…. wäre wohl gekommen, würde sich die Auffassung des Urteils des Landgerichts Hamburg in dem Fall „Supernature“ (Urteil vom 27.04.2007 – AZ: 324 O 600/06) durchsetzen. Das Risiko einer unbegrenzten Zahl von Usern die Einstellung beliebiger Inhalte zu ermöglichen, würde sich dann nämlich nicht nur als unkontrollierbar sondern auch als unkalkulierbar herausstellen.
Zum Glück beurteilen einige andere Gerichte entsprechende Fälle nicht so wie das LG Hamburg…
I. Der Sachverhalt
Wie im Rahmen des von uns begleiteten Verfahrens „Grillinsel“ war – vorliegend leider weitestgehend erfolglos – versucht worden, gegen eine Abmahnung bzw. einstweilige Verfügung im Wege der negativen Feststellungsklage vorzugehen.