Zum 31.01.2020 schließt die Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg den bisher unter www.twitter.com/lfdi_bw betriebenen Twitter-Kanal. Zahlreiche Datenschutzinteressierte haben diesen Kanal, den der Landesdatenschutzbeauftragte selbst betrieben hat, immer sehr geschätzt. In beeindruckender Art und Weise hat Stefan Brink nicht nur relevante Informationen geteilt, sondern ist auch immer mal wieder mit klarer Kommunikation in den Dialog gegangen. So stellt man sich moderne Behördenkommunikation vor…
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Kein Social Media mehr für öffentliche Stellen und Unternehmen? Warum der Rückzug der Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg aus Twitter falsch ist
Social Media Sharing Policy – Richtlinien für mehr Rechtssicherheit beim Teilen auf Facebook , Google+ & Co
Letzte Woche hat eine (eigentlich vorhersehbare) „Schreckensmeldung“ die deutsche Internetgemeinde in Aufruhr versetzt. Nach einer Meldung des Rechtsanwaltskollegen Weiß wurde von der Kanzlei pixel.law die wohl erste urheberrechtliche Abmahnung wegen eines Vorschaubildes bei Facebook ausgesprochen.
I. Rechtliche Risiken beim Teilen von Inhalten
Wie bereits vor einiger Zeit in dem Beitrag „Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus & Co (Teil 1 Urheberrecht)“ erläutert, stellen sich im Zusammenhang mit der Sharing oder Teilen Funktion vieler Sozialer Netzwerke einige rechtliche Fragen.
Social Media & Recht – Praktische Handlungsempfehlungen für Städte und Kommunen
Auch in Deutschland beschäftigen sich immer mehr Kommunen mit den Chancen und Risiken der Sozialen Medien. Die ständig steigende Nutzung dieser Kanäle quer durch alle Bevölkerungsgruppen und Altersschichten bietet neue Optionen vor allem in den Bereichen Bürgerdialog und –beteiligung, e-Government, Verwaltung , allgemeiner Kommunalpolitik, aber auch Stadtmarketing. Dabei trifft gerade Kommunen eine besondere Verpflichtung rechtskonform zu agieren.
Im ersten Teil dieses Beitrags (siehe A.) sollen deshalb einige wichtige rechtliche Implikationen aufgezeigt werden, die beachtet werden sollten, wenn Kommunen oder kommunale Einrichtungen eigene Aktivitäten in Social Media entfalten.
Buch „Social Media & Recht – Praxiswissen für Unternehmen“ erscheint am 16.3.2012
Im Jahr 2007 habe ich – zunächst aufgrund meines eigenen Interesses an den Entwicklungen des sogenannten Web 2.0 – dieses Blog gestartet. Seitdem sind die Entwicklungen des „Social Web“ rasant vorangeschritten, aber auch die rechtlichen Fragen verstärkt in den Fokus gerückt. Aufgrund des wachsenden Interesses an entsprechenden rechtlichen Themen und damit auch an diesem Blog, habe ich mich vor einiger Zeit entschlossen, einige zentrale Erkenntnisse aus der Beratung zahlreicher Unternehmen in einem Buch darzustellen.
Twitpic „verkauft“ Nutzerbilder an Vermarkter weiter
Der aktuelle Blogartikel von iRights und der entsprechende Beitrag bei Spiegel Online berichten über eine kürzliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetplattform Twitpic, die es den Betreibern nun ermöglichen soll, die Bilder, die die Nutzer hochladen, an Dritte zu übertragen und damit weiter zu verkaufen. Die von der Twitpic Inc. betriebene Plattform ermöglicht es angemeldeten Nutzern, eigene Bilder ohne großen technischen Aufwand hochzuladen und so in Echtzeit über Twitter zu verbreiten.
Facebook & Recht – Tourismusverband Innsbruck „kapert“ Facebook Account mit über 16.000 Fans
Mit der ständig wachsenden Bedeutung von Facebook mehren sich auch die rechtlichen Probleme, die im Zusammenhang mit der professionellen und auch privaten Nutzung auftreten. Nicht unüblich sind Fälle in denen die Inhaber von Namens- und Markenrechten Accounts herausverlangen, die (vermeintlich oder tatsächlich) unzulässigerweise in ihre Rechte eingreifen. Diese Fragen treten in der anwaltlichen Beratungspraxis im Zusammenhang mit verschiedenen Social Media Plattformen bereits mehrfach auf.
Erst kürzlich hatte die Stadt Mannheim von einem Internetunternehmer den Twitter Account www.twitter.com/mannheim herausverlangt (siehe meinen damaligen Blogbeitrag Twitter & Recht – Stadt Mannheim fordert „ihren“ Account heraus).
Twitter & Recht – Eine Zusammenfassung der ersten straf- und wettbewerbsrechtlichen Fälle
Letzte Woche hat sich auch in der Rechtswirklichkeit gezeigt, dass die 140 Zeichen kurzen Äußerungen (sogenannte „Tweets“) auf dem Micro-Bloggingdienst Twitter durchaus rechtliche Folgen nach sich ziehen können.
Nachdem vor kurzem bereits die Stadt Mannheim um die Herausgabe „ihres“ Twitter Accounts www.twitter.com/mannheim gestritten hatte, sind nun weitere Fälle bekannt geworden, in denen
a) eine einstweilige Verfügung wegen eines Links auf Twitter auf einen wettbewerbswidrigen Text ergangen ist
b) eine anwaltliche Abmahnung wegen Spams auf Twitter versandt worden ist und
c) eine Strafanzeige wegen eines beleidigenden Tweets erhoben worden ist.
Twitter & Recht – Stadt Mannheim fordert „ihren“ Account heraus
Auch wenn ich seit einiger Zeit Vorträge über rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Twitter halte, hätte ich nicht gedacht, dass manche der referierten Themen schon so schnell relevant werden.
Mark Zondler berichtet auf seinem Blog über eine aktuelle Abmahnung der Stadt Mannheim, in der er aufgefordert wird, sein Twitter Account www.twitter.com/Mannheim herauszugeben. Dabei beruft man sich auf Namensrechte aus § 12 BGB und die Gefahr einer wahrscheinlichen Identitätsverwirrung.
Als ob ich es vorausgesehen hätte, wird genau dieses Problem der Bezeichnung eines Twitter Accounts mit Städtenamen auf Seite 7 meiner nachfolgend einsehbaren Präsentation, die ich am 13.10.2009 bei der gut besuchten Veranstaltung „Twitter in der Unternehmenskommunikation“ der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) gehalten habe, angesprochen.