Präsentation zum Thema „Crowdsourcing & Recht“ von der Webinale

Auf Wunsch einiger Teilnehmer meines gestrigen Vortrags auf der Webinale in Karlsruhe zum Thema „Crowdsourcing & Recht“ möchte ich meine Präsentation nachfolgend online stellen, obwohl die Folien ohne „Tonspur“ den Inhalt meines Vortrags an der ein oder anderen Stelle wahrscheinlich nicht vollständig wiedergeben.

Bei Crowdsourcing Projekten ruft ein Unternehmen ein bestimmtes, oft nicht genau definiertes Netzwerk dazu auf, im Wege der interaktiven Wertschöpfung (teilweise kollaborativ) eine definierte Aufgabe zu erfüllen oder ein bestimmtes Problem zu lösen. Ein häufig genanntes Beispiel ist sicher Wikipedia, bei dem die gesamte „Internetgemeinde“ dazu beiträgt, eine komplette Online-Enzyklopädie zu erstellen. [mehr lesen]

In Sachen Hartplatzhelden: Verwertung des Amateursports im Internet

„Wem gehört der Amateurfußball“ hatte nicht nur die Stuttgarter Zeitung im Dezember letzten Jahres getitelt, sondern auch zahlreiche andere Medien und Blogs.

Heute hat nun das Landgericht Stuttgart in einer Klage des Württembergischen Fußballverbandes (wfv) gegen die Betreiber von hartplatzhelden.de sein Grundsatzurteil gesprochen, nachdem der Plattform verboten wird, Videoausschnitte von Amateur- und Jugendfußballspielen des klagenden Verbandes im Internet zu veröffentlichen. Der Fall hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung ein großes Medienecho ausgelöst. [mehr lesen]

Facebook Testimonials (Teil 2)

Seit meinem letzten Beitrag zu der Frage, ob Facebook Namen einzelner Mitglieder ohne deren Zustimmung zu Werbezwecken verwenden darf, hat sich einiges getan.

Während einige Betroffene kein Problem mit der Namensnutzung zu haben scheinen, nur weil sie Facebook gut finden, genügt es anderen, dass der Spuk nun vorbei ist. Johnny Haeusler hingegen möchte sogar rechtlich gegen Facebook vorgehen und “Schadenersatz” (entsprechender Hinweis hierzu siehe unten) einfordern.

Auch Facebook hat zwischenzeitlich Stellung genommen und schreibt in einer E-Mail [mehr lesen]

Barcamp Stuttgart 2008 – Termin steht

Gestern abend fand unter Beteiligung von Jan Theofel, Martin Koser, Sascha Konietzke, Kai Nehm, Markus Espenhain, Daniel Nagel und mir ein weiteres Treffen des Orga-Teams für das Barcamp Stuttgart statt.

Dabei wurde zunächst der Veranstaltungstermin auf den 26. – 28.09.2008 festgelegt. Höchstwahrscheinlich wird uns die Medien und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) als erster Haupt- und damit auch Raumsponsor entsprechend unterstützen. Wir freuen uns damit einen Partner gefunden zu haben, der aufgrund der starken eigenen Aktivitäten im Web 2.0 Umfeld und entsprechender Vernetzung hervorragend zu der Veranstaltung passt. [mehr lesen]

Zentralrat der Juden vs. Youtube (wieder einmal eine Frage der Mitstörerhaftung)

Der Zentralrat der Juden will offensichtlich vor dem LG Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Videoportal youtube vorgehen, weil diese über die dort gezeigten Videos zu „Mittätern an Rassenhass und Diskriminierung“ würden.

Stein des Anstoßes sei unter anderem ein Video, auf dem ein Porträt des mittlerweile verstorbenen Zentralrats-Präsidenten Paul Spiegel verbrannt wird. Der rechtsradikale Hintergrund dieser Tat werde durch Hakenkreuzsymbole zusätzlich herausgestellt. YouTube habe dieses Video monatelang zur Verfügung gestellt. [mehr lesen]

Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert

Bewertungsportale sind ein typisches Beispiel für Internetplattformen, die im Zuge des Web 2.0-Phänomens in verschiedenen Bereichen einen gewissen Aufschwung erleben.

imedo.de, MeinProf.de, helpster, SpickMich sind nur einige Beispiele der neuen Anwendungen, die sich naturgemäß in einem besonderen Spannungsfeld bewegen. Je nachdem wie die Bewertungsportale angelegt sind, ist der Ärger mit den Bewerteten allerdings ja bereits vorprogrammiert. Zum einen bieten solche „Social Network“ Plattformen natürlich ein gutes Forum, um sich über Qualitäten der betroffenen Berufsgruppen wie Ärzte, Professoren, Lehrer oder auch Unternehmen als Arbeitgeber zu äußern bzw. zu informieren. Andererseits eröffnet gerade das Internet natürlich Tür und Tor um – gegebenfalls sogar unter dem Deckmantel der Anonymität – berechtigt oder eben nicht entsprechend schlechte Bewertungen abzugeben. [mehr lesen]

User Generated Content = Ausbeutung 2.0 ?

Auf der Rückfahrt von meinem heutigen Workshop in München (vielen Dank noch einmal an die Teilnehmer für die interessanten Diskussionen) stoße ich in der aktuellen Ausgabe des Spiegel unter der Überschrift „König Kunde 2.0“ auf einen spannenden Artikel, der das Phänomen Web 2.0 aus einer ganz interessanten Perspektive einmal etwas kritischer betrachtet.

In dem Beitrag wird das nicht nur bei Web 2.0 Portalen weit verbreitete Prinzip „AAL“ (sprich „Andere Arbeiten Lassen“) aus Sicht des betroffenen Kunden bzw. Nutzers der Dienstleistung beleuchtet. In diesem Zusammenhang zeigt sich richtigerweise, dass die im Zusammenhang mit dem aktuellen Trend „Web 2.0“ für den Kunden neu geschaffenen Möglichkeiten gerade auch den Unternehmen erheblichen Nutzen und (Kosten-)vorteile bringt. [mehr lesen]

Workshopreihe „Web 2.0 & Recht“

Ein kurzer Hinweis in eigener Sache:

Im November bzw. Anfang Dezember gehe ich gemeinsam mit dem auf Kongresse aus den Bereichen Marketing, IT und Internet-Themen spezialisierten Anbieter kongressmedia mit einem Workshop unter dem Titel „Web 2.0 & Recht“ auf Roadshow durch mehrere deutsche Städte.

In dem Eintagesworkshop geht es – grob gesagt – um die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Haftungsrisiken für bzw. im Zusammenhang mit diversen Web 2.0 Aktivitäten. Web 2.0 schafft als „Internet der 2. Generation“ mehr Interaktion, mehr Freiräume und unter Umständen auch mehr Business. Aber auch rechtliches Neuland, mit dem sich Unternehmer auseinandersetzen sollten, um die neuen Mittel auch rechtlich abgesichert und damit letztendlich auch wirtschaftlich erfolgreich einsetzen zu können. [mehr lesen]

GEMA vs rapidshare: OLG Köln grenzt Mitstörerhaftung ein

Mit Urteil vom 21.09.2007 hat das Oberlandesgericht Köln dem Webhoster rapidshare zwar – was kaum verwunderlich sein dürfte – grundsätzlich verboten, urheberrechtlich geschützte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu machen, wenn auf diesen Seiten zugleich auf eine Linksammlung verwiesen wird, mit deren Hilfe das urheberrechtlich geschützte Musikstück abgerufen werden kann (Aktenzeichen 6 U 86/07; 6 U100/07). Dieses Verbot beschränkt sich aber – und das ist insoweit neu – nach Auffassung des OLG Köln nur auf solche Urheberrechts-verletzungen, die die Betreiber nach konkreter Kenntnisnahme von einem entsprechenden Verstoß auf Grund zumutbarer Überprüfung selbst aufdecken und unterbinden könnten. Die Webhosting-Dienstleister seien nämlich nicht selbst „Täter“ der Urheberrechtsverletzung. [mehr lesen]

Crowdsourcing & Recht – Wer trägt die rechtlichen Risiken ?

Eine der unter dem Begriff Web 2.0 gehandelten Trends ist das so genannte Crowdsourcing. Da im Rahmen solcher Aktionen ein erhebliches Mass an Kreativität eingesetzt wird, entstehen regelmäßig neue immaterielle Werte. Damit spielen bei Crowdsourcing Produkten nicht nur die Regelungen des „geistigen Eigentums“ (wie z.B. das Urheberrecht) eine nicht unerhebliche Rolle, sondern auch die Frage, wer eigentlich das Risiko trägt, sollte das Arbeitsergebnis (bewusst oder unbewußt) Rechte Dritter verletzen. [mehr lesen]