Die Bedeutung des Datenschutzes steigt mit der fortwährenden Weiterentwicklung in der Digitaltechnik ständig an. Neue Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung führen dazu, dass der Datenschutz und die datenschutzrechtlichen Regelungen für fast alle Unternehmen immer relevanter werden.
Seit dem 01.09.2009 gelten gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die sogenannte „Auftragsdatenverarbeitung“ verschärfte Anforderungen, die – wie die Beratungspraxis zeigt – vielen betroffenen Unternehmen schlicht unbekannt geblieben ist.