Das Einbetten („Embedding“) von Videos aus Plattformen wie Youtube, Vimeo & Co ist heute ohne große technische Hürden für private und professionelle Webseiten möglich und daher weit verbreitet. Die damit einhergehende rechtliche Frage, ob eine solche Einbindung möglicherweise Rechte des jeweiligen Urhebers verletzt, war bisher umstritten.
Das Problem wird sich in der Regel nicht stellen, wenn der Berechtigte das jeweilige Video bei einer der Plattformen hochgeladen und zum Embedding freigegeben hat. In diesem Fall werden über die jeweiligen Nutzungsbedingungen oder Terms of Service die entsprechenden Nutzungsrechte wohl an jeden vermittelt, der das Video einbindet.