Web 2.0 jetzt schon im ZDF heute-journal

Langsam aber sicher wird Web 2.0 auch in der breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen.

Der Beitrag beim ZDF heute journal über Chancen und Risiken von Web 2.0 zeigt dies allzu deutlich.

Auch wenn sich erst der letzte Bericht der Sendung vom 20.März 2007 mit diesem Thema auseinandersetzt, ist zunächst einmal erferulicherweise festzustellen, dass jetzt auch schon die Massenmedien dieses Thema aufgreifen.

Während der heute-journal Beitrag die Chancen und Risiken von Web 2.0 (naturgemäß) etwas oberflächlich behandelt, findet sich ein interessanter Ausblick auf 2007 beim Webworkblogger, der freundlicherweise auch meinen Hinweis auf die erheblichen rechtlichen Risiken noch einmal in einer Meldung aufgegriffen hat. [mehr lesen]

Videoportale sehen sich weiter massiven Schadenersatzforderungen ausgesetzt

Fast täglich gehen aus den USA Nachrichten ein, dass sich diverse Videoportale immensen Schadenersatzforderungen ausgesetzt sehen. Jetzt hat es (mal wieder) YouTube erwischt (siehe „Viacom verklagt YouTube“)

Danach klagt der Medienkonzern Viaocom gegen das Portal wegen zahlreicher Urheberrechtsverletzungen durch von den Usern eingestellten Videos. Nachdem YouTube ja nun durch Google finanzkräftige Unterstützer hat, erscheinen Schadenersatzforderungen über „schlappe“ 1 Milliarde Dollar nicht mehr ganz so unrealistisch. [mehr lesen]

Web 2.0 Portale in der Haftung

Während sich das Thema Haftung für „User Generated Content“ in Deutschland noch entwickelt, geht es in den USA bereits einigen der Musik- und Videoportale „an den Kragen“. Es ist zu befürchten, dass uns die Vereinigten Staaten, in denen die Web 2.0-Welle bereits ein bißchen länger wogt, auch insofern nur zeitlich voraus sind.

Nachdem YouTube bereits vor einiger Zeit wegen Urheberrechtsverletzungen unter Beschuss geraten ist, muss nun auch das Videoportal Bolt wohl mehrere Millionen Dollar Schadenersatz zahlen, weil auf Ihrem Portal urheberrechtlich geschütze Inhalte (vgl auch die entsprechende
Pressemeldung von UMG) angeboten wurden. [mehr lesen]

Das neue Telemediengesetz – Zwischen Wahrheit und Gerücht

Am 1.3.2007 ist das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten und schon ranken sich zahlreiche Gerüchte um dessen Auswirkungen.

Tatsächlicher Inhalt des Telemediengestzes

Neben dem neuen Begriff der Telemedien finden sich im TMG tatsächlich – mehr oder weniger neue – Regelungen zu den Themen

Herkunftslandprinzip
Haftung der Telemediendienstanbieter
Telemediendatenschutz
Sanktionierung von Spam-eMails
„Neue“ Impressumspflichten
Journalistische Sorgfaltspflichten [mehr lesen]

Rauschen im „elektronischen“ Blätterwald

Das Anerkenntnisurteil des LG Stuttgart ist im „elektronischen“ Blätterwald erfreulicherweise von einigen Blogs aufgegriffen worden. Nachdem das Landgericht Stuttgart weitestgehend unserer Argumentation gefolgt ist, bedeutet das Urteil einen deutlicher Fortschritt in dem Bestreben die Haftung von Portalbetreibern für „User Generated Conent“ zu begrenzen.

Forum-Shopping zum zweiten…

Nachdem mich einige Fragen zu meinen letzen Ausführungen zum so genannten Forum-Shopping erreicht haben, erlaube ich mir an dieser Stelle ein paar klarstellende Bemerkungen. Vorliegend haben wir bewusst eine negative Feststellungsklage in Stuttgart erhoben, um eine Entscheidung des LG Hamburg, welches hinsichtlich der Haftung eine portalbetreiberunfreundlichere Haltung vertritt, zu vermeiden. Dies Möglichkeit besteht grundsätzlich, wenn es um angebliche Rechtsverletzungen im Internet geht. Es kann regelmässig in jedem Bezirk Deutschlands eine Zuständigkeit des jeweiligen Landgerichts begründet werden. Für eine negative Feststellungsklage kann sich der Abgemahnte also (unabhängig von seinem eigenen Sitz oder dem des abmahnenden Gegners (!!!)) eigentlich jedes beliebige Landgericht „heraussuchen“ (sog. Forum-Shopping). [mehr lesen]

„Nur“ ein Anerkenntnisurteil ?

Heute Vormittag habe ich gemeinsam mit Peter Ambrozy den ersten Termin vor dem LG Stuttgart in Sachen edelight wahrgenommen (siehe „Musterprozess geht in die erste Runde“ bzw. noch einmal die Hintergründe zu dem Sachverhalt im Blog von edelight).

Wir hatten ja auf ein streitiges Urteil des LG Stuttgart gehofft, mit dem die Frage der Haftung eines Portalbetreibers wie edelight für „User Generated Content“ weitergehender Klarheit zugeführt worden wäre.

Wir haben gewonnen, aber… [mehr lesen]

„Musterprozess“ geht in die erste Runde…

Ich hatte in früheren Postings schon angedeutet, dass wir für die Geschenkeplattform und Social-Commerce Hoffnung edelight, derzeit ein Art Musterprozess führen, um die Frage der Haftung von Betreibern solcher Internetportale für „User Generated Content“ einer weitergehenden Klärung zuzuführen.

Hintergründe zu dem Sachverhalt findet man im Blog von edelight.

Web 2.0 in weniger als fünf Minuten…

Der Film von Michael Wesch von der Kansas State University bietet neben einer kurzen Einführung in das Thema Web 2.0 auch ein bißchen Hintergründiges. Für alle die den netten Film noch nicht gesehen haben, anbei der Link:

Watch Web 2.0 in just under 5 minutes

Nicht umsonst stehen am Schluss ein paar Fragen über Copyright und Authorship, über die wir uns im Zusammenhang mit „Web 2.0“ dringend Gedanken machen sollten…


YouTube wird für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht

Heise berichtet aktuell, über einige kritische Stimmen zu Verletzungen von Urheberrechten auf der Videoplattform YouTube. Amerikanische Mediengrössen wie NBC, Viacom und Twentieth Century Fox wollen YouTube grundsätzlich für die Inhalte verantwortlich machen, die auf der Plattform der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und haben in den USA teilweise auch schon konkret die Entfernung zahlreicher Videoclips gefordert.

Es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis entsprechende Forderungen auch in Deutschland an solche Portale herangetragen werden. [mehr lesen]

Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare

Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe heise). rapidshare ist ein sogenannter „Share-Hoster“, der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zur Verfügung stellt, welche dort dann von anderen Nutzern abgerufen werden können. Lediglich für den Abruf etwaiger Inhalte erhebt rapidshare ein Nutzungsentgelt.

Auch dieser neue Fall zeigt, die Aktualität der bereits mehrfach angesprochenen Frage der Haftung für „User Generated Content“ (vgl. Beitrag vom 8.Januar 2007). [mehr lesen]