Wieder einmal erregt ein Fall die Gemüter, bei dem Äußerungen von Mitarbeitern auf Facebook zu arbeits- bzw. dienstrechtlichen Maßnahmen geführt haben.
Wie bereits mehrfach berichtet (vgl. „Gefeuert wegen Facebook – Landesarbeitsgericht Hamm hält Kündigung wegen Äußerung eines Mitarbeiters auf Facebook für zulässig“) wird spätestens seit letztem Jahr auch in Deutschland in diversen Kündigungsschutzverfahren darüber gestritten, was Arbeitnehmer in den Sozialen Medien gerade noch „sagen“ dürfen und welche Aussagen auch Abmahnungen oder Kündigungen rechtfertigen können.