Creative Commons License

Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation. Mithilfe vorgefertigter Lizenzverträge unterstützt sie Urheber bei der Freigabe ihrer Werke.

Creative Commons: Einwilligung im Sinne des Urheberrechts

Grundsätzlich fallen Werke, die eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen, unter den Schutz des deutschen Urheberrechts. Der Schöpfer dieses Werkes hat das Recht zu entscheiden, was mit diesem geschehen soll. Dritten kann er beispielsweise erlauben, dass Werk zu verändern oder zu verbreiten. Für gewöhnlich wird das über Lizenzverträge vereinbart. Im Internet ist dies jedoch schwieriger. Früher hatte der Urheber hier nur die Möglichkeit sein Werk entweder ganz von sich zu geben oder sich die Rechte im Sinne des Urhebergesetzes vorzubehalten. Kaum ein Laie ist in der Lage einen stichfesten Lizenzvertrag zu formulieren. Folglich hatte der Urheber die Wahl zwischen Allem oder Nichts.

Mit den Lizenzverträgen der Creative Commons wurde ihm nun eine weitere Option an die Hand gegeben. Die Lizenzverträge sind ein Kompromiss zwischen Nutzbarmachung für die Allgemeinheit und dem Urheberschutz. Je nach Auswahl kann der Urheber mitbestimmen, auf welche Art und Weise sein Werk verwendet wird. Der Lizenzvertrag stellt laienjuristisch ausgedrückt die Einwilligung in die Verwendung des Werkes dar. Werden die Bedingungen jedoch nicht eingehalten, greift diese Einwilligung nicht mehr und der Urheber kann mit der ganzen Härte des Urheberrechtsgesetzes gegen den Rechtsverletzer vorgehen. Deswegen empfiehlt es sich auch bei einer CC-Lizenz ganz genau zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen sie steht.

 Wie funktionieren die CC-Lizenzen?

Die CC-Lizenz arbeitet mit verschiedenen Symbolen, denen Lizenzbeschreibungen entsprechen. Die Namensnennung des Urhebers ist grundsätzlich Bedingung. Der Urheber kann außerdem entscheiden, ob er eine Bearbeitung zulassen und kommerzielle Nutzung ausschließen möchte. Die Symbole können hier eingesehen werden. Die entsprechende Lizenz wird auch in den Metadaten verankert, sodass Nutzer wie Suchmaschinen und Browser genau erkennen können, was mit dem lizenzierten Werk geschehen darf und was nicht.

 Creative Commons und das Urheberrecht

Das Urhebergesetz sieht einzelne Möglichkeiten vor, unter denen die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken zulässig ist. Herzstück sind dabei nicht die eher eng zu bewertenden Ausnahmen. Das Gesetz setzt grundsätzlich die Einwilligung des Urhebers voraus. Diese kann umfassend oder auch nur im Hinblick auf einzelne Aspekte gewährt werden. In der Regel wird die Zustimmung im Rahmen von Lizenzvereinbarungen ausgehandelt und festgehalten. Creative Commons sind allgemein zugängliche und standardisierte Lizenzverträge und damit auch für das Urheberrecht von Bedeutung.

Diese Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich der Creative Commons an:
  • Wir beraten Sie gern umfassend zum Thema Creative Comons
  • Über die CC-Lizenz hinaus bieten wir auch Beratung zu und die Gestaltung von individuellen Lizenzen an
  • Sollten Sie Urheber sein und auf eine Rechtsverletzung aufmerksam geworden sein, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Wir beraten und unterstützen Sie im Abmahnverfahren
  • Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich

Sie haben weitergehende Fragen? Gern steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei Bartsch Rechtsanwälte in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 23 84 953 oder via E-Mail cu@bartsch-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.