Erste Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in E-Mails

Es ist fürchterlich…

Kaum habe ich meinen letzten Eintrag über mögliche Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben auf E-Mails fertig getippt, schon muss ich auf heise lesen, dass es tatsächlioch auch schon los geht.

Insofern kann man allen Unternehmen nur raten, zeitnah Ihre E-Mailvorlagen anzupassen.

Ansonsten muss man sich so langsam wirklich fragen, wann diesem Abmahnwahn eine Ende gemacht wird…

Gerne stehen wir bei weitergehenden Fragen oder Interesse an einem entsprechenden Inhouse Workshop telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.

Comments

  1. In unserem Unternehmen wird die Anpassung der E-Mail-Signaturen derzeit umgesetzt. Das Thema sorgt bei den meisten Beteiligten für Kopfschütteln. 🙁

Trackbacks

  1. Kaum ist das neue Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EUHG) in Kraft getreten, sind die ersten Abmahn-Aasgeier schon wieder unterwegs. Das Gesetz besagt, dass Unternehmen, wie beim norm…

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