Zu viel Fake in Social Media ? – Rechtslage bei schädigenden und gefälschten Einträgen in Bewertungsportalen

Auch in Deutschland nimmt nicht nur die Zahl, sondern auch die Relevanz von Bewertungsportalen stark zu. Als typisches Phänomen der Sozialen Medien wächst damit auch die Macht der Verbraucher und Kunden, die über entsprechende Funktionalitäten – in einem vorher nicht da gewesenen Ausmaß – die Gelegenheit erhalten, ihrer „Stimme“ (sprich der eigenen Meinung über die jeweilige Ware oder Dienstleistung) Ausdruck zu verleihen.

Beispiele von Bewertungsportalen:
Hotels: Holidaycheck, hotelbewertungen.net, Tripadvisor
Arbeitgeber: Kununu, jobvoting
Ärzte: Imedo, Docinsider, Topmedic
Finanzberater & Banken: WhoFinance, mybankrating
Produkte und Dienstleistungen: Ciao!, kennstdueinen, golocal
Bücher: Amazon
Lehrer: Spickmich
Professoren: MeinProf [mehr lesen]

Account Grabbing in Social Media – Ansprüche auf den „eigenen“ Namen bei Twitter, Facebook & Co

Vor einigen Jahren hatten sich zahlreiche Unternehmen mit dem Phänomen des Domaingrabbing auseinanderzusetzen, bei dem Dritte vorrangig bekannte Unternehmens-, Marken- oder Produktnamen verschiedenster Unternehmen als Domains registriert hatten. Die Registrierung diente allein dem Zweck, den Unternehmen die jeweiligen Domains später gegen Zahlung eines „Lösegeldes“ zum Verkauf anzubieten.

Diese teilweise auch als Cybersquatting bezeichnete Entwicklung vollzieht sich derzeit mit den Namen von Benutzerkonten (nachfolgend auch Accounts) bei den bekannten Social Media Plattformen nach, die in der Regel den „Namen“ des jeweiligen Accounts darstellen und sich auch in der entsprechenden Domain wiederfinden. [mehr lesen]

Neues Marketing – und Werberecht – Aktuelle Änderungen des UWG und deren Auswirkungen

Zum 30.12.2008 wurden im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien (unter anderem der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmern und Verbrauchern) diverse Änderungen vorgenommen. Neben einzelnen Umfomulierungen des Gesetzes deren Auswirkungen nachfolgend kurz erläutert werden, soll insbesondere auch die neu eingeführte sogenannte „Schwarze Liste“ vorgestellt werden, die relativ konkret 30 geschäftliche Handlungen auflistet, die immer verboten sind und damit auch unter Wettbewerbern abgemahnt werden können. [mehr lesen]