Aktuelles Urteil des Kammergericht zur Kennzeichnungspflicht im Influencer Marketing in Sachen Vreni Frost zeigt: Auf den Inhalt des jeweiligen Posts kommt es an !

Seit Monaten herrscht in der Influencer Marketing Branche Verunsicherung über die Frage, wann und wie die eigenen Beiträge bei Instagram, Youtube & Co  als Werbung zu kennzeichnen sind. Aufgrund zahlreicher Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb bzw. nachfolgender gerichtlicher Auseinandersetzungen ist zwischenzeitlich allen Beteiligten klar geworden, dass das Ausnutzen bestehender „Graubereiche“ rechtliche Folgen haben kann.

Spätestens seit dem Urteil des OLG Celle gegen die Drogeriemarktkette Rossmann ist zudem klar, dass nicht nur die Influencer, sondern auch die werbenden Unternehmen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht rechtlich in Anspruch genommen werden können. [mehr lesen]

Datenschutzbehörde verhängt 5000 € Bußgeld wegen fehlendem Auftragsverarbeitungsvertrag – (Wohl) fehlerhafte Einschätzung und fatales Signal für die weitere Umsetzung der DSGVO

Nach einem aktuellen Bericht hat die Landesdatenschutzbehörde in Hamburg kürzlich ein Bußgeld in Höhe von 5000 € gegen ein kleines Unternehmen verhängt, weil trotz (angeblichen) Vorliegens eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses im Sinne des Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Auftragnehmer geschlossen worden war.

Relevant ist diese Entscheidung, weil Auftragsverarbeitungsverhältnisse in einer Vielzahl von Konstellationen vorkommen, die von zahlreichen Unternehmen bisher nicht hinreichend geregelt sind, was – nach Auffassung der genannten Datenschutzbehörde – offensichtlich erhebliche Bußgelder für den Auftraggeber und den Auftragnehmer auslösen kann. [mehr lesen]