Heftig.co & Urheberrecht – Ein erfolgreiches, aber riskantes Geschäftsmodell

Seit Kurzem stürmt die Viralseite www.heftig.co mit emotionalisierenden Überschriften und aller Arten von Bildern und Videos zahlreiche Besuchercharts im Internet. Erst kürzlich konnte sich das relativ junge Portal mit Überschriften wie

„Erst dachte ich, diese Fotos können nicht echt sein, Ich versichere dir: Das ist alles echt und extrem faszinierend.“

oder

„Sie haben die Feuerwehr gerufen, weil es brannte. Dann machten sie eine unerwartete Entdeckung“

in nur 6 Monaten über 740.000 Facebook Fans und einen Platz unter den Top 100 der deutschen Medienmarken erobern .

Die Betreiber setzen dabei weniger auf journalistischen Anspruch als auf Unterhaltung und als wesentlichen Erfolgsfaktor auf die Verbreitung der Beiträge über die Sozialen Medien (wohl über 85% der Besucher kommen über Facebook & Co auf die Seite). Diese Zahlen zeigen das (von vielen Medien noch ungenutzte) Verbreitungspotenzial von Social Media. Derzeit vergeht kaum ein Tag, in dem auf Facebook nicht diverse Artikel von Heftig & Co kursieren und (weiter-)empfohlen werden. [mehr lesen]

Bewertung der Änderungen der Instagram AGB aus urheber- und datenschutzrechtlicher Sicht – Ein Skandal… oder doch nicht ?!

Gestern griffen zahlreiche alte und neue Mediendienste die Meldung aus den USA auf, dass der beliebte Foto-Sharing Dienst Instagram die eigenen Nutzungsbedingungen (Terms of Use) zum 16.Januar 2013 ändern wird und nun die Nutzerbilder verkaufen und die Daten seiner über 100 Millionen Nutzer für Werbung nutzen wolle. Ganz offensichtlich will Facebook, die den Fotodienst dieses Jahr erworben haben, nun die Grundlagen für die weitere Integration und eine mögliche Monetarisierung der Fotos legen. [mehr lesen]

Urteil des LG Berlin: Facebook Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung teilweise rechtswidrig

Nach der heutigen Pressemeldung hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem LG Berlin mit einer Klage gegen die Facebook Ltd in Irland durchgesetzt. Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass die irische Gesellschaft offiziell der Plattformbetreiber der deutschen Facebookseiten ist.

Bereits im Sommer 2009 hatt der vzbv einzelne Soziale Netzwerke wegen verschiedener Klauseln in deren Nutzungsbedingungen abgemahnt (siehe Hintergründe in dem Beitrag Verbraucherzentrale mahnt Soziale Netzwerke ab – Erste rechtliche Hintergründe zum Vorgehen gegen StudiVZ, XING & Co). Der vzbv hatte einzelne Vorwürfe von damals nun vor dem LG Berlin auch klageweise geltend gemacht. [mehr lesen]

Social Commerce & Recht – Warum Pinterest & Co kein direktes Problem mit dem Urheberrecht haben

Seit kurzem wird die US-amerikanische Internetplattform Pinterest auch in Deutschland immer stärker wahrgenommen. Es handelt sich dabei um eine Art öffentliche Pinnwand, an die angemeldete Nutzer beliebige Fotos und Videos aus dem Internet „pinnen“ und damit veröffentlichen können. Viele der überwiegend weiblichen Nutzer veröffentlichen dort Bilder von Produkten, was Pinterest – gerade im Hinblick auf die steigenden Nutzerzahlen – zu einem interessanten, konsumsteigernden (und sehr bunten) Produktempfehlungsnetzwerk werden lassen könnte. [mehr lesen]

Daimler AG gegen Beleidigungen auf Facebook – Unternehmensstrategien zwischen unzulässiger Rufschädigung und zulässiger Meinungsäußerung

Einige Medien haben gestern die Meldung bei Golem „Daimler lässt kritische Facebook Gruppe abschalten“ aufgegriffen und darüber berichtet, dass die Daimler AG aufgrund beleidigender Äußerungen über den Vorstandsvorsitzenden Zetsche die Facebook Gruppe „Daimler Kollegen gegen Stuttgart21“, auf der das politisch hochumstrittene Bahnprojekt diskutiert wird, hat „schließen lassen“. Darüber hinaus sind wohl einige Mitarbeiter, die die entsprechende Äußerung über die Facebook Like-Funktion für gut befunden haben, auf die Verhaltensregeln hingewiesen worden, die auf Grundlage des Arbeitsvertrages – natürlich auch bei Äußerungen im Social Web – gelten. [mehr lesen]

Twitpic „verkauft“ Nutzerbilder an Vermarkter weiter

Der aktuelle Blogartikel von iRights und der entsprechende Beitrag bei Spiegel Online berichten über eine kürzliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetplattform Twitpic, die es den Betreibern nun ermöglichen soll, die Bilder, die die Nutzer hochladen, an Dritte zu übertragen und damit weiter zu verkaufen. Die von der Twitpic Inc. betriebene Plattform ermöglicht es angemeldeten Nutzern, eigene Bilder ohne großen technischen Aufwand hochzuladen und so in Echtzeit über Twitter zu verbreiten. [mehr lesen]

Social Media Monitoring & Datenschutz – Was Unternehmen beim „Durchsuchen“ des Social Web beachten sollten

Auch in Deutschland haben viele Unternehmen das große Potential im Sozialen Internet erkannt. Bevor nun eigene Aktivitäten ergriffen werden, nähern sich immer mehr Unternehmen dem Phänomen im Wege des „Zuhörens“ und des Beobachtens der Meinungsbildung im Social Web.

Social Media Monitoring heißt das aktuelle Zauberwort. Es beschreibt als sinnvollen ersten Schritt einer Social Media Strategie das Beobachten, Filtern und Analysieren von nutzergenerierten Inhalten (sogenanntem „user generated content“) auf Social Media Plattformen wie beispielsweise Facebook, Twitter, YouTube etc. derzeit primär zum Reputations- und Krisenmanagement und zur Markt- und Wettbewerbsanalyse. [mehr lesen]

Einräumung von Nutzungsrechten bei Facebook, Youtube &Co – Auswirkungen für Verbraucher und Unternehmen

Social Media Marketing ist in aller Munde. Zahlreiche Unternehmen sind bereits auf Facebook, Youtube & Co aktiv oder planen, dort mit eigenen kommerziellen Inhalten in Erscheinung zu treten (siehe zu den Vorteilen des Social Web für Unternehmen auch den aktuellen Artikel der FAZ).

Eine zentrale Vorfrage, derer sich die Unternehmen aber auch Privatpersonen zumindest bewußt sein sollten, ist dabei die Einräumung von Nutzungsrechten an den eingestellten (Unternehmens-)inhalten.

So ist vielen Unternehmen nicht wirklich klar, dass die jeweiligen Nutzungsbedingungen der verschiedenen Social Media Präsenzen spezifische Klauseln vorsehen, die regeln, inwieweit dem jeweiligen Betreiber der Plattform Rechte zur Nutzung (teilweise auch Weitergabe) der eingestellten Inhalte eingeräumt werden. In diesen Nutzungsbedingungen, die mit der Anmeldung ja auch als verbindliche vertragliche Grundlage zwischen Nutzer und Plattformbetreiber akzeptiert werden, finden sich teilweise sehr weitgehende Nutzungsrechte, die den jeweiligen Plattformbetreibern – zumindest nach der Schriftform – einen erheblichen Spielraum zum Umgang mit den (Unternehmens-)inhalten einräumen. Dies schreckt einige Unternehmen (spätestens bei Einschaltung der hauseigenen Rechtsabteilung) vor einem entsprechenden Engagement auf diesen Plattformen ab. Werden dann jedoch jegliche Aktivitäten unterlassen, was ich ebenso für eine falsche Reaktion halte, vergeben sich die Unternehmen interessante Möglichkeiten des Social Media Marketing. [mehr lesen]

Community & Recht – Gestaltung der Nutzungsbedingungen (Teil 1)

Online-Communities werden bei Wikipedia als Netzgemeinschaften definiert, in denen sich Menschen via Internet begegnen und sich dort austauschen. Wenn die Kommunikation in einem Sozialen Netzwerk stattfindet, das als Plattform zum gegenseitigen Austausch von Meinungen, Eindrücken und Erfahrungen dient (oft in Form von User Generated Content), spricht man laut Wikipedia auch von Sozialen Medien.

Diese doch recht simple Definition enthält wichtige Hinweise auf einen fundamentalen Wandel in der (Online-)kommunikation und damit immer weitreichenderen Auswirkungen im privaten wie auch dem geschäftlichen Umfeld. Internet Communities oder Soziale Netzwerke leisten im Rahmen dieser Entwicklungen maßgebliche Impulse. Unter dem Stichwort „Enterprise 2.0“ halten diese Werkzeuge der Sozialen Medien zwischenzeitlich auch innerhalb der unternehmensinternen Kommunikation Einzug. Entweder über Intranet-Werkzeuge, aber auch im (halboffenen) Austausch mit Geschäftspartnern kann damit die Projektkoordination, das Wissensmanagement aber auch die Innen- und Außenkommunikation sinnvoll unterstützt werden. [mehr lesen]

LG Hamburg: Youtube haftet wegen Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Schadenersatz auch für Inhalte Dritter

Die Haftung des Plattformbetreibers für nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content) ist und bleibt im Social Web ein wichtiges Thema. Die Grundsätze zur Verantwortlichkeit solcher Intermediäre ist nicht nur für Betreiber entsprechender Plattformen von entscheidender Bedeutung, sondern auch für diejenigen die gegen entsprechend rechtsverletzende Inhalte auf solchen Internetplattformen vorgehen wollen, z.B. weil diese deren Urheber-, Marken- oder auch Persönlichkeitsrechte verletzen.

In einem aktuellen Urteil hat das LG Hamburg (Urteil vom 03.09.2010 Az. 308 O 27/09) – im Gegensatz zu früheren Entscheidungen – eine unmittelbare Verantwortlichkeit der Videoplattform Youtube (und dessen Alleingesellschafter der Google Inc.) für die Veröffentlichung urheberrechtlicher Inhalte angenommen. Diese Inhalte waren von Nutzern der Plattform auf www.youtube.de hochgeladen worden. [mehr lesen]