Nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem viel beachteten und diskutierten Urteil vom 05.06.2018 von einer Mitverantwortlichkeit der Fanpagebetreiber mit der Datenverarbeitung auf Facebook ausgegangen war, hat nun die Datenschutzkonferenz, als Zusammenschluss der deutschen Datenschutzbehörden, in beeindruckender Schnelligkeit und bedenklicher Konsequenz mit Entschließung vom 07.06.2018 zu der hieraus aus ihrer Sicht erwachsenden Rechtslage Stellung genommen.
A. Entschließung der Datenschutzkonferenz zu den Anforderungen an Fanpages
In der aktuellen Entschließung wird festgestellt: