Infrastructure as a Service (IaaS)

Infrastructure as a Service ist eine Form des Cloud Computings (=> Cloud Computing). Beim Cloud Computing gelangen die Kunden über einen öffentlichen Zugang in eine virtuelle Umgebung, der Cloud. Bei IaaS geht es um die bedarfsabhängige Bereitstellung physikalischer und virtueller Hardware, also Infrastruktur. Der Anbieter stellt Server, Rechenleistung, Kommunikationsgeräte, Backup-Systeme, Netzkapazitäten und andere Komponenten der Infrastruktur zur Verfügungen, verwaltet diese und stellt die Konnektivität sicher.

Einfache Arbeitsteilung bei IaaS

Der Anbieter ist für die Wartung der Infrastruktur zuständig. Der Kunde wiederrum erhält nur den Zugang zu den virtuellen Komponenten, um seine eigene IT-Plattform zu errichten.

IaaS: Die kleinste Variante des Cloud Computing

Im Vergleich zum Platform as a Service (=> PaaS), bei dem der Kunde neben der Infrastruktur auch noch eigene Anwendungen betreiben kann und dem Software as a Service (=> SaaS), bei dem eine komplett fertige und anpassbare Software-Anwendung zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich beim IaaS um die kleinste Variante des Cloud Computings, bei welcher der Kunde die Kontrolle über seine Softwareumgebung behält, sich die Anschaffung von Infrastruktur aber komplett ersparen kann. Für den Kunden hat das neben den Kostenersparnissen noch weitere Vorteile. Anbieter haben natürlich ein Interesse daran, ihr Angebot auf dem neuesten Stand zu halten und werden in der Regel die modernsten Technologien anbieten. Wartung und Betrieb und somit das technische Risiko obliegen dem Anbieter. Die Bezahlung erfolgt nach Bedarf, was diesen Service vor allem für jene interessant macht, deren Arbeitsauslastung generell schwankt oder nur zeitweise einen bestimmten Umfang einnimmt. Auch einmalige Anwendungen werden dadurch bezahlbar.

Bekannte IaaS-Anbieter sind beispielsweise IBM SmartCloud Enterprise, Amazon Web Services (AWS), Google Computer Engine und Windows Azure.

Werden Informationen und Daten auf eine fremde IT-Infrastruktur ausgelagert, dann liegt diesem Vorgang zumeist ein Vertragsverhältnis über die angemietete Hardware zu Grunde. Hier können Fragen über das Eigentum oder die Haftung im Fall eines Ausfalls der Infrastruktur zum Tragen kommen. Geht es um Daten, kommt regelmäßig der Datenschutz ins Spiel, der auch einige technische Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt der Daten vorsieht.

Leistungen, welche wir unter anderem im Bereich des Infrastructure as a Service anbieten:

Kompetente Beratung rund um die Vertragsgestaltung für

  • Hard- und Software, Service und Dienstleistungen
  • Nutzungs- und Servicebedingungen im Bereich Cloud Computing
  • Verkauf, Miete, Leasing, Wartung, Pflege von Soft- und Hardware an

Zudem beraten wir Sie gern im Hinblick auf datenschutz -, urheber- und arbeitsrechtliche Fragestellungen.

Außerdem übernehmen wir außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen.

Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menooldbezler.de zur Verfügung.