Klasse neues Plugin sorgt für Vernetzung

Unter www.dejure.org findet sich – den meisten Juristen wahrscheinlich bekannt – eine Rechtsinformationssystem, in dem man kostenlos zahlreiche deutsche Rechtsnormen und auch Gerichtsentscheidungen (zumindest in Leitsätzen) findet.

Die Anbieter stellen nun ein kostenloses Plugin mit dem die auf dem Blog eingestellten Texte- ohne eigenen redaktionellen Aufwand – mit Gesetzen und Rechtsprechung verlinkt werden.

Das führt dazu, dass ich interessierten Bloglesern nun nicht mehr die jeweilige Vorschrift zitieren muss, sondern diese über den Link die entsprechende Gesetzesstelle selbst nachlesen können, so Sie dies den möchten….

Wie das aussieht, kann man an den nachfolgenden Beispielen ausprobieren:

Siehe § 14 MarkenG aber auch OLG Hamburg 3 W 206/06

Klasse Sache, wie ich finde… Und ein weiterer Service für alle Blogleser.

Vielen Dank an die Macher von dejure.

Gerne stehen wir bei weitergehenden Fragen oder Interesse an einem entsprechenden Inhouse Workshop telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.

Comments

  1. Hallo Carsten,

    schöne Idee, nur klappt das ja nicht wirklich toll bis jetzt. Zu deiner Entscheidung vom OLG HH (Az.: 3 W 206/06) wirft dejure das aus:

    OLG Zweibrücken
    Datum: 26.01.2007
    Aktenzeichen: 3 W 206/06
    Wohnungseigentum – Ex-Verwalter: Verwirkung des Aufwendungsersatzes

    Das ist wohl nicht das, was du meintest, oder?

    Beste Grüße

    Stephan Hansen-Oest

  2. Vielen Dank für den Hinweis…

    Unter diesem Aktenzeichen findet dejure offensichtlich zwei Entscheidungen.

    Eine vom OLG Zweibrücken und eine vom OLG Hamburg…

    Bei dejure findet sich dann ganz oben ein Aktenreiter mit dem man zwischen den beiden Entscheidungen hin und her schalten kann…

    Auch wenn es natürlich besser wäre, wenn das neue Plugin auch gleich das entsprechende Gericht erkennen würde (kommt ja vielleicht noch), kann man auch schon jetzt a bisserl was damit anfangen…

    Viele Grüsse

    Carsten Ulbricht

  3. Oh….das hatte ich übersehen. Danke für den Hinweis. Im Safari sieht das Ganze auch recht krippelig aus, so dass man den Reiter oben nicht so recht auffallend sieht.

    Danke für den Hinweis!

  4. So nett diese Features auch sind, in Deutschland ist man damit noch immer meilenweit vom österreichischen System entfernt.

    Das Bundeskanzleramt stellt alle §§ aus allen Bundesgesetzen online. Seit 2004 ist die authentische Fassung der BGBL die Onlineversion. Desweiteren sind die Entscheidungen der Höchstgerichte ab Mitte der 90er Jahre komplett online verfügbar.

    Habe ich erwähnt, dass alles werbefrei und kostenlos ist ;).

    http://ris.bka.gv.at

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