts näher als mich nun ebenfalls eines entsprechenden Mediums zu bedienen und dieses Forum zu starten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Ergänzung zu den einigen bekannten Blogs, die sich bisher eher aus anderen Blickwinkeln  dem Thema „Web 2.0“ nähern (wie &lt;a href=&quot;http://basicthinking.de/2005/09/14/hello-world/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Basic Thinking&quot;&gt;Basic Thinking&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://www.e-commerce-blog.de/2007/01/11/web-20-steigert-glaubwuerdigkeit-und-e-commerce-umsaetze/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;e-commerce Blog&quot;&gt;e-commerce Blog&lt;/a&gt;, aber auch &lt;a href=&quot;http://www.typepad.com/t/trackback/7244390&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Exciting Commerce Blog&quot;&gt;Exciting Commerce Blog&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.webzweipunktnull.de/bloggerstimmen-zum-studivz-kauf-durch-holtzbrinck/trackback/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;WebZweiPunktNull&quot;&gt;WebZweiPunktNull&lt;/a&gt; um einzelne interessante Blogs zu erwähnen) soll dieses Forum vorrangig dazu dienen, relevante Fragen spezifisch aus rechtlicher Perspektive zu beleuchten.  &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/4-Willkommen-im-neuen-Blog-zum-Thema-Web-2.0-Recht.html#extended&quot;&gt;&quot;Willkommen im neuen Blog zum Thema &amp;quot;Web 2.0 &amp;amp; Recht&amp;quot;&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 05 Jan 2007 17:29:00 +0100</pubDate>
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    <category>Web 2.0</category>
<category>Willkommen</category>

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