Crowdsourcing & Recht – Wer trägt die rechtlichen Risiken ?

Eine der unter dem Begriff Web 2.0 gehandelten Trends ist das so genannte Crowdsourcing. Da im Rahmen solcher Aktionen ein erhebliches Mass an Kreativität eingesetzt wird, entstehen regelmäßig neue immaterielle Werte. Damit spielen bei Crowdsourcing Produkten nicht nur die Regelungen des „geistigen Eigentums“ (wie z.B. das Urheberrecht) eine nicht unerhebliche Rolle, sondern auch die Frage, wer eigentlich das Risiko trägt, sollte das Arbeitsergebnis (bewusst oder unbewußt) Rechte Dritter verletzen. [mehr lesen]

Guter Google Rank kann Urheberrechtsschutz begründen

Regelmäßig müssen sich Gerichte in Deutschland mit der Frage beschäftigen, ob Webseiten urheberrechtlichen Schutz genießen. Dieser Themenkomplex ist nachvollziehbarerweise nicht nur für die Gestalter der Webseite von großer Bedeutung, sondern auch für den Betreiber der jeweiligen Seite.

Der Fall Niggemeier – Haftung des Blogbetreibers für (rechtsverletzende) Kommentare

Der Fall Niggemeier schlägt – nach wie vorhohe Wellen und wird teilweise recht kontovers diskutiert.

Bei der Beurteilung des Falles kommt es auf die bereits öfters schon dargestellten Grundsätze der sogenannten Mitstörerhaftung an.

Crawling urheberrechtlich geschützter Bilder… na und ?!

Social Commerce Projekte sind in aller Munde… Viele dieser Seiten nutzen eine Technologie, die es dem User ermöglicht Produkte und deren Beschreibungen insbesondere Produktbilder von anderen Webshops auszulesen (sog. Crawling). Der Nutzer kann über diesen Mechanismus Produkte empfehlen, die es auf einer x-beliebigen Plattform im Internet zu kaufen gibt, indem er einfach die URL des konkreten Produktangebots eingibt. Diese Seite wird dann von der Social Commerce Plattform ausgelesen und das Ergebnis dem Nutzer angezeigt, der dann regelmäßig noch die Möglichkeit erhält, Modifikationen vorzunehmen bevor die Empfehlung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. [mehr lesen]

Woot-Konzepte aufgepasst…

So genannte Live-Shopping Konzepte, die in Anlehnung an die sehr erfolgreiche, amerikanische Plattform „Woot! “ teilweise genau unter dieser Bezeichnung zusammengefasst werden, schießen in Deutschland aktuell wie Pilze aus dem Boden. Den Anfang haben schutzgeld.de und Sportlet gemacht. Zwischenzeitlich existieren zahlreiche weitere „One Day, One Deal-Seiten“ im Woot-Stil wie Dealirio, Yobri oder Urdeal sind. Wie die Ankündigung von Make My Deal zeigt, ist das Ende dieses Trends noch nicht erreicht. [mehr lesen]

Community Summit 2007 (nebst Präsentation)

Zunächst noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Organisatoren von Kongress Media für die wirklich gelungene Veranstaltung.

Kompetente Präsentatoren haben dafür gesorgt, dass man – neben den zahlreichen Gesprächen die man in den Pausen führen konnte – viele neue Ideen und einige hoch interessante Infos in komprimierter Form mitnehmen konnte.

Spannend war es vor allem einmal die „Köpfe“ hinter den verschiedenen innovativen Geschäftsideen und den Blogs kennenzulernen. [mehr lesen]

Web 2.0 Portale in der Haftung

Während sich das Thema Haftung für „User Generated Content“ in Deutschland noch entwickelt, geht es in den USA bereits einigen der Musik- und Videoportale „an den Kragen“. Es ist zu befürchten, dass uns die Vereinigten Staaten, in denen die Web 2.0-Welle bereits ein bißchen länger wogt, auch insofern nur zeitlich voraus sind.

Nachdem YouTube bereits vor einiger Zeit wegen Urheberrechtsverletzungen unter Beschuss geraten ist, muss nun auch das Videoportal Bolt wohl mehrere Millionen Dollar Schadenersatz zahlen, weil auf Ihrem Portal urheberrechtlich geschütze Inhalte (vgl auch die entsprechende
Pressemeldung von UMG) angeboten wurden. [mehr lesen]

Praxistipps für Forenbetreiber

Das sog. „heise“ Urteil hat vor einiger Zeit doch für ziemlichen Wirbel in der Szene gesorgt (Anmerkungen auf vertretbar.de, beim lawblog, von RA Dr. Bahr). Auch wenn auch über die Berufungsentscheidung, die das Urteil des LG Hamburg (zum Glück) etwas einschränkte, berichtet wurde (siehe etwa RA Dr. Bahr), hat diese Entscheidung sowie die nachfolgende „korrigierende“ Rechtsprechung leider nicht die selbe Aufmerksamkeit erlangt.

Obwohl die Entscheidung zwar im Ergebnis gleich ausfiel (sprich zu Ungunsten von heise), hat das OLG Hamburg in den Urteilsgründen die an einen Forumsbetreiber zu stellenden Überwachungspflichten eingeschränkt und damit die Rechtsprechung in diesem Bereich weiter spezifiziert. Die Entscheidungsgründe des OLG Urteils geben nun einen vernünftigeren Maßstab vor, den Forumsbetreiber unbedingt beachten sollten, wenn sie für Beiträge von Forumsbesuchern nicht verantwortlich gemacht werden wollen. In einem Urteil des OLG München vom 9.11.2006 (Az. 6 U 1675/06) wurden diese Anforderungen auch wieder in ihren Grundzügen bestätigt. [mehr lesen]