Web 2.0 Portal versucht über Mogelpackung Geld zu verdienen

Gerade bin ich über visualblog bzw zweinull.cc auf eine interessante Geschichte gestoßen, in der das Portal meinnachbar.de in zweifelhafter und rechtlich sicherlich nicht haltbarer Art und Weise versucht, Geld zu machen.

Das bisher kostenlose Community Portal teilt den angemeldeten Nutzern per E-Mail mit, dass das bisher kostenlose Angebot ab dem 29.Dezember 2007 einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 9 € pro Monat erhebt. Dafür bekomme man aber natürlich auch „neue Features“ (hört… hört..). Wer dieser Kostenpflichtigkeit nicht rechtzeitig widerspreche oder sich abmelde, für den seien eben ab Januar 2008 monatlich 9 € für die Nutzung zu zahlen. Damit sich das Ganze für den Betreiber auch lohnt, werden die monatlichen Nutzungsgebühren auch gleich ein halbes Jahr im voraus fällig. [mehr lesen]

Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert

Bewertungsportale sind ein typisches Beispiel für Internetplattformen, die im Zuge des Web 2.0-Phänomens in verschiedenen Bereichen einen gewissen Aufschwung erleben.

imedo.de, MeinProf.de, helpster, SpickMich sind nur einige Beispiele der neuen Anwendungen, die sich naturgemäß in einem besonderen Spannungsfeld bewegen. Je nachdem wie die Bewertungsportale angelegt sind, ist der Ärger mit den Bewerteten allerdings ja bereits vorprogrammiert. Zum einen bieten solche „Social Network“ Plattformen natürlich ein gutes Forum, um sich über Qualitäten der betroffenen Berufsgruppen wie Ärzte, Professoren, Lehrer oder auch Unternehmen als Arbeitgeber zu äußern bzw. zu informieren. Andererseits eröffnet gerade das Internet natürlich Tür und Tor um – gegebenfalls sogar unter dem Deckmantel der Anonymität – berechtigt oder eben nicht entsprechend schlechte Bewertungen abzugeben. [mehr lesen]

GEMA vs rapidshare: OLG Köln grenzt Mitstörerhaftung ein

Mit Urteil vom 21.09.2007 hat das Oberlandesgericht Köln dem Webhoster rapidshare zwar – was kaum verwunderlich sein dürfte – grundsätzlich verboten, urheberrechtlich geschützte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu machen, wenn auf diesen Seiten zugleich auf eine Linksammlung verwiesen wird, mit deren Hilfe das urheberrechtlich geschützte Musikstück abgerufen werden kann (Aktenzeichen 6 U 86/07; 6 U100/07). Dieses Verbot beschränkt sich aber – und das ist insoweit neu – nach Auffassung des OLG Köln nur auf solche Urheberrechts-verletzungen, die die Betreiber nach konkreter Kenntnisnahme von einem entsprechenden Verstoß auf Grund zumutbarer Überprüfung selbst aufdecken und unterbinden könnten. Die Webhosting-Dienstleister seien nämlich nicht selbst „Täter“ der Urheberrechtsverletzung. [mehr lesen]

Verwendung von User Generated Content

User Generated Content ist als integrativer Bestandteil der unter dem Stichwort „Web 2.0“ gehandelten Entwicklungen nach wie vor von grosser Relevanz.

Während das Thema Haftung des Plattformbetreibers für User Generated Content nicht zuletzt aufgrund einiger Gerichtsentscheidungen zwischenzeitlich einigermaßen bekannt ist, findet man im Internet bisher recht wenig zu den rechtlichen Voraussetzungen, die bei einer (Weiter-)verwendung der nutzergenerierten Inhalte durch den Plattformbetreiber zu beachten sind. [mehr lesen]

Der Fall Niggemeier – Haftung des Blogbetreibers für (rechtsverletzende) Kommentare

Der Fall Niggemeier schlägt – nach wie vorhohe Wellen und wird teilweise recht kontovers diskutiert.

Bei der Beurteilung des Falles kommt es auf die bereits öfters schon dargestellten Grundsätze der sogenannten Mitstörerhaftung an.

And the winner is…. „Die Verwendung von User Generated Content“

Die Abstimmung zum 1.rechtzweinull Wunschkonzert ist abgeschlossen. Mit deutlicher Mehrheit (37 %) haben sich die Teilnehmer für „Die Verwendung von User Generated Content“ ausgesprochen.

Wie versprochen, werde ich dieses Thema also in allernächster Zeit noch einmal hier im Blog durchleuchten und juristisch etwas aufarbeiten.

Es geht dabei weniger um die haftungsrechtlichen Probleme, die hier schon öfters angesprochen wurden, sondern vielmehr um die spannende (und bisher im Internet kaum juristisch beleuchtete) Frage, was darf der Plattformbetreiber eigentlich mit den nutzer-generierten Inhalte (einzeln oder aggregiert) alles machen. Dabei interessiert insbesondere welche Regelungen dabei beachtet werden sollten, damit der Betreiber die Inhalte auch wie geplant einsetzen (ggfls auch weitergeben) kann, ohne Abmahnungen oder Regressforderungen zu fürchten. [mehr lesen]

Crawling urheberrechtlich geschützter Bilder… na und ?!

Social Commerce Projekte sind in aller Munde… Viele dieser Seiten nutzen eine Technologie, die es dem User ermöglicht Produkte und deren Beschreibungen insbesondere Produktbilder von anderen Webshops auszulesen (sog. Crawling). Der Nutzer kann über diesen Mechanismus Produkte empfehlen, die es auf einer x-beliebigen Plattform im Internet zu kaufen gibt, indem er einfach die URL des konkreten Produktangebots eingibt. Diese Seite wird dann von der Social Commerce Plattform ausgelesen und das Ergebnis dem Nutzer angezeigt, der dann regelmäßig noch die Möglichkeit erhält, Modifikationen vorzunehmen bevor die Empfehlung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. [mehr lesen]

Woot-Konzepte aufgepasst…

So genannte Live-Shopping Konzepte, die in Anlehnung an die sehr erfolgreiche, amerikanische Plattform „Woot! “ teilweise genau unter dieser Bezeichnung zusammengefasst werden, schießen in Deutschland aktuell wie Pilze aus dem Boden. Den Anfang haben schutzgeld.de und Sportlet gemacht. Zwischenzeitlich existieren zahlreiche weitere „One Day, One Deal-Seiten“ im Woot-Stil wie Dealirio, Yobri oder Urdeal sind. Wie die Ankündigung von Make My Deal zeigt, ist das Ende dieses Trends noch nicht erreicht. [mehr lesen]

Das Ende einiger „User Generated Content“ Projekte…

…. wäre wohl gekommen, würde sich die Auffassung des Urteils des Landgerichts Hamburg in dem Fall „Supernature“ (Urteil vom 27.04.2007 – AZ: 324 O 600/06) durchsetzen. Das Risiko einer unbegrenzten Zahl von Usern die Einstellung beliebiger Inhalte zu ermöglichen, würde sich dann nämlich nicht nur als unkontrollierbar sondern auch als unkalkulierbar herausstellen.

Zum Glück beurteilen einige andere Gerichte entsprechende Fälle nicht so wie das LG Hamburg…

I. Der Sachverhalt

Wie im Rahmen des von uns begleiteten Verfahrens „Grillinsel“ war – vorliegend leider weitestgehend erfolglos – versucht worden, gegen eine Abmahnung bzw. einstweilige Verfügung im Wege der negativen Feststellungsklage vorzugehen. [mehr lesen]

Community Summit 2007 (nebst Präsentation)

Zunächst noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Organisatoren von Kongress Media für die wirklich gelungene Veranstaltung.

Kompetente Präsentatoren haben dafür gesorgt, dass man – neben den zahlreichen Gesprächen die man in den Pausen führen konnte – viele neue Ideen und einige hoch interessante Infos in komprimierter Form mitnehmen konnte.

Spannend war es vor allem einmal die „Köpfe“ hinter den verschiedenen innovativen Geschäftsideen und den Blogs kennenzulernen. [mehr lesen]