Immaterialgüterrecht

Im Immaterialgüterrecht werden Persönlichkeitsrechte und Vermögensrechte an unkörperlichen, also geistigen, Gütern zusammengefasst. Man spricht auch vom „geistigen Eigentum“. Der Rechtsgüterschutz beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Schöpfers und der Einsicht, dass auch geistige Güter einen selbstständigen Vermögenswert aufweisen, der den materiellen Wert weit übersteigen kann. Das originelle Gesamtwerk eines bekannten Künstlers ist in der Regel deutlich mehr wert, als die Leinwand auf dem es festgehalten wurde.

Wie das Sachenrecht, das sich mit körperlichen Gütern beschäftigt, schützt das Immaterialgüterrecht den Rechtsinhaber gegenüber jedermann. Es ist Eigentum im Sinne des Art. 14 GG. Der Gesetzgeber hat eine ganze Reihe von Einzelgesetzen erlassen, um das geistige Eigentum auszugestalten. Darunter das Urhebergesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz.

Kategorien und Systematik des Immaterialgüterrechts

Unter den Immaterialgüterschutz fallen unter anderem Werke wie Texte oder Fotographien, Erfindungen (Patente), Marken, Gebrauchsmuster, Designs. Grob lassen sich der Schutz geistiger Schöpfungen und verwandter Schutzrechte, die dem künstlerischen entspringen sowie die gewerblichen Schutzrechte unterscheiden. In die erste Kategorie fallen beispielsweise das Urheberrecht oder das Recht des Lichtbildners. Die zweite Kategorie umfasst technische gewerbliche Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster sowie nichttechnische gewerbliche Schutzrechte. Hierzu zählen Marken und geografische Herkunftsangaben. Die gewerblichen Schutzrechte müssen regelmäßig in ein Register eingetragen werden, um Schutz zu erhalten, während das Urheberrecht automatisch entsteht. Unter den Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes fallen nur die gewerblichen Schutzrechte.

Zusätzlich werden die Immaterialgüter durch wettbewerbsrechtliche Regelungen geschützt. Die Immaterialgüterrechte können über Lizenzen auch kommerziell verwertet werden.

Diese Dienstleistungen bieten wir Ihnen im Rahmen des Immaterialgüterschutzes an:
  • Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten, Ihre Erfindungen und Ideen zu schützen
  • Wir vertreten Ihre Interessen im außergerichtlichen und gerichtlichen Prozess
  • Wir gestalten und prüfen Lizenzverträge, wenn Sie Verwertungs- und Nutzungsrechte veräußern oder erwerben möchten
  • Wir melden Ihre gewerblichen Rechte an

Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menooldbezler.de zur Verfügung.