Big Data & Recht – Herausforderungen für den Datenschutz und die Causa O2

Wir leben im Zeitalter von „Big Data“. In vielen Bereichen entstehen erhebliche Datenmengen in digitalisierter Form. Fragen wie „Wem gehören diese Daten“ und „Wer darf diese Daten und Informationen wie und zu welchen Zwecken aus- und verwerten ?“ werden sich in unmittelbarer Zukunft vermehrt stellen. Bei vielen Experten besteht Einigkeit, dass hier ein neuer Markt mit spezifischen Werten ensteht (Stichwort „data is the new oil„).

Technische Fortschritte im Bereich der Rechnerleistung und die massive Zunahme an Speicherkapazitäten (Stichwort Cloud Computing) tragen dazu bei, dass immer größere Datenmengen gespeichert und verarbeitet werden können. Hinzu kommen neue Erkenntnisse und Fortschritte bei der Datenanalyse (Data Analytics) und Auswertung großer Datenbestände (Data Mining). [mehr lesen]

Zusammenschluss der deutschen Datenschutzbehörden zur (Un-)zulässigkeit des Facebook Like Buttons und anderer Social Plugins

Im sogenannten „Düsseldorfer Kreis“ kommen die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz regelmässig zusammen und besprechen bzw. beschließen gemeinsame Linien bezüglich datenschutzrechtlicher Themen.

Vom gestrigen Tag stammt ein aktueller Beschluss, der sich nicht nur mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen für Soziale Netzwerke auseinandersetzt, sondern auch bezüglich der (Un-)zulässigkeit der Einbindung von sogenannten Social Plugins, wie dem Facebook Like Button Stellung bezieht. [mehr lesen]

Social Media Monitoring & Datenschutz – Was Unternehmen beim „Durchsuchen“ des Social Web beachten sollten

Auch in Deutschland haben viele Unternehmen das große Potential im Sozialen Internet erkannt. Bevor nun eigene Aktivitäten ergriffen werden, nähern sich immer mehr Unternehmen dem Phänomen im Wege des „Zuhörens“ und des Beobachtens der Meinungsbildung im Social Web.

Social Media Monitoring heißt das aktuelle Zauberwort. Es beschreibt als sinnvollen ersten Schritt einer Social Media Strategie das Beobachten, Filtern und Analysieren von nutzergenerierten Inhalten (sogenanntem „user generated content“) auf Social Media Plattformen wie beispielsweise Facebook, Twitter, YouTube etc. derzeit primär zum Reputations- und Krisenmanagement und zur Markt- und Wettbewerbsanalyse. [mehr lesen]

Google Streetview – Anspruch auf „Entpixelung“ ?

Google Streetview ist in Deutschland angekommen. Zahlreiche größere Städte können nun über den Dienst betrachtet werden.

Bereits im Sommer hat das Thema Google Streetview einiges an Aufmerksamkeit erregt, als die Frage gestellt wurde, ob ein privates Unternehmen einfach sämtliche Häuserfronten fotografieren und im Internet veröffentlichen darf.

Nach meiner Auffassung bestehen gegenüber Google weder aus datenschutzrechtlichen noch aus anderen Gründen Ansprüche darauf, die Darstellung der Häuserfront im Rahmen von Google Streetview zu unterlassen. Während im Hinblick auf abgebildete Personen oder auch Fahrzeuge (bisweilen auch trotz Verpixelung) rechtliche Ansprüche zumindest diskutiert werden können, lassen sich rechtliche Bedenken für Bilder von Häuserfronten, die öffentlich einsichtig sind, nicht begründen (vgl. auch LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 578/09). [mehr lesen]

Datenleck bei SchülerVZ und die datenschutzrechtliche Meldepflicht

Aktuellen Meldungen zufolge hat es bei SchülerVZ, einem der größten deutschen Sozialen Netzwerke für Schüler, erneut ein Datenleck gegeben, bei dem offensichtlich 1,6 Millionen Datensätze von aktiven Mitgliedern der Plattform (d.h. Schülern) ausgelesen werden konnten.

Neben den durchaus begründeten Fragen hinsichtlich der technisch geprägten Datensicherheit, ist in solchen Fällen zukünftig immer auch zu prüfen, ob das Unternehmen die im letzten Jahr neu eingeführte Meldepflicht des § 42 a BDSG trifft. Diese häufig noch nicht hinreichend bekannte Vorschrift verpflichtet Unternehmen, die jeweilige Aufsichtsbehörde und die Betroffenen unverzüglich darüber zu benachrichtigen, wenn entsprechend sensible Daten Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind. Bei entsprechend schwerwiegenden Verstößen drohen nach § 43 Abs. 2 BDSG Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. [mehr lesen]

Thema Auftragsdatenverarbeitung wird vernachlässigt – Dringender Handlungsbedarf für zahlreiche Unternehmen

Die Bedeutung des Datenschutzes steigt mit der fortwährenden Weiterentwicklung in der Digitaltechnik ständig an. Neue Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung führen dazu, dass der Datenschutz und die datenschutzrechtlichen Regelungen für fast alle Unternehmen immer relevanter werden.

Seit dem 01.09.2009 gelten gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die sogenannte „Auftragsdatenverarbeitung“ verschärfte Anforderungen, die – wie die Beratungspraxis zeigt – vielen betroffenen Unternehmen schlicht unbekannt geblieben ist. [mehr lesen]