Social Media Guidelines & Recht – Kritische Analyse der SAP Social Media Participation Richtlinien (Teil 2)

Der Einsatz des sogenannten Social Web im Unternehmen bietet eine ungeahnte Zahl an neuen Ansätzen, das Unternehmen voranzubringen. Gerade im Bereich der sogenannten Wissensarbeit besteht ein enormer Anteil der Arbeit aus Kollaboration. Mit den Werkzeugen des Social Web schaffen Unternehmen die Grundlage, um diese Zusammenarbeit zu erleichtern und so weiter voranzutreiben.

Gleichzeitig schaffen mangelnde Medienkompetenz oder der unreflektierter Umgang mit dem Social Web auch Risiken. Diesbezüglich sind Unternehmen gut beraten, den Mitarbeitern mit Policies zur Nutzung der Sozialen Medien klare Vorgaben aber auch „Leitplanken“ zu geben, was seitens des Arbeitgebers gewünscht wird, aber auch die Grenzen aufzuzeigen. Mit solchen Social Media Guidelines und entsprechender Medienkompetenz können eine Vielzahl von Problemen vermieden werden, die in der Vergangenheit schon mehrfach aus dem gedankenlosen Einsatz von Werkzeugen wie Twitter, der schon bis zur Kündigung und einer Vielzahl anderer Folgen (wie zuletzt im Niedersächsischen Landtag) geführt hat. Das geht so weit, dass einzelne Politiker offensichtlich schon Regeln für die Nutzung von Twitter in die Geschäftsordnung des Bundestages integrieren wollen. [mehr lesen]

Aktuelle Entscheidung des BGH zu Widerrufs- und Rückgabeklauseln

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern sein Urteil (Az.: VIII ZR 219/08) zur Zulässigkeit verschiedener Widerrufs- und Rückgabeklauseln gesprochen. Danach kommen die Bundesrichter zu dem Ergebnis, dass zwei der vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände beanstandeten Klauseln unzulässig sind.

Mit dem Urteil ist Betreibern von Online-Shops zu raten, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesomdere die Widerrufsbelehrungen darauf zu prüfen, ob diese die unzulässigen Regelungen vielleicht enthalten. [mehr lesen]

Entscheidung der Datenschutzbehörden: Nutzung von Google Analytics ohne Zustimmung der Besucher unzulässig

Das Thema „Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Google Analytics“, welches von informierten Kreisen schon Mitte 2007 entsprechend diskutiert worden ist, kocht aufgrund eines aktuellen Artikels in der Zeit Online gerade wieder hoch.

Und tatsächlich haben sich die Datenschutzbehörden das Thema „Analyse-Werkzeuge“, welche zur Messung des Nutzungsverhaltens von Webseitenbesuchern dienen, aktuell stark auf die Fahnen geschrieben.

Die datenschutzrechtliche Beurteilung hängt maßgeblich von der Frage ab, ob IP-Adressen, die von entsprechenden Tools gespeichert bzw. teilweise auch an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet werden, personenbezogene Daten im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sind oder nicht (siehe hierzu meinen Beitrag Ist die Nutzung von Google Analytics und Co rechtswidrig? ). [mehr lesen]

Fachaufsatz „Social Media Guidelines für Unternehmen – Regeln für das digitale Miteinander“

Soziale Medien wie Twitter, Facebook und Xing sind nicht nur in aller Munde, auch in Deutschland sind sie auf dem Weg ein Massenphänomen zu werden. Der nachfolgend zum Download angebotene Fachaufsatz „Social-Media-Guidelines für Unternehmen – Regeln für das digitale Miteinander“ zeigt, wie Unternehmen das Verhalten und die Kommunikation ihrer Mitarbeiter auf den neuen Medien regeln können und dürfen.

Nachdem viele mit der Erstellung von Social Media Guidelines einhergehende Probleme an der Schnittstelle zwischen Kommunikation/PR und eben rechtlichen Einflüssen liegen, haben Saim Alkan, Geschäftsführer der Online-Kommunikationsagentur aexea GmbH – communication. content. consulting, seine Kollegin Manuela Müller und ich im Rahmen eines intensiven Austausches den nachfolgenden Beitrag erstellt. Der Aufsatz stellt erstmals sowohl kommunikationswissenschaftliche als auch juristische Aspekte von Social Media Guidelines in den Mittelpunkt. [mehr lesen]

Gravierende Folgen für die Zukunft des Web 2.0 und Social Media – BGH bestätigt Haftung für User Generated Content

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern als dritte und damit letzte zivilrechtliche Instanz über eine Frage zu entscheiden, die für die unzähligen offenen Plattformen des Web 2.0 von immenser Bedeutung ist. Mit diesem Urteil (Az. I ZR 166/07), welches bereits entsprechendes mediales Interesse wecken konnte, hat der BGH geurteilt, dass Betreiber solcher Plattformen für rechtsverletzende Inhalte auch für von Dritten eingestellte Inhalte verantwortlich gemacht werden können, wenn sich diese die Inhalte zu eigen machen. Ein Zu-Eigenmachen wurde von den Vorinstanzen im wesentlichen deshalb angenommen, weil die Inhalte redaktionell in die Internetseite eingebunden waren und sich die Plattform die Nutzungsrechte an den Inhalten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr weitgehend hat einräumen lassen. [mehr lesen]

XING, Facebook, StudiVZ & Co verpflichten sich zur Verbesserung ihrer Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen

Wie seinerzeit berichtet, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli dieses Jahres mehrer Soziale Netzwerke aufgrund datenschutzrechtlicher Mängel abgemahnt. Die Plattformen Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing waren von den Verbraucherschützern aufgefordert worden, ihre rechtswidrigen Datenschutzbestimmungen nachzubessern.

Primär sollte von Seiten der Plattformen sichergestellt werden, dass der Nutzer bei allen Arten der Datennutzung über entsprechend nutzerfreundliche Funktionalitäten aktiv einwilligt. Tatsächlich hatte der Bundesgerichshof vor nicht allzu langer Zeit im sogenannten Payback Urteil bestätigt, dass Verbraucher über die Nutzung ihrer Daten umfassend aufgeklärt werden und dann aktiv zustimmen (sogenannes Opt-In) müssen. Die Einholung der Zustimmung über ein Opt-Out, bei der der Nutzer z.B. eine vor angekreuzte Tick-Box ausklicken muss, wenn er die zu der konkreten Datennutzung nicht zustimmen will, genügt in aller Regel [mehr lesen]

Rechtliche Beurteilung von Spam Versand in sozialen Netzwerken

Der Versand von Spam E-Mails ist ein allgemein bekanntes und weit verbreitetes Problem. Zwischenzeitlich hat sich diese Problem aber auf eine Vielzahl von Social Networks oder anderen Web 2.0 Plattformen übertragen. Da Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co von vielen Internetanwendern regelmäßig genutzt werden und eigentlich jede dieser Webseiten die Möglichkeit bietet, über die Plattform interne Nachrichten zu verschicken, haben sich konsequenterweise auch die Versender verschiedener Werbebotschaften darauf eingestellt und entdecken immer wieder neue Möglichkeiten. Der Versand von Werbebotschaften (und auch Malware oder Phisingversuche) über diese Kanäle nimmt stetig zu. [mehr lesen]

Social Media Guidelines & Recht – Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen (Teil 1)

Das sogenannte Web 2.0 hat sich im Internet aber auch im Arbeitsalltag etabliert und ist für viele Unternehmen (und wenn nur über die Mitarbeiter) heute schon gelebte Realität. Es ist unter Experten keine Frage, dass die die Social Media Dienste (wie XING, Facebook, Twitter und viele andere) die allenthalben als Kommunikationskanal genutzt werden, auch in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen werden. Dies zeigen nicht zuletzt deren immense Zuwachsraten (nett visualisiert im Echtzeit-Zähler am Ende dieses Beitrags) . [mehr lesen]

(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen – Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, 123people & Co

Personensuchmaschinen sind zwischenzeitlich weit verbreitet. Neben den deutschsprachigen Diensten wie yasni oder 123people gibt es weltweit eine Vielzahl dieser Plattformen (siehe auch spock, pipl und andere). Die oben genannten Plattformen sind in aller Regel Metasuchmaschinen die Daten anderer Suchmaschinen bzw. anderweitiger Plattformen (wie z.B. verschiedener Social Networks) aggregieren und zusammengefasst anzeigen. Es ist keine neue Erkenntnis, dass nicht zuletzt Personalverantworliche diese und ähnliche Werkzeuge dazu nutzen, sich einen Überblick über Bewerber zu verschaffen. [mehr lesen]

Enterprise 2.0 & Recht – Blogs, Wikis & Social Networks im Intranet (TEIL 3 Arbeitsrecht und Zusammenfassung)

Wie die gestrige Veranstaltung „Enterprise 2.0 – Unternehmen zwischen Hierarchie und Selbstorganisation“ des Münchner Kreises auf der Messe discuss & discover – auf der auch ich eine Präsentation zu den rechtlichen Implikationen halten konnte – zeigt, ist das Thema Enterprise 2.0 in Deutschland angekommen. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Web 2.0 erkennen Unternehmen dass Mitarbeiter- & Projektblogs, Wikis oder Social Networks, können auch Empfehlungs- oder Bewertungsfunktionalitäten, Social Bookmarking Anwendungen oder RSS-Reader im unternehmensinternen Intranet in einer Vielzahl von Anwendungszenarien wertvolle Dienste leisten. [mehr lesen]