Generative KI ist in Marketing, Unternehmenskommunikation und Social Media längst angekommen. Texte werden durch Sprachmodelle formuliert, Bilder und Videos künstlich erzeugt, Wohnungen virtuell eingerichtet und Stimmen synthetisiert.
Spätestens ab dem 2. August 2026 stellt sich deshalb für viele Nutzer von KI eine neue Frage:
Muss jeder Inhalt erkennbar gemacht werden, der mit künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurde?
NEIN, entgegen zahlreicher irreführender Linkedin Posts und weit einem weiter verbreitetem Irrglauben, führt nicht jeder KI-Einsatz zu einer Kennzeichnungspflicht. Tatsächlich fordert die KI-Verordnung eine Kennzeichnung nur in ganz bestimmten in Art. 50 KI-VO recht eindeutig definierten Fällen zu einer gesetzlichen Pflicht, diesen zu kennzeichnen.

