Internetrecht

Das Internetrecht ist Teil einer größeren Rechtsmasse, die man Recht der Informationstechnologien nennt oder kurz: IT-Recht. Unter diesem Oberbegriff beschäftigt sich das Internetrecht mit allen rechtlichen Fragen, die speziell mit der Telekommunikationseinrichtung „Internet“ in Verbindung stehen.

Viele Dinge der analogen Welt haben sich inzwischen ins Digitale verlagert: Wir präsentieren uns auf Webseiten und in sozialen Netzwerken, wir kommunizieren über Kurznachrichten, E-Mails und öffentlich zugängliche Foren, wir bieten Waren an oder lassen sie uns bequem nach Hause liefern. Unternehmen entwickeln neue Methoden, um den Kunden besser zu verstehen und ihm auf seine Persönlichkeit zugeschnittene Werbung anbieten zu können. Wer Waren und Dienstleistungen im Internet anbietet oder nutzt, der muss sich unweigerlich auch mit den rechtlichen Bedingungen auseinandersetzen. Denn das Internet ist kein rechtsloser Raum.

Das Internetrecht vereint verschiedene Rechtsdisziplinen

Das Internet ist ein besonders entwicklungsfreudiges Medium. Der Gesetzgeber hinkt den Entwicklungen vielfach hinterher. Seit der Erfindung und der Ausbreitung des Internets hat er das World Wide Web nach und nach Regelungen unterworfen. Doch bei jedem neuen Phänomen stellt sich die Frage, ob und wie es sich unter vorhandenes Recht einordnen lässt. Zuletzt wurde beispielsweise darüber diskutiert, wie mit sogenannten Hass-Nachrichten in sozialen Medien umzugehen sei.

Der Vielgestaltigkeit internetspezifischer Themen steht eine Vielzahl von Gesetzen gegenüber. Das Domainrecht und das Wettbewerbsrecht gehören dazu, ebenso der gewerbliche Rechtsschutz, sowie das Telemedien-, Rundfunk- und Telekommunikationsrecht, das Urheber- und das Datenschutzrecht, das Recht am eigenen Bild und das Abmahnwesen. Oftmals wird im Zusammenhang mit dem Internet schlicht über Vertragsrecht gestritten, wozu die Ausgestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört. Auch der Verbraucherschutz spielt eine große Rolle.

Diese Leistungen bieten wir unter anderem im Bereich des Internetrechts an:
  • Rechtliche Prüfung und Beratung bei der Gestaltung Ihrer individuellen oder als Allgemeine Geschäftsbedingungen genutzten Nutzungs – und Vertragsbedingungen
  • Rechtliche Prüfung und Beratung bei der Gestaltung Ihrer Web-Präsenz, sowie die Überprüfung Ihrer bereits bestehenden Präsenz
  • Anmeldung und Verwaltung von Marken, die Gestaltung von markenrechtlichen Lizenzen- und Abgrenzungsvereinbarungen, die Verteidigung Ihrer Marke und Führung von Markenverletzungsverfahren
  • Prüfung Ihrer Vertriebskonzepte, Marketingkonzepte und Verkaufsmaßnahmen im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Aspekte
  • Beratung zu Haftungsfragen im Bereich von Informations- und Kommunikationsdiensten im Internet
  • Vertragsdurchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • Abmahnungen, einstweilige Verfügungsverfahren und Vertretung vor Gericht

Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.