Open Source, wörtlich „offene Quelle“, dient im weitesten Sinne der Bezeichnung von Anwendungen und Informationen, die im Internet frei zugänglich sind.
Die Do-it-yourself-Bewegung der 1950er Jahre, die Hacker-Bewegung 1960/70 und die Freie-Software-Bewegung der 1980er waren Vorläufer dieser neuen, am Gemeinsinn orientierten Kultur. Ende der 1990er-Dekade provozierte die wachsende Dominanz weniger IT-Unternehmen, schließlich eine sozial gesinnte Gegenbewegung. Open Source wurde endgültig aus der Wiege gehoben. Seitdem hat sich viel getan. Nachdem zunächst die Software-Branche einen sozialen Anstrich erhalten hat, strebt die Szene nun danach, auch Kultur und Wissen für jedermann zugänglich zu machen. Mit Wikipedia, den Creative Commons und Edubuntu entstehen allerorts neue Formen der Kooperation.
Open Source Software und die Open Source Initative
Die bekannteste Spielart des Open Source ist die Open Source Software (OSS), deren Quelltext öffentlich zugänglich gemacht wird und somit von Dritten eingesehen werden kann.
Eine strengere Sichtweise fasst unter Open Source Software nur solche Anwendungen, die der Definition der Open Source Initiative (OSI) entsprechen. Dazu gehört zum einen, dass die Lizenzverträge der Software bestimmte Merkmale aufweist:
a) Der Quelltext der Software liegt in einer für den Menschen lesbaren Form vor.
b) Die Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung ist frei.
c) Die Veränderung und Weitergabe in dieser veränderten Form ist zulässig.
Zum anderen muss die Software zehn Kriterien der Open Source Definition erfüllen.
Open meint nicht gemeinfrei
Die Einordnung als Open-Source-Software bedeutet aber keine vorbehaltlose Vervielfältigung, Verwertung und Bearbeitung. Hierin unterscheidet sie sich von gemeinfreier Software. Vielmehr ist die Einräumung von Nutzungsrechten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hier zeigt sich eine Parallele zu den Creative Commons. Hierbei räumen Urheber Dritten unter bestimmten Bedingungen, wie etwa die Nennung ihres Namens, das Recht ein, ihr Werk in einer spezifischen Weise zu benutzten.
Open Source und gewerblicher Rechtsschutz
Dieser neue Gemeinsinn hat vor allem die Wirtschaft nachhaltig in Unruhe versetzt. Open-Source-Produkte bedeuten Konkurrenz. Für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, wie sie ihre Produkte und Kennzeichen gegen Nachahmung schützen können. Damit sind Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes angesprochen. Auf der anderen Seite bieten sie einen großen, kostenfreien Fundus, der sich nutzen lässt, wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen einhält. Vielfach geht es um Vertragsrecht und natürlich um Urheberrechte.
Diese Leistungen bieten wir unter anderem im Bereich des Open Source an:
- Wir beraten Sie zu markenrechtlichen Fragen, sorgen für eine Anmeldung und Verwaltung Ihrer Marke und setzen Ihre Interessen bei Rechtsverletzungen durch
- Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Open Source Angebot umzusetzen und entwerfen Lizenzverträge für Ihr Vorhaben
- Wir vertreten Sie, wenn Ihr urheberrechtliches Verwertungs- und Nutzungsrecht beeinträchtigt wurde
- Wir vertreten Sie, wenn Sie mit einer urheberrechtlichen Abmahnung konfrontiert werden
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.