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Influencer Marketing & Recht – Schleichwerbung bei Instagram, Facebook & Co

Markus Lanz bringt es in seiner Talkshow nach der launigen Erzählung von Germany´s Next Top Model Teilnehmerin Marie Nasemann über die weit verbreitete Praxis verdschleierter Werbung durch Prominente bei Twitter, Facebook & Co mit der Bemerkung

„Das ist Schleichwerbung, so nennt man das im ZDF“

auf den Punkt. Zahlreiche Postings von (Halb-)Prominenten (sog. Testimonials) über Produkte in den Sozialen Medien sind nicht von der Begeisterung für das Produkt veranlasst, sondern vertraglich geregelt und damit schlussendlich nichts anderes als bezahlte Werbung, die ohne entsprechende Kennzeichnung eben als verschleierte Werbung verboten ist. [mehr lesen]

Rechtslage zu „Bloggergate“ – Wettbewerbsrechtliche Bewertung bei Schleichwerbung über Links

Nach der weiterhin spannenden Auseinandersetzung zwischen Nerdcore und Euroweb geht nun mit „Bloggergate“ eine weitere Welle durch die Internetlandschaft, die neben moralischen auch erhebliche rechtliche Aspekte hat, die für die Beurteilung und Bewertung der Angelegenheit eine maßgebliche Rolle spielen.

Sascha Pallenberg von netbooknews sind Informationen zugespielt worden, aus denen sich offensichtlich ergibt, dass die Firma onlinekosten GmbH zahlreiche kleinere Blogs mit einem Angebot kontaktiert hat, eine „Kooperation“ mit dem von ihr betriebenen Blog BasicThinking einzugehen. Die Zusammenarbeit bestand in einer monatlichen Vergütung von Seiten des onlinekosten GmbH an den Blogger dafür, dass er im Zusammenhang mit bestimmten werblich geprägten „keywords“ Links auf bestimmte Webseiten einiger bekannter Unternehmen setzen sollte. Solche Links sollen für ein besseres Ranking bei Google & Co unter ebendiesen „keywords“ sorgen. [mehr lesen]

Aktuelles Urteil des Kammergericht zur Kennzeichnungspflicht im Influencer Marketing in Sachen Vreni Frost zeigt: Auf den Inhalt des jeweiligen Posts kommt es an !

Seit Monaten herrscht in der Influencer Marketing Branche Verunsicherung über die Frage, wann und wie die eigenen Beiträge bei Instagram, Youtube & Co  als Werbung zu kennzeichnen sind. Aufgrund zahlreicher Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb bzw. nachfolgender gerichtlicher Auseinandersetzungen ist zwischenzeitlich allen Beteiligten klar geworden, dass das Ausnutzen bestehender „Graubereiche“ rechtliche Folgen haben kann.

Spätestens seit dem Urteil des OLG Celle gegen die Drogeriemarktkette Rossmann ist zudem klar, dass nicht nur die Influencer, sondern auch die werbenden Unternehmen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht rechtlich in Anspruch genommen werden können. [mehr lesen]

OLG Celle verurteilt die Drogeriemarktkette Rossmann wegen mangelnder Kennzeichnung bei Influencer Marketing – Was Unternehmen, Agenturen und Influencer nun beachten sollten

Das OLG Celle (Az. 13 U 53/17) hat die Drogeriemarktkette Rossmann mit Urteil vom 06.07.2017 kürzlich wegen eines nicht ausreichend gekennzeichneten Instagram Postings eines von Rossmann bezahlten Influencers zur Unterlassung verurteilt. Sollte Rossmann das eigene Influencer Marketing zukünftig nicht hinreichend kennzeichnen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €.

Nachdem das Thema Kennzeichnungspflichten in Social Media nun doch schon seit einiger Zeit kursiert und sich die rechtlichen Risiken durch die Abmahnwelle des Verbandes Sozialer Wettbewerb, aber auch durch das kürzliche Bußgeld gegen den Youtuber Flying Uwe zunehmend verschärfen, sollten Unternehmen, beteiligte Agenturen wie auch Influencer sich unbedingt mit den Folgen des Urteils auseinandersetzen und die rechtlichen Anforderungen im Bereich Influencer Marketing unverzüglich umsetzen. [mehr lesen]

Influencer Marketing & Recht – Landesmedienanstalt belegt Youtuber mit 10.500 € Bußgeld wegen fehlender Werbekennzeichnung

Nun ist es also passiert…  Nachdem neben den Landesmedienanstalten zahlreiche Rechtsanwaltskollegen und –kolleginnen schon seit einiger Zeit darauf hinweisen, dass die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung nicht nur in TV und Radio, sondern eben auch in den Sozialen Medien gilt, scheint es nun ernst(er) zu werden.

Mit Pressemitteilung vom 08.06.2017  hat die Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein nämlich mitgeteilt, dass man den Youtuber „Flying Uwe“ wegen fortgesetzter Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflichten in drei Youtube Videos aus §§ 58 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) mit einer Geldbuße von 10.500 € belegt hat. [mehr lesen]

Gefälschte Testseiten nehmen zu – Rechtliche Grenzen und Risiken bei Produktvergleichen und -tests

Produktvergleiche und Tests sind seit jeher ein werbewirksames Mittel, um Aufmerksamkeit zu erzielen und Produkte gegenüber anderen herauszustellen. Diesen Umstand machen sich zahlreiche Hersteller, Händler und Werbetreibende im Internet zu nutze.

Sehr weit verbreitet sind Produkttests auch auf sogenannten Nischenseiten. Es handelt sich dabei um Webseiten, die sich oft mit spezifischen Domains (z.B. benzin-rasenmäher.de oder rasenmäher-test.de) einer bestimmten (Produkt)nische widmen, diese über Suchmaschinenoptimierung auf bestimmte Keywords (z.B. Testsieger Rasenmäher) ausrichten, um dann über Werbung (z.B. Adsense) durch die Klicks auf diese Webseite oder über Affiliate-Links durch Weiterleitung der Besucher Geld zu verdienen. Die Nischenseiten bieten zahlreichen Betreibern so eine Möglichkeit, mit relativ wenig Aufwand regelmäßige Einnahmen zu erzielen. [mehr lesen]

Internet, Social Media & Recht – Best of 2014 und Ausblick auf 2015

Mit etwas Verspätung komme ich – entsprechend der Praxis in den letzten Jahren – dazu, hier einen Blick zurück auf das (internet-)rechtliche Jahr 2014 zu werfen.

Die Digitalisierung schreitet in großen Unternehmen, zwischenzeitlich aber auch bei immer mehr kleinen und mittleren Unternehmen weiter voran. Sekundenschneller Datenaustausch hat sich neben anderen digitale Technologien längst im privaten und geschäftlichen Alltag etabliert. Zahlreiche Unternehmen haben erkannt, dass Technologien wie Cloud Computing oder Social Media, aber auch Entwicklungen im Bereich Big Data es erforderlich machen, die eigenen Geschäftsmodelle grundlegend zu überdenken. Zahlreiche Innovationen bedrohen etablierte Geschäftsmodelle, bedeuten für diejenigen, die sie nutzen aber auch gute Wachstumschancen. [mehr lesen]

Virales Marketing & Co – Rechtliche Anforderungen an die Transparenz moderner Werbeformen

Seit Anfang der Woche verbreitet sich das untenstehende Video „First Kiss“ von Tatia Pilieva auch in Deutschland viral im Netz. Zahlreiche Nutzer teilen das Video, in dem sich angeblich fremde Personen im Rahmen eines freiwilligen Versuchs das erste Mal vor der Kamera küssen sollen.

Die Begeisterung über das Video ist nun ein wenig dadurch getrübt worden, dass in Blogbeiträgen und   zahlreichen  Medien darauf hingewiesen  wird, dass es sich bei den Akteuren um Schauspieler handelt und das Video und damit auch dessen Verbreitung primär werblichen Interessen und nicht dem romantischen Thema des ersten Kusses unter Fremden folgt. Offensichtlich fühlen sich einige Nutzer dadurch getäuscht, dass der Versuch durch Schauspieler gespielt wird bzw. man den Werbecharakter des Videos nicht unmittelbar erkennt. [mehr lesen]

Verdeckte Eigenbewertung auf Amazon & Co – Unangenehm und wettbewerbswidrig

Im Internet gibt es zahlreiche Bewertungsplattformen, in denen von Produkten über Dienstleistungen bis hin zu Personen alles beurteilt und bewertet werden kann. Nachdem es bei zahlreichen Plattformen möglich ist, die eigene Bewertung anonym oder unter einem frei wählbaren Pseudonym abzugeben, liegt es nahe und kommt nicht selten vor, dass einige Anbieter der jeweiligen Produkte und Dienstleistungen aus Marketinginteressen auf die Idee kommen, die eigenen Angebote bei Amazon & Co unter einem ausgedachtem Pseudonym mit guten Noten oder positiven Kommentaren zu bewerten. So auch in einem aktuellen Fall, in dem der Geschäftsführer der WeTab GmbH, ein Herr Hoffer von Akershoffen, das neue Produkt „WeTab“ bei Amazon unter dem Namen „Peter Glaser“ kurzerhand mit begeisterten Kommentaren beurteilt hatte. In der offiziellen Stellungnahme wurde der Fehler mit zweifelhafter Begründung eingeräumt. Mal abgesehen davon, dass der gewählte Nutzername „Peter Glaser“ eine (vielleicht sogar gewollte) Identitätsverwechslung mit einem nicht unbekannten Internetjournalisten der Stuttgarter Zeitung – der offensichtlich eigene rechtliche Schritte prüft – durchaus wahrscheinlich erscheinen lässt, verstößt eine solche verdeckte (Eigen-)bewertung in aller Regel auch gegen § 4 Nr.3 UWG und stellt damit eine rechtswidrige Wettbewerbshandlung dar (vgl. auch „Virales Marketing & Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0“ ). Damit sind solche Bewertungen, in den seltenen Fällen in denen diese aufgedeckt und nachgewiesen werden können, nicht nur unangenehm und nachteilig für das eigene Markenimage, sondern grundsätzlich auch rechtswidrig. Insoweit sind solche Eigenbewertungen mit Vorsicht zu genießen… [mehr lesen]

Virales Marketing & Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0 (Teil 2)

Nachdem ich mich im ersten Beitrag dieser Reihe den rechtlichen Implikationen bei der Verbreitung von viralen Videospots auseinandergesetzt habe, folgen nun Ausführungen zu der Zulässigkeit von E-Mail basierten (viralen) Werbeinstrumenten wie den sogenannten E-Cards oder der weit verbreiteten Tell-A-Friend Funktion. Beide haben gemein, dass man eigene Nutzer einbindet, damit diese eigene Bekannte im besten Fall mit Botschaften versorgen, im schlechtesten Fall um über die User an die Daten (Name, E-Mailadresse etc.) der Bekannten zu gelangen, um diese mit weiteren eigenen (Werbe-)botschaften zu „beglücken“. [mehr lesen]