Daimler AG gegen Beleidigungen auf Facebook – Unternehmensstrategien zwischen unzulässiger Rufschädigung und zulässiger Meinungsäußerung

Einige Medien haben gestern die Meldung bei Golem „Daimler lässt kritische Facebook Gruppe abschalten“ aufgegriffen und darüber berichtet, dass die Daimler AG aufgrund beleidigender Äußerungen über den Vorstandsvorsitzenden Zetsche die Facebook Gruppe „Daimler Kollegen gegen Stuttgart21“, auf der das politisch hochumstrittene Bahnprojekt diskutiert wird, hat „schließen lassen“. Darüber hinaus sind wohl einige Mitarbeiter, die die entsprechende Äußerung über die Facebook Like-Funktion für gut befunden haben, auf die Verhaltensregeln hingewiesen worden, die auf Grundlage des Arbeitsvertrages – natürlich auch bei Äußerungen im Social Web – gelten. [mehr lesen]

Videointerview: Social Media Policy aus rechtlicher und kommunikativer Sicht

Während der Aufzeichungspause der Vorlesungen zum Basislehrgang der Social Media Akademie hat Ralf Scheurer-Lee mit dem als PR-Blogger bekannten Klaus Eck und mir das untenstehende Videointerview zum Thema „Social Media Policy“ geführt.

Wie auch im Video anklingt, hat das Thema Richtlinien für die Nutzung der Sozialen Medien – unabhängig davon ob diese als Guidelines, Policy oder Governance bezeichnet werden – ganz unterschiedliche Komplexe abzubilden. Ganz spannend finde ich dabei den Austausch und die Austarierung rechtlicher Einflüsse mit denen, die aus Sicht der Unternehmenskommunikation zu berücksichtigen sind. Seit einiger Zeit bin ich mit verschiedenen PR-Experten im Gespräch, wie dieses Ziel am Besten erreicht werden kann. Oft finden sich dabei interessengerechte Lösungen, die bisweilen auch in bestehende Regelungsregimes (wie z.B. Unternehmensrichtlinien zur (privaten) Nutzung des Internet) integriert werden können. [mehr lesen]

Social Media Richtlinien & Recht – Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis

Ständig wächst die Zahl der Mitarbeiter, die Plattformen wie Facebook, Twitter & Co inner- und außerhalb der Arbeitszeit nutzen. Auch in Deutschland scheint bei zahlreichen Unternehmen „angekommen“ zu sein, dass mit diesem neuen Phänomen  Chancen, aber auch Risiken einhergehen.

Erst kürzlich hat sich zum Beispiel Porsche mit einer eindeutigen Social Media Richtlinie dieses Themas angenommen: Die Nutzung von Facebook & Co wird dort während der Arbeitszeit schlicht verboten und der Zugang gesperrt, um den Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu verhindern. [mehr lesen]

Arbeitnehmerdatenschutz – Zulässigkeit der Gewinnung von Arbeitnehmer- und Bewerberinformationen über Soziale Netzwerke

Nachdem der geschätzte Kollege Stadler sich letzte Woche mit dem Problem auseinandergesetzt hat, inwieweit die Polizei in Sozialen Netzwerken ermitteln darf, möchte ich mich nachfolgend mit der Frage beschäftigen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Unternehmen im Rahmen des Bewerbungsprozesses weitere Informationen zu den Bewerbern in Sozialen Netzwerken recherchieren dürfen. Weitergehend soll der nachfolgende Beitrag auch aufzeigen, inwieweit Unternehmen die eigenen Mitarbeiter in und über die Sozialen Netzwerke „überwachen“ dürfen. [mehr lesen]

Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz

Nach wie vor besteht gerade im Hinblick auf die rechtlichen Implikationen bei jedweder unternehmerischen oder werblichen Betätigung im Social Web, aber auch allgemein im Umgang mit dem sogenannten Web 2.0 ein immenser Aufklärungsbedarf.

Am vorletzten Freitag kam im Anschluss an unsere Präsentation „Recht 2.0 – Umgang mit Social Media im Internet und Intranet“, welche ich mit meiner geschätzten Kollegin Dr. Birte Keppler (Fachanwältin für Arbeitsrecht) auf dem DGFP-Jahreskongress halten durfte, eine spannende Diskussion zum sehr aktuellen Themenkomplex „Social Media Guidelines“ auf. [mehr lesen]

Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel ?

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich aus rechtlicher Perspektive intensiv mit den Auswirkungen des Social Web und den Möglichkeiten für Unternehmen. Zunehmend zeigt sich, dass genau diese Welt des sogenannten Web 2.0 auch und gerade auf das Arbeitsleben immer weitreichendere Auswirkungen hat.

Im ständigen Austausch mit meiner Kollegin Dr. Birte Keppler (Fachanwältin für Arbeitsrecht) stoßen wir vermehrt auf arbeitsrechtliche Themen und Probleme, die bisher wenig reflektiert geschweige denn im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung thematisiert worden sind. [mehr lesen]