Erste Abmahnungen wegen fehlendem Impressum bei XING – Rechtslage und Praxisempfehlung

Seit Jahren schlagen sich zahlreiche Unternehmen mit der „leidigen“ Impressumspflicht und entsprechenden Abmahnwellen herum. Dabei verfolgt die aus § 5 TMG erwachsende Impressumspflicht zunächst einmal einen durchaus nachvollziehbaren Zweck, nämlich den Besuchern des jeweiligen Telemediums ausreichende Informationen über die Identität des Betreibers zur Verfügung zu stellen. Damit sollen der möglichen Anonymität und schweren Identifizierbarkeit im Internet entgegengewirkt und Nutzer des jeweiligen Angebots nicht de facto rechtlos gestellt werden. [mehr lesen]

Gefährliche Mitarbeiterwerbung in Social Media ?! LG Freiburg verurteilt Unternehmen wegen Facebook Post des Mitarbeiters

Zahlreiche Kanäle in den Sozialen Medien bieten auch den eigenen Mitarbeitern neue Möglichkeiten, die Waren und Dienstleistungen ihres Arbeitsgebers gut zu finden, anzupreisen und damit schlussendlich auch zu bewerben. Die Praxis zeigt, dass Plattformen wie XING, Facebook & Co auch immer mehr von den Mitarbeitern genutzt werden, um auf Waren und/oder Dienstleistungen des Arbeitgebers selbständig hinzuweisen. Mit diesen Opportunitäten gehen allerdings auch einige rechtliche Risiken einher, die von zahlreichen Unternehmen bisher kaum gesehen werden. [mehr lesen]

Social Media Kontakte als Geschäftsgeheimnis ? Unternehmen will Ex-Mitarbeiterin gerichtlich die Verwendung von XING Kontakten verbieten

Bereits in 2010 hatten wir in dem Blogbeitrag  „Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel ?“ einige rechtliche Fragen adressiert, die sich nun in Zeiten wachsender Nutzung und Bedeutung der Sozialen Medien mehr und mehr realisieren.

So hatte das Arbeitsgericht Hamburg in seinem Urteil (Az.: 29 Ga 2/13) kürzlich darüber zu entscheiden, ob ein Softwareunternehmen einer ehemalige Mitarbeiterin aus dem Bereich „IT-Beratung und Projektmanagement“ gerichtlich verbieten kann, bestimmte Daten der Kontakte aus ihrem Xing- Profil für sich oder für Dritte (konkret den neuen Arbeitgeber) zu verwenden. Dabei hatte sich der ehemalige Arbeitgeber auf § 17 Abs.2 Nr.2 UWG (= Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) berufen, wonach es verboten ist, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unbefugt zu verwerten oder jemandem mitzuteilen. [mehr lesen]

Social Media Recruiting & Recht – LG Heidelberg verbietet wettbewerbswidrigen Abwerbeversuch über XING

In Zeiten des allerorts propagierten Fachkräftemangels haben neben den Bewerbern auch zahlreiche Unternehmen die Sozialen Medien für sich entdeckt, um dort als attraktive Arbeitgebermarke (sog. Employer Branding) Interesse bei potentiellen Bewerbern zu wecken bzw. im Rahmen des Recruitung XING, Facebook & Co als Kanäle zur direkten Ansprache von Bewerbern zu nutzen. Immer mehr Unternehmen planen neben einem entsprechenden Engagement auf XING weitergehende Aktivitäten auf Facebook.

Neben eher datenschutzrechtlich geprägten Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen (bzw. deren Personaldienstleister) die Daten potentieller Mitarbeiter erheben und verwerten bzw. diese direkt über das jeweilige Soziale Netzwerk „ansprechen“ dürfen (vgl. Arbeitnehmerdatenschutz – Zulässigkeit der Gewinnung von Arbeitnehmer- und Bewerberinformationen über Soziale Netzwerke), können – wie das aktuelle Urteil des LG Heidelberg zeigt – unter Umständen auch wettbewerbsrechtliche Fragen relevant werden. [mehr lesen]

Einstweilige Verfügung wegen verschleierter Werbung in Blogs – Social Media Fail der ARAG Rechtsschutzversicherung ?

In all meinen Vorträgen zum Thema „Social Media & Recht“ erläutere ich die wettbewerbsrechtlichen Grenzen, die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben und natürlich auch für Marketingmaßnahmen in und über die Sozialen Medien gelten.

Eine wichtige Regelung ist dabei § 4 Nr.3 UWG, welche verschleierte Wettbewerbshandlungen (z.B. durch Vortäuschen privater Kommunikation) für unlauter erklärt. Werben Unternehmen unter Verstoß gegen diese Vorschrift drohen Unterlassungs- bzw. Schadenersatzansprüche, die von Seiten der Wettbewerber bzw. auch Wettbewerbsbehörden geltend gemacht werden können. Der erste Schritt ist oft die ominöse, kostenpflichtige Abmahnung, der zweite Schritt ist bei Uneinsichtigkeit dann eben die einstweilige Verfügung über ein Gericht. [mehr lesen]

Zu viel Fake in Social Media ? – Rechtslage bei schädigenden und gefälschten Einträgen in Bewertungsportalen

Auch in Deutschland nimmt nicht nur die Zahl, sondern auch die Relevanz von Bewertungsportalen stark zu. Als typisches Phänomen der Sozialen Medien wächst damit auch die Macht der Verbraucher und Kunden, die über entsprechende Funktionalitäten – in einem vorher nicht da gewesenen Ausmaß – die Gelegenheit erhalten, ihrer „Stimme“ (sprich der eigenen Meinung über die jeweilige Ware oder Dienstleistung) Ausdruck zu verleihen.

Beispiele von Bewertungsportalen:
Hotels: Holidaycheck, hotelbewertungen.net, Tripadvisor
Arbeitgeber: Kununu, jobvoting
Ärzte: Imedo, Docinsider, Topmedic
Finanzberater & Banken: WhoFinance, mybankrating
Produkte und Dienstleistungen: Ciao!, kennstdueinen, golocal
Bücher: Amazon
Lehrer: Spickmich
Professoren: MeinProf [mehr lesen]

Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus & Co (Teil 2 Persönlichkeitsrecht & Wettbewerbsrecht)

Nachdem im ersten Teil dieser Beitragsreihe die urheberrechtlichen Fragestellungen erläutert worden sind, soll nachfolgend dargestellt werden, inwieweit den Nutzer, der einen Inhalte über die zahlreichen „Sharing-Funktionen“ wie Facebook, Google Plus & Co teilt, eine rechtliche Verantwortlichkeit für die jeweiligen geteilten Aussagen selbst treffen kann.

Auch insofern ist der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt, dass mit dem Teilen fremder Aussagen (z.B. bei Beleidigungen) unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Teilenden das Risiko einer rechtlichen Verantwortlickeit einhergehen kann, wenn die ursprüngliche Aussage selbst Rechte Dritter verletzten. Bei nüchterner Betrachtung ist es zunächst einmal auch grundsätzlich nachvollziehbar, dass z.B. mit der Weiterverbreitung unwahrer, rufschädigender Äußerungen auch der (Ruf-)schaden grösser wird. Insoweit kann sich der „teilende“ Nutzer allein mit dem Hinweis, die Aussage käme ja nicht von ihm, nicht gänzlich aus der Verantwortung flüchten. [mehr lesen]

LG Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht bei geschäftsmäßig genutzten Facebookprofilen

Das LG Aschaffenburg (AZ. 2 HK O 54/11) hatte in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zweier Wettbewerber die Frage zu entscheiden, ob auch in einem geschäftsmäßig genutzten Facebookprofil ein leicht erkennbares und unmittelbar erreichbares Impressum vorgehalten werden muss.

Dass diese Frage irgendwann auftritt und auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt, war eigentlich zu erwarten. Deshalb empfehle ich meinen Mandanten und auf Vorträgen schon seit Jahren diesbezüglich einfach auf „Nummer Sicher“ zu gehen und auch bei Facebook, Youtube & Co die notwendigen Pflichtangaben entsprechend vorzuhalten. [mehr lesen]

Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken

Ende letzter Woche rumorte eine Geschichte um die Facebook Fanpage von Weleda durch Teile der deutschsprachigen Internetlandschaft. Auf dem Blog www.dialogtexte.com hat Susanne Popp aufgrund eines konkreten Verdachtes eine Vielzahl von Recherchen angestellt, die sie zu dem Ergebnis kommen lassen, dass zahlreiche der „Kundenprofile“ auf der Weleda Fanpage reine Fakes sind.

In dem nachfolgenden Artikel „Chronologie – der Stich ins Wespennest bei Weleda“ beschreibt Susanne Popp, welche Reaktionen auf ihre Berichtserstattung im Blog bzw. Ansprache des Themas auf der Weleda Fanpage erfolgt sind. [mehr lesen]

Social CRM & Recht – Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Kundenakquise und-pflege in und über Soziale Netzwerke

Soziale Netzwerke bieten im Bereich des Customer Relationship Management (CRM) neue spannende Möglichkeiten, Neukunden für die Produkte und Dienstleistungen zu gewinnen, aber auch Bestandskunden zu pflegen.

Tatsächlich spricht vieles dafür, dass entsprechende Strategien und Maßnahmen der Akquise und des Kundenbeziehungsmanagements (siehe auch die einführende Präsentation von Martin Walsh) in den Sozialen Medien (immer öfter unter dem Stichwort Social CRM zusammengefasst) mehr Erfolg versprechen, als z.B. E-Mailmarketing. Zahlreiche Profilinformationen können helfen, potentielle Kundengruppen deutlich besser zu identifizieren, als dies z.B. beim E-Mailmarketing möglich ist (siehe auch die Infografik zur Entwicklung von Social CRM). [mehr lesen]