Videoportale sehen sich weiter massiven Schadenersatzforderungen ausgesetzt

Fast täglich gehen aus den USA Nachrichten ein, dass sich diverse Videoportale immensen Schadenersatzforderungen ausgesetzt sehen. Jetzt hat es (mal wieder) YouTube erwischt (siehe „Viacom verklagt YouTube“)

Danach klagt der Medienkonzern Viaocom gegen das Portal wegen zahlreicher Urheberrechtsverletzungen durch von den Usern eingestellten Videos. Nachdem YouTube ja nun durch Google finanzkräftige Unterstützer hat, erscheinen Schadenersatzforderungen über „schlappe“ 1 Milliarde Dollar nicht mehr ganz so unrealistisch.

Trend schwappt nach Deutschland

Es ist nur eine Frage der Zeit, wann sich die Inhaber bzw. „Verwalter“ zahlreicher Urheberrechte (wie die GEMA) auch in Deutschland an die Portale wenden und entsprechende Urheberrechtsverletzungen rügen bzw. gleich im Wege der Abmahnung Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen.

User aufgepasst

Aber nicht nur hinsichtlich der Portale gilt es sich mit diesen Risiken auseinanderzusetzen. Auch die User, die Videos oder andere Inhalte einstellen gilt es darauf hinzuweisen, dass sie bei urheberrechtlich geschütztem Material (also eigentlich fast allen fremden Musik- oder Videostücken) nicht nur zur Unterlassung, sondern auch zum Schadenersatz (das heißt regelmässig fiktive Lizenzgebühren) herangezogen werden können.
Einzig kritischer Punkt für die Urheberrechtsinhaber ist regelmässig die Ermittlung der Identität des einstellenden Users. Nachdem aber insofern das neue Telemediengesetz geringere Anforderungen an den Datenschutz stellt, dürfte auch dies in Zukunft unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein.

Gerne stehen wir bei weitergehenden Fragen oder Interesse an einem entsprechenden Inhouse Workshop telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.

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