Als ob die ab 25.Mai 2018 verbindlich geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht schon genug hektische Betriebsamkeit auslösen würde, sorgt die sog. Datenschutzkonferenz (DSK), als gemeinsames Gremium der Datenschutzbehörden, mit ihrer aktuellen Stellungnahme vom 26.04.2018 nun für noch größere Verunsicherung.
In der Mitteilung, die für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Webseiten und Onlinemarketing unter der DSGVO eine erhebliche Bedeutung haben dürfte, formulieren die Datenschutzbehörden ihre Interpretation zu einigen elementaren Fragen.