Veranlasst durch den Artikel „Sind Twitter-Mashups illegal?“ und eine entsprechende Nachfrage habe ich mir ein paar Gedanken zu der Frage gemacht, ob Tweets (so wird die jeweilige Einzelnachricht auf Twitter genannt) urheberrechtlich geschützt sind und damit eine Veröffentlichung der Zustimmung des Autors bedarf.
Die Zahl der deutschen Twitter Nutzer steigt im Moment stark an. Durch dieses steigende Wachstum entstehen auch immer häufiger sogenannte Mash-Ups (d.h. eine (Re-)kombination von unterschiedlichen Inhalten) verschiedener Tweets.