LG Hamburg: Videoportal Youtube haftet als Mitstörer für rechtswidrige Videos

Bereits im April 2008 hatten wir über einen drohenden Rechtsstreit gegen die Videoplattform Youtube berichtet, indem die Witwe des ehemaligen Präsidenten des Zentralrats der Juden wegen eines rechtsradikalen Videos gegen die Plattformbetreiber vorgehen wollte.

Zum damaligen Hintergrund:

Stein des Anstoßes sei unter anderem ein Video, auf dem ein Porträt des mittlerweile verstorbenen Zentralrats-Präsidenten Paul Spiegel verbrannt wird. Der rechtsradikale Hintergrund dieser Tat werde durch Hakenkreuzsymbole zusätzlich herausgestellt. YouTube habe dieses Video monatelang zur Verfügung gestellt. [mehr lesen]

Haftung für Links – Sony, Warner & Co mahnen Musikblogs ab

Aktuell gehen mehrere Berichte durch das Internet, nach denen einzelne große Musikkonzerne wie Sony, Warner & Co verschiedene Blogger abgemahnt haben, weil diese entweder ein bestimmtes Mix-Tape direkt zum Download angeboten haben bzw. darauf unzulässigerweise verlinkt haben sollen.

Wie so oft geht allerdings bei der Frage nach der Berechtigung dieser durch die Kanzlei Rasch geltend gemachten Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche in manchen Berichten einiges durcheinander. Auch muss man abwarten, ob es sich dabei wirklich um eine teilweise vermutete „Abmahnwelle“ bzw eine grösser angelegte Aktion handelt. Dennoch möchte ich diese Fälle zum Anlass nehmen, ein paar allgemeine Ausführungen zur Linkhaftung zu machen. [mehr lesen]

PR 2.0 und Recht – Do´s and Dont´s in der modernen Unternehmenskommunikation

Über die Optionen die das Web 2.0 als sogenanntes Mitmachweb auch und gerade für die Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens bieten, ist schon viel geschrieben worden.

Nach anfänglicher Zurückhaltung bedienen sich immer mehr Unternehmen der neuen Kommunikationsformen auch für die eigene PR. Daimler, BASF, Siemens, Ebay oder IKEA sind nur einige Beispiele der Unternehmen, die auch über Weblogs, Podcasts oder in den sogenannten Social Networks präsent sind.

Als Rechtsanwalt, der fast ausschließlich mit entsprechenden Internetprojekten befasst ist, wird man seitens der Unternehmensleitung häufig mit Bedenken und potentiellen Gefahren konfrontiert, die (vermeintlich) lauern, wenn man zum Beispiel über einem eigenen Blog mit einer entsprechenden Kommentierungsfunktion den Rückkanal und damit ein Einfallstor für (unsachliche) Kritik und schädigende Äußerungen öffnet oder sich anderswo dem öffentlichen Diskurs aussetzt. Auch Echtzeit-Werkzeugen wie Twitter wird trotz interessanter Einsatzmöglichkeiten zunächst einmal ein grosse Skepsis entgegengebracht. [mehr lesen]

Rechtliche Hintergründe zum Markenschutz über SEO und SEM

In einem aktuellen Artikel der internetworld mit dem Titel „SEO und SEM: So schützen Sie Ihre Marke“ werden wichtige Maßnahmen erläutert, wie die Marke, unter der Produkte und Dienstleistungen angeboten werden auch im Internet abgesichert werden kann.

Zu den grundsätzlich richtigen Tipps möchte ich nachfolgend noch ein paar rechtliche Hintergründe ergänzen.

Tatsächlich ist gerade im Internet eine starke Marke von herausragender Bedeutung. Neben der Registrierung der de. Domain sind im ersten Schritt aber natürlich zunächst einmal die Voraussetzungen für einen entsprechenden Markenschutz zu schaffen. Da die Registrierung der Domain in aller Regel keinerlei Schutz des gewählten Namens entwickelt, kann sonst nicht ausgeschlossen werden, dass ein Dritter die Marke registriert und später markenrechtliche Ansprüche geltend macht. [mehr lesen]

Remix eines Wahlplakats urheberrechtlich zulässig oder was darf Satire ?

Eine Remix-Aktion des Politblogs von Markus Beckedahl unter netzpolitik.org sorgt im Moment nicht nur im Internet, sondern zwischenzeitlich auch im TV für einige Aufmerksamkeit.

Auf der Seite war zur kreativen Neugestaltung des CDU-Wahlplakats mit Wolfgang Schäuble aufgerufen worden. Unterstützt von der anhaltenden Kritik an Schäubles Politik haben zahlreiche Besucher der Seite eigene Abwandlungen des Plakats gestaltet und diese mit entsprechend satirischen und kritischen „Wahlwerbeslogans“ eingereicht. Diese wurden nicht nur auf netzpolitik.org veröffentlicht, sondern verbreiten sich – nicht zuletzt veranlasst von der Kritik an der Verwendung der Bilder – zwischenzeitlich fast schon viral im Netz. [mehr lesen]

Barcamp Stuttgart 2 – Jetzt anmelden…

Seit heute ist die offizielle Anmeldung für das 2. Stuttgarter Barcamp auf http://bcstuttgart2.mixxt.de geöffnet.

Nachdem das erste Barcamp Stuttgart im letzten Jahr mit über 200 internetinteressierten Teilnehmern hervorragend angenommen worden ist, wird also nun am 12./13. September 2009 die zweite Auflage stattfinden.

Noch einmal für alle Neulinge: Was ist ein Barcamp ?

Bei einem Barcamp handelt es sich um ein kostenloses Konferenzformat, in dem die Themen aus allen Bereichen des Internets und des Web 2.0 erst „adhoc“ auf der Veranstaltung festgelegt werden. [mehr lesen]

Haftung für User Generated Content – Grundsätze und Hinweise für die Praxis

Mit der Entwicklung des sogenannten Web 2.0 geht es einher, dass jedem Nutzer des Internets eine Vielzahl von Seiten zur Verfügung stehen, auf denen er alle Arten von Inhalten einstellen kann. Das sogenannte Social Web (oft auch als „Mitmachweb“ bezeichnet) eröffnet jedem die Möglichkeiten sich vom reinen Konsumenten im Internet nun auch zum Produzenten aufzuschwingen.

Seien es Fotos die auf eine Vielzahl von Bilderplattformen wie flickr hochgeladen werden können, über Videos die bei youtube, Myvideo und Co einer breiten Masse zur Verfügung gestellt werden können, bis hin zu reinen Textbeiträgen, die in Foren oder einfach als Kommentare auf Blogs oder anderen Seiten veröffentlicht werden. Dieses Phänomen des User Generated Content (UGC) – oder auf deutsch: nutzergenerierter Inhalte – beschäftigt zunehmend, vor allem im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Verantwortlichkeit des jeweiligen Plattformbetreibers, die Gerichte in Deutschland und weltweit. [mehr lesen]

Terminankündigung für das 2. Barcamp Stuttgart

Nach einigem Hin- und Her mit der Zeit- und Raumplanung haben wir nun endlich den Termin für das 2. Stuttgarter Barcamp festlegen können.

Nachdem das erste Barcamp Stuttgart im letzten Jahr mit über 200 internetinteressierten Teilnehmern mit der Unterstützung der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) und weiteren Sponsoren hervorragend angenommen worden ist, wird nun am 12./13. September 2009 die zweite Auflage stattfinden.

Auch dieses Jahr werden sich also wieder Blogger, (Jung-)unternehmer, Marketing-Experten, Programmierer und sonstige Internetinteressierte im Literaturhaus hier in Stuttgart treffen, um sich in einer offenen Umgebung über Themen aus den Bereichen Online-Medien, E-Commerce, Open Source und andere Zukunftsthemen des World Wide Web auszutauschen. [mehr lesen]

Virales Marketing & Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0 (Teil 2)

Nachdem ich mich im ersten Beitrag dieser Reihe den rechtlichen Implikationen bei der Verbreitung von viralen Videospots auseinandergesetzt habe, folgen nun Ausführungen zu der Zulässigkeit von E-Mail basierten (viralen) Werbeinstrumenten wie den sogenannten E-Cards oder der weit verbreiteten Tell-A-Friend Funktion. Beide haben gemein, dass man eigene Nutzer einbindet, damit diese eigene Bekannte im besten Fall mit Botschaften versorgen, im schlechtesten Fall um über die User an die Daten (Name, E-Mailadresse etc.) der Bekannten zu gelangen, um diese mit weiteren eigenen (Werbe-)botschaften zu „beglücken“. [mehr lesen]

Verbraucherzentrale mahnt Soziale Netzwerke ab – Erste rechtliche Hintergründe zum Vorgehen gegen StudiVZ, XING & Co

Nun ist es also passiert. Nach der eigenen Pressemitteilung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mehrer Soziale Netzwerke aufgrund datenschutzrechtlicher Mängel abgemahnt.

Die Plattformen Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing sind aufgefordert worden, ihre Datenschutzbestimmungen nachzubessern.

Der vzbv begründet die Abmahnungen selbst wie folgt:

Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen oder Profildaten Dritten zugänglich machen. [mehr lesen]