Neben dem häufig verbreiteten Mythos, dass jeder bei Verstößen gegen die ab kommenden Freitag geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun mit Millionenbußgeldern zu rechnen habe, wird in zahlreichen Artikeln und Diskussionsrunden nun die große Abmahnwelle befürchtet.
Nach einem aktuellen Bericht bei Golem fordert nun – wenn auch etwas sehr kurzfristig – die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff eine gesetzliche Regelung, um Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen einzudämmen.
Nachdem ich in meinem kürzlichen Beitrag bereits erklärt hatte, dass man bei fahrlässigen Verstößen gegen die DSGVO seitens der Datenschutzbehörden keine unverhältnismäßigen Bußgelder befürchten muss, möchte ich nachfolgend der weiteren Panikwelle etwas entgegenwirken und erläutern, wann und von wem man möglicherweise wegen Datenschutzverstößen abgemahnt werden könnte.