Datenschutzbehörden (ULD) halten Facebook Plugins für datenschutzwidrig – Unterlassungsverfügungen und Bussgeld möglich

Jetzt ist es also passiert… Wie ich gerade über netzpolitik.org lese, warnt das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig Holstein (ULD) Webseitenbetreiber in seiner aktuellen Pressemitteilung ausdrücklich vor Social Plugins von Facebook & Co, weil diese gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.

Webseitenbetreiber, die diesen Dienst eingebunden haben, werden ausdrücklich aufgefordert, die Weitergabe der Daten ihrer Nutzer an Facebook in die USA einzustellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Bis Ende September 2011 räumen die Datenschützer in Schleswig-Holstein noch Schonfrist ein, danach können Unterlassungsverfügungen und Bussgelder drohen. [mehr lesen]

Apple vs. Samsung – Rechtliche Einschätzung zum gerichtlichen Vertriebsverbot

Das LG Düsseldorf hat der Firma Samsung (koreanische Muttergesellschaft und deutsche Vertriebstochtergesellschaft) auf einen entsprechenden Antrag der Apple Inc wegen unzulässiger Nachahmung des Designs des iPad im Wege einer einstweiligen Verfügung verboten, den Tablet PC Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union (bis auf die Niederlande) zu vertreiben.

Diese gerichtliche Entscheidung, die von einigen Medien aufgegriffen worden ist, hat einiges an Unverständnis ausgelöst. Teilweise wird es als absurd angesehen, dass Apple gerichtlich so das vermeintliche Monopol auf entsprechend gestaltete Tablet PC eingeräumt wird. [mehr lesen]

Mitbestimmungspflicht bei Social Media Guidelines – Einbeziehung des Betriebsrates auch bei unverbindlichen Handlungsempfehlungen ?

Zahlreiche Unternehmen unterschiedlichster Branchen führen aktuell Richtlinien für die Nutzung der Sozialen Medien ein. Während die Kommunikations- und PR-Abteilungen in den Unternehmen- oft unterstützt von entsprechenden Agenturen – mit Social Media Guidelines eher intendieren, die Aktivität der Mitarbeiter in den Sozialen Medien zu befördern, hat die Rechtsabteilung oder der externe Jurist oft die undankbare Rolle, als „Spielverderber“ immer nur Bedenken und Risiken zu sehen. Dies führt in einigen Unternehmen dazu, dass die Rechtsabteilungen und Juristen schlicht außen vor gelassen werden oder über die fertigen Richtlinien nur noch einmal „kurz darüber schauen“ sollen. [mehr lesen]