Verschiebung der Macht – Sind Facebook, Google & Co die neuen „Gesetzgeber“ ?

In seinem Buch „Der Fixierungscode“ bezeichnet der bekannte Internet-Unternehmer Ibrahim Evsan Google, Apple oder das rasant wachsende Netzwerk Facebook, die mit oder im Zusammenhang mit den jeweiligen Angeboten im Internet in einer früher nie denkbaren Geschwindigkeit zu immensem wirtschaftlichen Erfolg, aber auch erheblicher Macht, gelangt sind (siehe die Zusammenfassung der wichtigsten Erfolgskriterien dieser Unternehmen).

Als auf das Internet und Social Media spezialisierter Rechtsanwalt stelle ich eine weitere Entwicklung fest, die auch im rechtlichen Bereich eine beachtenswerte Machtverschiebung bedeutet. Zahlreiche Mandanten fokussieren sich bei Fragen nach der Zulässigkeit ihrer (Werbe-)maßnahmen nicht so sehr auf den Rechtsrahmen, den die (nationalen) Gesetze abstecken, sondern primär auf die Frage, wo Google, Facebook & Co die Grenzen für die Nutzung der jeweiligen Plattform setzen. [mehr lesen]

In eigener Sache: Wir suchen Referendar/in oder Rechtsanwalt/in (Berufsanfänger/in) für das Referat IT-Recht/Intellectual Property

Nachdem die Suche nach Unterstützung meines Referates über andere Wege bisher noch nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat, versuche ich es nun auch einmal über diesen „Kanal“.

Wir als national wie international tätige, renommierte Stuttgarter Wirtschaftskanzlei (siehe Webseite von Diem & Partner) suchen ab sofort eine(n)

Rechtsanwalt/in (Berufsanfänger/in) für das Referat IT-Recht/Intellectual Property.

für eine Vollzeitstelle, die aber auch in promotionsbegleitender Teilzeit ausgestaltet werden kann. Auch wenn Sie noch Referendar sind, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. [mehr lesen]

Google Streetview – Anspruch auf „Entpixelung“ ?

Google Streetview ist in Deutschland angekommen. Zahlreiche größere Städte können nun über den Dienst betrachtet werden.

Bereits im Sommer hat das Thema Google Streetview einiges an Aufmerksamkeit erregt, als die Frage gestellt wurde, ob ein privates Unternehmen einfach sämtliche Häuserfronten fotografieren und im Internet veröffentlichen darf.

Nach meiner Auffassung bestehen gegenüber Google weder aus datenschutzrechtlichen noch aus anderen Gründen Ansprüche darauf, die Darstellung der Häuserfront im Rahmen von Google Streetview zu unterlassen. Während im Hinblick auf abgebildete Personen oder auch Fahrzeuge (bisweilen auch trotz Verpixelung) rechtliche Ansprüche zumindest diskutiert werden können, lassen sich rechtliche Bedenken für Bilder von Häuserfronten, die öffentlich einsichtig sind, nicht begründen (vgl. auch LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 578/09). [mehr lesen]

Social Media Richtlinien & Recht – Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis

Ständig wächst die Zahl der Mitarbeiter, die Plattformen wie Facebook, Twitter & Co inner- und außerhalb der Arbeitszeit nutzen. Auch in Deutschland scheint bei zahlreichen Unternehmen „angekommen“ zu sein, dass mit diesem neuen Phänomen  Chancen, aber auch Risiken einhergehen.

Erst kürzlich hat sich zum Beispiel Porsche mit einer eindeutigen Social Media Richtlinie dieses Themas angenommen: Die Nutzung von Facebook & Co wird dort während der Arbeitszeit schlicht verboten und der Zugang gesperrt, um den Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu verhindern. [mehr lesen]