Seit Monaten herrscht in der Influencer Marketing Branche Verunsicherung über die Frage, wann und wie die eigenen Beiträge bei Instagram, Youtube & Co als Werbung zu kennzeichnen sind. Aufgrund zahlreicher Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb bzw. nachfolgender gerichtlicher Auseinandersetzungen ist zwischenzeitlich allen Beteiligten klar geworden, dass das Ausnutzen bestehender „Graubereiche“ rechtliche Folgen haben kann.
Spätestens seit dem Urteil des OLG Celle gegen die Drogeriemarktkette Rossmann ist zudem klar, dass nicht nur die Influencer, sondern auch die werbenden Unternehmen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht rechtlich in Anspruch genommen werden können.