Influencer Marketing & Recht – Erste Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb wegen fehlender Werbekennzeichnung bei Instagram

Nachdem die Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig Holstein den Youtuber Flying Uwe gerade erst vor zwei Wochen mit einer Geldbuße von 10.500 Euro belegt hatte, weil er drei Werbevideos nicht eindeutig gekennzeichnet hatte (siehe Landesmedienanstalt belegt Youtuber mit 10.500 Euro Bußgeld wegen fehlender Werbekennzeichnung), droht Influencern, die ihre werblichen Inhalte nicht mit der nötigen Werbekennzeichnung versehen, nun auch von anderer Stelle rechtliches Ungemach.

A. Erste Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb wegen fehlender Werbekennzeichnung

Offensichtlich mahnt der Verband Sozialer Wettbewerb, der bereits wegen einer Vielzahl unterschiedlichster wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen zu zweifelhafter Bekanntheit gelangt ist, aktuell vermehrt Influencer wegen fehlender Werbekennzeichnung ab. Allein in der letzten Wochen haben mich mehrere Mandatsanfragen erreicht, in denen Betreiber von Social Media Präsenzen wegen konkreter Postings abgemahnt worden sind, weil diese nicht als Werbung gekennzeichnet waren. [mehr lesen]

Influencer Marketing & Recht – Landesmedienanstalt belegt Youtuber mit 10.500 € Bußgeld wegen fehlender Werbekennzeichnung

Nun ist es also passiert…  Nachdem neben den Landesmedienanstalten zahlreiche Rechtsanwaltskollegen und –kolleginnen schon seit einiger Zeit darauf hinweisen, dass die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung nicht nur in TV und Radio, sondern eben auch in den Sozialen Medien gilt, scheint es nun ernst(er) zu werden.

Mit Pressemitteilung vom 08.06.2017  hat die Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein nämlich mitgeteilt, dass man den Youtuber „Flying Uwe“ wegen fortgesetzter Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflichten in drei Youtube Videos aus §§ 58 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) mit einer Geldbuße von 10.500 € belegt hat. [mehr lesen]

Informationspflichten zur alternativen Streitbelegung für Online-Shops und andere Onlineangebote an Verbraucher ab heute (1.2.2017) zwingend

Ab 1.2.2017 haben Online-Shops und andere Internetangebote die Informationspflichten über die Möglichkeiten einer alternativen Streitbeilegung zwingend zu beachten.

Unter alternativer Streitbeilegung (auch Alternative Dispute Resolution (ADR)) sind Verfahren zu verstehen, die rechtliche Streitigkeiten außerhalb staatlicher Gerichtsverfahren beilegen sollen. Die  Europäische Union (EU) will solche Schlichtungs- und Schiedsverfahren fördern, um das Vertrauen der Verbraucher in Onlinegeschäfte zu fördern und die staatlichen Gericht bei Verbraucherstreitigkeiten entlassen. [mehr lesen]

Gefälschte Testseiten nehmen zu – Rechtliche Grenzen und Risiken bei Produktvergleichen und -tests

Produktvergleiche und Tests sind seit jeher ein werbewirksames Mittel, um Aufmerksamkeit zu erzielen und Produkte gegenüber anderen herauszustellen. Diesen Umstand machen sich zahlreiche Hersteller, Händler und Werbetreibende im Internet zu nutze.

Sehr weit verbreitet sind Produkttests auch auf sogenannten Nischenseiten. Es handelt sich dabei um Webseiten, die sich oft mit spezifischen Domains (z.B. benzin-rasenmäher.de oder rasenmäher-test.de) einer bestimmten (Produkt)nische widmen, diese über Suchmaschinenoptimierung auf bestimmte Keywords (z.B. Testsieger Rasenmäher) ausrichten, um dann über Werbung (z.B. Adsense) durch die Klicks auf diese Webseite oder über Affiliate-Links durch Weiterleitung der Besucher Geld zu verdienen. Die Nischenseiten bieten zahlreichen Betreibern so eine Möglichkeit, mit relativ wenig Aufwand regelmäßige Einnahmen zu erzielen. [mehr lesen]

Bundesgerichtshof verbietet Freundefinder von Facebook – Einladungsemails von Facebook sind unzulässiger Spam

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil (Az. I ZR 65/14) mit aus der Pressemitteilung ersichtlichen, nachvollziehbaren Argumenten entschieden, dass der sogenannte Freundefinder von Facebook bzw. die durch diesen verschickten E-Mails als belästigende Werbung gegen § 7 Abs.1 und 2 Nr.3 UWG verstoßen.

Mit dieser Funktion hatte sich Facebook von neu registrierenden Nutzern E-Mailadressen geben lassen, um diese Kontakte der Nutzer in das Soziale Netzwerk einzuladen. Der Bundesgerichtshof sieht in der nachfolgenden Einladungsemail keine Handlung des Nutzers, sondern eine Werbung von Facebook. Mangels Einwilligung der nachfolgend eingeladenen Nutzer verstoßen diese Einladungsemails gegen das „Spam-Verbot“ des § 7 Abs.1 und 2 Nr.3 UWG. [mehr lesen]

OLG Stuttgart beendet #XINGGATE: Keine Impressumspflicht bei XING

Vor einiger Zeit war ich von einem Kornwestheimer Anwalt abgemahnt worden, weil ich nach seiner Auffassung mit meinem XING Profil gegen die Impressumspflicht aus § 5 TMG verstoßen habe und dies als relevanter Wettbewerbsverstoß anzusehen sei (siehe dazu Erste Abmahnungen wegen fehlendem Impressum bei XING – Rechtslage und Praxisempfehlung). Dieser Anwalt hat neben mir ohne zu erkennendes System auch einige geschätzte Kollegen mit entsprechenden XING-Abmahnungen „überzogen“.

Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage hatte ich mich gegen die Abmahnung gewehrt und beim Landgericht Stuttgart beantragt festzustellen, dass kein Verstoß gegen die Impressumspflicht angenommen werden kann. Wie in meinem Beitrag „#XINGGATE: Alle XING Impressen abmahnfähig ?! Das vollständige Urteil des LG Stuttgart (Az. 11 O 51/14)“ ausführlich berichtet, hatte sich das LG Stuttgart meiner Argumentation leider nicht angeschlossen. Nach Auffassung des LG Stuttgart (Urteil vom 27.06.2014, Az. 11 O 51/14) sei mein Personenprofil bei XING ein eigenständiges Telemedium, dass die Impressumspflicht nach § 5 TMG auslöse. Dass ich ein vollständiges Impressum über den bei XING seinerzeit im unteren Bereich angebrachten Hinweis „Impressum von Dr. Carsten Ulbricht“ verlinkt hatte, hielt der Stuttgarter Richter nicht für ausreichend, weil der vordefinierte Hinweis zu klein und nicht hinreichend optisch wahrnehmbar sei. [mehr lesen]

#XINGGATE: Alle XING Impressen abmahnfähig ?! Das vollständige Urteil des LG Stuttgart (Az. 11 O 51/14) und Bericht aus der Verhandlung

Vor einiger Zeit hatte ich über mein Verfahren gegen Rechtsanwalt Winter berichtet, der mich und einige andere Kollegen wegen unzureichender Impressen bei XING & Co abgemahnt hatte.

Um die Berechtigung der Abmahnung zu klären, hatte ich seinerzeit eine negative Feststellungsklage gegen RA Winter erhoben. In diesem Verfahren ist am 27.06.2014 ein Urteil des LG Stuttgart (Az.: 11 O 51/14) ergangen, in dem entschieden wird, dass das Fehlen einiger weniger spezifischer Inhalte in meinem XING Profil einen abmahnfähigen Verstoß gegen die Impressumspflicht darstellt und auch ein Link in dem von XING vorgesehenen Impressumsfeld den Anforderungen an § 5 TMG nicht genügt, weil der Hinweis am unteren Rand des Profils in zu kleiner Schriftgröße gehalten sei. Nach Auffassung des LG Stuttgart ist der Hinweis von XING nicht hinreichend optisch wahrnehmbar und daher nicht leicht erkennbar. [mehr lesen]

Influencer Marketing & Recht – Schleichwerbung bei Instagram, Facebook & Co

Markus Lanz bringt es in seiner Talkshow nach der launigen Erzählung von Germany´s Next Top Model Teilnehmerin Marie Nasemann über die weit verbreitete Praxis verdschleierter Werbung durch Prominente bei Twitter, Facebook & Co mit der Bemerkung

„Das ist Schleichwerbung, so nennt man das im ZDF“

auf den Punkt. Zahlreiche Postings von (Halb-)Prominenten (sog. Testimonials) über Produkte in den Sozialen Medien sind nicht von der Begeisterung für das Produkt veranlasst, sondern vertraglich geregelt und damit schlussendlich nichts anderes als bezahlte Werbung, die ohne entsprechende Kennzeichnung eben als verschleierte Werbung verboten ist. [mehr lesen]

Neuerungen im Online-Handel – Änderungsbedarf durch Verbraucherrechte-Richtlinie zum 13.06.2014

Seit Wochen sind meine Kollegin Hubertus und ich auf diversen Veranstaltungen unterwegs, um über die anstehenden Änderungen des Verbraucherschutzrechts im Internet zu informieren. Zum 13.06.2014 sind nun die Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Deutschland umzusetzen. Dieses Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechtsrichtlinie – VRRL) und soll erstmals die vollständige Harmonisierung der Informationspflichten gegenüber Verbrauchern im Fernabsatz in allen europäischen Mitgliedsstaaten gewährleisten. Entgegen unserer ausdrücklichen Empfehlung, sich zeitnah um die Folgen zu kümmern, herrschte auf den Veranstaltungen zu Beginn des Jahres noch entspannte Zurückhaltung. Seit zirka einem Monat allerdings sehen die Betroffenen, dass man sich angesichts des näher rückenden Termins dann doch einmal um das Thema kümmern sollte. Verschärft wird der Handlungsbedarf dadurch, dass es ausdrücklich keine Übergangsfrist gibt, die Änderungen also tatsächlich in der Nacht vom 12.6.2014 auf den 13.6.2014 unmittelbar Wirkung entfalten. [mehr lesen]

Virales Marketing & Co – Rechtliche Anforderungen an die Transparenz moderner Werbeformen

Seit Anfang der Woche verbreitet sich das untenstehende Video „First Kiss“ von Tatia Pilieva auch in Deutschland viral im Netz. Zahlreiche Nutzer teilen das Video, in dem sich angeblich fremde Personen im Rahmen eines freiwilligen Versuchs das erste Mal vor der Kamera küssen sollen.

Die Begeisterung über das Video ist nun ein wenig dadurch getrübt worden, dass in Blogbeiträgen und   zahlreichen  Medien darauf hingewiesen  wird, dass es sich bei den Akteuren um Schauspieler handelt und das Video und damit auch dessen Verbreitung primär werblichen Interessen und nicht dem romantischen Thema des ersten Kusses unter Fremden folgt. Offensichtlich fühlen sich einige Nutzer dadurch getäuscht, dass der Versuch durch Schauspieler gespielt wird bzw. man den Werbecharakter des Videos nicht unmittelbar erkennt. [mehr lesen]