Zusammenschluss der deutschen Datenschutzbehörden zur (Un-)zulässigkeit des Facebook Like Buttons und anderer Social Plugins

Im sogenannten „Düsseldorfer Kreis“ kommen die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz regelmässig zusammen und besprechen bzw. beschließen gemeinsame Linien bezüglich datenschutzrechtlicher Themen.

Vom gestrigen Tag stammt ein aktueller Beschluss, der sich nicht nur mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen für Soziale Netzwerke auseinandersetzt, sondern auch bezüglich der (Un-)zulässigkeit der Einbindung von sogenannten Social Plugins, wie dem Facebook Like Button Stellung bezieht. [mehr lesen]

Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken

Ende letzter Woche rumorte eine Geschichte um die Facebook Fanpage von Weleda durch Teile der deutschsprachigen Internetlandschaft. Auf dem Blog www.dialogtexte.com hat Susanne Popp aufgrund eines konkreten Verdachtes eine Vielzahl von Recherchen angestellt, die sie zu dem Ergebnis kommen lassen, dass zahlreiche der „Kundenprofile“ auf der Weleda Fanpage reine Fakes sind.

In dem nachfolgenden Artikel „Chronologie – der Stich ins Wespennest bei Weleda“ beschreibt Susanne Popp, welche Reaktionen auf ihre Berichtserstattung im Blog bzw. Ansprache des Themas auf der Weleda Fanpage erfolgt sind. [mehr lesen]

Facebook klagt gegen StudiVZ – reloaded

Nach dem Facebook gegen StudiVZ bereits in den USA vorgegegangen ist und StudivZ gegen diese Vorwürfe seinerseits vor dem LG Stuttgart negative Feststellungsklage eingelegt hat, läuft offensichtlich ein weiteres Verfahren vor dem LG Köln (Az.: 33 O 374/08).

Nach Angaben auf Spiegel Online basiert diese Klage auf folgenden Vorwürfen:

StudiVZ sei ein Plagiat des amerikanischen Facebook-Originals, lautet nach Angaben der Gerichtspressestelle der in der ersten mündlichen Verhandlung vorgelegte Vorwurf. StudiVZ habe mit seinem Logo, Features und seinem Service geistiges Eigentum von Facebook kopiert. Zudem soll StudiVZ illegal auf Facebook-Computersysteme Zugriff gehabt und sich Daten – darunter den Facebook-Quellcode – verschafft haben. Die Ähnlichkeit der beiden Seiten lässt sich kaum bestreiten, noch dazu gewährten die Entwickler von StudiVZ einen pikanten Einblick in ihr Programm: Eine Fehlermeldung der StudiVZ-Seite zeigte, dass die Programmierer ihrer Anwendung den Namen „Fakebook“ gegeben hatten. [mehr lesen]

Facebook ändert seine Terms of Service – Zulässigkeit der nachträglichen Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Aus aktuellem Anlass kommt wieder einmal die Frage auf, wie beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine nachträgliche Änderung von Nutzungsbedingungen oder AGB rechtlich zulässig und vor allem rechtswirksam zustande kommt bzw. kommen kann.

Facebook hat vor kurzem zumindest seine englischsprachigen Nutzungsbedingungen geändert und eine Klausel entfernt, die wie folgt lautete:

You may remove your User Content from the Site at any time. If you choose to remove your User Content, the license granted above will automatically expire, however you acknowledge that the Company may retain archived copies of your User Content. [mehr lesen]