Seit Jahren schlagen sich zahlreiche Unternehmen mit der „leidigen“ Impressumspflicht und entsprechenden Abmahnwellen herum. Dabei verfolgt die aus § 5 TMG erwachsende Impressumspflicht zunächst einmal einen durchaus nachvollziehbaren Zweck, nämlich den Besuchern des jeweiligen Telemediums ausreichende Informationen über die Identität des Betreibers zur Verfügung zu stellen. Damit sollen der möglichen Anonymität und schweren Identifizierbarkeit im Internet entgegengewirkt und Nutzer des jeweiligen Angebots nicht de facto rechtlos gestellt werden.
Erste Abmahnungen wegen fehlendem Impressum bei XING – Rechtslage und Praxisempfehlung
Wechsel zu der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte – Neuer Standort für IT- und Internetrecht in Stuttgart
Heute möchte ich in eigener Sache meinen Wechsel zu der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte vermelden. Gemeinsam mit meiner auf das Gesellschaftsrecht und IT-Recht spezialisierten Kollegin Hubertus sind wir nun seit dem 1.2.2014 Teil der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte mit Hauptsitz in Karlsruhe.
Ich freue mich, für die Kanzlei Bartsch, die eine lange und erfolgreiche Tradition im IT-Recht vorzuweisen hat, den Stuttgarter Standort eröffnen und als verantwortlicher Partner leiten zu können. Gemeinsam mit den Karlsruher Kollegen bieten wir in entsprechend personeller Stärke besondere Expertise und langjährige Erfahrung in sämtlichen IT-, internet- und datenschutzrechtlichen Themen.