Zum 30.12.2008 wurden im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien (unter anderem der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmern und Verbrauchern) diverse Änderungen vorgenommen. Neben einzelnen Umfomulierungen des Gesetzes deren Auswirkungen nachfolgend kurz erläutert werden, soll insbesondere auch die neu eingeführte sogenannte „Schwarze Liste“ vorgestellt werden, die relativ konkret 30 geschäftliche Handlungen auflistet, die immer verboten sind und damit auch unter Wettbewerbern abgemahnt werden können.
Facebook ändert seine Terms of Service – Zulässigkeit der nachträglichen Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Aus aktuellem Anlass kommt wieder einmal die Frage auf, wie beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine nachträgliche Änderung von Nutzungsbedingungen oder AGB rechtlich zulässig und vor allem rechtswirksam zustande kommt bzw. kommen kann.
Facebook hat vor kurzem zumindest seine englischsprachigen Nutzungsbedingungen geändert und eine Klausel entfernt, die wie folgt lautete:
You may remove your User Content from the Site at any time. If you choose to remove your User Content, the license granted above will automatically expire, however you acknowledge that the Company may retain archived copies of your User Content.
Großunternehmen vs. Blogger – Hat die Deutsche Bahn zu wenig Medienkompetenz ?
Wieder einmal ist es passiert…
Nicht zum ersten Mal hat ein Großkonzern einen Blogger abgemahnt (siehe „Deutsche Bahn AG schickt mir eine Abmahnung“) und damit innerhalb von nicht einmal 24 Stunden einen immensen Wirbel im Internet ausgelöst.
Über diesen Sachverhalt berichten zwischenzeitlich nicht nur zahlreiche andere Blogs, sondern auch die Online Ausgaben verschiedener Printmedien. Spätestens am Donnerstag wird diese negative Berichterstattung über die Deutsche Bahn auch in Zeitungen zu finden sein.
Rechtliche Probleme beim Verkauf eines Blogs (Weblogs & Recht)
Robert Basic, einer der bekanntesten Blogger Deutschlands, hat angekündigt, sein Weblog „Basic Thinking“ zu verkaufen. Diese Meldung bewegt im Moment die deutsche Internetszene, hat eine Vielzahl von unterschiedlichen Reaktionen ausgelöst und ist zwischenzeitlich auch von „etablierten“ Medien wie Spiegel Online, FAZ, BILD aufgegriffen worden.
Einmal unabhängig von der Frage der Sinnhaftigkeit des Verkaufs eines so gut eingeführten und häufig besuchten Blogs oder Spekulationen über einen möglichen Preis, handelt es sich in jedem Fall um einen spannenden Vorgang, an dem – dank der grossen Transparenz, mit der Robert auch dieses Projekt angeht – alle teilhaben dürfen.
Verantwortlichkeit einer Online Anzeigenplattform für das fehlende Impressum innerhalb der Angebote Dritter
In einem aktuellen Urteil hat das OLG Frankfurt (Az.: 6 U 139/08) entschieden, dass den Betreiber einer so genannten Online Anzeigenplattform gewisse Pflichten treffen, dafür zu sorgen, dass Dritte die auf der Plattform eigene Anzeigen schalten die Impressumspflicht erfüllen. Mit Online Anzeigenplattform sind Seiten wie ebay, tradoria, zlio etc gemeint, die es Dritten ermöglichen, eigene (Verkaufs-)anzeigen auf der Plattform einzustellen und so Gegenstände zum Verkauf anbieten.
Konkret heißt das also, dass eine Anzeigenplattform unter bestimmten Voraussetzungen dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn im Rahmen gewerblichen Anzeigen Dritter auf der Plattform das Impressum fehlt.
Abstimmung zum 3. rechtzweinull Wunschkonzert
Nachdem ich in meinem letzten Beitrag noch um Themenvorschlaege gebeten hatte, ueber die abgestimmt werden soll, stelle ich also jetzt live aus einem Internetcafe am schoenen Strand von Thailand (und insofern ohne Umlaute) die gesammelte Themenliste zur Abstimmung.
Ueber das Thema, welches in genau einem Monat die meisten Stimmen gesammelt hat, werde ich dann einen umfassenden Blogbeitrag verfassen und hier im Blog einstellen.
Bei den beiden letzten Teilnahmen haben dier Themen „Werbung auf den Profilseiten von XING“ und „Verwendung von User Generated Content“ gewonnen. Vielen Dank auch noch einmal an alle die bei der Abstimmung teilgenommen haben. Ich hoffe, dass meine jeweils verfassten Beitraege ein wenig weiterhelfen konnten.
3. rechtzweinull Wunschkonzert
Einer guten Tradition folgend wird es während meines Urlaubs wieder ein rechtzweinull Wunschkonzert geben. Jeder darf sich also nun ein Thema wünschen, mit dem ich mich einmal etwas intensiver befassen soll.
Nachdem ich beim ersten und zweiten Wunschkonzert bestimmte Themen ausgewählt und zur Abstimmung gegeben habe, möchte ich diesmal zunächst einmal Themen der Leser/innen sammeln und dann diese zur Abstimmung stellen (User Generated Weblawging sozusagen). Diese spannende Art der Leserbeteiligung scheint auch auf anderen Blogs gut angenommen zu werden.
Urteil des OLG Hamburg – noch mehr Haftung für Forenbetreiber?
Die Hamburger Gerichte sind bereits für ihre eigene Auffassung des Telemediengesetzes (TMG) und für die strengen Anforderungen, die seitens des Gerichts an die Plattformbetreiber gestellt werden, bekannt. Vor einiger Zeit hatte das OLG Hamburg (Az.: 5 U 165/06) erneut über die Frage zu entscheiden, inwieweit ein Plattformbetreiber (im konkreten Fall ein Themenportal für Kochrezepte) für die von Dritten eingestellten Inhalte (User Generated Content) verantwortlich gemacht werden kann. Auch wenn diese (inzwischen rechtskräftige) Entscheidung nicht mehr ganz aktuell ist, möchte ich noch einmal die wesentlichen Argumente durchleuchten, weil sich anhand der streitgegenständlichen Fragen gut verdeutlichen lässt, auf welche Gesichtspunkte Plattformbetreiber im Zusammenhang mit der Haftung für nutzergenerierte Inhalte achten sollten.
Nachlese Barcamp Stuttgart und Barcamp Berlin
Nachdem mich das operative Geschäft eine Weile vom bloggen abgehalten hat, möchte ich es nun nicht versäumen, ein paar Worte zu meinen letzten beiden Barcamps zu verlieren.
Während ich das Barcamp Stuttgart vom 26.-28.09.2008 noch mitorganisiert habe, durfte ich am letzten Wochenende das Barcamp Berlin in der Telekomzentrale entspannt als Teilnehmer genießen.
Barcamp Stuttgart
Wir hatten mit 200 Teilnehmern ein volles Haus, nicht nur zahlenmäßig viele Sessions, sondern auch inhaltlich ein – wie ich finde – qualitativ hochwertiges Programm.