Soeben hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem richtungsweisenden Urteil eine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebookseiten für die Datenverarbeitung auf der Plattform Facebook verneint.
Die hohe Bedeutung dieser Entscheidung resultiert nicht zuletzt daraus, dass die Annahme einer (Mit-)Verantwortlichkeit von Unternehmen und/oder öffentlichen Stellen für die durch Facebook praktizierte Datenverarbeitung andernfalls einige weitergehende Verpflichtungen der Betreiber auslösen würde, die bisher eigentlich von niemand beachtet, geschweige denn eingehalten werden. Darüber hinaus sind die Argumente des VG Schleswig-Holstein natürlich entsprechend auf sonstigen Präsenzen bei Twitter, Google+ & Co übertragbar.