Präsentation zum Thema „Crowdsourcing & Recht“ von der Webinale

Auf Wunsch einiger Teilnehmer meines gestrigen Vortrags auf der Webinale in Karlsruhe zum Thema „Crowdsourcing & Recht“ möchte ich meine Präsentation nachfolgend online stellen, obwohl die Folien ohne „Tonspur“ den Inhalt meines Vortrags an der ein oder anderen Stelle wahrscheinlich nicht vollständig wiedergeben.

Bei Crowdsourcing Projekten ruft ein Unternehmen ein bestimmtes, oft nicht genau definiertes Netzwerk dazu auf, im Wege der interaktiven Wertschöpfung (teilweise kollaborativ) eine definierte Aufgabe zu erfüllen oder ein bestimmtes Problem zu lösen. Ein häufig genanntes Beispiel ist sicher Wikipedia, bei dem die gesamte „Internetgemeinde“ dazu beiträgt, eine komplette Online-Enzyklopädie zu erstellen. [mehr lesen]

User Generated Content = Ausbeutung 2.0 ?

Auf der Rückfahrt von meinem heutigen Workshop in München (vielen Dank noch einmal an die Teilnehmer für die interessanten Diskussionen) stoße ich in der aktuellen Ausgabe des Spiegel unter der Überschrift „König Kunde 2.0“ auf einen spannenden Artikel, der das Phänomen Web 2.0 aus einer ganz interessanten Perspektive einmal etwas kritischer betrachtet.

In dem Beitrag wird das nicht nur bei Web 2.0 Portalen weit verbreitete Prinzip „AAL“ (sprich „Andere Arbeiten Lassen“) aus Sicht des betroffenen Kunden bzw. Nutzers der Dienstleistung beleuchtet. In diesem Zusammenhang zeigt sich richtigerweise, dass die im Zusammenhang mit dem aktuellen Trend „Web 2.0“ für den Kunden neu geschaffenen Möglichkeiten gerade auch den Unternehmen erheblichen Nutzen und (Kosten-)vorteile bringt. [mehr lesen]

Crowdsourcing & Recht – Wer trägt die rechtlichen Risiken ?

Eine der unter dem Begriff Web 2.0 gehandelten Trends ist das so genannte Crowdsourcing. Da im Rahmen solcher Aktionen ein erhebliches Mass an Kreativität eingesetzt wird, entstehen regelmäßig neue immaterielle Werte. Damit spielen bei Crowdsourcing Produkten nicht nur die Regelungen des „geistigen Eigentums“ (wie z.B. das Urheberrecht) eine nicht unerhebliche Rolle, sondern auch die Frage, wer eigentlich das Risiko trägt, sollte das Arbeitsergebnis (bewusst oder unbewußt) Rechte Dritter verletzen. [mehr lesen]

Verwendung von User Generated Content

User Generated Content ist als integrativer Bestandteil der unter dem Stichwort „Web 2.0“ gehandelten Entwicklungen nach wie vor von grosser Relevanz.

Während das Thema Haftung des Plattformbetreibers für User Generated Content nicht zuletzt aufgrund einiger Gerichtsentscheidungen zwischenzeitlich einigermaßen bekannt ist, findet man im Internet bisher recht wenig zu den rechtlichen Voraussetzungen, die bei einer (Weiter-)verwendung der nutzergenerierten Inhalte durch den Plattformbetreiber zu beachten sind. [mehr lesen]