Hintergründe zur Abmahnung für User Generated Content

in unserem Blogbeitrag hatten wir ja bereits kurz angedeutet, dass wir für einen unserer Mandanten eine negative Feststellungsklage eingereicht haben, um die elementare Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Forumsbetreiber für „User Generated Content“ verantwortlich gemacht werden können.

Hintergründe zu diesem Fall finden sich nun in dem Blogbeitrag unseres Mandanten.

Ohne Zweifel ist diese Angelegenheit von grosser Bedeutung für alle Geschäftsmodelle aus dem Bereich des „Social Commerce“.

Über die mündliche Verhandlung vor dem LG Stuttgart am 27.02.2007 werden wir selbstverständlich in diesem Forum berichten (siehe hierzu Musterprozess geht in die erste Runde)

Weiterführend zu diesem Thema:

„Nur“ ein Anerkenntnisurteil (Ergebnis in der Abmahnungssache „Grillinsel“)

Gerne stehen wir bei weitergehenden Fragen oder Interesse an einem entsprechenden Inhouse Workshop telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.

Comments

  1. [quote]Über die mündliche Verhandlung vor dem LG Stuttgart am 27.02.2007 werden wir selbstverständlich in diesem Forum berichten.[/quote]

    wann? 😉

Trackbacks

  1. Es ist echt zum kotzen! Es vergeht kaum ein Tag, der ohne rechtliche Streitereien endet. Ein aktueller Fall ist edelight, der “Startup-Stern“.
    Anfang Dezember hat ein Nutzer von edelight das Produkt „Grill-Insel“ empfohlen. Die Empfehl…

  2. Mephisto sagt:

    Die Machenschaften einiger Juristen in Deutschland ist schon einigermaßen merkwürdig in meinen Augen. Ich dachte immer, die Anwälte in Deutschland wären auch der Rechtspflege verpflichtet und nicht bloß dem eigenen und den Interessen ihrer Mandant…

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