Platform as a Service (PaaS)

Platform as a Service (PaaS) ist eine Form des Cloud Computings (=> Cloud Computing). Beim Cloud Computing gelangen die Kunden über einen öffentlichen Zugang in eine virtuelle Umgebung, der Cloud. In der Form des PaaS stellt der Provider nicht nur wie beim Infrastructure as a Service Hardware bereit, sondern ermöglicht auch den Betrieb kundenspezifischer Anwendungen. Die Dienste werden in einer Cloud gehostet. Über den Web-Browser können Entwickler auf die dort bereit gestellten Werkzeuge und Dienstleistungen zugreifen und über die Verbindung des Internets eigene Produkte bauen. Beispielsweise könnte der Cloud-Anbieter einen Dienst bereitstellen, mit dem der Kunde eigene Webseiten betreiben kann. Sogar ganze Datenbanken, Process Engines und Web-Services sind im Rahmen von PaaS denkbar.

Der Schweregrad der Bedienbarkeit kann von vorkonfigurierten Funktionen bis zu Expertenanwendungen reichen. Der Kunde kann je nach Bedürfnis zwischen den Funktionen wählen. Mit der Verwaltung, Aktualisierung, Verbesserung und Erweiterung ist der Kunde dagegen nicht belastet. Dies obliegt allein dem Cloud-Anbieter.

PaaS bietet ein umfangreiches Angebot

PaaS bewegt sich zwischen Infrastructure as a Service (=> IaaS), bei dem der Kunde lediglich Zugang zu Infrastruktur erhält und der Variante des Software as a Service (=> SaaS), bei dem der Kunde eine komplett fertige Software erhält. PaaS liefert das Netzwerk, Storage, Software-Support und Management Services.

Mithilfe von PaaS kann der ganze Prozess von der Entwicklung der Idee über die Umsetzung, den Test und schließlich den Einsatz der Anwendung nachvollzogen werden.

Windows Azure (Microsoft) oder die Google App Engine bieten beispielsweise PaaS an.

PaaS und Recht: Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht

Bei Platform as a Service spielt zwischen Anbieter und dem Kunden natürlich vor allem Vertragsrecht eine bedeutende Rolle. Nutzungs- und Serviceverträge müssen ausgehandelt werden. Daneben können aber auch das Urheberrecht, der Datenschutz und das Arbeitsrecht eine Rolle spielen.

Leistungen, welche wir unter anderem im Hinblick auf Platform as a Service anbieten:

Beratung rund um die Vertragsgestaltung für

  • Hard- und Software, Service und Dienstleistungen
  • Nutzungs- und Servicebedingungen im Bereich Cloud Computing
  • Verkauf, Miete, Leasing, Wartung, Pflege von Soft- und Hardware

Wir beraten Sie auch gern im Hinblick auf datenschutz- und urheberrechtliche Fragestellungen.

Schließlich übernehmen wir außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen.

Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.