Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über die Revision einer Künstlerin entschieden, deren Abbildungen ihrer Kunstwerke von Google erfasst und unter Eingabe entsprechender Suchworte als verkleinerte Vorschaubilder (sogenannte Thumbnails) im Rahmen der Google Bildersuche angezeigt worden sind. Die Künstlerin hatte gegen Google wegen Verletzung ihrer Urheberrechte geklagt.
Der BGH hat nunmehr die Revision zurückgewiesen und die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen bestätigt. Diese hatten eine Urheberrechtsverletzung mit der Argumentation verneint, dass eine Widerrechtlichkeit entfalle weil die Klägerin in die entsprechede Nutzung und Verwertung durch Google konkludent eingewilligt habe.