LG Berlin: Webseitenbetreiber kann für rechtsverletzende Inhalte aus fremden RSS-Feed in Anspruch genommen werden

Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 27 O 190/10) festgestellt, dass ein Seitenbetreiber auch für die Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die er per RSS-Feed automatisiert in die eigene Webseite integriert.

Bei RSS-Feeds oder Atom-Feeds handelt es sich um Inhalte eines bestimmten Formats, die automatisch an die weitergeleitet werden, die den jeweiligen Feed abonniert haben. Über diese in den Sozialen Medien weit verbreitete Funktionalität können ohne großen technischen Aufwand auch fremde Inhalte (z.B. Newsticker oder Blogbeiträge) auf der eigenen Webseite eingebunden werden. [mehr lesen]

Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Social Networks oder Die Erosion der Privatsphäre bei Facebook

Wie bereits im letzten Beitrag festgestellt, steht Facebook im Zusammenhang mit dem Schutz der Daten ihrer Nutzer stark in der Kritik. Tatsächlich hinterfragen immer mehr Nutzer die zunehmende „Erosion der Privatsphäre“ auf der Plattform oder treten sogar aus.

Während unter dem Titel „Facebook und der Datenschutz – Rechtliche Einordnung von Inhalten in Sozialen Netzwerken“ im Wesentlichen aufgezeigt werden sollte, dass sich die Zulässigkeit der Veröffentlichung oder Weitergabe von Nutzerdaten an der rechtlichen Einordnung (Datenschutzrecht oder Urheberrecht) der jeweiligen Inhalte und Informationen zu orientieren hat, sollen nachfolgend, die Grundsätze erläutert werden, die in Deutschland an die Datenschutzkonformität eines Sozialen Netzwerks zu stellen sind und inwieweit die Ausgestaltung von Facebook damit im Einklang steht. [mehr lesen]

Facebook und der Datenschutz – Rechtliche Einordnung von Inhalten in Sozialen Netzwerken

Facebook gerät in letzter Zeit nicht nur wegen diverser Datenschutzpannen, sondern auch wegen geänderter Privatsphäre-Einstellungen über die Veröffentlichgung bzw. Weitergabe der von den Nutzern eingestellten Informationen und Daten verstärkt unter Beschuss.

Zwischenzeitlich nehmen sich auch amerikanische Politiker dieses Themas an und drohen dem Unternehmen mehr oder weniger stark mit rechtlichen Sanktionen. Und tatsächlich: Facebook hat einige in Kürze wirksam werdende Änderungen geplant, die die Nutzung der auf der Plattform eingestellten Informationen weiter ausweiten. [mehr lesen]

Datenleck bei SchülerVZ und die datenschutzrechtliche Meldepflicht

Aktuellen Meldungen zufolge hat es bei SchülerVZ, einem der größten deutschen Sozialen Netzwerke für Schüler, erneut ein Datenleck gegeben, bei dem offensichtlich 1,6 Millionen Datensätze von aktiven Mitgliedern der Plattform (d.h. Schülern) ausgelesen werden konnten.

Neben den durchaus begründeten Fragen hinsichtlich der technisch geprägten Datensicherheit, ist in solchen Fällen zukünftig immer auch zu prüfen, ob das Unternehmen die im letzten Jahr neu eingeführte Meldepflicht des § 42 a BDSG trifft. Diese häufig noch nicht hinreichend bekannte Vorschrift verpflichtet Unternehmen, die jeweilige Aufsichtsbehörde und die Betroffenen unverzüglich darüber zu benachrichtigen, wenn entsprechend sensible Daten Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind. Bei entsprechend schwerwiegenden Verstößen drohen nach § 43 Abs. 2 BDSG Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. [mehr lesen]