Die zunehmende Verbreitung von „SARS-CoV-2“, der umgangssprachlich als Corona-Virus bezeichnet wird, sorgt neben den staatlichen Anordnungen dafür, dass auch zahlreiche Unternehmen Maßnahmen treffen, um die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter und Dritten zu schützen.
Bei entsprechenden Präventionsmaßnahmen werden regelmäßig auch Gesundheitsdaten verarbeitet. Solche Daten unterliegen gemäß Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ hohen Datenschutzstandards.