Facebook & Recht – Tourismusverband Innsbruck „kapert“ Facebook Account mit über 16.000 Fans

Mit der ständig wachsenden Bedeutung von Facebook mehren sich auch die rechtlichen Probleme, die im Zusammenhang mit der professionellen und auch privaten Nutzung auftreten. Nicht unüblich sind Fälle in denen die Inhaber von Namens- und Markenrechten Accounts herausverlangen, die (vermeintlich oder tatsächlich) unzulässigerweise in ihre Rechte eingreifen. Diese Fragen treten in der anwaltlichen Beratungspraxis im Zusammenhang mit verschiedenen Social Media Plattformen bereits mehrfach auf.

Erst kürzlich hatte die Stadt Mannheim von einem Internetunternehmer den Twitter Account www.twitter.com/mannheim herausverlangt (siehe meinen damaligen Blogbeitrag Twitter & Recht – Stadt Mannheim fordert „ihren“ Account heraus). [mehr lesen]

Arbeitnehmerdatenschutz – Zulässigkeit der Gewinnung von Arbeitnehmer- und Bewerberinformationen über Soziale Netzwerke

Nachdem der geschätzte Kollege Stadler sich letzte Woche mit dem Problem auseinandergesetzt hat, inwieweit die Polizei in Sozialen Netzwerken ermitteln darf, möchte ich mich nachfolgend mit der Frage beschäftigen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Unternehmen im Rahmen des Bewerbungsprozesses weitere Informationen zu den Bewerbern in Sozialen Netzwerken recherchieren dürfen. Weitergehend soll der nachfolgende Beitrag auch aufzeigen, inwieweit Unternehmen die eigenen Mitarbeiter in und über die Sozialen Netzwerke „überwachen“ dürfen. [mehr lesen]

Off-Topic: Der Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Stuttgart21

Dieses Blog behandelt in der Regel rechtliche Themen im Bereich Internet und Social Media.

Aufgrund aktueller Beiträge wie „Stuttgart21 – wer zieht die Notbremse“ bei denen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart21 argumentiert wird, die Landesregierung bzw. die Betreiber des Projekts könnten sich unter Hinweis auf das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ausnahmsweise von den Verträgen lösen, möchte ich meinen Kommentar beim Blog ‚Spiegelfechter‘ hier ausnahmsweise – und insoweit Off-Topic – einmal gesondert veröffentlichen. Dies zum einen, weil dies aus juristischer Sicht so nicht stehen bleiben kann und zum anderen, weil ich als (zugereister) Stuttgarter von dem Thema unmittelbar betroffen bin. [mehr lesen]

Darf bzw. muss der Plattformbetreiber bei einer Rechtsverletzung Daten des „schädigenden“ Nutzers herausgeben ?

Als kurzer Nachtrag zu meinen beiden Beiträgen zum Thema Community & Recht – Gestaltung von Nutzungsbedingungen und Teil 2 „Dos and Donts im Community Management“) möchte ich – aufrund einer konkreten E-Mail Nachfrage – die (datenschutz-)rechtlichen Grundlagen zusammenfassen, unter denen die Betreiber von Internetplattformen, bei Rechtsverletzungen eines Nutzers, dessen Registrierungsdaten (Name, Adresse, E-Mailadresse etc.) an den „Geschädigten“ weitergeben müssen bzw. dürfen. [mehr lesen]

Community & Recht – Dos and Donts im Community Management (Teil 2)

Neben dem grundsätzlichen „Set-Up“ einer Community, welches aus rechtlicher Sicht wesentlich durch die (bereits im ersten Teil ausführlich vorgestellten) Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung geprägt wird, stellen sich einige Rechtsfragen auch beim Betrieb jeder Netzgemeinschaft.

Immer stärker lässt sich (vor allem im professionellen Bereich) eine Tendenz erkennen, diesen „Betrieb“ über (mehr oder weniger) spezialisierte Community Manager zu betreuen und über diese auch steuernd einzugreifen. So scheint sich der „Community Manager“ derzeit als eigenes Berufsbild und damit auch neue Chance zu entwickeln. [mehr lesen]

Verdeckte Eigenbewertung auf Amazon & Co – Unangenehm und wettbewerbswidrig

Im Internet gibt es zahlreiche Bewertungsplattformen, in denen von Produkten über Dienstleistungen bis hin zu Personen alles beurteilt und bewertet werden kann. Nachdem es bei zahlreichen Plattformen möglich ist, die eigene Bewertung anonym oder unter einem frei wählbaren Pseudonym abzugeben, liegt es nahe und kommt nicht selten vor, dass einige Anbieter der jeweiligen Produkte und Dienstleistungen aus Marketinginteressen auf die Idee kommen, die eigenen Angebote bei Amazon & Co unter einem ausgedachtem Pseudonym mit guten Noten oder positiven Kommentaren zu bewerten. So auch in einem aktuellen Fall, in dem der Geschäftsführer der WeTab GmbH, ein Herr Hoffer von Akershoffen, das neue Produkt „WeTab“ bei Amazon unter dem Namen „Peter Glaser“ kurzerhand mit begeisterten Kommentaren beurteilt hatte. In der offiziellen Stellungnahme wurde der Fehler mit zweifelhafter Begründung eingeräumt. Mal abgesehen davon, dass der gewählte Nutzername „Peter Glaser“ eine (vielleicht sogar gewollte) Identitätsverwechslung mit einem nicht unbekannten Internetjournalisten der Stuttgarter Zeitung – der offensichtlich eigene rechtliche Schritte prüft – durchaus wahrscheinlich erscheinen lässt, verstößt eine solche verdeckte (Eigen-)bewertung in aller Regel auch gegen § 4 Nr.3 UWG und stellt damit eine rechtswidrige Wettbewerbshandlung dar (vgl. auch „Virales Marketing & Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0“ ). Damit sind solche Bewertungen, in den seltenen Fällen in denen diese aufgedeckt und nachgewiesen werden können, nicht nur unangenehm und nachteilig für das eigene Markenimage, sondern grundsätzlich auch rechtswidrig. Insoweit sind solche Eigenbewertungen mit Vorsicht zu genießen… [mehr lesen]