Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken

Ende letzter Woche rumorte eine Geschichte um die Facebook Fanpage von Weleda durch Teile der deutschsprachigen Internetlandschaft. Auf dem Blog www.dialogtexte.com hat Susanne Popp aufgrund eines konkreten Verdachtes eine Vielzahl von Recherchen angestellt, die sie zu dem Ergebnis kommen lassen, dass zahlreiche der „Kundenprofile“ auf der Weleda Fanpage reine Fakes sind.

In dem nachfolgenden Artikel „Chronologie – der Stich ins Wespennest bei Weleda“ beschreibt Susanne Popp, welche Reaktionen auf ihre Berichtserstattung im Blog bzw. Ansprache des Themas auf der Weleda Fanpage erfolgt sind.

Auch wenn tatsächlich einige der dortigen Kundenprofile zumindest Auffälligkeiten aufweisen, ist es – wie so oft in entsprechenden Fällen – sehr schwer, entsprechende Vorwürfe „beweissicher“ festzustellen. Soweit im „Fall Weleda“ keine weitergehenden Erkenntnisse den Verdacht erhärten, wird man die Vorwürfe als reine Spekulation ansehen müssen.

Unabhängig vom vorliegenden Fall ist allerdings festzuhalten, dass Profile bei Facebook & Co, die private Kommunikation vortäuschen, tatsächlich aber von dem Unternehmen oder der Agentur „aufgesetzt“ oder eingekauft worden sind, stets rechtswidrig sind. Die sozialen Medien bieten wegen der Möglichkeit der anonymen oder pseudonymen Nutzung natürlich einen guten „Nährboden“ für dieses auch als „Astroturfing“ bezeichnete Phänomen.

Tatsächlich erkennen deshalb einige Unternehmen und Agenturen entsprechende Mißbrauchsmöglichkeiten in und über die Sozialen Medien. Entsprechende Profile oder gefälschte Kundenbewertungen sind schnell aufgesetzt. Es ist in der Branche ein offenes Geheimnis und bereits berichtet worden, dass einige Agenturen – teils mit Wissen der Kunden, teils ohne – entsprechende Maßnahmen einsetzen, um die Social Media Aktivitäten „nach außen erkennbar“ zu einem Erfolg werden zu lassen.

Diese Entwicklung schadet nicht nur der Authentizität der Kommunikation in den sozialen Medien allgemein, sondern auch der Glaubwürdigkeit von Kundenaussagen auf Bewertungsplattformen und in den diversen sozialen Netzwerken. Insoweit ist es nicht nur richtig, wenn in zahlreichen Jurisdiktionen solch verschleierte Werbung verboten ist, sondern erforderlich, dass Unternehmen bzw. die Wettbewerbszentralen entsprechenden Auswüchsen Einhalt gebieten.

Der nachfolgende Beitrag skizziert, woraus die Wettbewerbswidrigkeit entsprechender Gestaltungen folgt, welche Ansprüche sich daraus ergeben und warum Agenturen bei der Empfehlung oder Durchführung entsprechender Maßnahmen ein nicht unerhebliches Risiko eingehen.

I. Rechtliche Bewertung von gefälschten Kundenprofilen

Rechtliche Grenzen für Werbung ergeben sich in Deutschland zunächst einmal aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das UWG verbietet unter den verschiedenen Ziffern des § 4 UWG verschiedene Verhaltensweisen. Entsprechende Rechtsverletzungen können grundsätzlich aber nicht von jedermann geltend gemacht werden, sondern begründen – bis auf wenige Ausnahmen – nur Ansprüche der jeweiligen Wettbewerber (also der Anbieter vergleichbarer Waren oder Dienstleistungen) auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz.

Wird werbliche Kommunikation von Unternehmen (oder deren Agenturen) bewusst verschleiert, indem man eigene Fake-Profile aufsetzt oder Dritte gesteuert dazu bringt, unter dem Deckmantel vermeintlich privater und unbeeinflusster Aussagen, Werbebotschaften in die Welt zu tragen, so ist das als Verstoß gegen § 4 Nr.3 UWG wettbewerbswidrig. Dabei wird werbliche Kommunikation sehr weitreichend interpretiert, als jedes Handelns im geschäftlichen Verkehr, welches eigenen oder fremden kommerziellen Interessen dient. Genauso wettbewerbswidrig ist auch, wenn Unternehmen oder deren Webeagenturen selbst tätig werden und z.B. mit scheinbar privaten Profilen (sprich Fake-Profilen) werbliche Inhalte im Internet veröffentlichen.

Bei entsprechenden Maßnahmen können Wettbewerber oder etwa die Wettbewerbszentralen nicht nur Unterlassung verlangen, sondern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen.

II. Risiken für Agentur und Unternehmenskunden

Der Einsatz solch wettbewerbswidriger Maßnahmen stellt sich – vorbehaltlich individueller vertraglicher Absprachen mit dem Kunden – zunächst einmal als erhebliches Risiko für die Agentur selbst dar. Wettbewerbswidrige Werbung ist grundsätzlich als mangelhafte Leistung der Agentur anzusehen (OLG Düsseldorf, CR 2004,466).

Da in entsprechenden Fällen – neben dem Reputationsschaden – Regressansprüche des Kunden drohen, die nicht nur auf Rückzahlung des bereits geleisteten Honorars, sondern auch auf Ersatz von Abmahnungs- oder Verfahrenskosten beziehungsweise sogar Kosten für die Neukonzeption und -durchführung der Werbemaßnahme gerichtet sein können, sollten gerade Werbeagenturen den Rechtsrahmen kennen, den es für Werbemaßnahmen- nicht nur, aber auch – im Social Web zu beachten gilt (weiterführend auch Social Media Marketing & Recht – Dos and Donts beim Werben im Social Web)

In entsprechenden Fällen gefälschter Kundenprofile und –bewertungen wird in den meisten Fällen aber auch das beauftragende Unternehmen haftbar gemacht werden können. § 8 Abs.2 UWG sieht nämlich eine Zurechnung zum Unternehmen immer dann vor, wenn ein Beauftragter ohne Mitarbeiter zu sein, im oder für das Unternehmen eines anderen auf Grund eines vertraglichen oder anderen Verhältnisses tätig ist. Neben dem möglichen Rufschaden sollten Unternehmen demnach auch aus rechtlicher Perspektive darauf achten, dass die eigene Agentur keine Fakeprofile einsetzt bzw. vergleichbare Maßnahmen unterläßt.

III. Zusammenfassung

Das Social Web bietet zahlreiche Möglichkeiten, werbliche Kommunikation anonym oder unter dem Deckmantel privater Äußerungen im Internet zu streuen. In vielen Fällen wird es aber möglicherweise schwierig sein, diesen Missbrauch aufzudecken. Auch wenn gerade im Internet gesetzliche Eingriffe immer wieder „verteufelt“ werden, so muss es eigentlich im Interesse der Verbraucher, aber auch der Glaubwürdigkeit des „Mitmachweb“ sein, gegen entsprechend verschleierte Werbung nachhaltig zu vorzugehen.

Auch wenn der Nachweis eines Mißbrauchs im Einzelfall schwierig sein kann, bestehen immer wieder Möglichkeiten, einen Verstoß nachzuweisen. So gibt es bereits einzelne Werkzeuge, die gefälschte Profile erkennen können. In Einzelfällen begehen die „Täter“ auch triviale Fehler bei der Verschleierung (vgl. Verdeckte Eigenbewertung auf Amazon & Co – Unangenehm und wettbewerbswidrig)

Gute erste Indizien, die – je nach der jeweiligen Fallkonstellation – für gefälschte oder gekaufte Einträge sprechen können sind:

• Werbetypische Wortwahl
• Formulierungen, die genau mit offiziellen Werbeträgern übereinstimmen
• Übertriebene „Lobeshymnen“
• „Künstlich“ wirkendes Nutzerprofil

Bisweilen erlauben auch spezifische Informationen aus dem Profil des kommentierenden Nutzers weitere Rückschlüsse.

Mit der weiter wachsenden Bedeutung des Social Web werden auch die Versuche weiter zu nehmen, mit gefälschten Kundenbewertungen und –aussagen unbefangene Dritte zu täuschen. Bei entsprechenden Rechtsverletzungen halte ich es aus den oben genannten Gründen für durchaus nachvollziehbar (teilweise sogar erforderlich), wenn gegen Wettbewerber (und auch gegen Werbeagenturen) die mit entsprechend kommerziellen Interessen gegen anerkannte wettbewerbsrechtliche Grenzen verstossen, aber auch die notwendiger Transparenz und der „truth in advertising“ in grober Weise verletzen, entsprechend vorgegangen wird.

Insoweit ist Unternehmen und Agenturen zu raten, „Fans“ und Kunden über die zahlreichen zulässigen Möglichkeiten zu gewinnen und den diversen verfügbaren Angeboten, „Facebook Fans einzukaufen“, zu widerstehen.

Weiterführend:
Social Media Marketing & Recht – Dos and Donts beim Werben im Social Web
Social Media Marketing & Recht – Nutzungsbedingungen begrenzen Werbemöglichkeiten

Gerne stehen wir bei weitergehenden Fragen oder Interesse an einem entsprechenden Inhouse Workshop telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.

Comments

  1. Christoph says:

    Schöner Artikel, das Thema gut zusammengefasst. Nachdem hier aber auf einen konkreten Fall eingegangen wird, sollte auch beleuchtet werden, dass Susanne Popp hier pauschal verschiedenen Personen nachgesagt hat, dass Sie gekaufte Profile seien. Sie hat ohne deren Einverständnis Chat-Nachrichten, Bilder unanonymisiert auf ihrem Blogg veröffentlicht. Auch nachdem der Nachweis erbracht wurde (beachte: nicht der Facebook-Nutzer ist den Nachweis schuldig, dass er echt es, Frau Popp ist den Nachweis schuldig, dass es nicht so ist!), dass verschiedene Nutzer tatsächlich „normale“ Menschen sind, bleiben diese dennoch, trotz Aufforderung, dies zu ändern, namentlich in ihrem Blogg erwähnt. Bilder und persönliche Chat-Nachrichten wurden entfernt, als es ihr wohl zu heiß wurde.

    Wie steht man hier dazu, dass hier scheinbar wahllos Leute angeprangert werden, ohne Chance sich dagegen zu wehren?

  2. Wie ich gerade auf einer anderen Seite bereits geschrieben habe:
    Seid ihr schon einmal auf die Idee gekommen, dass nicht Weleda die gute Susanne gemeldet hat, sondern sehr viele andere User, die einfach nur genervt von ihr sind? Denn ich finde, dass sie diese Diskussion nicht auf der Seite von Weleda auszutragen hat. UND ICH KANN STOLZ SAGEN, DASS ICH EINE PERSON WAR, DIE SUSANNE POPP GEMELDET HAT! Bisher ist tatsächlich NICHT bewiesen, dass Weleda oder eine Agentur vorsätzlich User (ob die Personen hinter den Profilen echt sind, oder nicht) engagiert hat. Und es ist doch so, wenn mich als Firma jemand “liked”, dan hinterfrage ich doch nicht alle 12.000! zumal das ein verschwendet geringer “Freundeskreis” ist, man beachte beispielsweise die Seite anderer Kosmetikkonzerne oder Stars wie Rihanna.
    Desweiteren – hat Weleda eine Agentur, ja oder nein? Liebe Frau Popp, bitte nehmen Sie Kontakt mit der PR-Abteilung des Unternehmens auf, sicherlich lassen sich so einige Fragen und Spekulationen innerhalb weniger Minuten verifizieren oder eben auch in Rauch auflösen. Am bestens chneiden Sie das Gespräch mit und stellen es auf Ihre Seite.

  3. Der Witz an der ganzen Sache ist ja wirklich der, dass es anfangs um einen defekten Verschluss ging, den Weleda wohl Frau Popp gerne mit einem Ersatzprodukt gut gemacht hätte.
    Darauf ist sie aber nicht einmal eingegangen, stattdessen hat sie eine Hexenjagd vom Zaun getreten. Gegen „Fans“ die ihr keinen Honig ums Maul geschmiert haben und nach ihrer Meinung alles gekaufte Fans sind. Wie ein Mantra ging es immer nur um die Fakes, die wie mit Tunnelblick den ganzen Fokus von Frau Popp eingenommen haben. Es wurden auch noch andere Seiten für diese Hetze eingespannt, die sich ebenso ungeprüft den Behauptungen angeschlossen haben.
    Auch die Methoden sind sehr konfus. ich selbst habe einen kritischen Kommentar auf dem Blog von Frau Popp verfasst, vorauf sie mein Profil abonniert hat, bis ich sie geblockt habe. Wohl um bei mir zu spionieren, wie ich mich über sie äußern werde. Im Großen und Ganzen ist die Aktion, welche zum Ausschluss von Frau Popp aus Facebook geführt hat, für eine erwachsene Frau derart peinlich gewesen und voll und ganz auf ihrem eigenen Mist gewachsen. Zu guter letzt, ich hoffe dass Frau Popp dies hier ließt, habe ich mich nicht von Facebook entfernt, sondern lediglich Frau Popp blockiert. Ebenso wie wohl die anderen, auf mysteriöse Weise, „verschwundenen“ User.

  4. Eine Frage habe ich Herr Ulbricht, was würden Sie als Rechtsanwalt zu diesem Zitat von der Seite der Frau Popp sagen, gesehen im Kontext des ganzen „Kasperltheaters“ -> „Frau Mewes habe ich massiv verleumdet.“
    Sägt da gerade jemand massiv an dem Ast auf dem er sitzt?

  5. Gilt das auch für Wikipedia? Darf ein Unternehmen/eine Agentur dort anonym – oder unter falschem Namen – oder unter offiziellem Namen – werbliche Aussagen hineinschreiben, oder widerspricht das dem Wettbewerbsrecht?

    • Wenn es verschleierte Werbung für das eigene Unternehmen ist, spricht viel dafür, dass entsprechende Aussagen gegen § 4 Nr. 3 UWG, möglicherweise auch noch weitere wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstossen.

      Ein Wettberbsverstoß dürfte auch vorliegen, wenn man entsprechend verschleiert über Wettbewerbsunternehmen schreibt.

      • Vielen Dank, das werde ich mir merken! Astroturfing ist natürlich ein Problem für die Wikipedia (und ihre Glaubwürdigkeit). Dass es auch zum Problem für den Astroturfer werden kann, der ggf. zu Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz verpflichtbar ist, wusste ich noch nicht. Das Problem, solchen Missbrauch nachzuweisen, besteht natürlich auch da.

  6. Hallo Herr Ulbricht,

    Sie beziehen sich in Ihrem Artikel auf einen Blog, in dem über Digital District als möglichen „Spin-Doktor“ hinter diesen Maßnahmen gemutmaßt wird.

    Ich finde die Diskussion über das Thema gut und überfällig. Ich möchte aber verständlicherweise nicht, dass Digtial District hier weiter ungerechtfertigt ins Gerede kommt – der dialogtexte-Blog ist in Bezug auf uns und einige unserer Kunden schlicht ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Auch das kann passieren.

    Wir beziehen unter http://www.digitaldistrict.de/fake-fans-facebook.html unsererseits Stellung zum Thema.

    Herzliche Grüße
    Aleks Stojanovic
    Geschäftsführer Digital District GmbH

  7. Vielen Dank für die Aufklärung durch einen Rechtsanwalt.
    In diesem Fall frage ich mich allerdings, weshalb Weleda sich nicht konkret zu den Vorwürfen geäußert hat. Vielleicht hätte man mit einer schnellen Reaktion die Ungereimtheiten bereits im Vorfeld klären können.

  8. Es hat mich dann doch sehr erstaunt, dass die Kommentatoren, die gegen mich hetzen, auch in dieses hocheriöse Umfeld übergeschwappt sind. Tatsächlich ist es so, dass ich auf der Weleda-Fanpage zufällig auf einen Bot gestoßen bin, der „Fans“ automatisch und ungefragt mit Freunden versorgt und die Pinnwand mit „Leben“ füllt. Dieser Bot sollte verteidigt werden und das erklärt die Vehemenz der Reaktionen. Außerdem vermute ich, dass einer der anderen Herren, die mich auch hier beschimpfen, eben doch seine eigenen „Geschäftchen“ auf Facebook macht. Indem Cybermobbing betrieben wurde hatte man versucht, mich mundtot zu machen und mir ging es während nahezu 10 Tagen psychisch sehr sehr schlecht. Ich wage das zum jetzigen Zeitpunkt hier zu sagen, da der Botentwickler weiß, dass ich ihn „enttarnt“ habe und er so nun hoffentlich seine Kettenhunde im Zaum hält. Leider scheint bisher niemand Interesse an einer Aufklärung dieser Sache zu haben, was ich sehr bedauerlich finde. Ich persönlich sehe es nicht als meine Aufgabe an, Facebook-Fanpages „sauber“ zu halten. Ich will nur als Kundin – ganz bewusst sage ich Kundin und nicht Fan – fair behandelt werden. Mit besten Grüßen aus Zürich, Susanne Popp

    • Christoph says:

      Susanne, wo sind hier eigentlich die Beschimpfungen, die du hier von mir gesehen haben willst?

      Du möchtest also fair behandelt werden? Aber wie behandelst du deine Mitmenschen? Von uns war seit Dienstag Funkstille, aber dennoch sind wir im Zentrum deiner zweifelhaften Recherchen. Du unterstellst uns neuerdings sogar, wir würden deinen Computer manipulieren. Nachdem du deinen Computer vom IT-Experten wieder abgeholt hast und dessen hoffentlich teure Rechnung beglichen hast, würde ich mich darüber freuen, dass ganze aufhören zu sehen. Aber das ist wohl Wunschdenken.

      Du schreibst, dass du darunter leidest? Dann hör doch einfach auf mit deiner Schmutzkampange. Wir hingegen können nicht aufhören sondern müssen jeden Tag aufs neue „gespannt“ sein, was es für Neuigkeiten über uns gibt und wie diese sich im Laufe des Tages auf wundersame Weise verändern.

      Mit besten Grüßen von den zukünftigen Facebook-Serverhallen im Gammelstadsviken bei Luleå, mit denen ich jedoch nichts zu tun habe,
      Christoph

    • Cybermobbing? Die einzige die hier Cybermobbing betrieben hat sie SIE Frau Popp! Von einem Ihrer Opfer weiss ich ganz genau, das ihre ständigen und gänzlich falschen Unterstellungen ihr nicht nur eine schlaflose Nacht beschert haben. Leugnen Sie es nicht, ich habe wärend der Vertuschungsaktion auf ihrem Blog Screenshots gemacht.
      Als Kundin fair behandelt werden. Gut, wieso dann diese Hexenjagd auf die angeblichen Fakes, die ganzen Lügen. Sind sie nicht in der Lage sich ihre eigene Meinung zu bilden, so dass sie sich auf die „Fan-Rezensionen“ verlassen müßen? Ich fühle mich als Kunde fair behandelt, wenn ich fehlerfreie Ware zu einem angemessenen Kaufpreis bekomme und im Reklamationsfall auf meine Wünsche eingegangen wird!
      Ach ja und dann frage ich mich immer noch, wo sind ihre Beweise für die Behauptungen ICH hätte sie in ihrem Blog in meinen Kommentaren beleidigt? Wo ist der Beweis dafür ICH hätte Ihre Tochter verunglimpft? Leugnen Sie nicht dies geschrieben zu haben, denken sie daran ich habe Screenshots gemaht mit der entsprechenden URL.
      Und ganz zum Schluss noch eine Anmerkung. Frau Popp, sie haben keine Ahnung nur gefährliches Halbwissen (…Gravatare hinterlassen…) und dieses benutzen sie um anderen zu Schaden und sich selber den Arsch zu tätscheln, indem Sie ihre falschen Recherchen, unwahren Behauptungen und Verleumdungen als die Ultimative Wahrheit an andere verkaufen, die genausowenig Ahnung von den Dingen im Netz haben wie sie. Ich habe Gehört, sie haben Post von einem Anwalt bekommen?

      Eine direkte Antwort haben sie mir ja noch nie gegeben, dafür sind sie scheinbar zu feige oder haben erkannt, sich bei mir verrannt und stets falsche Behauptungen aufgestellt zu haben. Daher rechne ich auch hier mit keiner Antwort bei der sie zu den von mir, zu Recht, aufgestellten Behauptungen stellung nehmen!

      Xande

Trackbacks

  1. […] Kunden tatsächlich dafür bezahlt oder Mitarbeiter des Unternehmens wären (s. dazu „Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken“ vom RA […]

Speak Your Mind

*

Sicherheitsfrage *