Bundesgerichtshof legt Frage zur Rechtswidrigkeit beim “Einbetten” fremder Inhalte (Embedding) dem Europäischen Gerichtshof vor
Das Einbetten („Embedding“) von Videos aus Plattformen wie Youtube, Vimeo & Co ist heute ohne große technische Hürden für private und professionelle Webseiten möglich und daher weit verbreitet. Durch einfaches Kopieren des jeweiligen „Embedding Links“, einem einfachen HTML-Text, lassen sich die eigenen Webpräsenzen durch interessante Inhalte anreichern.
Bisher lagen unterschiedliche Gerichtsentscheidungen zu der Frage vor, ob das Einbinden fremder Inhalte eine Urheberrechtsverletzung des Einbindenden darstellen kann oder nicht.
Das Problem wird sich in der Regel nicht stellen, wenn der Berechtigte das jeweilige Video bei einer der Plattformen hochgeladen und zum Embedding freigegeben hat. In diesem Fall werden über die jeweiligen Nutzungsbedingungen oder Terms of Service die entsprechenden Nutzungsrechte wohl an …

