Entscheidung der Datenschutzbehörden: Nutzung von Google Analytics ohne Zustimmung der Besucher unzulässig

Das Thema „Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Google Analytics“, welches von informierten Kreisen schon Mitte 2007 entsprechend diskutiert worden ist, kocht aufgrund eines aktuellen Artikels in der Zeit Online gerade wieder hoch.

Und tatsächlich haben sich die Datenschutzbehörden das Thema „Analyse-Werkzeuge“, welche zur Messung des Nutzungsverhaltens von Webseitenbesuchern dienen, aktuell stark auf die Fahnen geschrieben.

Die datenschutzrechtliche Beurteilung hängt maßgeblich von der Frage ab, ob IP-Adressen, die von entsprechenden Tools gespeichert bzw. teilweise auch an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet werden, personenbezogene Daten im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sind oder nicht (siehe hierzu meinen Beitrag Ist die Nutzung von Google Analytics und Co rechtswidrig? ). [mehr lesen]

Fachaufsatz „Social Media Guidelines für Unternehmen – Regeln für das digitale Miteinander“

Soziale Medien wie Twitter, Facebook und Xing sind nicht nur in aller Munde, auch in Deutschland sind sie auf dem Weg ein Massenphänomen zu werden. Der nachfolgend zum Download angebotene Fachaufsatz „Social-Media-Guidelines für Unternehmen – Regeln für das digitale Miteinander“ zeigt, wie Unternehmen das Verhalten und die Kommunikation ihrer Mitarbeiter auf den neuen Medien regeln können und dürfen.

Nachdem viele mit der Erstellung von Social Media Guidelines einhergehende Probleme an der Schnittstelle zwischen Kommunikation/PR und eben rechtlichen Einflüssen liegen, haben Saim Alkan, Geschäftsführer der Online-Kommunikationsagentur aexea GmbH – communication. content. consulting, seine Kollegin Manuela Müller und ich im Rahmen eines intensiven Austausches den nachfolgenden Beitrag erstellt. Der Aufsatz stellt erstmals sowohl kommunikationswissenschaftliche als auch juristische Aspekte von Social Media Guidelines in den Mittelpunkt. [mehr lesen]

Gravierende Folgen für die Zukunft des Web 2.0 und Social Media – BGH bestätigt Haftung für User Generated Content

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern als dritte und damit letzte zivilrechtliche Instanz über eine Frage zu entscheiden, die für die unzähligen offenen Plattformen des Web 2.0 von immenser Bedeutung ist. Mit diesem Urteil (Az. I ZR 166/07), welches bereits entsprechendes mediales Interesse wecken konnte, hat der BGH geurteilt, dass Betreiber solcher Plattformen für rechtsverletzende Inhalte auch für von Dritten eingestellte Inhalte verantwortlich gemacht werden können, wenn sich diese die Inhalte zu eigen machen. Ein Zu-Eigenmachen wurde von den Vorinstanzen im wesentlichen deshalb angenommen, weil die Inhalte redaktionell in die Internetseite eingebunden waren und sich die Plattform die Nutzungsrechte an den Inhalten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr weitgehend hat einräumen lassen. [mehr lesen]

XING, Facebook, StudiVZ & Co verpflichten sich zur Verbesserung ihrer Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen

Wie seinerzeit berichtet, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli dieses Jahres mehrer Soziale Netzwerke aufgrund datenschutzrechtlicher Mängel abgemahnt. Die Plattformen Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing waren von den Verbraucherschützern aufgefordert worden, ihre rechtswidrigen Datenschutzbestimmungen nachzubessern.

Primär sollte von Seiten der Plattformen sichergestellt werden, dass der Nutzer bei allen Arten der Datennutzung über entsprechend nutzerfreundliche Funktionalitäten aktiv einwilligt. Tatsächlich hatte der Bundesgerichshof vor nicht allzu langer Zeit im sogenannten Payback Urteil bestätigt, dass Verbraucher über die Nutzung ihrer Daten umfassend aufgeklärt werden und dann aktiv zustimmen (sogenannes Opt-In) müssen. Die Einholung der Zustimmung über ein Opt-Out, bei der der Nutzer z.B. eine vor angekreuzte Tick-Box ausklicken muss, wenn er die zu der konkreten Datennutzung nicht zustimmen will, genügt in aller Regel [mehr lesen]

Rechtliche Beurteilung von Spam Versand in sozialen Netzwerken

Der Versand von Spam E-Mails ist ein allgemein bekanntes und weit verbreitetes Problem. Zwischenzeitlich hat sich diese Problem aber auf eine Vielzahl von Social Networks oder anderen Web 2.0 Plattformen übertragen. Da Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co von vielen Internetanwendern regelmäßig genutzt werden und eigentlich jede dieser Webseiten die Möglichkeit bietet, über die Plattform interne Nachrichten zu verschicken, haben sich konsequenterweise auch die Versender verschiedener Werbebotschaften darauf eingestellt und entdecken immer wieder neue Möglichkeiten. Der Versand von Werbebotschaften (und auch Malware oder Phisingversuche) über diese Kanäle nimmt stetig zu. [mehr lesen]